Protocol of the Session on December 7, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie alle herzlich hier im Plenum und auf der Besuchertribüne. Ich freue mich, dass Schülerinnen und Schüler der Berufsschule aus Mühlhausen und der Regelschule in Breitungen heute hier zu Gast sind. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Weitere haben sich angekündigt, die sehe ich aber noch nicht.

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Floßmann, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Rosin. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Gruhner, Frau Abgeordnete Holzapfel, Frau Abgeordnete Meißner, Herr Abgeordneter Mohring zeitweise, Herr Abgeordneter Dr. Pidde, Herr Abgeordneter Primas, Frau Abgeordnete Tasch, Frau Abgeordnete Walsmann, Herr Abgeordneter Worm, Frau Ministerin Dr. Klaubert zeitweise.

Der Landessportbund hat für heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 19.00 Uhr in der Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle beginnen soll.

Die Fraktionen waren im Ältestenrat übereingekommen, heute nach den Aktuellen Stunden die beiden Fragestunden aufzurufen und danach die Sitzung zu beenden.

Wie Sie der Plenumseinladung weiterhin entnehmen können, ist man im Ältestenrat übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 12 a und b, 29, 32, 34, 35 und 36 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall, den Tagesordnungspunkt 27 am Freitag als vorletzten Punkt, den Tagesordnungspunkt 33 am Freitag als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 38 am Freitag als letzten Punkt und den Tagesordnungspunkt 39 am Donnerstag nach der Mittagspause aufzurufen. Darüber hinaus war der Ältestenrat übereingekommen, erst in der morgigen Sitzung über Platzierungen und andere die Tagesordnung betreffende Entscheidungen abzustimmen.

Ich darf noch kurz darüber berichten, dass die verteilten Beschlussempfehlungen folgende Drucksachennummern haben: zu Tagesordnungspunkt 1 6/3126, zu Tagesordnungspunkt 3 6/3137, zu Tagesordnungspunkt 4 6/3124, zu Tagesordnungspunkt 6 6/3129, zu Tagesordnungspunkt 7 6/3135 und zu Tagesordnungspunkt 15 a 6/3131.

Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/3160 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 3 wurden Änderungsanträge des Abgeordneten Krumpe in

der Drucksache 6/3159 und der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/3162 verteilt.

Der Tagesordnungspunkt 16 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der federführende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nicht abschließend beraten hat.

Die Wahlvorschläge der Fraktionen zu Tagesordnungspunkt 39 „Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der 16. Bundesversammlung“ haben die Drucksachennummern 6/3122, 6/3125, 6/3152, 6/3154 und 6/ 3161.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben den bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 12 b, 17, 20 und 21 sowie 24 auch zu den Tagesordnungspunkten 26 und 35 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Ich sehe keinen Widerspruch, sodass wir also in diese Tagesordnung so einsteigen.

Dann rufe ich als Erstes den Tagesordnungspunkt 41, die Aktuelle Stunde, auf. Alle Fraktionen haben jeweils eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für ein Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten und bei den fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde 5 Minuten.

Wir kommen zum ersten Teil

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringen unterstützt Initiative ‚Kinderrechte ins Grundgesetz‘“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/3070

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, schon vor 27 Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet und 1992 wurde sie vom Bundestag ratifiziert. Seitdem hat sich sicherlich vieles für Kinder und Jugendliche in Deutschland verbessert, aber es liegt nach wie vor auch vieles im Argen. Wir sind überzeugt: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Sie müssen unmissverständlich und an oberster Stelle ganz klar geregelt werden. In allen Angele

genheiten, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Leider mangelt es in dieser Bundesregierung an gesetzgeberischen Initiativen zur Stärkung der Kinderrechte. Die Kinderarmut verharrt in Deutschland auf einem hohen Niveau. Damit sind Tausende Kinder de facto von Chancengleichheit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für Kinder von Geflüchteten. Bis heute fehlt es an einem gesetzlichen Kinderschutz in Unterkünften. Die Kinder- und Jugendhilfe muss allen Flüchtlingskindern zur Verfügung stehen, egal ob begleiteten oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Alle Kinder brauchen eine starke Stimme. Es ist unsere Aufgabe, ihr Wohlergehen als eine Kernaufgabe der Politik zu verankern.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nicht Ihre!)

In der gesellschaftlichen Debatte erfährt dieses Anliegen bereits breite Anerkennung. Mehr als einhundert Verbände bundesweit unterstützen die Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Auf der diesjährigen Herbstkonferenz haben die Justizministerinnen und -minister das besondere Schutzbedürfnis von Kindern und die Bedeutung seiner normativen Verankerung im Grundgesetz intensiv erörtert. Sie sind endlich gemeinsam der Ansicht, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern zum Ausdruck zu bringen. Hierbei handelt es sich im Übrigen nicht nur um irgendeinen moralischen Appell. Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist eine völkerrechtliche Verpflichtung. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat in seinen abschließenden Bemerkungen zum Staatenbericht bei der Bundesrepublik Deutschland 2014 bereits zum dritten Mal die Verankerung der Rechte für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der deutschen Verfassung angemahnt.

Was gilt es also zu regeln? Konkret meinen wir: Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen muss ins Grundgesetz, das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit und nicht als Anhängsel, beispielsweise seiner Eltern, das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung, das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard, das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad und die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Ich weiß, es gibt auch Kritikerinnen und Kritiker zu diesem Vorhaben. Diese sehen eine bloße Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung kritisch, weil sie sagen, dass ein Hineinschreiben ins Gesetz allein nicht ausreicht. Wer allerdings so denkt, davon sind wir überzeugt, greift zu kurz. Eine Änderung im Grundgesetz hätte rechtlich klare Aus

wirkungen. In Zukunft würden Gesetze und Maßnahmen, die für die Gestaltung der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise von Bedeutung sind, auch aus ihrer Perspektive zu denken sein, und auch ihr Recht zur Entwicklung einer freien, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit müsste ernst zu nehmend gestärkt werden. Unsere Grüne-Bundestagsfraktion hat bereits 2012 einen Entwurf zur Ergänzung des Artikels 6 im Grundgesetz zur Klarstellung der Kinderrechte in das Parlament eingebracht. Es fehlt bisher eine ausdrückliche Normierung der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Kindern. Normiert ist nämlich nur das staatliche Wächteramt gegenüber den Eltern.

Am 6. Dezember – und das finde ich eine sehr schöne Sache, das war heute in den Thüringer Zeitungen nachlesbar – ist in Erfurt ein Koffer voller Kinderrechte als symbolischer Staffelstab von der Gisperslebener Grundschule an die Grundschule „Am Schwemmbach“ übergeben worden. Bis April 2017 haben mehr als 200 Schülerinnen und Schüler Zeit, den Koffer mit ihren Ideen und Forderungen zu füllen und ihn zurück ins Erfurter Rathaus zu bringen. „Der reisende Kinderrechtekoffer soll den Schülerinnen und Schülern eine Stimme geben“, teilt dazu der Kinderschutzbund Thüringen mit, den wir ausdrücklich zu dieser Initiative beglückwünschen.

Lassen Sie uns heute eine starke Stimme für die Rechte von Kindern und Jugendlichen aus dem Landtag erheben, die Forderung der Konferenz der Justizministerinnen und -minister auf Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz unterstützen und damit einen Beitrag dazu leisten, dass die Vorgabe der UN-Kinderrechtskonvention endlich auch in Deutschland umgesetzt wird. Vielen herzlichen Dank. Kinder haben Rechte!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, liebe Schüler auf der Tribüne, liebe Zuschauer im Internet! Ich finde es sehr positiv, dass wir in diesem Haus in der Legislatur, in der ich dabei sein darf, schon so oft über Kinder und Jugendliche gesprochen haben. Das zeigt, dass wir als Hohes Haus den Kindern und Jugendlichen in Thüringen eine hohe Bedeutung beimessen und dass wir uns darum kümmern wollen, die Partizipation von jungen Menschen in Thüringen zu stärken, sie ernst zu nehmen und sie

(Abg. Rothe-Beinlich)

zum Bestandteil dieser Diskussion zu machen. Ich denke, ein Ausdruck davon ist auch die Aktivität der jugendpolitischen Sprecher hier im Haus. Fast alle Fraktionen beteiligen sich an diesem Prozess. Ich muss sagen, fast alle Fraktionen, mit Ausnahme einer Sprecherin, die sich auch an der Fortschreibung des Landesjugendförderplans nicht mit beteiligt hat und die auch zum Beispiel beim LBS-Kinderbarometer, was neulich vorgestellt worden ist, nicht mit dabei war, wo alle anderen Fraktionen vertreten waren.

Zum LBS-Kinderbarometer möchte ich kurz etwas sagen, denn dort ist ja die UN-Kinderrechtskonvention thematisiert worden und wird auch regelmäßig abgefragt. Daraus geht hervor, dass das Wissen der Kinder über diese Konvention mit ihrer Lust einhergeht, sich an politischen Prozessen zu beteiligen. Ich bin dem Kinderschutzbund Thüringen und der LBS sehr dankbar, dass sie diese Studie immer wieder durchführen und immer wieder Zahlen von Jugendlichen, Kindern zwischen 9 und 14 Jahren erheben. Es muss unsere Aufgabe sein, gerade diese Lust auf Beteiligung an politischen Prozessen weiter zu stärken und voranzubringen. In den letzten Jahren hat sich schon gezeigt, dass das durchaus in Deutschland gut funktioniert, denn immerhin kennen in Thüringen schon 53 Prozent der Kinder und Jugendlichen in dem Alter die UN-Kinderrechtskonvention. Das ist eine deutliche Steigerung zu den Jahren davor. Man muss natürlich auch sagen, 47 Prozent kennen sie nicht. Das heißt, wir haben noch ordentlich was zu tun, dieses Wissen unter die Kinder zu bringen, denn Wissen ist schließlich ein wichtiger Schritt, um dann auch auf die eigenen Rechte hinwirken zu können und diese eigenen Rechte auch für sich einfordern zu können. Deshalb finde ich, es ist ganz besonders wichtig, dass wir weiter aufklären und dass wir diese Aufklärung auch bei uns an unseren Schulen voranbringen. Es gibt eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Meißner, das ist schon ein paar Jahre her, aber dort wurde mitgeteilt, dass gerade diese UNKinderrechtskonvention an Thüringer Schulen und Kindergärten eben kein Bestandteil des Lehrauftrags ist. Das sollten wir bearbeiten. Ich habe jetzt eine neue Anfrage dazu gestellt, inwieweit sich das in den letzten Jahren entwickelt hat. Daran sollten wir arbeiten, denn dieses Wissen ist der erste Schritt dahin, dass die Kinder ihre Rechte auch einfordern können.

Ich bin den Gebern der Thüringer Verfassung ganz besonders dankbar, die in Artikel 19 der Thüringer Verfassung diese Rechte für Kinder schon festgeschrieben haben, nämlich ein Recht auf gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung der Kinder und einen Schutz vor Gewalt und vor allen Dingen auch den Gesundheitsschutz von Kindern. Das zeigt, wie weitsichtig die Geber der Thüringer Verfassung waren, dass sie dies direkt mit

eingebracht haben. Man sollte evaluieren, inwieweit sich das positiv für Thüringen ausgewirkt hat und inwieweit man das auch auf die Bundesebene übertragen kann, was wir in Thüringen schon machen. Von daher sollte man ganz vorbehaltlos prüfen, ob man das ins Grundgesetz aufnehmen möchte oder nicht. Das ist natürlich nicht primär unsere Zuständigkeit. Aber ich denke, wir in Thüringen haben mit unserer Verfassung schon gut vorgelegt.

Ich würde mir deshalb wünschen, dass wir gemeinsam dazu beitragen, mehr Informationen zur UNKinderrechtskonvention zu unseren Kindern und Jugendlichen zu tragen, zu den Eltern zu tragen, zu den Lehrern zu tragen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe. Wir als CDU-Fraktion haben einen Antrag zu mehr Partizipation hier im Plenum eingebracht, der jetzt im Ausschuss liegt. Das ist, denke ich, ein guter Schritt. Die Koalition hat jetzt in diesem Plenum mit einem weiteren Antrag nachgezogen. Ich denke, da kann man auch diese Punkte mit einpflegen und einfließen lassen. Ich bin mir sicher, gemeinsames Werben für Kinderrechte ist eine ganz, ganz wichtige Sache, die wir gemeinsam über die Parteigrenzen hinaus vorantreiben sollten. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Als Nächste hat Abgeordnete Muhsal für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste, Thüringen wird die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ nicht unterstützen. Thüringen wird diese Initiative nicht unterstützen, denn dem überwiegenden Teil aller Thüringer und dem Großteil aller Eltern geht es darum, ihre Kinder zu eigenständigen und selbstverantwortlichen Personen zu erziehen. Und ihnen geht es darum, ihre Kinder vor negativen Einflüssen, sei es durch Einzelpersonen, Personengruppen oder den Staat, zu schützen. Dem Staat geht es nach geltender Rechtslage darum, dort und nur dort eingreifen zu können, wo Eltern versagen. Genau diese Rechtslage ist die, die von unserem Grundgesetz vorgezeichnet wird. Kinder sind Menschen und als solche haben sie genau die gleichen Rechte wie jeder andere Mensch auch. Kinderrechte sind also bereits in vollem Umfang im Grundgesetz enthalten.

(Beifall AfD)

Ebenso ist die Verantwortung dafür geregelt, wer diese Rechte in der Regel durchsetzen darf: Das sind und müssen sein die Eltern. Eltern tragen zuallererst die Verantwortung für ihre Kinder und das ist

(Abg. Bühl)

auch gut so. In der vorliegenden Initiative, die übrigens auch von der wohlbekannten Amadeu Antonio Stiftung ausgeht, geht es gerade nicht darum, die Rechte von Kindern zu stärken, denn noch mal: Kinder haben alle Rechte. Es geht in vorliegender Initiative vielmehr darum, die Rechte der Eltern zu schwächen.

(Beifall AfD)

Es geht darum, die Eingriffsmöglichkeiten staatlicher Institutionen gegen die Eltern zu vergrößern. Dem erteilen wir als AfD eine klare Absage.

(Beifall AfD)

Herr Bühl, Sie gerieren sich hier ein bisschen wie ein besserer Jusoverschnitt. Ihnen sollte klar sein, mit dem, was Sie hier abliefern, unterstützen Sie links-grüne Ideologieprojekte.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinderrechte!)

Die CDU hat sich vor zehn Jahren im Bund noch ganz, ganz anders geäußert.

(Beifall AfD)

Wahrscheinlich ist allerdings, dass eine rot-rot-grüne Landesregierung alles tun wird, um gerade diese Eingriffsrechte gegen Eltern zu vergrößern, um Kinder zu indoktrinieren und letztlich den Zusammenhalt in der Familie zu zerstören. So erklärte die linke Thüringer Bildungsministerin neulich beispielsweise, ich zitiere: Das Gerede von der Frühsexualisierung sei „Teil des Konzepts, Ängste zu schüren“. Gleichzeitig teilt die Landesregierung mit, dass an Thüringer Grundschulen dieses Buch – das habe ich Ihnen mal mitgebracht – gebraucht werden darf. Mit Ihrer Erlaubnis werde ich jetzt daraus zitieren. Das Bild können Sie hoffentlich alle sehen, bitte schön: „‚Dann küsst der Mann die Frau, denn dazu hat er fast immer Lust, und sie legen sich ins Bett oder auf die Wiese oder wohin sie wollen. Meistens ziehen sich die Menschen dabei aus und umarmen sich wie die Schlingpflanzen im Wald.‘“ Dann folgt dieses wunderbare Bild, ich weiß nicht, wer von Ihnen das grundschulgeeignet findet. „‚Manchmal legt sich der Vater oben auf die Mutter und manchmal die Mutter oben auf den Vater und manche machen es wie wir, wie die Mäuse, vorn ist die Mutter und hinten der Vater.‘ In der letzten Reihe umarmte gerade Tütü Diddi Neumann wie eine Schlingpflanze und küsste ihn schon wieder auf den Mund. ‚Dann steckt der Vater seinen Piller‘ – ‚oh‘, rief Leopold, das tut unser Vater auch –, steckt ihn in Mutters Puschel‘ – ‚das heißt Vagina‘, sagte Lehrer Schröder – ‚und spritzt seinen Samen in die Mutter‘“.