Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Nacht vom 3. zum 4. April ist unser ehemaliger Kollege Günter Grüner im Alter von 74 Jahren verstorben. Günter Grüner gehörte dem Thüringer Landtag in der 2., 3. und 4. Wahlperiode, von 1994 bis 2009, als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Kyffhäuserkreis I an. Er war unter anderem Mitglied im Bildungsausschuss, im Haushaltsund Finanzausschuss, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Gleichstellungsausschuss, in dem er in der 2. Wahlperiode auch stellvertretender Vorsitzender war. Neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter war Günter Grüner tief in der Kommunalpolitik verwurzelt. Von 1980 bis 1994 war er Bürgermeister seines Wohnorts Otterstedt – ein Amt, das er nach seiner Wahl in den Landtag bis 2004 ehrenamtlich weiterführte. Daneben gehörte er dem Kreistag des Kyffhäuserkreises und dem Stadtrat von Großenehrich an.
Mit Günter Grüner verlieren wir einen liebenswerten Menschen und allseits geschätzten Kollegen, der sich durch ausgewiesene Sachkunde und persönliches Engagement hohes Ansehen in allen Fraktionen erworben hat. Er war ein Volksvertreter im besten Sinne des Wortes. Er stand mit beiden Beinen im Leben. Persönlicher Anstand, Verlässlichkeit und Fairness zeichneten ihn aus. Wir werden ihn als Politiker in Erinnerung behalten, der sich um das Wohl unseres Landes und seiner Menschen verdient gemacht hat. Unsere Gedanken und Gebete sind in diesen Tagen vor allem bei seinen Angehörigen. Wir, die Abgeordneten des Thüringer Landtags, werden Günter Grüner ehrend im Gedächtnis behalten.
Lassen Sie uns nun in einer Schweigeminute gemeinsam des Verstorbenen gedenken. Hierzu bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben.
Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne. Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer Abgeordneter Tischner neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Abgeordneter Schaft.
Für die heutige Sitzung haben sich eine Reihe von Kollegen entschuldigt: Frau Abgeordnete Engel, Frau Abgeordnete Leukefeld, Herr Abgeordneter Kummer, Herr Abgeordneter Primas, Herr Abgeordneter Wucherpfennig, Herr Ministerpräsident Ramelow, Frau Ministerin Siegesmund und Herr Minister Tiefensee.
Und wir haben ein Geburtstagskind – leider nicht unter uns, aber der Strauß ist da –: Frau Feierabend, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
Seit unserer letzten Sitzung im Monat März hat es eine Veränderung gegeben. Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 13. April 2016 mitgeteilt, dass sie Herrn Abgeordneten Helmerich in ihre Fraktion aufgenommen hat. Die entsprechenden
Umbaumaßnahmen wurden in Abstimmung mit der Fraktion der SPD realisiert und Herr Abgeordneter Helmerich hat seinen Platz eingenommen.
Wie Sie der Plenumseinladung entnehmen können, ist der Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 7 morgen als ersten Punkt und die Tagesordnungspunkte 23 a und b als letzte Punkte am Freitag aufzurufen.
Die verteilten Beschlussempfehlungen haben zu Tagesordnungspunkt 1 a die Drucksachennummer 6/2035, zu Tagesordnungspunkt 1 b 6/2027 und zu Tagesordnungspunkt 2 6/2017.
Zu Tagesordnungspunkt 10 wurde ein Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/1998 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragsteller zulässig. Ich frage daher die CDU-Fraktion. Die Zustimmung ist erteilt. Damit ist der Änderungsantrag zulässig.
Zu Tagesordnungspunkt 28, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 6/1993, 6/2008 bis 6/2013, 6/2016, 6/2025, 6/2026, 6/2034, 6/2038 und 6/2039 hinzu.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 10, 17, 18 a, 19, 23 a, 24, 25 und 27 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Ich frage: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zugestimmt? Es gibt Ergänzungswünsche. Bitte, Herr Möller.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich beantrage im Namen der Fraktion der AfD, die Tagesordnungspunkte 12 und 27 in jedem Fall in diesem Plenum zu behandeln, beispielsweise als vorletzten und letzten Tagesordnungspunkt.
Herr Präsident, namens der CDU-Fraktion beantrage ich, die Drucksache 6/2004, den Antrag der CDU-Fraktion, Stärkung der kommunalen Finanzkraft und Selbstverwaltung – Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich revidieren, am Donnerstag nach der Behandlung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Vorschaltgesetz aufzurufen. Da wir im Ältestenrat auf unsere Initiative hin beantragt haben, dass dieser wichtige Gesetzentwurf am Donnerstagvormittag als erster Punkt beraten wird und wir gleichzeitig die Koalition darum gebeten haben, bei der Tagesordnung den Sachzusammenhang von Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich und der vermeintlichen Debatte um eine Gebietsreform herzustellen und dem nicht gefolgt wurde, beantrage ich hier im Plenum, diesen Punkt nach dem Gesetzentwurf aufzurufen.
Herr Präsident, ich möchte des Weiteren beantragen, dass der Tagesordnungspunkt 17 – hier geht es um die Beschulung von Flüchtlingskindern – am Freitag in jedem Fall aufgerufen wird. Denn es ist so, dass sowohl vonseiten der Lehrerschaft, nicht zuletzt durch die Wortmeldung des Thüringer Lehrerverbands, aber auch vonseiten der kommunalen Ebene dieses Thema als sehr dringlich erachtet wird. Wir meinen, dass es Zeit wird, dieses Thema auch im Landtag und in seinen Ausschüssen zu beraten. Das nächste Schuljahr naht. Es gibt nach wie vor große Unsicherheiten und ungeklärte Fragen zur Beschulung von Flüchtlingskindern.
Danke, Herr Präsident. Wir schlagen vor, dass die gesamte Anzahl von insgesamt 15 Mündlichen Anfragen in der Fragestunde am morgigen Tag abgearbeitet wird.
Gut. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass die Tagesordnungspunkte 12 und 27, der Antrag der AfD-Fraktion, in jedem Fall am Freitag aufgerufen werden, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit für beide Tagesord
Dann kommen wir zum Antrag des Herrn Abgeordneten Mohring, dass die Drucksache 6/2004 am Donnerstag direkt nach dem Vorschaltgesetz, also als zweiter Tagesordnungspunkt, aufgerufen wird. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. CDU-Fraktion und AfD-Fraktion sowie die fraktionslosen Kollegen, die ich, glaube ich, vorhin nicht erwähnt habe. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit ist das abgelehnt.
Wir kommen dann zum Antrag der CDU-Fraktion, dass der TOP 17 am Freitag auf jeden Fall aufgerufen wird. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU und der AfD sowie von den beiden fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Gefühlsmäßig würde ich gern nachfragen, ob die Mehrheit wirklich so ist, wie sie vermeintlich dem Präsidium erscheint.
Dann würde ich die Abstimmung – die letzte oder alle? Wir wiederholen einfach die letzte Abstimmung noch einmal. Wer also dafür ist, dass der TOP 17 am Freitag auf jeden Fall aufgerufen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen – und wir zählen jetzt bitte durch. Danke schön. Gegenstimmen? Vielen Dank. Das waren 44 zu 43 Stimmen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen dann zur Bitte des Kollegen Blechschmidt, bei der ich davon ausgehe, dass wir Einvernehmen erzielen, dass die Fragestunde am Donnerstag komplett abgearbeitet wird. Hier sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Vielen Dank.
Damit rufe ich den Tagesordnungspunkt 29, Aktuelle Stunde, auf. Alle Fraktionen haben eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für ein Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Die fraktionslosen Abgeordneten haben eine Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde von 5 Minuten.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Aufarbeitung braucht Anknüpfungs
orte – Erhalt der BStU-Außenstellen in Erfurt, Gera und Suhl“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1989 - Neufassung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben unsere Aktuelle Stunde überschrieben: Gelingende Aufarbeitung braucht Anknüpfungsorte. Sie braucht gleichermaßen Authentizität und Professionalität. Uns liegt seit dem 5. April der Bericht der Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vor. In der Drucksache 18/ 8050 aus dem Bundestag kann diesen jede und jeder nachlesen.
Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Entschuldigung, ich bitte die Kollegen, sich im Raum etwas ruhig zu verhalten. Wenn Sie Gespräche suchen, können Sie auch gern nach draußen gehen. Frau RotheBeinlich, bitte.
Dafür vielen Dank. – Unser Dank gilt stellvertretend Roland Jahn als Beauftragten beim Bund und natürlich auch Prof. Veen und Dr. Peter Wurschi als Thüringer Mitglieder der Kommission, die an diesem Bericht mitgearbeitet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Umsetzung des Berichts – und darum geht es jetzt – bedeutet Veränderung, und zwar sowohl im Bund als auch in den Ländern. Das ist auch der Anlass für unsere Aktuelle Stunde. Zum einen werden die Akten nach dem Bericht der zentralen bundesstaatlichen Behörde unterstellt, die für Akten zuständig ist. Diese hat auch bereits Erfahrungen mit der Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“, weil diese bereits im Bundesarchiv angesiedelt ist. Eine wichtige Nachricht ist zudem: Die Akten bleiben hier vor Ort, sie bleiben gesichert. Dass wir die Akten so überhaupt noch haben, verdanken wir den Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR, die es gewagt haben, sich gegen die Stasi zur Wehr zu setzen und die ehemaligen
Die Regeln des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gelten auch weiterhin. Das gilt sowohl für die Zugänglichkeit für die Betroffenen, für diejenigen, die Akteneinsichtnahme beantragen wollen, als auch für die Forschung. Das ist uns unglaublich wichtig. Neu ist laut des Expertenberichts das Profil des Bundesbeauftragten, nämlich als Ombudsmann. Wir begrüßen dieses ausdrücklich, weil er somit noch stärker der Ansprechpartner für die Opfer, für alle, die Interesse an der Aufarbeitung haben, ist.
Die bisherigen Mittel für die politisch-historische Arbeit bleiben ebenfalls erhalten, und zwar über die Stiftung Aufarbeitung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt kommen wir zu dem Punkt, der die Länder am meisten berührt, das betrifft die ehemaligen Außenstellen. Im Bericht heißt es, dass je Bundesland mindestens eine solche Außenstelle erhalten bleiben soll. Uns ist es wichtig, dass wir als Land Thüringen in dieser Frage mit einer Stimme sprechen. Wir haben derzeit drei Außenstellen, und zwar an den ehemaligen Bezirksstandorten der Staatssicherheit: in Erfurt auf dem Petersberg, in Gera und in Suhl. Die Anknüpfung an historische Orte ist wichtig, das sagt auch der Bericht. Wir müssen nun als Land Thüringen überlegen, wie wir mit der Aufarbeitung weiter verfahren. Ich sage Ihnen ganz deutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren: Uns geht es darum, politisch-historische Bildung und vor allem die zivilgesellschaftlichen Akteure der Aufarbeitung auch in der Peripherie konsequent und dauerhaft zu unterstützen, und das auch jenseits von Vorgaben des Bundes. Trotzdem sind historische Anknüpfungsorte unglaublich wichtig, das wissen wir alle. In Erfurt pflegen wir bereits eine enge Kooperation der Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße mit der Außenstelle. In der Gedenk- und Bildungsstätte können bereits jetzt Anträge auf Akteneinsicht gestellt werden. In Gera gibt es den historischen Ort Amthordurchgang, die ehemalige U-HaftAnstalt, und das Behördenzentrum, wo im Moment die Akten gelagert sind und auch bleiben sollen. Wir meinen, dass diejenigen, die sich um den Amthordurchgang verdient gemacht haben – auch er ist besetzt worden, im Übrigen erst zu Beginn des Januar 1990, Roland Jahn war damals auch mit vor Ort –, Anerkennung und Unterstützung brauchen. Deswegen möchten wir auch diesen wichtigen Ort erhalten. In Suhl ist die ehemalige Untersuchungshaftanstalt in der Neundorfer Straße ein wichtiger historischer Ort. Dort befindet sich derzeit das Archivdepot. Noch sind dort Freilaufzellen enthalten, wenn auch in schwierigem Zustand. Wir meinen: Auch in Suhl braucht es dringend in Zukunft einen
solchen historischen Anknüpfungsort, braucht es die Unterstützung der Akteure der friedlichen Revolution. Deswegen sagen wir ganz deutlich: Wir müssen gemeinsam überlegen, wie wir in Zukunft Aufarbeitung gestalten und welche Orte wir stärken wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir meinen, dass es diese Außenstellen ganz sicher braucht als Orte in der Peripherie, die für die Freiheitsbestrebungen der friedlichen Revolution stehen. Ich sage aber auch: Es sind für uns tatsächlich nicht Institutionen der Freiheit, sondern es sind Orte, an denen die Demokratie, an denen die bürgerbewegten Menschen über eine Diktatur und über die Herrschaft eines Geheimdiensts gesiegt haben, weil sie es gewagt haben, aufzustehen, diese zu besetzen und die Akten zu erhalten. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und meine, dass wir uns gerade als rot-rot-grüne Koalition der Verantwortung voll und ganz bewusst sind und deswegen Aufarbeitung auch und gerade in der Peripherie stärken. Vielen herzlichen Dank.