Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zu unserer heutigen Plenarsitzung, die ich hiermit eröffnen darf.
Für die Plenarsitzung hat Frau Abgeordnete Rosin als Schriftführerin neben mir Platz genommen, die Redeliste wird vom Abgeordneten Kräuter geführt.
Es haben sich einige Kollegen entschuldigt: Abgeordneter Herrgott, Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Annette Lehmann, Frau Ministerin Siegesmund, Herr Minister Tiefensee und Herr Minister Holter zeitweise.
Ich darf darauf hinweisen, dass wir bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen sind, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, in der Drucksache 6/6170 – Neufassung – heute als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 11 heute nach der Fragestunde und den Antrag „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ in Drucksache 6/6174 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen.
Weiterhin wurde festgelegt, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 15 bis 17 am Freitag als erste Punkte aufzurufen.
Zu Tagesordnungspunkt 15 wurde durch die Fraktion der AfD kein Wahlvorschlag eingereicht. Dieser Tagesordnungspunkt entfällt somit.
Zu Tagesordnungspunkt 12 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/6217 verteilt.
Der angekündigte Sofortbericht zu Tagesordnungspunkt 12 wurde von der Landesregierung zurückgezogen.
Ich frage: Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall, sodass ich den Tagesordnungspunkt 5 a aufrufen darf
a) Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6170 - Neufassung
Mir wurde signalisiert, dass Herr Abgeordneter Kuschel das Wort zur Begründung wünscht. Sie haben das Wort, Herr Kuschel.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einbringung dieses Gesetzentwurfs ist ein guter Tag, nicht nur für die Wartburgregion, weil davon auch eine Signalwirkung für ganz Thüringen ausgehen kann.
Mein besonderer Dank gilt allen Akteuren, die es ermöglicht haben, dass wir heute diesen Gesetzentwurf einbringen können. Nennen möchte ich dabei den Landrat des Wartburgkreises Herrn Krebs, CDU, die Oberbürgermeisterin von Eisenach Katja Wolf, den Kreistag des Wartburgkreises, den Stadtrat Eisenach, aber auch den Ministerpräsidenten, den Chef der Staatskanzlei, den Innenminister und den Staatssekretär Uwe Höhn, meine Kollegin Scheerschmidt und auch Dirk Adams. Sie alle und noch viele mehr haben in den letzten Monaten und Wochen ihren Beitrag dazu geleistet, dass wir heute diesen Gesetzentwurf einbringen konnten. Ich hatte auch darauf gesetzt, dass die CDU mit Freude diesen Gesetzentwurf heute beraten will.
Gestern hat sie eher den Versuch unternommen, das wieder zeitlich zu schieben. Wir beschreiten mit diesem Gesetzentwurf unbestritten in Teilen Neuland. Wir schaffen ein neues Rechtsinstitut auf der gemeindlichen Ebene mit der Großen Kreisstadt und wir wählen auch ein Verfahren zur Überprüfung eines Gesetzentwurfs, ein Monitoringverfahren. Auch die gestaffelte Inkraftsetzung des Gesetzes ist sicherlich etwas Neues, entspricht aber den Wünschen vor Ort. Am 01.01.2019 muss der Gesetzesteil in Kraft treten, der auf die anstehenden Kommunalwahlen Bezug nimmt, in dem Fall Kreistagswahlen im Wartburgkreis, sodass auch die Wählerinnen und Wähler aus Eisenach diesen Kreistag dann entsprechend mitwählen können.
Jede Reform bietet Chancen und Risiken. Ich, meine Fraktion und sicherlich auch die Koalition als Ganzes sind froh, dass die Region hier die Chancen erkannt hat, ohne die Risiken auszublenden. Schon 2016 hat die Stadt Eisenach beschlossen, sich in den Wartburgkreis rückkreisen zu lassen und damit eine Entscheidung aus den 90er-Jahren des vergangenen Jahrtausends zu korrigieren, nämlich die Stadt ab 01.01.1998 kreisfrei zu machen. Das war landespolitisch, raumordnerisch und
auch kommunalpolitisch eine Fehlentscheidung; das hat sich nach kurzer Zeit herausgestellt. Die wird jetzt damit korrigiert.
Meine Damen und Herren, der Dialogprozess mit den Beteiligten auf kommunaler Ebene wird innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens weitergehen, aber wir beginnen heute die letzte, entscheidende Etappe und werden noch am heutigen Abend in einer Sondersitzung des Innen- und Kommunalausschusses die entsprechende Anhörung und Auslegung auf den Weg bringen, sodass wir unter Einhaltung aller verfassungsrechtlichen Vorgaben das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß so gestalten können, dass es zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. Danke.
Vielen Dank. Dann eröffne ich die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion das Wort – aus Eisenach, das darf ich vielleicht auch noch dazufügen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ich will gleich mit Blick auf meine Kolleginnen und Kollegen, Frau Scheerschmidt, Herrn Adams und Herrn Kuschel, voranstellen: Ich will die Fusion,
ich habe nie etwas anderes gesagt. Ich will in dem Zusammenhang auch gleich ausdrücklich anerkennen – das meine ich so, wie ich es sage –, dass ich es gut finde, dass Sie sich gemeinsam auf den Weg gemacht haben, um sich vor Ort in Eisenach ein Bild zu verschaffen. Frau Kollegin Scheerschmidt war ja nicht nur bei der Vorberatung mit dabei, sondern sie hat auch den Stadtrat vorgestern verfolgt und hat da auch die Eindrücke mitgenommen. Ja, wenn ich die Gestik jetzt richtig deute, sind wir nahe beieinander, ich werde dazu später noch etwas sagen.
Aber zurück zum Thema: Der Gesetzentwurf, der heute in erster Beratung behandelt wird, weist gleich mehrere Besonderheiten auf. Auf vier Punkte will ich näher eingehen. Zunächst wird dieses Gesetz nicht wie die anderen Neugliederungsgesetze von der Landesregierung eingebracht, sondern in diesem Fall von den regierungstragenden Fraktio
nen – erster Punkt. Zweiter Punkt: Die vorgesehene freiwillige Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach ist nicht in ein weiteres Neugliederungsgesetz integriert, sondern wird hier heute als komplett eigenständiges Gesetz vorgelegt. Und nicht zuletzt wird ein völlig neuer Gemeindetyp, den es bisher in Thüringen noch gar nicht gab, nämlich der einer Großen Kreisstadt, implementiert. Aber der entscheidende Punkt ist – das war auch gestern Thema bei der Abstimmung zur Dringlichkeit –: Die erforderliche Freiwilligkeit beider Vertragspartner, eben Wartburgkreis und Eisenach, ist formal noch nicht hergestellt.
Ich will noch einige Sätze zur langen Historie und zum langen Fusionswillen in der Region sagen. Wir beschäftigen uns – es klang ja eben schon ein bisschen beim Kollegen Kuschel an – in Eisenach bereits seit 2012 mit dem Thema „Fusion“. Damals wurde die Oberbürgermeisterin schon beauftragt, in Verhandlungen mit dem Wartburgkreis zur Rückkreisung der Stadt Eisenach zu treten. Damals waren – das wissen Sie – sowohl die politischen Verhältnisse hier im Landtag als auch die politischen Verhältnisse in Eisenach noch ganz andere. Unzählige Ausschusssitzungen, Stadtratssitzungen und Beschlüsse folgten. Geändert hat sich aber eines im Kern nicht und das ist entscheidend: natürlich – und das war uns immer wichtig – der starke Wunsch, dass die Wartburgregion auch politisch zusammengehört und dass wir es endlich schaffen, gemeinsam den Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu gehen.
Ich will auch noch mal auf das Jahr 2016 – Kollege Kuschel hat es angesprochen – zurückkommen. Ich will zitieren, was ich damals in meiner Rede – deswegen bin ich da sehr konsistent – gesagt habe. Ich habe die Rede in vier Punkten zusammengefasst. Erster Punkt: Die Wartburgregion ist Erfolgsmodell und Vorbild für Thüringen. Zweiter Punkt: Wenn eine Region den Vorgaben des Leitbilds entspricht, dann sind wir das, insbesondere in den Punkten Zukunfts- und Leistungsfähigkeit, aber auch die demografischen Daten passen. Dritter Punkt: Unsere gemeinsame Zukunft ist die Wartburgregion. Und damals habe ich schon im vierten Punkt darauf hingewiesen: Bitte keine Entscheidung über die Köpfe der Menschen hinweg.
Lassen Sie mich noch auf den Beschluss des Stadtrats von vorgestern eingehen. Frau Scheerschmidt hatte ich schon angesprochen. Die Eisenacher Oberbürgermeisterin hat vorgestern einen Beschluss vorgelegt, der weder zustimmungs- noch mehrheitsfähig war. Daher haben wir uns bemüht, gemeinsam mit unseren Partnern, der SPD und „Bürger für Eisenach“, eine konstruktive und rechtssichere Lösung zu finden, wie eine Fusion dennoch gelingen kann, und zwar unter größtmöglicher Wahrung verfassungsrechtlicher Beteiligungsrech
te, mit echter Bürgerbeteiligung und mit einer umfassenden Ausschussbefassung. Man mag es ja kaum glauben: Beides hat bisher noch nicht stattgefunden. Das ist der wesentliche Unterschied zu meinen Kollegen Marcus Malsch und Manfred Grob im Wartburgkreis.
Unser Ziel im Stadtrat war es, eine möglichst breite Mehrheit hinzubekommen. Das ist uns gelungen mit unserem Antrag, der auch Kompromisse enthielt. Das Ergebnis ist eindeutig: Alle Fraktionen und alle demokratischen Parteien haben zugestimmt.
Es gab zwei Gegenstimmen von der NPD. Zu den künftigen Verfahrensschritten, wie geht es weiter – wie viel Zeit habe ich eigentlich?
Ich will zu den künftigen Verfahrensschritten kommen, wie geht es weiter: Wir haben auch eine sogenannte Bestätigungsklausel beschlossen – ich will es noch mal erklären, dass alle auch den gleichen Stand haben – und das war die entscheidende Abweichung von der Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin. Demnach, nach dieser Bestätigungsklausel, wird der Stadtrat nunmehr dem Vertrag erst zustimmen, nachdem die Beratungen in den Ausschüssen und die Einwohnerberatungen abgeschlossen und mögliche Änderungsbedarfe aufgezeigt worden sind; voraussichtlich wird dies am 4. Dezember dieses Jahres sein. Übrigens haben wir diese Einbindungen, Beteiligung der Ausschüsse und auch der Bevölkerung, bereits am 23. August im Stadtrat beschlossen, auch da wieder mit großer Mehrheit. Passiert ist allerdings nichts, keine Ausschussbefassung und auch keine Einbindung der Bürger. Das soll jetzt nachgeholt werden. Wir hoffen, dass wir das heilen können. Am 1. November ist der gesetzte Termin. Ich will aber auch hier schon sagen: Wenn man Bürger beteiligt, weiß man nicht, was am Ende rauskommt, und dieses „Risiko“ besteht immer. Die Oberbürgermeisterin hat auch zutreffend darauf hingewiesen, dass dieses Risiko besteht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Bürgerinnen und Bürger Eisenachs den Weg und die Ergebnisse, die bisher vorliegen, mittragen, und ich weiß auch nicht, welche Änderungsbedarfe dann eingebracht werden. Aber wenn wir die Bürger ernst nehmen wollen, müssen wir sie anhören, müssen wir ihnen die echte Chance zu einer Beteiligung geben. Dann muss es auch Änderungen geben, worüber allerdings – ich habe es erwähnt – der Stadtrat beschließen wird.
Ich komme zum Zeitablauf und lassen Sie mich dazu noch einige Sätze sagen. Da oben sitzt ja auch der Büroleiter, Herr Bilay. Herzlich willkommen, schön, dass Sie die Debatte verfolgen! Ich verstehe nicht, warum wir in Eisenach immer alles anders machen müssen als die anderen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da sind Sie doch Teil davon; das können Sie sich vielleicht selbst beantworten!)
Die Voraussetzungen für eine freiwillige Neugliederung sind doch klar. Ich will sie noch mal aufzählen – fünf Schritte.
Dritter Schritt: Vorlage beim zuständigen Kommunal- und Innenministerium, in dem Fall beim Kollegen Höhn. Dort werden die erforderlichen Parameter und Rahmenbedingungen geprüft.