Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Besuchertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Für diese Plenarsitzung hat Herr Abgeordneter Kobelt als Schriftführer neben mir Platz genommen. Die Redeliste wird von Frau Abgeordneter Rosin geführt.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Ministerpräsident Ramelow, Herr Abgeordneter Brandner sowie die Frau Abgeordnete Herold. Dann darf ich noch darüber informieren, dass Herr Abgeordneter Helmerich mir gestern angezeigt hat, dass er aus der Fraktion der AfD ausscheidet.
Gleichwohl nimmt er noch in den Reihen der AfDFraktion Platz, weil es von gestern Nachmittag auf heute nicht möglich war, die Sitze so schnell umzubauen. Das machen wir dann in der nächsten Plenarsitzung.
Der Ältestenrat hat in seiner 8. Sitzung am 19. Mai beschlossen, das bisherige Verfahren zur Durchführung von Ton- und Bildaufnahmen durch Mitarbeiter oder Beauftragte der Fraktionen während der Plenarsitzung des Landtags durch die Erteilung von personenungebundenen Dauergenehmigungen für maximal zwei Fraktionsmitarbeiter oder Beauftragte pro Fraktion zu modifizieren. Soweit von der Dauergenehmigung Gebrauch gemacht wird, weisen sich die entsprechenden Fraktionsmitarbeiter bzw. Beauftragten äußerlich erkennbar aus.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Anja Ulbricht für Salve TV sowie für Herrn Matthias Eckert, der Fotos von den Abgeordneten der Fraktion Die Linke während der Plenarsitzung fertigen wird, jeweils eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen für alle drei Plenarsitzungen im Monat Mai gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Dann darf ich darüber informieren, dass der Landfrauenverband heute Abend zu einem parlamentarischen Abend eingeladen hat, der nach dem Ende der Plenarsitzung um 19.00 Uhr beginnen soll.
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 16 am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Die Unterrichtung dazu hat die Drucksachennummer 6/646.
Der Tagesordnungspunkt 17 wurde abgesetzt. Die Fraktion der AfD hat gebeten, den Tagesordnungspunkt für die Plenarsitzung im Monat Juni vorzusehen.
Zu TOP 18, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 6/613, 6/615, 6/618, 6/626, 6/627, 6/631, 6/632 und 6/635 hinzu. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 6/590 wurde in eine Kleine Anfrage umgewandelt.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 4, 6, 7 und 11 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Jetzt frage ich: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist nicht der Fall, dann arbeiten wir die so ab.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19, die Aktuelle Stunde. Alle Fraktionen haben jeweils eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für das Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde, also alle Teile zusammengenommen, 5 Minuten. Diese Gesamtredezeit kann durch einen fraktionslosen Abgeordneten auf die beantragten Themen zur Aktuellen Stunde aufgeteilt werden. So weit dazu. Zwischenfragen sind nicht zulässig.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Thüringer Beitrag zum NPD-Verbotsverfahren“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/614
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Das NPDVerbot – wir haben unsere Hausaufgaben gemacht –, es geht um den Thüringer Beitrag. Wie Sie alle wissen, hat uns die Debatte gerade um das schreckliche Erbe des NSU dazu geführt, dass wir
uns als Thüringer in der letzten Legislaturperiode dafür starkgemacht haben, ein erneutes NPD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Wie Sie wissen, war das erste Verbotsverfahren 2003 daran gescheitert, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren in der Mitte mit der Begründung gestoppt hat, dass es festgestellt hatte, dass zahlreiche V-Leute verschiedener Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder auf verschiedenen Ebenen in der NPD aktiv gewesen sind. Die Einstellung des Verfahrens, der Abbruch des Verfahrens wurde damals damit begründet …
Frau Kollegin Marx – sehr geehrte Kollegen, ich darf doch um etwas mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin bitten.
Die Einstellung des Verfahrens, der Abbruch des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht wurde damals damit begründet, dass man sich schlechterdings nicht vorstellen könne, dass so viele V-Leute in führenden Funktionen der NPD ohne Einfluss auf die Politik und auf die Gestaltung der Arbeit dieser Partei seien. Es war deswegen sehr wichtig, im Vorfeld des neuen NPD-Verbotsverfahrens, das schon in der alten Legislaturperiode neu eingeleitet worden ist, alle V-Leute in diesem Bereich rechtzeitig abzuschalten. Und Thüringen hat seine Hausaufgaben gemacht.
Das ist auch ein Grund, warum es wichtig ist, dass wir V-Leute abschalten. Das ist keine Gefährdung unserer Sicherheit, sondern sichert unsere Sicherheit. Dazu kommen wir an anderer Stelle heute vielleicht auch noch.
Wir haben uns damals hier mehrheitlich dafür entschieden, dass wir für Leute, bei denen Rassismus und Menschenverachtung Alltagsmaxime sind, kein Parteienprivileg mehr erhalten wollen. Und wir haben in der Beschäftigung in der letzten Legislaturperiode mit dem NSU auch feststellen müssen, dass die Grenzen der NPD zum braunen Terror durchaus fließend sind.
Auf der Anklagebank in München in dem noch laufenden Prozess sitzt unter anderem Ralf Wohlleben aus Thüringen. Er ist früherer NPD-Vizechef hier in Thüringen gewesen. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zu sechs Morden des NSU vor. Ein
weiterer Angeklagter im Münchener Verfahren ist André Eminger. Als er Anfang 2012 festgenommen wurde, suchte er gerade Unterschlupf auf einem brandenburgischen Hof bei seinem Zwillingsbruder, der Stützpunktleiter der Jungen Nationaldemokraten in Potsdam gewesen ist. Schließlich finden wir dort auch noch Holger Gerlach als mutmaßlichen Terrorhelfer, auf dessen Namen die Täter ein Wohnmobil für einen ihrer Mordausflüge anmieteten.
Nach Angaben des niedersächsischen Verfassungsschutzes war übrigens dieser Holger Gerlach 1999 auch auf der Hochzeit des Neonazis Thorsten Heise vertreten, des Thorsten Heise, der dann später bis in den Bundesvorstand der NPD aufgestiegen ist. Mittlerweile ist er mehrfach vorbestraft und jetzt – wie wir unlängst erfahren konnten – der nette Nachbar von Herrn Höcke. Das haben Sie doch so gesagt: Ein nettes nachbarschaftliches Verhältnis.
Deshalb ist uns hier in Thüringen nicht nur aufgrund der Last des NSU eine klare Abgrenzung unseres Rechtsstaats von der NPD über alle Parteigrenzen hinweg immer so wichtig gewesen und wir hatten sie auch.
denn er hat sich geweigert, in einer eidesstattlichen Versicherung seine Behauptung zu untermauern, dass er selbst nicht Wegbereiter der NPD und kein Verfasser entsprechender Artikel unter dem Pseudonym „Landolf Ladig“ sei.
Dass wir nicht im Mittelalter sind, ist ein guter Hinweis, den gebe ich gern an Ihre Fraktion zurück, denn was derzeit bei Ihnen abläuft, mutet ja auch etwas sehr mittelalterlich an. Das, was Sie uns hier vorführen, sind wir hier im Umgang mit den Fraktionsmitgliedern nicht gewohnt.
Wir brauchen deswegen nicht nur ein NPD-Verbot, sondern auch eine klare Abgrenzung von der NPD. Es wäre schön, wenn Sie sich an den anderen
Fraktionen des Hauses wirklich mal ein Beispiel nehmen könnten. Aber in Ihrer Selbstherrlichkeit ist Ihnen das ja nicht gegeben.