Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße einen Gast auf der Besuchertribüne, Herr Haak, herzlich willkommen.
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Herrgott neben mir Platz genommen und Herr Abgeordneter Kobelt führt die Redeliste.
Entschuldigt haben sich für heute: Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Muhsal und Herr Abgeordneter Krumpe. Sie sind auch nicht da. Herr Minister Prof. Hoff, Frau Ministerin Klaubert, Frau Ministerin Siegesmund, Herr Minister Poppenhäger zeitweise und Herr Minister Tiefensee, auch zeitweise, sind jeweils entschuldigt.
Zu TOP 12 wurde eine Neufassung des Alternativantrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/1147 verteilt.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der genannten Ergänzung widersprochen? Das ist nicht Fall, sodass wir in die Tagesordnung einsteigen.
„Maulkorberlasse“ Thüringer Behörden – Reglementierung der Medienarbeit von Bürgermeistern und Polizei Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1051 - Neufassung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gäste haben wir noch keine. „‚Maulkorberlasse‘ Thüringer Behörden – Reglementierung der Medienarbeit von Bürgermeistern und Polizei“: Gründe für diesen Antrag der CDUFraktion sind ein Schreiben des Landesverwaltungsamts Thüringen an die Kommunalpolitiker aller Ebenen unseres Landes sowie eine Dienstanweisung der Landespolizeiinspektion Nordhausen. Am 7. September 2015 erreichte die kommunalpolitisch tätigen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte sowie Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden der Brief vom 3. September 2015 aus dem Landesverwaltungsamt. In diesem Schreiben ging es – ganz kurz zusammengefasst – um die öffentlichen Äußerungen in amtlicher Eigenschaft. Es
drängt sich natürlich die Frage auf, warum diese Hinweise auf Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen und hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten durch das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gerade zu diesem Zeitpunkt die Kommunen und die Kolleginnen und Kollegen erreichten.
Dass in gleichem Schreiben auch gleichzeitig noch auf disziplinarische Folgen bei vermeintlicher Nichteinhaltung hingewiesen wurde, legte die Vermutung nahe, dass hier Amtsträgern in dem Moment ein „Maulkorb“ verpasst werden sollte, als die Debatte um den Umgang mit Asylbewerbern einen ersten Höhepunkt erreichte. Auch wenn Ministerpräsident Ramelow in der Jahreshauptversammlung des Gemeinde- und Städtebunds vor drei Wochen auf der Messe in Erfurt versuchte, dies zu rechtfertigen, und öffentlich scharfe Kritik dafür am Landesverwaltungsamt übte und auch der Präsident des Landesverwaltungsamts, Frank Roßner, im Oktober zurückruderte und sagte, dass es nicht beabsichtigt gewesen wäre, damit generell kritische Äußerungen von Bürgermeistern, Landräten und Gemeinschaftsvorsitzenden zu unterbinden, bleibt ein bitterer Nachgeschmack.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Kommunalbeamten sind durch Wahlen der Bürgerinnen und Bürger gewählt und legitimiert.
Wenn diese Personen Äußerungen tätigen, werden diese in den meisten Fällen als Meinung der Amtsperson und nicht als Meinung der Privatperson wahrgenommen, gewertet und wiedergegeben. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden gehen mit dieser Verantwortung seit 25 Jahren bewusst und überlegt um.
Der Gemeinde- und Städtebund hat daher zu Recht in seinem Schreiben vom 8. September dieses Schreiben moniert und hinterfragt und es als „Maulkorberlass“ bezeichnet. Diese gesamte Aktion war nicht nur als Ermahnung und Zurechtweisung unangemessen. Gerade die angedrohten Disziplinarmaßnahmen führen zu Verunsicherungen der Amtsträger. Schlimmer noch, sie führen zu Frustration und Demotivierung.
Ähnlich verhält es sich mit einer Anweisung der Landespolizeiinspektion Nordhausen bereits vom 4. Februar dieses Jahres. Darin wurden die nachgeordneten Polizeiinspektionen angewiesen, über
Unserer Meinung nach sind allerdings gerade in der momentan angespannten und emotional aufgeheizten Situation Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber der Bevölkerung unverzichtbar. Die Medien werden durch solch eine Anweisung in ihrer Kontroll- und Informationsfunktion beschnitten. Dies ist für uns als CDU-Fraktion nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch sehr bedenklich. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen. Sie möge dem Landtag berichten, wie sie zum Schreiben des Landesverwaltungsamts steht, aus welchen Beweggründen es zu diesem Schreiben kam und inwieweit die Landesregierung in den Entwurf des Briefs involviert bzw. davon unterrichtet war. Dies vor allem unter Berücksichtigung des Widerspruchs der benannten Abstimmungen des Briefs mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales und der Äußerung des Ministerpräsidenten vor den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, von dem Brief vor dem Erscheinen nichts gewusst zu haben. Des Weiteren erwarten wir uns Auskunft darüber, aus welchem Grund und auf welcher rechtlichen Grundlage es zur Anweisung der Landespolizeiinspektion Nordhausen kam und ob gegebenenfalls noch weitere ähnliche Anweisungen zur Zurückhaltung von Informationen in Thüringer Behörden existieren. Danke.
Vielen Dank, Herr Thamm. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts nicht Gebrauch zu machen, sodass wir damit zur Aussprache kommen. Ich rufe Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion auf.
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Maulkorberlass“ – ein großes Wort. Ich denke, wir kennen alle unsere kommunalen Mandatsträger gut genug, um zu wissen, dass sie sich keinen Maulkorb umhängen lassen.
nämlich die, dass Amtsträger in amtlichen Blättern, in amtlichen Verlautbarungen als Amtsträger Mitteilungen machen können, aber nicht ihre persönliche Meinung kundtun. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Dass dieser Brief zu einer Zeit gekommen ist, als die Asyldebatte schon Wellen schlug, und dass das dann missverstanden wurde, dass nun aus Anlass der Flüchtlingsdebatte ein Maulkorb umgehängt werden sollte, das ist dann klargestellt worden. Aufgrund der Nachfrage des Städte- und Gemeindebundes …
des Gemeinde- und Städtebundes gab es dann ein Antwortschreiben, in dem noch mal vom Präsidenten des Landesverwaltungsamts erklärt worden ist, was Anlass dieses Schreibens gewesen ist. Wir wissen, dass unsere kommunalen Mandatsträger sich das Maul nicht verbieten lassen. Das sind kernige Gesellen und Gesellinnen. Wir wissen alle, wie sie heißen, wir sehen sie vor uns. Wir hören sie oft genug auch hier im Landtag. Wir reden auch alle mit ihnen. Niemand hat die Absicht, ihnen einen Maulkorb umzuhängen, aber davon zu unterscheiden ist der Missbrauch von Amtsblättern, um persönliche Nachrichten zu transportieren.
Jetzt dazu, was der Anlass dieses ersten Schreibens des Landesverwaltungsamts gewesen ist, um mal einen vielleicht nicht namentlich zu nennen, aber Sie können sich dann alle denken, wer es ist, auch in seinem letzten Amtsblatt gibt es wieder einen Passus:
Auf der allerersten Seite vom 31. Oktober 2015, beginnt Landrat M., Sie wissen, wen ich meine, seine Ausführungen mit dem Satz: „Sie wissen seit längerer Zeit, wo ich stehe.“ Dann tut er seine politische oder seine persönliche Meinung kund. Natürlich soll der Landrat M. seine persönliche Meinung haben und natürlich darf er die jederzeit äußern, aber nicht auf der Seite 1 des Amtsblatts.
und es ist keineswegs ein neues Phänomen, dass jetzt das Landesverwaltungsamt aus heiterem Himmel im September...
Es ist keineswegs ein neues Phänomen, dass Amtsträger auf diese Pflicht zur Mäßigung aufmerksam gemacht werden, und keine Idee, wie Sie dann gleich wieder sagen werden, was weiß ich, der rotrot-grünen Zensurbehörden nach altem Vorbild
jetzt keifen Sie doch nicht immer so dazwischen, junge Frau –, sondern ich erinnere mal daran, dass es in der letzten Legislaturperiode auch eine von uns getroffen hat, nämlich unsere Ministerin Frau Taubert, die damals noch dem Sozialministerium vorstand, und der das Verfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat: Du darfst nicht auf der Webseite deines Ministeriums dazu aufrufen, sich politisch gegen die NPD zu engagieren. Das hat das Verfassungsgericht Frau Taubert aufgeschrieben. Es gilt diese Pflicht zur Mäßigung und die Pflicht zur Neutralität in offiziellen Amtsblättern und Webseiten für jeden Amtsträger und jede Amtsträgerin