Johannes Müller

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, es lohnt sich eigentlich nicht, auf diese inhaltsleeren Dinge einzugehen, die uns jetzt hier am Thema vorbei entgegengebracht worden
sind; irgendwelche Sprechblasen, die man immer wieder von gleicher Seite hört.
Uns geht es darum, auf die enormen Kosten hinzuweisen, und die 12 670 Euro pro Minute, die der Obama-Besuch mindestens gekostet hat, hat ja mein Fraktionskollege Apfel schon genannt.
Ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt des Besuches hinweisen, auf die aus NPD-Sicht peinlichen Pannen der sächsischen Polizei. Lassen Sie mich eins klarstellen: Wir Nationaldemokraten üben keine Kritik am Verhalten einzelner Polizisten, die ihren Dienst versehen haben und einfach den Befehlen ihrer Vorgesetzten folgen mussten. Es geht uns um das Hinterfragen des riesigen Polizeieinsatzes, der schon allein wegen seiner Größe zu Fehlern und Pannen führen musste.
Über 6 000 Polizisten sowie zusätzlich US-Geheimagenten wurden am 4. und 5. Juni in Dresden zusammengezogen. Es wurden drei Sicherheitszonen eingerichtet, die nur nach allerstrengsten Kontrollen betreten werden durften.
Selbst außerhalb dieser Zonen kam es zu Durchsuchungen von Handtaschen und Einkaufstüten, wie mir von Zeugen berichtet wurde. Zahlreiche Geschäfte mussten zwangsweise schließen. Anwohner durften nicht ans Fenster treten oder es gar öffnen. Hubschrauber und wohl sogar Kampfjets flogen über und um die Stadt. Das war die Realität an diesen beiden Tagen in der sächsischen Landeshauptstadt.
Und dann: Eine pfiffige Lieferantin gelangt mit einem Ausweis ihres Pferderennvereins in den Sophienkeller im Taschenbergpalais, also in die Herberge des Präsidenten. Vom World Trade Center habe man nach Medienberichten unabgesichert ein freies Schussfeld zum Theaterplatz gehabt. Aber vor allem sind zwei SEK-Einsätze zu erwähnen, die offenkundig der Sicherheitshysterie der verantwortlichen Polizeiführer geschuldet waren.
Zunächst drang man am 4. Juni um 20:00 Uhr in eine Wohnung in Dresden-Cotta ein, weil man im Fenster ein Luftgewehr gesichtet hatte, das aber schon sehr lange dort herumlag. Am peinlichsten und vor allem am teuersten war dann die Erstürmung des „Italienischen Dörfchens“ am Theaterplatz durch ein Spezialeinsatzkommando. Wegen einer verdächtigen Lichtreflexion brach man in das Gebäude ein. Laut Angabe des Wirts in der „Sächsischen Zeitung“ vom 6. Juni wurden – Zitat – „14 Türen teilweise samt Rahmen mehr oder weniger zerstört, dazu noch ein Stahlschrank mit Personalakten“. Zitat: „,Sie haben hier richtig Wildwest gespielt’, sagte der Geschädigte gegenüber der Zeitung.“
Wo war eigentlich Obama zu diesem Zeitpunkt, Herr Staatsminister? Bestand wenigstens theoretisch eine akute Gefährdungssituation? Oder hätte, wie bei manch anderem Spezialeinsatz in der Zeit dieser Legislaturperiode des Sächsischen Landtages, etwas mehr Augenmaß Schaden verhindern können?
Wie Innenminister Buttolo davon reden kann, dass der Einsatz der Polizei hervorragend gelaufen sein soll, ist mir ein Rätsel; wie manch andere Aussage auch.
Hinter den Pannen beim Obama-Besuch – insbesondere der Verwüstung des „Italienischen Dörfchens“ – steht ein falsches Einsatzkonzept, das auf brachiale Gewalt setzt und in dieser Legislaturperiode schon mehrfach den Landtag beschäftigt hat.
Ich erinnere an den SEK-Einsatz in Dresden-Loschwitz am 17. Dezember 2004, als bei der Jagd nach einem als Rotlichtunternehmer bezeichneten Mann mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln vorgegangen und dann die falsche Wohnung gestürmt wurde, wobei man nicht nur das Mobiliar zertrümmerte, sondern auch noch zwei Hunde erschoss; ein Skandal, der damals übrigens bundesweit Schlagzeilen hervorbrachte.
Der zweite Fall war der Polizeiüberfall auf den Bikerklub in Rathmannsdorf am 24./25. September 2005. Dazu hatte mein verstorbener Kollege Leichsenring damals über 20 Kleine Anfragen an die Staatsregierung gestellt, deren Antworten den skandalösen Vorgang allerdings eher verschleierten als erhellten.
Auf den wirren Notruf eines übereifrigen Bundespolizisten aus Brandenburg hin, der sich gerade zufällig in der Sächsischen Schweiz im Urlaub aufhielt, wurde wegen eines angeblich scharfen Gewehres gleich der ganze Klub gestürmt und auf den Kopf gestellt; sprich verwüstet. Am Ende war natürlich an der ganzen Sache wieder einmal nichts dran. Es handelte sich lediglich um eine Dekorationswaffe, die auch entsprechend gekennzeichnet war. Trotzdem wurden Türen eingetreten und neun Personen vorübergehend festgenommen.
Oder der von, ich glaube, Kollegin Herrmann vor Kurzem per Kleiner Anfrage behandelte Einsatz, bei dem wieder einmal ein Hund erschossen wurde, da man trotz Kenntnis und mitgeführten Hundeführers mit der Situation bei der Hausdurchsuchung überfordert war. Wie wäre hier zum Beispiel ein Zugriff auf den Verdächtigen außer Haus gewesen, wenn man ihn mit dem Durchsuchungsbeschluss konfrontiert hätte? Er hätte zumindest die Chance gehabt, seinen Hund persönlich wegzusperren.
Aber nein, hinter diesen Einsätzen steht eine Polizeiführung, die nach dem Muster verfährt: Die Polizei hat immer recht. Oder: Der Staat sind wir. Personifiziert wird das Ganze heute im Landespolizeipräsidenten Bernd Merbitz, der als früherer Chef der Soko Rex auch in dieser Eigenschaft seine Mannschaft oft nicht zimperlich vorgehen ließ. Heute präsentiert er sich als der stolze Macher von Polizeieinsätzen à la Obama. Somit können wir auf die nächste Panne schon gespannt sein; denn diese kommt bestimmt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Slogan „Helden gesucht“ wirbt die Landesregierung seit Kurzem im Rahmen einer Kampagne für mehr Nachwuchs bei den freiwilligen Feuerwehren in Sachsen. Diese Aktion ist angesichts deren personellen Entwicklung sicher begrüßenswert. Wenn man sich aber die Ursachen für den dramatischen Rückgang der Zahl der Mitglieder in den freiwilligen Feuerwehren anschaut, muss man leider feststellen, dass dieser Rückgang nichts anderes als das Ergebnis einer über Jahre verfehlten Landespolitik ist.
Mit der Heldenkampagne, die die Landesregierung gerade gestartet hat, um Nachwuchs für die freiwilligen Feuerwehren zu finden, spielt die Regierung in höchster Not nun „Feuerwehrmann“, nachdem sie über Jahre, beson
ders im ländlichen Raum, mit einer verfehlten Strukturpolitik als „Brandstifter“ gewirkt hat.
Das Problem liegt nicht vordergründig in der Gewinnung von Nachwuchs durch die Förderung der Jugendarbeit in den Feuerwehren, sondern besteht vielmehr darin, der Jugend, insbesondere im ländlichen Raum, eine Arbeits- und somit Zukunftsperspektive zu geben. Wenn der Jugend eine Perspektive geboten würde, dann bräuchte man sich um einsatzbereiten Nachwuchs für die Feuerwehren keine Sorgen zu machen. Die verstärkte Werbung um Nachwuchsgewinnung bei den Feuerwehren in Sachsen ist somit nur ein Teil dessen, was politisch notwendig ist, um die Feuerwehren zu stärken und in den ländlichen Gebieten überhaupt einsatzfähig zu halten.
Im Moment haben wir bereits die Situation, dass in vielen ländlichen Regionen Sachsens die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren nicht mehr durchgängig sichergestellt ist. Brennen darf es praktisch nur noch nach Feierabend oder am Wochenende, wenn die aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr von ihren Arbeitsplätzen auf Montage in anderen Bundesländern oder aus den größeren Städten Sachsens in ihre Heimatorte zurückgekehrt sind.
Es ist also nicht mangelndes Interesse der Bürger an Feuerwehrarbeit, was vielerorts den Fortbestand und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren gefährdet. Das Hauptproblem liegt vielmehr in den Folgen einer Leuchtturmpolitik, die gerade die jungen, einsatzbereiten Menschen in den ländlichen Regionen Sachsens zum Abwandern zwingt, weil dort die Perspektiven für ein erfülltes Leben mit Arbeit und Einkommen einfach verschwunden sind.
Den fehlenden Nachwuchs bei den Feuerwehren kann deshalb eine Kampagne für mehr Jugendarbeit allein nicht lösen. Der dramatische Geburtenrückgang in Sachsen, der von der Regierung verharmlosend als demografischer Wandel bezeichnet wird, ist hierbei nur ein Teil der Ursache; denn es ist, wie erwähnt, nicht nur das Problem geburtenschwacher Jahrgänge, unter dem Sachsens Feuerwehren zu leiden haben.
Ich muss es noch einmal betonen: Das Hauptproblem liegt in der Abwanderung sowie in dem durch die verfehlte Wirtschaftspolitik seit der Wende erzwungenen Berufsnomadentum. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass es in Sachsen endlich wieder eine Politik gibt, die den ländlichen Raum mit seinen gewachsenen Strukturen erhält und die der Abwanderung der letzten verbliebenen jungen Menschen in diesen Bereichen entgegenwirkt.
Wenn dieses Umsteuern in der Landespolitik ausbleibt, dann wird auch die Förderung der Nachwuchsgewinnung bei den Feuerwehren langfristig ohne Erfolg bleiben. Es mag vielleicht mittelfristig mithilfe von Kampagnen gelingen, die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren zu erhöhen; wenn der Jugend vor Ort aber keine Lehrstelle und kein Arbeitsplatz – also keine lebenswerte Zukunft – geboten werden kann, dann werden die Leistungsträger
der Jugend weiterhin gezwungen sein, in die Ballungszentren oder in andere Bundesländer abzuwandern. Sie sind damit für den aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr vor Ort verloren.
Herr Bandmann, wenn Sie das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren von zehn auf acht Jahre senken wollen, kann ich dazu nur sagen: Das ist Augenwischerei. Dann werden eben zwei Jahrgänge hinzugefügt. Das gibt, statistisch gesehen, erst einmal mehr Mitglieder, aber mittelfristig ändert das an der Situation gar nichts.
Für die zukünftige Politik des Freistaates bedeutet das, dass die Landesregierung vorrangig dafür Sorge zu tragen hat, dass den Helden der Feuerwehr, die mit Werbekampagnen mühsam gesucht werden, auf dem Land eine Zukunft geboten wird. Ansonsten wird es in Sachsen bald notwendig sein, dass die Landesregierung Kampagnen ins Leben ruft, die unter dem Motto stehen: „Helden, die nach Sachsen zurückkehren“.
Die Herren Minister für Inneres sowie Finanzen werden sich Gedanken über Aufstellung und Finanzierung von Berufsfeuerwehren in Grundzentren machen müssen, wie ich das bereits in der vergangenen Plenarwoche Herrn Staatsminister Unland prophezeite; denn im Bereich von Ortsteilen kleinerer Gemeinden wird es dann auf keinen Fall mehr möglich sein, eine freiwillige Feuerwehr auch am Tage dienstfähig zu halten.
Ich denke, wir haben erhebliche Aufgaben, die die sächsische Landespolitik zu meistern hat, um im ländlichen Raum die Feuerwehren zukunftsfähig zu machen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich würde es sich fast lohnen, Sie alle namentlich zu begrüßen – bei der „regen“ Anwesenheit hier im Plenum.
Die Stadt Elsterberg im Vogtland hat im Bereich der Chemiefaserherstellung eine Industrietradition, deren 90jähriges Jubiläum die Elsterberger gerade in diesem Jahr feiern könnten, wenn ihnen nach Feiern zumute wäre. Das muss allerdings unter den gegebenen, unserem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Umständen stark bezweifelt werden. Bevor ich auf den Gesetzentwurf eingehe, will ich zu seinem Hauptgegenstand, dem vogtländischen Enka-Werk selbst, und zu der aktuellen Lage in Elsterberg ein paar Worte sagen.
Der Industriekern Viskosegarnherstellung hat die Stadt nicht nur nachhaltig geprägt, sondern bildet auch heute noch ihre sozioökonomische Grundlage. Nach Auskunft des Bürgermeisters entsteht daraus insgesamt eine monatliche Kaufkraft von bis zu 400 000 Euro. Bei einem Verlust dieser Umsätze würden große Teile des Geschäfts
lebens in der Stadt austrocknen und zum Beispiel viele Läden am historischen Rathausmarkt über kurz oder lang schließen müssen.
Genau dies droht jetzt der Stadt, meine Damen und Herren, denn diese wichtige gewerbliche Grundlage soll nun der Region unwiderruflich entzogen werden. Die Hallen des Enka-Werkes sollen dichtgemacht, die Maschinen ins Ausland abtransportiert, die Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. So hat es International Chemical Investors beschlossen, ein Finanzinvestor, der gerade erst vor vier Jahren die Enka-Gruppe und damit auch das Werk in Elsterberg übernommen hat.
Die Schließung soll nicht etwa wegen hoher Verluste des Werkes erfolgen. Nein, ganz im Gegenteil: Noch Ende April dieses Jahres wurde in einem Gutachten nachgewiesen, dass das Werk hochprofitabel sei und allein in den vergangenen drei Jahren 15 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet habe. Das wurde auch vom Vorstandsvorsitzenden der Enka-Gruppe, Till Boldt, bestätigt. Nach seiner Feststellung hat das Elsterberger Werk durch hohe Qualität und wettbewerbsfähige Preise über viele Jahre zum Überleben der gesamten Enka-Gruppe mit Werken im In- und Ausland beigetragen. Trotzdem will die Finanzheuschrecke nun ausgerechnet am sächsischen Traditionsstandort Elsterberg die Viskosegarnproduktion einstellen – nein, nicht nur einstellen, sondern auch
dauerhaft verhindern, auch für den Fall, dass andere Investoren einsteigen möchten.
Warum? Hierfür dürfte es etwa folgende Gründe geben:
Erstens wollen die Eigentümer im Interesse der Profitmaximierung die Gesamtproduktion an Viskosegarn senken, und zwar durch Schließung von einem der deutschen Werke, also in Elsterberg in Sachsen oder in Obernburg in Bayern.
Zweitens ist es für den Konzern offensichtlich günstiger, Elsterberg zu schließen statt Obernburg – vielleicht, weil man von sächsischer Seite weniger politischen Widerstand erwartet oder weil die sächsischen Mitarbeiter sich billiger abspeisen lassen als die bayerischen oder wegen irgendwelcher noch unbekannter Umstrukturierungspläne, bei denen der sächsische Standort nicht ins Bild passt.
Drittens will man, wie schon erwähnt, verhindern, dass das profitable Werk in Elsterberg unter fremder Regie Viskosegarne weiter produziert und damit den verbliebenen eigenen Werken im In- und Ausland Konkurrenz macht.
Klar ist jedenfalls, dass das Elsterberger Werk nicht aus eigenen betriebsbedingten, sondern aus betriebsfremden Gründen liquidiert werden soll. Wer daran zweifelt, der sollte folgende Äußerung des Enka-Geschäftsführers zur Kenntnis nehmen. Ich zitiere wörtlich: „Es kommt aber nicht auf die Gegebenheiten am Standort Elsterberg, sondern auf die Situation der Enka-Gruppe insgesamt an.“ Mit anderen Worten: Das Betriebsergebnis und die Leistung der Beschäftigten sind für die Schließungsentscheidung genauso irrelevant wie die Bedeutung des Werkes für die Stadt oder die industrielle Struktur im sächsischen Vogtland. Wichtig sind allein die Profitmaximierungsüberlegungen internationaler Finanzhaie.
Worauf mag dieses Geschäftsgebaren wohl beruhen? Meine Damen und Herren, richtig ist selbstverständlich, dass es auf dem herrschenden globalkapitalistischen Wirtschafts- und Finanzsystem beruht. An diesem können wir hier im Landtag natürlich nicht viel ändern, so wünschenswert dies aus NPD-Sicht auch wäre.
Trotz seiner massiven Dominanz zwingt uns dieses System zum Glück nicht dazu, bei jeder kapitalistischen Fehlentwicklung einfach die Hände in den Schoß zu legen. Sowohl im Grundgesetz als auch in der Sächsischen Verfassung ist das Prinzip der Sozialpflichtigkeit des Eigentums enthalten. Dieser fundamentale Verfassungsgrundsatz ist der Globalisierung und Kapitalfreiheit entgegengesetzt, denn er verpflichtet Wirtschaft und Kapital zum Dienst an der Leistungs- und Solidargemeinschaft, nicht an den internationalen Kapitalmärkten. Er ist ein entscheidender Imperativ der Verfassung, der dem globalen Kapitalismus Einhalt gebieten kann und gerade in den uns bevorstehenden Krisenzeiten beherzigt werden sollte. Dazu bedarf es nötigenfalls des Korrektivs der Enteignung, meine Damen und Herren. Dieses ist bekanntlich ebenfalls in der Verfassung vorgesehen.
Es ist zwar klar, dass dieses Instrument nur mit äußerster Zurückhaltung eingesetzt werden sollte; aber ich frage Sie, meine Damen und Herren: Warum sollen unschuldige Dorfbewohner und Eigentümer in Heuersdorf enteignet werden können, weil ihre Eigentumsrechte den Geschäftsinteressen der Braunkohlenindustrie entgegenstehen, und international agierende Heuschrecken hingegen nicht, obwohl diese mit dem Geschäftsgebaren vorsätzlich und ohne Not eine sächsische Region zugrunde richten und ihrerseits im Begriff stehen, die Menschen in der Region zu enteignen, indem sie ihnen ihre Arbeitsplätze und ihre Industrietraditionen rauben?
In diesem Zusammenhang fallen mir die Worte von Oskar Lafontaine im Bundestag anlässlich der Beratung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ein. Ich zitiere: „Es geht mir nicht um die Enteignung irgendwelcher Aktionäre. Es ist absolut absurd und lächerlich, so etwas hier vorzutragen. Es geht mir darum, die Enteignung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler endlich zu stoppen. Die Frage ist, warum das erst jetzt passiert und nicht viel früher passiert ist.“ Das sagte Oskar Lafontaine.
Das gilt nicht nur in Bezug auf die Enteignung der Hypo Real Estate, meine Damen und Herren von der Linkspartei, sondern auch auf unseren Enteignungsantrag gegen die International Chemical Investors. Bei diesem geht es, nach der durchaus einleuchtenden Logik ihres Vorsitzenden, ebenfalls nur vordergründig um die Enteignung der Aktionäre, während es in Wirklichkeit vielmehr darum geht, die sozioökonomische Enteignung der Elsterbergerinnen und Elsterberger zu stoppen.
Bei Entwicklungen wie in Elsterberg sind Politiker und Gewerkschaftsfunktionäre immer schnell mit häufig erstaunlich hohlen Phrasen bei der Hand. Vom Wirtschaftsminister Jurk haben wir zum Beispiel mehrmals gehört: Die Schließung des Enka-Werkes sei keine rein betriebswirtschaftliche, sondern eine politische Entscheidung und er fordere deswegen die Zahlen, quasi um zu prüfen, ob sich die Schließung auch wirklich lohnt. Das ist doch Unfug. Selbstverständlich ist die Schließung keine betriebswirtschaftliche Entscheidung, bezogen auf das Werk in Elsterberg. Aber im globalkapitalistischen Kontext lohnt sich die Schließung schon, sonst hätte man sie nicht gemacht. So einfach ist das, Herr Minister Jurk. Dagegen helfen weder gutes Zureden noch leeres Imponiergehabe, sondern nur die entschlossene Geltendmachung des Verfassungsgrundsatzes der Sozialpflichtigkeit von Eigentum und Kapital sowie die Anwendung des Korrektivs der Enteignung, wenn dies das Gemeinwohl fordert.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der NPDFraktion zur Enteignung der Enka-Eigentümer liegt Ihnen vor. Es liegt nun an Ihnen, die Arbeitsplätze in Elsterberg zu retten oder aber ihrer Vernichtung zuzustimmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister Kupfer sprach vorhin mit blumigen Worten in seiner Regierungserklärung von der Zukunft des „Landes“ und schwelgte in der Auflistung angeblicher Erfolge in der Entwicklung des ländlichen Raumes. Doch wenn man sich die Entscheidungen der letzten Jahre und die reale politische Entwicklung ansieht, dann sieht die Zukunft des ländlichen Raumes eher düster aus.
Ich erinnere mich noch gut an die Debatten zur demografischen Entwicklung. Dort wurde von den derzeit hier herrschenden Parteien hinsichtlich des ländlichen Raumes vom notwendigen Entstehen sogenannter Entleerungsräume gesprochen, da das Erhalten der Versorgungsstandards zu beherrschbaren Kosten bei sinkender Bevölkerungszahl nicht mehr beherrschbar sei.
Doch punktgenau, kurz vor den Wahlen, fällt der CDUdominierten Staatsregierung plötzlich ein, dass man ja auch auf dem Land Wählerstimmen holen kann, und sie täuscht urplötzlich Aktionismus vor. Auch der Koalitionspartner SPD kommt ganz plötzlich aus dem politischen Nirwana hervor und präsentiert ein neues Leuchtturmprogramm für den ländlichen Raum, um noch ein paar Wählerstimmen zu erhaschen. Bisher fand SPD im ländlichen Raum gar nicht statt.
Die Kernfrage, die sich dabei jeder Wähler stellen sollte, ist aber, warum beide Koalitionsfraktionen nicht schon in den vergangenen fünf Jahren eine entsprechende Politik
verfolgt haben, um den ländlichen Raum zu stärken. Mir fallen dazu beispielsweise sofort die letzten Haushaltsverhandlungen ein.
Der letzte Doppelhaushalt, der mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen verabschiedet wurde, hat deutlich gezeigt, dass gerade im ländlichen Bereich massiv gekürzt wurde. Nun plötzlich präsentiert sich die Koalition aber als Retter der Landbevölkerung. Besonders schlimm ist, dass die Mittelkürzungen für die kommenden Jahre gerade die Bereiche treffen, die für die Zukunft der ländlichen Regionen Sachsens und die dort lebenden Menschen von existenzieller Bedeutung sind. Zum einen betrifft dies Mittel, die für direkte Investitionen im ländlichen Raum, also in den Kommunen, vorgesehen waren und zum anderen die Mittel für die finanzielle Förderung von Investitionen, die die Grundlage für Arbeitsplätze im ländlichen Raum darstellen. Dass gerade diese Mittel den Kürzungen zum Opfer gefallen sind, zeigt deutlich, wie wenig sich die Politik von CDU und SPD eigentlich an der Zukunft der ländlichen Regionen orientiert und wie stark dies noch immer auf die urbanen Leuchttürme ausgerichtet ist.
In Bezug auf den ländlichen Raum läuft die Koalition mit ihrer Politik wieder einmal den Ereignissen hinterher. Sie haben sich in der Enquete-Kommission fast ausschließlich darüber Gedanken gemacht, wie man die ländliche Infrastruktur an den Bevölkerungsschwund und die Abwanderung der Jugend anpassen könnte, statt die Ursachen dieser Misere entschieden zu bekämpfen.
Aus der Sicht der NPD-Fraktion muss der Hauptschwerpunkt des Mitteleinsatzes zukünftig in der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum liegen, denn nur eine spürbare Verbesserung der Einkommenssituation im ländlichen Raum ist ein wirksames Mittel gegen die Abwanderung der Jugend aus den strukturschwachen ländlichen Bereichen in Sachsen. Jugend bedeutet Zukunft für das Land und seine Regionen. Dies spiegelt der im letzten Jahr beschlossene Haushalt aber leider kaum wider.
Der ländliche Raum hat mit den höchsten Arbeitslosenquoten zu kämpfen, und die durchschnittlichen Einkommen sind nirgendwo niedriger als in ländlichen Gebieten. Allgemeine Freizeitbeschäftigungsmöglichkeiten oder gar echte kulturelle Einrichtungen sind meist Fehlanzeige. Leider ist oft auch schon die einfachste Versorgungsinfrastruktur wie Tante-Emma-Läden, Bäcker und Fleischer entschwunden.
Ich möchte Ihnen als Beispiel dafür eine Tourismusgemeinde am Nationalpark Sächsische Schweiz, den Ort Kirnitzschtal mit seinen fünf Ortsteilen, einmal im Vergleich von 1990 zu heute näher vorstellen. Altendorf, der erste Ortsteil, hatte einen Konsum, jetzt ersatzlos weg, Mitteldorf als zweiter Ortsteil hatte einen Konsum, ersatzlos weg, Lichtenhain hatte einen Konsum, ersatzlos weg, Ottendorf hatte Konsum und Fleischer, beides ersatzlos weg, Saupsdorf hatte einen Konsum, ersatzlos
weg. Das ist die Realität im ländlichen Raum, und das in einem Tourismusort! Was, bitte, soll junge Leute, die sich ihre Existenz noch aufbauen müssen und die mobil sind, noch im ländlichen Raum halten? Sie fördern und fordern doch stets das Berufsnomadentum. Ich erinnere da nur an die unsäglichen Worte des Ex-Ministerpräsidenten Milbradt, der die Jugend aufforderte, sich Arbeit in der Ferne zu suchen.
Eine Schwerpunktsetzung, um diesen Missstand zu beheben, ist nicht zu erkennen, stattdessen werden einzelne Förderrichtlinien angepasst und verändert. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind aber nach wie vor begrenzt und werden in der derzeitigen Entwicklung eher spärlicher fließen.
Meine Fraktion begrüßt zwar einzelne Schritte der Staatsregierung wie etwa Öko-Konto oder die kürzlich veränderten Förderbedingungen für die Breitbandinternetversorgung, die es nun auch kleineren Kommunen ermöglichen sollen, aufgrund des erheblich geringeren Eigenanteils die Infrastruktur in diesem Bereich auszubauen. Allerdings hält sich die Freude darüber bei meiner Fraktion in Grenzen, wenn man die finanzielle Gesamtsituation der Kommunen betrachtet.
Die katastrophale Finanzsituation von Landkreisen, Städten und Gemeinden und die vollkommen überladene Verwaltungsstruktur der meisten Kommunen und besonders der Landkreise haben die Koalitionsfraktionen ausschließlich allein zu verantworten. Sie waren es, die mit den sogenannten Verwaltungs- und Kreisgebietsreformen von 1994 und 2008 und bisher einer Gemeindegebietsreform die kommunalen Strukturen, also das Rückgrat des ländlichen Raumes, massiv geschwächt haben. Nun sollen Leuchttürme dieses Rückgrat ersetzen. Sowohl die Ausdünnung der kommunalen Selbstverwaltungsstrukturen mit der erneuten Halbierung der Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte als auch die Degradierung der verbliebenen kommunalen Gebietskörperschaften zu Erfüllungsgehilfen der Staatsverwaltung haben den ländlichen Raum massiv geschwächt.
Durch die Übertragung weisungsgebundener Aufgaben, die mit kommunaler Selbstverwaltung gar nichts zu tun haben, wurden die Kommunen in die Lage gebracht, dass sie ihre ureigensten Aufgaben mit regionalem Bezug teilweise nur noch unzureichend erfüllen können. Die durch die Landespolitik per Gesetz vorgenommene Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung hat damit den Kommunen die Fähigkeit zur Wahrnehmung eigener regionaler Entwicklungsinteressen weitgehend entzogen. Der immer enger werdende Finanzspielraum tut das Übrige. Letztlich verbirgt sich dahinter nichts anderes als die Sanierung des Landeshaushaltes auf dem Rücken der kommunalen Gebietskörperschaften.
„Der Freistaat ist finanziell gut aufgestellt.“ – So tönt es dann im Wahlkampf immer wieder aus CDU- und SPDKehlen. Betrachtet man aber die Finanzsituation der
Kommunen, dann ist häufig der berühmte Mann mit dem Kuckuck nicht weit. Es ist unredlich, wenn die Koalitionsfraktionen, die diese Handlungs- und Entwicklungsunfähigkeit der Kommunen erst selbst geschaffen haben, sich nun die Rettung des ländlichen Raumes auf die Fahnen schreiben und sich feiern lassen wollen, wenn einige Landesmittel für Investitionen bereitgestellt werden, die den Kommunen letztlich vorher im Rahmen sogenannter Reformen erst entzogen wurden.
Das Ziel einer verantwortungsvollen Politik für den ländlichen Raum kann es nicht sein, Finanzmittel zunehmend nur über Förderinstrumente zuzuweisen. Vielmehr sollte endlich dafür gesorgt werden, dass in den Kassen der Kommunen genügend eigene Mittel zur Entwicklung der Infrastruktur und zur Belebung des ländlichen Raumes bleiben. Auch das ist unter kommunaler Selbstverwaltung bzw. besonders unter kommunaler Selbstverwaltung zu verstehen.
Die derzeitige Leuchtturmförderung und die Finanzzuweisung des Landes nach dem Prinzip der Feuerwehr, dort, wo es am meisten brennt, fließt das Geld vom Freistaat, gleicht in gewisser Weise einer bereits bekannten Planwirtschaft und trägt den Eigenheiten und Entwicklungspotenzialen in den Regionen kaum Rechnung. Dieser Zustand muss endlich beendet werden. Das bedeutet, dass wir in Sachsen für den ländlichen Raum keine neuen oder veränderten Förderinstrumente brauchen, sondern endlich Sorge dafür tragen müssen, dass den Kommunen auf dem Land genug finanzieller und personeller Spielraum für eine zukunftsorientierte Entwicklung bleibt.
Herr Staatsminister Kupfer, ich muss noch zu einigen Dingen kommen, die Sie angesprochen haben. Gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land – das ist eine Verpflichtung, die uns aus der Verfassung erwächst. Allerdings wurde in der Enquete-Kommission diese Frage anders beantwortet. Gleichwertigkeit würde nach den Aussagen, die ich dort gehört habe, bedeuten, dass jeder Mensch gleiche Chancen in dem Land haben soll, notfalls auch dadurch, dass er in die urbanen Zentren zieht. Das wird in der Form ausgiebig diskutiert. Das ist nicht die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Ein weiteres Problem ist die Förderung des Ehrenamtes. Das ist sicherlich ausgesprochen richtig und hilfreich. Aber wenn das nun gerade Dinge sind wie Nachhilfeunterricht, die Sie jetzt bei einer Gesellschaft angesprochen haben, die durch und durch verrechtlicht und durchkommerzialisiert ist und in der Nachhilfeunterricht von verschiedenen Privaten als Möglichkeit der Einkommenserzielung angesehen wird, wird das dann wohl eher nahe der Schwarzarbeit liegen. In der Beziehung ist juristische Nachhilfe im Kabinett im Moment wahrscheinlich schwer möglich. Man muss echtes Ehrenamt und Dinge, die in
den Wirtschaftsbereich hineinreichen, schon deutlich voneinander trennen.
Sie sprachen LEADER-Gebiete an. Ich beklage die Diskontinuität in Sachsen, was die Förderung in den LEADER-Gebieten betrifft. Gebiete, die ursprünglich im LEADER-Bereich waren, dann im LEADER plus und jetzt plötzlich nur noch in der ELER-Förderung sind, sind ausdrücklich benachteiligt von diesen Dingen, denn in der ELER-Förderung fallen die touristischen Projekte fast vollständig weg. Das kann aus meiner Sicht nicht der richtige Weg sein.
Noch ein ganz wesentliches Problem. Das betrifft die Feuerwehren im ländlichen Raum. Wir haben das Problem, dass mindestens die Tag-Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in Ortsteilen nicht mehr gewährleistet ist. Herr Finanzminister Unland wird sich perspektivisch eher darüber Gedanken machen, ob in den Grundzentren Berufsfeuerwehren einzuführen sind, weil nämlich die Leute, die dort noch wohnen, zum größten Teil keine Arbeit mehr haben und tagsüber eine freiwillige Feuerwehr gar nicht mehr einsatzfähig ist.
Was wir brauchen, ist eine Rückwanderung der aus Sachsen abgewanderten Leute in die Region, in der sie eigentlich angestammt sind. Das wollen die meisten auch, doch das können Sie nur dadurch erreichen, dass die ländlichen Regionen auch wieder lebenswerter sind, als Sie es in zwanzig Jahren missglückter CDU-Politik geschafft haben.
Ein Wort zur Kollegin Altmann: Das bedingungslose Grundeinkommen, das von den Linken hier immer wieder angesprochen wird, klingt natürlich toll. Doch wer soll das bezahlen?, frage ich Sie. Alles, was man verteilt, muss irgendwo auch erst einmal erwirtschaftet werden. Wenn man dann noch Ihre Vorstellung zur Zuwanderungspolitik nimmt – Sie scheinen ja das Ziel zu verfolgen, dass Deutschland das bevölkerungsreichste Land der Welt werden soll; denn wenn man bedingungslos – egal, ob man jemals irgendetwas erwirtschaftet oder eingezahlt hat – ein Grundeinkommen bekommen soll, dann sind wir doch der Anziehungspunkt Nummer eins. Das kann wirklich nicht auf den Schultern unseres Landes, unseres Freistaates geschaffen werden.
Für die Entwicklung des ländlichen Raumes bedarf es einer grundlegenden Politikänderung, und dazu sehe ich weder bei der CDU noch bei der SPD als Koalitionspartner und Anhangsgebilde dieser jetzigen Regierung wirkliche Entwicklungschancen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion der NPD unterstützt diesen Antrag ausdrücklich. Ich möchte darauf hinweisen, dass durch diese kurz vor Einreichungsfrist vom SMI mitgeteilte Rechtsauffassung Parteien, deren wesentliche Aufgabe es ist, Bewerber für Wahlen aufzustellen, schlechter gestellt werden als Einzelbewerber. Dies ist aus unserer Sicht nicht verfassungskonform und deshalb zu debattieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich den zwei Vorrednern nur anschließen. Ich weise darauf hin, dass eigentlich die Mehrheit dieses Thema besprechen möchte. Das geht bis in die SPD. Man sollte anstelle der Koalition überlegen, ob es sinnvoll ist, eine Sondersitzung zu provozieren, um diese wichtigen Fragen hier zu erörtern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sachsen ist als beliebtes Reiseziel bekannt, und die Entwicklung der letzten Jahre kann sich durchaus sehen lassen. Meist handelt es sich allerdings um klassische Zweit- und somit Kurzurlaube. Trotz positiver Entwicklung wurde immer wieder festgestellt, dass nach wie vor das bestehende Potenzial noch nicht in Gänze ausgeschöpft ist und die Tourismuswirtschaft grundsätzlich weiter ausgebaut werden könnte.
Der Anteil der Tourismuswirtschaft am Bruttoinlandsprodukt und an der realen Wertschöpfung vor Ort ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Umsätze wurden in allen touristischen Bereichen mehr. Die Zahl der Übernachtungen stieg an. Im Wesentlichen ist auch eine vernünftige Verteilung über die Landkreise gegeben. Bei den Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe werden zwar für Zwickau, Meißen und Bautzen geringfügige Rückgänge im Vergleich zum Jahr 2004 angegeben, doch insgesamt
kann seit dem Jahre 2004 eine erfreuliche Entwicklung konstatiert werden.
Die Staatsregierung gibt in ihrer Antwort bekannt, dass in meinem Heimatlandkreis, dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die Zahl der Übernachtungen kontinuierlich anstieg. Nach Medienangaben hat diese Zahl im Jahre 2008 den höchsten Nachwendestand erreicht. Dies vielleicht an die Adresse von Frau Kollegin Raatz. Das hebe ich bewusst hervor, wenngleich nicht in der vorliegenden Drucksache, jedoch in den Medien – wie jüngst wieder in der „Bild“-Zeitung am 28. April 2009 und jetzt von Frau Kollegin Raatz – nationale Wahlerfolge in bewusster Verkennung der Tatsache als der Tourismuswirtschaft abträglich dargestellt werden.
Als ob irgendein Urlaubsreisender anstelle der Hotel- und Freizeitangebote sowie der Preisvergleiche die jeweilige Stadt- und Gemeinderatszusammensetzung studieren würde, im Gegenteil! Dies ist für den Normaltouristen überhaupt nicht im Blick. Und, meine Damen und Herren, wenn, wie man liest, vor allem Schweizer, Niederländer und Österreicher als besondere Zielgruppe favorisiert werden, können nationale Hochburgen, gemessen am Wahlverhalten, in den genannten Ländern nur tourismusfördernd wirken.
Auf Seite 7 der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage ist zu lesen, dass, so wörtlich „… der Anteil ausländischer Gäste an der Gesamtzahl der statistisch erfassten Touristen in Sachsen seit 2004 kontinuierlich gewachsen ist“. Ich weise darauf hin, dass 2004 das Jahr war, in dem die NPD erstmals in den Sächsischen Landtag einzog.
Die Anzahl ausländischer Touristen, die den Freistaat besuchten, stieg seither sogar um ein sattes Drittel an. So ist das mit der unterschiedlichen Betrachtung einer Statistik, Herr Günther und Frau Kollegin Raatz. Man kann es positiv betrachten und sagen: Es ist ein Drittel mehr geworden. Man kann aber auch versuchen, das irgendwo herunterzurechnen, wie es der Kollege Günther gemacht hat.
Der größte Wermutstropfen, welcher der in Rede stehenden Drucksache zu entnehmen ist, dürfte der Umstand sein, dass – wie auf den Seiten 7 und 8 zu lesen ist – die Beschäftigungsentwicklung nicht mit dem Besucheranstieg mithielt. Mit Ausnahme der Gastronomie war im Betrachtungszeitraum von 2002 bis 2007 sogar eine leicht rückläufige Entwicklung zu verzeichnen. Das spiegelt sich auch in der Ausbildungssituation wider.
Dies ist umso bedenklicher, als man aufgrund der weltweit ungünstigen Rahmenbedingungen und eines infolgedessen eintretenden Einbrechens der Konsumleistungsfähigkeit breiter Schichten einkalkulieren muss, dass sich viele potenziell Reisewillige künftig Urlaube nicht mehr im gewohnten Maße werden leisten können. Ich will
damit sagen, dass eine Fortsetzung der erlebten positiven Entwicklung unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen alles andere als eine Selbstverständlichkeit ist.
Man wird von der Zielgruppenausrichtung vielleicht den Schwerpunkt zunehmend auf näherliegende innerdeutsche Reisekundschaft legen müssen, die Sachsen als Alternative für zu kostspielig gewordene Auslandsreisen entdecken sollen. Unter diesem Blickwinkel müsste folglich auch die Förderpolitik des Freistaates adäquat nachjustiert werden.
Vielleicht kann der Herr Staatsminister kurz Auskunft darüber geben, was die Gründe dafür waren, dass sich bei den Marketingmaßnahmen um Sachsen, sich als Reiseziel zu bewerben, die Ausgaben für Anzeigen in nationaler und internationaler Presse sowie für die Entwicklung und Herstellung von Druckerzeugnissen in den letzten fünf Jahren halbierten.
Angesichts der sich verschlechternden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Auswirkung auf alle Branchen, insbesondere auf die produzierenden und exportorientierten Bereiche, möchte ich anregen, hier zu einem Umdenken zu kommen und das Tourismusmarketing wieder zu verstärken.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion wird dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zustimmen. Da wir zustimmen, also nichts zu kritisieren haben, werden wir uns an die Empfehlungen von PGF-Runde und Präsidium halten und keine unnütze Redezeit verschwenden. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Auch die NPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Es ist ein Grundanliegen der NPD, dass die Mitbestimmung der Einwohner vor Ort gestärkt wird. Das Grundanliegen der allgemeinen Einführung der Ortschaftsverfassung ist auch zu unterstützen.
Mit Details dieses Gesetzentwurfs haben auch wir Bauchschmerzen, sprich mit dem Vetorecht der Ortschaftsräte. Da wäre vielleicht weiterer Gestaltungsbedarf nötig gewesen. Die eingeschränkte Budgethoheit, die die Ortschaftsräte bekommen sollen, ist aus unserer Sicht ein Anliegen, welches auf alle Fälle unterstützenswert ist.
Um es klar zu sagen: Der Systembruch besteht aus unserer Sicht weniger im Anliegen dieses Gesetzentwurfs, sondern er besteht eigentlich in der Eingemeindungsrealität der letzten 15 Jahre. Viele jahrhundertelang selbstständige Gemeinden sind plötzlich nicht mehr eigenständig handlungsfähig. Das schafft bei den Einwohnern vor Ort Frustration, die dazu führt, dass auch nur noch ein begrenztes Interesse an der Mitarbeit in den Ortschaftsräten vorhanden ist.
Dem Ganzen setzt die Richtlinie des SMI vom 22. April 2009 noch die Krone auf. Ich halte es für absolut problematisch, dass Mitgliederversammlungen auf Kreisebene nicht mehr dazu dienen dürfen, Kandidaten für Ortschaftsräte aufzustellen. Sollte dies vom Gesetzgeber damals so gewollt gewesen sein, dann – das muss ich sagen – halte ich das für verfassungswidrig. Auch wir als NPD sind davon in mehreren Ortschaften betroffen, wie es DIE LINKE für sich bereits angesprochen hat. Wir haben bereits Klage eingereicht, und wir sehen dem Verfahren gelassen entgegen. Wir werden auf alle Fälle alle Mittel ausschöpfen, dass die Bürger, die sich vor Ort engagieren wollen, dies auch können.
Insgesamt sehen wir in dem Gesetzentwurf eine Stärkung der Ortschaftsräte und werden dementsprechend auch zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch hierzu kann ich es wieder kurz machen. Der Gesetzentwurf soll also die direkte Bürgerbeteiligung, die direkte Demokratie stärken. Wir unterstützen dies und werden dementsprechend zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit einem Koalitionsredner, das sind wir ja eigentlich sonst nur von uns gewöhnt. Aber man gewöhnt sich ja daran, dass sich das auch bei anderen so ergeben kann.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist von seinem Anliegen her eigentlich längst überfällig. Die teilweise überdimensionierten und oft unkoordinierten Infrastrukturmaßnahmen der letzten 20 Jahre haben die Grundstückseigentümer in Sachsen oft in finanzielle Zwangslagen manöv
riert, die unbedingt korrigiert werden müssen, und zwar möglichst landeseinheitlich.
Ohne Zweifel war es nach der Wende dringend erforderlich, im Bereich der Abwasserentsorgung und der Verbesserung der Straßen umfangreich zu investieren. Diese Investitionen waren aber, wie bereits erwähnt, in vielen Fällen leider zu wenig koordiniert. Es wurden teilweise Anlagen errichtet, die an Größe weit über den jetzigen Bedarf der Entsorgungsgebiete hinausgehen. Diese Fehlentwicklung wurde zwar zeitig erkannt, aber anstatt gegenzusteuern, wurde der Ausbau geplanter zentraler Entsorgungsanlagen vielerorts unter Einsatz weiterer erheblicher Mittel vorangetrieben. So wurden in der Vergangenheit preiswerte Einzellösungen wie etwa Kleinkläranlagen in Sachsen systematisch verhindert, obwohl es schon seit einigen Jahren genügend Erfahrungen mit positiven Beispielen aus anderen Bundesländern gab.
Wir haben durchaus zustimmend zur Kenntnis genommen, dass hier inzwischen ein Umsteuern der Politik in Richtung dezentraler Abwasserentsorgung stattgefunden hat. Dieses Umsteuern löst allerdings nicht die bereits bestehenden Probleme für die Bürger, die zwangsweise an die Netze überdimensionierter Anlagen angebunden worden sind oder es noch werden. Diese Kosten sind für die einzelnen Bürger erheblich und treffen die sächsischen Bürger im Gegensatz zu denen in den alten Bundesländern „geballt“, nämlich in einem kurzen Zeitraum und bei verhältnismäßig schlechteren Einkommenslagen.
Gerade in Sachsen und hier insbesondere im ländlichen Raum trifft man oft auf nicht unerhebliche Grundstücksgrößen. Dadurch und durch eine oftmals lückenhafte Bebauung kommen in zahlreichen Fällen sehr hohe Summen sowohl für Straßenausbaumaßnahmen als auch für die Entsorgung der Abwässer auf den einzelnen Bürger zu, weil diese Kosten dann anteilig umgelegt werden. Genau an dieser Stelle setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Lassen Sie mich auf einzelne Aspekte eingehen.
Erstens. Besonders der neu in das Kommunalabgabengesetz eingefügte Passus zur Abgabe überzähliger Kapazitäten findet die Zustimmung der NPD-Fraktion. Auch wir halten es für zwingend notwendig, die Bürger vor überhöhten Kosten durch von Anfang an überdimensionierte Anlagen und damit vor Überkapazitäten zu schützen. Aus Sicht der NPD ist es unhaltbar, die Bürger für Planungsfehler aus der Vergangenheit finanziell bluten zu lassen. Die aufgeführte Regelung für die vorgeschlagene Entlastung der Bürger, fehlende Finanzmittel aus Umlagen der Gemeinden zu finanzieren, findet dabei unsere uneingeschränkte Zustimmung.
Zweitens. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Korrektur der vielfach überzeichneten kalkulatorischen Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Die Begrenzung der Verzinsung auf das tatsächliche Niveau von Kommunalkrediten kann helfen, die Lasten der Bürger zu minimie
ren, und sie verhindert die Anhäufung von Kapital auf Kosten der Abgabenpflichtigen.
Drittens. Die NPD begrüßt es weiterhin ausdrücklich, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die Wasserversorgung und die Verkehrsanlagen per Gesetz beitragsfrei sein sollen. Insbesondere der für die Anwohner kostenpflichtige Ausbau von Straßen stößt häufig auf geringe Akzeptanz, da direkte Vorteile für die Betroffenen nicht unmittelbar zu erkennen sind. Eine allgemeine Befreiung der Verkehrsanlagen von der Beitragspflicht trägt der Tatsache Rechnung, dass ohnehin nur ein Teil der Gemeinden derartige Beiträge erhebt.
Viertens. Die im Gesetzentwurf eingefügte Beitragsobergrenze, die die Bürger vor ungerechtfertigt hoher Beitragsbelastung schützt, findet ebenfalls unsere Zustimmung. Das gleichfalls im Gesetz vorgesehene Entfallen der Beitragsschuld für übergroße Grundstücke halten wir allerdings angesichts der ohnehin eingeführten Beitragsobergrenze damit für nicht erforderlich. Zudem wäre die Erfassung der Grundstücksgrößen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchzuführen. Dies ist unpraktikabel, und der Aufwand würde zum Ergebnis in keinem angemessenen Verhältnis stehen.
Fünftens. Viel begrüßenswerter ist hingegen die stärkere Differenzierung des Gesetzentwurfes in Bezug auf die Nutzung von Grundstücken. Anstatt der bisher zugrunde gelegten theoretischen Nutzbarkeit wird jetzt die tatsächliche Benutzung bzw. Bebauung des Grundstücks zur Ermittlung der Abgabenhöhe herangezogen.
Angesichts der immer weiter voranschreitenden sozialen Erosion in Sachsen begrüßt die NPD sechstens außerdem den neu eingeführten § 3a des Gesetzentwurfes, in dem eine allgemeine Härtefallregelung vorgesehen ist. Diese beinhaltet eine zinslose Stundung der Beiträge, solange beispielsweise der Bezug von ALG-II-Mitteln anhält. Die vorgeschlagenen Regelungen halten wir für praktikabel, da sich die Voraussetzungen für eine Stundung an den Regelungen des SGB orientieren, was zum einen die Bedürftigkeit der Betroffenen unterstreicht, zum anderen bei Gemeinden oder Zweckverbänden keinen größeren Prüfungsaufwand verursacht.
In der Gesamtschau werden wir somit diesem Gesetzentwurf als NPD-Fraktion zustimmen, auch wenn uns diese vor Monaten für unseren eigenen Gesetzentwurf, der in die gleiche Richtung ging, versagt blieb.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Krauß, würde ich im Stil Ihrer Rede vom 17. März 2006 antworten, als Sie damals unseren Antrag auf Schutz für Kinder vor Gewalt ablehnten, der damals das einforderte, was Sie heute nach drei Jahren als aus meiner Sicht schlechte Kopie hier aufmachen, dann müsste ich eigentlich mit den Worten beginnen: „Seit wann interessieren Sie sich für den Kinderschutz?“ Ja, Herr Krauß, das ist ein Zitat aus Ihrer Rede und somit ein Beleg Ihres Stils, den Sie hier im Hause pflegen.
Im Gegensatz zu Ihnen jedoch orientieren wir uns als NPD-Fraktion an der inhaltlichen Auseinandersetzung. Hier, meine Damen und Herren, sind die handwerklichen Fehler dieser Koalition anhand dieses Gesetzentwurfs allerdings nicht mehr zu vertuschen. Ganz im Gegenteil. Es wurde ein verfassungsrechtlich zweifelhafter Gesetzentwurf präsentiert, der das eigentliche Ansinnen, nämlich den Schutz der Kinder, in den Hintergrund drängt.
Entgegen jeglicher Vernunft beharren Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, unter Ausnutzung Ihrer Mehrheit auf der heutigen Behandlung des Gesetzentwurfs, obwohl sich noch in diesem Monat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit den grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken beschäftigt. Eine Behandlung auf der noch stattfindenden Sitzung im Juni hätte, sieht man einmal von Ihrem Ansinnen aus wahlpolitischem Kalkül hinsichtlich Kommunal- und Europawahl ab, die gegebenenfalls notwendigen Änderungen berücksichtigen können.
Mit der Ignoranz und Arroganz der parlamentarischen Mehrheit jedoch gefährden Sie eine Umsetzung der Früherkennungsuntersuchung noch in diesem Jahr. Herr Krauß, da Sie im Sozialausschuss keine befriedigende Antwort auf meine Frage geben konnten, was einer Verschiebung der Behandlung dieses Gesetzentwurfs auf die nächste Sitzung entgegensteht, soll diese Frage hier in der Öffentlichkeit noch einmal wiederholt werden. Vielleicht kommen Sie ja noch einmal von Ihrem hohen Ross herunter, bevor Sie die Bürger als eigentlicher Souverän am 30. August dazu zwingen können. Dabei wäre es dringender denn je, dass in dieser zunehmend abgestumpften Gesellschaft der Verwahrlosung und Misshandlung Schutzbefohlener schnellstens begegnet und beispielsweise durch die Früherkennungsuntersuchungen möglichst verhindert werden können. Hierzu reichen, wie die unzähligen Vorfälle der letzten Jahre zeigen, eben nicht die vorhandenen Gesetze aus, weshalb wir vor drei Jahren auf eine entsprechende Initiative drängten. Hätten
Sie auch nur ansatzweise zeitnah reagiert, dann wären Vorfälle wie in Zittau im März dieses Jahres nicht erst entstanden.
Der Gesetzentwurf weist jedoch, wie das Gutachten des Juristischen Dienstes offenbarte, weitreichende verfassungsrechtliche Bedenken auf. Das Gutachten untermauerte dabei aber nur das, was in umfangreichen Stellungnahmen zuvor mehrfach angeklungen und teils auch dargestellt wurde. Daran ändert auch der eingereichte Änderungsantrag nichts. Im Übrigen waren das die Argumente, weshalb 2006 unser Antrag von Ihrer Fraktion zurückgewiesen wurde.
Dass die sächsische CDU dabei auf die Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums keinen Wert legt, wird dieses Bundesland doch vom gescheiterten ExSPD-Bundesvorsitzenden Kurt Beck geführt, könnte man zumindest aus parteipolitischer Sicht noch nachvollziehen. Dass bei dieser von Wahltaktik geprägten Gesetzesnovelle am Ende die Kinder unter die Räder kommen, scheint Sie aber nicht weiter zu interessieren. Ich halte diesen Gesetzentwurf im Zweifelsfall nicht für langlebig, denn irgendwann wird es zur Verfassungsklage kommen, und dann haben wir das Dilemma, was wir Ihnen auch schon im Sozialausschuss gesagt haben.
Sicher ist es zum Glück nur ein kleiner Prozentsatz aller Kinder, die bei einer Pflichtvorsorgeuntersuchung vor einer weiteren Verschärfung ihrer Lage bewahrt werden müssten oder würden, weil die meisten Eltern ihre Kinder ordentlich versorgen. Doch gerade auf diese wenigen zielte ja auch unsere Initiative im Jahr 2006 ab. Das sollte man auch verfassungsrechtlich einwandfrei lösen.
Sicherlich kann man darüber streiten, ab wann, bis wann und wie oft Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll sind. Als NPD erachteten wir vor dem Hintergrund der auch möglichen Hausgeburten schon ab der U1 dies als Pflichtvorsorgeuntersuchung für sinnvoll. Unserer Ansicht nach wäre es auch konsequent gewesen, dies bis zur U10, wie von uns damals eingebracht, beizubehalten, denn es handelt sich vordergründig um eine Früherkennungsuntersuchung. Bei dieser geht es nicht nur um den Schutz von Kindern vor Gewalt und Verwahrlosung, und das nicht vordergründig, denn die Vorsorge dient in erster Linie dem rechtzeitigen Erkennen von Krankheiten und Entwicklungsstörungen. Die U10 ist somit die letztmalige Möglichkeit, gegebenenfalls vorhandene Defizite ärztlich zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen vor Eintritt in die Pubertät noch abzustellen.
Problematisch allerdings erscheint mir bei der von uns damals wie heute gewünschten vollständigen Zur-PflichtErhebung und Frequenzerhöhung der Vorsorgeuntersuchungen der zunehmende Mangel an geeigneten Ärzten auch im ländlichen Raum. Aber das wird durch Ihr Gesetz auch nicht gelöst.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus Sicht der NPD auch inkonsequent, was sich durch die Änderungsanträge der Koalition auch nicht gebessert hat, da im Wesentlichen noch immer die freiwillige Gesundheitsvorsorge,
nicht aber die Gesundheitsfürsorge, also die Zur-PflichtErhebung, übrig blieb. Unser Vorstoß, diesem Wesenskonflikt auf Bundesebene zu begegnen, den Sie bekanntermaßen heute wie damals ablehnten, führt nun auch bei Ihrem Gesetz zu den verfassungsrechtlichen Bedenken.
Als Abgeordneter, Arzt und Vater appelliere ich daher noch einmal an die Koalition, diesen Gesetzentwurf heute nicht zur Abstimmung zu bringen und stattdessen einerseits das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes im Laufe dieses Monats abzuwarten, andererseits unverzüglich auf Bundesebene auf eine Änderung des Grundgesetzes hinzuwirken und diese Dinge dann ausgiebig im Ausschuss zu beraten, und nicht, wie gehabt, mit der Kraft der Mehrheit, die man hat, einfach durchzupeitschen.
Sollten Sie dennoch weiterhin auf diesem verfassungsrechtlich fragwürdigen Gesetzentwurf beharren und diesen heute zur Abstimmung bringen, werden wir uns aufgrund des richtigen Anliegens, aber der gravierenden handwerklichen Fehler der Stimme enthalten müssen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Kleinigkeiten noch zur Richtigstellung. Herr Krauß, die Frage zu langsam oder zu schnell: Wir hatten 2006 einen Antrag dazu eingebracht. Ob ein Antrag einer Oppositionsfraktion angenommen wird, ist unwahrscheinlich. Bei uns ist es ausgeschlossen. Allerdings hat ein Antrag natürlich auch einen anderen Effekt. Er ist eine gewisse Arbeitsanregung für die regierenden Fraktionen. Sie hätten seit 2006 Zeit gehabt, sich um dieses Problem zu kümmern. Also sind Sie auch zu langsam.
Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken: Es wäre sicherlich eine Sache, die auf Bundesebene zu klären wäre. Sie haben auf Bundesebene Fraktionen, die auch dort die Mehrheit stellen.
Dass das Kindeswohl den höchsten Stellenwert hat, ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch hier muss man darüber nachdenken, ob man für Minderjährige bestimmte Grundrechtsfragen anders regelt als bisher, nämlich dass dort bei konkretem Verdacht auch die Möglichkeit des Eingriffs in die Familienstruktur gegeben ist, damit das Jugendamt tätig werden kann. Das sollte jetzt eine Arbeitsanregung sein, dass Ihre Fraktionen im Deutschen Bundestag das in Angriff nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heutigen Sitzung liegt ein gemeinsamer Antrag der Linken und der GRÜNEN zugrunde. Einen großen Wurf stellt dieser Antrag aus Sicht der NPD-Fraktion allerdings nicht dar.
In Punkt 1, der für erledigt erklärt worden ist, wird lediglich Auskunft begehrt. Die Berichterstattung der Staatsregierung über die diversen Gesprächsergebnisse ist unwidersprochen erwünscht und auch erfolgt, sollte allerdings sowohl für die Staatsregierung als auch für ein Parlament, das eine gewisse Selbstachtung hat, eine Selbstverständlichkeit sein.
Aber auch der Punkt 2 des Ursprungsantrages mutet sehr zaghaft an. Man spricht von Übergangslösung und beschränkt sich auf eine mögliche Minderheitsbeteiligung. Beim Lesen dieses Antrages stellte sich uns als NPDFraktion die Frage, ob es den Antragstellern wirklich um die Rettung eines schlüsseltechnologisch relevanten Unternehmens und seiner Beschäftigten oder um die Unverletzlichkeit marktwirtschaftlicher Dogmen geht.
Dabei wundert man sich insbesondere, dass selbst den vorgeblichen Sozialisten der SED-Nachfolgepartei hier im Hause die ordnungspolitische Courage fehlt.
Aber auch meine Damen und Herren der Staatsregierung, Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister Jurk: Wenn Sie es ernst meinen mit der nicht nur in technologischer Hinsicht systemischen Bedeutung von Qimonda für Silicon Saxony, dann muss entweder der Freistaat Verantwortung übernehmen, um die geschaffenen Werte und Strukturen zu erhalten, oder Sie müssen eingestehen, dass die ganze diesbezügliche Förderpolitik, also die Leuchtturmpolitik der CDU, ein wirtschaftspolitischer Fehler war.
Die NPD-Fraktion solidarisiert sich jedenfalls mit den Beschäftigten von Qimonda und dessen Zulieferbetrieben. Sie spricht sich für den Erhalt dieser Schlüsseltechnologie aus und hat nicht zuletzt auch den Einsatz vergangener Fördermillionen im Bewusstsein. Von daher hat meine Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der zum Ziel hat, Qimonda nachhaltig und nicht nur als Übergangslösung zu retten; und zwar auch dann, wenn der Freistaat längerfristig über den Status eines Minderheiteneigners hinausgehen müsste, gegebenenfalls mit anderen staatlichen Partnern wie der Bundesrepublik Deutschland oder der Republik Portugal.
Der panischen Angst der Staatsregierung, dass es keinen VEB Qimonda geben darf, entspricht der nationaldemokratische Vorschlag, die Zulieferbetriebe als Anteilseigner
mit ins Boot zu nehmen. Jahrelang wurden Sie nicht müde, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, von Clustern zu sprechen. Da frage ich Sie, warum Sie selbige Konzeption nicht im Falle von Qimonda zur Rettung dieses Unternehmens in Betracht ziehen wollen. Dadurch wäre auch gewährleistet, dass der notwendige Sachverstand mit eingebunden wäre und nicht allein der Staat als Unternehmer im Marktgeschehen auftreten müsste.
Meine Damen und Herren! Seien Sie wenigstens einmal in dieser Legislaturperiode innovativ und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie bereits sagten, begehrt die NPD-Fraktion eine Befassung des Landtages mit dem Thema „Selektive Mehrwertsteuersenkung für Handwerks- und Gastronomiebetriebe“, und zwar aus folgendem Grund: Die Finanzminister der Europäischen Union haben erst am Montag beschlossen, dass eine selektive Mehrwertsteuersenkung für diese Bereiche in der EU möglich werden soll. Der Beschluss der EUFinanzminister lag bereits nach dem Fristende für die Einreichung von Anträgen für dieses Plenum.
Weiterhin ist es so, dass am 16. März der Bundesratsfinanzausschuss und am 3. April das Plenum des Bundesrates tagen, sodass durch eine Behandlung unseres Antrags erst im nächsten Plenum des Landtages eine möglichst kurzfristige Umsetzung des Begehrens nicht möglich wäre. Uns bleibt also nur die Möglichkeit, heute einen Antrag auf Fristverkürzung nach § 111 der Geschäftsordnung einzureichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Lehmann, ich kann allerdings aus Ihrer Rede nicht erkennen, dass das Thema nicht dringlich sei.
Sie haben versucht, sich inhaltlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ich denke, die Dringlichkeit als solche ist nach Geschäftsordnung gegeben. Eine andere Einreichungsmöglichkeit für uns gab es nicht, sodass unser Antrag also bestehen bleibt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Jähnichen, vielen Dank für diese ausgewogene Rede. Leider ist es ja in der CDU auch nicht mehr so, dass man immer so klare Worte zu konservativen Wertevorstellungen findet. Ich denke, wir werden diese Rückbesinnung noch sehr oft brauchen, denn dem demografischen Zusammenbruch geschuldet, der insbesondere durch die Politik der letzten 20 Jahre verursacht wurde, steht das Thema der Altenpflege nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung und wird uns in Zukunft noch viel öfter begleiten müssen, als es bisher geschah. Dies zeigen alle Prognosen und wird auch aus der Antwort von Frau Staatsministerin Clauß deutlich, wonach im Freistaat Sachsen im Jahr 2020 nicht weniger als 28 % der hier lebenden Menschen älter als 65 Jahre sein werden. Über 145 000 Menschen werden dann auf eine Pflege angewiesen sein, was eine Steigerung von 46 % zur Ausgangzahl bedeuten würde.
Es ist natürlich schön, dass die Menschen älter werden. Als NPD nehmen wir sehr wohl zur Kenntnis, dass es in den vergangenen Jahren durchaus Anstrengungen für einen quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze gab. Doch neben der Quantität ist auch die Qualität ein entscheidender Punkt, um das Älterwerden in Würde zu ermöglichen. Dazu gehört meines Erachtens nicht nur die zumeist hohe Qualität der Fremdpflege in den Einrichtungen, sondern möglichst ein Altern zu Hause im Familienverband.
Ein Schritt in die richtige Richtung war dabei die durchaus anerkennungswürdige Reform der Pflegeversicherung mit der nunmehr geschaffenen Möglichkeit der befristeten häuslichen Pflege. Aber, meine Damen und Herren, das war es dann schon, was die Berliner Koalition auf die Beine gestellt hat. Was ich vermisse, sind die entscheidenden Punkte der Qualitätsfortentwicklung und dabei vor allem die ausreichende Würdigung der familiären Ressourcen.
Die Möglichkeit einer sechsmonatigen Freistellung greift meines Erachtens viel zu kurz, da sie sehr oft viel zu sehr an der zeitlichen Pflegerealität vorbeigeht. In der Praxis ist es leider bezeichnend, dass heute der wirtschaftliche Aspekt dem menschlichen untergeordnet wurde und wird. Dies wirft unserer Ansicht nach ein bezeichnendes Licht auf den moralischen Niedergang im Lande.
So ist es für uns Nationaldemokraten völlig inakzeptabel, dass die Gesundheitsministerkonferenz im Juli vergangenen Jahres in Plön die Formulierung beschloss: „Mit Blick auf das zunehmend vom Wettbewerb geprägte Gesundheitssystem hält es die GMK für bedeutsam, die Strukturen der gesundheitlichen Versorgung und Pflege so an den demografischen Wandel anzupassen, dass ein in Qualität und Quantität ausreichendes und an den Bedürfnissen der alternden Bevölkerung orientiertes Versorgungsangebot in zumutbarer Entfernung erhalten bleibt und eine teure Unterauslastung oder Fehlauslastung von Einrichtungen vermieden wird“, also nur das Materielle in den Blickwinkel gestellt wird.
Meine Damen und Herren! Das Versorgungsangebot ist in Sachsen im Bereich der Technik und Struktur auf einem angemessenen Stand. Außen vor bleibt aber wie so oft der Faktor Mensch. Dies trifft auf die Pflegenden wie auf die zu Pflegenden zu. Einerseits wird aus dem überdurchschnittlichen Krankenstand mit 5,8 % für den Bereich der Altenpflege gegenüber 4,9 % des Durchschnitts aller Branchen deutlich, unter welchem Leistungsdruck die Leistungserbringer stehen. Andererseits stellt die reine Ausrichtung auf den wirtschaftlichen Aspekt eine Belastung für den Hilfebedürftigen dar, denn für das so wichtige zwischenmenschliche Gespräch ist in wirtschaftlichen Pflegeablaufberechnungen kein Platz mehr.
Meine Damen und Herren! Hier sehen wir als NPD einen enormen Nachholbedarf. Qualität macht sich eben nicht nur am modernsten Haus oder der neuesten technischen Ausstattung bemerkbar. Qualität, und zwar nicht nur in der Altenpflege, drückt sich vordergründig auch im Umgang mit den Menschen aus. Insbesondere in der Altenpflege zeigt sich bereits deutlich, dass der Verlust tradierter Familienstrukturen durch wirtschaftlich ausgerichtete Einrichtungen der Gesellschaft eben nicht aufgewogen werden kann. Deshalb müssen in den kommenden Jahren das Fördern des gesellschaftlichen Ansehens tradierter Familienstrukturen und Maßnahmen zu einer Trendwende in der demografischen Entwicklung von uns in den Vordergrund gerückt werden.
Vielen Dank.
Eine rege Debatte im Haus, das ist ja klasse!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Verkauf der MIBRAG ist vollzogen. Wie es der Titel unseres Antrags bereits sagt, ist das Ergebnis die Stärkung eines Monopolisten, der sich nun auch in Deutschland an der Preistreiberei im Energiebereich beteiligen wird.
Das SPD-geführte Wirtschaftsministerium hat dabei – wie so oft – tatenlos zugeschaut. Mein Fraktionskollege Delle hatte es bereits im vorangegangenen Beitrag angedeutet: Meine Fraktion sieht in der Übernahme der MIBRAG durch das von CEZ beherrschte tschechisch-slowakische Konsortium erhebliche Gefahren für den deutschen Energiemarkt und langfristig nicht zuletzt die Gefahr erheblicher Preissteigerungen beim Strom.
Als bekannt wurde, dass die beiden amerikanischen Eigentümer der MIBRAG einen Verkauf beabsichtigten, hatte sich meine Fraktion deshalb dafür eingesetzt, dass der Freistaat Sachsen gemeinsam mit den beiden anderen mitteldeutschen Ländern, dem Freistaat Thüringen und Sachsen-Anhalt, die MIBRAG erwerben und als Staatsunternehmen weiterführen sollte. Nur ein Unternehmen in Staatshand hätte mittelfristig die Strompreise aller Anbieter wieder auf ein Normalmaß bringen können. Unser Ruf blieb leider erwartungsgemäß ungehört.
Die einzige Stimme zum anstehenden Verkauf der MIBRAG kam seitens der Staatsregierung von Sachsens Wirtschaftsminister Thomas Jurk, der sich zwar medienwirksam um die 2 500 Arbeitsplätze bei der MIBRAG sorgte und auf zahlreiche Arbeitsplätze im Umfeld hinwies, aber außer der Sorge um die Arbeitsplätze konnte man eben nichts vernehmen.
Diese alleinige Sorge um die Arbeitsplätze war und ist aus unserer Sicht in diesem konkreten Fall eher unbegründet. Denn die MIBRAG selbst ist ein solide wirtschaftendes Unternehmen, das lediglich aufgrund der anstehenden Kosten für die Emissionszertifikate für die Amerikaner nicht mehr lukrativ genug war. Es war eben keine schwindelerregende Rendite zu erwarten. Die Gewinne des Unternehmens sind aber seit Langem stabil. Ein Indiz dafür ist nicht zuletzt die große Zahl von Kaufinteressenten.
Was Wirtschaftsminister Jurk aber völlig ausgeblendet hat, ist die Tatsache, dass mit einem anderen Eigentümer der MIBRAG auch negative Folgen für die sächsische Energiewirtschaft verbunden sein können. Man kann sich freilich auf den Standpunkt stellen, dass es doch kein Problem ist, wenn sich ein neues Unternehmen am deutschen Energiemarkt beteiligen will, weil das die Konkurrenz beleben könnte.
Wer aber heute angesichts ständig steigender Strompreise immer noch an einen echten Energiemarkt glaubt, der leidet sicherlich an Realitätsverlust. Meine Fraktion sieht in der Übernahme der MIBRAG durch CEZ eine ganze Reihe von Risiken.
Die tschechische CEZ gehört inzwischen zu den zehn größten Energiekonzernen Europas. Der Konzern hat damit bereits eine Monopolstellung erreicht und erwirtschaftet wie andere Staatsunternehmen Jahr für Jahr Gewinne in schwindelerregender Höhe. Ob ein solcher Konzern den ohnehin nicht vorhandenen deutschen Energiemarkt als Konkurrent bereichern kann, möchte ich deshalb hier stark bezweifeln.
Aufgrund der Monopolstellung, die CEZ bereits heute im europäischen Energiegeschäft einnimmt und stetig weiter ausbaut, wird sich der Käufer der MIBRAG früher oder später als neuer Zombie auf dem Energiemarkt erweisen, der seine marktbeherrschende Stellung gnadenlos auskosten wird.
Fakt ist, dass bereits jetzt ein erheblicher Teil des tschechischen Stroms nach Deutschland importiert wird. Zwar hat Deutschland derzeit insgesamt noch einen jährlichen Exportüberschuss bei Strom. Die Tschechische Republik und damit mehrheitlich der CEZ-Konzern liefert aber pro Jahr etwa 13 000 Gigawattstunden Strom nach Deutschland und ist dabei neben Frankreich der Hauptlieferant für Strom in die Bundesrepublik.
Wenn CEZ als Hauptlieferant auch noch Teile der inländischen Stromerzeugung unterhält, dürfte jedem Kind klar werden, dass der Konzern bereits jetzt mehr als eine marktrelevante Stellung eingenommen hat, zumal die Tschechen bereits angekündigt haben, ihren Strom zukünftig auch nach Osten zu exportieren. Dann ist Schluss mit billigem Strom aus Tschechien, und der Rubel rollt für das tschechische Staatsunternehmen auf deutschem Boden, weil das Unternehmen dazu in der Lage ist, das Angebot in Deutschland selbst zu verknappen. Ein weiterer Anstieg der Energiepreise und eine weitere Belastung der Verbraucher werden die Folge sein, und der viel
gepriesene Stromhandel in Deutschland gerät weiter zur Farce.
Die Frage, die sich stellt, ist also nicht nur eine Frage der Sicherung der Arbeitsplätze bei der MIBRAG, sondern vielmehr eine energiepolitische Frage, auf die unsere Regierung bisher keine Antwort gegeben hat. Die Tatsache, dass mit Vattenfall und CEZ inzwischen zwei ausländische Staatsunternehmen auf sächsischem Boden Kohle abbauen und damit Millionengewinne erzielen, ist für Sachsen und ganz Deutschland beschämend und lässt Jahr für Jahr Millionen Euro aus Deutschland abfließen.
Die Frage, warum die erfolgreiche Etablierung von Staatsunternehmen in anderen Staaten möglich ist, Deutschland und Sachsen dazu jedoch offensichtlich nicht in der Lage sind und obendrein noch die Kohlenvorräte von ausländischen Unternehmen auf deren Rechnung verstromen lassen, konnte uns im Laufe der Debatte, die es ja nicht gegeben hat, aber auch im Laufe der Vordebatten bisher noch niemand erklären. Auch die Frage, warum die Staatsregierung nicht eingreift, um die Gewinne für Sachsen und Deutschland zu erwirtschaften, konnte uns keiner erklären. Ich muss gestehen, dass wir eine Erklärung jedoch auch nicht erwartet haben. Ich kann aber versichern, dass wir die Menschen im Land über die Folgen Ihrer verfehlten Politik und Ihre Verantwortung für die ständig steigenden Strompreise informieren werden.
Vielen Dank.
Herr Staatsminister Jurk, für mich stellt sich wirklich die Frage: Wieso können andere Staaten – wie Schweden oder die Tschechische Republik – staatliche Unternehmen so führen, dass sie Gewinne erwirtschaften und damit die Staatskasse bereichern, dies jedoch in Sachsen und Deutschland nicht möglich erscheint? Diese Frage haben Sie bis jetzt nicht beantwortet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte der heutigen Debatte zur Fachregierungserklärung des Staatsministers des Innern einige grundsätzliche Gedanken voranstellen. Dass wir vor der Gefahr der größten Wirtschaftskrise seit 80 Jahren stehen, wird zwar zunehmend über alle Parteigrenzen hinweg ausgesprochen; doch bin ich mir nicht sicher, ob auch bei allen hinreichend Klarheit über die Tragweite eines derartigen Szenarios vorherrscht.
Meine Damen und Herren, ich nehme hier, von diesem Redenerpult aus sehr ungern einen Vergleich zur Medizin in Anspruch, aber ich möchte es in diesem Fall einmal tun: Wenn ich sehe, dass die Bundesregierung die doch gigantische Summe von 50 Milliarden Euro für die Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise in die Hand nimmt, aber gleichzeitig für einen nicht funktionierenden Bankensektor 500 Milliarden Euro in die Hand genommen werden, dann komme ich nicht umhin zu sagen, dass das aus meiner Sicht fast so ist, wie wenn ein Notarzt das Polytrauma nach Frontalcrash mit Handauflegen behandeln wollte. Das ist wirklich unvorstellbar! Die Banken kommen ihren Pflichten nicht nach und kriegen Hunderte Milliarden nachgeworfen – unter anderem die Hypo Real Estate bereits hundert Milliarden – und für die Wirtschaft sind 50 Milliarden übrig. Das ist für mich unvorstellbar.
Nein, ich möchte hier eigentlich fortfahren.
Das Konjunkturpaket II, über einen Teil dessen wir heute sprechen, ist nach nationaldemokratischer Auffassung keine adäquate Antwort auf die Herausforderungen, die
uns aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise erwachsen werden. Es ist aus NPD-Sicht auch nichts weiter als eine politische Irreführung, zu behaupten, es sei das größte Konjunkturpaket in der Geschichte dieser Republik geschnürt worden. Auch dies muss einmal unmissverständlich festgestellt werden. Schließlich sollte uns schon klar sein, innerhalb welcher Rahmenbedingungen wir die heutige Debatte führen. Denn gemessen am Bruttosozialprodukt war das Konjunkturpaket von 1967 bereits dreimal so groß wie das derzeitige. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass aus NPD-Sicht so eine Maßnahme einer Großen Koalition unwürdig ist.
Doch aus ebendiesem Grunde, weil die Maßnahmen, gemessen an den Erforderlichkeiten, unzureichend sind, müssen sie umso präziser und zielgenauer greifen, wenn überhaupt Wirkung erzielt werden und nicht nur Geld verbrannt werden soll.
Darüber hinaus müssen die Maßnahmen aber auch noch einer weiteren Anforderung genügen, um die gewünschte Wirkung zu entfalten: Sie müssen zeitnah realisiert werden und dulden keinen unnötigen Aufschub.
Hier, meine Damen und Herren, bin ich an einem weiteren grundlegenden Punkt angelangt, den ich zwingend anschneiden möchte. Wir reden in dieser Angelegenheit unbestritten über immense Summen, die nicht nur – auch nach nationaldemokratischem Dafürhalten – das Budgetrecht des Parlaments wesentlich tangieren und eigentlich einen Nachtragshaushalt rechtfertigen würden.
Bezüglich dieses Spannungsfeldes – zügiges Handeln und Budgetrecht des Landtages – stellt sich mir eine entscheidende Frage, die an die Glaubwürdigkeit der Politik rührt: Wir hatten bereits im Januar-Plenum eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema, in der Frau Hermenau zutreffend feststellte: „Wir werden uns ja hier im März wiedersehen.“ Sachsen, Deutschland und die Welt befinden sich in einer Wirtschaftskrise historischen Ausmaßes. Allerorten wird vor den verheerenden Auswirkungen gewarnt und zügiges Handeln angemahnt. Aber die Staatsregierung klärt alle Fragen mit der ihr untergeordneten Exekutive, und der Sächsische Landtag leistet sich den Luxus eines plenarfreien Februars. Haben Sie einmal eine Sekunde darüber nachgedacht, wie diese parlamentarische Arbeitsverweigerung auf den Wähler wirken muss? Doch vielleicht wird dieser Ihnen am 30. August die Antwort auf diese Frage selbst geben.
Wir sprechen heute darüber, wie 509,2 Millionen Euro für die sächsischen Kommunen investiv eingesetzt werden sollen. Weitere 159,2 Millionen Euro sollen für Investitionsmaßnahmen des Landes zum Einsatz kommen. Dies sind insgesamt 668,4 Millionen Euro – eine unbestritten enorme Summe, eine Summe, die nach einem der vorliegenden Anträge zu diesem Thema, dem wir zustimmen wollen, sogar noch höher ausfallen kann.
Doch muss dem entgegengestellt werden, dass sich laut Herrn Woitscheck vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag der Investitionsbedarf der sächsischen Kommunen allein im Schulbereich für die nächsten Jahre schon auf
etwa 1 Milliarde Euro beziffert. Noch einmal die gleiche Summe gibt er beim Investitionsbedarf für den Städte- und Straßenbau an. Hier ist es aus meiner Sicht bedauerlich, dass die Konjunkturpaket-II-Gelder für den Straßenbau nur für Teilaspekte wie den Lärmschutz verwendet werden dürfen; denn auch der Investitionsbedarf an den Straßen selbst ist enorm.
Wenn man dann noch dem Umstand Rechnung trägt, dass aufgrund der Wirtschaftskrise die Kommunen künftig geringere Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten haben und aufgrund der Konstruktion der sächsischen kommunalen Finanzausgleichssystematik die Kommunen künftig ebenfalls weniger Zuweisungen erfahren werden, ist ersichtlich, dass diese fiskalische Kraftanstrengung keineswegs überzogen ist. Nachbesserungen im FAG im Sinne der bekannten nationaldemokratischen Kritik wären folglich ebenfalls zu empfehlen.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass diese konjunkturpolitischen Gelder schuldenfinanziert sind und deshalb mit Blick auf kommende Generationen ein doppelt verantwortlicher Mitteleinsatz gefordert werden muss. Der Aspekt der Nachhaltigkeit und des Nutzens auch für kommende Generationen ist von besonderer Bedeutung.
Wer die politischen Debatten der letzten Jahre verfolgte, bemerkt, dass man zunehmend darin übereinstimmt, einen Schwerpunkt bei Investitionen im Bildungsbereich zu fordern. Dies spielt auch beim Konjunkturpaket II wieder eine Rolle. Insofern deckt sich dies durchaus mit der Bedarfsfeststellung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt muss aber im Sinne der Nachhaltigkeit nach Ansicht der NPD-Fraktion der Investitionsbegriff eine erweiterte Definition dahingehend erfahren, dass nicht nur in Gebäude, Laboreinrichtungen, Bibliotheken usw., sondern auch in mehr Lehrpersonal und/oder Kindergärtnerinnen investiert wird, was wiederum eine arbeitsmarkt- und nachfragepolitische Wirkung hätte.
Ich möchte noch einmal das Januar-Plenum in Erinnerung rufen und auf Herrn Staatsminister Jurk zurückkommen, der kundtat, dass Sachsen eine Vielzahl als dringend notwendig bezeichneter Verkehrsprojekte in der Schublade habe, die sogar ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt werden könnten. Die NPD-Fraktion wird genau hinsehen, inwiefern die Staatsregierung dieses Können auch unter Beweis stellen wird.
Bezüglich der Verkehrsprojekte wäre es nach nationaldemokratischer Auffassung eine verkehrs- wie auch konjunkturpolitisch begrüßenswerte Entwicklung, wenn im Bereich des Ausbaus des Schienenverkehrs mit der Deutschen Bahn endlich Fortschritte erzielt würden, Stichwort: Bahnstrecke Dresden–Berlin.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kündigten die Koalitionsparteien an, sich mit den anderen Parteien hinsichtlich einer Prioritätenliste ins Benehmen setzen zu wollen. Man darf gespannt sein, was daraus wird.
Die NPD-Fraktion stimmt mit Blick auf die Investitionsschwerpunkte ausnahmsweise auch einmal den GRÜNEN insofern zu, also wir eine Mittelverwendung für energetische Gebäudesanierung außerordentlich begrüßen. Sowohl klimapolitisch als auch wegen künftiger Kosteneinsparungen sieht die NPD-Fraktion hierin eine sinnvolle Investitionsmöglichkeit. Darüber hinausgehend ist es der NPD-Fraktion ein Anliegen, mit diesen Konjunkturgeldern nun die Möglichkeit zu nutzen, die Förderung dezentraler und umweltfreundlicher Energieversorgung im kommunalen Bereich voranzutreiben. Dies ist eine Forderung, die meine Fraktion seinerzeit schon mit ihrem Gesetzentwurf für ein sächsisches Energievorsorgegesetz voranbringen wollte. Auch mein Fraktionskollege Alexander Delle hat in der Aktuellen Debatte zum JanuarPlenum bereits darauf hingewiesen. Dies wäre das Gebot der Stunde vorausschauender, zukunftsorientierter Energiepolitik auch für die kommenden Generationen.
Für Infrastrukturinvestitionen bietet sich auch der Ausbau der Breitbandversorgung an. Dies wäre ebenfalls von längerfristigem Nutzen und trüge zur Erhöhung der nachhaltigen strukturpolitischen Wettbewerbsfähigkeit benachteiligter Regionen bei. So sollte nach Ansicht der NPD-Fraktion eine dementsprechende Förderung ebenfalls als konjunkturpolitische Maßnahme begriffen und umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren! Noch einige Worte zur tatsächlichen Umsetzung der geplanten bzw. empfohlenen Maßnahme. Die wirtschaftliche Entwicklung lässt keine Zeitverzögerung zu, da die Krise einen sich selbst beschleunigenden Prozess darstellt und umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen. Darüber hinaus reift langsam doch die von der NPD-Fraktion schon seit jeher zum Ausdruck gebrachte Erkenntnis heran, dass die ergriffenen Maßnahmen binnenwirtschaftliche Wirkung im lokalen und regionalen Bereich entfalten müssen. Ich habe diesbezüglich auch die Wortwahl des Innenministers wohlwollend zur Kenntnis genommen. Ich berufe mich hierbei allerdings auch wieder auf den SSGGeschäftsführer, der auf eine schnelle Umsetzung und eine Auftragserteilung vor Ort drängt. Dies ist nur bei einer erheblichen Vereinfachung des Antragsverfahrens, einer Veränderung der Vergabevorschriften und kommunalfreundlicheren Förderquoten möglich. In den genannten Bereichen hat sich erfreulicherweise auch schon etwas bewegt, wenngleich sich meine Fraktion durchaus noch mehr gewünscht hätte.
Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass unabhängig von der vorherigen Krise die NPD-Fraktion diesbezüglich schon Veränderungen sogar noch weitergehender Natur bereits seit Langem für die sächsische Wirtschaft als förderlich angemahnt hat.
Wichtig ist aber auch zu gewährleisten, dass flächendeckend alle Kommunen in die Lage versetzt werden, Gelder abrufen zu können. Der diesbezügliche Vorschlag seitens der Linksfraktion einer einwohnerbezogenen Investitionspauschale und einer Mittelfreigabe aus den