Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf Sie herzlich willkommen heißen zur heutigen Sitzung und freue mich, dass ich auf der Besuchertribüne Besucher aus der Berufsschule in Suhl und Zella-Mehlis und aus dem Salza-Gymnasium Bad Langensalza, 10. Klasse, herzlich willkommen heißen darf. Herzlich willkommen!
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Holzapfel neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schaft.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl, Frau Abgeordnete Meißner und Frau Abgeordnete Tasch.
Außerdem habe ich die Freude, Herrn Abgeordneten Christoph Zippel ganz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. Herr Zippel, herzlichen Glückwunsch!
Das ist sicherlich ein besonderes Weihnachtsgeschenk. Wenn ich schon dabei bin, darf ich auch Herrn Gehrke, der hier hinten sitzt und im Übrigen das Parlamentssekretariat leitet, ganz herzlich zum heutigen Geburtstag gratulieren.
Dann kommen wir gleich zu den allgemeinen Hinweisen. Die Erzeugerbörse Eichsfeld und der Fremdenverkehrsverband Eichsfeld präsentieren sich heute und morgen im Foyer des Landtags.
Zu Tagesordnungspunkt 1 darf ich darauf hinweisen, dass zwei Entschließungsanträge und eine Reihe von Änderungsanträgen eingegangen sind, die ich beim Aufruf des Tagesordnungspunkts noch genauer benennen werde.
Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde eine Neufassung des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/1396 verteilt. Ich frage: Gibt es weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall, sodass wir in die Tagesordnung einsteigen.
a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016/2017 (Thüringer Haushaltsgesetz 2016/2017 – ThürHhG 2016/2017 –)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1096 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1426
b) Thüringer Gesetz zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1097 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1427
c) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1098 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1428
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1089 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1344
e) Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes hier: Artikel 2 und 3 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1101 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1265
f) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1090 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1429
g) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/1171 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1430
h) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) –
Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 6/1172 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1431
i) Entwurf der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes – Laufzeit 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019 – Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/1188 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1432
Nun hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss der Vorsitzende, Herr Abgeordneter Geibert, zu den Tagesordnungspunkten 1 a bis i. Bitte schön, Herr Geibert.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich berichte über Verlauf und Ergebnis der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Landeshaushalt 2016 und 2017.
Der Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2016/2017, also des Thüringer Haushaltsgesetzes 2016/2017, in Drucksache 6/1096 wurde von der Landesregierung Ende September 2015 vorgelegt, vom Landtag in seiner 28. Sitzung am 1. Oktober 2015 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Am 15. Oktober hat die Landesregierung dem Präsidenten des Landtags des Weiteren sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 6/1171 als auch den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 6/1172 mit der Bitte um Einbeziehung in die Beratung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2016/2017 zugeleitet. Dieser Bitte der Landesregierung entsprechend hat der Präsident des Landtags im Einvernehmen mit den Fraktionen beide Drucksachen dem Haushalts- und Finanzausschuss unmittelbar, das heißt ohne vorherige erste Beratung im Plenum, zwecks beschleunigter Erledigung gemäß § 52 Abs. 2 der Ge
Die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses erfolgten in sieben Sitzungen, wovon vier außerplanmäßigen Charakter hatten, im Zeitraum von rund sieben Wochen, nämlich vom 22. Oktober bis zum 11. Dezember 2015. Um das große Arbeitspensum in so kurzer Zeit bewältigen zu können, mussten diese Sitzungen teils weit in die Abendstunden hinein ausgedehnt werden. Die längste Ausschusssitzung dauerte bis 23.31 Uhr. Insgesamt wurden mit geringen Unterbrechungen circa 50 Stunden Beratungszeit aufgebracht. Mit seinen Bemühungen, die Haushaltsberatungen in ihrer Komplexität und mit ihren verfassungsrechtlichen Vorgaben – insbesondere was die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände betrifft – in ein so enges Zeitkorsett zu schnüren, näherte sich der Haushalts- und Finanzausschuss in Teilen den Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren, denn schließlich liegt die Budgethoheit nach unserer Verfassung beim Landtag. Dieser verfassungsrechtlichen Aufgabe kann der Landtag aber nur dann angemessen nachkommen, wenn seine Entscheidungen als Haushaltsgesetzgeber durch den Haushaltsund Finanzausschuss fundiert und gründlich vorbereitet werden, was bei allem guten Willen der Verfahrensbeteiligten Zeit in Anspruch nimmt. Verfassungskonforme Haushaltsberatungen sind daher mit einem übergroßen, dem Landtag von außen aufgezwungenen Zeitdruck nicht vereinbar. Um die Vorgabe, die Beratungen im Haushaltsund Finanzausschuss rechtzeitig vor diesem Dezemberplenum abzuschließen, erfüllen zu können, hat es sich – wie bereits bezüglich der Beratungen zum Haushaltsgesetz 2015 – als unabdingbar erwiesen, zeitlich bereits weit im Vorfeld der Einbringung des Haushaltsgesetzes durch die Landesregierung die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss vorzubereiten und einen Terminplan – sozusagen als Drehbuch für die Haushaltsberatungen – auszuarbeiten.
So wurde bereits im Juli 2015 ein erster Terminplan abgesprochen und am 4. September 2015 in der 12. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen. Im weiteren Verlauf musste dieser Terminplan jedoch wiederholt neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dieser Anpassungsbedarf resultierte nicht zuletzt aus der Tatsache, dass es, was nicht von vornherein klar war, im Gegensatz zur bisherigen Praxis kein einheitliches Haushaltsbegleitgesetz gab, sondern eine in Teilen von den Regierungsfraktionen initiierte haushaltsbegleitende Gesetzgebung in Form mehrerer Einzelgesetze, was die Haushaltsberatungen über die ohnehin sehr engen zeitlichen Vorgaben hinaus noch zusätzlich erschwerte.
Thüringer Glücksspielgesetzes in Drucksache 6/ 1089, eingebracht von den Regierungsfraktionen; das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes in Drucksache 6/1090, ebenfalls eingebracht von den Regierungsfraktionen; und schließlich das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer in Drucksache 6/1098, eingebracht von der Landesregierung.
Die vorgenannten Gesetze sowie das Gesetz zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs in Drucksache 6/1097 hat der Landtag in seiner 28. Sitzung am 1. Oktober 2015 behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung bzw. zur federführenden Beratung überwiesen. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes und das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes wurden zudem an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Hinzu kam noch der mit Drucksache 6/1101 von der CDUFraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes, der ebenfalls am 1. Oktober 2015 gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurde.
Zu diesem Gesetzentwurf ist anzumerken, dass der Haushalts- und Finanzausschuss übereinkam, den Entwurf aufzuspalten, und zwar einerseits in seinen Artikel 1, der das Thüringer Sportfördergesetz betrifft, und andererseits in seine Artikel 2 und 3, die das Thüringer Glücksspielgesetz betreffen, und nur die Artikel 2 und 3 im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln. Bezüglich des Artikels 1 des Gesetzentwurfs betreffend das Thüringer Sportfördergesetz hat der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 21. Sitzung am 11. Dezember 2015 beschlossen, den Gesetzentwurf gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mit Zustimmung des Ältestenrats an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur endgültigen Beschlussfassung weiterzugeben.
Im Zusammenhang mit der haushaltsbegleitenden Gesetzgebung ist schließlich noch die mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 von der Landesregierung vorgelegte Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bezüglich der vorgesehenen Landeszuschüsse für den staatlichen Hochschulbereich in den Jahren 2016 bis 2019 zu nennen, die der Präsident des Landtags dem Haushalts- und Finanzausschuss als Drucksache 6/1188 gemäß § 67 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags überwies.
Fristen für die verfassungsrechtlich vorgesehenen Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden bereits mit Schreiben vom 8. September 2015 über diesen Zeitplan in Kenntnis gesetzt und gebeten, etwaige Bedenken im Hinblick auf ihr verfassungsrechtliches Anhörungsrecht vorzubringen. Derartige Bedenken wurden nicht vorgebracht. Vielmehr waren die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an zu größtmöglicher Kooperation bereit, wofür ich ihnen im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses ausdrücklich danke.