Protocol of the Session on August 29, 2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie zu unserer heutigen Plenarsitzung begrüßen und Sie bitten, die Plätze einzunehmen.

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Schaft Platz genommen und die Redeliste wird von Frau Abgeordneter Rosin geführt.

Für die heutige Sitzung haben sich einige Kollegen entschuldigt: Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Helmerich, Frau Abgeordnete Annette Lehmann, Frau Abgeordnete Muhsal, Frau Ministerin Keller.

Dann habe ich eine sehr glückliche und frohe Pflicht zu erfüllen, und zwar persönlich der Abgeordneten Floßmann zur Geburt ihres Kindes sowie der Abgeordneten Henfling zur Geburt ihres Jungen und Frau Abgeordneter Muhsal zur Geburt ihres Jungen herzlich zu gratulieren.

(Beifall im Hause)

Diese Pflicht verknüpfe ich aber auch mit einem Hinweis – ich will das hier gern offen besprechen, weil es auch immer wieder Pressenachfragen gab –: Wir hatten untersucht, ob es Möglichkeiten gibt, die Kinderunterbringung von Abgeordneten oder auch Mitarbeitern landtagsnah zu organisieren. Das haben wir den Parlamentarischen Geschäftsführern alles dargestellt. Im Ergebnis haben wir uns darauf verständigt, diese Pläne nicht weiterzuverfolgen. Umgekehrt kann ich sagen, wir haben auch nicht die Mittel und, ich glaube, es wäre auch nicht angemessen, Kinderbetreuungsräume und alles Weitere in den gebotenen Qualitätsstandards hier im Landtag einzurichten. Selbstverständlich bemühen wir uns dennoch, für die Abgeordneten dafür zu sorgen, dass die betroffenen jungen Mütter ihre Kinder nahe am Plenarsaal stillen können.

Wir haben eine Prüfung veranlasst, ob sich Kinder im Plenarsaal aufhalten dürfen. Diese Prüfung und ein Beschluss des Landtagsvorstands haben ergeben, dass wir der Auffassung sind, dass Kleinkinder im Plenum nichts zu suchen haben. Ich möchte darum bitten, dass wir – auch aus Gründen des Kinderschutzes – diese Regeln beachten.

(Beifall CDU, AfD)

Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Carius, ich möchte Sie bitten, diese Regelung noch mal zu überdenken, weil das Frauen, die Mütter sind, zu Abgeordneten zweiter Klasse macht und ihnen nicht gestattet, ihre parla

mentarischen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es immer noch die Mütter und Väter sind, die über das Wohl ihrer Kinder, auch in diesem Alter, zu befinden haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte Sie deshalb, diese Entscheidung zu revidieren.

Frau Hennig-Wellsow, zunächst nehme ich Ihre Bitte zur Kenntnis. Gern bin ich bereit, das im nächsten Ältestenrat noch mal zu besprechen. Aber in der Zwischenzeit gilt, dass der Vorstand beschlossen hat – wer auch jeweils die Sitzung führt –, dass uns die Geschäftsordnung ganz eindeutig vorgibt, wer sich in diesem Raum aufhalten kann. Ich möchte alle Kollegen bitten, sich daran zu halten.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Alle Kolleginnen!)

Frau Rothe-Beinlich, bitte.

Werter Herr Landtagspräsident, ich möchte für unsere Kolleginnen mit Kleinstkindern darum bitten, dass sie zumindest ihre Pflicht, an Abstimmungen teilzunehmen, wahrnehmen können. Da es manchmal nicht möglich ist, ein Kind so schnell – im wahrsten Sinne des Wortes – zur Seite zu legen, muss es zumindest bei den Abstimmungen möglich sein, dass die Abgeordneten gegebenenfalls mit ihren Kindern hier im Plenarsaal anwesend sind. Darum möchten wir Sie dringlich bitten.

Ich finde es jetzt mittlerweile ziemlich albern, um ehrlich zu sein.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist nicht albern!)

In jeder Fraktion gibt es junge Mütter, die das für sich so handhaben, wie sie es für sich handhaben wollen. Es ist selbstverständlich, dass Sie zwischen den Fraktionen auch darüber Einmütigkeit erreichen können, im Rahmen eines Pairings genau auf diese Punkte zu reagieren. Ich würde Sie einfach darum bitten, dass ich hier die Geschäftsordnung des Landtages auszulegen habe, auch die Hausordnung dieses Hauses, dass wir für uns festgestellt haben, auch nach einer intensiven Prüfung durch die Landtagsverwaltung, dass es dem Kindeswohl abträglich ist und im Übrigen auch der Geschäftsordnung nicht entspricht.

Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt hinweisen. Wir haben auch einige ältere Kollegen, deren

Anverwandte in einem nicht guten gesundheitlichen Zustand sind. Wenn die nun auch auf die Idee kämen, dass sie diese mit in den Landtag bringen müssten, müsste ich dem auch Rechnung tragen. Deswegen möchte ich Sie jetzt einfach bitten, Frau Abgeordnete Henfling, den Sitzungssaal zu verlassen. Für den Fall …

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Sie ist Abgeordnete dieses Landtags, Herr Carius!)

Sie kann doch gern wieder hereinkommen.

Solange das jetzt nicht geschieht, unterbreche ich die Sitzung.

(Beifall CDU)

Wir können mit der Sitzung fortfahren. Frau HennigWellsow hat sich gemeldet.

Ich beantrage für die Fraktion Die Linke eine Sitzung des Ältestenrats, damit wir jetzt klären können, ob eine Abgeordnete verwiesen werden kann oder nicht.

Dann machen wir das. Ich unterbreche die Sitzung und bitte den Ältestenrat, in 5 Minuten zusammenzutreten.

Ich darf mit der Sitzung fortsetzen. Ich darf Sie kurz darüber informieren, dass wir unsere unterschiedlichen Standpunkte zu den Möglichkeiten der Geschäftsordnung im Ältestenrat ausgetauscht haben, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass für den Fall, dass die Mehrheit dieses Hauses der Meinung sei, dass es für Kleinkinder eine Zulassung, sich aufzuhalten, geben müsse, dass man dies in der Geschäftsordnung regeln solle. Ich persönlich würde allerdings auch eher davon abraten und lieber zu dem Instrument greifen, welches wir im Übrigen auch kennen und haben, dass nämlich, falls ein Abgeordneter der jeweiligen Mehrheit aus persönlichen Gründen verhindert ist, ein Abgeordneter der Minderheit auf sein Recht der Abstimmung verzichtet. Dieses Angebot ist auch tatsächlich unterbreitet worden von der Abgeordneten Tasch, der ich dafür noch ganz herzlich danken möchte.

(Beifall CDU)

Ich schließe nicht aus, dass wir uns mit diesem Thema in den nächsten Wochen und Monaten erneut beschäftigen, vielleicht, wenn wir über die Geschäftsordnung reden.

Ich möchte Ihnen jetzt für diese Sitzung und für die Folgesitzungen, in denen ich präsidiere, mitteilen, wie ich es handhaben werde: Nach der Geschäftsordnung ist in § 17 vorgesehen, wer sich im Land

tag aufhalten darf. Ausnahmen sind – wenn – nur durch den Sitzungsleiter vorgesehen und beschränken sich selbstverständlich nur auf solche, die die Sitzung nicht beeinträchtigen können. Aus dieser Erwägung, der Lautstärke, der Helligkeit dieses Raums, also auch aus Kinderschutzerwägungen, würde ich persönlich jedem Abgeordneten dringend empfehlen, sich für die Betreuung seines Kindes im Fall einer Abstimmung oder Beratung hier im Haus und der Notwendigkeit seiner Teilnahme an der Sitzung um eine Betreuungsperson zu kümmern oder vom besprochenen Pairing Gebrauch zu machen. Andernfalls würde ich die Sitzung jeweils unterbrechen.

(Beifall CDU, AfD)

Wir sind damit aber noch nicht in der Sitzung, sondern tatsächlich zunächst noch bei den allgemeinen Hinweisen. Ich darf allgemein darauf hinweisen, dass gegen 19.00 Uhr der parlamentarische Abend der Thüringer Heilberufe beginnen wird, der gewiss genügend Gesprächsstoff für die Abgeordneten bietet.

Ich darf darauf hinweisen, dass der Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für Frau Lily Meyer von „MDR Aktuell“ und für Frau Laura Gieß von „Wartburg-Radio“ Dauerarbeitsgenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt hat. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Jens Kalaene, Fotoagentur Zentralbild, für diese Plenarsitzung eine außerordentliche Akkreditierung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteilt.

Die Fraktionen waren im Ältestenrat übereingekommen, Tagesordnungspunkt 7 am Donnerstag als ersten Punkt aufzurufen.

Der Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/5763 zu TOP 11 wurde in einer Neufassung verteilt.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 6/6075.

Da Tagesordnungspunkt 9 im zuständigen Ausschuss noch nicht abschließend beraten wurde, wird dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt.

Zu Tagesordnungspunkt 15 wird ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/6109 verteilt.

Für die Kleinen Anfragen 3151 und 3101 sind inzwischen die Antworten der Landesregierung eingegangen. Die mündliche Beantwortung hat sich damit erübrigt.

Zur Fragestunde unter TOP 20 kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: in den Drucksachen 6/6067, 6/6069, 6/6073, 6/6074, 6/6076, 6/6077 und 6/6090 bis 6/6093.

(Präsident Carius)

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Tagesordnungspunkt 17 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das ist der Fall. Herr Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich, das „Thüringer Standortegesetz“ im Tagesordnungspunkt 3 – Drucksache 6/ 6039 – an diesen Plenartagen in erster und zweiter Beratung zu behandeln, am Donnerstag die erste und am Freitag die zweite Beratung.

Darüber hinaus, da wir es versäumt hatten im Ältestenrat, TOP 18, die Wahl, zu platzieren, würde ich für das bisherige Prozedere plädieren, diesen Punkt am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen.

Gut, dann stimmen wir darüber ab. Also zunächst TOP 3 in erster und zweiter Beratung, also heute und am Freitag aufzurufen – Oder? –,

(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Don- nerstag und Freitag!)