Protocol of the Session on February 28, 2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung am Tag des Weiberfaschings – ein herzliches „Helau“ den Frauen, die sich dem Tag verbunden fühlen, den Männern natürlich auch –, die ich hiermit eröffne.

(Beifall im Hause)

Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne. Für euch war das natürlich auch eine Ansage, damit ihr versteht, warum manche Frauen heute ein kleines Hütchen aufhaben. Am heutigen Tag sei das gestattet. Und ich begrüße sehr herzlich die Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für diese Plenarsitzung hat neben mir als Schriftführerin Frau Abgeordnete Mühlbauer Platz genommen und die Redeliste führt Herr Abgeordneter Gruhner.

Für die heutige Sitzung gibt es etliche Entschuldigungen: Herr Abgeordneter Fiedler, Frau Abgeordnete Annette Lehmann, Frau Abgeordnete Lieberknecht, Herr Abgeordneter Dr. Pidde, Herr Abgeordneter Primas, Herr Abgeordneter Reinholz, Frau Abgeordnete Wagler, Frau Abgeordnete Henfling.

Meine Damen und Herren, wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 8 am Freitag als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 22 am Freitag als zweiten Punkt und den Tagesordnungspunkt 21 auf alle Fälle in dieser Plenarsitzung aufzurufen.

Zu Tagesordnungspunkt 5 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6866 verteilt.

Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen, dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 4

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6068 -

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/6851 -

dazu: Grundlagen einer eigenständigen Jugendpolitik Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6828 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordnete Diana Lehmann aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zum Gesetzentwurf.

(Beifall SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Landtag hat in seiner 125. Sitzung am 30. August 2018 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den Innen- und Kommunalausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat in seinen Sitzungen am 18. September, am 29. Oktober, am 22. Januar und am 19. Februar beraten und in seiner 62. Sitzung am 29. Oktober 2018 ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Zudem hat der Ausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt sowie ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände zum Änderungsantrag, der in Vorlage 6/5108 vorliegt.

(Beifall SPD)

Der Gesetzentwurf war außerdem Gegenstand einer Online-Diskussion.

In seiner Sitzung am 19. Februar hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlen, die vorliegende Beschlussempfehlung hier auch im Landtag zu beschließen. Dem haben sich die Ausschüsse für Inneres und Kommunales sowie Migration, Justiz und Verbraucherschutz in ihren nachfolgenden Sitzungen angeschlossen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einbringung zum Entschließungsantrag hat Frau Abgeordnete Astrid Rothe‑Beinlich angekündigt.

Guten Morgen und herzlich willkommen im Thüringer Landtag! Es geht heute um die Grundlagen einer eigenständigen Jugendpolitik. Wir haben dazu umfangreich – meine Kollegin Diana Lehmann hat das gerade ausgeführt – einen Gesetzentwurf zum Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz beraten und außerdem einen Entschließungsantrag eingebracht, den ich hier kurz einbringen möchte.

Warum haben wir das getan? Kinder, junge Menschen, Jugendliche sind in diesem Land eine Minderheit. 7,9 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens zählen zu diesen. Es sind zum Stichtag 31. Dezember 2017 – das ist die aktuellste Zahl, die uns vom Landesamt für Statistik vorliegt – 166.922 Kinder, Jugendliche, junge Menschen, die hier leben. Ihr Anteil beträgt tatsächlich nur 7,9 Prozent und deshalb meinen wir, gilt es natürlich, ein besonderes Augenmerk auf unsere Zukunft zu richten, auf die jungen Menschen, auf ihre Eigenständigkeit und auf ihre Handlungsmöglichkeiten, denn Kinder und Jugendliche wollen beteiligt werden, wollen sich einbringen. Das haben sie immer wieder deutlich gemacht. Und alles lässt sich eben auch nicht unbedingt in nur einem Gesetz regeln.

Deswegen möchte ich auf einige ausgewählte Punkte aus unserem Entschließungsantrag eingehen. Wir haben darin noch einmal unsere jugendpolitischen Kernforderungen formuliert. So wollen wir beispielsweise die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule stärken und auch die Jugendverbände und deren örtliche Zusammenschlüsse vor Ort gestärkt sehen. Wir bitten darum, dass die Beteiligung junger Menschen auch bei der Erstellung zukünftiger Lebenslagenberichte, wie es sie in Thüringen geben wird, umgesetzt werden soll, ebenso wie ein Konzept des Jugendchecks bezogen auf Thüringen. Wir wollen Mitbestimmung und Beteiligung und deswegen müssen wir dafür natürlich auch etwas tun. Das braucht selbstverständlich eine Unterstützung aller Beteiligten, der Kommunen und der Jugendlichen, und wir wollen, dass es bis 2020 eine entsprechende Servicestelle gibt, die genau dies mit voranbringt. Das war einer der Wünsche, die an uns herangetragen wurden in einer der

großen Jugendveranstaltungen „FOKUS Jugendpolitik“ mit weit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hier im Thüringer Landtag, überwiegend Jugendliche, die das sehr deutlich so formuliert haben.

Thüringen ist außerdem eines der wenigen Bundesländer, das bislang noch keine Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche hat. Auch das wollen wir mit Rot-Rot-Grün ändern und entsprechende Modellprojekte für Thüringen auf den Weg bringen. Unser Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte besser kennen und dauerhaft wahrnehmen können. Deshalb werben wir auch um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung und das Wort hat Abgeordneter Bühl aus der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, Schüler auf der Tribüne und auch am Livestream, das Gesetz, das wir heute beraten, das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes, ist von unserer Fraktion grundsätzlich zu begrüßen. Das haben wir hier auch schon mal in der Einbringung deutlich gemacht. Die Stärkung der Mitwirkung von jungen Menschen – so das Ziel des Gesetzes – dürfte von niemandem in diesem Hause kritisch gesehen werden, sondern es sollten alle ein Interesse daran haben, dieses Ziel voranzubringen. Denn schlussendlich geht es auch darum, dass wir junge Menschen möglichst frühzeitig an Demokratie, an demokratische Prozesse heranführen, ihnen Lust darauf machen mitzumachen, dann als Erwachsene auch für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und sich für die Werte der Demokratie einzusetzen. Der von Rot-Rot-Grün vorgelegte und nun in der zweiten Beratung befindliche Gesetzentwurf bleibt allerdings hinter unseren Erwartungen zurück und ist auch im Prozess der Erstellung holprig gewesen. Ich will darauf noch im Detail kommen.

Im Jahr 2016 haben wir als CDU-Fraktion mit unserem Antrag „Entwicklung und Perspektiven einer eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen“ die Landesregierung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden ein jugendpolitisches Landesprogramm zu erarbeiten. Wir haben damit den

(Abg. Lehmann)

Startpunkt der Diskussionen dieser Legislatur zu einer verbesserten Mitbestimmung junger Menschen gelegt und Rot-Rot-Grün hat dann auch mit eigenen Aktionen nachgelegt. Wir hatten angemahnt, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Landesstrategie zur Verbesserung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen vorzulegen ist und darauf hingewirkt, dass mehr Kinderund Jugendbeteiligungsstrukturen mit tatsächlichen Entscheidungskompetenzen in den Kommunen entstehen sollen. Besonders wichtig war uns außerdem der sogenannte Jugendcheck, der auch auf Bundesebene angedacht ist und mit dem junge Menschen in die Entwicklung von Gesetzen eingebunden und vor allen Dingen auch direkt beteiligt werden sollen sowie ihre Meinung zu Gesetzesvorhaben abgeben sollen. Unsere Vorschläge wurden damals von Rot-Rot-Grün abgelehnt und nun greifen sie diese zwar in ihrem Entschließungsantrag wieder auf, haben aber augenscheinlich nicht die Kraft und den Mut gehabt, dies auch in ihrem Gesetz zu verankern. Das ist aus unserer Sicht ein ganzes Stück mutlos.

(Beifall CDU)

Außerdem setzt sich die Knebelung von Verfahren wie bei anderen Gesetzen von Rot-Rot-Grün in diesem Verfahren fort. Das will ich auch noch mal kurz untermauern: Im Anhörungsverfahren standen den Anzuhörenden gerade mal drei Wochen zur Verfügung, sich hier einzubringen. Und von den drei Wochen waren genau zwei Wochen auch noch in den Schulferien, was es für Verbände natürlich äußerst schwierig macht, sich zu beteiligen. Auch für junge Menschen – die man ja in diesem Gesetz mit einbeziehen will – war es schwierig, sich zu beteiligen, denn in den Schulferien sind, wir wissen das, viele im Urlaub, viele sind gar nicht da. Von daher blieb unterm Strich gerade mal eine Woche Zeit, sich in dieses Gesetz einzubringen.

Dann hat Rot-Rot-Grün einen Anhörungstermin festgelegt und obwohl wir als Fraktion explizit darauf hingewiesen haben, dass wir an diesem Termin nicht teilnehmen können, hat sich diese Koalition nicht dazu bekannt, einen anderen Termin zu suchen, sondern hat diesen Termin weiter festgelegt und verlangt und damit dafür gesorgt, dass die größte Fraktion in diesem Haus nicht an der Anhörung teilnehmen konnte. Und da muss man ganz klar in Richtung der jungen Leute sagen: So funktioniert Demokratie nicht, denn Demokratie lebt davon, dass man Leute mit einbezieht, dass man sie an den Prozessen teilhaben lässt und auch die Opposition – das ist ein hohes Gut –, dass auch die Opposition ihre Meinung sagen kann. Das war in diesem Verfahren so nicht möglich. Wir konnten un

sere Fragen an die Anzuhörenden nicht stellen, weil man uns davon ausgeschlossen hat.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist ein unhaltbarer Vorwurf!)

Von einem Meilenstein der Geschichte in der Kinder- und Jugendhilfe – wie es die Koalition am Anfang gesagt hat – kann eigentlich kaum eine Rede sein, zumindest wenn man sich maßgebliche Meinungen von Anzuhörenden anschaut. Handwerklich ist das Gesetz schlecht gemacht. Auch kann der vorliegende Änderungsantrag über diese Mängel des Gesetzesvorhabens nicht hinwegtäuschen.

Die Stärkung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen setzt insbesondere eine verlässliche Landesförderung voraus. Gut ist zwar – das will ich explizit sagen –, dass Sie hierzu Regelungen aufgenommen haben. Es genügt aber bei Weitem nicht, die gesetzlich verankerte Höhe der Landesförderung alle zwei Jahre zu überprüfen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfragen einer Abgeordneten?

Zum Schluss bitte. – Eine verlässliche Landesförderung ist nur gewährleistet, wenn die Höhe der Landesförderung an die Kostenentwicklung, insbesondere der Personalkosten – wir wissen, das ist der höchste Punkt –, angepasst und entsprechend dynamisiert wird. Hierauf haben die kommunalen Spitzenverbände auch richtigerweise hingewiesen. Gefolgt sind Sie diesen Hinweisen nicht.

Soweit die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bei verschiedenen Ministerien liegen – das will ich auch aus der Anhörung herausgreifen –, hier sind bei uns das Bildungs- und das Sozialministerium gemeint, widerspricht dies dem SGB VIII in § 69, in dem geregelt ist, dass jeder überörtliche Träger für die Aufgaben nach diesem Buch ein Landesjugendamt einzurichten hat. Durch die Zuständigkeit zweier Ministerien wird die Sacharbeit erschwert. Auch das ist aus unserer Sicht nicht förderlich.

Dass nach dem Änderungsantrag künftig die Gesamtelternvertretung der Kindertageseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden soll, wirft die Frage auf, warum nicht auch die Elternvertretung der Schulen diese Möglichkeit erhalten soll. Sie sind in diesem Punkt nicht konsequent.

Dass sich unsere Forderungen hinsichtlich des Lebenslagenberichts und der Schulsozialarbeit im Gesetzentwurf wiederfinden, habe ich bereits in der ersten Beratung lobend erwähnt und will ich auch hier noch einmal sagen. Aus unserer Sicht hat dieses Gesetz durchaus auch positive Punkte. Der Lebenslagenbericht, wie ihn der Gesetzentwurf vorsieht, wird dem Anspruch, die Lebenslagen junger Menschen im Freistaat abzubilden, aber nicht in dem Sinne gerecht, wie wir uns das vorstellen würden. Sinnvoller wäre es, in einem Lebenslagenbericht ebenso Schule als wichtigen Teil der Lebenslage junger Menschen, das Freizeitverhalten sowie die nonformale und informelle Situation des Lernens zu untersuchen, wie dies etwa bereits auf kommunaler Ebene üblich ist. Darauf hatte der Landesjugendring in seiner Anhörung auch hingewiesen.

Ich will – wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin – kurz aus der Stellungnahme des Landesjugendrings zitieren: „Insgesamt wird der Gesetzentwurf dem selbst gegebenen Anspruch, die Mitwirkung junger Menschen zu stärken, die Umsetzung einer eigenständigen Jugendpolitik zu unterstützen und die Jugendhilfe im Freistaat Thüringen weiterzuentwickeln, lediglich in Ansätzen gerecht. Viele Fragen bleiben offen, die fachwissenschaftlichen und fachpolitischen Diskussionen werden dabei durch den Gesetzentwurf nur bedingt zur Kenntnis genommen. Außerdem erfolgt eine eher gleichgültige Umsetzung des SGB VIII, die der Jugendhilfe in Thüringen nicht gerecht wird. Der Gesetzentwurf beachtet außerdem den Beschluss des Thüringer Landtages zur eigenständigen Jugendpolitik nicht. Das Ziel, ‚eine jugendgerechte Politik, die ressortübergreifend positive Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen aller Jugendlichen in Thüringen schafft‘, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Es erfolgt stattdessen eine bloße Ausrichtung auf die Jugendhilfe; ein ressortübergreifender Ansatz, eine nachhaltige Veränderung der Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen im Freistaat ist nicht erkennbar.“

Das ist für uns doch eine sehr wesentliche Aussage des auch ganz entscheidenden Landesjugendrings, der einen Großteil der Jugendverbände im Freistaat vertritt, und untermauert auch nur das, was ich schon gesagt habe, dass dieses Gesetz nicht so wegweisend ist, wie Sie es ursprünglich für sich in Anspruch genommen haben. Diesem Ergebnis kann ich mich auch deswegen nur anschließen. Der von Ihnen nachgeschobene Entschließungsantrag mit vielen richtigen Dingen macht dies nicht besser, sondern zeigt nur, dass Sie nicht die Kraft hatten, dies auch ins Gesetz zu schreiben.

Weil der Gesetzentwurf dem selbstgegebenen Anspruch, die Mitwirkung junger Menschen zu stärken und die Jugendpolitik im Freistaat weiterzuentwickeln, lediglich in Ansätzen gerecht wird, werden wir uns bei diesem Gesetz auch nur enthalten können. Unsere Fraktion hat ganz klargemacht, dass wir Mitbestimmung junger Menschen einfordern, dass wir diesen Weg begleiten wollen. Wenn wir in Regierungsverantwortung kommen – und wir arbeiten dafür, dass wir im Herbst in Regierungsverantwortung kommen –, dann werden wir ein handwerklich besser gemachtes Gesetz für die Zukunft vorlegen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hatten mir die Beant- wortung einer Zwischenfrage zugesagt!)

Entschuldigung, Sie hatten die Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich zugelassen.

Sehr geehrter Kollege Bühl, geben Sie mir recht, dass man Nachfragen an Anzuhörende am besten in der mündlichen Anhörung stellen kann? Man muss dazu natürlich allerdings anwesend sein.