Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir bitte eine kurze Vorbemerkung aus aktuellem Anlass. Vor knapp einer Woche wurde die britische Unterhausabgeordnete Jo Cox durch ein feiges Attentat getötet. Der Mord an dieser jungen Frau und jungen Mutter, die heute ihren 42. Geburtstag gefeiert hätte, hat auch viele Menschen in Thüringen bewegt. Jo Cox starb, als sie das machte, wofür sie gewählt wurde. Sie war als Abgeordnete unterwegs in ihrem Wahlkreis im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb ist ihr gewaltsamer Tod ein Anschlag auf die Demokratie, der uns alle aufrütteln sollte. In der politischen Auseinandersetzung darf Gewalt keinen Platz haben. Demokraten sollten mit Respekt und mit klarer Absage an jede Form von Gewalt um Lösungen streiten.
Das gilt natürlich auch für Thüringen. Hier ist es in den vergangenen Jahren und Monaten wiederholt zu Anschlägen auf Wahlkreisbüros oder zu Bedrohungen von Abgeordneten und ihren Mitarbeitern gekommen. Das ist nicht akzeptabel. Dafür kann und darf es keine Rechtfertigung geben. Ich erinnere daran, dass wir frei gewählte Abgeordnete unsere Arbeit nicht selbst schützen können. Deshalb erwarten und vertrauen wir auf den Schutz unserer Arbeit und die energische Verfolgung jeglicher politischer Gewalt durch alle staatlichen Institutionen, die dafür zuständig sind.
Auch wir selbst müssen unseren Beitrag leisten, indem wir hier im Hohen Haus, aber auch außerhalb respektvoll miteinander umgehen, egal wie hart wir in der Sache ringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Schreiben an den Speaker des britischen Unterhauses habe ich unsere tiefe Anteilnahme am Tod unserer Kollegin Jo Cox bekundet und ich möchte Sie bitten, sich als Zeichen des Respekts zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. – Vielen Dank.
Die Abgeordneten habe ich schon begrüßt, die Mitglieder der Landesregierung jetzt ebenfalls. Ich darf auf der Zuschauertribüne eine Reihe von Gästen begrüßen, darunter 60 Studentinnen und Studenten der Universität Erfurt, Schülerinnen der neunten Klasse des Evangelischen Schulzentrums in Mühlhausen. Und ich freue mich, dass der amerikanische Konsul aus dem Generalkonsulat der Vereinigten Staaten, Robert Gatehouse, heute aus Leipzig zu uns gefunden hat. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Bevor ich Ihnen erkläre, wer als Schriftführer neben mir Platz genommen hat, möchte ich noch etwas Angenehmes verkünden: Ich freue mich, dass wir unter uns vier Bürgermeister haben, die wiedergewählt oder auch neu gewählt wurden. Das sind die Abgeordneten Tasch, Holbe, Fiedler und Liebetrau. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl!
Nun steigen wir in die Plenarsitzung ein. Zu diesem Zweck hat Herr Abgeordneter Kobelt als Schriftführer neben mir Platz genommen und die Redeliste führt Herr Abgeordneter Gruhner.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Meißner, Frau Abgeordnete Rosin, Frau Ministerin Keller und Frau Ministerin Siegesmund.
Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung folgenden Medienvertretern eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 6. Wahlperiode für Ton- und Bildaufnahmen im Plenarsaal erteilt: Herrn Johannes Meinecke von Radio LOTTE, Herrn Andreas Friebe von Radio F.R.E.I., Herrn Mike Langer von tv.altenburg, Herr Andreas Witter von Rennsteig TV und Frau Andrea Flörke ebenfalls von Rennsteig TV.
Wie Sie der Plenumseinladung entnehmen können, ist der Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1 am Donnerstag als ersten Punkt, die Tagesordnungspunkte 19 und 27 am Donnerstag auf jeden Fall, die Tagesordnungspunkte 29 und 32 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall, den Tagesordnungspunkt 36 am Freitag als letzten Punkt, den Tagesordnungspunkt 39 am Freitag als ersten Punkt und den Tagesordnungspunkt 41 am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 5, Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, in Drucksache 6/1840, wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der federführende Innen- und Kommunalausschuss nicht abschließend dazu beraten hat. Die Einsprüche des Abgeordneten Brandner gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung im Tagesordnungspunkt 40 sind in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen. Ich schlage vor, diesen Tagesordnungspunkt am Freitag nach dem Tagesordnungspunkt 36 und damit als allerletzten Punkt – zum Schluss der Sitzung – aufzurufen. Wenn dem niemand widerspricht, machen wir es so, sonst stimmen wir darüber ab. Widerspruch? Das ist nicht der Fall, sodass wir so verfahren können. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde auch die Vorlage 6/1405 verteilt.
Weiterhin wurde im Ältestenrat vereinbart, den Tagesordnungspunkt 9, das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen, in verlängerter – also 150-prozentiger – Redezeit, die
Tagesordnungspunkte 1, 27 und die Aktuelle Stunde in normaler Redezeit und alle übrigen Tagesordnungspunkte in gekürzter – also halber – Redezeit zu behandeln.
Mit einem Antrag vom 17. Juni 2016 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte die Fraktion der AfD begehrt, die Kürzung der Redezeiten teilweise rückgängig zu machen. Der Verfassungsgerichtshof hat am gestrigen Tag diesen Antrag der Fraktion der AfD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Außerdem sind die Fraktionen übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 32 ohne Aussprache zu behandeln. Die angekündigte Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 3 hat die Drucksachennummer 6/2319. Zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 werden die zuständigen Ausschüsse teilweise erst heute abschließend beraten. Die Beschlussempfehlungen können dadurch auch erst im Laufe des heutigen Tages und daher nicht in der § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt werden. Daher ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 GO zu beschließen. Dies kann mit einfacher Mehrheit geschehen. Ich frage: Gibt es gegen die Fristverkürzung Einspruch? Bitte schön, Herr Emde?
Gut, dann müssen wir darüber abstimmen. Wer ist für die Fristverkürzung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus den Fraktionen der CDU, der AfD und bei den fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? Bei einer Enthaltung des Kollegen Krumpe ist damit die einfache Mehrheit erreicht und wir können diesen Punkt doch so aufnehmen, wie besprochen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu TOP 9. Hier gibt es wahrscheinlich auch Einspruch gegen die Fristverkürzung,
sodass wir darüber abstimmen: Wer ist für die Fristverkürzung? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie von den fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? Von Herrn Abgeordneten Krumpe.
Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/ 2320 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 20 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/2307 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 41 wurde ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 6/2328 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 42, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 6/2269, 6/2272, 6/2273, 6/2277, 6/2285, 6/ 2286, 6/2288, 6/2306, 6/2311 bis 6/2315 hinzu.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 21, 25, 26, 28, 35, 37 und 38 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist der Fall, Herr Möller und dann Herr Emde.
Herr Präsident, vielen Dank. Ich beantrage für die AfD-Fraktion abweichend vom Beschluss des Ältestenrats, die Redezeiten nach § 29 der Geschäftsordnung des Landtags auch im Plenum für die gekürzten Tagesordnungspunkte beizubehalten.
Also für alle gekürzten Tagesordnungspunkte? Sie haben keinen besonderen, den Sie herausnehmen wollen?
Gut, ich würde sagen, wir stimmen das gleich ab. Da der Ältestenrat nach § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung zuständig ist, ist das eine Abweichung vom bisherigen Verfahren. Wir müssten dann also nach § 120 der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit für Ihren Antrag bekommen. Ich frage daher: Wer für Ihren Antrag ist, für alle Tagesordnungspunkte die Redezeit nicht zu verkürzen, bei denen sie verkürzt wurde, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Danke schön, das sind die Gegenstimmen von allen übrigen Abgeordneten
Dann beantrage ich, die Tagesordnungspunkte 15, 16, 21, 22, 23, 31 und 33 ins nächste Plenum zu vertagen. Das sind also AfD-Anträge bzw. -Gesetzesvorlagen und ich denke, das kommt der Entlastung der Tagesordnung zugute; müsste also die Zustimmung finden.
31 und 33, gut, der Ältestenrat hatte sie ja auf die Tagesordnung draufgesetzt. Bitte schön, Herr Blechschmidt.
Meine Nachfrage wäre jetzt: Sollen die Punkte vertagt werden – das wäre mir neu, dass das geht – oder sollen die von der Tagesordnung runtergenommen, also zurückgezogen werden? Das ist ein Unterschied für mich. Wenn sie nämlich zurückgezogen sind, sind sie dann gegebenenfalls für einen gewissen Zeitraum weg von der Tagesordnung. Ich hätte gern eine Aufklärung.
Ich habe Herrn Möller jetzt so verstanden, dass er die Absetzung von der Tagesordnung beantragt und wir darüber mit Mehrheit beschließen oder nicht. Oder wollten Sie zurückziehen?
Aber vertagen geht ja nicht. Es geht nur eines von beiden, entweder Sie können zurückziehen oder Sie können beantragen, von der Tagesordnung abzusetzen.
Also nach unseren Auskünften aus der Parlamentsverwaltung geht das schon, die Vertagung zu beantragen, dass das dann einfach ins nächste Plenum reingenommen wird.