Björn Höcke
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Bereits 1995 stellte das britische Wirtschaftsmagazin „The Economist“ verwundert fest,
dass in Deutschland der Schutz der Verfassung nicht nur den Wählern und den Gerichten überlassen ist. Nein, in Deutschland gäbe es dazu „Democracy Agencies“ mit „Democracy Agents.“ Wegen dieses Inlandsgeheimdiensts mit Namen „Verfassungsschutz“ – der nicht nur wirklich extremistische Vereinigungen, sondern auch unerwünschte politische Gruppierungen mit nachrichtendienstlichen Mitteln bekämpft, wie es das in keiner liberalen westlichen Demokratie gibt – sah das Magazin Deutschland mal wieder auf einem Sonderweg.
Völlig ausgeblendet werden in den Verfassungsschutzberichten verfassungsfeindliche Positionen und entsprechendes Verhalten der etablierten Politik. Das, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ist besonders vor dem Hintergrund der bisherigen Weltgeschichte unverständlich. Die stärkste Bedrohung für die Verfassungsordnung ging oft von politischen Kräften aus, welche die Macht ausübten. Aktuell kann hier die Politik der offenen Grenzen genannt werden, die vermutlich gegen das Sozialstaatsprinzip und die Staatsfundamentalnorm des Grundgesetzes exekutiert wird.
Horst Seehofer ordnete sie selbst als Herrschaft des Unrechts ein und Udo Di Fabio sah das ganz ähnlich.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, der Missbrauch des Verfassungsschutzes ist in Thüringen noch offensichtlicher. Eine amtsinterne E-Mail, deren Echtheit das Innenministerium bestätigt hat, wirft dem Präsidenten Stephan Kramer schwere Verfehlungen vor. Drei will ich an dieser Stelle nennen.
Erstens: Kramer hat im sogenannten Prüffallskandal das zuständige Fachreferat bewusst außen vor gelassen und nur die Stabsstelle Controlling, die von Gesetzes wegen gar nicht für Sacharbeit zuständig ist, einbezogen. Im Juni 2018 wurde durch Kramer sogar ausdrücklich angewiesen, das Fachreferat nicht einzubeziehen.
Zweitens: Am Tag der Prüffallverkündung lag nicht ein einziger Vermerk im Amt vor, der dieser Art Öffentlichkeitsarbeit hätte als Grundlage dienen können.
Drittens und letztens in diesem Zusammenhang: Noch unmittelbar vor der besagten Pressekonferenz hatten sowohl das Fachreferat als auch die Stabsstelle Controlling dem Präsidenten von der öffentlichen Verkündung des Prüffalls abgeraten. Der Präsident hat sich also wider besseres Wissen und
gegen den Sachverstand sowohl des Fachreferats als auch der einzigen Rechtsaufsicht, die zur Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz überhaupt noch existiert, entschlossen, ohne Tatsachengrundlage und ohne rechtliche Befugnis eine im Landtag vertretene Partei zu diffamieren, indem er diese öffentlich zum Objekt der Betrachtung des Verfassungsschutzes machte. Das ist nicht mehr fahrlässig, das ist Vorsatz.
Doch damit nicht genug hat der Präsident Arbeitsergebnisse – und das ist wohl strafrechtlich relevant – aus dem Haus an amtsferne Dritte ausgereicht und diese Dritten veranlasst, selbige aufzupeppen. Beleuchtet werden muss auch, dass die eigenartige Konstruktion des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes durch den Präsidenten dazu missbraucht wurde, die Rechtmäßigkeitskontrolle des Handelns des Amts auszuhebeln. So ist die Stabsstelle Controlling korrumpiert und zum Mittäter gemacht worden, indem der Präsident sie mit Exekutivaufgaben betraut hat, bei denen sie sich selbst hätte kontrollieren müssen – was für ein Unding!
Wir fassen hier abschließend noch mal zusammen: Ein Präsident, der mangels formaler Qualifikation – ich erinnere gern noch mal daran, dass Herr Kramer keine zwei juristischen Staatsexamen besitzt, sondern Sozialpädagoge ist – niemals hätte zum Präsidenten ernannt werden dürfen, missbraucht selbstherrlich die ihm übertragenen Befugnisse zu offen rechtswidrigem Handeln aus parteipolitischen Erwägungen. Ein solcher Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Landesregierung – und diese Botschaft geht natürlich in erster Linie in Ihre Richtung –, ist nach Auffassung der AfD-Fraktion auf gar keinen Fall länger tragbar. Wir freuen uns auf die anschließende Debatte. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Scherer, waren Sie heute Morgen in der Sondersitzung des Kulturausschusses? Rhetorische Frage. Nein, Sie waren nicht dort. Deswegen wirkte das, was Sie von hier vorn am Rednerpult ausführten, auf diejenigen, die heute Morgen um 8.00 Uhr in dieser Sitzung waren, etwas krude. Ich muss mich diplomatisch ausdrücken. Ja, das war krude, was Sie hier vorgebracht haben. Wenn ich den Antrag der CDU-Fraktion in seinem ersten Teil noch einmal zitieren darf: „‚Politischer Skandal‘ um die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora?“ Ein Skandal ist das mit Sicherheit nicht, was wir hier an Sachverhalt auch zu erörtern haben. Das mag sicherlich mit vielen Unstimmigkeiten verbunden sein, alles das kommt in einem Unternehmen vor, das kommt in Schulen vor, in Universitäten vor. Überall dort, wo Menschen miteinander arbeiten müssen, wo Menschen miteinander eine Organisation aufrechterhalten müssen, wo Menschen sich abstimmen müssen, da gibt es Konflikte. Wo Menschen sind, da menschelt es. Das alles hat – und das waren letztlich die Ergebnisse der heute Morgen stattfindenden Ausschusssitzung, der Ausführungen der Landesregierung und auch der anschließenden Diskussion –zumindest meiner Meinung nach nichts mit einem politischen Skandal zu tun.
Die Landesregierung hat heute Morgen im Ausschuss von besonderen Belastungen in solcher Art Gedenkstätten berichtet, sie hat davon berichtet, dass es...
Frau Präsidentin, ich rede wirklich nur allgemein und nicht zu Personaldingen, die wir auch besprochen haben.
Sie hat darüber berichtet, dass es Konflikte zwischen dem Zentrum der Gedenkstätte Buchenwald und der Peripherie Mittelbau-Dora gibt, weil sich Mittelbau-Dora in den letzten Jahren gut entwickelt, emanzipiert hat und entsprechende Ansprüche stellt. Ich will es mal so formulieren: Wir hörten von Generationenkonflikten, eine ältere Aufbaugeneration tritt allmählich ab und eine junge Generation mit neuen Ideen, mit neuen Innovationsansprüchen tritt auf und möchte den Platz einnehmen. Es gibt die Nachfolgefrage für Prof. Knigge. Wir wissen al
le, er geht im Frühjahr 2020 nach 25 Jahren Leitung der Gedenkstätte in den Ruhestand. All das ist natürlich Teil oder sind Teile einer Umbruchsituation und einer notwendigen Neuorganisation, selbstverständlich. Aber diese Neuorganisation hat begonnen. Vor einiger Zeit sind schon Interviews mit den Mitarbeitern im Rahmen von Organisationsuntersuchungsmaßnahmen geführt worden. Ja, man kann natürlich kritisch fragen, warum diese vertraulich geführten Interviews dann teilweise in die Öffentlichkeit geraten und hier auch politisch instrumentalisiert worden sind. Das sind sicherlich Fragen, die intern beantwortet werden müssen. Sicherlich muss da auch der Stiftungsrat intensive Nachforschung betreiben. Die Verantwortlichen müssen letztlich auch aufgeklärt werden.
Ja, ich habe auch mit etwas Überraschung wahrnehmen müssen, dass in der Gedenkstätte erst seit fünf Monaten ein Personalrat existiert für die 53 hauptamtlichen Mitarbeiter. Seit fünf Monaten! Das zeigt also, dass wir es doch wahrscheinlich mit einer verkrusteten Führungskultur in den letzten 25 Jahren zu tun hatten, die jetzt erst allmählich aufgebrochen wird. Da ist sicherlich auch noch weitere Innovationsarbeit notwendig.
Aber noch mal: Das sind alles Problemlagen, die alltäglich sind, überall dort, wo Menschen miteinander arbeiten. Das ist mit Sicherheit kein politischer Skandal. Das eignet sich nicht, um hier im Hohen Hause einer breiten Debatte zugeführt zu werden.
Sehr geehrte CDU-Fraktion, dass, was Sie hier tun, ist radikaler Populismus, das ist tatsächlich ein Alarmismus in der Absicht, hier noch mal ein bisschen Wahlkampfgetöse zu veranstalten. Das finde ich nicht redlich und das ist in meinen Augen auch ein Missbrauch des Hohen Hauses, bei allen Fehlern, die sicherlich gemacht worden sind, auch in der Organisationsführung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das hätte sich zu Anfang dieser Geschichte wahrscheinlich auch keiner gedacht, dass dieser Sachverhalt mal zu einem der größten politischen Aufregerthemen der Landespolitik hier in Thüringen werden wird. Im Augenblick ist es fast so. Neben der Klimapolitik ist die Debatte um die Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten voll entbrannt und hier und da auch mal im Stadium der Irrationalität angekommen. Ich habe immer wieder, auch durchaus lobend, erwähnt, dass die Landesregierung uns, was diesen Kontext angeht, auf dem Laufenden gehalten hat – am Anfang zumindest. Mittlerweile haben wir das Gefühl – zumindest als AfDFraktion –, dass wir nicht mehr so gut informiert werden wie zu Beginn des Prozesses. Wir haben das Gefühl, dass hier im Augenblick – das liegt viel
leicht auch am bevorstehenden Wahltermin – die Regierungsaktivität eher eingeschlafen ist und dass hier ein Projekt nicht mit der notwendigen Energie umgesetzt wird.
Die schriftliche Anhörung der Experten, die wir im Ausschuss angeregt und durchgeführt haben, hat mir persönlich viel gebracht. Ich habe mir viele neue Argumente erschließen können, die meine Sicht auf diese Problematik, auf diesen Sachverhalt durchaus noch mal verändert haben und die ich nachträglich auch noch als sehr nutzbringend einordnen möchte. Kollege Kellner hat die Chronologie des Sachverhalts eigentlich schon sehr detailreich dargestellt, sodass ich mir das jetzt von hier vorne erspare. Er hat darauf hingewiesen, dass es hier um ein wirklich großes Budget geht, das zu verausgaben ist. 100 Millionen Euro für Thüringen vom Bund, zusätzlich 100 Millionen Euro durch das Land, das sind in Summe 200 Millionen in acht Jahren. Das ist schon eine Stange Geld, gerade wenn man sich vor Augen führt, dass die vor etwa 25 Jahren ins Leben gerufene Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in diesem Zeitraum ihres Bestehens insgesamt 240 Millionen Euro ausgeben konnte.
Die Bereitschaft, in die Thüringer Residenzkultur zu investieren, ist absolut begrüßenswert. Das ist auf jeden Fall die Position, die wir als AfD von Anfang an vertreten haben und weiterhin vertreten.
Von Anfang an haben wir aber auch immer wieder kritisch darauf hingewiesen, dass die Frage des Ob und des Charakters einer länderübergreifenden Stiftung sinnvoll geklärt werden muss. Indes konnten alle Debatten über diesen Punkt, auch die darlegenden Auskünfte der Landesregierung, nicht hinreichend klarmachen – Kollege Kellner hat darauf hingewiesen –, warum es die Bedingung gibt, dass eine neue länderübergreifende Stiftung zu gründen sei, wenn es darum geht, der Thüringer Residenzkultur unter die Arme zu greifen. Noch mal: Auch aus Sicht der AfD-Fraktion gibt es diese Begründung für eine neue Stiftung bis heute nicht.
So haben weder der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs noch sein Kollege Carsten Schneider deutlich machen können oder wollen, weshalb es diese neue Stiftung geben muss. Schneider meinte dazu in einem Interview lediglich – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „So lautet der politische Kompromiss.“ Da stellt sich beispielsweise die Frage: Kompromiss zwischen wem? Das Ganze riecht dann doch nach Hinterzimmerpolitik, riecht dann doch nach Hinterzimmermauschelei. Deswe
gen sind wir als AfD der Überzeugung, dass Transparenz hier nottut.
Wenn gelegentlich zu hören ist, dass die Gründung einer neuen Stiftung auch dazu dient, den Begehrlichkeiten anderer Bundesländer entgegenzutreten, so scheint das in meinen Augen auch eher eine gekünstelte Begründung zu sein. Eher, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liegt es auf der Hand, dass es bei der länderübergreifenden Stiftung seitens des Bundes lediglich darum geht, dass der Bund seinen Daumen auf dem Projekt halten will. Das wird auch im Hinweis von Herrn Kahrs deutlich, dass man eine Dachstiftung – die hier eben auch schon Thema der Debatte war, die das Geld an eine untergeordnete Stiftung also nur durchleitet – von Bundesseite explizit nicht wolle. Es geht also bei der neuen Stiftung nicht zuletzt um die Einflussnahme des Bundes, und zwar um die Einflussnahme im Bereich der Kulturhoheit der Länder – auch darauf hat Herr Kollege Kellner schon hingewiesen und damit auf dieselbe Position sowohl der CDUFraktion als auch der AfD-Fraktion hier im Hohen Hause. Die Kulturhoheit der Länder darf von uns nicht zur Disposition gestellt werden.
Es ist überhaupt nicht zu erkennen, dass es Mitwirkungsrechte des Bundes bei der Landesaufgabe Kultur gibt. Der Erhalt der landeseigenen Residenzkultur ist keine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Natürlich kann sich der Bund immer mal wieder in seiner Argumentation darauf beziehen, dass es Denkmäler nationaler Bedeutung gibt. Wer zweifelt daran? Aber diese Denkmäler nationaler Bedeutung sind bisher bei den Bundesländern in sehr guter Hand gewesen. An diesem Grundsatz und an dieser Ausrichtung der Bund-Länder-Beziehung im Bereich der Kulturpolitik halten wir als AfD weiterhin fest.
Es sieht also so aus, als wäre die länderübergreifende neue Stiftung ein Selbstzweck. Aber das ist sie nicht und fachliche Gründe für eine neue Stiftung sind – um das noch mal zusammenzufassen – schlichtweg nicht erkennbar.
Es wurde schon erwähnt, es gibt exzellente Strukturen, exzellent arbeitende Strukturen in Thüringen, die man gewiss auch ohne großen Arbeitsaufwand in der Weise weiterentwickeln kann, dass sie die Gelder des Sonderinvestitionsprogramms verwalten
und auch zusätzliche Liegenschaften über die 31 hinaus betreuen können, die ihr zurzeit obliegen. Das ist die heute schon öfter erwähnte Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Wie gesagt, hier liegen arbeitsfähige, bewährte Strukturen vor, hier liegt eine ausgereifte Expertise vor, die man ohne Weiteres nutzbar machen kann. Man könnte praktisch schon morgen damit beginnen, die Gelder des Bundes zugunsten unserer – ja – stellenweise leider verfallenden Residenzkultur zu verwalten.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wir reden von acht Jahren. Wir reden nicht von 16 oder 24 Jahren. Wer wagt es von uns, Prognosen anzustellen, was in diesem Land in neun oder 16 oder 20 Jahren ist, was vor allen Dingen die finanzielle Kraft des Bundes in diesem Zeitraum angeht? Wir reden also, wenn wir realistisch bleiben wollen, von acht Jahren. Darum geht es. In diesen acht Jahren sollen 100 bzw. 200 Millionen Euro an Geld hier in Thüringen verausgabt werden, und das muss so schnell wie möglich gehen. Es lohnt sich nicht, hier neue Strukturen aufzubauen, es lohnt sich nicht, hier neues Personal einzuarbeiten, und es lohnt sich nicht bzw. es wäre fast schon eine Verhöhnung – wenn ich mich mal so ausdrücken will – des Volkswillens, noch mehr Bürokratie aufzubauen. Mehr Bürokratie ist mit uns als AfD mit Sicherheit nicht machbar.
Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wird meine Fraktion dem CDU-Antrag zustimmen, der in der Sache darauf abzielt, erstens die kulturpolitische Unabhängigkeit Thüringens zu sichern und zweitens die Gelder des Sonderinvestitionsprogramms in die bestehende Thüringer Stiftung zu leiten. Der Antrag hebt zu Recht darauf ab, dass die für Thüringen vorgesehenen 100 Millionen Euro des Bundes auch direkt an den Freistaat geleitet werden können. Das muss das Interesse Thüringens sein. Im Übrigen entspricht diese Positionierung beispielsweise auch der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlösserverwaltungen.
Meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten, ich muss noch zwei Bemerkungen zum Antrag der Koalitionsfraktionen machen. Erstens: In der Begründung des rot-rot-grünen Antrags wird davon gesprochen, dass beide Länder, also Thüringen und Sachsen-Anhalt, über – so wörtlich – eine einzigartige Verdichtung von Denkmälern der Residenzkultur verfügen. Es wird suggeriert, dass es den Raum einer einheitlichen mitteldeutschen Residenzkultur gebe. Das ist schlichtweg falsch. In Thüringen haben wir ein reiches Residenzerbe, das beispielsweise auch durch die Marke „Schatzkam
mer Thüringen“ repräsentiert wird – gewiss –, und das stellt keiner in Abrede. Es gibt auch in Sachsen-Anhalt bedeutsame Schlösser, Burgen und Gärten. Man denke beispielsweise an das Schloss Mansfeld oder Wernigerode oder Schloss Burgscheidungen und andere Schmuckstücke. Dennoch, ein derart dichtes und reiches Residenzerbe wie in Thüringen gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. So überwiegen diesbezüglich die strukturellen und historischen Unterschiede, die durch eine Zusammenfassung unter der Überschrift „Mitteldeutsche Schlösser und Gärten“ eher verwischt werden. Wenn man schon von Mitteldeutschland spricht, dann müsste ja auch namentlich Sachsen bei der länderübergreifenden Stiftung mitmachen. Das ist bekanntlich auch nicht der Fall.
Zweitens und letztens in diesem Zusammenhang: Es ist schon erstaunlich, dass der rot-rot-grüne Antrag die Landesregierung auffordert, quasi für Sachsen-Anhalt mitzuentscheiden und eine Art Bundesland Mitteldeutschland zu suggerieren, dass von Erfurt aus regiert wird. Denn wie soll man sonst die Punkte II.1 bis 3 verstehen? Ob die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt in die neue Stiftung übergeht, wie es in II.2 gefordert wird, ist jedenfalls nicht die Entscheidung der Thüringer Landesregierung. Das ist dann Ausfluss von etwas, was wir schon öfter beklagt haben. Das ist Ausfluss eines handwerklich nicht vorhandenen Könnens.
Bleibt am Schluss, der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass die fixe Idee einer länderübergreifenden Kulturstiftung aufgegeben wird. Wenn der Bund etwas für unsere Thüringer Residenzkultur, das Erbe der Thüringer Schlösser, Burgen, Gärten und Museen oder Sammlungen tun will, was wir – und das betone ich hier noch mal – ausdrücklich begrüßen, dann kann er das Geld direkt nach Thüringen leiten, nämlich in die schon bestehenden landeseigenen Strukturen. So soll es sein und so kommt es hoffentlich. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Leider ist es so, dass ich mein Redemanuskript zur ersten Lesung praktisch heute noch mal hätte rezitieren können. Wenig hat sich getan und vieles ist leider weiterhin ungeklärt. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, man hat der Forderung des Landessportbundes, die Formulierung in § 15 zu korrigieren, Rechnung getragen. Die Betriebskostennutzungsentgelte oder Gebühren, die die öffentlichen Träger nun gegenüber den Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes sowie den Sportfachverbänden zur Förderung des Nachwuchsleistungssports geltend machen können, werden durch das Land Thüringen getragen. Das Land
Thüringen wird in die vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung der Sportstätten zwischen dem öffentlichen Träger und dem Sportfachverband einbezogen und es wird sichergestellt, dass Sportfachverbände nicht in finanzielle Vorleistungen gehen müssen. Das findet nicht nur den Zuspruch der Verbände, sondern auch den Zuspruch der AfD‑Fraktion.
Jedoch bleiben Fragen offen. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird ganz allgemein von Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes gesprochen – eine aus unserer Sicht durchaus unscharfe Formulierung, denn Spezialgymnasien gibt es in Thüringen, wie Sie sicherlich alle wissen, nun mal auch für Sprachen, Musik und andere Bereiche.
Ferner ist dubios, warum ausschließlich bei der Friedrich‑Schiller-Universität Jena eine Ausnahmeregelung getroffen wurde; die „Lex Jena“ wurde ja schon vom Kollegen Grob angesprochen. In den das Gesetz begründenden Unterlagen wird nach wie vor nicht ausgeführt, warum durch die Universität ein Entgelt an die Stadt Jena für die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikhalle zu entrichten ist. Den schriftlichen Stellungnahmen zufolge scheint über dieses besagte Nutzungsentgelt keineswegs Einigung zu herrschen. Während die Stadt Jena die in § 15 Abs. 2 vorgenommene Regelung ausnahmslos begrüßt und auf eine schnellstmögliche Umsetzung hofft, ergibt sich für die Universität Jena weiterhin Gesprächsbedarf. Aus ihrer Sicht geht es nur um die Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten entsprechend ihrer Nutzungsanteile, nicht aber um die Entrichtung weiterer Entgelte oder Gebühren.
Hier, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, bleibt der Gesetzentwurf unscharf, auch mit Blick darauf, auf welcher Grundlage diese Nutzungsentgelte erhoben werden sollen.
Offen bleibt auch, wie die öffentlichen Träger die Höhe der Nutzungsentgelte oder Gebühren in den Fällen, in denen die Nutzung der Sportstätten von besonderem Landesinteresse ist, festlegen werden. Hoffen wir, dass eine einschlägige Rechtsverordnung hier bald Klarheit schafft.
Klarheit, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das ist, worauf Vereine und Gemeinden seit Verabschiedung des neuen Sportfördergesetzes im Dezember vergebens hoffen. Denn Unklarheit besteht auch dahin gehend, was von der Unentgeltlichkeit insgesamt umfasst wird – eine Frage, die gerade für kleinere Vereine mit wenigen durchschnittsverdienenden Mitgliedern durchaus existenzbedrohend
sein kann. Rot-Rot-Grün hat hier leider keine eindeutige Rechtslage geschaffen, der Gesetzestext bleibt interpretationsbedürftig bzw. gibt Anlass für Interpretationsspielräume. Was ist zum Beispiel in Turnhallen, in denen münzbetriebene Duschautomaten hängen? Müssen Kommunen Vereinsmitgliedern nun Duschmarken für solche Anlagen kostenlos zur Verfügung stellen, weil in Turnhallen ohne Duschautomaten Vereinsmitglieder das Wasser einfach so aufdrehen, also kostenfrei nutzen können? Problematisch ist auch die unentgeltliche Nutzung von kostenintensiven Sportanlagen wie Eisschnelllaufbahnen, Eishockeyhallen oder Bobbahnen durch anerkannte Sportorganisationen für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb.
Die Zahlung der Landespauschale, um die Einnahmenreduzierung der öffentlichen Träger zu kompensieren, habe ich hier an dieser Stelle auch schon mehrfach infrage gestellt. Neben dem äußerst kritisch zu betrachtenden Vergabeprinzip – ich erinnere, dass das anhand der Einwohnerzahl geschehen soll – basiert auch die Höhe der Pauschale auf keinerlei Evidenz. Man hat die Höhe seinerzeit weder begründet, noch basiert sie auf prüfbaren Unterlagen oder Nachweisen der Landkreise oder kreisfreien Städte.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Rot-Rot-Grün hat es versäumt, die Gelegenheit zu nutzen, wenn schon noch mal nachgebessert werden muss, die Korrekturen gründlich und an den richtigen Stellen vorzunehmen. Die dringend benötige Richtlinie zur Aufteilung der Landesmittel auf die Landkreise und ihre Gemeinden ist auch noch nicht da und hätte schon lange da sein können und da sein müssen.
Ersteres, was ich abschließend erwähnte – also die Unklarheit im Gesetzestext –, möchte ich gern als Nachlässigkeit beschreiben. Letzteres ist in meinen Augen Pflichtvergessenheit. Gut, dass Rot-RotGrün am 27.10. dieses Jahres dann Geschichte ist. „Sport frei“ – „Sport frei“ für den Thüringer Sport. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. 1:20 – das reicht.
Sehr geehrter Minister Holter, wenn ein ideologisierter Abgeordneter der Fraktionen von Rot-RotGrün hier vorn steht und in unflätiger Art und Weise
meine Kollegin beschimpft, ist das das eine. Wenn aus derselben Richtung dann irgendwelche Falschbehauptungen vom Rednerpult in das Hohe Haus artikuliert werden,
dann ist das auch das eine. Aber wenn ein Vertreter der Landesregierung, wenn Sie, sehr geehrter Minister Holter, hier als Minister vorn stehen und sagen und behaupten, der Gesetzentwurf der AfD diskreditiert
so sagten Sie wörtlich gerade von hier vorn – unsere Lehrer, dann ist das eine schamlose Lüge.
Im Gegenteil, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete: Dieser Gesetzentwurf macht unsere Lehrer stark. Im Gegensatz zu Ihnen, die unsere Lehrer zu Lernbegleitern degradieren wollen,
wollen wir starke Lehrer mit einer positiven Autorität, um einen gelingenden Erziehungsprozess in unseren Schulen initiieren zu können.
Dieser Gesetzentwurf, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, richtet sich vor allen Dingen dagegen, dass in Thüringer Schulen vielleicht auch heute wieder eben nicht Fachpädagogen Sexualkundeunterricht erteilen, Sexualaufklärung betreiben, sondern vielleicht auch heute wieder außerschulische Institutionen, deren Genese, deren Finanzierung,
deren personelle Besetzung leider nicht immer sehr transparent sind,
Aufklärungsunterricht für Grundschulkinder betreiben. Und das wollen wir nicht, und diesen Missstand greift unser Gesetzentwurf auf.
Er bedeutet eine Stärkung der Lehrer, eine Klarheit für Eltern und dass nur Fachpersonal ihre Kinder entsprechend aufklärt. Das ist der Wunsch der AfD und deswegen heute dieser Gesetzesantrag. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Ich beginne mit einem Zitat, Frau Präsidentin: „Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht für Parteibeteiligungen an Zeitungen, schon im Interesse des Verbraucherschutzes: Wenn auf jeder Wurstpackung steht, was drin ist, dann muss das erst recht für Zeitungen gelten. Leser müssen wissen, wer sich hinter einem Zeitungstitel verbirgt. Parteibeteiligungen müssen auf der Titelseite von Zeitungen angezeigt werden.“
Selbiges stammt übrigens von Laurenz Meyer, der zwischen 2000 und 2004 Generalsekretär der CDU war. Und in diesem Fall muss ich dem CDU-Mann zustimmen. Er hat recht.
Die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen wird immer wieder kritisch hinterfragt und ist wiederholt Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen gewesen, von Gesetzesinitiativen im Bund und in den Ländern und auch Gegenstand von Verfassungsgerichtsentscheidungen.
Über die Gründe hierfür muss nicht lange gerätselt werden. Es ist insbesondere eine Partei, die SPD, die vor allem infolge ihrer Entstehungsgeschichte und parteihistorischen Entwicklung über eine recht umfangreiche Beteiligung an Presse- und Rundfunkunternehmungen verfügt. Über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH – DDVG abgekürzt – hält die SPD direkt oder indirekt Anteile an Zeitungen wie der „Neuen Westfälischen“, dem „Nordbayrischen Kurier“, der „Sächsischen Zeitung“, der „Morgenpost Sachsen“, den „Dresdner Neuesten Nachrichten“, der „Leipziger Volkszeitung“, der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, der „Neuen Presse Hannover“, dem „Göttinger Tageblatt“, der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ etc. pp.
Auch in Thüringen ist die DDVG präsent und hält Anteile an der Suhler Verlagsgesellschaft, der Herausgeberin des „Freien Wortes“ und der „Südthüringer Zeitung“.
In einem demokratischen Rechtsstaat kommt den Medien eine entscheidende Rolle bei der politischen Willensbildung der Bevölkerung zu. Die Medien haben darüber hinaus eine wichtige Aufgabe bei der Kontrolle staatlichen Handelns, weshalb die Sicherung freier Medien eine Grundvoraussetzung für ein freiheitliches Staatswesen ist.
Hierüber dürften wir in diesem Hohen Haus sogar Einigkeit haben. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, aus der Sicht der AfD gehören die Ausübung von politischer Macht einerseits und die kritische Bewertung politischen Handelns andererseits durch die Medien nicht in eine Hand. Besonders bedenklich ist es dabei, wenn Parteibeteiligungen an Zeitungen mit regionalem Monopol bestehen, da sich bei derartigen Monopolstellungen eine Parteibeteiligung besonders verzerrend auf die öffentliche Meinungsbildung ausüben kann.
Dabei ist es für den Leser oftmals nicht erkennbar, welches Medium zu welchem Anteil in der Hand einer einzelnen Partei ist. Zugleich ist der Markt für Zeitungen und Zeitschriften zunehmend gekennzeichnet durch Formen redaktioneller Zusammenarbeit, mit dem grundsätzlich nachvollziehbaren Ziel der Kostenersparnis. Dies führt jedoch dazu, dass selbst vermeintlich parteiunabhängige Zeitungen Inhalte von Zentralredaktionen oder Redaktionsnetzwerken nutzen, die mitunter wiederum ebenfalls anteilig direkt oder indirekt im Besitz von Parteien sind, und zwar ohne dass der Leser die Möglichkeit hätte, sich darüber zu informieren. Hier fehlt jegliche Transparenz und die im Landespressegesetz vorgesehene Offenlegungspflicht im Impressum reicht unserer Meinung nach jedenfalls nicht aus, um diesem Transparenzdefizit tatsächlich entgegenzuwirken. Hier, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, setzt der Gesetzentwurf meiner Fraktion an. Wir schlagen eine gesetzliche Regelung vor, die die Offenlegungspflicht im Thüringer Pressegesetz ergänzt und sicherstellt, dass Medienkonsumenten darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Publikationen oder Medieninhalte von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind. Wir freuen uns auf diese wichtige und notwendige Debatte und ich beantrage hier schon die Überweisung der Vorlage an den zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Sehr geehrte Frau Henfling, Sie haben den Inhalt und die Intention unseres Gesetzentwurfs augenscheinlich nicht verstanden. Es ging hier niemals um Parteimitgliedschaften. Natürlich kann jeder Redakteur Mitglied jeder Partei sein. Das war ja gar nicht Thema unseres Gesetzentwurfs.
Bitte einfach noch mal durchlesen! Es ist Teil ihres gesetzlichen Auftrags, Parteien versuchen, auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss zu nehmen, etwa indem sie eigene Zeitungen oder sonstige Veröffentlichungen herausgeben
und auf diese Weise ihre politischen Inhalte öffentlich kommunizieren. Darüber hinaus – und das hatte ich ja eben schon in meiner Einbringungsrede thematisiert und daran möchte ich an dieser Stelle anknüpfen – steht es politischen Parteien selbstverständlich frei, sich an Unternehmungen zu beteiligen, darunter selbstverständlich auch an Medienunternehmungen. Das stellen wir nicht in Abrede.
2008, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, stellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags fest, dass mit Ausnahme der Grünen alle im Bundestag vertretenen Parteien Medienbeteiligungen besaßen. Die einsame Spitzenstellung – und das hat nichts mit Diskreditierung zu tun, sondern ist einfach nur die Erwähnung eines Faktums – hatte die SPD inne, die über ihre bereits eingangs erwähnte Holdinggesellschaft DDVG umfangreiche Beteiligungen an Presse- und Rundfunkunternehmungen hält.
Anders als es bei sonstigen Unternehmensbeteiligungen der Fall ist, wirft die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen aber Probleme grundsätzlicher, nämlich verfassungsrechtlicher, Natur auf. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist nämlich die wichtigste Funktion der Medien – und ich glaube, darüber herrscht sogar hier im Hohen Hause Einigkeit – die Stärkung der Demokratie. Voraussetzung ist hierfür nach dem traditionellen
Verständnis der Rundfunkfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes eine neutrale Vielfalt im Hörfunk und im Fernsehen und Erhalt der Konkurrenz in der Presse. Die Medien sollen dabei nicht nur eine unabhängige politische Willensbildung der Bürger ermöglichen und sicherstellen, sie sollen auch staatliche Machtausübung kontrollieren und selbstverständlich Missstände aufdecken. Aus diesen Gründen, sehr geehrte Kollegen, ist es zwingend erforderlich, dass sie pluralistisch strukturiert und vor allem frei von jeglicher Form staatlicher Einflussnahme sind. Die vierte Gewalt, wie wir die Medien gern nennen, muss unabhängig von den anderen Gewalten sein. Die zu Kontrollierenden sollen sich nicht selbst kontrollieren, die zu Vermittelnden nicht selbst zu den Mittlern werden, das ist der Kern der funktionalen Unvereinbarkeit von Parteien und Medien.
Da Parteien aber naturgemäß auf die Erlangung staatlicher Macht ausgerichtet sind – das ist ihr Daseinszweck –, weisen sie in aller Regel eine besondere Staatsnähe auf, die bei Parteien, die sich in Regierungsverantwortung befinden, natürlich umso größer ist. Gerade in der öffentlichen Wahrnehmung lässt sich dann häufig nicht mehr zwischen Parteihandeln und Regierungshandeln unterscheiden. Wenn die betreffende Partei zusätzlich Beteiligungen an Medienunternehmen hält, besteht tatsächlich die Gefahr gegen das Demokratieprinzip verstoßender staatlicher Einflussnahme auf den gesellschaftlichen Willensbildungsprozess. Das wiegt noch weitaus schwerer, wenn das Ergebnis der Einflussnahme als neutrale Berichterstattung in vorgeblich parteipolitisch unabhängigen Medien daherkommt.
Diese Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn aufgrund der Beteiligungshöhe nicht nur von einem finanziellen Engagement aus Renditegründen, sondern von der Möglichkeit einer unternehmerischen Einflussnahme durch die Partei auf ein Medienunternehmen und damit von der Möglichkeit zur Einflussnahme auf die angebotenen Inhalte auszugehen ist. Das Zitat der ehemaligen SPDBundesschatzmeisterin und Generaltreuhänderin der DDVG, Inge Wettig-Danielmeier, über die Beteiligung ihrer Partei an Medien spricht Bände. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Auch dort, wo wir nur 30 oder 40 Prozent haben, kann in der Regel nichts ohne uns passieren.“ Noch einmal: „Auch dort, wo wir nur 30 oder 40 Prozent haben, kann in der Regel nichts ohne uns passieren.“
Frau Wettig-Danielmeier muss es schließlich wissen. Schließlich war sie es, die sich im Rahmen eines Briefwechsels mit dem damaligen Chefredakteur der „Frankfurter Rundschau“, Wolfgang Storz, über die Berichterstattung eben dieser „Frankfurter Rundschau“ beschwerte und den Abdruck eines Beitrags einer SPD-Funktionärin dringend empfahl, wörtlich: „empfahl“. Chefredakteur Storz lehnte dies mit Verweis auf die redaktionelle Unabhängigkeit ab, woraufhin Frau Wettig-Danielmeier antwortete, seine Weigerung beruhe möglicherweise, ich zitiere, Frau Präsidentin: „auf einem Missverständnis über die redaktionelle Unabhängigkeit und Führung einer Redaktion.“ Ich wiederhole noch mal: „auf einem Missverständnis über die redaktionelle Unabhängigkeit und Führung einer Redaktion.“
Storz wurde wenig später gekündigt.
Artikel 21 Grundgesetz setzt an den Betrieb, den Besitz und die Beteiligung von Parteien an. Medienunternehmen haben daher durchaus auch Grenzen, auch wenn diese sehr oberflächlich sind. So müssen Parteien ihre Unternehmensbeteiligungen, also auch ihre Medienbeteiligung sowie die Hauptprodukte derjenigen Medienunternehmen, an denen sie beteiligt sind, im Rechenschaftsbericht offenlegen. Aber das, sehr geehrter Kollege Wucherpfennig, und darauf rekurrierten Sie auch hier vorn in Ihrer Rede, ist unserer Meinung nach zu wenig. Deswegen gibt es den Gesetzentwurf der AfD. Tatsächlich wird kaum ein Leser die Rechenschaftsberichte der Parteien studieren, bevor er sich eine Zeitung kauft. Ich kenne jedenfalls keinen.
Selbst diejenigen Leser, die dies tun, können in der Regel nicht ohne Weiteres erfahren, ob ihr bevorzugtes regionales oder überregionales Zeitungsprodukt wirklich so unabhängig ist, wie sie es oftmals selbst von sich behaupten. In der Praxis bestehen nämlich vielfältige Möglichkeiten, die Transparenzklausel des Parteiengesetzes zu unterlaufen. Das ist das große Problem und das ist die Herausforderung. Sie gilt nur für Unternehmensbeteiligung im engeren Sinn, also für Kapitalbeteiligung in Form von Anteilsbesitz an Drittunternehmen. Das Transparenzgebot gilt hingegen nicht für andere Formen der Zusammenarbeit. Wie oft beispielsweise und in welcher Form oder in welchem Umfang ein Redaktionsnetzwerk – und die Redaktionsnetze sind ja ein Modell, das sich in der Praxis weiter verbreitet –
oder eine Zeitung, an der eine politische Partei beteiligt ist, einer anderen Zeitung redaktionelle Inhalte zur Verfügung stellt, muss im Rechenschaftsbericht der Partei eben gerade nicht ausgewiesen werden und könnte deswegen auch von einem interessierten Leser, der den Rechenschaftsbericht tatsächlich dann rezipiert, nicht erschlossen werden.
Die Rechenschaftsberichte der SPD mögen also offenlegen, dass die Partei Inhaberin der DDVG ist, die wiederum an einer Reihe von Tageszeitungen beteiligt ist. Die Titel habe ich nicht zur Gänze, aber ansatzweise in meiner Einbringungsrede aufgeführt. Dass die DDVG aber etwa 23 Prozent der Verlagsgesellschaft „Madsack“ hält, die über das unternehmenseigene Redaktionsnetzwerk Deutschland überregionale und internationale Inhalte erstellt, die von einer Masse anderer vermeintlich parteiunabhängiger Medien verwendet werden, geht aus dem Rechenschaftsbericht in dieser Deutlichkeit eben nicht hervor.
Selbst Leser also, die die Rechenschaftsberichte der Parteien studieren, erhielten keine Informationen über die von mir gerade in Kürze dargestellten Verbindungen. Und diese lückenhaften Regelungen, die – wie ich schon ausgeführt habe – erhebliche Relevanz besitzen, vor allen Dingen für die politische Meinungsbildung, die gilt es zu überprüfen und zu verbessern.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, eine der Grundfesten der parlamentarischen Demokratie ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Medien. Und das sei mir an dieser Stelle kurz als Einschub erlaubt zu bemerken, sehr geehrter Herr Wucherpfennig, Sie haben ja einige Zahlen, was das Medienvertrauen der Bevölkerung angeht, hier vorne zitiert: Ich finde ein Medienvertrauen in überregionale Medien von unter 50 Prozent keinen sehr guten und keinen sehr vielversprechenden Wert.
Wenn eine grundsätzliche Grundrechtsträgerschaft der Parteien anzunehmen ist, diese also auch das Recht haben, selbstverständlich – und das wollen wir ihnen ja auch gar nicht in Abrede stellen –, sich wirtschaftlich zu betätigen, so wird es nicht möglich sein, den Besitz und die Beteiligung von politischen Parteien an Medienunternehmen zu verbieten. Dies hat die Rechtsprechung in vielen Einzelfällen auch so bestätigt. Es müssen daher alternative Wege gefunden werden, zumindest die zwingend notwendige Transparenz bei solchen Medienbeteiligungen sicherzustellen. Das Bundesverfassungsgericht stellte im vergleichbaren Fall von Parteienbeteiligung an Rundfunkunternehmen fest, dass die – ich
zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin – „fehlende Veröffentlichung von Minderheitsbeteiligungen wie auch von mittelbaren Beteiligungen sich erheblich auf die öffentliche und individuelle Meinungsbildung auswirken könne“. Ich zitiere weiter: „Vielen Rezipienten wird die (mittelbare) Parteibeteiligung nicht bekannt sein und sie können diesen Umstand nicht in die Bewertung des Programmangebotes einfließen lassen.“
Dieses Gesetz, das wir heute hier einbringen in der ersten Lesung, ist die geeignete Form unserer Meinung nach, diese Transparenz jetzt endlich herzustellen. Vom Verleger eines in Thüringen erscheinenden periodischen Druckwerks, das von Unternehmen herausgegeben wird, an denen politische Parteien mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, soll in Zukunft bei jeder Ausgabe und an herausgehobener Stelle des Druckwerks auf diesen Umstand hingewiesen werden. Gleiches soll für Druckwerke gelten, die auf Medieninhalte zurückgreifen, die von Unternehmen mit Parteibeteiligung stammen.
Ich mache mir somit die bereits in der Einbringung zitierte Forderung erneut zu eigen. Ich zitiere abschließend mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin: „Wenn auf jeder Wurstpackung steht, was drin ist, dann muss das erst recht für Zeitungen gelten. Leser müssen wissen, wer sich hinter einem Zeitungstitel verbirgt.
Parteibeteiligungen müssen auf der Titelseite von Zeitungen angezeigt werden.“
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, freue mich auf die weitere Diskussion und hoffe, dass Sie im Sinne von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Medientransparenz und Vielfalt unseren Gesetzentwurf dann mal an den Ausschuss überweisen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, liebe Sportfreunde im Hohen Haus hier unten im Plenum und oben auf der Tribüne!
In meiner Rede zur Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes im November 2018 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass das, was für die einen gut ist, nämlich für die Vereine, die Schulen und die Hochschulen, nicht automatisch auch für die anderen gut sein muss, nämlich die Träger der entsprechenden Sporteinrichtungen.
Den Kommunen und Landkreisen entstehen durch die im Sportfördergesetz festgeschriebene prinzipiell entgeltfreie Nutzung öffentlicher Sportanlagen und Schwimmbäder beachtliche Einnahmeausfälle. Das hat – und das ist durchaus erfreulich und das erkenne ich auch an – auch die Landesregierung erkannt. Die 5 Millionen Euro, die von ihr zur Kompensation von Einnahmeausfällen bereitgestellt werden, sind aber nicht ausreichend. Das hatte ich schon damals angemerkt und gleichzeitig kritisiert, dass das Geld in der nicht bewährten Gießkannenmanier nach dem keineswegs sachgerechten Kriterium der Einwohnerzahl verteilt werden soll.
Hier werden die Kommunen im ländlichen Raum gegenüber den Städten ganz eindeutig diskrimi
niert, aber das ist von Rot-Rot-Grün vielleicht ja auch gewollt.
Nun befassen wir uns nach so kurzer Zeit, nach ungewöhnlich kurzer Zeit, schon wieder mit dem Sportfördergesetz. Warum ist das so? Man hat festgestellt, dass die eben bereits angesprochene Landespauschale – ich zitiere – „nicht geeignet [ist], die […] entstehenden finanziellen Belastungen des öffentlichen Trägers angemessen zu kompensieren.“ Es kommt also zur Nachbesserung eines handwerklich schlecht gemachten Gesetzes. Neben der Zahlung der Landespauschale soll nun die Möglichkeit eines Interessenausgleichs für die öffentlichen Träger der Sportstätten für die Fälle geschaffen werden, in denen die Nutzung der Sportstätte im besonderen Landesinteresse liegt und ein deutlich überdurchschnittlicher Umfang der Nutzung besteht. Das trifft zum einen die Nutzung kommunaler Anlagen durch in Landesträgerschaft stehende Spezialgymnasien, zum anderen die Nutzung durch Sportfachverbände zur Förderung des Nachwuchsleistungssports. In diesen Fällen können – und das ist das Interessante: können – vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Ich frage mich natürlich, warum man hier in einer Kann-Regelung verharrt, denn im vorliegenden Gesetzentwurf ist an einer anderen Stelle wiederum klar festgeschrieben, dass die Friedrich-Schiller-Universität Jena für die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage ein Nutzungsentgelt an die Stadt Jena zahlen muss. Das ist interessant – auch Kollege Grob hat richtigerweise darauf hingewiesen –, weil wir es hier mit einer ungewöhnlichen Einzelfallregelung in einem Gesetz zu tun haben. Interessant wäre es auch, zu erfahren, wie hoch das Entgelt ist, welches basierend auf einer gesonderten vertraglichen Grundlage an die Stadt Jena zu entrichten sein wird.
Wir als AfD-Fraktion wertschätzen sowohl die Arbeit an unseren drei Thüringer Sportgymnasien als auch die Förderung des Nachwuchsleistungssports. Das habe ich an verschiedenen Stellen immer wieder betont. Deswegen ist eine gesonderte finanzielle Unterstützung dieser Einrichtung durch das Land richtig und wichtig zugleich.
Daneben, sehr geehrte Kollegen, muss aber der Breitensport angemessen unterstützt werden. Wir wissen alle – und das ist durchaus auch in einer modifizierten Vorstellung des Pyramidenmodells des Sports eine zulässige Ableitung –, dass es immer der Breitensport ist, der durch die Vorbilder des Spitzensports zu Hochleistungen animiert wird, und
letztlich das Rekrutierungs- und Talentreservoir für zukünftige Talente, die auch im Hochleistungssport im internationalen Bereich bestehen können, vorgehalten werden muss.
Dieser Breitensport findet nun mal nicht in der neu eingerichteten Leichtathletikhalle in Jena statt. Der findet gewöhnlich auch nicht in einem der drei hervorragende Arbeit leistenden Thüringer Sportgymnasien statt. Er findet beispielsweise vorrangig auf den Bolzplätzen in unseren Dörfern in Thüringen statt.
Daher sollten wir – bei allem Verständnis für ein besonderes Interesse der Landesregierung für den Spitzensport – nicht vergessen, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder auch zukünftig die heimischen Sportanlagen nutzen können. Das, sehr geehrte Kollegen, geht nur, wenn genügend Gelder in die Kommunen und Landkreise fließen, damit insbesondere auch die Gemeinden im ländlichen Raum ihre Sportstätten sanieren und vor dem Verfall bewahren können.
Diese besorgniserregende Entwicklung könnte tatsächlich eintreffen, wenn sie auch in Zukunft nicht auskömmlich finanziert sind. Deswegen haben wir als AfD-Fraktion in der Debatte um den Landeshaushalt 2020 explizit in einem Änderungsantrag gefordert, die Zuweisung an die Gemeinden und die Gemeindeverbände für Investitionen in Sportanlagen um knapp 2 Millionen Euro zu erhöhen. Aber – da erzähle ich Ihnen ja nichts Neues – auch dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt. Das sei mir an dieser Stelle auch noch mal erlaubt, zu bemerken: genauso wie kein einziger Antrag in den letzten viereinhalb, fast fünf Jahren dieses Hohe Haus in Richtung Ausschuss verlassen hat, nur weil er von der AfD stammte.
Was für ein demokratisches Verständnis!
Bleibt zu hoffen – und das sei mir abschließend gestattet, zu bemerken –, dass die von der Landesregierung nun eingestellten Mittel für den Interessenausgleich auch dort sorgen und auch dort ankommen, wo sie am nötigsten gebraucht werden, in den kleinen Kommunen, in den kleinen Dörfern, auf dem Land in Thüringen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, wir alle wissen, dass für eine funktionierende Demokratie eine lebendige und differenzierte Medienlandschaft unentbehrlich ist. Dazu gehört nach wie vor die gedruckte Zeitung. Die Einstellung von gedruckten Ausgaben, wie sie von hier vorne gerade eben schon thematisiert worden ist und wie sie von der Mediengruppe angekündigt wurde, kann daher nur als fatales Signal beurteilt werden. Insofern ist es auch richtig, wenn sich die Politik in Thüringen über die Zukunft der gedruckten Zeitung Gedanken macht.
Der Antrag der CDU greift diese Problematik auf und verknüpft sie mit einer steuerrechtlichen Problematik, die in einem Zusammenhang steht. Während gedruckte Zeitungen und Zeitschriften mit dem verminderten Steuersatz von 7 Prozent belegt werden, gilt für elektronische Publikationen immer noch der Steuersatz von 19 Prozent. Das ist in der Tat nicht nachvollziehbar und so fordern die Verlage zu Recht schon seit Langem, dass hier eine Angleichung erfolgen müsse.
Einer entsprechenden Harmonisierung des Steuersatzes standen bisher die Regelungen der EU entgegen. Dieses Hemmnis ist aber seit Ende des vergangenen Jahres beseitigt. Darauf hat der Kollege Wucherpfennig von hier vorn auch schon hingewiesen.
So weit, so gut. Nun zum Antrag der CDU im Besonderen. Ich spreche hier drei Punkte an.
1. Die AfD-Fraktion, nicht nur hier im Thüringer Landtag, spricht sich bekanntlich für eine gründliche Reform des Steuerrechts aus. Die Bürger und namentlich die kleinen und mittleren Unternehmen müssen nach unserer Überzeugung dringend entlastet werden. Wir wollen allerdings nicht nur Harmonisierung, sondern vor allem überhaupt eine Senkung der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Hinge
gen frage ich mich, wie die Thüringer CDU-Fraktion Umsatzsteuersenkung anregen kann, während der CDU-Haushaltspolitiker im Bundestag, Eckhardt Rehberg, gleichzeitig betont, dass er – wörtlich – keinen Spielraum für weitere Steuersenkungen sieht. Was stimmt denn jetzt, liebe Kollegen von der CDU?
2. Ob eine Angleichung des Steuersatzes für elektronisch veröffentlichte Presseprodukte wirklich weiterhilft, muss kritisch geprüft werden. Gewiss kämpfen die Verlage mit anhaltendem Auflagenrückgang – die Zahlen für die Mediengruppe Thüringen hat der Kollege Pidde von hier vorn gerade referiert – oder mit massiv ansteigenden Kosten für die Verteilung der Zeitung. Mit Blick auf diese Problemlage müssen wir fragen, ob sich hier mit Änderungen des Umsatzsteuerrechts tatsächlich etwas wirksam ausrichten lässt. Mir jedenfalls erscheint es fraglich, ob eine verminderte Umsatzsteuer für Online-Zeitungen zur Lösung der konkreten Probleme hier in Thüringen wirklich beitragen kann. Eine Frage ist, ob sich die finanziellen Spielräume der Mediengruppe Thüringen, um die es hier in der Hauptsache geht, durch eine Steuerangleichung tatsächlich vergrößern, und vor allen Dingen wie der Konzern mit einer etwaigen Steuerangleichung bzw. Verminderung dann umgehen würde. Kann die Senkung der Umsatzsteuer für Online-Produkte die Kosten für die Herstellung und Verteilung der gedruckten Zeitungen wirklich kompensieren? Bei Ausführungen des Geschäftsführers der Mediengruppe Thüringen bei einer der letzten TLM-Sitzungen wurden daran deutliche Zweifel geäußert. Außerdem: Lesen beispielsweise nicht-internet-affine ältere Zeitungsleser in den ländlichen Regionen wirklich mehr online Zeitung, weil der Steuersatz für Onlinepublikationen vermindert wird? Die AfD-Fraktion befürchtet, dass das von der CDU vorgeschlagene Mittel nicht geeignet ist, effektiv zur Lösung der Probleme, um die es eigentlich geht, beizutragen. Auf einen wichtigen Zusammenhang sei dabei allerdings noch verwiesen. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, es ist meine feste Überzeugung, dass der Auflagenrückgang gedruckter Zeitung gewiss mehr mit den Inhalten als mit dem Mehrwertsteuersatz zu tun hat.
Dass sich die Bürger von den überkommenen Medien abwenden, dürfte vor allem daran liegen, dass sie diesen Medien nicht mehr vertrauen. Ich erinnere nur an den noch nicht so lange zurückliegenden, besonders abstoßenden Fall des Claas Relotius. Viel wichtiger als eine Änderung des Umsatzsteuersatzes für die Online-Presse ist insofern, dass die
Presse ihrem Geschäft wieder auf eine Weise nachkommt, die einem wirklichen journalistischen Ethos entspricht. Eine sachliche und nicht propagandistisch einseitig aufgestellte Presse findet ihre Leser jetzt und auch in Zukunft. Davon bin ich überzeugt.
3. Die Umsatzsteuer – das ist auch schon bemerkt worden – ist Bundessache. Insofern, sehr geehrte Kollegen von der CDU, lassen Sie uns doch einfach auf den Entwurf der CDU-geführten Bundesregierung warten, der bald konzipiert sein und dann auch eingebracht werden dürfte, um eine entsprechende Gesetzesänderung herbeizuführen.
Meine Empfehlung an die CDU: Rufen Sie doch einfach einmal bei den Kollegen an, um den Prozess zu beschleunigen. Wie gesagt, es ist Ihre Regierung. Die CDU ist die führende Regierungsfraktion in Berlin. Versuchen Sie jetzt hier nicht über den Thüringer Weg die rot-rot-grüne Landesregierung zu ermuntern, den Umweg über den Bundesrat zu gehen und dort initiativ zu werden. Ich glaube, das ist der Umweg, den wir nicht brauchen. Der direkte Weg steht Ihnen offen. Nutzen Sie ihn! Den Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, müssen wir leider als Schaufensterantrag werten und können ihm deswegen nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, wir debattieren einen hoch umstrittenen Doppelhaushalt.
Dieser Haushalt stellt zumindest einen Bruch mit der parlamentarischen Praxis der Bundesrepublik Deutschland dar. Vielleicht
und das hat die CDU-Fraktion ja mehrfach betont – ist er sogar verfassungswidrig. Aber ich möchte mich von hier vorne nicht an den juristischen Spekulationen beteiligen. Es gibt nämlich eine durchaus schon seit Jahrzehnten zu beobachtende schlechte Tendenz in der Politik, sich zu sehr auf die Justiz zu verlassen.
Deswegen stelle ich hier mit Blick auf diesen Haushalt, der eine noch nicht gewählte Regierung binden soll, nicht zuerst die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit. Nein, ich stelle die Frage nach der staatspolitischen Notwendigkeit. Gibt es denn einen großen Schaden, der vom Land und seinen Bürgern abgewendet werden müsste?
Gilt es etwa, eine Notlage abzuwenden? Steht man deswegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow, in einer wie auch immer gearteten Drucksituation? Ist die Politik also unter Handlungsdruck? Muss man deswegen bis an die Grenze des rechtlich Möglichen hinaus, vielleicht sogar bis über die Grenze der Legalität hinweg das eigene Recht des Handelns ausdehnen? Die Frage ist meiner Meinung nach mit einem eindeutigen Nein zu beantworten. Nein, es gibt heute keine staatspolitische Notwendigkeit für die Verabschiedung dieses Haushaltsentwurfs.
Dieser Haushaltsentwurf ist vielleicht rechtskonform, ich bin kein Staatsrechtler und will das abschließend auch nicht bewerten, aber er ist zumindest – und das traue ich mir durchaus als Bewertung zu – staatspolitisch verantwortungslos, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow, ja, er fügt der parlamentarischen Kultur dieses Landes schweren Schaden zu.
Wir müssen leider vermuten, dass er, nicht nur, aber auch aus niederen Motiven ins Werk gesetzt wird. Es geht auch darum, Versorgungsposten für das eigene Klientel und die großen Ideologieprojekte von Rot-Rot-Grün abzusichern. Da ist das schon mehrfach thematisierte Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, da ist das Projekt Grünes Band und seine Stiftung Naturschutz Thüringen. Dutzende gut und hoch dotierte Versorgungsposten sind hier geschaffen worden in den letzten Jahren, die den Thüringer Steuerzahler Millionen kosten.
Beide Projekte sind im Übrigen durch Verpflichtungsermächtigungen auf Dauer angelegt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang gern daran: Diese Verpflichtungsermächtigungen, an die noch nicht gewählte Parlamente und noch nicht gewählte Regierungen gebunden sind, sollten ja einmal legislaturübergreifende Infrastrukturprojekte ermöglichen. Heute, und das bedauere ich sehr, werden damit teilweise linksextreme Projekte abgesichert, die sich dem Kampf gegen die bürgerliche Welt verschrieben haben. Was für eine absurde Entwicklung!
Augenfällig ist auch, wie das Volumen der Verpflichtungsermächtigungen unter Rot-Rot-Grün aufgebläht worden ist. Im Jahr 2014 lag das Volumen der Verpflichtungsermächtigungen bei rund 1 Milliarde Euro. 2018/2019 stieg das Volumen bereits auf 2 Milliarden Euro an, verdoppelte sich also. Und im Augenblick reden wir über ein Volumen von sage und schreibe 3,5 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen. Das ist mehr als eine Verdreifachung in gut vier Jahren.
Die jetzige Landesregierung, die am 27. Oktober 2019 – und wer zweifelt daran – abgewählt werden wird, legt die kommende Regierung also zweifach an die Kette: nämlich durch den Haushalt und durch die Verpflichtungsermächtigungen. Das heißt tatsächlich, das Königsrecht des Parlaments mit Füßen zu treten.
Vor allen Dingen in den wichtigen Bereichen Polizei, Feuerwehr, Landwirtschaft beinhaltet dieser Haushalt keine großartigen Verbesserungen. Die Digitalisierung der Polizei wird ganz offensichtlich nicht adäquat finanziell untersetzt. Das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei „ComVor“ wird deshalb auch weiterhin in Zukunft mit massiven Problemen zurechtkommen müssen. Für uns als AfDFraktion – und wir haben das mit mehreren Anträ
gen auch inhaltlich unterlegt – gilt weiterhin nach wie vor die alte Regel, dass bei der Bildung und vor allen Dingen bei der Polizei nicht gespart werden darf.
Die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren werden auch in Zukunft Teile ihrer persönlichen Schutzausrüstung privat zahlen müssen, da den Kommunen das Geld fehlt. Hier haben wir als AfDFraktion einen neuen Haushaltstitel in Höhe von 10 Millionen Euro schaffen wollen, um die Kameraden zu entlasten. Man hat es einhellig abgelehnt.
Apropos Kommunen: Die kriegen zwar 100 Millionen Euro nominell mehr an Zuweisungen, aber allein 60 Millionen Euro – Frau Finanzministerin, Sie kennen die Zahlen alle – gehen für Mehrausgaben im Sozialbereich drauf. Es bleiben also netto 40 Millionen Euro mehr für die Not leidenden Kommunen bei einem Haushaltsvolumen von über 11 Milliarden Euro – das sind lediglich Brosamen.
Stichwort „Landwirtschaft“, Stichwort „Dürrehilfen“: Wir können uns sicherlich noch alle sehr gut an die in vielfacher Hinsicht hitzige Debatte über die Dürrehilfen erinnern. Und wir können uns sicherlich auch noch gut an die sehr emotional vorgetragene Rede der Kollegin Becker erinnern, die voller Leidenschaft von hier vorn erklärte, dass der Boden viel zu trocken sei. Umso erstaunlicher ist es, dass weder die Landesregierung noch die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingereicht haben, um in der dafür zuständigen Haushaltsstelle auch nur einen einzigen Euro zu investieren. Wir als AfD hingegen haben diese Gefahr erkannt
und haben reagiert. Wir wollten, mit Anträgen belegt und unterlegt, etwa 8 Millionen Euro als Dürrehilfe ansetzen und bereitstellen. Es wurde abgelehnt.
Richtige Schildbürgerstreiche hat der Haushalt natürlich auch zu bieten, er kommt ja schließlich von Rot-Rot-Grün. So loben Sie einerseits eine SchafZiegen-Prämie für 3 Millionen Euro aus. Das könnte man sicherlich noch unterstützen, leisten unsere vierbeinigen Freunde doch einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz. Gleichzeitig holen Sie aber für 15 Millionen Euro den gefräßigsten Feind unserer putzigen Vierbeiner ins Land, den Wolf. Das nennt man dann wohl „politische Schafsköpfigkeit“.
Ihr Thüringenabschaffungsprojekt „Buntes Thüringen“: Ja, das ist Ihr Herzensanliegen, sehr geehrter
Herr Ministerpräsident Ramelow. Ich kann mich immer noch sehr gut an Ihre Regierungserklärung 2014 erinnern, als wenn es gestern gewesen wäre. Das Projekt „Buntes Thüringen“ wollten Sie ganz oben auf die politische Agenda setzen. Das bedeutete ja nichts anderes – und Sie haben tatsächlich Ihre Worte wahr gemacht –, als Thüringen einer Zwangsmultikulturalisierung gegen den Mehrheitswillen der Menschen im Lande zuzuführen.
Sie haben dieses Projekt „Buntes Thüringen“ – jetzt wird der Ministerpräsident wach – mit fast 200 Millionen Euro untersetzt.
Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie 200 Millionen Euro für illegale Einwanderer aufgewendet hätten und haben. Wir würden dieses Geld lieber unseren eigenen Leuten geben.
Allein 56 Millionen Euro sind für die Versorgung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen eingestellt. Nach skandinavischen Untersuchungen sind etwa 80 Prozent dieser jungen Männer gar nicht minderjährig, sondern sie sind erwachsen. Eine einfache Röntgenaufnahme der Handwurzelknochen könnte darüber Auskunft geben. Anstelle von 5.000 Euro im Monat müsste der Thüringer Steuerzahler dann nur etwa 1.000 Euro für die illegalen Einwanderer ausgeben. Das würde in Summe eine Ersparnis von 40 Millionen Euro bedeuten, wenn man routinemäßige Röntgenuntersuchungen durchführt. Und ich kann Ihnen versichern: Wenn wir in Regierungsverantwortung sind, wird das die erste Maßnahme einer blaubeteiligten Landesregierung sein, diese Routineuntersuchungen durchzuführen, die eben nicht menschenunwürdig sind, die keinen Eingriff in die Menschenwürde darstellen, denn uns geht es vor allen Dingen darum, die Interessen des eigenen Landes, die Interessen der Thüringer zu vertreten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir von der AfD sagen Ja zur Stärkung der Kommunen, wir sagen Ja zur Stärkung der Familien, für die viel zu wenig getan wird. Wir müssen unbedingt das Ja zum Kind finanziell erleichtern. Wir sagen Ja zur Stärkung des Mittelstands, der Bildung, der Polizei. Und wir sagen auch durchaus Ja zu sinnvollen, nicht konsumtiven Investitionen. In 171 Änderungsanträgen haben wir unseren politischen Willen kundgetan – alle wurden abgelehnt.
Wir sagen allerdings Nein zu einem Ideologie produzierenden Staat, Nein zu einer illegalen Einwanderung, die unserem Land nichts nutzt, Nein zur systematischen Benachteiligung der Thüringer im eigenen Land, Nein zu einem Rekordhaushaltsvolumen, das auf eine weiter schrumpfende Bevölkerung trifft. Der rot-rot-grüne Politikansatz, der in diesem Haushalt unterlegt ist, zielt auf Zukunftsverhinderung. Das ist mit der AfD nicht zu machen. Wir wollen eine gute Zukunft für dieses Land, wir wollen eine gute Zukunft für die Thüringer und deswegen werden wir diesem Haushalt nicht zustimmen können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, natürlich sehen wir als AfD-Fraktion im Einzelplan 02 jede Menge Einsparpotenzial. Ich habe leider nur eine begrenzte Redezeit,
deswegen möchte ich eingangs kurz auf drei Aspekte hinweisen. Erstens, die Dienstreisen des leider gerade nicht anwesenden Ministerpräsidenten.
Natürlich weiß die AfD-Fraktion, dass Dienstreisen notwendig sind, aber der Haushaltsentwurf sieht hier eine deutliche Steigerung vor, die gemessen an den Ist-Zahlen des Jahres 2018 durchaus unverhältnismäßig ist. Hier kann man unserer Überzeugung nach mit Sicherheit etwa 100.000 Euro ein
sparen. Das wurde von uns auch beantragt, ist leider abgelehnt worden.
Zweitens, der Thüringen-Monitor: Die jährliche Ausgabensteigerung hierfür ist in unseren Augen einfach inakzeptabel. Dieser Thüringen-Monitor hat sich im Laufe der Jahre von einer durchaus wissenschaftlichen Bestandsaufnahme immer mehr zu einem agitatorischen Pamphlet auf methodisch problematischer Grundlage entwickelt. Das ist unserer Auffassung nach mit Sicherheit keine 170.000 Euro thüringisches Steuergeld wert.
Der dritte Aspekt ist die sogenannte Antidiskriminierungsstelle, die der Kollege Kellner so wunderbar mit dem Begriff „Landesdiskriminierungsstelle“ markiert hat.
Das war ein Treffer, Herr Kollege Kellner. Für diese vom Parlament – und ich kann mich noch gut an das Sonderplenum erinnern, das meine Fraktion beantragt hat –, für diese vom Parlament, ich rufe das gern in Erinnerung, nicht zu kontrollierende Privat-Stasi muss der Thüringer Steuerzahler jährlich 400.000 Euro aufwenden. Das ist einfach inakzeptabel.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich erinnere gern daran: Deutschland ist ein Rechtsstaat. Es gibt Gesetze, die vor Diskriminierung schützen. Es gibt Gerichte, die nach diesen Gesetzen Recht sprechen. Das heißt, in einem funktionierenden Rechtsstaat bedarf es keiner Antidiskriminierungsstelle.
Vielmehr sollte das Geld eingesetzt werden, um den Rechtsstaat zu stützen und zu stärken.
Gemeinsam mit der Nutzung weiterer Sparpotenziale kommt die AfD-Fraktion im Einzelplan 02 auf fast 1 Million Euro Einsparpotenzial. Das ist, sehr geehrte Kollegen, in Anbetracht eines Gesamthaushalts von über 11 Milliarden Euro vielleicht eine zu vernachlässigende Summe, aber sparsame Haushaltspolitik besteht eben auch darin, aus vielen kleineren Einsparungen letztlich dann eine größere Einsparung zu generieren.
Ich werfe noch einen Blick auf die Kulturpflege im weiteren Sinne. Dieser Bereich des Einzeletats ist weit verzweigt und umfasst die Finanzierung einer Vielzahl von Institutionen und Projekten, von den
Theatern und den Orchestern, über die Denkmalpflege, das Landesarchiv, die diversen Stiftungen wie die Klassik Stiftung Weimar bis hin zur Förderung von Heimat- und Brauchtumspflege. Die hierfür veranschlagten Ausgaben sieht die AfD-Fraktion im Großen und Ganzen als durchaus sinnvoll und gerechtfertigt an.
Das haben wir in den zurückliegenden Haushaltsberatungen wiederholt deutlich gemacht: nämlich dass die Kulturpolitik, wie sie sich nun mal seit 1990 entwickelt hat, nicht verfehlt ist und Gott sei Dank trotz der durchaus vorhandenen Befürchtung auch Rot-Rot-Grün hier nicht die Axt an die Wurzel gelegt hat. Das gilt zuletzt auch für die Diskussion, die wir auch schon kurz angerissen haben, die Vorredner taten das vom Rednerpult aus, über das Projekt einer mitteldeutschen Stiftung Schlösser und Gärten. Die avisierten 200 Millionen Euro müssen nach Auffassung der AfD-Fraktion unbedingt auf den Weg gebracht werden, um den bekannten enormen Investitionsstau in diesem Bereich abzuarbeiten. Das erkennen wir als AfD im Unterschied zur CDU durchaus an. Es ist gut für Thüringen, wenn dieses Geld zur Verfügung gestellt wird.
Wir begrüßen auch, dass die Landesregierung zusätzlich 3 Millionen Euro zur Förderung der Musikschulen eingestellt hat. Wir begrüßen das, weil die Landesregierung damit einer Forderung der AfDFraktion offensichtlich nachgegeben hat.
Wir bedauern allerdings, dass es mangels eines entsprechenden Musikschulgesetzes nach wie vor keine Möglichkeit gibt, die Musikschulen auch institutionell zu fördern, wofür man dieses Geld gut hätte verwenden können. Ein entsprechendes Gesetz, Musikschulgesetz – ich erinnere gern daran –, haben wir vor Kurzem hier vorgelegt, aber es wurde abgelehnt.
Also summa summarum: Man kann einiges im Bereich des Einzelplans verbessern, im Bereich der Haushaltsklarheit, im Bereich der Haushaltswahrheit durchaus auch, aber vor allen Dingen auch im Bereich der Haushaltsdisziplin. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, da heute noch nicht so viele Lehrer am Rednerpult standen, habe ich gedacht, stelle ich mich auch noch mal her und rede noch mal mit der Berufserfahrung von 15 Jahren im Rücken.
Der Minister ist ja meines Wissens kein Lehrer von Hause aus. Sie sind Betonbauer, richtig? Betonbauer? Aus Mecklenburg-Vorpommern stammend.
Ein Betonbauer aus Mecklenburg-Vorpommern stammend und das möchte ich Ihnen persönlich gern mitgeben, Herr Minister: Sie sind der Minister dieser Landesregierung, der am häufigsten in der Form der ersten Person Singular redet. Ich weiß nicht, ob Ihnen das überhaupt auffällt. Sie standen hier vorne am Rednerpult und haben ständig von „ich“, „ich“, „ich“ und „das habe ich gemacht“ und
„das habe ich gewollt“ und „das habe ich durchgesetzt“ geredet.
Das wirkt nicht gerade sehr souverän, weil Sie andererseits ja genauso oft betont haben, was für ein groß und breit angelegter Diskussionsprozess hier von der Landesregierung in den letzten Jahren und Monaten angeführt worden ist und wie sehr man alle Beteiligten in diesen Diskussionsprozess eingebunden hätte – und am Ende habe „ich“ entschieden und „ich“ habe gemacht. Für mich wirkt das doch irgendwie wie ein gewisser Bruch, der hier vorne produziert worden ist, sehr geehrter Minister. Aber ich möchte Ihnen das nur von hier vorne noch mal zugerufen haben. Vielleicht lernen Sie ja daraus.
Sie haben etwas sehr Wichtiges gesagt, Herr Minister Holter. Sie haben vielleicht etwas Zentrales gesagt, was die Bedeutung von Kontinuität für den Bildungsprozess angeht. Ohne Kontinuität ist Schule nicht machbar, ohne Schulfrieden haben wir keinen Bildungs- und Erziehungserfolg an unseren Schulen. Und Sie haben zu Recht auf das Problem der Legislaturperioden hingewiesen. Und Sie haben zu Recht zumindest indirekt darauf hingewiesen, dass gerade das bildungspolitische Feld leider, muss man sagen, aus der Sicht des Lehrers, aus der Sicht der Eltern, aus der Sicht der Schüler das Politikfeld ist, in dem die jeweiligen Landesregierungen gern ihre ideologischen Duftmarken absetzen.
Der Versuchung ist man leider – so scheint es – immer wieder erlegen. Aber dieses Absetzen von Duftmarken, das Sie hier mit dem heute wohl beschlossenen Schulgesetz auch wieder geleistet haben,
stört den Schulfrieden und verhindert Kontinuität im Bildungs- und Schulwesen, sehr geehrter Minister, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete.
Das ist das, was wir uns, glaube ich, für die Zukunft alle irgendwie mal auf die Fahnen schreiben müssten. Wie gesagt, das Schulgesetz wird ja heute leider wahrscheinlich mit der Mehrheit des Hohen
Hauses hier verabschiedet werden. Aber damit haben wir den Schulen draußen, damit haben wir den Kindern und den Eltern und den Lehrern keinen Gefallen getan. Sie, Herr Minister Holter, haben etwas geschreddert, das funktioniert hat, auch wenn das alte Schulgesetz,
das von Schwarz-Rot auf den Weg gebracht worden ist, sicherlich auch Mängel und Lücken hat, gar keine Frage. Nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern könnte. Wir als AfD-Fraktion haben uns bildungspolitisch auch schon klar positioniert, und es gibt auch größere Unterschiede zwischen meiner Fraktion und der CDU-Fraktion.
Aber dieses Gesetz hat funktioniert und der Schulfrieden war in Thüringen gesichert.
Sie haben den Schulfrieden ohne Not heute hier sabotiert und das ist ein Skandal und eine Schande und ein Totalversagen Ihrer Landesregierung, Herr Minister Holter.
Sie haben mit diesem Schulgesetz tatsächlich ideologische Duftmarken gesetzt, auch das möchte ich abschließend noch mal betonen.
Inklusion ist in Thüringen völlig gescheitert. Sie haben ein Inklusionsprogramm durchgesetzt oder versuchen, das auf die Schiene zu stellen, das ohne sächliche, räumliche und personelle Untersetzung auskommen soll. Sie überfordern die Lehrer, Sie überfordern die Schüler, Sie überfordern die Eltern mit diesem Ideologieprojekt namens Inklusion und werden die Schule dadurch nicht besser machen. Nein, Sie werden sie schlechter machen, sie werden sie ungerechter machen.
Selbstverständlich ist es so, dass Kinder unterschiedliche Begabungen haben. Selbstverständlich ist es so, dass unsere Kinder unterschiedliche Anlagen haben und selbstverständlich ist es so, dass eine spezielle Förderung --- Und immer wieder wird von hier vorne von Vertretern von Rot-Rot-Grün das Menschenrecht auf Inklusion gefordert. Nein, Inklusion ist kein Menschenrecht, sehr geehrte Kollegen
von Rot-Rot-Grün. Integration ist der Begriff, mit der die
UN-Behindertenrechtskonvention im Originaltext hantiert. Integration und nicht Inklusion. Diese UNBehindertenrechtskonvention, die richtete sich an die Länder der Welt, in denen leider, muss man sagen, Menschen und junge Menschen mit Behinderung eben nicht Teilhabe am öffentlichen Bildungssystem haben.
Sie richtet sich nicht gegen Industrieländer und schon gar nicht richtet sie sich an Deutschland mit einem exzellent ausgebauten Sonderschul- und Förderschulsystem und
mit exzellent ausgebildeten, hoch qualifizierten
Sonderschulpädagogen, die eine exzellente Arbeit machen und die benachteiligte Kinder in entsprechenden Räumlichkeiten, in Kleingruppen besonders fördern, wie sich das gehört. Wir sind als Bundesrepublik Deutschland, wir sind als Freistaat Thüringen, was das System der Förderung von Kindern mit Benachteiligung angeht, ganz oben in der Welt. Darauf können wir stolz sein, und das sollten wir nicht gefährden.
Wer alles zusammenwirft, tut am Ende keinem Recht und Gerechtigkeit, das möchte ich noch mal betonen. Wir als AfD-Fraktion sagen Ja zu einem leistungsorientierten Schulsystem, sagen Ja zu einem differenzierten Schulsystem. Und das ist meine Erfahrung als Lehrer, ich habe in allen Schulen des Sekundarbereichs I und II gearbeitet, an Hauptschulen, an Realschulen,
an Gemeinschaftsschulen, an Gymnasien. Ich habe da, glaube ich, wirklich einen Vergleich und habe
die Möglichkeiten, Vergleiche zu ziehen. Das integrative System überfordert, wenn es nicht personell untersetzt ist, und zwar in einer Art und Weise, wie sich das der Freistaat, wie sich das kein Bundesland leisten könnte. Wenn sie nämlich tatsächlich einen individuellen Fördereinsatz favorisieren, dann müssen Sie – und das ist meine Erfahrung als Lehrer – in den Thüringer Schulen eine Relation von 1 zu 10 herstellen. Dann haben Sie vielleicht einigermaßen die Gewähr dafür, dass individuelle Förderung stattfindet. Sonst ist individuelle Förderung so für das staatliche Schulwesen nicht leistbar. Nein, wir müssen davon ausgehen, dass es bei den Schülern eben eine Grundgemeinschaftsfähigkeit gibt, auf die der Lehrer aufbauen kann. Es muss eine Grundlage geben, auf die Schule bauen kann, sonst funktioniert Schule nicht. Auch diese Prämisse hintergehen Sie mit Ihrem Schulgesetz und mit diesem Konzept der individuellen Förderung, die finanziell nicht abzubilden ist.
Sehr geehrter Herr Holter, was Sie heute hier gemacht haben und was Sie heute hier vorgebracht haben, ist – wie gesagt – von oben herab passiert. Allein das beklage ich. Sie haben noch mal Ihre Ideologieprojekte verteidigt. Vor allen Dingen haben Sie darauf hingewiesen, dass mit Ihrem Schulgesetz Schule angeblich demokratischer würde. Das Gegenteil ist leider der Fall. Sie haben den Geist der Räterepublik in die Thüringer Schulen getragen und das lehnen wir vom Grund heraus ab.
Es ist ein Unding und es bedeutet, unseren Lehrern, die eine großartige Arbeit in den Schulen machen, Knüppel zwischen die Beine zu werfen, wenn man Schüler die Unterrichtsplanung mitbestimmen lässt. Wir haben Lehrer, die haben sechs oder fünf Jahre studiert, die haben zwei Jahre Referendariat gemacht, die sind methodisch und didaktisch top ausgebildet. Dann soll ich mit meinen Schülern vorher erst mal konsensualisieren, wie der didaktischmethodische Aufbau zu leisten ist, welche Bildungsinhalte wir zu thematisieren haben? Das ist doch eine völlig absurde Vorstellung, das ist ein infantiler Ansatz, den Sie hier ins Schulgesetz geschrieben haben.
Da machen wir nicht mit und da gehen wir nicht mit. Dieses Schulgesetz – und das kann ich betonen – wird keine lange und große Zukunft haben. Nach dem 27. Oktober dieses Jahres wird es neue Mehrheiten in Thüringen geben.
Ich hoffe, das werden Mehrheiten sein, die einen bürgerlichen Geist, einen Geist eines gesunden Leistungsdenkens, der natürlich immer auch zusammen mit Solidarität gedacht werden muss, auch in die Regierungspolitik übersetzen wird. Dieses Schulgesetz wird dann zurückgenommen werden. Auf diesen Zeitpunkt freue ich mich im Hohen Haus schon jetzt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegin Rothe-Beinlich, entweder wollten Sie mich nicht verstehen oder Sie konnten mich nicht verstehen.
Ich habe mich nicht gegen Partizipation von Schülern am Schulleben ausgesprochen. Ich war selber vier oder sogar fünf Jahre Vertrauenslehrer in den Schulen, in denen ich unterrichtet habe, ich habe Schüler an demokratische Teilhabe herangeführt
Sie können sich da gern mal schlaumachen –, ich habe da, denke ich, auch einen Dienst getan im Sinne der Demokratie. Darauf bin ich stolz und das hat funktioniert.
Es geht aber darum, dass Schüler an der Bildungsplanung beteiligt werden sollen. Es geht darum, dass Schüler daran beteiligt werden sollen, was die originäre Aufgabe von Lehrern ist, nämlich den Unterrichtsgang didaktisch und methodisch zu planen. Das geht tatsächlich in meinen Augen und, ich hoffe, in den Augen der Mehrheit oder zumindest eines großen Teils des Hohen Hauses nicht.
Sehr geehrter Herr Minister Holter, dann habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt und das ist mir wichtig, das zu betonen. Ich wollte auf gar keine...
Entspannen Sie sich doch mal, Frau Kollegin.
Ich wollte nicht ehrabschneidend kommunizieren von hier vorn. Wenn tatsächlich der Eindruck entstanden ist, ich hätte Ihren ehrenwerten Beruf herabgewürdigt, dann bitte ich dafür um Entschuldigung. Ich wollte nur ausführen, dass Sie als Nichtlehrer vielleicht doch mit einem anderen berufsbiografischen Hintergrund hier vorne stehen als jemand, der doch einige Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat. Das wollte ich noch mal klarstellen.
Nichts Weiteres war mein Ansinnen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der
Tribüne, die Meinungs- und die Pressefreiheit sind besonders hohe verfassungsrechtliche Güter für die Demokratie. Dass selbige in unserem Land durchaus bedroht sind, haben wir als AfD-Fraktion auch hier im Hohen Haus wiederholt in Erinnerung gerufen und auch Initiativen ergriffen, dieser Bedrohung entgegenzuwirken.
Wenn nun die Bundesvorsitzende der CDU in einem Akt entlarvender politischer Hilflosigkeit angesichts eines Desasters auf dem politischen Schlachtfeld der neuen Medien den Einfall hat, das Internet stärker zu regulieren, so muss man solche Gedankenspiele in der Tat strikt zurückweisen. Wir wollen keine Zensur des Internets!
Dass sich jetzt allerdings ausgerechnet die SPD als wackere Verteidigerin der Freiheit im Netz zu inszenieren versucht, das ist tatsächlich bemerkenswert. Als ich den Antrag der Kollegen von der SPD zu dieser Aktuellen Stunde las, fragte ich mich, ob die SPD angesichts ihres beschleunigten Niedergangs jetzt einen Sinn für makabere Selbstironie entwickelt hat oder ob sie wirklich schon so desorientiert ist, dass ihr ihre unfreiwillige Komik gar nicht mehr entgeht. Ja, man weiß es nicht, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Aber eines gilt es doch noch mal in Erinnerung zu rufen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, liebe Kollegen von der SPD. Denn ich erinnere in diesem Zusammenhang gern noch mal daran, wer denn das unsägliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz ins Werk gesetzt hat. Es war federführend der damalige SPD-Justizminister Maas. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist doch das aktuellste Musterbeispiel eines Angriffs auf die Meinungsfreiheit und der Installation von Zensurmechanismen und das trägt – wie ich schon erwähnte – die Handschrift der SPD.
Dann erinnere ich in diesem Zusammenhang gern an die inzwischen leider beschlossene Urheberrechtsrichtlinie der EU. Wo, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von der SPD, war denn Ihr Widerstand gegen das Überschreiten der Grenze zur Zensur, die diese Richtlinie markiert? Ganz kleinlaut war Ihre SPD da. Ja, Herr Kollege Hey, Ihre Kollegin, die SPD-Justizministerin Barley, die ja Nachfolgerin von Herrn Maas ist, twitterte im Februar, dass sie sich regierungsintern – ich betone: „regierungsintern“ – für die Streichung des Artikels 13 ausgesprochen habe, aber leider sei der Artikel 13 dann doch Bestandteil der Urheberrechtsrichtlinie
geblieben. Sascha Lobo, der wohl eher kein Parteigänger der AfD ist, kommentierte selbst zu Recht mit folgenden Worten – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Wenn Mutlosigkeit ein Wappentier bräuchte, ich würde die Sozialdemokröten vorschlagen, die laut quaken, dann nicht springen und hinterher erklären, wie viel man durch den Verzicht auf den Sprung gewonnen habe.“ Die SPD – so Lobo – erweise sich in dieser Sache einmal mehr als „AllesMitmach-Partei“.
Und so ist es leider auch. Das sage ich ganz bewusst so betont, weil ich tatsächlich einen großen Respekt vor der ehemals großen und bedeutenden Arbeiterpartei SPD habe. Diese SPD macht alles mit auf dem Weg in die Internetzensur und die Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Also, meine Damen und Herren von der SPD, Sie sollten sich mit der Kritik an der Union in diesem Zusammenhang zurückhalten, denn wenn es darauf ankommt, ziehen Sie im Angriff auf die Meinungsfreiheit willfährig mit. Tun Sie also heute hier nicht so, als wären Sie gerade die Verteidigerin oder der Verteidiger der Freiheit. Sie sind es leider nicht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte heute eigentlich gar nicht zu diesem Tagesordnungspunkt reden,
obwohl ich ja Ausschussmitglied bin. Das hat einfach einen ganz trivialen Grund: Ich bin nämlich relativ stark erkältet, meine Stimme ist relativ angeschlagen und ich wollte meine Stimmbänder auch noch für den Wahlkampf schonen, der ja eigentlich noch gar nicht eröffnet ist. Aber nach diesem CDUAntrag und nach diesem Sonderplenum scheint jedoch klar zu sein, dass wir uns schon mitten im Wahlkampfmodus befinden – jedenfalls die CDU tut das.