Protocol of the Session on September 11, 2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch einen Gast auf der Besuchertribüne – herzlich willkommen!

Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Herold. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Rosin. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Walsmann, Frau Ministerin Dr. Klaubert, Herr Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise und Herr Minister Lauinger zeitweise.

Ich frage: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Das ist nicht der Fall, sodass wir in die Tagesordnung einsteigen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/978 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Taubert, ja dann haben Sie das Wort – bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir möchten heute in dieser Plenarsitzung das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften einbringen.

Meine Damen und Herren, die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen und der Kommunen sowie der Thüringer Richterinnen und Richter sind nach § 14 des Thüringer Besoldungsgesetzes und nach § 4 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. August 2014. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse bestimmt sich vorrangig nach dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, berücksichtigt aber auch die finanziellen Verhältnisse des Freistaats und der Kommunen. Die Landesregierung hat sich daher

entschlossen, Ihnen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ausgehend vom Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 28. März 2015 eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2015 und 2016 vorsieht. Darin soll der Tarifabschluss 2015/16 grundsätzlich inhaltsgleich, aber mit zeitlichen Verschiebungen für die Thüringer Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter übertragen werden.

Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen deshalb mit Wirkung vom 1. September 2015 um 1,9 Prozent und zum 1. September 2016 um 2,1 Prozent erhöht werden. Wegen der Zuführung zur Bildung der Versorgungsrücklage nach § 64 Thüringer Besoldungsgesetz wurden die Prozentsätze gegenüber dem Tarifabschluss um 0,2 Prozent abgesenkt. Dies gilt auch für den Mindestbetrag von 75 Euro im Jahr 2016. Die prozentualen Anhebungen betreffen neben dem Grundgehalt auch den Familienzuschlag, die Amtszulagen sowie die allgemeinen Stellenzulagen. Die Anwärtergrundbeträge sollen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils um 30 Euro angehoben werden. Zusätzlich sollen auch die Beträge verschiedener Erschwerniszulagen nach der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung, die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung und die kindbezogenen Zuschläge im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz angehoben werden.

Die vorgesehene inhaltliche Übernahme des Tarifergebnisses ist ein deutliches Zeichen der Anerkennung der von den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern geleisteten Arbeit. Die dadurch auf den Landeshaushalt zukommenden Kosten sind aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs zu entnehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. Mai 2015 die Kriterien festgelegt, anhand derer die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Richterinnen und Richter objektiv bestimmt werden kann. Diese Kriterien können uneingeschränkt auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.

Da das Ihnen vorliegende Anpassungsgesetz auf der Besoldung des Jahres 2014 aufbaut, hat das Finanzministerium geprüft, ob die Besoldung im Jahr 2014 verfassungsgemäß ist. Die diesem Gesetz zugrunde liegende Ausgangsbesoldung ist im Ergebnis der Prüfung verfassungsgemäß. Die Berechnungen für das Jahr 2014 lassen bereits jetzt die Prognose zu, dass die geplanten Anpassungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.

Neben der Besoldungs- und Versorgungsanpassung enthält der Gesetzentwurf weitere kleinere Änderungen, die im Thüringer Besoldungsgesetz und im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz enthalten sind. Diese haben sich aus den Erfahrungen

in der Anwendungspraxis beider Gesetze und aus der Rechtsprechung ergeben. Ferner, meine Damen und Herren, soll die überkommene Aufteilung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einen derzeit noch um 6,38 Euro niedrigeren Betrag für die Besoldungsgruppen bis A 8 und einen entsprechend höheren Betrag für die Besoldungsgruppen ab A 9 beseitigt werden. Darüber hinaus soll aufgrund des Wegfalls der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes im Rahmen der Dienstrechtsreform die Berechnung der amtsunabhängigen Mindestversorgung künftig auf Basis der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6 erfolgen. Dies hat keine finanziellen Auswirkungen für Beamtinnen und Beamte.

Die kommunalen Spitzenverbände haben keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben. Die Spitzenverbände der Gewerkschaften und Berufsorganisationen äußern im Wesentlichen Kritik an der zeitverzögerten Übertragung des Tarifergebnisses. Ihre Stellungnahmen liegen Ihnen zusammen mit einer Gegenäußerung der Landesregierung vor. Deshalb möchte ich dazu Folgendes sagen: Durch die grundsätzlich inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses werden die Thüringer Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Alle Besoldungsgruppen nehmen, wenn auch zeitlich später, gleichmäßig an der Besoldungserhöhung teil. Die zeitliche Verschiebung der Anpassung hat keine Auswirkung auf das Niveau der Beamtenbesoldung und -versorgung. Damit erfolgt auch dauerhaft keine Abkopplung von der Einkommensentwicklung im Tarifbereich.

Meine Damen und Herren, die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge trägt sowohl dem Interesse der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger an einer angemessenen Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung als auch den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte im Freistaat Thüringen Rechnung. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne damit die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zahlreiche Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter verfolgen verständlicherweise die heutige Debatte mit großem Interesse. Dabei

geht es ganz formell um die Besoldung und Versorgung sowie die Änderung der dienstrechtlichen Vorschriften, aber es geht ebenso um die Anerkennung der Leistungen der Beamten und Angestellten in unserem Freistaat und in den Kommunen. Deshalb stelle ich meinen Ausführungen einen großen Dank voran, einen Dank unserer CDU-Fraktion an die Angestellten und Beamten in Thüringen.

(Beifall CDU, SPD)

Sie leisten eine sehr wichtige Arbeit für die Menschen im Freistaat. Die derzeitigen und vor allem die zukünftigen Aufgaben brauchen diese verlässlichen und engagierten Mitarbeiter. Aus diesem Grund steht immer die Frage nach der Motivation und Anerkennung – eben auch durch einen Gesetzentwurf wie den vorliegenden. Dabei ist es für uns als Landespolitiker auch immer eine Frage der Abwägung. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir mehrmals an dieser Stelle im Hohen Haus zur Anpassung der Besoldung gesprochen. Es waren wirklich nicht immer einfache Debatten, auch mit unserem damaligen Koalitionspartner, der SPD. Anhand des vorliegenden Gesetzentwurfs sehen wir, dass so manche Forderungen der Linken, der Grünen und auch der SPD aus der vergangenen Legislaturperiode jetzt keine Rolle mehr spielen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Handlungen aus der letzten Legislaturperiode!)

Dieser Fakt wird auch in den verschiedenen Stellungnahmen klar, die die Finanzministerin eben erwähnt hat.

Meine Damen und Herren, noch mal zu dem Gesetzentwurf: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten zum 1. März 2015 eine Tariferhöhung von 2,1 Prozent und zum 1. März 2016 von 2,3 Prozent. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Anpassung ab 1. September 2015 um 1,9 Prozent und ab 1. September 2016 um 2,1 Prozent vor. Sie sehen also, dass eine zeitliche Verschiebung von jeweils sechs Monaten für die rund 30.000 Beamten in Thüringen vorgesehen ist.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Än- dern!)

Die im Tarifvertrag vorgesehenen Prozentsätze von 2,1 Prozent und 2,3 Prozent sind wegen der Zuführung zur Bildung der Versorgungsrücklage gegenüber dem Tarifabschluss um 0,2 Prozent vermindert. Auch hier sagen wir, es ist wichtig, vorzusorgen, gerade das Thema der Pensionen beschäftigt uns auch in den nächsten Jahren intensiv. Zu den Kosten können Sie auch im Gesetzentwurf nachlesen, dass eben nicht nur für das Land, sondern auch für die Kommunen entsprechende Kosten entstehen. Hier sind für das Land im Jahr 2015 als Kosten 11 Millionen Euro angegeben und im

(Ministerin Taubert)

Jahr 2016 45,6 Millionen Euro. Für die Kommunen sind im Jahr 2015 Kosten von 1,3 Millionen Euro und im Jahr 2016 von 5,4 Millionen Euro angegeben. In den verschiedenen Bundesländern werden auch die Diskussionen der inhaltsgleichen und zeitgleichen Anpassung geführt. In Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und in Hamburg erfolgt eine zeitund inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Andere Länder wie Thüringen übertragen den Tarifvertrag zwar der Höhe nach, aber nehmen eine zeitliche Verschiebung vor, wie ich das eben ausgeführt habe.

Der Innenminister hat sich in der Aktuellen Stunde am Mittwoch für den selbstlosen Einsatz der Bediensteten des Landes bedankt. Das ist richtig und wichtig, Herr Dr. Poppenhäger. Aber dann sollte die Landesregierung gerade im Bereich der Besoldung auch andere Zeichen setzen. Dieses Schneckentempo allein bei der Einbringung des Gesetzentwurfs spricht jedenfalls nicht für die Landesregierung.

(Beifall CDU)

Auch die „Ostthüringer Zeitung“ hat das Problem am 2. September thematisiert, „Thüringer Beamte bekommen später mehr Geld“ titelte die Zeitung. Hierbei hat auch die Landesregierung wieder ihrem Ruf alle Ehre gemacht: Sie kommen nicht aus dem Knick und die Beamten müssen auf die ihnen zustehende Erhöhung ihres Solds warten.

Meine Damen und Herren, es liegen einzelne Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vor, das hatte auch die Finanzministerin eben erläutert. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Die haben Sie hier nicht dargelegt. So kritisiert der Deutsche Beamtenbund die beabsichtigte sechsmonatige Verschiebung und hält diese für nicht nachvollziehbar. Gründe für die Verschiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung würden nicht benannt, obwohl eine Regelung zulasten der Beamten laut dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begründen wäre. Der Beamtenbund Thüringen fordert nicht nur eine inhalts-, sondern auch eine zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses im Jahr 2015 und 2016 und damit die Anerkennung der erbrachten Leistung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen sowie seine Mitgliedsgewerkschaften fordern eine angemessene Bezahlung der Beamten. Für den DGB bleibt die Weigerung der Thüringer Landesregierung unverständlich, das Tarifergebnis ohne eine zeitliche Verzögerung zu übertragen. Durch die Verschiebung der Übertragung des Tarifergebnisses müssten die Beamten erneut einen Reallohnverlust gegenüber ihren angestellten Kollegen hinnehmen, so der DGB. Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist den Hinweis der Landesregierung zurück, dass die Anpassung der Besoldung sowohl dem Interesse der Beamten als auch den finanziellen Möglichkeiten des

Landes Rechnung trägt. Der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e. V. spricht sich ebenfalls für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses aus. Er kritisiert die fehlende Begründung für die Abweichung. Es wird für unredlich gehalten, den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen Zugeständnisse zu machen, die dann den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nur deshalb vorenthalten werden, weil diese keine vergleichbare Verhandlungsposition besitzen wie die gewerkschaftlich vertretenen Tarifbeschäftigten. Der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen bringt in seiner Stellungnahme auch noch ein treffendes Beispiel. Die Fraktion Die Linke brachte in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2013 einen Änderungsantrag zur Besoldungsanpassung ein, der die zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses fordert. Sie können das in der Landtagsdrucksache 5/6649 nachlesen. In der Landtagssitzung vom 18. September 2013 gibt es dazu einen Redebeitrag der Abgeordneten Renner. Sie sagte vor fast genau zwei Jahren: Die Linke wolle die tatsächliche Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten. Die damalige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken sagte wörtlich: „Mit unserem Änderungsantrag entsprechen wir ganz genau den Forderungen der SPD, wie sie von Ihnen in den vorangegangenen Debatten formuliert wurden.“ Weiterhin sagt sie, dass die Linke „die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten des Landes [fordert], nicht mehr und nicht weniger.“

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Hört, hört!)

Ja, so Frau Renner an dieser Stelle vor etwa zwei Jahren.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Um die Linken geht es, um die Linken!)

Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, jetzt können Sie zeigen, was Sie wirklich wollen.

(Beifall CDU)

Jetzt können Sie zeigen, dass Sie für die Beamtinnen und für die Beamten in unserem Freistaat einstehen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Machen wir doch!)

Wir sind gespannt auf die parlamentarische Debatte.

Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend. Weiterhin beantragen wir die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, da der Ge

setzentwurf auch Auswirkungen auf die Kommunen hat.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Nun hat das Wort Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mohring, Ihr Zwischenruf zeigt mir, dass Sie wahrscheinlich von der Thematik nicht viel verstanden haben, wenn Sie jetzt dem Herrn Kowalleck zuklatschen, wenn er die Position von Frau Renner hier sehr ausführlich referiert – wofür ich ihm herzlich danke. Da möchte ich Ihnen sagen, Sie hätten Frau Renner vor zwei Jahren Beifall applaudieren sollen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

dann hätten wir möglicherweise auch eine andere Diskussion darüber,