Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, heute Gäste aus Bayern, die Gesamtschule in Jena, und ich begrüße natürlich ganz besonders herzlich die Besuchergruppe aus Gera, herzlich willkommen,
Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Bühl neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schaft.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Dr. Martin-Gehl, Frau Abgeordnete Meißner, Frau Abgeordnete Tasch.
Ich möchte noch folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde inzwischen die vom Berichterstatter gestern erwähnte noch ausstehende Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags als Zuschrift 6/365 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 11 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/1526 verteilt.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das kann ich nicht erkennen.
a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016/2017 (Thüringer Haushaltsgesetz 2016/2017 – ThürHhG 2016/2017 –)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1096 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1426
dazu: Änderungsanträge der Fraktion der AfD - Drucksachen 6/1446 bis 6/1448, 6/1449 - NF -, 6/ 1450 bis 6/1469, 6/1470 NF -, 6/1471 bis 6/1485, 6/1486 - NF -, 6/1487 - NF -, 6/1488 - NF -, 6/1489, 6/1490, 6/1491 - NF -, 6/ 1492 - NF -, 6/1493, 6/1494, 6/1495 - NF -, 6/ 1496 bis 6/1502, 6/1503 NF -, 6/1504 bis 6/1506, 6/1507 - NF -, 6/1508, 6/ 1509 - NF -, 6/1510, 6/1511, 6/1512 - NF -, 6/ 1513, 6/1514 - NF -, 6/1515 - NF - und 6/1516
b) Thüringer Gesetz zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1097 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1427
c) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1098 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1428
d) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1089 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1344
e) Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes hier: Artikel 2 und 3 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1101 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1265
f) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1090 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1429
Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/1171 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1430
h) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) – Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 6/1172 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1431
i) Entwurf der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes – Laufzeit 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019 – Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/1188 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1432
Wir setzen die Beratung zum Einzelplan 08 – Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – fort. Die Redezeiten für die Fraktionen betragen: CDU 9 Minuten, Die Linke 8 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 10 Minuten, Bündnis 90/Die Grünen 11 Minuten 20 Sekunden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, der Haushaltsentwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 in Einzelplan 08 ist gekennzeichnet von einer hohen Bindung der Mittel an die Kofinanzierung der ESFMaßnahmen und der damit verbundenen Durchreichung der Mittel von Brüssel und aus dem Bund.
Der Gesamthaushaltsentwurf 2016 beinhaltet circa 600 Millionen Euro 2017 und 16 und hat aber in beiden
17, Entschuldigung, ja – einen Aufwuchs von jeweils 75 Millionen Euro 2016 und 80 Millionen Euro 2017 gegenüber dem Haushaltsjahr 2015. Aus dem Gesamthaushalt sind nach Ihren Angaben – und wenn man den Haushaltszahlen Glauben schenkt – nur 6 Prozent der Kosten frei disponibel. Das sind circa 35 oder 36 Millionen Euro 2016/2017. Mit diesen frei verfügbaren Mitteln stärken Sie zum einen Maßnahmen wie „ThINKA“, die Weiterentwicklung der Eltern-Kind-Zentren oder auch die Stiftung „HandinHand“. Diese sozialpolitischen und familienpolitischen Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit bewährt und wir begrüßen, dass Sie unserer Intention folgen und erkannt haben, dass diese Programme weiter gefördert und entwickelt werden müssen. Hierzu wurde nun mit einer Erhöhung der finanziellen Mitteln der Weg frei gemacht. Aber gerade die weitere Stärkung der Eltern-Kind-Zentren hätte aus unserer Sicht noch wesentlich mehr zum Ausdruck gebracht werden können, hätten Sie dafür endlich einen eigenen Titel in diesem Haushalt vorgesehen. Dies hätte gleichzeitig mehr Transparenz im Haushalt gebracht. Wir hätten das nicht nur erwartet, weil wir Sie darauf schon beim Haushalt 2015 aufmerksam gemacht haben, nein, auch weil Frau Staatssekretärin Feierabend diesen in der Sitzung des Sozialausschusses am 3. September dieses Jahres angekündigt hatte.
Deutlich wird: Familien werden von dieser Landesregierung stiefmütterlich behandelt und man schmückt sich mit den Federn der Vorgängerregierung. Es ist Ihnen nach einem Jahr des Regierens nicht gelungen, eigene positive Akzente in der Familienpolitik zu setzen. Im Gegenteil: Mit der Abschaffung des Thüringer Erziehungsgelds ab dem Jahr 2015 haben Sie die Wahlfreiheit unserer Eltern deutlich eingeschränkt.
Sie haben damit die frühkindliche Erziehung in eine Richtung gelenkt, die nicht der Vorstellung vieler Thüringerinnen und Thüringer entspricht. Das Geld, welches Sie hier einzusparen hoffen, wollen Sie für Maßnahmen ausgeben, die nichts mit Ihren Wahlversprechen zu tun haben. Von einem gebührenfreien Kindergartenjahr und einer daraus resultierenden finanziellen Entlastung für die Eltern ist weit und breit nichts zu hören, geschweige denn zu sehen.
Auch die Ausfinanzierung des bis 2017 geltenden Thüringer Erziehungsgelds scheint uns unzureichend. Sie kürzen 2016 den Betrag für ein volles Jahr schon um 3,5 Millionen Euro und wollen 2017 mit ganzen 5 Millionen Euro auskommen. Das scheint uns zu wenig und falsch kalkuliert.
Die Arbeitsmarktprogramme „Arbeit für Thüringen“ und „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ sind mit insgesamt 15 Millionen Euro untersetzt, mit den 200.000 Euro für Sachund Verwaltungsaufwand sind es 15,2 Millionen Euro. Wir bleiben dabei: Aus Sicht der CDU wäre es richtiger gewesen, das Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ erst zu evaluieren und dann den neuen Arbeitsmarktanforderungen anzupassen, und wenn nötig, ein neues Projekt, wie Sie es geschaffen haben, auf den Weg zu bringen.
Wie in einem Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 10. Dezember zu lesen ist, sind die älteren Arbeitslosen nicht mehr unbedingt das Problem, sondern eher die jüngeren, die motivationslos und deshalb nur schwer zu vermitteln sind. So sagte es sinngemäß der Chef der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen in diesem Artikel. Er sagte weiter, dass das Landesarbeitsmarktprogramm in den letzten fünf Jahren viele Tausend Thüringer in Arbeit gebracht hat. Eine Eisenacher Unternehmerin sagte im gleichen Artikel: Ganz Deutschland beneidet uns um dieses Programm. Für uns wäre das Programm das richtige Mittel gewesen, um auch einen Großteil der Menschen zu fördern und zu unterstützen, die Sie mit dem neuen Programm erreichen wollen.
Frau Ministerin, wer sagt denn, dass der oder die 60-Jährige, und auch noch darüber hinaus, mit der nötigen Unterstützung durch das LAP nicht noch auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen könnte? Sie wollen mit Ihrem Programm für diese Altersgruppe lediglich einen Übergang zur Rente schaffen
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Lediglich ist ein schönes Wort dabei!)
ja, gut – und damit – ich nenne es einfach mal – eine Abschiebung in den vorzeitigen Ruhestand bewirken. Damit vermitteln Sie den Menschen das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden.