Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich freue mich, dass ich darüber hinaus einige Besucher der Ernst-Benary-Schule aus dem Berufsvorbereitungsjahr und vom Gymnasium in Schleiz aus der 9. Klasse willkommen heißen darf. Herzlich willkommen! Ich begrüße die Vertreter der Presse, die uns heute Abend empfangen werden.
Für die Plenarsitzung hat Herr Abgeordneter Bühl als Schriftführer neben mir Platz genommen und die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schaft.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Rosin, Frau Ministerin Keller und Frau Ministerin Werner zeitweise – wir sehen sie.
Im Übrigen darf ich einen herzlichen Glückwunsch an Frau Abgeordnete Diana Lehmann, Herrn Abgeordneten Steffen Dittes und Herrn Abgeordneten Jörg Henke übermitteln, die alle drei heute Geburtstag haben und diesen mit uns heute gemeinsam verbringen. Herzlichen Glückwunsch, Ihnen alles Gute!
Sie haben Glück, dass die Landespressekonferenz heute Abend den Abendempfang gibt, sonst würden wir uns an Sie halten.
Neben den bereits durch den Ältestenrat vorgenommenen Platzierungen sind wir bei der Feststellung der Tagesordnung gestern übereingekommen, dass die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 25 gemeinsam als Punkt 2, der Tagesordnungspunkt 19 als Punkt 3, der Tagesordnungspunkt 27 als Punkt 4 und der Tagesordnungspunkt 29 heute als letzter Punkt aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 40 wird am Freitag als letzter Punkt nach Tagesordnungspunkt 36 aufgerufen.
Die Fraktion der AfD hat ihre Gesetzentwürfe bzw. Anträge in den Tagesordnungspunkten 15, 16, 21, 22 und 23 zurückgezogen. Der Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1999, Tagesordnungspunkt 21, bleibt trotz Zurückziehung des Antrags der Fraktion der AfD in Drucksache 6/1852 bestehen, sodass wir den Tagesordnungspunkt 21 mit dem Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1999 aufrufen werden.
Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2340 verteilt.
che 6/2342 verteilt und außerdem wird ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2343 verteilt.
Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 9 hat die Drucksachennummer 6/2344. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/ 2337 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2341 verteilt. Weiterhin wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2345 verteilt.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu Tagesordnungspunkt 25 gemäß § 106 Geschäftsordnung keinen Gebrauch machen wird.
Ich frage: Wird der vorliegenden Tagesordnung so zugestimmt? Das ist der Fall, es gibt keine Ergänzungswünsche, sodass wir in die Tagesordnung einsteigen.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2283 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2340
Ich darf darauf hinweisen, dass wir in normaler Redezeit beraten, und frage die CDU-Fraktion, ob sie das Wort zur Begründung wünscht. Das ist nicht der Fall, sodass ich die Aussprache eröffne und dem Abgeordneten Mohring das Wort erteile.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, zu Beginn der gestrigen Plenarsitzung im Thüringer Landtag haben wir der ermordeten britischen Labour-Abgeordneten Jo Cox in einer Schweigeminute auf Bitten des Landtagspräsidenten gedacht. Ich danke ihm dafür, denn die Schweigeminute hat uns auch noch einmal die Möglichkeit gegeben, darüber nachzudenken: Wie ist es eigentlich um unsere politische Kultur bestellt? Wie ist es bestellt um diese Kultur in Europa, wenn Politiker ermordet werden? Wie ist es bestellt um unsere Kultur in Deutschland, wenn politische Extreme aufeinander losgehen, wenn in Thüringen Abgeordnetenbüros beschädigt werden, wenn Politiker mit Mord bedroht werden und Gewalt angewendet
wird? Wie ist es bestellt um die politische Kultur in einem Land, in dem die Menschen sich abwenden von der Demokratie und ihr skeptisch gegenüberstehen und ein fester Kern nach wie vor auch 25 Jahre, nachdem wir in Freiheit, Demokratie und Frieden hier in diesem Teil des Landes leben, immer noch skeptisch ist, wie die Thüringen-Monitore beweisen, und mit dem hadert, was wir am wichtigsten und gut finden, nämlich mit unserer demokratischen Gesellschaft? Wie ist es bestellt um ein Land, in dem sich immer mehr Menschen abwenden vom System, weil sie ihm skeptisch gegenüberstehen, sich mit Wahlenthaltung demonstrativ gegen die Möglichkeiten der Demokratie stellen und sich eben auch verdrossen vom politischen Betrieb abwenden? Und wie ist es um ein System bestellt, um unser Land bestellt, bei dem die politischen Ränder immer mehr erstarken – ganz links und ganz rechts – und damit unsere Demokratie infrage stellen? Selbst aktuelle Umfragen zeigen, dass die Extreme auch in diesem Land, auch in diesem Freistaat Thüringen zum Teil in der Summe schon weit über 40 Prozent erreichen. Das ist der eine Punkt.
Wie sieht der andere Punkt aus am praktischen Beispiel dessen, was wir gerade in diesem Land – auch heute – in besonderer Weise diskutieren, nämlich den größten strukturellen Eingriff, der das Land in seinen Grundstrukturen von der kommunalen Ebene her verändert? Wie steht es darum, wenn wir gleichzeitig spüren, dass die, die dafür verantwortlich sind, in einen nahezu unbeschreiblichen und unbeschreibbaren kommunikativen Autismus verfallen? Was macht man eigentlich im politischen Betrieb, wenn die einen, die die Mehrheit haben, sagen, wir wollen eine Verwaltungs- und Gebietsreform auf den Weg bringen, und vergessen, mit den Menschen in diesem Land zu reden, und vergessen, mit denen zu reden, die in der Kommunalpolitik verantwortlich sind? Ich halte diesen Vorgang für nicht gut und für sehr gefährlich für dieses Land.
Ich will Ihnen das gern an einem Beispiel festmachen: Wie läuft Demokratie ab, wie läuft Gesetzgebung ab? Da kommt jemand auf eine gute Idee oder auf eine aus seiner Sicht vermeintlich gute Idee und sagt: Ich schlage das dem Parlament vor. Wenn es von der Regierung kommt, geht es vorher durch das Kabinett, wenn es aus den Fraktionen kommt, geht es vorher durch die Landtagsfraktionen. Wenn es durch das Kabinett kommt, kommt der Minister und im besten Falle stellt er in der ersten Lesung des Gesetzes dieses durch eine Erklärung vor dem Parlament vor. Wenn er gut ist, macht er es in freier Rede. Wenn er nicht so gut ist, liest er es ab. Dann geht es in die Ausschüsse und dort wird beraten, dann werden die Leute angehört, die Spitzenverbände am Beispiel der kommunalen Ge
bietskörperschaften. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Alles kumuliert sich normalerweise in einer großen Anhörung: Die Betroffenen werden gefragt, die Abgeordneten können fragen und die Regierung erklärt das, was im Widerspruch jeweils gesagt wird, warum sie es so oder so macht.
Und was ist hier in diesem Landtag passiert, wo das größte Struktureingriffsgesetz, das tiefgreifendste Gesetz dieser Wahlperiode auf den Weg kommt? Der Minister sitzt zwölf Stunden in der Anhörung des Innenausschusses und sagt auf Nachfragen von Abgeordneten, die wissen wollen, was das eigentlich einspart, was ihr an Gebietsreformen machen wollt: Nein, ich bin heute in diese Anhörung nur zum Zuhören gekommen. – Ich meine, das ist zu wenig.
Es ist vor allen Dingen dann zu wenig – und dann wundern wir uns, warum sich die Leute von unserem politischen Betrieb abwenden –, wenn es auch sonst keine Möglichkeit gibt, miteinander ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen, Antworten zu bekommen, Nachfragen zu stellen, noch mal nachzudenken, im besten Fall sogar etwas zu verändern, um dann zu sagen: Jetzt trete ich vor das Hohe Haus und bitte um Abstimmung. Wenn in diesem ganzen Prozess diese Kommunikation ausbleibt, weil auf Regionalkonferenzen, die vorher stattgefunden haben zum Leitbild, eher eine Scheinbeteiligung ermöglicht wurde, weil die, die unten Fragen hatten, abgetropft gelassen wurden, wenn im Ausschuss die Abgeordneten keine Möglichkeit bekommen, bei der Regierung nachzufragen, weil die sagt, ich bin nur zum Zuhören gekommen, und weil in den zuständigen Fachausschüssen und in den mitberatenden Ausschüssen im wahrsten Sinne des Wortes im Schweinsgalopp innerhalb von einer Woche fünf Ausschusssitzungen durch das Parlament gepeitscht werden, nur damit man heute den Zeitplan einhält, dann ist das keine gute Kommunikation. So macht es die Demokratie krank und nicht gesund.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns war das Anlass, das eben Beschriebene, aber das Erstere der Grund, warum wir heute Ihnen, dem Haus, den Bürgern in diesem Land langfristig vorschlagen wollen, die Verfassung an einer entscheidenden Stelle zu ändern, weil wir merken, es braucht neue Andockstellen im politischen Betrieb; wir kennen die üblichen. Man kann an Wahlen teilnehmen. Man kann einen Bürgerantrag, ein Volksbegehren, einen Volksentscheid durchführen und von unten heraus auch am Gesetzgebungsverfah
ren teilnehmen, so wie es unsere Thüringer Verfassung vorsieht, an zwei Stellen Gesetzgebung zu ermöglichen, durch das Parlament aus der Mitte heraus, wie ich es eben beschrieben habe, oder durch das Volk von unten.
Wir hatten uns in einen anstrengenden Prozess – auch wir selbst, und angestoßen wurden wir vom Volk, von vielen, die auch hier in der Mitte des Hauses tätig sind –einer großen Verfassungsreform begeben, 2003, auch mit unseren Stimmen, aber auch mit Ihren Stimmen, logischerweise. Verfassungen kann man nur ändern, wenn eine breite Mehrheit im Parlament dafür ist. Einer macht immer den Anstoß, aber es braucht die breite verfassungsändernde Mehrheit. Wir haben in der großen Verfassungsreform 2003 die Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheid neu auf den Weg gebracht. Das war die größte Reform seit der Einführung der Verfassung, über die durch Volksentscheid Anfang der 90er-Jahre abgestimmt wurde. Jetzt schlagen wir vor, vielleicht in einem weiteren, ähnlich groß gelagerten Schritt die Verfassung noch einmal anzufassen und den Bürgern dieses Landes anzubieten, mehr teilzunehmen an dem, was wir hier machen, und fakultative Referenden einzuführen. Ja, es ist eine Weiterentwicklung, eine neue Idee auch für uns, aber angesichts der politischen Analyse, die wir gemacht haben und die wir sehen, und der Frage, was können wir tun aus der Mitte des Parlaments, um die Bürger mehr an den politischen Prozessen zu beteiligen, halten wir die Idee von fakultativen Referenden – es gibt dafür kein Beispiel in Deutschland; Thüringen wäre Vorreiter in dieser Frage –, gibt es zu diesem Vorschlag eigentlich keine weitere Überlegung. Soweit ich auch höre, sind alle Fraktionen im Wesentlichen mit diesem Vorschlag einverstanden und teilen die Idee, dass man die Bürger in diesem Land mehr an diesen Prozessen beteiligen sollte. Wir schlagen deshalb vor, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, über vom Landtag beschlossene Gesetze mit einem bestimmten Quorum – wir haben vorgeschlagen 50.000 Stimmen,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Dies haben wir von der AfD schon vor einem halben Jahr vorgeschlagen!)
das entspricht der Größenordnung des Bürgerantrags, der in der Verfassung schon verankert ist, und es entspricht der Größenordnung, die man bei der derzeitigen Wahlbeteiligung braucht, um auch die 5-Prozent-Hürde zu überwinden, um in den Landtag zu kommen, und entspricht im Übrigen auch der Größenordnung bei der derzeitigen Wahlbeteiligung, um eine Fraktion zu bilden –, mit diesem Quorum von 50.000 Unterschriften, wenn die Bürger es aus ihrer Mitte heraus wollen, durch Volksentscheid abzustimmen. Wir meinen, das ist eine wichtige Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Der Gesetzgeber behält das erste Wort,
denn er macht das Gesetz und er beschließt das Gesetz, aber wir ermöglichen den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern, dem Thüringer Volk, das letzte Wort zu haben, wenn es das denn will, durch Antrag darauf, durch Volksentscheid über das Gesetz, was der Landtag beschlossen hat, abschließend abzustimmen. Das ist eine neue Teilhabe am politischen Prozess, so wie wir ihn bisher nicht kennen. Wir meinen, es könnte der größtmögliche Beitrag aus dem Parlament dafür sein, für mehr Stabilität der Demokratie in diesem Land zu sorgen, aber eben auch dazu beizutragen, dass dieser kommunikative Autismus, wie wir ihn bei der Gebietsreformdebatte erlebt haben, so nie wieder in diesem Thüringer Landtag stattfinden kann.
Denn eines ist klar: Wenn der Bürger künftig bei Gesetzen des Landtags das letzte Wort hat, dann zwingt das den politischen Betrieb nahezu unumgänglich dazu, mit mehr Sorgfalt, mit mehr Kommunikation, mit mehr Nachfrage, mit mehr Zeit die Gesetze auf den Weg zu bringen. Ich nehme uns mit 24 Jahren Regierungserfahrung nicht aus, dass es offensichtlich auch uns – im Nachgang und in der Rückblickmöglichkeit – gut getan hätte, sich manchmal mehr Zeit zu nehmen. Natürlich ist das ein Erkenntnisprozess, den man auch in besonderer Weise hat, wenn man noch mal eine neue Rolle hat wie die, die wir gerade haben. Aber ich will Ihnen von Rot-Rot-Grün sagen: Es tut auch Ihnen gut, mit den Bürgern zu sprechen und sich nicht zu verstecken.
Gehen Sie auf das Volk zu, haben Sie Mut, reden Sie mit den Menschen und peitschen Sie nicht die Gesetze durch das Land, die dieses Land verändern, da würden Sie einen großen Beitrag für die Demokratie leisten.
Natürlich, Sie haben es in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Es steht in Ihrem Regierungsprogramm, es steht in Ihren Wahlprogrammen, es steht in Ihren Parteiprogrammen: Sie wollen die Bürger mehr an den politischen Prozessen beteiligen.
Ich sage Ihnen: Wir wollen das auch! Wir wollen das in Zukunft so regeln, dass es verbindlich für jede künftige Landesregierung in Thüringen gilt und dass klar ist, Anlass ist die Gebietsreformdebatte. Aber sie ist nicht abschließend der Grund, weil es künftig für alle Gesetze gelten soll, egal, was Sie in diesem Land machen, ob Sie die Schulstruktur ver
ändern, ob Sie die Struktur bei der Frage verändern, wie wir unser Leben zusammen gestalten, oder in welchen Bereichen Sie eingreifen. Das gilt aber auch für künftige Regierungen – diesen Prozess so auszugestalten, dass er sorgfältiger ist, dass man mit den Menschen redet und es als sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie versteht. Dafür möchte ich heute ausdrücklich werben, auch im Namen meiner Fraktion. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag einladen, mit uns gemeinsam, mit diesem Parlament und mit den Bürgern über die Ausgestaltung dieser Idee der Verfassungsänderung durch ein Verfahrensgesetz zu sprechen. Deswegen haben wir ausdrücklich auch nur einen Entschließungsantrag vorgelegt, weil wir Ihnen von der derzeitigen Regierungskoalition auch zeigen wollen, dass wir offen in diesen Prozess treten, dass wir offen mit Ihnen darüber reden wollen, wie man diese Idee des fakultativen Referendums in der Thüringer Verfassung und in seinen Ausgestaltungsmöglichkeiten tatsächlich ausgestaltet – nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern mit den Menschen gemeinsam.
Aber da – obwohl wir im Wesentlichen alle dieselbe Idee verfolgen, wie wir sie heute vorgelegt haben – einige in den Wortmeldungen der letzten Tage gesagt haben, wir wollen das in Ruhe und mit Zeit vielleicht in den nächsten drei Jahren diskutieren, will ich Ihnen schon deutlich sagen: Wenn Sie den Bürgern neue Instrumente auf den Tisch legen und dann aber sagen, wir wollen drei Jahre darüber reden, ob ihr da mit dabei sein könnt, und vorher alles beschließen, was dieses Land verändert, ohne die Bürger mitzunehmen, dann führen Sie scheinheilig das Wort der Bürgerbeteiligung im Mund. Das macht sich daran fest, ob Sie, wenn Sie heute „Bürgerbeteiligung“ sagen, sie auch morgen ermöglichen. Wir schlagen das mit der Änderung der Verfassung vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf uns werden viele Parlamentarier in diesem Land – in diesem Deutschland – schauen, weil wir die Ersten sind, die diesen Schritt gehen, weil wir meinen, das ist eine sinnvolle Ergänzung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bürgerantrag zum Volksbegehren und zum Volksentscheid genau in einer entscheidenden mittleren Stelle, und wir mit einer weiteren Ergänzung tatsächlich diese Vorreiterrolle ausfüllen, die viele, die sich für mehr Demokratie in diesem Land in besonderer Weise engagieren, seit vielen Jahren erwarten. Gerade weil die Erwartung so groß ist, weil der Frust gegenüber den Institutionen so groß ist, weil der Stammtisch latent mit der Demokratie hadert, obwohl die Demokratie so stabil ist, aber sie natürlich dauernd auch der Gefahr aus
gesetzt ist, von den Rändern her infrage gestellt zu werden, tun wir gut daran, über diesen Verfassungsvorschlag zu sprechen. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Wir reichen Ihnen die Hand, Ihnen hier im Haus und den Bürgern in diesem Land.