Protocol of the Session on February 25, 2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Kobelt neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Floßmann. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Frau Abgeordnete Holbe und Herr Minister Dr. Poppenhäger. Andere geplante Entschuldigungen heiße ich herzlich willkommen von großen Reisen.

Ich darf ganz herzlich Herrn Michael Heym gratulieren, er hat heute Geburtstag: Herzlichen Glückwunsch, alles Gute für das neue Lebensjahr.

(Beifall im Hause)

Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung folgenden Journalisten bzw. Medien eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 6. Wahlperiode für Ton- und Bildaufnahmen im Plenarsaal erteilt: Das sind für die „Ostthüringer Zeitung“ der Reporter und Fotograf Tino Zippel, für ddp images der Fotograf Hans-Ulrich Koch, für MDR-Fernsehen, Landesstudio Thüringen, der Kameramann Björn Walther, der Redakteur Lars Sänger, der Techniker Thomas Morawitz, der Techniker Hendrik Wenzel und der Kameraassistent Christian Baumgartl sowie für die „Thüringer Allgemeine“ der Leitende Redakteur Herr Michael Backfisch, für das MDR-Fernsehen der Betriebsingenieur Dirk Silbermann, für LitschiCo Erfurt im Auftrag des MDR die Fotografin Melanie Kahl.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Stephan Witthöft und Frau Larissa Isabelle Kurz von Salve TV sowie für Anna Jäger, Praktikantin beim MDR-Fernsehen, eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen für diese Plenarsitzung gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Alle Fraktionen haben mich darüber informiert, dass durch ihre Mitarbeiter Stefan Karl der Fraktion der CDU, Annette Rudolph, Peter Lahn, Stefan Wogawa, Frank Schenker für die Fraktion Die Linke, Elisabeth Lier, Daniel Iliev, Franzisca Friedrich für die Fraktion der SPD, Tobias Seiler für die Fraktion der AfD und Deborah Zurek, Silke Fließ sowie Jörg Schwabe und Thomas Tappert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesen Plenarsitzungen von den dafür vorgesehenen Flächen im Plenarsaal Bild- und Tonaufnahmen von den Abgeordneten der eigenen Fraktion gefertigt werden sollen. Gemäß Ältestenratsbeschluss vom 15. Dezember

2009 ist dazu keine Genehmigung, sondern lediglich die Unterrichtung des Präsidenten erforderlich. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind hierüber vorab informiert.

Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Regierungserklärung am Donnerstag als ersten Punkt und die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 17 bis 27 am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen.

Zu TOP 8 wurde eine Neufassung des Antrags verteilt.

Zu TOP 13 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/285 verteilt.

Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie die Zustimmung?

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ja!)

Die Fraktion der CDU erteilt Zustimmung. Damit ist der Antrag zulässig.

Der TOP 16 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der Abgeordnete Brandner seinen Einspruch zurückgezogen hat.

Zu TOP 29, Aktuelle Stunde der Fraktion der CDU, wurde eine Neufassung verteilt.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 9, 11, 12 und 13 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen oder gibt es Ergänzungen? Bitte, Herr Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Namens der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD beantrage ich in Tagesordnungspunkt 2 die erste und zweite Beratung des Gesetzes zum Staatsvertrag. An zweiter Stelle: Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 würden wir gern am Freitag als erste Tagesordnungspunkte platzieren. Im Namen der Fraktionen bitte ich um Aufnahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/222 „Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes“.

Dann würde ich zunächst über die Aufnahme des Gesetzentwurfs in der Drucksache 6/222 abstimmen lassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Also mit übergroßer Mehrheit angenommen. Damit würden wir

den Gesetzentwurf aufnehmen. Hatten Sie die Platzierung auch gleich mit beantragt?

Nach den Gesetzen einordnen.

Gut, nach den Gesetzen.

Dann haben Sie zur Platzierung beantragt, dass die erste und zweite Beratung des Staatsvertrags in dieser Plenarsitzung erfolgen soll. Gibt es dagegen einen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, sodass wir das dann auch so machen werden.

Dann haben Sie beantragt, dass die „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“ in Drucksache 6/206 am Freitag,

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Beide hintereinander!)

also beide Anträge als jeweils erster und zweiter Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Da sehe ich jetzt keinen Widerspruch, sodass wir auch an dieser Stelle so verfahren können.

Dann frage ich: Gibt es weitere Ergänzungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Möller.

Namens der AfD-Fraktion beantrage ich die Aufnahme des Antrags „Familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen von freiberuflichen Lehrbeauftragten und Honorarkräften an Thüringer Hochschulen“. Das ist die Drucksache 6/217.

Ich bitte um das Handzeichen, wer dieser Ergänzung so zustimmt. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Reihe von Gegenstimmen oder Enthaltungen?

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Ge- genstimmen!)

Gegenstimmen. Bei einer Reihe von Gegenstimmen mit übergroßer Mehrheit damit aufgenommen. Platzierung dann entsprechend der Tagesordnung.

Weitere Änderungen zur Tagesordnung? Dann bitte ich um Zustimmung unter Berücksichtigung der genannten Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit gilt diese Tagesordnung. Vielen herzlichen Dank.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 29 auf.

Hier darf ich darauf hinweisen: Alle Fraktionen haben jeweils eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für das Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Hat die Landesregierung eine Redezeit von mehr als 10 Minuten in Anspruch genommen, so verlängert sich die Aussprache für das jeweilige Thema um die über 10 Minuten hinausgehende Zeit. Die Aufteilung der Verlängerungszeit auf jede Fraktion erfolgt zu gleichen Teilen. Gemäß § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt der Präsident die Reihenfolge der Redner. Also alles wie bekannt. Zwischenfragen sind nicht zulässig.

Damit rufe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde auf

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE auf dem Bürgerforum in Suhl am 2. Februar 2015 als ‚Dokumentarfilmerin‘ – rechtmäßig?“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/231 Neufassung

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Herrn Raymond Walk.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne und im Livestream, am Montag, dem 2. Februar 2015, fand in Suhl auf Veranlassung des dortigen CDUKreisverbandes ein Gesprächsforum zu dem Themenkomplex „Sügida- und No-Sügida-Demonstrationen“ statt. Die gut besuchte Veranstaltung im Congress Centrum in Suhl erweckte nicht nur das Interesse zahlreicher Bürger, auch etliche Landtagsabgeordnete quer durch alle Fraktionen waren im Publikum vertreten. Neben den inhaltlichen Debatten erweckte vor allem das fragwürdige Verhalten der Abgeordneten Frau König und ihres Begleiters die Aufmerksamkeit vieler Teilnehmer, des Veranstalters sowie der Medienvertreter im Saal.

Was war geschehen? Nach diversen Medienberichten sowie Informationen des Veranstalters befand sich Frau König in Begleitung eines jungen Mannes, der ausgestattet mit einer Videokamera samt Stativ bestimmte Teilnehmer filmte, und zwar meistens dann, wenn diese Fragen stellten. Nach bisherigem Kenntnisstand – ich habe aktuell gestern mit dem Veranstalter gesprochen – besaßen Frau König und ihr Begleiter weder eine ausdrückliche noch eine konkludent erteilte Drehgenehmigung seitens

(Präsident Carius)

des Veranstalters oder der Teilnehmer. Zwar wurden die Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter befragt, ob Einwände gegen Fotos oder Filmaufnahmen bestünden, allerdings bezog sich diese Frage ausdrücklich und ausschließlich auf die bereits anwesenden und zudem akkreditierten Medienvertreter. Zu diesem Zeitpunkt, so unser Sachstand, befanden sich aber weder Frau König noch ihr Begleiter im Saal. Ungeachtet dessen kann die Zustimmung der Teilnehmer nicht als eine generelle Einwilligung zu Filmaufnahmen durch Dritte qualifiziert werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der bestehenden Sachlage ist es für meine Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls höchst fragwürdig, wenn ausgerechnet die Sprecherin für Antifaschismus, Netzpolitik und Datenschutz der Linksfraktion das Thema Datenschutz sowie das sogenannte Recht am eigenen Bild ganz offensichtlich grob missachtet.

(Beifall CDU, AfD)

Dies ist auch und vor allem deshalb so unverständlich, da das Thema „Datenschutz, Datensicherheit sowie der Missbrauch von Daten“ an anderer Stelle von der Abgeordneten König immer und immer wieder als besonders hohes Rechtsgut ins Feld geführt wird, allerdings immer nur dann, das ist mein Eindruck, wenn es den eigenen politischen Zielen nützt oder dem politischen Gegner vermeintlich schadet.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion erhofft sich von dieser Aktuellen Stunde nichts weiter als ein paar aufhellende öffentliche Worte von Frau König, um sowohl den Sachverhalt aufzuklären als auch die Fragen der Betroffenen zu beantworten. Die bis heute ungeklärt im Raum stehenden sensiblen Fragen sind schnell genannt.

1. Welche Personen wurden ganz offenbar ohne deren Einwilligung gefilmt?

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das wollen Sie jetzt hören? Das ist aber Da- tenschutz!)

2. Warum wurden diese Personen gefilmt?

3. Was geschah bzw. was geschieht mit den Aufnahmen?

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Für Sal- ve TV!)