Protocol of the Session on June 22, 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen, heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Besucher auf der Besuchertribüne, die über die Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsförderung Erfurt hier sind und eigentlich ursprünglich aus Syrien stammen. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Für die Plenarsitzung hat Abgeordneter Herrgott als Schriftführer neben mir Platz genommen und die Redeliste wird von Herrn Abgeordneten Schaft geführt.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Frau Abgeordnete Annette Lehmann, Frau Abgeordnete Lieberknecht, Frau Abgeordnete Walsmann zeitweise, Frau Ministerin Keller, Herr Minister Lauinger, Frau Ministerin Taubert zeitweise – obwohl das wahrscheinlich noch für mehr gilt, so wie das hier aussieht.

Wir haben ein Geburtstagskind unter uns. Ich möchte dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Dr. Hasse, herzlich zum Geburtstag gratulieren. Alles Gute aus dem Haus.

(Beifall im Hause)

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Christian Ludwig, Radio Lotte, und für Herrn Michael Hesse vom MDR Thüringen für die heutige und morgige Plenarsitzung außerordentliche Akkreditierungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß § 17 Geschäftsordnung erteilt.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Krumpe in Drucksache 6/4077 wurde in eine Kleine Anfrage umgewandelt.

Weitere Wünsche zur Tagesordnung liegen mir nicht vor, sodass wir einsteigen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Umweltinformationsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3431 - berichtigte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/3909 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Skibbe aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung. Bitte, Frau Skibbe.

Danke, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags in seiner 75. Sitzung am 22. Februar 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 15. März 2017, in seiner 28. Sitzung am 26. April 2017 und in seiner 29. Sitzung am 17. Mai 2017 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Von den zehn Zuschriften war eine inhaltlicher Art und eine von der Sorge der zusätzlichen finanziellen Belastung der Kommunen getragen. Mit dieser Frage hat sich der Ausschuss sehr intensiv beschäftigt. Die Landesregierung konnte jedoch diese Sorgen ausräumen. Weiterhin bat der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz den mitberatenden Innen- und Kommunalausschuss, die inhaltliche Stellungnahme der Open Knowledge Deutschland Foundation e. V., Projekt „Offenes Thüringen“ bei der Beratung zu einem zukünftigen Transparenzgesetz zu berücksichtigen. In der 28. Sitzung wurde alles ausgewertet, der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in der 44. Sitzung am 18. Mai 2017 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Geibert aus der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute in zweiter Beratung mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes – ein Gesetzentwurf, der relativ bescheiden daherkommt, mit wenigen Regelungen eher rechtstechnischer Natur, der aber dennoch dazu geführt hat, dass wir intensive Diskussionen dazu im Ausschuss hatten. Frau Skibbe hat eben schon darauf hingewiesen: Wir hatten eine Anhörung mit einem guten Dutzend Anzuhörenden, von denen die meisten Stellung genommen haben.

Wir haben in drei Sitzungen über den Entwurf beraten und im Ergebnis sind dennoch Fragen offenge

blieben. Zum einen sind Fragen aus Sicht der Kommunen offengeblieben, die vorgetragen haben, durch zusätzliche Verwaltungsverfahren belastet zu sein, Kostenfolgen zu haben. Bedenken, die die Landesregierung nicht in der Lage war, substantiiert auszuräumen. Sie hat zwar behauptet, diese Kostenfolgen würden nicht eintreten, hat das aber nicht unterlegen können. Wir haben weiterhin gesehen – und wir erkennen das natürlich an –, dass ein großes Informationsbedürfnis auch gerade der Öffentlichkeit in Umweltbelangen und zu Umweltinformationen besteht, wir sehen, dass europarechtliche Vorgaben Regelungen auch in nationaler Umsetzung erzwingen. Wir sehen auch, dass Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Fragen existiert, aber gerade die Rechtsprechung betrifft an wesentlichen Stellen andere Sachverhaltsgestaltungen, die hier auf diesen Fall so nicht einschlägig sind.

Wir hätten uns daher gewünscht, dass eine intensivere Befassung insbesondere mit den Verfahrensfragen und mit den Kostenfolgen im kommunalen Bereich stattgefunden hätte. Wir hätten uns auch gewünscht, dass das von der Landesregierung schon lange angekündigte Gesetz zur Transparenz mitberaten worden wäre, eingebracht worden wäre, sodass man eine intensivere Diskussion mit den Kommunen auch im Wege einer mündlichen Anhörung hätte durchführen können, um festzustellen, welche Kostenfolgen eintreten, welche Verwaltungsaufwendungen eintreten und wie denen begegnet werden kann, gegebenenfalls auch in welcher Art und Weise wir in der Lage sind, dort die Kostenfolgen durch entsprechende Finanzzuweisungen auszugleichen.

Das alles ist nicht erfolgt und aus dem Grund werden wir uns heute für unsere Fraktion bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön, Herr Geibert. Als Nächste hat Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Transparenz und der Zugang zu Informationen sind notwendige Voraussetzung für die Meinungs- und die Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. Die Erhebung und die Bereitstellung und Berücksichtigung von Umweltinformationen sind entscheidende Voraussetzung insbesondere für umweltgerechtes Handeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bündnis 90/Die Grünen hat in den letzten Jahrzehnten hart dafür gestritten, dass Umweltinformationen zur Verfügung gestellt werden, dass diese Umweltinformationen dazu führen, dass wir unsere Umwelt besser schützen können, aber auch, dass wir kontrollieren können, wenn dort Missstände auftauchen.

Das Umweltinformationsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist im Wesentlichen in der jetzigen Form EU-rechtlich gesteuert, das heißt also, die Vorgaben, die wir hier umsetzen, sind vor allen Dingen europarechtliche Vorgaben. Trotz der vielen Fortschritte, die wir im Umweltinformationsgesetz haben und die wir auch in den letzten Jahren in Deutschland mitgemacht haben, scheitern viele Dinge an der Praxis innerhalb der Behörden und bei der Frage der Bereitstellung von Informationen.

Die wahre Entfaltung, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, gibt es, glaube ich, erst im Zusammengehen mit einem tatsächlichen Transparenzgesetz, was den Menschen die Möglichkeit gibt, nicht Anträge stellen zu müssen, sondern die Behörden als Dienstleister in den Vordergrund stellt, und damit auch Daten zur Verfügung stellt, ohne dass eine komplizierte Antragstellung erfolgen muss.

Die Stellungnahme der Open Knowledge Foundation zeigt sehr eindrücklich die Potenziale eines fachgerechten und modernen Umgangs mit Open Data auf. Beispielsweise kann die Nutzung und Bereitstellung von ÖPNV-Daten mit etwas Willen zu einer wirklichen Steigerung der Lebensqualität aller Thüringerinnen und Thüringer dienen. Dafür braucht es die richtigen Voraussetzungen wie ein Umweltinformationsregister, Regelungen über die Art und Weise der Bereitstellung von Daten, nämlich anerkannte offene Datensätze, barrierefrei, maschinenlesbar, proaktiv und verständlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Von einem Transparenzgesetz erwarten wir nicht weniger als die Einlösung dieser Ansprüche und natürlich erwarten wir auch, dass die Umweltinformationen in solch einem Transparenzgesetz entsprechend aufgehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die minimalen Änderungen, die wir hier im Umweltinformationsgesetz vornehmen, sind wichtig und sind rich

(Abg. Geibert)

tig. Sie stützen sich auf europarechtliche Vorgaben – das begrüßen wir sehr. Wir glauben aber, dass es eine Weiterentwicklung genau dieser Punkte braucht, und hoffen natürlich, dass auch diese Umweltinformationen in einem zu erarbeitenden Transparenzgesetz in Zukunft aufgehen werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Kummer für die Fraktion Die Linke das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Henfling ist gerade darauf eingegangen, wie wichtig Umweltinformationen sind, die Bürgern öffentlich zur Verfügung stehen. Ich bin der EU sehr dankbar, dass sie mit dem Umweltinformationsrecht eine klare Linie vorgegeben hat, dass Bürger, die Interesse an Umweltinformationen haben, die für sie, für ihr Leben oft sehr, sehr wichtig sind, diese erlangen können, diese ohne großen Aufwand erlangen können und auch in einer sehr begrenzten Zeit, und dass das mit dem Thüringer Umweltinformationsgesetz auch umgesetzt wurde. Das, was wir heute hier zu verabschieden haben, ist sicherlich eine kleine Änderung aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben.

Herr Geibert ist schon darauf eingegangen, dass wir uns trotzdem sehr intensiv damit im Ausschuss befasst haben. Herr Geibert, ich bin Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie die juristischen Fragen sehr intensiv im Ausschuss angesprochen haben, sich damit befasst haben, was die verschiedenen Gerichte in verschiedenen Fragen geäußert haben. Jetzt ist es für einen Nichtjuristen nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen, wie die EU Deutschlands Satzungsrechte und Ähnliches bewertet – was es in anderen Mitgliedsstaaten so nicht gibt – und welche Ableitungen daraus auf deutsches, auf Thüringer Recht zu ziehen sind. Deshalb hat uns die Landesregierung, nachdem Sie Ihre Fragen berechtigt im Ausschuss gestellt haben, noch umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung, in der wir uns mit diesem Thema befasst haben, zur Kenntnis genommen, dass es diese Antworten der Landesregierung gegeben hat. Deshalb kann ich Ihren Vorwurf, dass die Landesregierung in der Hinsicht keine Aussagen getroffen hat, die hinreichend waren, heute nicht nachvollziehen. Das muss ich ehrlich sagen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist An- sichtssache!)

Freilich ist das Ansichtssache, Frau Tasch. Aber wenn es denn wirklich diesen dringenden weiteren Beratungsbedarf gegeben hätte, hätten wir das im Ausschuss klären können. Dann hätten wir halt noch einen Monat arbeiten müssen. Ich habe das in der letzten Ausschusssitzung so nicht gesehen. Von der Seite muss ich sagen, haben wir diesen Gesetzentwurf jetzt auf den Weg gebracht. Aus meiner Sicht sind die Bedenken des Gemeindeund Städtebundes entkräftet worden, dass es zu massiven Mehrkosten im Bereich der Kommunen kommen wird, weil die Landesregierung klar und deutlich darlegen konnte, dass es keine neuen Aufgaben für die Gemeinden und für die Städte im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes gibt. Wenn das anders sein sollte, wenn es sich in der Umsetzung des Gesetzes anders darstellen sollte, dann brauchen wir sicherlich die Rückmeldung, dann muss man schauen, wie man das bei der Finanzierung der Kommunen künftig berücksichtigt. Wie gesagt, ich sehe die neuen Aufgaben nicht. Gibt es sie jedoch, dann werden sich sicherlich die Gemeinden und Städte an uns wenden, auch über ihre entsprechende Vertretung.

Was ich teile, Herr Geibert, das ist Ihr Bedauern, dass es keine Zusammenführung des Umweltinformationsgesetzes mit dem Transparenzgesetz gab. Allerdings hatten wir im Bereich des Umweltinformationsgesetzes Fristen zur Kenntnis zu nehmen, weshalb wir nicht länger auf das Transparenzgesetz warten konnten. Wir haben deshalb den Innenausschuss als mitberatenden Ausschuss ausgewiesen, und wir haben die Zuschrift „Offenes Thüringen“/„Offenes Jena“, die sich in weiten Teilen eben gerade an diese Verknüpfung mit dem Transparenzgesetz wendete, an den Innenausschuss überwiesen und die Bitte übermittelt, dass das bei einem Transparenzgesetz mit berücksichtigt werden soll. Das ist dokumentiert. Wir haben auch entsprechend beschlossen, dass sich „Offenes Thüringen“/„Offenes Jena“ die Ausschussunterlagen ansehen kann – darum hatten Sie gebeten –, sodass dem Wunsch dieses Anzuhörenden in der Hinsicht Rechnung getragen wurde. Weitere gravierende Stellungnahmen gab es nicht. Dementsprechend wurde alles berücksichtigt. Ich denke, wir können dem Gesetz heute deshalb problemlos zustimmen.

Meine Damen und Herren, eine Sache liegt mir noch am Herzen. Es ist ja ein Gesetzentwurf, der heute vorliegt, nachdem das Verfassungsgerichtsurteil zum Vorschaltgesetz ergangen ist und das hatte Konsequenzen. Die Konsequenzen finden Sie in der Vorlage 6/2724. Hier sind alle Anhörungsunterlagen des Umweltausschusses abgeheftet. Das hat jeder Abgeordnete bekommen. Die Landtagsverwaltung hat mit großem Aufwand auch alle Protokolle rechtzeitig fertiggestellt, sodass wir diesem Gesetz heute auch formell unbedenklich zustimmen können.

(Abg. Henfling)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will aber um eins bitten, der Abgeordnete Krumpe hat eine Anfrage zum Papierverbrauch im Landtag gestellt. Ich glaube, es würde reichen, wenn auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses vermerkt ist, wo man im Abgeordneteninformationssystem die entsprechenden Dokumente findet, statt sie allen Abgeordneten noch einmal ausgedruckt zur Kenntnis zu geben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Derjenige, der es lesen möchte, kann es dann im Abgeordneteninformationssystem lesen, und wir hätten damit auch die Klarheit gegeben. Ich denke, wenn wir jetzt bei jedem Gesetz künftig so verfahren würden, wäre das Papier, was zusätzlich in unseren Postfächern liegt, so viel, dass es mit Umweltinformation auch nichts mehr zu tun hat. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat Abgeordneter Kießling für die AfDFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, leider führen wir zu diesem Gesetzentwurf wieder eine Scheindebatte. Herr Krumpe hat ausgeführt, was die Probleme in Sachen des Transparenzgesetzes dazu sind. Die obersten Landesbehörden werden zukünftig nur noch bei Gesetzgebungsverfahren von der Informationspflicht ausgenommen sein, nicht aber beim Erlass von Rechtsverordnungen. Außerdem können sich die Gebietskörperschaften nicht von dieser Pflicht ausnehmen. So viel zum Inhalt. Herr Geibert hat dankenswerterweise noch mal zu den Problemen im Europarecht ausgeführt, wie die Verknüpfungen dazu sind und welche Probleme es dort in dieser Hinsicht gibt. Doch die Änderungen, die heute beschlossen werden, werden nicht zur Erfüllung der erweiterten Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit führen. Denn was hier passiert, ist die Einführung einer typischen Scheinbeteiligung und des Anspruchs auf typische Scheininformationen.

Nun mag die Umsetzung der Richtlinie formal zu mehr Auskunftspflichten führen. Das ist richtig. Doch man kann es nur immer wieder betonen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit lassen sich nicht an Buchstaben festmachen, sondern sie müssen gelebt werden. Selbst wenn Behörden mehr Informationen geben müssen, dann heißt das noch lan