Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen an diesem Morgen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreter der Landesregierung, unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, die Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Schaft Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Bühl.
Es haben sich für heute entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Gentele, Frau Abgeordnete Lehmann, Frau Abgeordnete Scheerschmidt, Herr Abgeordneter Wirkner zeitweise und Herr Minister Maier.
Noch folgende Hinweise zur Tagesordnung: Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 6/7339.
Der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke und der SPD zu Tagesordnungspunkt 29 hat die Drucksachennummer 6/7330.
Die bisher eingegangenen Änderungs- und Entschließungsanträge zu den Tagesordnungspunkten 5 a bis c werden im Rahmen der Abstimmung bekannt gegeben.
Dann komme ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5 in den Teilen a bis d, die gemeinsam beraten werden:
a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haus- haltsgesetz 2020 – ThürHhG 2020 –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6669 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7279 -
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7352 -
dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7353 -
dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abgeordneten Krumpe
b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6653 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7280 -
c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/6931 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7281 -
dazu: Entschließungsanträge der Fraktion der CDU - Drucksachen 6/7340/7341/7346 bis 6/7350, 6/7354 bis 6/7360 -
d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung – (ThürLHO) Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 6/6932 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7282 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu den Tagesordnungspunkten 5 a bis d. Bitte schön, Herr Emde.
Guten Morgen! Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 sowie der Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurden von der Landesregierung Mitte Januar vorgelegt, vom Landtag in seiner 137. Sitzung am 31. Januar dieses Jahres erstmals beraten und dann an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Von diesen Beratungen will ich hier im Auftrag unseres Ausschusses berichten.
Meine Damen und Herren, am 7. März 2019 hat die Landesregierung der Präsidentin des Landtags sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft unseres Landes als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 für den Freistaat Thüringen mit der Bitte um Einbeziehung in die Beratung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2020 zugeleitet.
Die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zu den genannten Beratungsgegenständen erfolgten in acht Sitzungen in einem Zeitraum von vier Monaten, nämlich von Anfang Februar bis Anfang Juni. Schriftliche Anhörungen erfolgten zu dem Haushaltsgesetz sowie zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Zum Haushaltsgesetz einschließlich des Landeshaushaltsplans fand ergänzend eine mündliche Anhörung statt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden bereits mit Schreiben vom 31. Janu
ar mit dem Hinweis auf ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren über die vorgesehenen Termine sowie die Anhörungsgegenstände informiert. Sie waren auch von Beginn an zu größtmöglicher Kooperation bereit, wofür ich ihnen im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses ausdrücklich danke.
Das muss ich sagen, weil die kommunale Familie bei uns ganz hochgehalten wird und auch das kommunale Gut hoch geschätzt wird.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind doch jetzt Bericht- erstatter – oder was soll das mit dem Hoch- halten der kommunalen Familie?)
Ich weiß nicht, warum Sie jetzt aggressiv werden, ich habe nur eine Selbstverständlichkeit mitgeteilt, die hier in diesem Haus gilt.
Herr Abgeordneter, wir möchten gern den Bericht aus dem Ausschuss hören. Frau Rothe-Beinlich, bitte lassen Sie den Redner sprechen und unterbrechen Sie nicht.
Auf entsprechende Nachfragen der Abgeordneten im Rahmen der Haushaltsberatungen lieferte die Landesregierung zu zahlreichen Einzeltiteln ergänzende Zuarbeiten. Für diese zusätzlichen Ausführungen möchte ich der Landesregierung und insbesondere den beteiligten Mitarbeitern der betroffenen Ministerien ausdrücklich danken.
Die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses konnten dank sehr konstruktiver und sachorientierter Zusammenarbeit in der gebotenen Sorgfalt geführt werden. Hierfür möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss danken. Dieser Dank gilt insbesondere den haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen – Maik Kowalleck, Ronald Hande, Dr. Werner Pidde, Olaf Kießling und Olaf Müller.
Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 nennen.
Mit der vorliegenden Beschlussfassung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung erhöhtes Haushaltsvolumen von 11,1 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2020 vorgeschlagen. Die Erhöhung gegenüber dem Regierungsentwurf beläuft sich damit auf 55 Millionen Euro und beruht insbesondere auf einer Erhöhung der Ausgaben für neue Stellen bei der Polizei, für die Einstellung weiterer Sozialarbeiter in Schulen, für die Schulsanierung, den Nahverkehr sowie für Musik- und Jugendkunstschulen. Im Vergleich des Haushaltsvolumens für das Haushaltsjahr 2019 zum nunmehr nach den Beratungen für 2020 vorgeschlagenen Haushaltsvolumen ergibt sich ein Aufwuchs von rund 580 Millionen Euro.
Da die Beratungen sehr umfangreich waren und ausführliche Diskussionen geführt wurden, seien hier chronologisch einige aus meiner Sicht wesentliche Punkte genannt – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.
Meine Damen und Herren, die Grundsatzaussprache zum Haushaltsgesetz 2020 fand in der 66. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Februar statt. Vorab wurde die Diskussion über die verfassungsrechtlichen Risiken der Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsgesetzes und Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 aufgegriffen. Der Ministerpräsident verwies hierbei darauf, dass es in den anderen Bundesländern bereits Doppelhaushalte gegeben habe, von denen ein Haushaltsjahr das Jahr nach den Landtagswahlen umfasste. Er wies außerdem darauf hin, dass im Jahr 2014 für die Zeit nach den Wahlen des 6. Thüringer Landtags keine ausreichenden Haushaltsvorbereitungen getroffen worden seien. Dies habe zu einer Verzögerung von einem halben Jahr bei der Haushaltsaufstellung sowie zu einer entsprechend langen Ungewissheit für die Empfänger der Zuwendungen geführt. Des Weiteren merkte der Ministerpräsident an, dass die Landesregierung die verfassungsrechtlichen Bedenken auch verantwortungsgemäß prüfe. Seines Erachtens liege aber keine Beschneidung des Haushaltsrechts des neu gewählten Landtags vor, da dieser auf das bestehende Haushaltsrecht beispielsweise durch Sperrerklärungen oder Leistungsgesetze Einfluss nehmen könne.
Zu diesen Ausführungen wurde vornehmlich vonseiten der CDU-Fraktion Kritik geäußert. So seien in anderen Bundesländern zwar bereits Doppelhaushalte verabschiedet worden, von denen das zweite Rechnungsjahr gänzlich in die nächste Legislaturperiode gefallen sei; noch kein Bundesland habe bisher Haushalte beschlossen, die ausschließlich die nächste Wahlperiode betreffen. Zu
dem habe in Thüringen nach allen bisherigen Landtagswahlen übergangsweise das Nothaushaltsrecht gegolten.
Die CDU-Fraktion bezog sich insbesondere auf ein zur Frage der Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2020 erstelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unseres Landtags, das insbesondere für besondere Fallgestaltungen und bei einem erweiterten Haushaltsvolumen auf verfassungsrechtliche Bedenken hinweist. Diese ergeben sich demnach vor allem aus dem Budgetrecht und der zeitlichen Begrenzung demokratisch legitimierter Herrschaft. Damit das Budgetrecht nicht völlig entwertet werde, müsste der Landtag in der Lage sein, den vom alten Landtag beschlossenen Haushalt durch einen Nachtragshaushalt zu ändern. Dem stehe jedoch für Thüringen vor allem das Einbringungsmonopol der Landesregierung in Artikel 99 Abs. 3 der Verfassung entgegen. Es kämen gegebenenfalls besondere Maßnahmen in Betracht, durch die der neue Landtag sein Budgetrecht geltend machen könnte, wie beispielsweise Sperrvermerke, die aber der aktuelle Landtag bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung zugunsten des zukünftigen Landtags berücksichtigen müsste. Bei einem Wechsel der Mehrheitsverhältnisse liege dennoch ein Haushalt vor, mit dem die Politik der bisherigen Landesregierung fortgesetzt werde. In dieser grundsätzlichen Diskussion über die Einbringung und Verabschiedung eines Haushaltsgesetzes 2020 konnte im Haushalts- und Finanzausschuss kein Einvernehmen erzielt werden.
In der Grundsatzaussprache nahm der Ministerpräsident sodann allgemein zu dem Landeshaushalt 2020 Stellung. Er hob hervor, dass mit dem Landeshaushalt 2020 vor allem die Schwerpunktsetzung des Haushalts 2019 fortgeführt werden solle. Das Haushaltsvolumen wird dabei zum ersten Mal einen Betrag von über 11 Milliarden Euro umfassen. Diese Zahl sei unter anderem darin begründet, dass keine Sondervermögen mehr außerhalb des Landeshaushalts geführt werden. Zudem sollen Schulden in Höhe von 1 Milliarde Euro abgebaut werden.
Die Investitionsausgaben sollen im Landeshaushalt um 43,8 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht werden und somit 15 Prozent des Gesamthaushalts betragen. Mit diesen finanziellen Mitteln soll in die Infrastruktur sowie beispielsweise in die Sanierung von Schulen investiert werden. Außerdem ist die Kofinanzierung der vom Bund für die Kindergartenbetreuung zur Verfügung gestellten Mittel geplant.
Kunst- und Denkmalpflege zugute. Der Ministerpräsident wies des Weiteren auf die Verbesserung der Steuerdeckungsquote hin, die um 5 Prozent auf 67,6 Prozent steigen soll. Diese Steigerung verdeutliche, dass sich die Höhe des Haushaltsvolumens für das Jahr 2020 auch durch einen Zuwachs an Steuermitteln ergebe. Mit dem Landeshaushalt soll außerdem die Masse für den kommunalen Finanzausgleich erheblich erhöht werden und auf 2,119 Milliarden Euro steigen. Allein die Schlüsselmasse soll demnach um 100 Millionen Euro erhöht werden.
Meine Damen und Herren, wie bereits den bisherigen Ausführungen zu entnehmen ist, haben neben der grundsätzlichen Diskussion über die Erstellung des Haushalts inhaltlich vor allem die Verpflichtung, neue Schulden zu vermeiden, sowie die Bestrebungen, auf der einen Seite dem Personalmangel entgegenzuwirken und auf der anderen Seite aber auch Stellen in der Verwaltung abzubauen, die Haushaltsberatungen oft dominiert.
Gleichzeitig soll das Haushaltsvolumen in dem Haushalt 2020 so hoch sein wie noch nie seit der Wiederbegründung des Freistaats. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Beratung der Einzelpläne zahlreiche Ausgabentitel und die Anlagen zu den Ausgaben kritisch hinterfragt sowie zusätzliche Zuarbeiten der Landesregierung gefordert. Durch diese Nachfragen sollte insbesondere den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit Rechnung getragen werden.