Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die zahlreichen Vertreter der Presse und auch eine Besucherin – herzlich willkommen!
Für die Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Rosin neben mir Platz genommen. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordneten Kobelt geführt.
Es gibt eine Reihe von Entschuldigungen für die heutige Sitzung: Herr Abgeordneter Gentele, Frau Abgeordnete Marx zeitweise, Frau Abgeordnete Meißner, Herr Abgeordneter Primas, Herr Minister Hoff, Frau Ministerin Keller, die im Übrigen heute Geburtstag hat – wir wünschen ihr alles Gute zum Geburtstag und beste Genesung –,
Frau Ministerin Dr. Klaubert, Herr Minister Lauinger zeitweise, Herr Minister Tiefensee zeitweise und Herr Minister Dr. Poppenhäger ebenfalls zeitweise. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Falko Wittig vom MDR für die heutige Plenarsitzung eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Zur Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 18 nach dem Tagesordnungspunkt 19 aufzurufen. Zum Tagesordnungspunkt 18 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/1695 verteilt. Ich frage: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Herr Blechschmidt, das ist kein Widerspruch – alles gut?
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1392 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf den Rängen! Das Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Ziel des Gesetzes war, den Anspruch auf Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens in Thüringen durchzusetzen und die Anerkennungsvoraussetzungen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen fortzuschreiben. Das Gesetz hat sich in seiner Anwendung über mehrere Jahre bewährt. Inzwischen haben sich aber verschiedene Änderungsbedarfe ergeben, die mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes umgesetzt werden sollen.
Zunächst hat der Bund mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ein neues Rechtsinstitut geschaffen, das in Thüringen umgesetzt werden muss. Mit der vertraulichen Geburt besteht eine Möglichkeit für Schwangere, die sich in psychosozialen Notlagen befinden, ihr Kind unter Wahrung der Anonymität bei größtmöglicher Sicherheit für die Gesundheit bzw. für das Leben von Mutter und Kind zur Welt zu bringen. Gleichzeitig wird auch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft geschützt.
Die Beratung zur vertraulichen Geburt sowie die entsprechende Vor- und Nachsorge obliegen seit 2014 den Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Daher muss das Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz entsprechend angepasst werden. Eine weitere Änderung wird im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung für notwendig erachtet.
Es soll eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung erfolgen, die es künftig ermöglicht, die Finanzierung und insbesondere die Festlegung von Einzugsbereichen sowie den Beratungsstellen- und Fachkräftebedarf in einer Rechtsverordnung zu regeln. Damit können die Richtlinien zur Förderung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zum Ende ihrer Befristung außer Kraft treten. Darüber hinaus werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen und der Gesetzestext teilweise klarer formuliert. Dies bedeutet eine Erleichterung für die Rechtsanwender. Ich bitte Sie um Unterstützung des Gesetzentwurfs, danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Das Wort für die Aussprache erhält als Erster Herr Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie die Ministerin schon gesagt hat, ist das Ziel der Schwangerschaftskonfliktberatung, das ungeborene Leben zu schützen. Der Schwerpunkt liegt hier auf „schützen“; § 5 Abs. 1 Satz 4 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: „Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.“ Hier sind Kernelemente die Beratungsgespräche. Diese sollen den Betroffenen helfen, Konflikte seelisch zu bewältigen und sollen Zukunftsperspektiven entwickeln. Das Bundesverwaltungsgericht stellte 2004 explizit fest: „Es kann […] nicht bezweifelt werden, dass gerade auch die Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz […] uneingeschränkt dem Lebensschutz verpflichtet ist und dazu Wesentliches beiträgt.“ Hier kommen wir zu dem Punkt, an dem wir Fehlentwicklungen befürchten. Wir haben durchaus den Unterschied zum Referentenentwurf wahrgenommen. Die neue Formulierung mit unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung haben wir zur Kenntnis genommen und wir loben das durchaus auch als Erkenntnisgewinn der Landesregierung.
Dennoch bleibt eine Befürchtung. Wir fürchten Kürzungen bei den Beratungsstellen der Caritas, auf die meine Fraktionskollegin Beate Meißner bereits im Juli 2015 hingewiesen hat. Die Frau Kollegin Pelke sagte damals, dass sich durch das neue Gesetz an der bestehenden Rechtslage nichts ändern werde. Jetzt sehen wir: Dem ist nicht so. Beratungsstellen, die keinen Beratungsschein ausstellen, können gefördert werden, „wenn sie zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortnaher Beratung mit unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung notwendig sind“. Aber die Bestandsgarantie für Beratungsstellen, die in den Vorjahren nach § 8 alt Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Landesförderung erhalten haben, wurde gestrichen. Für uns ist das – wie gesagt – eine Schwächung. Auch die Formulierung „wenn [...] zur Sicherstellung [...] wohnortnaher Beratung [...] notwendig“ ist uns eindeutig zu schwammig. Vor allem in größeren Städten befürchten wir, dass die Caritas-Stellen als Erstes dem Rotstift zum Opfer fallen werden. Frau Pelke sagte damals im Juli, die CDU schaffe mit Kritik Verunsicherung bei den betroffenen Stellen, die „völlig unbegründet“ sei. Auch jetzt zeigt sich wieder: Unsere Kritik ist eben nicht unbegründet, und wir bleiben dabei. Wir werden im Ausschuss genau darauf achten, dass die geplanten Regelungen über Rechtsverordnungen den kirchlichen Beratungsstellen in ihrem wichtigen Angebot nicht das Wasser abgraben. Wir werden das intensiv begleiten,
damit bei der Sicherstellung der unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrichtung, so steht es auch im Gesetzestext, in der Praxis keine Lücken entstehen, die in einzelnen Regionen die kirchliche Beratung gefährden. Wir freuen uns auf einen intensiven Austausch im Ausschuss. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, dass ich die Gelegenheit habe, Herrn Zippel direkt zu antworten. Danke auch noch mal, dass Sie sich im entsprechenden Ausschuss mit dem Gesetz intensiv beschäftigen wollen. Ja, wir stehen nach wie vor zu dem, was Sie zitiert haben, was ich seinerzeit gesagt habe. Nach wie vor ist ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, dass die Fördermöglichkeiten von Beratungsstellen, die bei der Beratung zum Schwangerschaftsabbruch keinen Beratungsschein ausstellen – das sind die katholischen Beratungsstellen – erhalten bleiben sollen. Wir können das auch noch dezidiert im Ausschuss diskutieren. Aber genau das ist ein Schwerpunkt. Damit gibt es auch keinen Widerspruch zu dem, was wir seinerzeit gesagt haben.
Aber nicht allein darum geht es, sondern es geht auch darum, dass die Förderung der Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sichergestellt werden kann. Frau Ministerin hat schon ausgeführt, dass einiges neu formuliert und ergänzt werden muss. Es ist eine Erweiterung des Gesetzes aus dem Jahr 2005 speziell um die Aufgabe der Beratung zur vertraulichen Geburt. Und wenn ich da für meine Fraktion sagen darf: Genau dieses sehen wir als ganz besonders wichtig an und genau dieses wollen wir unterstützen. Die Beratung zur vertraulichen Geburt soll dazu beitragen, schwangeren Frauen gerade in belastenden Konfliktsituationen zu helfen, um auch die Gefahren einer unbegleiteten Geburt zu vermeiden, Mutter und Kind besser zu schützen. Wir haben schon immer gesagt: Jedes Kind, das aufgrund der Beratung und der entsprechenden Begleitung geschützt werden kann, ist ganz besonders wichtig.
Wir wollen weitere Anpassungen aufgrund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung vertraulicher Geburt, das sagte ich eben schon. Die Verwaltungsvereinfachung bei der Förderung der Beratungsstellen ist uns auch besonders wichtig und – wie gesagt – die Fördermöglichkeiten hinsichtlich der kirchlichen Träger, das hatte ich schon angesprochen. Sie wissen alle,
dass wir derzeit bereits 35 Beratungsstellen in Thüringen fördern. Im Haushalt stehen über 3 Millionen Euro zur Verfügung. Es gehören eben viele dazu – das hat Herr Zippel auch schon angesprochen –, ob es die Diakonie ist oder pro familia. Ich möchte da keinen in unterschiedlichen Sichtungen werten, sondern sie gehören alle dazu. Eine Schwangerschaftskonfliktsituation muss letztendlich und wie auch immer von der Frau und ihrem persönlichen Umfeld entschieden werden. In diesem Sinne wünsche ich mir eine offene Diskussion, federführend im Gleichstellungsausschuss und begleitend im Sozialausschuss. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, wie bereits erwähnt, ist die Novelle zum Schwangerschaftskonfliktgesetz eine logische Konsequenz aus den bundesrechtlichen Änderungen aus dem Jahr 2013. Für meine Fraktion sage ich an der Stelle ganz eindeutig: Für uns steht das Wohl von Mutter und Kind an erster Stelle. Darum ist es gut, dass wir in Thüringen 35 Beratungsstellen haben. Es ist gut, dass das Land den Beratungsstellen seit vielen Jahren finanziell immer zur Seite steht. Es ist gut, dass bei diesem Thema in den zurückliegenden Jahren fast fraktionsübergreifend immer Konsens geherrscht hat. Frau Ministerin hat es ausgeführt: Die gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene machen es unter anderem zwingend erforderlich, dass das Thema „anonyme Geburt/vertrauliche Geburt“ noch einmal explizit mit in einen Gesetzentwurf aufgenommen wird und es ist auch noch einmal explizit erforderlich, dass die Stiftung HandinHand hier benannt wird. Wir haben in den letzten Tagen lesen können, dass im Jahr 2015 fünf Kinder anonym geboren worden sind und dass zwei Kinder durch die vertrauliche Geburt auf die Welt gekommen sind. Das sind gute Bedingungen für eine Mutter, aber auch für Kinder, denn Mütter kommen somit nicht in Zwangssituationen, sich entscheiden zu müssen, entweder für oder gegen das Kind – ja oder nein. Darum ist dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage, die wir gemeinsam im Ausschuss behandeln und beraten können. Herr Zippel, lassen Sie uns im Gleichstellungsausschuss ganz intensiv darüber reden. Wir brauchen hier vor allen Dingen auch Rechtssicherheit für die Trägerinnen und Träger, was die Finanzierung anbelangt. Ich kann mich gut an die letzte Legislatur erinnern, als der Rechnungshof sich die Beratungsstellenstruktur genau
angeschaut hat und auf einmal laut und deutlich formuliert hat, wir hätten in Thüringen zu viele Beratungsstellen und wir sollten doch Beratungsstellenkapazität abbauen. Ich sage an der Stelle ganz eindeutig: Nein, es wird keine Reduzierung der Beratungsstellenkapazität geben, denn auf dem flachen Land, wo Frauen oft geringe Anbindungen an den ÖPNV haben, um zu der Beratungsstelle zu kommen, ist es unbedingt notwendig, dass auch eine gute Struktur erhalten bleiben muss. Das sehe ich in dem Gesetzentwurf gegeben, dass diese Beratungsstruktur erhalten bleibt. Ich sehe auch gegeben, dass es bei der Förderung, angelehnt an die Förderung der 40.000 Einwohner je VbE, bleiben soll, aber nicht mehr ganz so streng. Wir wissen auch, die Beratungsstellenlandschaft wird in den kommenden Jahren eine veränderte Aufgabenstellung haben. Durch den Zuzug von unseren Neubürgerinnen und durch die Hilfestellung werden sie hier auch neu gefordert. An der Stelle kann ich heute schon den Dank meiner Fraktion Die Linke aussprechen, die sich in den letzten Jahren immer intensiv mit den Beratungsstellen wie pro familia, den kirchlichen Beratungsstellen usw. ausgetauscht hat. Ich würde für meine Fraktion an der Stelle noch einmal bekräftigen, was die Kollegin Pelke gesagt hat. Wir würden die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss – federführend – und mitberatend an den Sozialausschuss beantragen. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und im Internet! Schwangerschaftskonflikte treten häufig bei ungeplanten und auch bei geplanten Schwangerschaften auf, sodass man heute fast von Normalität sprechen kann. Schätzungsweise jede zweite Frau hat einen solchen Konflikt bereits durchlebt.
Wenn Mann und Frau zu Eltern werden, ist dies mit großen Veränderungen für ihre Partnerschaft oder für die vorhandene Familie verbunden. Die Beziehungen in einer Familie verändern sich durch jedes neue Kind. Besonders wenn es das erste Kind ist, müssen sich alle Beteiligten auf neue Rollen in der Familie einstellen.
Doch nicht nur auf der Beziehungsebene ist eine Schwangerschaft eine Herausforderung, auch die wirtschaftliche Situation verändert sich maßgeblich. Das Pro-Kopf-Einkommen als Indikator für Familienarmut sinkt mit jedem Kind rapide. Das zu er
wartende Kindergeld kompensiert diese Kosten nur teilweise. Die Schwangerschaft, in der die werdende Mutter eigentlich nur guter Hoffnung sein sollte, ist auch unter finanziellem Aspekt eine Zeit voller Fragen.
Diese Belastung spiegelt sich in den Statistiken der Beratungsstellen wider. In Thüringen werden jedes Jahr mehr als 17.000 Kinder geboren. Im Jahr 2012 nahmen in Thüringen 11.000 Frauen eine Schwangerschaftskonfliktberatung von jeweils mindestens einer Stunde Dauer wahr. Bei der Caritas waren es 400 Rat suchende Frauen, die dort eine umfassende Betreuung und Hilfe bekommen haben, die über diese eine Stunde weit hinausging, oftmals bis hin zu zehn Kontakten. In den Fällen, in denen sich die Frauen für die Austragung ihrer Schwangerschaft entschieden hatten, hat es auch die Zeit mit dem Kind nach der Geburt umfasst.
Zwei Anmerkungen an dieser Stelle: Nachdenklich stimmt mich, dass so viele Frauen eine professionelle Beratung für eine doch so natürliche Lebenssituation in unserer Gesellschaft in Anspruch nehmen müssen.
Auch möchte ich an dieser Stelle die Arbeit der Menschen würdigen, die Frauen und Familien in einem solchen Konflikt zur Seite stehen. Die Beratung und Unterstützung hilft offensichtlich, zu einem neuen Leben immer öfter Ja zu sagen, denn die Zahl der Abtreibungen geht in Thüringen erfreulicherweise jedes Jahr weiter zurück.
Nach den 11.000 stattgefundenen Beratungsgesprächen gab es nur 3.400 bis 3.500 Abtreibungen. Die Zahlen sind nicht ganz genau zu ermitteln, da etliche in Thüringen ansässige Frauen zur Abtreibung in ein anderes Bundesland fahren. Außerdem erfassen immer noch nicht alle ambulant tätigen Praxen, die Abtreibungen vornehmen, diese und melden sie auch nicht.
Welche politisch gesetzten Entscheidungen und Rahmenbedingungen machen die Entscheidung für ein Kind so konfliktträchtig? Ist es die ungenügende finanzielle Entlastung von Eltern bei Steuern und Sozialabgaben? Ist es die starke gesellschaftliche Fixierung auf die möglichst durchgehende Frauenerwerbstätigkeit? Ist es die zu geringe Anerkennung des generativen Beitrags von Familien für die Gesellschaft und insbesondere für die Sozialsysteme? Unabhängig von den notwendigen Debatten über diese Fragen müssen wir für die Betroffenen Beratungsangebote sicherstellen, um Konflikte frühzeitig zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen. Die Entscheidung für das Leben eines ungeborenen Kindes ist aus meiner Sicht immer zu begrüßen und zu unterstützen. Genau diesen Auftrag erfüllen die
Beratungsstellen, auch wenn die Beratung letzten Endes die Wünsche der Frau respektieren muss, um tatsächlich eine Beratung und keine Bevormundung zu sein.
An dieser Stelle möchte ich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung konkret eingehen: Derzeit ist in § 8 des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes konkret benannt, wie der Bedarfsplan aufgestellt werden soll, nach dem die Förderung erfolgt. Der vorliegende Entwurf legt diese Rahmenbedingungen in die Hände des Ministeriums.
Frau Abgeordnete Herold, Entschuldigung, ich möchte die Kollegen bitten, ihre Gespräche vielleicht etwas zu dämpfen oder nach draußen zu verlegen, damit wir der Rednerin die benötigte Aufmerksamkeit schenken können.
Inwiefern diese Verwaltungsvereinfachung wirklich sinnvoll ist, wird sich zeigen. Viel interessanter ist jedoch der Wegfall eines Satzes: Satz 2 gilt nicht für Beratungsstellen, die bereits eine Landesförderung für eine Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz in den Vorjahren erhalten haben. Es gibt Träger, die zwar eine Konfliktberatung durchführen, im Falle der Entscheidung der Frau für eine Abtreibung jedoch aus ethischen Gründen den Beratungsschein, der für die Abtreibung notwendig ist, nicht ausstellen. Die Caritas als Anbieterin einer solchen Beratungsform weist die Rat suchenden Frauen gleich am Anfang des Gesprächs darauf hin, dass das Gespräch ohne Beratungsschein enden wird. Damit wird sichergestellt, dass sich die Frauen nicht überredet und manipuliert fühlen, nachdem sie ihre persönliche Situation offengelegt haben. Ich denke, die Vielzahl an Beratungen und die im Vergleich dazu geringere Zahl an Abtreibungen sprechen dafür, eine ergebnisoffene Beratung durch eine Vielzahl von Trägern zu gewährleisten. Die Nichtausstellung eines Beratungsscheins durch einzelne Träger kann dabei für die betroffenen Frauen auch ein Hoffnungszeichen sein. Das kann Mut machen, sich für ein Kind zu entscheiden, und Vergewisserung geben, dass die Unterstützung und Hilfe auch in ausweglosen Situationen nicht nachlässt. Wir sollten uns daher auch nicht von den Mahnungen des Rechnungshofs über zu viele Beratungsstellen irritieren lassen, sondern an den bewährten Strukturen festhalten und auch den Trägern die finanzielle Förderung zugestehen, die keine Beratungsscheine ausstellen.
Da zu diesem Gesetzentwurf noch einiger Gesprächsbedarf besteht, auch mit den Trägern der Beratungsstellen, beantrage auch ich die Überwei