Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie recht herzlich zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und die Zuschauer auf der Tribüne sowie die Zuschauer am Livestream.
Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführer Abgeordneter Bühl neben mir Platz genommen und die Redeliste führt Frau Abgeordnete Müller.
Zu Beginn folgender allgemeiner Hinweis: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Shanghai Drenger von Radio LOTTE Weimar für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Akkreditierung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Gemeinsam mit Frau Ministerin Heike Taubert werde ich gegen 13.00 Uhr eine Vorstellung des ehrenamtlichen Mentorinnen- und Mentoren-Projekts „‚Balu und Du in Thüringen‘ – Großes Engagement für kleine Persönlichkeiten“ eröffnen und wir laden herzlich ein.
Die Landespressekonferenz lädt ebenfalls heute zu ihrem traditionellen Sommerfest ein, das wir gegen 19.30 Uhr beginnen werden.
Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Plenarsitzung mit Tagesordnungspunkt 4 und setzen fort mit den Tagesordnungspunkten 5, 7 und 9.
Der Tagesordnungspunkt 15 wird heute auf jeden Fall aufgerufen, der Tagesordnungspunkt 6 wird am Freitag als zweiter Punkt aufgerufen.
Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 19 in erster und daran anschließend in zweiter Beratung aufzurufen und die Tagesordnungspunkte 29 und 30 gemeinsam zu beraten.
Zu Tagesordnungspunkt 16 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/7712 verteilt.
Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 18 hat die Drucksachennummer 6/7714. Hierzu wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die
Zu den Tagesordnungspunkten 29 und 30 wurde eine berichtigte Fassung der Beschlussempfehlung verteilt.
Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir danach.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6956 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/7682 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein guter Tag, ich darf aus dem Bildungsausschuss zum Thüringer noch Kita-, künftig Kindergartengesetz berichten.
Die Landesregierung hat am 29. März 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes in der Drucksache 6/6956 in den Landtag eingebracht und dieser wurde dann auch in der ersten Lesung im Landtag beraten. Der Gesetzentwurf wurde anschließend an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.
Im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wurde der Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten, nämlich am 30. April 2019, am 24. Juni 2019 und am 3. September 2019. Es wurde ein umfangreiches schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, an dem sich insgesamt 45 Interessenvertretungen, Verbände, Vereine und Institutionen mit schriftlichen Stellungnahmen beteiligt haben. Kursorisch lässt sich zu den schriftlichen Anhörungen Folgendes bilanzieren: Die Thüringer Landeselternvertretung für Kindertagesstätten begrüßt die vorgesehenen Änderungen und hier insbesondere die Quali
tätsverbesserungen durch eine bessere Personalausstattung und die Schaffung eines zweiten beitragsfreien Kita-Jahres. Im Rahmen der Anhörung bezeichnete die Elternvertretung diese als einen großen Erfolg und findet es konsequent und richtig, dass hier weitere Verbesserungen vorgenommen werden. Auch der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag unterstützen das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs und sehen in dem schrittweisen Ausbau der Fachkraft-Kind-Relation bei gleichzeitiger Verbesserung der Ausbildungsbedingungen einen stabilen Weg zu guten Bedingungen in der frühkindlichen Bildung.
Kritisch sehen die Kommunen vor allem den steigenden Fachkräftebedarf, den aus ihrer Sicht zunehmenden Verwaltungsaufwand und eine fehlende Dynamisierung der Landespauschalen. Vonseiten der Gewerkschaften wurde insbesondere die Verbesserung beim Personalschlüssel begrüßt, verbunden mit dem Hinweis, dass Beitragsfreiheit nicht zulasten der Qualitätsentwicklung gehen darf.
Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sieht mit dem Gesetzentwurf Schritte in die richtige Richtung und fordert weitere Verbesserungen bei der Betreuungsqualität sowie bei der Schaffung adäquater Rahmenbedingungen für die Fachkräfteentwicklung.
Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Online‑Diskussion, an der sich jedoch nur eine Person mit einem schriftlichen Beitrag aktiv beteiligte und hierbei ihre Sichtweise und Position als Leitung einer Kindertagesstätte einbrachte.
Nachdem die Fraktionen von Linke, SPD und uns Grünen in Auswertung der Anhörung einen Änderungsantrag in Vorlage 6/5748 eingebracht hatten, wurde dieser im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport Gegenstand eines ergänzenden schriftlichen Anhörungsverfahrens. Die von Linken, SPD und Grünen vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich neben redaktionellen Klarstellungen und Ergänzungen auf die Gesetzeskurzbezeichnungen. So soll das Gesetz in seiner Kurzbezeichnung künftig Thüringer Kindergartengesetz heißen.
Zum anderen wurde ein neuer § 15 a – Namenswahlrecht „Kindergarten“ – aufgenommen, der Kindertagesstätten dazu berechtigt, die Bezeichnung „Kindergarten“ als Namensteil zu führen.
Während grundsätzliche Bedenken nicht geäußert wurden, wurden das neue Namenswahlrecht und die neue Kurzbezeichnung des Gesetzes von vielen Anzuhörenden begrüßt.
Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat am 3. September abschließend und der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 6. September beraten. Beide Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf mit den in Vorlage 6/5924 empfohlenen Änderungen anzunehmen. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Bevor wir in die Aussprache eintreten, möchte ich in Erinnerung rufen: Diesen Tagesordnungspunkt werden wir auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einfacher Redezeit debattieren.
Ich rufe die Aussprache auf. Die Landesregierung hat sich als Erstes zu Wort gemeldet. Herr Minister Holter, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Sehr geehrte Frau Grosse-Röthig, sehr geehrter Herr Kullmann, schön dass Sie da sind, auch Ihnen ein herzliches Willkommen hier im Plenarsaal!
Ich denke, Sie stimmen mir zu, dass alle Eltern das Beste für Ihre Kinder wollen. Das will ich auch.
Als Kinderminister Thüringens möchte ich das Beste für alle Kinder in Thüringen. Das will auch die rotrot-grüne Koalition. Deswegen verabschieden wir heute hier die zweite Novelle des Thüringer KitaGesetzes. Es geht darum, eine Qualitätsverbesserung zu erreichen und die Beitragsfreiheit weiter fortzuführen.
Einige mögen sich wundern, dass wir eine zweite Novelle vorlegen. Eigentlich ist es Usus, dass in einer Wahlperiode ein Gesetz nur einmal novelliert oder neu vorgelegt wird. Wir haben uns aber bewusst dafür entschieden, diesen Weg weiter zu gehen, denn wir sind in dieser Legislaturperiode zwei Schritte gegangen. Wenn ich mich an den August 2017 zurückerinnere, war das eine der ersten Amtshandlungen. Wir haben uns mit dem damaligen Kita-Gesetz, wie es immer noch heißt, auseinandergesetzt. Wir haben dann die ersten Schritte
für die Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung eingeleitet. Jetzt gehen wir den zweiten Schritt. Das ist auch gut so.
Ich will aber auch in Richtung der Opposition und der Jugendlichen dort oben anmerken, dass es oftmals den Vorwurf an die Politik gibt, die Parteien seien nicht mehr so richtig zu unterscheiden. Wenn man Unterschiede sucht, dann kann man dieses Thema nehmen: Kindertagesbetreuung in Thüringen.
Da liegen die Unterschiede klar auf dem Tisch. Das wird nicht nur an dem Gesetz deutlich, sondern auch in den Positionierungen der einzelnen Fraktionen bzw. Parteien.
Die regierungstragenden Fraktionen aus Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in dieser Legislatur darauf verständigt, große Schritte zur Beitragsfreiheit für die Eltern zu gehen und gleichzeitig Verbesserungen in der Qualität zu erreichen. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg richtig und wichtig ist und dass er auch nach der Wahl konsequent weitergegangen werden wird. Ich weiß, da bin ich nicht der Einzige hier im Saal und übrigens auch nicht in Thüringen.
Wie die Schritte in dieser Legislaturperiode ausgesehen haben, will ich skizzieren. Erstens: Das Land stellt aktuell rund 30 Millionen Euro für die Beitragsfreiheit zur Verfügung.