Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie alle herzlich willkommen heißen zu unserer heutigen Plenarsitzung! Da wir uns noch nicht in diesem neu begonnenen Jahr gesehen haben – nicht alle jedenfalls –, darf ich allen angemessene politische Erfolge für dieses neue Jahr und persönlich alles Gute wünschen.
Ich begrüße die Gäste auf der Besuchertribüne. Das sind Gäste des Bildungszentrums, Umschüler von Erfurt und Seminarteilnehmer bei der Caritas. Herzlich willkommen und auch Ihnen alles Gute für das angefangene Jahr!
Für die Plenarsitzung hat Frau Abgeordnete Müller als Schriftführerin neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Floßmann.
Für die heutige Sitzung haben sich zwei Kollegen entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler und Frau Abgeordnete Tasch.
Ich darf darauf hinweisen, dass der Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für Stephan Kießling, MDR-Fernsehen, eine Dauerarbeitsgenehmigung ausgesprochen hat, auch im Plenarsaal. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Sascha Mönch vom „MDR Thüringen Journal“ für diese Plenarsitzung eine Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Die Fraktionen waren im Ältestenrat übereingekommen, die heutige Sitzung gegen 21.00 Uhr zu beenden. Am Donnerstag wird die Plenarsitzung nach der Beschlussfassung über den Haushalt beendet. Am Freitag beginnt die Plenarsitzung um 12.00 Uhr und wird um 16.00 Uhr beendet. Die Plenarsitzungen finden jeweils ohne Mittagspause statt.
Wir beginnen heute voraussichtlich mit der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Danach werden die Tagesordnungspunkte 2 a) bis d) zum Haushalt aufgerufen. Die Aktuelle Stunde und die beiden Fragestunden werden am Freitag als erste Punkte aufgerufen.
Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: Zu Tagesordnungspunkt 1 die Drucksache 6/5131 in korrigierter Fassung, zu Tagesordnungspunkt 3 die Drucksache 6/5204.
Zu den Tagesordnungspunkten 2 a) und b) sind eine Reihe von Änderungs- und Entschließungsanträgen eingegangen, die ich beim Aufruf der Tagesordnungspunkte noch genauer benennen werde.
Die Landesregierung hatte gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung gebeten, das Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Tagesordnungspunkt 8 vorab an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Aufgrund des Einspruchs der CDU-Fraktion konnte kein Einvernehmen mehr hergestellt werden. Der Tagesordnungspunkt 8 bleibt also zur ersten Beratung auf der Tagesordnung.
Gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde das Thüringer Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie der EU 2016/680 in Tagesordnungspunkt 9 auf Antrag der Landesregierung im Einvernehmen mit den Fraktionen vor der ersten Beratung an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 9, ist also von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da der zuständige Ausschuss jeweils noch nicht abschließend beraten hat.
Der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Tagesordnungspunkt 13 hat die Drucksachennummer 6/4951.
Zu den Mündlichen Anfragen kommen die Anfragen in den Drucksachen 6/4935, 6/4940, 6/5071, 6/5201, 6/5202, 6/5203, 6/5210, 6/5235 und 6/5240 hinzu.
Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 8 „Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut“ in Drucksache 6/4942 in der Reihenfolge hinter den TOP 4 einzuordnen.
Okay. Das können wir vielleicht doch direkt abstimmen. Gibt es weitere Wünsche? Herr Emde – gleich. Dann stimmen wir zunächst mal darüber ab. Wer für die Einordnung des TOP 8 hinter TOP 4 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion und vom Abgeordneten Worm. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und
Herr Präsident, ich möchte beantragen, den Tagesordnungspunkt 16, die Wahl, Ernennung und Verpflichtung des Landesbeauftragten für Datenschutz, von der Tagesordnung abzusetzen. Ich würde das gern noch begründen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gibt es doch nur bei Dringlichkeit, oder?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Antrag ist dringlich. Wir beantragen, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen, nicht nur, weil die TA heute titelt: „Staatsanwalt ermittelt gegen den Datenschutzchef“.
Wir finden, dass die Berufung des Chefs unserer Datenschutzbehörde für Februar ansteht. Aber von den Koalitionsfraktionen wird diese Nachwahl heute schon – im Januar – auf die Tagesordnung gesetzt. Für meine Begriffe ist das so, dass hier eine Wahl vorgezogen wird, bevor in einem Untersuchungsausschuss neue Fakten ans Licht kommen, zum Beispiel mit der Vernehmung von Dr. Lutz Hasse. Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, insbesondere von den Linken und auch von den Grünen, ich kann nur sagen: Sie sollten sich hier nicht in Vasallentreue üben, sondern sollten sehen, dass von diesem Amt Schaden abgewendet wird.
Ich erinnere an einen gemeinsamen Brief aller Parlamentarischen Geschäftsführer, als Herr Dr. Hasse in seiner Amtsführung völlig überzogen hatte und eine sehr opulente Ausstattung seines Amts wünschte, und das auch noch öffentlich, und uns damit als Fraktionen sozusagen öffentlich vorführte. Aber das ist nur ein Punkt.
Heute geht es um eine ganz andere und viel schwerwiegendere Sache. Es ist Anzeige gegen Herrn Dr. Hasse erstattet worden. Es gibt nicht nur Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern die Ermittlungen wegen Prozessbetrug und wegen Untreue sind eingeleitet. Damit, meine Damen und Herren, ist eben auch eine Anklageerhebung möglich. Ich kann nur raten, dass man diese Wahl heute nicht stattfinden lässt, sondern das Ermittlungsergebnis abwartet oder vielleicht dem Kandidaten die Chance zum Nachdenken gibt,
ob er vielleicht selbst mit seiner Kandidatur Schaden abwenden möchte. Ich möchte nur daran erinnern, dass selbst ein Anwärter auf ein Beamtenverhältnis in Thüringen nach unseren gesetzlichen Regularien nicht eingestellt werden kann, wenn Ermittlungen gegen ihn eingeleitet sind. Und das, was für so einen kleinen Referendar gilt, sollte doch erst recht für den Leiter einer öffentlichen Behörde gelten.
Herr Präsident, daher halten wir es für dringend geboten, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, spätestens mit der anonymen Anzeige und allerspätestens mit der jetzigen Rede ist das Spiel durchschaubar, was hier gestaltet werden soll.
Wir haben eine anonyme Anzeige, die zumindest die Parlamentarier – nach Datum war es der 18.01.2018 – zwei Tage vor der Wahl auf den Tisch bekommen mit Fakten, die Gegenstand des Untersuchungsausschusses sind, die seit Wochen und Monaten im Untersuchungsausschuss 6/2 behandelt werden und die keine, aber keinerlei neuen Vorwürfe in die Öffentlichkeit tragen. Es soll die Wahl des Datenschutzbeauftragten verhindert werden.
Der Staatsanwalt muss auch davon ausgehen – ohne die juristische Unabhängigkeit zu beeinträchtigen –, dass jeder auch während einer Anklage unschuldig ist.
Wenn wir jetzt zu diesem Punkt „Wahlen“ kommen, die wir hier in diesem Haus durchzuführen haben – auch Kollege Emde müsste wissen, dass wir spätestens im Februar den Datenschutzbeauftragten wählen müssen, sonst hätten wir kein Amt. Demzufolge haben wir hier als Koalition rechtzeitig unseren Vorschlag gemacht. Die Erfahrung, unseren Datenschutzbeauftragten im Allgemeinen oder die Arbeit des Datenschutzbeauftragten haben wir alle in den zurückliegenden Jahren als sachkompetent, intensiv, mitunter auch, ja, belastend – das meine ich aber in seiner Vehemenz uns gegenüber – empfunden, aber er hat dort nie – das habe ich von keinem zur Kenntnis nehmen müssen – unsachlich oder unfair gehandelt, das mitnichten.