Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung. Frau Rosin hat neben mir als Schriftführerin Platz genommen und Kollege Kräuter führt die Redeliste.
Für die heutige Sitzung hat sich dennoch eine ganze Reihe von Kollegen entschuldigt. Vielleicht erklärt das dann auch alles. Das sind der Kollege Höcke, Frau Abgeordnete Floßmann, Frau Abgeordnete Annette Lehmann, Frau Abgeordnete Muhsal, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Siegesmund, Herr Minister Tiefensee und Herr Minister Lauinger zeitweise. So weit dazu, Herr Ministerpräsident.
Wir haben ein Geburtstagskind, welches wir aber heute nicht unter uns haben, nämlich den Datenschutzbeauftragten. Insofern grüßen wir von hier in die Ferne: Alles Gute zum Geburtstag!
Dazu gebe ich Herrn Abgeordneten Hausold, dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission, das Wort, den Bericht vorzutragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident Kramer auf der Tribüne! Nach § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Im Rahmen der heutigen Berichterstattung macht die Parlamentarische Kontrollkommission von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, wonach die Geheimhaltung nicht für die Darstellung und Bewertung bestimmter Vorgänge gilt, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der PKK ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. Dies ist erfolgt. Soweit dabei für die Bewertung der Parlamentarischen Kontrollkommission eine Sachverhaltsdarstellung erforderlich ist, wurden die Belange des Geheimschutzes beachtet. Den letzten Tätigkeitsbericht hat die Parlamentarische Kontrollkommission in der
54. Plenarsitzung am 24. Juni 2016 erstattet. Der vorliegende Tätigkeitsbericht wurde durch die Parlamentarische Kontrollkommission in ihrer 40. Sitzung am 19. Juni 2018 beraten und einvernehmlich beschlossen.
Bereits an dieser Stelle darf ich mich bei meinen Kollegen, den Kommissionsmitgliedern, und der Landesregierung recht herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses Tätigkeitsberichts bedanken.
Meine Damen und Herren, regelmäßiger Beratungsgegenstand der Parlamentarischen Kontrollkommission war die sogenannte allgemeine Kontrolltätigkeit nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Dieses bezog sich auf die umfassende Unterrichtung über die allgemeine Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Es handelt sich somit um Informationen, die die Landesregierung von sich aus allgemein aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gegeben hat, ohne dass sie seitens der Kommission oder einzelner Kommissionsmitglieder dazu besonders aufgefordert oder gebeten wurde. In der Regel monatlich berichtete die Landesregierung in diesem Zeitraum über aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Phänomenbereichen, wie über Angelegenheiten haushalterischer und personalwirtschaftlicher Art. Neben der Schwerpunktberichterstattung zu den Vorgängen von besonderer Bedeutung nahm die Berichterstattung zu den sogenannten sonstigen Vorgängen nach besonderer Aufforderung der Parlamentarischen Kontrollkommission nach § 27 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, auf die ich später exemplarisch eingehen werde, einen sehr breiten Raum ein.
Von ganz besonderer Bedeutung waren die Unterrichtungen zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die regelmäßigen Unterrichtungen zeigen dabei eine große Fallzahl. Gerade in diesen Fällen, welche eine besondere Eingriffsintensität darstellen, kann eine Unterrichtung der Betroffenen und der erheblich Mitbetroffenen zeitweise oder gänzlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unterbleiben, die der Parlamentarische Kontrollkommission in regelmäßigen Abständen sowie schriftlich als auch mündlich darzulegen sind. Auf der Basis dieser Informationen hat die Parlamentarische Kontrollkommission ihre Entscheidungen entsprechend getroffen.
Ebenso wurde die Parlamentarische Kontrollkommission über weitere sogenannte besondere Vorgänge nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes regelmäßig unterrichtet. Hierzu zählen unter anderem die Art, Anzahl und Dauer des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel in den
beobachteten extremistischen Phänomenbereichen und Personenzusammenschlüssen, die Festlegung der zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse, die Regelungen über die Vergütung von Vertrauensleuten oder auch die Feststellung eines Übermittlungsverbots durch das Amt für Verfassungsschutz. Eine strukturierte Zusammenstellung zu diesen besonderen Vorgängen wurde der Parlamentarischen Kontrollkommission jeweils halbjährlich sowohl schriftlich vorgelegt als auch mündlich erläutert und bot in der längerfristigen Zusammenschau die Möglichkeit, Entwicklungstendenzen abzuleiten, beispielsweise bei der Art und der Intensität des Einsatzes von nachrichtendienstlichen Mitteln wie den verdeckt handelnden Personen zur Informationsbeschaffung und den beobachteten Personenzusammenschlüssen.
Aufgrund § 27 Abs. 5 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterrichtet die Landesregierung über den Inhalt von Dienstanweisungen des Amts für Verfassungsschutz sowie über jede Änderung. So wurde der Parlamentarischen Kontrollkommission im Mai 2018 der Entwurf der Dienstvorschrift Auswertung zur Beratung vorgelegt.
In der Rückschau auf den aktuellen Berichtszeitraum, aber auch auf den vorhergehenden Berichtszeitraum ist festzustellen, dass die zusätzlichen Befugnisse eine noch wirksamere Kontrolle des Verfassungsschutzes ermöglichen. Gerade jedoch einige Ereignisse der jüngeren Vergangenheit – und hier möchte ich insbesondere den Fund von Materialien in Rudolstadt und Uhlstädt-Kirchhasel im März dieses Jahres nennen, die zur Herstellung von Sprengstoff geeignet sind – sollten zum Anlass genommen werden, erneut darauf hinzuweisen, dass es die Pflicht der Landesregierung ist, von sich aus und ohne besondere Aufforderung frühzeitig, umfassend und vollständig zu unterrichten. Dieser Befugniserweiterung zum Trotz mussten wir aber wiederholt zur Kenntnis nehmen, dass bestimmte verfassungsschutzrelevante Sachverhalte früher in den Medien veröffentlicht wurden, als über sie in der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet wurde. Dies wiederspricht aus unserer Sicht dem Kontrollauftrag der Parlamentarischen Kontrollkommission und ist daher für die Zukunft unbedingt zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, übermitteln sich die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz unverzüglich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes die für ihre Aufgaben relevanten Informationen einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen. Die übermittelten Daten dürfen allerdings nur mit Zustimmung der übermittelten Behörden an Stellen außerhalb der
Behörden für Verfassungsschutz übermittelt werden, wenn die übermittelnde Behörde sich dies vorbehält. Nähere Angaben zu den Voraussetzungen eines solchen Weitergabeverbots oder vielmehr -vorbehalts enthält die bundesrechtliche Regelung nicht. Die Parlamentarische Kontrollkommission beschäftigte sich vor diesem rechtlichen Hintergrund daher mit der Frage, wie im Rahmen der grundsätzlich umfassenden Unterrichtungspflicht der Landesregierung nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes mit einer von der Verfassungsschutzbehörde eines Landes oder vom Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes …
Entschuldigung, ich darf kurz unterbrechen. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Fiedler.
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Aufgrund des wichtigen Berichts, der hier gegeben wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission finde ich es nicht in Ordnung, dass der Innenminister, der zuständig ist, nicht anwesend ist. Im Namen meiner Fraktion fordere ich das Herbeirufen des zuständigen Mitglieds der Landesregierung.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, Teile der Linken und der Grünen. Wir zählen mal aus. Ich bitte noch mal um das Handzeichen, wer dafür ist. 21 Jastimmen. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Enthaltungen? Bei einer ganzen Reihe von Enthaltungen, ist somit beschlossen, sodass wir die Sitzung unterbrechen, bis der Innenminister da ist.
So, der Innenminister ist da, sodass wir in der Beratung fortfahren können. Ich erteile Herrn Abgeordneten Hausold das Wort.
Danke, Herr Präsident. Die Parlamentarische Kontrollkommission beschäftigte sich vor diesem rechtlichen Hintergrund daher mit der Frage: Wie im Rahmen der grundsätzlich umfassenden Unterrichtungspflicht der Landesregierung nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes mit einem von der Verfassungsschutzbehörde eines anderen Landes oder des Bundesamts für Verfassungsschutz nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes erklärten Zustimmungsvorbehalt umzugehen wäre und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Weitergabevorbehalt rechtlichen Bestand hätte. Eine Lösung soll auch im Dialog mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestags und den Kontrollgremien der deutschen Länder dergestalt gefunden werden, den Zustimmungsvorbehalt des § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes so auszulegen, dass dem Kontrollauftrag nach Artikel 97 Abs. 3 der Thüringer Verfassung umfassend Genüge getan werden kann. Die amtliche Begründung zu § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz deutet bereits in diese Richtung. Die letzte schriftliche Reaktion des Parlamentarischen Kontrollgremiums gibt Hoffnung, dass sich die Rechtspraxis entsprechend anpassen wird. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird in enger Abstimmung mit dem Gremium auf Bundesebene weiterhin darauf dringen, die Kontrollrechte des Thüringer Landtags umfassend zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, in dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen Verfassungsschutzgesetz ist die Verpflichtung, jährlich einen Verfassungsschutzbericht zu erstellen und zu veröffentlichen, nicht mehr enthalten. Dieser Umstand stieß nicht nur bei den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Bedenken und Ablehnung. Sie äußerten den eindringlichen Wunsch, dass die Landesregierung wieder regelmäßig einen Verfassungsschutzbericht herausgibt. Die Parlamentarische Kontrollkommission sprach sich schon frühzeitig dafür aus, zur jährlichen Berichterstattung zurückzukehren.
Die Verfassungsschutzberichte bieten der interessierten Öffentlichkeit anhand relativ aktueller Informationen einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen in den beobachteten Phänomenbereichen und zu den möglichen Gefährdungstendenzen in Thüringen. Gerade das Aufkommen neuer Parteistrukturen in der rechtsextremen Szene zeigt die Notwendigkeit einer öffentlichen Auseinandersetzung auf aktuellem Stand. Zudem ist der Verfassungsschutzbericht in der parlamentarischen Arbeit insbesondere auch bei der Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Landesregierung ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel. Dies jedoch nur, wenn die Aktualität der Informationen gewahrt bleibt.
Am 21. September 2016 wurde der Verfassungsschutzbericht 2014/2015 vom damaligen Innenminister Dr. Poppenhäger der Öffentlichkeit vorgestellt. Sicher hat auch die Beharrlichkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission mit dazu beigetragen. In diesem Zusammenhang wurde allerdings – und ich meine zu Recht – seitens der Kommissionsmitglieder Fiedler und Walk am gleichen Tag kritisiert, dass die Öffentlichkeit erneut vor der Parlamentarischen Kontrollkommission informiert wurde. Diesen Umstand nahmen die beiden Kollegen zum Anlass, die Kommissionssitzung am selben Tag zu verlassen, die daraufhin wegen Beschlussunfähigkeit beendet werden musste.
Aus diesem Grund ergeht erneut der eindringliche Appell an die Landesregierung, die Parlamentarische Kontrollkommission über wesentliche Sachverhalte – und hierzu zählt auf jeden Fall die Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten – frühzeitig und somit vor der Öffentlichkeit zu informieren. Erfreulich ist, dass mit der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 2016 am 16. Oktober 2017 durch den neuen Innenminister Maier wieder zum Prinzip der Jährlichkeit zurückgefunden wurde. Und es besteht die berechtigte Hoffnung, dass an diesem Prinzip auch zukünftig festgehalten wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis Ende 2016 hat das Amt für Verfassungsschutz die Broschüre „Nachrichtendienst“ herausgegeben, die unter anderem an Behörden, insbesondere Ordnungsund Versammlungsbehörden, verteilt wurde. Auch wir Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission haben diese Broschüren als Informationsmaterial erhalten. Im März des vergangenen Jahres wandte sich Kollege Dittes an die Öffentlichkeit und kritisierte die Berichtspraxis des Thüringer Verfassungsschutzes scharf. Die Kritik bezog sich unter anderem auch auf die besagte Broschüre und die aus seiner Sicht unterschiedliche Darstellung einzelner Phänomenbereiche. Diese Kritik, aber auch eine kritikwürdige Darstellung eines Vorfalls in der Ausgabe 12/2016 nahm die Parlamentarische Kontrollkommission zum Anlass, sich über die Berichtspraxis des Amts für Verfassungsschutzes unterrichten zu lassen. Es wurde mitgeteilt, dass die Broschüre „Nachrichtendienst“, die seit 1997/1998 monatlich erschien, eingestellt wird und eine neue Veröffentlichung mit dem Arbeitstitel „Verfassungsschutzbrief“ herausgegeben werden soll. Diese soll nicht mehr ein Kalendarium von Geschehnissen sein, die sich ereignet haben, sondern thematisch ausgerichtet sein. Vielmehr sollen Hintergründe näher beleuchtet und Teilaspekte eines Phänomenbereichs umfassender dargestellt werden. Über die monatlichen Veranstaltungen soll hingegen weiter
Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt ausdrücklich, dass mit einer neuen Publikation auch eine neue inhaltliche Ausrichtung verbunden ist. Eine stärkere inhaltliche Auseinandersetzung mit Schwerpunktthemen kann ein Hilfsmittel der Informationsvermittlung sein. Wichtig ist jedoch, dass sich diese Publikation in die weiteren Informationsangebote des Amts für Verfassungsschutz einreiht. So bleibt es unabdingbar, weiterhin zeitnah Informationen über Veranstaltungen auf der Homepage des Amts für Verfassungsschutz einzustellen, Facebook- und Twitter-Angebote zu pflegen und jährlich einen Verfassungsschutzbericht zu erstellen.
Meine Damen und Herren, seit der letzten Berichterstattung im Juni 2016 fanden 22 Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission statt. Diese relativ hohe Sitzungszahl erklärt sich damit, dass die Parlamentarische Kontrollkommission in der Regel monatlich zu ihren Sitzungen zusammenkommt. Dieser Turnus hat sich in der Rückschau bewährt, wenngleich uns durchaus bewusst ist, dass mit der Sitzungsvorbereitung ein erhöhter Arbeitsaufwand im Amt für Verfassungsschutz und im Ministerium für Inneres und Kommunales verbunden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachfolgend möchte ich nun auf die einzelnen Phänomenbereiche im Allgemeinen eingehen und zunächst das Thema „Personalausstattung des Amts für Verfassungsschutz“ ansprechen, da dieses stets auch im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung als erster Punkt in den Kommissionssitzungen angesprochen wird.
Am 25. Januar 2018 hat der Thüringer Landtag den Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 verabschiedet. Vorausgegangen waren seit September des vergangenen Jahres inhalts- und zeitintensive Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch innerhalb der Koalition und in den Oppositionsfraktionen. Für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bestand die Möglichkeit, auch an den vertraulichen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Verfassungsschutz teilzunehmen. Zudem fanden in der Parlamentarischen Kontrollkommission selbst Beratungen zum Landeshaushalt bezogen auf den Verfassungsschutz statt. Es war den Kommissionsmitgliedern stets wichtig, dass das Amt für Verfassungsschutz arbeitsfähig bleibt und die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Im Zentrum der Beratung stand die Sorge, inwieweit das Amt für Verfassungsschutz mit dem notwendigen Personal ausgestattet ist, um seine verfassungsmäßigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Mitglieder der Kommission haben deshalb schon im Zuge der Be
ratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 die Ausbringung von sieben neuen Stellen gefordert und sehen sich in dieser Forderung durch die jüngste Entwicklung bestätigt.
Tatsächlich wurden vier im Haushaltsentwurf enthaltenen neue Stellen wieder gestrichen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird die notwendige Ausstattung zur Erfüllung des Auftrags insgesamt beobachten und hierzu die Landesregierung befragen.
Es wird seitens der Landesregierung stets die Frage zu beantworten sein, ob die Arbeitsfähigkeit des Amts für Verfassungsschutz noch gegeben ist, dies gerade auch, wenn das Amt für Verfassungsschutz aufgrund der knappen Personalressourcen unter Beachtung der Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb an seine Belastungsgrenzen stößt. Dies ist Gegenstand der Beratung.