Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Wenn ich die Tauben der Fraktion Die Linke sehe, fällt mir unsere schöne Ausstellung hier im Hochhaus ein: „Picassos Taube trifft Hundertwasser“, und ich weiß auch, dass heute der Weltfriedenstag ist. Aber ich weiß auch, dass wir eine Geschäftsordnung haben, und ich muss leider die Mitglieder der Fraktion bitten, ihre nonverbale Äußerung hier in dem Plenarsaal einzustellen. Sie können Ihre Tauben in Ihr Herz aufnehmen
und die Blätter auf Ihren Platz legen. Also ich bitte, Ihre Aktion jetzt zu beenden. Damit Sie Gelegenheit haben, fällt mir ein Sprichwort von Jimi Hendrix ein, der einmal in etwa gesagt hat: „Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden.“
Ich denke, wir können unsere heutige Plenarsitzung im friedlichen Wettstreit der Argumente am Weltfriedenstag jetzt eröffnen.
Ich begrüße natürlich auch unsere Gäste auf der Tribüne. Das ist das Grone-Bildungszentrum und die Kooperative Gesamtschule Erfurt, die Klasse 10. Herzlich willkommen!
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Kräuter Platz genommen und die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tischner. Es haben sich keine Abgeordneten für die heutige Sitzung entschuldigt.
Ich möchte noch einige Hinweise zur Tagesordnung geben: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 28 am Freitag als letzten Punkt aufzurufen. Hierzu wird ein Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2613 verteilt.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das kann ich nicht erkennen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (Gesetz zur Einführung von fakultativen Referenden) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2541 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und Herr Abgeordneter Mohring, Fraktion der CDU, hat das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben vor der parlamentarischen Sommerpause einen Vorschlag zur Änderung der Thüringer Landesverfassung vorgelegt und dem Hohen Haus vorgeschlagen, die Verfassung dahin gehend zu ergänzen, fakultative Referenden einzuführen, und damit eine Möglichkeit zu schaffen, dass die Bürgerschaft dieses Landes sich auch zwischen den freien, allgemeinen und gleichen Wahlen, die regelmäßig stattfinden, an der Ausgestaltung unserer Demokratie neben den bereits bestehenden Formen beteiligen kann. Wir haben heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Durchführung des Verfahrens für solche fakultativen Referenden den Vorschlag ergänzt und damit aus unserer Sicht die Einladung ausgesprochen, die Debatte jetzt offen und breit und auch unabhängig von unseren Vorschlägen so zu führen, dass am Ende mit einer verfassungsändernden Mehrheit fakultative Referenden im Freistaat Thüringen als Vorreitermodell der Ergänzung der repräsentativen und Ausgestaltung der direkten Demokratie eingeführt werden. Ich glaube, diese Vorreiterrolle steht dem Freistaat Thüringen gut zu Gesicht.
Wir haben den Vorschlag deshalb ergebnisoffen, aber im Ziel klar formuliert vorgelegt, weil wir natürlich wollen, dass unabhängig von den parlamentarischen Mehrheiten, dass unabhängig davon, wer in diesem Land gerade regiert, dass unabhängig davon, wer in diesem Land gerade Opposition ist, für beide Seiten gilt, dass es sich lohnt, mehr Demokratie zu gestalten, mehr Möglichkeiten der Beteiligung zu sichern, weil wir spüren, dass durch die Zersplitterung der politischen Landschaft, durch das Zurückziehen der Bürgerschaft vom Politischen, durch den kritischen Blick auf das, was Politiker tun, wir auch Alternativen anbieten müssen, die mehr Beteiligung – auch zwischen den Wahlen – ermöglichen und die auch mehr Vertrauen in die Bürgerschaft setzen. So ist im Übrigen auch unser Staatswesen angelegt, dem Politiker breitestmög
lich Entscheidungsfreiheit zu geben, begrenzt durch periodisch regelmäßig stattfindende Wahlen, aber auch der Bürgerschaft durch die Ergänzung bzw. den Ausbau der repräsentativen Demokratie mit direktdemokratischen Elementen Angebote zu mehr Beteiligung zu unterbreiten bzw. mehr Beteiligung zu sichern. Darauf zielt unser Vorschlag zur Einführung von fakultativen Referenden. Wir merken aber auch in der Debatte – und die Anmerkung will ich gern machen –, dass in den letzten 20 Jahren, als in dem Haus andere Mehrheiten gewirkt haben, die, die in der Opposition gewesen sind, immer dann auf die Ausgestaltung von mehr direktdemokratischen Elementen gepocht haben, wenn sie vermutet haben, dass damit vor allem linke Politik aus der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wird.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie dürfen nicht immer von sich auf andere schließen!)
Wir wollen aber sicherstellen, dass unabhängig von der populistischen Annahme, wer gerade die Mehrheit der Bevölkerung vertritt, das Zutrauen der Bevölkerung von unten in die Ausgestaltung gesichert wird. Wir spüren gerade in dem Nebenvorschlag, den wir gemacht haben aus Anlass der Debatte um die Vorschläge für die Gebietsreform, die nicht der Grund, aber der Anlass sind, auch diesen Vorschlag zu machen, dass wir sehr wohl spüren, dass die gegenwärtige Mehrheit im Hohen Haus überhaupt nicht daran interessiert ist, der Bürgerschaft auch schon bei der Ausgestaltung von Gesetzen, die die Gebietsreform in diesem Land betreffen, dieses Instrument von fakultativen Referenden an die Hand zu geben, eben weil sie genau an dieser Stelle – obwohl es das einschneidendste Gesetzeswerk in dieser Wahlperiode sein wird – der Bürgerschaft nicht zutrauen wollen, zu entscheiden, ob diese Gesetze in Kraft treten, ja oder nein.
Wer aber meint, der Bürgerschaft eine Entscheidung schon in dieser einfachen Frage, ob Gebietsreform wirken sollte oder nicht, nicht zutrauen zu können, dem trauen Sie eigentlich auch nicht zu, dass er richtig wählt. Genau das ist die Annahme und die Crux, die Sie in Ihrer Debatte offenbart haben.
Wir wollen Instrumente schaffen, die zum Ersten unabhängig von den politischen Mehrheiten auch kein Durchregieren ermöglichen,
sondern immer auch die Reflexion gegenüber dem Bürger im Blick haben. Wir wollen, dass sichergestellt wird, dass die Bürgerschaft dieses Instrument an die Hand bekommt, um auch Politikkorrek
turen zwischen den Wahlen durchzuführen. Wir wollen sicherstellen – wir haben das auch schon in der Affäre Lauinger einmal zum Ausdruck gebracht und ich will diesen Punkt anders aufdrehen –, dass wir alle Instrumente der politischen Auseinandersetzung so stark durch die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze in Thüringen ausfüllen, dass das – wenn man das Politische ins Rechtliche umdreht – eben nur die Ausnahme bleiben darf.
Ich glaube, das ist wichtig, dass wir nicht die Debatte so führen, dass, wenn wir uns politisch hier nicht einig sind, dann irgendeiner zum Staatsanwalt rennt oder immer zuerst zum Gericht, sondern dass wir die Möglichkeiten der politischen Auseinandersetzung, der Teilhabe der Öffentlichkeit an dem demokratischen Prozess so stärken, dass der politische Prozess besser wirken kann – auch mit Ergebniskorrekturen –, als dass denjenigen, die in der politischen Debatte möglicherweise mit der Niederlage nach Hause gehen, nur das Instrument der Normenkontrolle bleibt. Ich glaube, das wäre eine zu schlechte Ausgestaltung. Wenn wir dadurch mehr Demokratie ermöglichen können, indem wir das Politische in der Auseinandersetzung vor das Rechtliche stellen, dann hätte das einen besonderen, großen Wert. Deswegen schlagen wir auch an dieser Stelle die fakultativen Referenden vor.
Wir wollen natürlich – ich habe das vorhin angesagt – den populistischen Behauptungen entgegentreten und zeitnah überprüfbar machen, ob diejenigen, die hier vorn an das Pult treten und sagen: „Genau weil wir gerade hier stehen, wir vertreten die Mehrheit des Volkes“, dass man das auch überprüfen kann, wenn man dem Volk ein Instrument an die Hand gibt, das von unten initiativ werden kann und das überprüfen kann, was wir hier im Haus beschlossen haben. Das unterscheidet sich von den alternativen Vorschlägen, die es gegenwärtig in der politischen Debatte in Thüringen gibt, nämlich dass man Volksabstimmungen von oben ermöglichen will, indem die politische Mehrheit sozusagen pflichtwidrig nicht selbst zur Verantwortung geht, sondern sagt: Wir geben aus der Mehrheit des Rates, zum Beispiel bei der Frage der Änderung der Thüringer Kommunalordnung ist das gerade im Gespräch oder auch hier im Haus wird das oft diskutiert, dass die politische Mehrheit eine politische Entscheidung nicht selbst verantwortet – dafür ist sie ja gewählt –, sondern indem sie das zur Volksabstimmung von oben dem Volk zur Entscheidungsfrage vorlegt und damit pflichtwidrig die eigene Verantwortung nicht wahrnimmt. Wir wollen aber auch, dass das Kernstück unserer Demokratie – die repräsentative Demokratie – dadurch ausgestaltet wird, dass zu jedem Zeitpunkt die, die im Parlament gewählt sind, oder die, die im Stadtrat oder im Kreistag gewählt sind, auch jederzeit ihrer Verantwortung nachkommen und die Verantwortung, in der sie gewählt sind, in der Zeit
nicht wegdelegieren, sondern selbst entscheiden. Das unterscheidet unseren Vorschlag von den Ideen, Volksabstimmungen von oben durchzuführen. Wir schlagen vor, dem Volk ein Instrument an die Hand zu geben, von unten selbst initiativ zu werden und zu entscheiden, ob sie das überprüfen wollen, was das Parlament beschlossen hat. Das ist unser Vorschlag.
Meine Damen und Herren, wir halten es für notwendig, die Demokratie in dieser Frage zu stärken, weil wir glauben, es tut unserem Haus gut, es tut der repräsentativen Demokratie gut, es tut unserer Demokratie in der Summe gut, wenn wir bei der Gesetzgebung mehr Sorgfalt, mehr Transparenz, mehr Nachvollziehbarkeit, aber auch weniger Hektik an den Tag legen. Weil wir wissen, dass jede Entscheidung noch mal durch das Volk an sich gezogen und überprüft werden kann, ermöglicht es auch einen besseren Diskurs zwischen denen, die entscheiden müssen und sollen, und denen, die bei der Wahl dann zur Tat schreiten und bei der nächsten Wahl ihre Entscheidung treffen. Ich glaube, der Dialog mit den Bürgern und mit den politisch Verantwortlichen zwischen den Wahlen kann durch diesen Vorschlag gestärkt werden, weil jeder, der im Haus eine Parlamentsmehrheit zu einem neuen Gesetz findet, weiß, dass, wenn das Volk es will – und so haben wir es im Verfahrensgesetz vorgeschlagen – und sich 50.000 Bürgerinnen und Bürger finden und einen Volksentscheid auf den Weg bringen können, es dann im Vorfeld natürlich besser ist, besser dialogbereit zu sein, besser zuzuhören, besser Ideen aufzunehmen, besser Argumente abzuwägen als einfach durchzuregieren, weil man gerade eine politische Mehrheit hat.
Ich will es gern noch mal sagen: Wir spüren bei der ganzen Debatte um die Gebietsreform, dass man an diesem exemplarischen Beispiel durchgängig sehen und das plastisch festmachen kann, dass es eine Parlamentsmehrheit ohne Rücksichtnahme auf die Meinungsbildung vor Ort, ohne Rücksichtnahme auf den Willen der Bürgerschaft ist, wenn man sagt, wir ziehen das jetzt durch, wir treiben das jetzt zur Entscheidung, es soll am 01.01.2018 gelten, egal, welche Argumente vorgebracht werden, uns interessieren keine Anzuhörendenrechte, uns interessieren keine Oppositionsrechte. Ich glaube, so ein Verfahren kann man natürlich machen, aber es tut der Demokratie nicht gut. Deswegen müssen wir die Instrumente der Demokratie verbessern, damit solche Verfahren in der Zukunft ausgeschlossen sind.
Wir haben nach der ersten Lesung zur Änderung der Verfassung heute den Verfahrensgang für die erste Lesung des dazugehörigen Verfahrensgesetzes eröffnet. Ich will ausdrücklich sagen: Wir
wollen einen breiten Dialog. Wir laden ausdrücklich alle Fraktionen in diesem Hause ein, gemeinsam über die beiden Initiativen zu sprechen. Wir bitten auch um weitere Ergänzungsvorschläge, damit man daraus ein Gesetzeswerk gießen kann, das eine Parlamentsmehrheit trägt. Ich glaube, das ist wichtig, dass wir diesen Dialog offen und breit führen und nicht vorgesetzt die Meinung des einen gegen den anderen austauschen. Das tut unserer Demokratie gut. Ich glaube, wir sollten unserem Volk einfach auch zwischen den Wahlen mehr zutrauen.
Mehr Zutrauen dem Bürger gegenüber sichert uns auch breite Mehrheiten im Parlament und breite Mehrheiten in der Demokratie. Ich glaube, die Demokratie in Deutschland und die Demokratie in Thüringen braucht stärkere Unterstützung in der Mitte und keine Stärkung der politischen Ränder. Wenn man das in den Mittelpunkt stellt und zunächst auch seine eigenen vielleicht bisherigen Argumentationslinien noch mal überprüft – wie wir das auch gemacht haben – und am Ende herauskommt, dass man die Demokratie in der Mitte stärken kann und die Ränder schwächt, weil nicht der Populismus siegt, sondern das Argument, dann haben wir sehr viel für Thüringen und unsere Demokratie getan. Und so verstehe ich unseren Vorschlag.
Wir bitten um Überweisung an den zuständigen Justizausschuss, an den zuständigen Innenausschuss unter Federführung des Innenausschusses, damit wir eine breite Debatte ermöglichen können. Wir freuen uns auf diesen Austausch und bitten Sie herzlich, unser Dialogangebot auch hier im Haus so ernsthaft aufzunehmen, wie ich es vorgetragen habe. Wir wollen am Ende des Wegs mehr Demokratie ermöglichen. Dieser Vorschlag von uns ist ein Baustein dazu. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nun legt die CDU die Änderung des Thüringer Gesetzes über Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid vor, die genau genommen schon zur im Juni eingebrachten Verfassungsänderung gehört hätte. Warum Sie jetzt diesen Gesetz
entwurf sozusagen nachschieben, ist nach eingebrachter Verfassungsänderung und uns nicht nachvollziehbar, denn es handelt sich um strukturell und inhaltlich notwendig zusammenhängende Gesetzentwürfe und die sollten auch gemeinsam behandelt werden. Von daher wird es Sie jetzt nicht verwundern, dass es bei unseren Aussagen vom Juni bleibt. Die Linke-Fraktion befürwortet das direktdemokratische Instrument des fakultativen Referendums schon viele Jahre. Fakultatives Referendum bedeutet, zu vom Parlament beschlossenen Gesetzen kann in einer bestimmten Frist nach der Veröffentlichung ein Volksbegehren gestartet werden. Werden bei der Unterschriftensammlung genügend Unterstützungsunterschriften zusammengebracht, kommt es über das jeweils neu beschlossene Parlamentsgesetz zum Volksentscheid. Das fakultative Referendum gibt es schon seit längerer Zeit in der Schweiz und das von der CDU gewählte Modell mit 50.000 Unterschriften entspricht diesem Modell, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied. Anders als im CDU-Vorschlag gibt es in der Schweiz keinen Finanz- und Abgabenvorbehalt bei der direkten Demokratie,
also auch nicht beim Referendum. Im Gegenteil, je gewichtigere finanzielle Auswirkungen ein öffentliches Projekt oder eine Maßnahme hat, desto eher muss das der abstimmungsberechtigten Bevölkerung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Dieses Modell geht auch in der Variante, das Stimmvolk kann sich die Sache zur endgültigen Entscheidung auf den Tisch holen. Über eine Verweisung im Gesetzentwurf hat die CDU nun die Demokratiebremsen „Finanztabu“ und „Abgabenvorbehalt“ auch in ihrem Vorschlag zum fakultativen Referendum eingebracht. Daher haben wir in der ersten Lesung der Verfassungsänderung diesen Vorschlag als Mogelpackung bezeichnet. Denn solange in Thüringen noch ein so weit reichendes Finanztabu und ein Abgabenvorbehalt bestehen, sind viele Themen von Volksbegehren und Volksentscheid ausgeschlossen, weil sie Mehrausgaben oder erhebliche Umschichtungen von Mitteln im Landeshaushalt verursachen.
Wir haben hier gründlich recherchiert und wirklich lange nachgedacht und gern lassen wir uns eines Besseren belehren, aber fast das einzige Thema, was mit der von der CDU vorgeschlagenen Verfassungsänderung in einem Volksbegehren wirksam behandelt werden könnte, wäre zum Beispiel ein Gesetz zur Aufhebung der Bannmeile. Dass dies angesichts der aktuellen, aufgeregten Sicherheitsdebatten innerhalb der CDU im Fokus Ihres Interesses stand, kann ich mir da wirklich nicht vorstellen. Auch die einfachgesetzliche Umsetzung des Vorschlags zur Einführung des sogenannten fakultati