Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie zur heutigen Plenarsitzung begrüßen. Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zum heutigen Tage: Novemberrevolution, Hitlerputsch, Pogromnacht, Mauerfall – auf kaum einen anderen Tag im Jahreskalender fallen so gegensätzliche Ereignisse im positiven wie auch im negativen Sinne. Glück und Unglück, Friede und Gewalt, Demokratie und Despotismus sind mit dem 9. November in der deutschen Geschichte gleichermaßen vereint. Wir alle erinnern uns an den überraschenden und friedvollen Freudentaumel des 9. November 1989, der Deutsche mit Deutschen wieder vereinte und die zweite deutsche Diktatur im 20. Jahrhundert innerhalb weniger Stunden sang- und klanglos untergehen ließ.
Aber wir sind auch voller Scham und tiefer Trauer, wenn wir an die Novemberpogrome von 1938 zurückdenken, die den Beginn des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte, des industrialisierten Massenmordes aus Rassenwahn und Antisemitismus, den Beginn des Holocaust, der Schoah, markieren. Mit einigem Recht kann man sagen, dass kein anderes Datum in der deutschen Geschichte derart kontroverse Emotionen und Diskussionen hervorruft wie der 9. November. Diese Vieldeutigkeit ist Teil unserer nationalen Identität und zugleich Verpflichtung eines jeden, den 9. November gegen einseitige oder verengende Vereinnahmung zu schützen. Deshalb sage ich ganz persönlich, dass ich es als geschichtsvergessene Zumutung empfinde, dass ausgerechnet an diesem Tag Thügida-Anhänger in Jena mit Fackeln auf die Straße gehen.
Als Demokraten müssen wir das sicher ertragen. Ich sage aber auch, dass die Bürger in diesem Land zu Recht erwarten können, dass der Rechtsstaat nicht erst dort einschreitet, wo Steine und Flaschen fliegen oder Häuser brennen, sondern auch dort, wo gehetzt und beleidigt wird.
Der 9. November mahnt uns, das Leben in unserer freiheitlichen Demokratie nicht als selbstverständlich zu empfinden. Hass und Gewalt dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Danke schön.
Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung. Ich freue mich, dass ich eine ganze Reihe von Besuchern willkommen heißen darf, und zwar aus der Freien Ganztagsschule Milda, dann viele Schüler, die am Seminar „Lernort Landtag“
Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Kobelt Platz genommen und die Redeliste wird von Frau Abgeordneter Herold geführt.
Für die heutige Sitzung haben sich eine Reihe von Kollegen entschuldigt, darunter Herr Ministerpräsident Ramelow, Herr Abgeordneter Brandner, Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Reinholz, Frau Ministerin Dr. Klaubert, Herr Minister Dr. Poppenhäger, Herr Minister Tiefensee und Frau Ministerin Siegesmund.
Ich darf noch einige Hinweise geben. Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung …
Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für die Herren Robert Wölfer, Jonas Eisenschmidt, Thomas Höfer und Thomas Schulze vom MDR-Fernsehen und Henry Pospich vom MDR-Hörfunk Dauerarbeitsgenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal für die 6. Wahlperiode erteilt.
Heute Abend lädt der Reservistenverband zu einem parlamentarischen Abend ein, der gegen 20.00 Uhr, also nach Ende der Plenarsitzung, beginnen soll. Ich darf zur Tagesordnung noch darauf hinweisen, dass der Ältestenrat übereingekommen ist, dass die Aktuelle Stunde abweichend von § 21 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung nicht heute durchgeführt wird. Wir beginnen heute mit Tagesordnungspunkt 3 und fahren entsprechend der beschlossenen Reihenfolge der Tagesordnungspunkte fort.
Der Tagesordnungspunkt 19 wird heute als letzter Punkt aufgerufen. Nach 19.00 Uhr erfolgt kein weiterer Aufruf. In der Plenarsitzung am Donnerstag, die wie üblich um 9.00 Uhr beginnt, werden ab 14.00 Uhr die Aktuelle Stunde und im Anschluss eine Fragestunde durchgeführt. Danach endet die Sitzung. Wie Sie der Einladung zum Plenum entnehmen können, ist der Ältestenrat weiterhin übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1 am
Donnerstag als ersten Punkt und Tagesordnungspunkt 2 am Freitag als ersten Punkt, die Tagesordnungspunkte 15 und 18 am Freitag auf jeden Fall, den Tagesordnungspunkt 23 am Donnerstag vor der Aktuellen Stunde, den Tagesordnungspunkt 26 am Freitag als vorletzten Punkt sowie den Tagesordnungspunkt 27 am Freitag als letzten Punkt aufzurufen.
Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde ein Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/2978 verteilt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zu Tagesordnungspunkt 8 hat die Drucksachennummer 6/2990. Der Gesetzentwurf wurde nicht in der nach § 51 vorgesehenen Frist von sieben Tagen vor Beginn der Beratung eingereicht. Daher ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Ich frage: Gibt es Widerspruch?
Es gibt Widerspruch, sodass wir jetzt über die Verkürzung der Frist … Bitte schön, Herr Blechschmidt.
Herr Präsident, wir würden gern seitens der Koalitionsfraktionen die Begründung der Dringlichkeit zur Fristverkürzung wahrnehmen. Der Abgeordnete Kalich würde das tun.
Gut, dann würde ich zunächst Herrn Abgeordneten Kalich für die Begründung der Dringlichkeit das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das in der Drucksache 6/2990 vorliegende Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, das wir heute mit Dringlichkeit auf die Tagesordnung setzen wollen, hat unmittelbar Auswirkungen auf über 100 Kommunen und ihre Einwohner in unserem Freistaat. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder über die Problemlage der Straßenausbaugebühren mit sehr unterschiedlichen Standpunkten im Hohen Haus diskutiert. Auch in der 6. Wahlperiode hat es nun zwei Jahre gedauert, bis ein Gesetz vorliegt, das zumindest Teile der Problemlage löst. Sicher hätten sich einige im Land und auch hier im Hohen Haus gewünscht, dass der Gesetzentwurf in seiner Erarbeitung schneller zur Einreichung gekommen wäre und nicht erst jetzt auf dem Tisch liegt. Die Komplexität des Sachverhalts hat aber diese Zeit gebraucht.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag auf Dringlichkeit die erforderliche Zweidrittelmehr
heit zu geben. Damit eröffnen Sie den von mir genannten Gemeinden, im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Sollte dies nicht geschehen, kommt auf die Verwaltungen Mehrarbeit zu, denn sie müssen, wie im Anschreiben des Landesverwaltungsamts beschrieben, eine Trennung zwischen dem Festsetzungsbescheid und dem Leistungsgebot vornehmen. Über die Parteigrenzen hinaus sollten wir das verhindern, indem wir das Gesetz heute in den parlamentarischen Lauf bringen und somit keine Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger zumindest begünstigen. Ich danke.
Danke schön, Herr Abgeordneter Kalich. Gibt es den Wunsch zur Gegenrede? Das ist nicht der Fall, sodass wir zur Abstimmung kommen. Wer für die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in den Tagesordnungspunkt 8 unter Drucksachennummer 6/2990 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und von Herrn Krumpe. Damit liegt die Zweidrittelmehrheit nicht vor und wir nehmen diesen Tagesordnungspunkt wieder herunter. So sieht es aus.
Zu dem Antrag der Fraktion der CDU und dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Tagesordnungspunkt 9 a und b wurde mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 6/2956 eine gemeinsame Neufassung der beiden Anträge verteilt.
Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 10 hat die Drucksachennummer 6/2972. Als Berichterstatter wurde Herr Abgeordneter Geibert benannt. Dazu wird ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/3000 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 19 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2999 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Koalitionsfraktionen. Diese Zustimmung liegt vor. Damit ist der Änderungsantrag zulässig.
Zu Tagesordnungspunkt 28, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 6/2926, 6/2952, 6/2954 und 6/2959 hinzu.
Frau Abgeordnete Muhsal hatte gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung beantragt, wegen der nicht fristgerechten Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/1392 diese zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Landesregierung ist mittlerweile tätig geworden, hat eine Antwort gegeben, sodass sich die mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage erledigt hat.
Darüber hinaus darf ich darüber informieren, dass die Landesregierung mitgeteilt hat, neben den bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 11, 14 und 16 auch zu den Tagesordnungspunkten 18, 19, 20 und 21 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Wird der Tagesordnung, so wie wir sie jetzt besprochen haben, widersprochen? Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Blechschmidt.
Ich widerspreche nicht der Tagesordnung, ich würde Ergänzungen vornehmen wollen. Im Namen der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Aufnahme der Drucksache 6/2689, Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes einschließlich der dafür zuständigen Beschlussempfehlung sowie der Drucksache 6/2169, Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften. Beide Gesetze bringen Lösungsansätze bzw. Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, die seit Jahren auf Veränderungen warten. Zum Blindengeldgesetz muss ich nichts weiter erklären. Bei den bestattungs- und waldrechtlichen Vorschriften geht es um die entsprechenden Möglichkeiten, in Wäldern Bestattungen vorzunehmen. Auch hier haben wir die Diskussion über Jahre hinweg geführt. Es liegt ein Gesetzentwurf vor. Ich bitte, wie gesagt, hier den entsprechenden parlamentarischen Gang zu vollenden. Danke.
Danke schön. Gibt es weitere Ergänzungswünsche? Das ist nicht der Fall, sodass wir die jetzt vorgetragenen abstimmen. Wir kommen zunächst zur Aufnahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften, in der Drucksache 6/2169. Die entsprechende Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/2960 liegt, wie Sie ausgeführt haben, vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung.
Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion. Damit ist die entsprechende Mehrheit gegeben und wir nehmen das auf.
Wir kommen zur Aufnahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes, in der Drucksache 6/2689. Die entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt in der Drucksache 6/2958 vor. Ich frage: Wer ist für die Aufnahme in die Tagesordnung? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Ebenfalls aus der AfD-Fraktion – eine. Gut. Damit mit Mehrheit auch so beschlossen, sodass wir jetzt in die so beschlossene Tagesordnung eintreten können.