Protocol of the Session on March 20, 2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie herzlich begrüßen zu unserer heutigen Plenarsitzung. Ich freue mich auch, dass ich viele Besucher auf der Tribüne begrüßen darf. Herzlich willkommen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Herrgott sitzt als Schriftführer neben mir, die Redeliste wird vom Abgeordneten Kräuter geführt.

Herr Abgeordneter Gentele, Herr Abgeordneter Krumpe, Frau Abgeordnete Annette Lehmann, Frau Abgeordnete Marx, Frau Abgeordnete Mitteldorf und Ministerin Keller sind entschuldigt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Herr Präsident, Frau Mitteldorf sitzt hier!)

Aber entschuldigt sind Sie trotzdem, das ist ja ein großer Vorteil, Sie können also an mehreren Orten zugleich sein. Gut.

Bevor wir in die Plenarsitzung einsteigen, habe ich einige Hinweise zu geben, zunächst einmal zur vergangenen Plenarsitzung. Hierzu haben wir im Ältestenrat und auch im Vorstand des Thüringer Landtags ein Vorkommnis vor dem Hintergrund einer mutmaßlichen Verbalinjurie gegen den Abgeordneten Höcke in der 111. Plenarsitzung verhandelt und sind übereingekommen, was ich Ihnen kurz vortragen möchte: Die Vorstandsmitglieder kommen überein, dass man sich hinsichtlich der Erkenntnisquellen in der vorgenannten Angelegenheit auf die landtagseigenen Mittel begrenzt. Sollte die in Rede stehende Verbalinjurie durch den Ministerpräsidenten gegenüber dem Abgeordneten Höcke tatsächlich gefallen sein, geht der Vorstand von einem nicht akzeptablen Umstand aus. Der Vorstand nimmt allerdings zur Kenntnis, dass es der Ministerpräsident zurückgewiesen habe, gegenüber dem Abgeordneten Höcke die in Rede stehende Verbalinjurie geäußert zu haben. Der Vorstand geht generell davon aus, dass Zwischenrufe oder ähnliche Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung von der Regierungsbank aus im Grundsatz strikt als unzulässig anzusehen sind und deshalb dem Zurückhaltungsgebot unterliegen. – Die Landesregierung ist darüber ebenfalls vollumfänglich informiert worden und mir wurde seitens der Landesregierung für künftige Zwischenrufe auch Besserung gelobt.

Dann habe ich eine weitere Pflicht, nicht nur gegenüber den Mitgliedern der Landesregierung, sondern gegenüber dem Abgeordneten Kuschel für zwei Zwischenrufe in der letzten Sitzung, und zwar einmal den Zwischenruf „Rassist“ und einmal den Zwischenruf „Nazis“, jeweils nachträglich einen Ordnungsruf zu erteilen.

Wir kommen jetzt zur heutigen Sitzung. Ich darf darauf hinweisen, dass die Lippmann+Rau-Stiftung für heute Abend zum parlamentarischen Abend eingeladen hat, dieser wird gegen 19.00 Uhr draußen in der Lobby stattfinden, sodass die Versorgung ab 17.30 Uhr etwas eingeschränkt dort draußen stattfindet. Sie sind herzlich eingeladen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Jens Kalaene, Deutsche Presse-Agentur, für Herrn Niklas Ottersbach von MDR Aktuell, für Frau Johanne Bischoff von MDR Thüringen und für Herrn Alexander Budweg vom MDR für diese Plenarsitzung Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Außerdem habe ich für die Herren Christian Jung von Metropolico, Herrn Ulrich Menges, Herrn Jörg Junge und Herrn Dirk Schneider, eine Co-Produktion von Hoferichter & Jacobs GmbH, für die heutige und morgige Plenarsitzung Genehmigungen für Bildund Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Bevor ich jetzt im Einzelnen zur Tagesordnung komme, freue ich mich, dass ich auf der Besuchertribüne ganz besonders herzlich die Kollegen der Fraktion Die Linke aus dem Sächsischen Landtag willkommen heißen darf. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir freuen uns immer, wenn Kollegen die munteren Debatten hier im Thüringer Landtag verfolgen.

Jetzt komme ich zur Tagesordnung. Die Fraktionen waren im Ältestenrat übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 1 a und b am Donnerstag als erste Punkte, den Tagesordnungspunkt 3 am Mittwoch als ersten Punkt und die Tagesordnungspunkte 16 und 17 heute als erste Punkte aufzurufen. Da die Tagesordnungspunkte 1 a und b, 2, 9 und 10 in den zuständigen Ausschüssen noch nicht abschließend beraten wurden, sind sie wieder von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: Zum Tagesordnungspunkt 3 die Drucksachennummer 6/5439, zum Tagesordnungspunkt 4 die 6/5438.

Zu TOP 16 liegt ein Wahlvorschlag zur Wahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vor, der die Drucksachennummer 6/5434 hat.

Der Tagesordnungspunkt 17, Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses, wird in dieser Plenarsitzung nicht zum Aufruf kommen, da bis zum Ende der Frist letzten Freitag um 14.00 Uhr kein Wahlvorschlag eingereicht wurde.

Zu Tagesordnungspunkt 18 b kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 6/5412,

6/5413, 6/5417, 6/5418, 6/5420 bis 6/5423, 6/5425, 6/5426, 6/5432, 6/5433 und 6/5435.

Die Abgeordneten Kowalleck und Worm hatten gemäß § 90 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung beantragt, wegen der nicht fristgerechten Beantwortung der Kleinen Anfrage 2785 diese nunmehr zur Mündlichen Anfrage umzuwandeln und auf die Tagesordnung dieser Sitzung zu setzen. Die Antwort der Landesregierung ist mittlerweile aber doch eingegangen, sodass sich die mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage im TOP 18 a erledigt hat.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zum Tagesordnungspunkt 15 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt und dann Herr Abgeordneter Emde.

Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Aufnahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/4816, Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaats Thüringen, in die Tagesordnung. Die Platzierung wäre – meiner Meinung nach – sinnhaft nach dem Ende der zweiten Beratungen, also TOP 5 a.

Dann hätten die Koalitionsfraktionen gern die Platzierung des TOP 4 am Donnerstag als ersten Tagesordnungspunkt, – ich sage jetzt mal – ersatzweise für das Hochschulgesetz.

Und ich hätte gern eine Erklärung zum wiederholten Nichtaufrufen des Tagesordnungspunkts 17, Wahl des Richterwahlausschusses, abzugeben.

Dann haben Sie das Wort. Bitte schön, Herr Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Gäste! In Thüringen muss nach Artikel 89 der Thüringer Verfassung und den entsprechenden Regelungen des Thüringer Richtergesetzes der Richterwahlausschuss bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern auf Lebzeiten zwingend mitwirken. Das heißt, viele konkrete Stellenbesetzungen können ohne Mitwirkung des Ausschusses nicht stattfinden. Diese konkreten Personalentscheidungen sind notwendig, um die Arbeitsfähigkeit der Justiz wirksam zu sichern und damit die verfassungsrechtlichen Justizgewährungsansprüche zugunsten Recht suchender Bürgerinnen und Bürger zu verwirklichen. Die Thüringer Justiz steht vor bzw. befindet sich schon in einem Altersumbruch. Eine sogenannte Pensionswelle bahnt sich an. Um

so wichtiger ist es, in verantwortungsvoller Personalplanung für die Einstellung jüngerer Richterinnen und Richter zu sorgen. Der Richterwahlausschuss muss hier seine Verantwortung für eine gut funktionierende und personell gut ausgestattete Justiz unbedingt wahrnehmen. Doch was müssen wir zurzeit beobachten? Der Richterwahlausschuss ist derzeit nicht arbeitsfähig. Wie konnte das passieren? Nach Artikel 89 und den Regelungen im Richtergesetz muss jede Fraktion des Landtags mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Nur dann gilt das Gremium nach dem Gesetz als korrekt besetzt und ist arbeitsfähig.

Auch die AfD war bis vor Kurzem mit zwei Abgeordneten in diesem Gremium vertreten – Herr Brandner als ordentliches Mitglied und Frau Muhsal als Ersatzmitglied –, gewählt mit der nach § 15 des Richtergesetzes vorgeschriebenen Zweidrittelmehrheit und dies mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses. Die Abgeordneten des Thüringer Landtags waren sich bewusst, hier gehen die demokratische und rechtsstaatliche Verantwortung und die Arbeitsfähigkeit des Richterwahlausschusses vor,

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: … Aus- schuss, Herr Kollege!)

unabhängig von politischen Positionen zu Fraktionen und Abgeordneten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und was macht die AfD? Das bisherige ordentliche Mitglied ist mittlerweile Bundestagsabgeordneter in Berlin. Das ist für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums noch kein Problem. Bis zur Neuwahl greifen die Stellvertreterregelungen mit dem Ersatzmitglied – eigentlich. Doch das gewählte Ersatzmitglied der AfD hat mittlerweile auf seinen Sitz verzichtet. Damit ist die Arbeitsunfähigkeit des Gremiums bewusst hergestellt worden.

Wie öffentlich zu hören war, hat Frau Muhsal nicht aus persönlichen, gesundheitlichen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen auf ihre Ersatzmitgliedschaft verzichtet, nein. Es sollte eine Protestaktion sein, dagegen, dass ein Fraktionskollege bisher nicht als Ausschussvorsitzender gewählt worden ist.

Einen Kandidaten, einen Wahlvorschlag für den Richterwahlausschuss haben wir auch heute von der AfD nicht vernommen, mit der Behauptung, die AfD-Kandidaturen hätten keine Chance. Dass diese Behauptung eine Falschbehauptung ist, zeigt die Tatsache, dass es im Richterwahlausschuss schon zwei reguläre Mitglieder der AfD-Fraktion gegeben hat.

(Unruhe AfD)

(Präsident Carius)

Somit ist die gegenwärtige Haltung der AfD verantwortungslos.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum einen werden mit dem sogenannten Protest Vorgänge in Verbindung gebracht, die nichts miteinander zu tun haben. Zum anderen – und das wiegt viel schwerer –: Der Rückzug aus dem Gremium, verbunden mit der Weigerung, neue Wahlvorschläge vorzulegen, führt dazu, dass das für eine funktionierende Justiz zentrale Gremium arbeitsunfähig ist und dass mit falschen Behauptungen wegen persönlicher Ängste und Befindlichkeiten von AfDAbgeordneten die Thüringer Justiz, die Thüringer Richterinnen und Richter in Geiselhaft genommen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern die AfD auf, den Prozess der politischen Willensbildung einschließlich der Wahl ihres Vertreters in den Richterwahlausschuss nicht länger zum politischen Klamauk verkommen zu lassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Der Abgeordnete Möller hat um die Möglichkeit zur Gegenrede gebeten. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Möller.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zunächst mal als Richtigstellung: Herr Kollege Blechschmidt, dass der Herr Brandner jetzt im Bundestag sitzt, das haben die Wähler zu verantworten. Insofern gibt es da, denke ich, nicht viel zu diskutieren und braucht hier nicht erwähnt werden. Ansonsten haben Sie den Vorfall oder den Vorgang natürlich etwas unvollständig dargestellt, in der gewohnten Einseitigkeit, wie man das eben so von Ihnen kennt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wann haben Sie denn den letzten Wahlvorschlag gemacht?)

Denn tatsächlich ist es so: Wir haben in der Zwischenzeit Gremienwahlvorschläge gebracht und diese Gremienwahlvorschläge sind ohne wirklich erkennbare substanziierte Gründe abgewiesen worden.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Welche?)

Die sind abgewiesen worden. Sie wissen genau, um welchen Wahlvorschlag es in dieser Sache geht.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nennen Sie sie!)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche denn?)

Es ist Ihre Art und Weise, Ihr Mütchen ab und an mal zu kühlen, indem man in die Personalvorschläge der Oppositionsfraktion hineinredet. Und da sage ich Ihnen klipp und klar, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen: Das steht Ihnen schlicht nicht zu!