Protocol of the Session on January 25, 2017

Meine Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, die Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Kobelt neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Bühl.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Primas, Herr Abgeordneter Scherer, Herr Abgeordneter Dr. Voigt –

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Professor! So viel Zeit muss sein!)

Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, Herr Ministerpräsident Ramelow, Frau Ministerin Dr. Klaubert.

Ich möchte noch einige allgemeine Hinweise geben. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist für Frau Kristin Lehmann von Radio LOTTE Weimar und für Frau Anna Lehmann von der „taz. die Tageszeitung“ für alle drei Plenarsitzungen eine außerordentliche Akkreditierung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt worden.

Die Fraktionen waren im Ältestenrat übereingekommen, die Aktuelle Stunde und die beiden Fragestunden am Freitag, den Tagesordnungspunkt 20 am Donnerstag nach der Mittagspause, den Tagesordnungspunkt 25 am Donnerstag nach Tagesordnungspunkt 20 und den Tagesordnungspunkt 28 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen.

Zu den Tagesordnungspunkten 9 und 11 wurden Neufassungen der Anträge verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 15 wird eine Neufassung des Antrags verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 20 wird eine zweite Neufassung des Antrags in Drucksache 6/3108 verteilt und ich frage die Fraktion der CDU, ob sie den Alternativantrag in Drucksache 6/3195 zurückzieht, das ist der Alternativantrag zur Enquetekommission.

(Zuruf Abg. Tasch, CDU: Ja!)

Ja. Dann ist der Alternativantrag in Drucksache 6/3195 zu Tagesordnungspunkt 20 durch die CDU-Fraktion zurückgezogen.

Zu Tagesordnungspunkt 22 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 29, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen

6/3305, 6/3307, 6/3309, 6/3312, 6/3313, 6/3321, 6/3322 und 6/3334 hinzu.

Herr Abgeordneter Brandner hat gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung beantragt, wegen der nicht fristgerechten Beantwortung der Kleinen Anfrage 1558 diese zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Antwort der Landesregierung ist mittlerweile eingegangen, sodass sich die mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage erledigt hat.

Die Landesregierung hat bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 9, 12, 13, 16 und 17 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Frau Abgeordnete Tasch.

Ja, ich beantrage namens der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 23 in der Drucksache 6/3299 auf jeden Fall morgen zu behandeln. Die Begründung würde mein Kollege Walk vornehmen.

Bitte, Herr Abgeordneter Walk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ich will gern etwas sagen zur Dringlichkeit und zum Vorziehen des Tagesordnungspunkts 23. Ich möchte dabei auf drei Punkte eingehen. Erstens: Kern unseres Plenarantrags ist die Aufhebung sowohl des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform als auch des Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen. Beide Gesetze sind nicht geeignet, den Geburtsfehler des angestoßenen Reformprozesses zu heilen, nämlich die falsch auf den Weg gebrachte Gebietsreform.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ihr habt doch geklagt! Habt ihr kein Vertrauen in die Klage?!)

Schlichtweg – das sagen alle Fachleute, die kommunalen Spitzenverbände ohnehin und selbst der Berater der Landesregierung, Prof. Hesse, sagt dies –: Die Reihenfolge stimmt einfach nicht.

(Beifall CDU)

Die logische Verfahrenstrias ist doch folgende: erstens Aufgabenerhebung und Aufgabenkritik, zweitens Funktional- und Verwaltungsreform und erst im Anschluss als dritter Schritt eine mögliche Gebietsreform.

Zweiter Punkt und damit zur Frage der Dringlichkeit und Vorziehens des Tagesordnungspunkts: Das Vorziehen und Behandeln dieses Punkts ist für uns Voraussetzung und sozusagen auch Türöffner für die weiteren Gespräche in diesem Reformprozess.

Ministerpräsident Ramelow hat mehrfach angekündigt, bei der Gebietsreform nachzubessern; zuletzt nachzulesen heute in der „Thüringer Allgemeinen“. In einem Schreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte wurden offenbar auch konkrete Angebote und Nachbesserungen in Aussicht gestellt. Unseren Standpunkt hierzu haben wir seit Langem deutlich gemacht und es bleibt auch dabei: Die CDU-Fraktion ist ganz selbstverständlich zu Gesprächen bereit. Das kann auch nicht anders sein. Unsere Fraktion sagt aber auch: Wir brauchen einen kompletten Neustart, und das auf Augenhöhe, ohne Vorbedingungen durch bereits beschlossene Gesetze, und zwar bevor wir in die weiteren Gespräche einsteigen.

(Beifall CDU)

Dazu ist es zwingend erforderlich, beide von mir angesprochenen Gesetze aufzuheben.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch anführen – ich denke, das ist auch für einen neutralen Beobachter nachvollziehbar und folgerichtig –: Wir können doch nicht ernsthaft für Gespräche zur Verfügung stehen, die auf Basis eines Gesetzes geführt werden, das wir formal und inhaltlich für verfassungswidrig halten.

(Beifall CDU)

Damit komme ich abschließend zum dritten Punkt und zum Fazit: Die Tür zu Gesprächen steht nach wie vor offen. Lassen Sie uns daher über unseren Antrag diskutieren. Dazu ist es allerdings erforderlich, diesen in der Tagesordnung weiter vorn zu platzieren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Es gibt eine Wortmeldung des Abgeordneten Dittes zur Gegenrede.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, einen Gesetzentwurf hebt man dadurch auf, dass man einen Gesetzentwurf einbringt und ihn zur Diskussion stellt. Dasselbe kann man machen auch mit der beabsichtigten Änderung eines Gesetzes. Allerdings wird ein Satz in einem Antrag, der damit beginnt: „Der Landtag stellt fest, dass ein Gesetz aufgehoben werden muss“, die Debatte wohl nicht wirklich konstruktiv befruchten können – erstens.

Zweitens verwundert es mich schon auch, genau die Möglichkeit über das Vorschaltgesetz für die Grundsätze, also das Grundsätzegesetz für eine Funktionalund Verwaltungsreform, hat dieser Landtag im Dezember beschlossen, also in der dieser Sitzung vorangegangenen Sitzung. Es dürfte einmalig sein, dass eine Fraktion, die an dieser Beratung beteiligt war, Änderungsanträge hätte einreichen können, an der Abstimmung teilgenommen hat, in der nachfolgenden Sitzung noch mal versucht, auch noch mit Dringlichkeit begründet, die Mehrheit davon zu überzeugen, dass der Beschluss, den wir vor vier Wochen gefasst haben, falsch ist. Und drittens tut sie das mit denselben Argumenten, die wir damals schon in der parlamentarischen Auseinandersetzung im Dezember widerlegt und mit denen wir uns aber auch sehr wohl auseinandergesetzt haben.

Herr Walk, wenn Sie jetzt für sich in Anspruch nehmen, mit uns diskutieren zu wollen, und da jetzt Bedingungen stellen und sagen, dass Ihre Bedingung eigentlich Bedingungslosigkeit Ihrerseits ist, dann sage ich Ihnen aber auch: Wir diskutieren das Thema seit Januar 2015, seitdem dieser Thüringer Landtag die Landesregierung aufgefordert hat, ein Leitbild für Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf den Weg zu bringen. Seitdem diskutieren das der Thüringer Landtag und auch die Öffentlichkeit und Sie sind ja auch daran beteiligt. Im Januar 2017 dann mit der Dringlichkeit feststellen zu wollen, dass man ja auch mitdiskutieren wolle, zeigt schon, wie ernst man den Prozess bislang tatsächlich begleitet hat.

Vierte Bemerkung: Sie begründen, dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Beide Gesetze sind verfassungswidrig – das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform, das Grundsätzegesetz für die Funktional- und Verwaltungsreformen. Sie haben entsprechende Anträge beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Man kann ja abwarten, wie das ausgeht. Möglicherweise kommt man dort auch zu dieser Feststellung. Ich will aber in diesem Zusammenhang noch eines sagen: Sie werfen der Landesregierung immer vor, dass sie das Volk nicht ernst nimmt, einen Prozess in Gang setzt und das Volk nicht entscheiden lässt. So viel Vertrauen haben Sie in die Thüringerinnen und Thüringer auch nicht, denn dann hätten Sie sie im Rahmen des Volksbegehrens auch über das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform entscheiden lassen können. Aber Sie wollen ja alle juristischen Mittel nutzen, damit, bevor die Menschen in diesem Land über diesen Prozess entscheiden, dieses Gesetz schon zu Fall gebracht wird.

(Unruhe CDU)

Das kann ja nur darin begründet liegen, dass Sie selbst als Parlamentarier Ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, dass Sie wollen, dass kein Gesetz, was verfassungswidrig ist, auch nicht durch

(Abg. Walk)

Bürgerinnen und Bürger in Gang gesetzt wird. Insofern sind Sie da in der Argumentation auf derselben Ebene wie die Landesregierung.

Fünftens: Wir freuen uns natürlich auch über den Punkt 2, mit dem Sie Anregungen gegeben haben für den weiteren Reformprozess, dies mit zu diskutieren. Es wäre wünschenswert gewesen, Sie hätten das als Begleit- oder Entschließungsantrag im Dezember getan, aber wir freuen uns, genau über diese Punkte auch mit Ihnen weiter im Reformprozess zu diskutieren, aber dann eben zu gegebener Zeit. Ihr Dringlichkeitsantrag oder die dahinter liegende politische Motivation ist sehr durchschaubar, aber wenig überzeugend.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun ab. Die CDU-Fraktion hat beantragt, dass der Tagesordnungspunkt 23 während dieser Plenarsitzung abgearbeitet wird. Gibt es noch einen konkreten Platzierungswunsch? Das ist nicht der Fall. Also stimmen wir über die Abarbeitung des Tagesordnungspunkts 23 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Fraktion der CDU und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag auf Abarbeitung des Tagesordnungspunkts abgelehnt.

Es gab eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Möller.

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage namens der AfD-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 24, Verleihung der Bezeichnung „Hochschulstadt“ an die Städte Eisenach und Gera, in diesem Plenum auf jeden Fall zu beraten. Zur Dringlichkeit würde mein Kollege Brandner sprechen.

Herr Abgeordneter Brandner, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren, schön, dass man Sie von den Altparteien alle wieder sieht, wobei ich mir bei dem einen oder anderen gewünscht hätte, das Plakat wäre da geblieben, wo es vorhin war.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Du warst ja in einigen Mitglied!)

Meine Damen und Herren, wir beantragen, den TOP 24, also Verleihung der Bezeichnung „Hochschulstadt“ an die Städte Gera und Eisenach, in