Protocol of the Session on February 25, 2016

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Sie gestatten mir eine Nachbemerkung zu gestern. Die Demonstrationen des gestrigen Abends sind glücklicherweise friedlich verlaufen. Ich danke deshalb vor allem den Beamten der Polizei, die für die Absicherung des Rechts auf Demonstrationsfreiheit gesorgt haben.

(Beifall im Hause)

Nach dem Ende der Demonstrationen habe ich Kollegen aller Fraktionen auf dem Empfang der TLM gesehen, was mich einerseits amüsiert, andererseits auch ehrlich freut. Wir haben eben alle trotz aller Prinzipien auch nur menschliche Bedürfnisse. Sehr schön!

Aus gegebenem Anlass weise ich auch darauf hin, dass das Abgeordnetenhaus ein Parlamentsgebäude und keine Litfaßsäule ist. Deshalb haben hier Transparente, Plakate und auch Fahnen, die aus den Fenstern oder an den Wänden hängen, nichts zu suchen. Ich bitte, das künftig zu berücksichtigen.

Jetzt möchte ich noch einmal kurz auf die Debatte von gestern und das Parlament zurückkommen. Ich will das jetzt ohne Pathos schon noch einmal sagen: Für die Schaffung eines solchen Ortes wie dieses Parlaments haben viele Menschen aus vielen Parteien gekämpft, ihre Freiheit riskiert und manche haben auch ihr Leben verloren. Wir wissen alle, dass ein Parlament ein Ort ist, an dem man ungestraft seine unterschiedlichen Meinungen austragen kann. Das kann eine Zumutung für Regierungen sein, das kann auch immer eine Zumutung für jeden Andersdenkenden sein. Für unsere Gesellschaft ist es aber eine Bereicherung. Es ist der Ort, von dem in unserer Demokratie viel Kraft und Macht ausgeht. Die Abgeordneten haben als Repräsentanten aller Thüringer eine hohe Verantwortung dafür, dass die unterschiedlichen Interessen hier artikuliert werden können. Das kann hart in der Sache und auch gern deutlich in der Sprache erfolgen. Aber vollkommen inakzeptabel und auch unangemessen ist die gegenseitige Diffamierung. Der Versuch, aus dem politischen Wettbewerber den Feind zu machen, die pauschale Verurteilung, das gegenseitige Bewerfen mit politischen Kampfbegriffen – ich habe nur eine kleine Auswahl –, wie „Nationalpopulismus“, „Rassismus“, „nationale Sozialisten“, „Rotfaschisten“ – ich könnte das jetzt beliebig fortsetzen –, das ist nicht angemessen für das, was die Thüringer von uns richtigerweise erwarten.

(Beifall im Hause)

Für uns im Präsidium ist das nicht immer einfach, damit umzugehen. Eine Orgie von Ordnungsrufen würde niemandem helfen. Es mag sein, dass man

sich mit solchen Begriffen den Beifall eigener Anhänger sichert. Für den Bürger, der von uns Debatten und Entscheidungen erwartet, wirkt das eher abstoßend und auch viele Mitglieder des Hauses beschämt es.

(Beifall im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle beklagen in diesen Tagen eine zunehmende Gewaltbereitschaft. Wir verurteilen Gewalt, ganz gleich, von wem sie ausgeht und gegen wen sie gerichtet ist und auch in welcher Form sie ausgeübt wird. Damit wir das glaubwürdig tun können, möchte ich uns noch einmal ermutigen, dass wir uns in der Wortwahl mäßigen. Es wird niemand seine Wähler enttäuschen, wenn er die Beschimpfung weglässt und es mit Argumenten versucht. Ganz im Gegenteil, wenn es uns gelingt, nötige Debatten hier sachlich zu führen, können die Bürger im Land auch stolz auf ihr Parlament sein. Ich würde mich freuen, wenn Sie das heute beherzigen könnten.

(Beifall im Hause)

Vielen herzlichen Dank. Damit kommen wir zur heutigen Sitzung. Ich freue mich, dass wir auf der Besuchertribüne eine Besuchergruppe aus dem Berufsschulzentrum in Ilmenau und eine Besuchergruppe der Regelschule in Bürgel herzlich willkommen heißen dürfen.

(Beifall im Hause)

Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Platz genommen der Abgeordnete Schaft. Die Rednerliste führt der Abgeordnete Tischner.

Für die heutige Sitzung haben sich einige Kollegen entschuldigt, darunter der Abgeordnete Fiedler, der Abgeordnete Höhn, Frau Abgeordnete Meißner, Herr Abgeordneter Wirkner. Die Landesregierung ist auch teilweise entschuldigt: Herr Ministerpräsident Ramelow, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Lauinger zeitweise sowie Frau Ministerin Taubert zeitweise.

Wir haben ein Geburtstagskind. Auch das wollen wir nicht unterschlagen. Herzlichen Glückwunsch, lieber Michael Heym, zum heutigen Geburtstag. Alles Gute!

(Beifall im Hause)

Über das Alter können Sie sich ja dann noch mal austauschen. Er sieht jedenfalls immer viel jünger aus.

(Heiterkeit im Hause)

Dann kommen wir zur Tagesordnung: Zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18 wurden jeweils Neufassungen verteilt.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zum Tagesordnungspunkt 16 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Gebrauch zu machen. Ich frage: Gibt es weitere Änderungswünsche? Das ist nicht der Fall, sodass wir in die Tagesordnung einsteigen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 – bitte schön, Herr Möller?

Herr Präsident, vorher beantragen wir eine Sondersitzung des Ältestenrats, und zwar zur Verletzung der Fassadenhoheit durch Abgeordnete des Hauses oder Referenten. Es kann aus unserer Sicht nicht sein, wenn die Fassadenhoheit verletzt wird und Anweisungen an alle Fraktionen ergehen, solche Verletzungen rückgängig zu machen, eine Fraktion oder zwei oder drei Fraktionen dem offensichtlich nicht Folge leisten, die anderen aber schon. Das geht einfach nicht.

Gut. Dann würde ich zunächst mal die Geschäftsführer hier nach vorn bitten. Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten, bevor wir dann in der Tagesordnung fortfahren.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Wir würden die Sitzung jetzt gern wieder aufnehmen. Wir haben uns jetzt unter den Parlamentarischen Geschäftsführern geeinigt, dass alle noch mal in ihre Fraktionen zurückgehen und darauf aufmerksam machen, dass das Heraushängen von Plakaten, Transparenten etc. zu keinem Zeitpunkt im Thüringer Landtag erlaubt ist. Ich würde auch darum bitten, dass das auch jeder in Zukunft berücksichtigt. Das Quorum für eine Ältestenratseinberufung ist nicht erreicht, sodass sich eine Abstimmung hierüber auch erledigt.

Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 4

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1399 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Brandner für die AfD-Fraktion das Wort.

Meine Damen und Herren, wir starten ganz sachlich in den Tag, wie der Präsident sich das gewünscht hat, und reden über das Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz der Berufsbezeichnungen, das wir hier in den Landtag eingebracht haben, die Änderungs

wünsche dazu. Im Landtag selbst gab es dazu keine inhaltlichen Anmerkungen. Es gab nichts daran auszusetzen. Auch danach gab es nichts auszusetzen. Das Januar-Plenum beschäftigte sich mehr mit Formalien. Eine Ausschussüberweisung fand nicht statt, woraus wir schließen, dass der Gesetzentwurf eigentlich so in Ordnung ist und einer Zustimmung hier gleich nach dem Ende meiner Rede nichts entgegenstehen dürfte. Wenn es Probleme gegeben hätte, hätte man die im Ausschuss besprechen können. Ausschussüberweisung gab es nicht, wir schließen das daraus.

Meine Damen und Herren, im Januar-Plenum haben Sie von den Altparteien unseren Gesetzentwurf gern so tituliert, wie Sie es immer tun, und mit dem nebulösen Hinweis auf einen großen Wurf, der angeblich bald von der Landesregierung oder von den Ramelow-Fraktionen zu erwarten ist, abgelehnt. Von diesem großen Wurf können wir allerdings nichts erkennen. Gar nichts ist erkennbar. Nicht ein Sterbenswörtchen bisher. Ihre großen Würfe bisher sind auch hinlänglich bekannt. Ich sage nur Parlamentsreform – Frau Rothe-Beinlich ist gerade draußen, wahrscheinlich am Wasserspender. Der Wasserspender ist nach wie vor das einzige, was von der großen Parlamentsreform in einem Jahr hier in diesem Hause umgesetzt wurde.

Meine Damen und Herren, am 18. Januar 2016 ist die Umsetzungsfrist für die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie abgelaufen. Zwei Jahre waren davor ins Land gegangen, ohne dass auch nur eine der Thüringer Landesregierungen – zwischendurch hatten ja die Farben gewechselt – einen Vorschlag gemacht hätte, auf dessen Grundlage eine Diskussion hätte geführt werden können. Staatssekretär Sühl musste in der letzten Sitzung anerkennen, dass unser Gesetzentwurf genau die Punkte aufgreift, die durch den Landesgesetzgeber umgesetzt werden müssen, um gleiche Bedingungen für Thüringer Architekten und Ingenieure zu ermöglichen, nämlich von Gesetzes wegen die Möglichkeit zu schaffen, die Haftung für berufliches Fehlverhalten auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. Unverständlich war dabei aber seine Aussage, dass kein Zeitdruck bestünde. Die Umsetzungsfrist der Berufsanerkennungsrichtlinie ist abgelaufen. Ich hatte gerade darauf hingewiesen. Mehr Zeitdruck kann eigentlich gar nicht sein, als nach einer abgelaufenen Frist das umzusetzen, was von der EU oder von höheren Instanzen verlangt wird. Sie schlafen da fröhlich weiter! Sie können froh sein, dass wir Sie mit diesem Antrag geweckt haben. Wir gehen davon aus, dass, wenn unser Gesetzentwurf nicht angenommen wird, zwei oder drei Pleni – sagt man das so? – bzw. Plenarsitzungen später wahrscheinlich ein ähnlicher Gesetzentwurf von Ihnen eingebracht und dann als der Weisheit letzter Schluss verkauft wird.

(Präsident Carius)

Meine Damen und Herren, Sie alle von den Altparteien haben es bisher nicht für nötig gehalten, den Thüringer Architekten und Ingenieuren eine Erleichterung im Wettbewerb zu verschaffen. Das verstehe, wer will. Wir von der AfD verstehen das nicht. Das ist wirtschafts- und mittelstandsfeindlich, was Sie von den vier anderen Fraktionen hier machen.

(Beifall AfD)

Dabei zeigt unser Gesetzentwurf, dass eine schrittweise Umsetzung der EU-Richtlinie und zunächst die Einführung von Vorschriften zur Schaffung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung möglich und auch geboten ist. Wir verstehen gar nicht, warum hier auf einen angeblichen großen Wurf gewartet werden soll, der dann wahrscheinlich im Wasserspender versickert. Noch einmal, meine Damen und Herren: Die aktuelle Gesetzeslage bietet bereits vertragliche haftungsbeschränkende Möglichkeiten für Thüringer Architekten und Ingenieure. Das ist allerdings kompliziert. Es fehlt in Thüringen deshalb die gesetzliche Vorgabe, eine Gesellschaft gründen zu können, deren Haftung für Fehler der Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Das wollen wir von der AfD und sollten auch Sie von den anderen Parteien endlich ändern, weil es im Sinne der Thüringer Architekten und Ingenieure ist. Sie würden es wahrscheinlich als alternativlos bezeichnen. Das muss umgesetzt werden in Thüringen, meine Damen und Herren. Den Thüringer Architekten und Ingenieuren, die im Wettbewerb mit Berufskollegen im ganzen Berufsgebiet und auch in Europa stehen, entsteht dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Dieser Wettbewerbsnachteil kann ein Standortnachteil für Thüringen sein und ist es bereits auch, wenn nämlich Architekten und Ingenieure nach Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt abwandern, weil dort die Gesetzeslage bereits so ist, wie wir sie uns für Thüringen wünschen und wie sie in Thüringen umgesetzt werden sollte. Ich appelliere daher an alle Fraktionen, die da sind – die Grünen haben gerade eine Auszeit genommen –, also an die vier jetzt hier anwesenden Fraktionen: Lassen Sie – versuchen Sie mal, was der Präsident gerade gesagt hat – in diesem sachlichen Fall bei diesem sachlichen Gesetz, das weder populistisch noch überhaupt angreifbar ist, mal Vernunft walten in Ihren Fraktionen.

(Heiterkeit Abg. Möller, AfD)

Springen Sie über Ihren Schatten und zeigen Sie den Thüringern, dass Sie imstande sind, für diejenigen Politik zu machen, die Sie gewählt haben und die hier die Steuern zahlen. Auch das dürfte im Sinne des Präsidenten sein, dass wir nach außen vermitteln: Wir können in der Sache zusammenarbeiten und vernünftige Dinge umsetzen.

(Beifall AfD)

Verabschieden Sie deshalb mit uns ein Gesetz, das es den Thüringer Freiberuflern ermöglicht, mit gleichen Chancen in Deutschland und Europa arbeiten zu können. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Brandner. Wir haben mal nachgeschaut: Plenum heißt im Plural im Lateinischen Plena, Plenen müsste es aus dem Englischen entlehnt sein. Aber vielleicht reicht es auch, wenn wir einfach von künftigen Plenarsitzungen reden. Insofern vielen Dank.

Frau Mühlbauer für die SPD-Fraktion, Sie haben das Wort.

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine werten Zuhörer! Schöne Grüße an die Ilmenauer Berufsschule. Guten Morgen, Herr Präsident! Herr Brandner, das war der Wiederholungsfall – in der HOAI geregelt, bei Juristen wird er leider immer noch voll bezahlt. Das heißt, Ihr Beitrag wäre in dem Protokoll der 40. Sitzung, Seite 19, komplett nachlesbar gewesen. Das heißt, Sie haben nicht einmal die Gelegenheit genutzt, die Anmerkungen, die Kollegin Liebetrau und ich Ihnen das letzte Mal mit auf den Weg gegeben haben, warum Ihr Vorschlag leider hier nicht weiter beraten werden kann, mitzunehmen. Ich sage es Ihnen noch mal, denn auch in der Wiederholung liegt der Lerneffekt, und man sollte es, glaube ich, nie aufgeben, auch in höheren Altersphasen ist das Lernen durchaus noch möglich. Es geht – für unsere Zuhörer – in der EU-Anpassung nicht nur um die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Architekten und Ingenieure können leider momentan noch nicht wie andere Berufsgruppen eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Ja, da sind wir gefordert und da handeln wir auch und ich weiß auch sehr sicher, dass wir zeitnah hier einen vorgelegten Gesetzentwurf diskutieren können. Aber das ist nicht der einzige Punkt, Herr Kollege Brandner, der angepasst werden muss. – Um der Frage vorzubeugen, Herr Brandner, bitte erst am Ende meiner Ausführungen, damit wir dann auch den Inhalt komplexer besprechen können. – Das ist nicht der einzige Punkt, der angepasst werden muss. Es werden auch andere Dinge angepasst. Wir – ich sage es mal ein bisschen einfacher – haben den Bachelor-Prozess, den Bologna-Prozess, wir machen jetzt den Bachelor und den Master. Ich bin ja noch so ein klassischer alter Ingenieur, den es heute von der Ausbildung her so nicht mehr gibt. Wir wollen, dass unsere Studienabschlüsse europaweit anerkannt, weiter geformt usw. werden müssen. Auch da ist natürlich, gerade in der Ausbildung und gerade auch in der

(Abg. Brandner)

Anerkennung, Europarecht mit anzupassen und das ist nicht ganz einfach. Da muss man sich auch mal mit der Bauhaus-Universität verständigen, da muss man andere mit dazu nehmen, wie wir das denn machen können, denn wir bilden hervorragende Architektinnen und Ingenieure aus. Auch muss man sich mit den Kammern verständigen, was diese denn wollen, wie wir ausländische Berufsqualifikationen anerkennen wollen, wie wir die Berufsbezeichnung europaweit einheitlich gestalten wollen und wie wir in dem Zusammenwachsen eines Europas mit unserem guten alten deutschen Werttitel des Deutschen Diplomingenieurs, Marke Architekt, der hier vor Ihnen steht, umgehen wollen. Das sind alles Dinge, die muss man mit betrachten, da geht es nicht nur um das Thema Partnerschaftsgesellschaft. Das haben wir Ihnen das letzte Mal gesagt, nachzulesen, wie gesagt, im Beitrag von Frau Liebetrau. Ich verweise dazu noch mal auf das Protokoll der 40. Plenarsitzung, 6. Wahlperiode, Seite 18 bis 19, dort ist das verschriftlicht. Aus diesem Grund können wir Ihren Gesetzentwurf leider nicht überweisen, weil er zu kurz gegriffen ist, nicht vollumfänglich die Probleme berücksichtigt. Wir erwarten zeitnah den Gesetzentwurf der Landesregierung und werden uns mit dem Thema beschäftigen. Ein gutes Haus baut man nicht an einem Tag. Lieber zweimal über eine Sache nachgedacht und sie langfristig entwickelt als kurzfristig zu kurz geschossen. Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt die Anfrage von Herrn Abgeordneten Brandner, die Sie zugelassen haben. Herr Brandner, bitte.

Es ist eigentlich nur eine Frage, Frau Mühlbauer: Welchen Berufsgruppen von Freiberuflern, die dem Landesrecht unterliegen, ist es verwehrt, Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Haftung zu gründen?

Das habe ich Ihnen gerade gesagt. Zum momentanen Zeitpunkt gilt dieses für Architekten und Ingenieure nicht. Das ging auch aus meinem Beitrag, glaube ich, vollumfänglich hervor. Herr Brandner wollte darauf hinweisen, dass ich Ihnen jetzt noch mal sage, für Steuerberater und Juristen funktioniert das, aber ich bin Gott sei Dank kein Jurist, sondern Architekt. Unsere Brücken halten länger, als manch ein Schreiben eines Juristen.