Protocol of the Session on July 9, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir einige Besucher aus der Berufsschule in Gotha auf der Besuchertribüne begrüßen können. Herzlich willkommen. Ich eröffne die heutige Sitzung und freue mich, dass es doch so viele geschafft haben, heute Morgen hierher zu kommen. Ich darf mich ganz herzlich bei den Medienvertretern für den gestrigen Abend bedanken.

(Beifall im Hause)

Das ist einen Beifall wert von allen, die heute gute Presse haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl Platz genommen, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Holzapfel.

Für die heutige Sitzung haben sich dauerhaft entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Minister Prof. Hoff und Herr Ministerpräsident Ramelow; Herr Minister Lauinger zeitweise.

Gibt es Änderungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall, sodass wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 kommen

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/817 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, mit dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes haben wir es mit einer eher formalen Angelegenheit zu tun, nämlich der notwendigen Entfristung des Thüringer Blindengeldgesetzes. Nach der derzeitigen Regelung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 das Gesetz außer Kraft. Innerhalb des Parlaments besteht nach wie vor weitgehende Einigkeit über die Notwendigkeit der Entfristung und damit der Fortgeltung dieses Gesetzes. Etwas anderes ist auch sozialpolitisch aus meiner Sicht nicht vorstellbar. Ihnen liegt daher der Gesetzentwurf vor, der lediglich die Entfristung des Blindengeldgesetzes vorsieht.

Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß §§ 20 und 21 der Geschäftsordnung der Landesregierung wurden das Thüringer Landesverwaltungsamt, der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V., der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. angehört. Das Thüringer Landesverwaltungsamt, der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V., der Paritätische Wohlfahrtsverband und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege stimmen dem Entwurf zu. Der Thüringische Landkreistag erhebt keine Bedenken gegen den Entwurf, der Gemeinde- und Städtebund hat sich nicht geäußert.

Ich bitte Sie um eine rasche Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass sich der Landtag gestern darauf verständigt hat, dass wir das Gesetz heute in erster Beratung und morgen in zweiter Beratung aufrufen werden.

Ich eröffne die Aussprache und gemeldet hat sich Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Frau Ministerin hat gerade den Gesetzentwurf zur Entfristung des Landesblindengeldgesetzes eingebracht und sie sprach von einem eher formalen Akt. Wir als Koalitionsfraktionen von Linken, SPD und Grünen sagen, zwar scheint es als formaler Akt, aber es ist ein sehr inhaltlicher Akt, denn mit der Entfristung wird für circa 5.000 blinde und hochgradig sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger hier in Thüringen Sicherheit geschaffen. Sicherheit, dass nach dem 01.01.2016 das Landesblindengeld weiter gezahlt wird. Das ist für uns erstens ein sehr wichtiger Hinweis, den wir auch heute hier noch mal begrüßen wollen. Zweitens ist es für uns auch wichtig als Koalitionsfraktionen, den in der Begründung formulierten Hinweis noch mal deutlich zu machen, dass perspektivisch – so lesen wir es heraus – ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden soll, das natürlich die Nachteilsausgleiche nicht nur für blinde Bürgerinnen und Bürger hier in Thüringen, sondern auch für gehörlose und taubblinde Menschen ab dem Jahr 2016 und folgende ermöglichen soll. Das ist ein besonders gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürger, die auf diesen Nachteilsausgleich angewiesen sind. Denn wir wollen alle, dass sich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch darin widerspiegelt,

dass sie ermöglicht wird. Mit dem Landesblindengeld und mit dem vielleicht oder sicher kommenden Gehörlosengeld und Taubblindengeld wird dieses noch besser möglich sein. Darum sagen wir auch Ja zu dem Gesetzentwurf. Wir stimmen natürlich auch der ersten und zweiten Lesung zu, die heute bzw. morgen durchgeführt werden soll. Wir sehen auch, dass mit einer Weiterführung des Gesetzentwurfs Thüringen endlich perspektivisch von den hinteren Plätzen im Vergleich der anderen Bundesländer bei der Zahlung des Landesblindengeldes wegrückt und dass wir einen angemessenen Nachteilsausgleich in dieser Legislatur erreichen können. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stange. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, sodass ich den Tagesordnungspunkt für heute schließe und wir ihn morgen – dann die zweite Beratung – erneut aufrufen. Vielen Dank.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 5 in seinen Teilen

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/822 ERSTE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/823 ERSTE BERATUNG

Das Wort zur Begründung wünscht Abgeordneter Blechschmidt. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, einen recht schönen guten Morgen! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute zwei in ursächlichem Zusammenhang stehende Gesetzentwürfe vor, die erstens ziemlich unscheinbar und auch unspektakulär erscheinen und auch sind sowie in der zweitens logischen Konsequenz der Veränderung des Rechnungshofgesetzes Ende der vergangenen

Legislaturperiode liegen. Wie sich sicherlich ein Großteil von Ihnen, meine Damen und Herren, erinnern kann, hat der Landtag fraktionsübergreifend durch die Erweiterung des Rechnungshofs um eine weitere Direktorenstelle das Kollegium des Rechnungshofs gestärkt. Jetzt wollen wir auch durch die Integration der überörtlichen Kommunalprüfung in den Rechnungshof gleichfalls eine strukturelle und inhaltliche Stärkung des Rechnungshofs an sich vornehmen.

Vor Ihnen liegen zwei Gesetzentwürfe, das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof und das Gesetz zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes, die, wie ich jetzt schon angedeutet habe, zusammen nur eine einzige Änderung beinhalten, dass die überörtliche Kommunalprüfung nicht allein dem Präsidenten des Rechnungshofs obliegt, sondern zur regulären Aufgabe des gesamten Rechnungshofs wird. Damit nehmen wir eine Option der Thüringer Verfassung in den Blick, in Artikel 103 Abs. 4 heißt es dazu: „Das Nähere über Stellung, Aufgaben, Prüfungskompetenzen und Arbeitsweise des Landesrechnungshofs regelt ein Gesetz; insbesondere kann dem Landesrechnungshof auch die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Gebietskörperschaften übertragen werden.“ Diese Kannbestimmung möchten wir nun umsetzen.

Meine Damen und Herren, durch die Integration in den Rechnungshof wird die überörtliche Kommunalprüfung entscheidend gestärkt. Es wird künftig zu einer intensiven Prüfungs- und Beratungstätigkeit auf kommunaler Ebene kommen. Die zu erwartenden Einsparungen von finanziellen Mitteln, die sich dadurch bei den Kommunen ergeben können und werden, sind die geringeren legislativen Aufwendungen, die wir hier betreiben, allemal wert. Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend und den Haushalts- und Finanzausschuss begleitend. Ich danke für die kurze und intensive Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Ich eröffne damit die gemeinsame Aussprache und es hat als Erster Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die heutige Plenarsitzung steht ja so ein wenig im Zeichen des Rechnungshofs. Herr Blechschmidt hat das eben angesprochen, mit

(Abg. Stange)

der Wahl der Direktorenstellen werden wir heute einen weiteren Punkt an dieser Stelle behandeln. Aber nun zunächst zum Tagesordnungspunkt.

Wir haben heute die erste Beratung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof sowie des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes der Koalitionsfraktionen. Beide Gesetzentwürfe, das wurde eben gesagt, setzen einen Gegenstand um. Die überörtliche Kommunalprüfung soll nicht mehr direkt dem Präsidenten des Rechnungshofs obliegen, sondern in den Rechnungshof integriert werden und damit in der Zuständigkeit des Kollegiums liegen. Dazu soll das Rechnungshofgesetz, aber insbesondere das Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz geändert werden. Sie sehen das im Gesetzentwurf, die Worte „Präsident des Rechnungshofs“ sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf durch das Wort „Rechnungshof“ ersetzt werden. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen heißt es, dass aus der Änderung des Gesetzes und dem dadurch erhöhten Arbeitsaufwand ein Anstieg der Personalkosten von etwa 300.000 Euro pro Jahr resultieren. Weiterhin heißt es, dass es durch die künftige intensivere Beratungs- und Prüfungstätigkeit zu Einsparungen auf der kommunalen Ebene kommen wird, die die investierte Summe der eben genannten 300.000 Euro pro Jahr deutlich übersteigen. Herr Blechschmidt hatte auch gesagt, dass die Gesetzentwürfe auf den ersten Blick doch unscheinbar und unspektakulär sind und es auch das Ziel ist, eine zukünftig intensivere Beratungstätigkeit zu erreichen. Wir stehen dem natürlich offen gegenüber und haben aber dennoch einige Fragen zu dem Gesetzentwurf, die wir sicher heute nicht intensiv erörtern müssen. Dazu stimmen wir auch der Ausschussüberweisung zu. Ich möchte aber schon mal so einen kleinen Fragenkomplex andeuten, zum Beispiel inwieweit der im Gesetzentwurf pro Jahr angegebene Anstieg der Personalkosten um 300.000 Euro begründet ist – das sollten wir hier noch einmal deutlich sagen und auch die Untersetzung nennen – und ist diese Summe nur mit dem Zuständigkeitswechsel begründet? Inwieweit soll auch eine Ausweitung und Intensivierung der Beratung und Prüfung der Kommunen erfolgen? Darauf sollten wir auch noch einmal intensiver eingehen. Wie hoch ist der höhere zeitliche und personelle Aufwand für die Kommunen? Gerade im kommunalen Bereich wird immer geschaut, welche Auswirkungen es am Ende auch für die Kommunen an sich hat. Zu welchen Einsparungen soll es auf der kommunalen Ebene kommen? Gerade im Hinblick auf die Ausführungen im Gesetzentwurf, dass die Einsparungen auf der kommunalen Ebene die investierte Summe deutlich übersteigen, sollten wir auf diese und weitere Fragen auch noch einmal intensiv eingehen. Der Präsident des Landesrechnungshofs wird uns zur Verfügung stehen. Deshalb wird auch von unserer Seite die Überweisung an

den Haushalts- und Finanzausschuss und an den zuständigen Ausschuss für Justiz unterstützt. Danke schön an dieser Stelle.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Das Wort hat nun Abgeordneter Kießling für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, guten Morgen liebe Kollegen, liebe Abgeordnete, liebe Gäste! Gesetz zur Änderung des Thüringer Rechnungshofs, Änderung des Prüfungs- und Beratungsgesetzes – der Präsident des Thüringer Rechnungshofs ist für die rot-rot-grüne Landesregierung momentan ein unbeliebter Zeitgenosse geworden.

(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Nein, das stimmt nicht!)

Nicht? Das stimmt nicht? Das ist schön. Das freut mich zu hören.

Trotzdem hat er ja mit Adleraugen eine gewisse Aufsicht, die er ausübt. Das finden wir auch gut so. Er hat auch die unnötigen und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Ministeriumsbezüge kritisiert oder auch die Besetzung des Präsidentenposten beim LVA angezweifelt, einer Behörde mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Kandidaten, bei dessen Auswahl offensichtlich das rote Parteibuch eine entscheidende Rolle gespielt hat. Das muss mal positiv hervorgehoben werden. Die Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof und die damit zusammenhängende Änderung des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes bedeutet eine Ausweitung des Einflusses des Rechnungshofs mit mehr Prüfungsaufgaben auf der Kommunalebene. Die Gesetzesänderung bedeutet auch die Einführung eines Kollegialprinzips, das heißt, sie verteilt die Verantwortung bei der überörtlichen Kommunalprüfung auf mehrere Schultern, was auch gut so ist.

Nur zum Nachdenken: Bereits die Thüringer Verfassung schreibt in Artikel 103 Abs. 4, dass dem Landesrechnungshof die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen übertragen werden kann. Dies ist auch bereits im Jahr 2001 in § 1 Abs. 1 des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes geschehen. Eine Integration der überörtlichen Kommunalprüfung in den Rechnungshof – wie im Gesetzentwurf zum zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof – ist daher in Teilen bereits geschehen.

Bereits heute ist im Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz in § 1 Abs. 2 und 3 geregelt, dass der

(Abg. Kowalleck)

Präsident zur Durchführung der überörtlichen Prüfung Prüfungsbeamte des Rechnungshofs heranziehen oder öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritte beauftragen kann. Er kann also bei der Prüfung unterstützt werden und eine intensive Prüfung dahin gehend durchführen. Auf dieser Grundlage kann er dann begründet eine Entscheidung treffen und braucht nicht zwangsweise drei Direktoren – nicht zwangsweise.

Doch gibt es nun aber die Option, die Prüfung zu straffen und zu optimieren. So können die Kosten auf der anderen Seite wieder eingespart werden, sodass die Direktoren wieder kostenneutral sind, was ja eigentlich positiv zu betrachten ist. Auch Rechnungshofpräsident Dette wollte ursprünglich nur einen Direktor haben. Ein schlanker und effizienter Rechnungshof ist doch genau das Vorbild, welches wir in diesem Land brauchen. Das wollen wir von der AfD auch, schlanke und effiziente Verwaltungsstrukturen, eine schlanke und effiziente Regierung.

Dieser zusätzliche Direktorenposten kostet den Bürger nicht nur Geld, nein, er war auch zum Ziel des Parteiengeschacher geworden und wurde von den Parteien gegen den Willen des Rechnungshofpräsidenten eingeführt. Ein ehemaliger CDU-Landespolitiker sollte die führende Stelle im Rechnungshof einnehmen. Es gab sogar Überlegungen der CDU-Fraktion, dem Rechnungshofpräsidenten das Vorschlagsrecht für die Benennung der Direktoren zu entziehen. Das müssen wir hier schon mal als grenzwertig betrachten, also das darf nie sein. Hier braucht es Fachleute und Unabhängigkeit, keine abgehalfterten Landtagsabgeordneten der Altparteien. Der Rechnungshof darf nicht mit einem Gnadenhof für Ex-Parlamentarier verwechselt werden.

Nur zum Nachdenken: Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit. Deshalb sind wir froh, dass nun doch ein qualifizierter Fachmann gefunden wurde.

Herr Kießling, es gibt eine Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt.

Gern – zum Schluss.

Wenn die rot-rot-grüne Regierung wirklich eine Verbesserung der überörtlichen Kommunalprüfung erreichen möchte, dann ändern Sie doch bitte § 8 des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes, wonach die Kommune die Kosten nach § 1 Abs. 4 des gleichen Gesetzes als prüfungspflichtige Kommune

trägt, wenn sie sich vom Präsidenten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung oder in Fragen der Planung und Abwägung von Investitionen beraten lassen will. Hier können die Kommunen zusätzlich entlastet werden.

Allerdings ist uns und mit Sicherheit auch dem Rechnungshof nicht ganz klar, woher die 300.000 Euro mehr an Personalkosten kommen bzw. wie diese zusammengesetzt sind, welche die Regierungskoalition in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf dargelegt hat. Da bin ich mal gespannt – wenn Sie die Überweisung an den Finanzausschuss beantragen, da werden Sie sicherlich darlegen, woher die 300.000 Euro kommen oder wie sie aufgeschlüsselt sind.