Olaf Kießling
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Ministerin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Schüler auf der Besuchertribüne, eine Regierungserklärung zum Klimaschutz, zu Klimaanpassung und Energiewende. Hier fragt man sich: Sind denn die Grundlagen, auf die sich dieser Ablasshandel bezieht, welcher da in Paris beschlossen wurde, korrekt? Sie, Frau Ministerin Siegesmund, haben uns heute erklärt, wie wichtig es ist, doch dieses in Paris und auch in Berlin Beschlossene hier in Thüringen mal eben so umzusetzen, teilweise ohne Sinn und Verstand. Sie haben uns das Ganze mit der Klimaaufzeichnung von vor 140 Jahren erklärt. Das Ganze wird laut Ihren Ausführungen seit 1881 betrieben, seitdem ist die Temperatur in Thüringen um 1,4 Grad gestiegen.
Ja, was kann jeder Einzelne dafür tun, damit es nicht so ist? Das ist eine gute Frage. Natürlich sind auch wir von der AfD dafür und wir sagen: Nein, der Klimawandel ist schon immer da gewesen, wir leugnen den Klimawandel nicht. Aber wir streiten schon drüber, warum, wieso, weshalb. Da ist die Frage, was jeder dafür tun kann, damit es besser wird, damit es unserer Umwelt besser geht, weil wir auch einen Umweltschutz wollen, aber einen mit sparsamem und nachhaltigem Umgang der Ressourcen unserer Mutter Erde.
Das ist uns sehr, sehr wichtig, weil auch wir an die Zukunft unserer Kinder und deren Enkelkinder denken. Deswegen sind wir auch da völlig dabei.
Dazu komme ich gleich.
Ihre Zielsetzung ist hoch gesteckt – ja –, aber sie ist leider, muss ich sagen, unrealistisch und wird auch so nicht eingehalten werden können. Noch dazu ist sie wirtschaftsfeindlich und wirtschaftsschädlich.
Gegen intelligente – wohlgemerkt intelligente –, dezentrale Energieversorgung mit einem gesunden Mix an erneuerbaren Energien haben wir nichts. Nur müssen hier der Naturschutz, die Wirtschaftlichkeit und auch die Versorgungssicherheit inklusive der Kosten und auch gerade die Kosten für die Bürger im Einklang stehen.
Das ist sehr, sehr wichtig. Alles muss natürlich beachtet werden, weil es keine einfache Sache, sondern sehr komplex ist. Das muss auch alles in einer gewissen Balance stehen und diese Balance darf nicht ideologisch aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Wenn Frau Ministerin hier von einer Klimakrise redet, dann versucht sie bereits, das ideologisch aus dem Gleichgewicht zu bringen.
Die Wasserstofftechnologie ist eine Zukunftstechnologie, da gehen wir gern mit. Auch wir als AfD unterstützen Forschung in Erneuerbare bzw. sind technologieoffen, wir unterstützen gern die Forschung im Bereich der Grundlagen, aber wir sind dagegen, hier Dauersubventionen zu machen, egal welcher Energieträger es später sein sollte.
Auch was die Höllentalbahn angeht, die Sie angesprochen haben, Frau Ministerin: Wir sind natürlich auch dafür, die Höllentalbahn und die Pfefferminzbahn zu reaktivieren, weil wir hier mehr auf die Schiene bringen könnten, Kosten einsparen könnten etc. Da sind wir gern dabei. Auch eine ökologische Stadtentwicklung mit mehr Stadtgrün würden wir sehr begrüßen. Es ist auch sehr wichtig, weil auch das zu einer Senkung der Innenstadttemperatur beiträgt. Auch die Wiederaufforstung unseres grünen Herzens in Thüringen liegt uns als AfD sehr am Herzen. Denn unser grünes Herz ist momentan sehr geschädigt, das müssen wir wieder gesunden lassen, natürlich auch mit Mischwäldern gesunden lassen. Jeder, der schon mal im Wald war, weiß, wenn er dort spazieren geht, welch angenehme,
kühle Luft dort ist. Wir wissen alle, Wälder sind ein natürlicher CO2-Senker.
Herr Gruhner, Sie hatten aus unserem Wahlprogramm zitiert. Ich empfehle Ihnen dringend, bitte lesen Sie noch mal richtig und lesen Sie langsam, klar und deutlich, dann hätten Sie auch mitbekommen, dass Sie uns am Rednerpult falsch interpretiert haben.
Sie haben davon geredet, wir wollen mehr Gas. Natürlich ist Gas eine Brückentechnologie, die wir gern einsetzen wollen – selbstverständlich –, die kostengünstig, effizient ist. Man kann sogar nachhaltig Gas betreiben; wir können auch gern diesen Überschussstrom in Gas umwandeln, damit wir dann nachhaltiges Gas haben. Also als Brückentechnologie ist es sehr sinnvoll. Deswegen sprechen wir uns auch dafür aus.
Sie hatten noch angesprochen, wir würden Klimaanlagen betreiben wollen. Also ich empfehle ihnen, gehen Sie mal zu einem Klimatechniker, lassen Sie sich mal beraten. Klimaanlagen heutzutage sind Wärmerückgewinnungsanlagen, die Sie
mit einer sehr guten Lüftung koppeln können. Das würde ich empfehlen. Auch die Schüler bei Fridays for Future sollten mal dafür demonstrieren. Das gibt sehr gute Luft in der Schule, wenn wir eine Klimatisierung der Räume mit Wärmerückgewinnungsanlagen haben. Das wäre gut, sorgt für gutes Denken und gute Lernergebnisse in der Schule.
Deswegen, Herr Gruhner, Sie glauben an Gott, wir glauben an die Natur und deren Naturgesetze.
Noch ganz kurz zu Herrn Harzer: Sie müssen sich auch mal ein bisschen belesen. Mittlerweile ist die Forschung so weit, dass Atommüll nicht mehr als Atommüll gesehen wird, sondern als Ressource, denn man kann heutzutage schon mit neuer, moderner Technologie den Atommüll weiter abbrennen und damit auch die Halbwertszeiten verändern, sodass eben die Halbwertszeit nach hintenheraus nicht mehr so lange ist. Das heißt, man kann daraus noch sehr viel Energie gewinnen, aber Sie müssten technologie- und forschungsaffin sein, um das überhaupt zu verstehen.
Kommen wir mal zu mehr Licht im Dunkeln des Klimawandels,
Diesen Beitrag aus der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 03.04.2007 vom Fachautor Christian Bartsch sollte jeder mal lesen, das können Sie auch gern im Netz googeln.
Ja, zwölf Jahre her und doch haben Sie nichts gelernt! Sie haben nichts gelernt!
Lesen Sie bitte mal, denn dort ist in der Einleitung zu lesen – Zitat –: „Die Sorge ums Weltklima ist in eine Klimahysterie umgeschlagen. Dabei wechselten sich in der Erdgeschichte Kalt- und Warmzeiten ständig ab, ohne dass das ‚Klimagas‘ CO2 dabei eine Rolle spielte. Es droht eine Klimadiktatur, prophezeit Christian Bartsch.“
Das können auch die Schüler mal googeln, das kann man nachlesen. Diese Klimadiktatur haben wir nämlich heute hier.
In der Regierungserklärung von Sachsen-Anhalt zum Beispiel findet man folgende Aussage – auch hier Zitat –: „Um die menschengemachte globale Erwärmung aufhalten zu können, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen ab sofort deutlich vermindert und langfristig völlig vermieden werden. Die kommenden Jahre sind diesbezüglich die wichtigsten Jahre der Menschheitsgeschichte.“ Das Klima wandelt sich, das ist richtig. Worum geht es hier? In Paris wurde im Dezember 2015 mit 195 Ländern über ein weltweit rechtsverbindliches Klimaschutzübereinkommen verhandelt mit dem Ziel, die Erwärmung deutlich unter 2 Grad begrenzen zu wollen, um einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Daraus sollen sich politische Strategien ableiten, um die Emissionen zu vermindern, die als Gift für die Temperatur erklärt wurden – wohlgemerkt politische Strategien, nicht umweltstrategische Strategien. Am 4. November 2016 trat es nach der Unterzeichnung von den Ländern in Kraft, welche für 55 Prozent der Emission verantwortlich zeichnen. Insgesamt haben damals 92 Staaten das Abkommen unterzeichnet.
Weiter wird uns erklärt, dass auch in Deutschland und in Thüringen die Auswirkungen der Klimakrise bereits deutlich spürbar sind. So sagt man, dass
das Jahr 2018 in Deutschland mit im Mittel 10,5 Grad Celsius das wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnung von 1881 ist. Hier fangen die Probleme nämlich schon an. Denn was sagt ein altes Sprichwort? Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
Denken Sie mal nach! Hier sollten wir mal wieder hinter die berühmte deutsche Fichte geführt werden. Da gehören auch Sie von den Linken dazu, die das nämlich vorhaben. Die Wetteraufzeichnung von 1881 ist zwar nett, doch wissen wir, dass die Erde schon länger existiert und es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Temperatur auf unserem Planeten Erde schon immer Schwankungen unterlegen war. So veränderte sich die Globaltemperatur der letzten 3.200 Jahre von 14 Grad Celsius in der minoischen Warmzeit im Jahr 1200 vor Christus zu 12 Grad in der Zeit der Völkerwanderung der Kelten um 600 vor Christus bis hin zu den heutigen 14 Grad in der jetzigen Warmzeit.
Der Zyklus gleicht einer Sinuskurve, die Sie von den Linken gar nicht kennen, weil Sie im Mathematikunterricht nicht aufgepasst haben, mit einem 1.000-Jahres-Zyklus der Amplituden. Auffällig ist, dass die Mitteltemperatur in Europa der Aktivität der mittleren Sonnenfleckenanzahl folgt.
Aus der Isotopenmessung in Eisbohrkernen geht übrigens hervor, dass die Sonnenaktivität im 20. Jahrhundert eine Stärke erreicht hat, wie sie vor über 9.000 Jahren nicht auftrat. Da die chemische Zusammensetzung der Atmosphäre in Form von kleinen Luftbläschen in arktischem und antarktischem Eis über Jahrtausende eingelagert wurde, lässt sich aufgrund der Konzentration des Isotops im Eis relativ gut auf die Stärke der Sonnenaktivität in der Vergangenheit schließen.
Es wird klar ersichtlich, dass die Aktivität der Sonne großen Schwankungen unterliegt, sich aber über Jahrtausende relativ stabil halten kann.
Nach dem extremen Minimum im 17. Jahrhundert hat jedoch die Sonnenaktivität schlagartig zugenommen. In den letzten 70 Jahren liegt sie im Schnitt sogar weit über dem langzeitlichen Durchschnitt, der für den gesamten Zeitraum von 11.400 Jahren zwischen 25 und 40 Sonnenflecken schwankte. In den letzten Jahrzehnten erreichte der Durchschnitt circa 75 Flecken und lag damit etwa dreimal höher, als in der Jahrtausendwende zuvor üblich war. Dies wird uns verschwiegen, auch von Ihnen, Frau Siegesmund. Auch die jüngsten Veröffentlichungen der NASA sagen, es steht uns eine Periode mit einer geringsten Sonnenaktivität wie in den letzten 200 Jahren bevor. Das wird sich auf die Atmosphärentemperatur zweifellos merklich auswirken, auch Sie von den Grünen werden das bemerken. Vor circa 9.000 Jahren war die Sonne ähnlich aktiv wie heute. Doch all dies verschweigt uns auch der sogenannte Weltklimarat IPCC. Hier werden an Computermodellen Prognosen erstellt, welche jedoch mit falschen Grundlagendaten gefüttert werden. In den von ungeheuer komplizierten Wechselwirkungen geprägten Systemen kann sich eine kleine Abweichung von der Realität bei den Annahmen zu großen Fehlern im Ergebnis aufschaukeln.
Auch bei Ihnen, Herr Harzer, müsste das mal angekommen sein. Folgerichtig heißt es im dritten Sachstandsbericht von 2001 des IPCC auf Seite 774 der englischen Fassung – ich zitiere auch hier –:
Wir haben es mit einem gekoppelten, nicht linearen, chaotischen System zu tun. Daher sind langfristige Prognosen zukünftiger Zustände des Klimas nicht möglich.
Diese Aussage hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren. Das hören wir halt leider von der Politik nicht, dass diese Prognosen zukünftig gar nicht möglich sind, aber uns wird es immer als gesicherte
Erkenntnis verkauft. Doch unsere Thüringer Landesregierung glaubt diesen chaotischen Systemen. Seit dem Jahr 2001 sind die Rechnerleistungen der Computer zwar um ein Vielfaches gestiegen, doch die Temperaturen in der Antarktis zum Beispiel klaffen in den verschiedenen Modellen des IPCC um teilweise mehr als 10 Grad Celsius auseinander. Das lässt jede Prognose der Eisbedeckung als Kaffeesatzleserei erscheinen.
Auf diese Kaffeesatzleserei lassen sich diese rotrot-grüne Landesregierung und natürlich auch die CDU-geführte Bundesregierung ein. Als Lösung wird uns im Pariser Klimaübereinkommen erklärt, wir müssten die Emissionen vermindern, um einen Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur zu verhindern, welche aber durch Sonnenaktivitäten und den Verlauf der Erde um die Sonne zum Großteil mit bestimmt ist.
Genau, bei Ihnen ist die Erde noch eine Scheibe, bei uns ist sie nämlich schon rund. Hier gilt nämlich das CO2 als Killergas, bei Ihnen schlechthin auch, und mit seinem Anteil in der Atmosphäre von sagenhaften 0,04 Prozent als Killergas schlechthin.
Unsere rot-rot-grüne Landesregierung möchte gern den CO2-Ausstoß bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 senken. Dazu muss man aber wissen, dass die sogenannten Treibhausgase wie diese CO2-Emissionen, welche jährlich in die Atmosphäre abgegeben werden, zu 5,34 Prozent anthropogenen Ursprungs und zu 94,66 Prozent natürlichen Ursprungs sind.
Es ist schon erstaunlich, wie Landesgesetze die Naturgesetze beeinflussen sollen – das müssen Sie mir mal vormachen.
Wir reden hier zum Beispiel von einem Anteil von 42,7 Prozent der Treibhausgasemissionen natürlichen Ursprungs, welche über die Ozeane eingebracht werden. Vielfach wird ja behauptet, dass die CO2-Emissionen die Erwärmung verursachen würden, jedoch ist genau das Gegenteil der Fall.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass kaltes Wasser eine höhere Bindefähigkeit von CO2 hat als warmes Wasser, und es ist durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen, dass ein Anstieg von CO2 die Folge der Erwärmung der Erde ist und nicht andersrum, wie Sie behaupten.
In den ersten 100 Millionen Jahren der letzten 500 Millionen Jahre der Erde lag der CO2-Gehalt zwischen 4.000 und 6.000 ppm,
heute bei 385 ppm. Dann folgte eine Phase mit ähnlich niedrigen CO2-Werten wie heute und einer Eisdecke fast bis zum 30. Breitengrad. Zwischen 100 und 250 Millionen Jahren zum Beispiel lag der CO2-Gehalt wieder deutlich über 1.000 ppm.
Es war die Zeit der Dinosaurier mit um 8 Grad wärmeren Temperaturen als heute.
Der Hauptgrund für die Änderungen des CO2-Gehalts wird in Bewegungen der afrikanischen und indischen Platte gesehen. Sie haben zunächst zu der starken Gebirgsauffaltung der Alpen und des Himalaja und damit zu intensiver vulkanischer Aktivität geführt – und alles ohne Industrialisierung unserer Erde, ohne das Klimaabkommen von Paris und ohne die Thüringer Klimagesetze. Damit sind für uns Ihre Grundannahmen für das Klimagesetz und andere gesetzliche Maßnahmen ad absurdum geführt. Jetzt werden Sie wieder sagen, die AfD leugnet den Klimawandel. Nein, wir haben immer gesagt, wir leugnen den Klimawandel als solchen nicht, nur, dass der Klimawandel ausschließlich menschengemacht wäre. Wenn Sie einmal richtig zugehört hätten, dann hätten Sie es auch erkannt. Wir haben Ihnen immer erklärt, dass es schon immer einen Klimawandel gab, und Klima, das ist auch die Wetteraufzeichnung der letzten Jahre, also reine Statistik. Auch das Europäische Institut für Klima & Energie e. V. als Zusammenschluss einer wachsenden Zahl von Natur-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaftlern, Ingenieuren, Publizisten und Politikern hat die Behauptung eines menschengemachten Kli
mawandels als naturwissenschaftlich nicht begründet und daher als Schwindel gegenüber der Bevölkerung erkannt.
Die AfD und auch EIKE lehnen folglich jegliche Klimapolitik als einen Vorwand ab, Wirtschaft und Bevölkerung zu bevormunden und das Volk durch Abgaben zu belasten.
Ich lache nur über Ihre Dummheit, die Sie hier zutage bringen.
Was sagt uns die Statistik noch, die Sie nicht kennen, die Sie nicht lesen können? Die Statistik besagt, dass Deutschland 760,8 Millionen Tonnen CO2 im Jahr emittiert. Im selben Zeitraum, meine Damen und Herren, emittieren die USA beispielsweise 5.350,4 Millionen Tonnen CO2 und Spitzenreiter ist China mit 9.123 Millionen Tonnen CO2. Das beschlossene Abkommen sieht nämlich zum Beispiel vor, dass China Dutzende neue Kohlekraftwerke bauen und die CO2-Emissionen noch bis 2030 steigern darf. Wir in Deutschland und Europa sollen aber die CO2-Emissionen sehr stark senken, und zwar ab sofort. Was das für die Wirtschaft und die Energieproduktion heißt, kann sich jeder einmal ausmalen. Eine Abschaltung der deutschen Kohlekraftwerke könnte die weltweiten CO2-Emissionen lediglich um 0,5 Prozent vermindern. Die behaupteten Beispielwirkungen Deutschlands oder auch Thüringens dürften sich angesichts der bereits deutlich sichtbaren Nachteile des deutschen Wegs kaum entfalten. Wir sollen also zurück in die Steinzeit, was die Frau Grünen-Ministerin mir immer gern andichtet, doch das Gegenteil ist der Fall: Mit Ihrer Politik schicken Sie uns alle in die Steinzeit zurück und auch in eine soziale Kältezeit, liebe Frau Ministerin.
In der Halbzeitbilanz dieser rot-rot-grünen Landesregierung waren unsere Wälder noch als unentbehrlicher Bestandteil unseres ökologischen Systems bezeichnet worden,
doch mittlerweile ist man der Meinung, unsere Wälder abholzen zu wollen, um Windräder hineinzustellen oder geschädigte Wälder teilweise nicht wieder aufzuforsten, damit diese Fläche für Windräder genutzt wird, um angeblich CO2-freien Strom zu pro
duzieren. Die CO2-Bilanz der Windräder selbst lasse ich jetzt einmal weg, dafür reicht nämlich meine Redezeit nicht.
Gemäß dem Klimaabkommen von Paris wird als übergreifendes Ziel festgelegt, die Finanzmittelflüsse in Einklang zu bringen, mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegen Klimaerwärmung widerstandsfähigen Entwicklung. Ab dem Jahr 2026 soll ein neuer Klimafonds aufgelegt werden, und zwar mit ungefähr einem Fassungsvermögen von über 100 Milliarden US-Dollar. Auch hier in Thüringen werden Millionen an Steuergeldern ausgegeben, um Vorgaben aus Paris hinterherzuhecheln, welche jeder Logik und wissenschaftlicher Grundlage entbehren. Nicht umsonst treten die USA aus diesem Klimaabkommen aus. Auch wir würden das viele Geld viel lieber in die Erhaltung unserer Umwelt investieren anstatt in die Verbesserung der Klimastatistik. Unsere Umwelt muss dringend erhalten werden, dafür steht auch die AfD, und natürlich müssen auch Energien eingespart werden, das ist keine Frage. Was die natürlichen Ressourcen angeht, damit muss sparsam umgegangen werden, aber das, was Sie hier veranstalten, grenzt an Götzenhuldigung. Uns sollen so die neuen Energiesteuern durch das EEG und auch die neue CO2-Steuer schmackhaft gemacht werden, es soll eine neue Runde des Ablasshandels eingeläutet werden. Die CO2-Zertifikate werden ja bereits im großen Stil an der Börse gehandelt, wo eine Figur wie Al Gore, der die Treibhausgasgeschichte in seinem Film 2006 publik machte, nun mit seinem Engagement im Fonds KPCB Millionen an Dollars verdient wie auch die amerikanische Terminbörse.
Am 27. Oktober dieses Jahres haben die Wähler in Thüringen die Möglichkeit, eine Politik zu wählen, die sich wieder für die Interessen der Bürger einsetzt, die wissenschaftlichen Rahmendaten beachtet und im Rahmen der Naturgesetze zum Wohle unserer Umwelt und unserer Bürger in Thüringen handelt. Mit der AfD wird es keine Klimadiktatur geben. Wie gesagt, wir handeln hier quasi nach den Naturgesetzen.
Wenn ich noch eingehen darf auf das Integrierte Maßnahmenprogramm unserer rot-rot-grünen Landesregierung zu den Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen, da kann man nur sagen: Elf Werktage wollte man dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag ursprünglich einräumen, um zu dem 177 Seiten umfassenden Programm IMPAKT II Stellung beziehen zu können. Das ist wirklich kein gutes Ziel und wirft die Frage
auf „Warum wohl?“, umso mehr, als dass von der Anhörung des Landtags zum Programm IMPAKT II keine Beteiligung des Landkreistags durch die Landesregierung stattgefunden hat. Das heißt, die Akteure, die betroffen sind, werden nicht gehört. So stellt der Gemeinde- und Städtebund auch vollkommen zu Recht fest, dass eine ausführliche Beratung eines der Zukunftsthemen für ihn nicht mehr darstellbar war, insbesondere weil es dem IMPAKT-IIPapier an zwei entscheidenden Grundlagen mangelte, nämlich an einem deutlichen Zeithorizont zur Umsetzung der angedachten Maßnahmen und deren Teilschritte sowie und vor allem an einer ausführlichen und belastbaren Kostenprognose. Auch in der Regierungserklärung haben wir heute von Kosten nichts gehört. Freilich ist das aber in Bezug auf die Landesregierung keine neue Erkenntnis. Kosten-Nutzen-Analysen waren dieser Regierung nämlich noch nie wichtig.
Schließlich lässt sie den Thüringer Steuerzahler nicht zum ersten Mal darüber im Unklaren, welche Kosten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf ihn zukommen sollen, gerade wenn es hier darum geht, diesen Klimawahn zu betreiben.
Zudem hat die Anhörung ergeben, dass das vorliegende Papier inhaltliche Schwächen enthält, was uns zu einem hochkritischen Umgang veranlasst hat, beispielsweise wenn Maßnahmen aus dem Jahr 2013, die im IMPAKT I enthalten waren, mit zweifelhafter Begründung gestrichen werden, ohne dass dies im Entwurf ausführlich dargelegt wird. Eine kurze Anmerkung im Anhang des Papiers reicht eben dafür nicht aus. Noch mehr Skepsis ist geboten, wenn festgestellt wird, dass im vorliegenden Papier wichtige Messzeiträume einfach nicht begründet wurden. Zu den Messzeiträumen habe ich gerade zu Beginn meiner Rede ausgeführt. Denn die Klimageschichte beginnt nicht erst am Ende der kleinen Eiszeit, also nicht um 1880. Zu kurz gewählte Zeiträume kann man durchaus als „Rosinenpickerei“ bezeichnen und besitzen keine Aussagekraft für die zukünftige Entwicklung. Aufgrund dieser und zahlreicher anderer Kritikpunkte raten wir der Landesregierung, IMPAKT II noch einmal einer mehr als kritischen Prüfung zu unterziehen und entsprechend zu überarbeiten.
Auch zur Integrierten Klima- und Energiestrategie der Landesregierung möchte ich noch gern etwas sagen, denn damit verhält es sich nämlich ähnlich wie bei IMPAKT II. Zwar werden im Klimagesetz die Gemeinden und Landkreise als maßgebliche Akteure im Klimaschutz zum Erreichen der Klimaschutzziele bezeichnet, aber wenn es um die Finanzierbarkeit und um die Belastung für den Steu
erzahler geht, vernimmt man dröhnendes Schweigen. Sucht man nach seriösen und belastbaren Angaben zur Bezahlbarkeit in dieser sogenannten Strategie, so kann man lange suchen – im Ergebnis: Fehlanzeige! Denn Strategie sieht anders aus. So stellte auch der Gemeinde- und Städtebund vollkommen zu Recht fest, dass in der Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung eine belastbare und nachvollziehbare Kostenprognose für die den Kommunen zugewiesenen Einzelmaßnahmen vollständig fehlt, und das, obwohl wieder einmal durch die rot-rot-grüne Landesregierung in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird. Doch was interessiert die Landesregierung schon das Wohl der Kommunen und ihrer Bürger? Das ist ja obsolet. Schließlich geht es hier um den Götzen „Klimawandel“, dem sich nach rot-rot-grüner Diktion alles zu fügen hat und bei dem der Zweck jedes, aber auch jedes Mittel heiligt.
Wir teilen daher die Ansicht, dass die Finanzierung der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen durch die Energie- und Klimaschutzstrategie nicht im Ansatz gelöst wird. Dafür zeigen sich in der vorliegenden Drucksache zwei Dinge umso deutlicher.
Schon zu Ende?
Ich dachte, wir behandeln 12 a und b noch, beides? Na gut. Dann kommen wir zum Ende.
Deswegen lehnen wir die derzeitige Fassung der Drucksache ab und sprechen uns insbesondere hinsichtlich der Finanzierung für eine deutliche Überarbeitung aus und bitten – wie gesagt – noch einmal um eine Kosten-Nutzen-Analyse. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Neue Statistik: Hätten Sie vorhin mal ordnungsgemäß zugehört, dann hätten Sie vieles verstanden. Aber ich will noch mal kurz auf die Redebeiträge eingehen. Herr Kobelt, Sie sind der Meinung, das mit einem Fußballspiel zu vergleichen und wir wären diejenigen, die hier nicht mitspielen. Da muss ich Ihnen leider sagen, Sie sind diejenigen, die hier in dem Fußballspiel holzen, wenn man es mal übertragen sieht. Sie sind diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, und
Sie sind die, die die AfD hier ausgrenzen, und das massiv.
Wie gesagt, der Vorschlag von der SPD war gut, dass man den Beitrag von mir mal ins Netz stellt – das würde ich begrüßen –, damit auch die Schüler mal lernen und wissen, was die wirklichen Fakten sind,
weil nämlich auch bei dieser Klimaschutzstrategie das Problem ist, dass es eben nicht bis zum Ende gedacht ist. Wenn die Linke sagt, wir haben daraus die komische Schlussfolgerung gezogen, dann muss ich sagen: Sorry, Sie haben meiner Rede nicht zugehört,
weil, wenn Sie immer dazwischenreden, dann können Sie ja nicht zuhören. Würden Sie mal lieber zuhören, dann würden Sie vielleicht auch mal begreifen. Ich habe nämlich extra gesagt, wir wollen eine intelligente, dezentrale Energieversorgung haben, mit einem gesunden Mix von erneuerbaren Energien. Dagegen haben wir einfach nichts. Wir wollen eine Versorgungssicherheit haben, dass auch die Industrie vernünftige Preise hat. Wir wollen Versorgungssicherheit auf dem Land haben und das Ganze muss mit den Kosten im Einklang stehen. Da hat die SPD richtig ausgeführt, wir müssen auch die Kosten für unsere Bürger im Blick haben.
Wir können nicht einfach eine Energiewende machen und die Kosten auf die Bürger umlegen, und die Regierung fragt sich, wo denn das ganze Geld herkommt. Das sind unsere Steuerzahler, die das bezahlen müssen, und Sie pressen es von den Kleinen wieder ab. Das geht nicht, das ist nicht sozial, liebe rot-rot-grüne demokratische Parteien, die angeblich so demokratisch sind.
Wir bringen Vorschläge ein, Sie lehnen sie ab. So machen Sie das Fußballspiel zur Farce.
Gehen wir mal darauf ein. Was ist denn mit Ihrer Klimaschutzstrategie, was steht denn da noch drin: Die Kosten sind nicht ausgewogen, die Kommunen beschweren sich und Sie haben hier Steuergelder in bislang noch unbekannten Größenordnungen verplant, bei denen man sich fragt, ob die Maßnahmen denn wirklich das bringen, was eigentlich erhofft wird. Wir wollen auch Energie sparen, keine Frage. Wir sind dafür, dass wir eine Energiewende haben, aber die muss vernunftbasiert sein, die muss auf Verbrauchswerten basiert sein, und wir müssen nicht die Statistik, das Klima im Blick haben, sondern wir müssen unsere Umwelt im Blick haben, aber nicht nur lokal hier in Thüringen, denn es kann nicht sein, dass Sie der Meinung sind, wir können aus Thüringen die ganze Welt retten. Wenn Sie mal nach Bolivien und Brasilien schauen, da brennt der Regenwald, und der wird bewusst abgebrannt.
Mittlerweile reden wir über eine Fläche von 700.000 Quadratkilometern, die zerstört worden ist. Da müsste man sich einsetzen. Diese Fläche entspricht zweimal der Größe der Bundesrepublik Deutschland.
China beispielsweise baut weltweit 300 neue Kohlekraftwerke und Sie wollen hier alle Kohlekraftwerke abschalten, Sie wollen hier die Leute in die Arbeitslosigkeit schicken.
Auch vom US-Militär werden täglich 350.000 Barrel Öl verballert. Wir sind auch nicht dafür, dass das gemacht wird – um Gottes Willen. Die CDU hat ein gutes Beispiel gebracht. Der Regierungsflieger geht hoch, 21 Minuten später – nicht gleichzeitig – steigt AKK hoch. Da hätte man mal sparen können und die CDU hätte mal ein gutes Beispiel sein können,
ein gutes Beispiel für unsere Bürger, wie man Energie und auch CO2-Ausstoß spart.
Kommen wir noch zu den Kernreaktoren. 21 Kernreaktoren betreibt Indien und baut derzeit 8 neue.
Komisch. Warum bauen die acht neue Kernreaktoren? Dieser ganze Irrsinn, was Sie uns immer erzählt haben mit den Papieren unterstreicht eben, dass
das nicht bis zu Ende gedacht ist. Wir wollen hier eine vernünftige Politik haben und nicht eine Politik nach Götzenart.
Sie wollen in Deutschland die ganzen Kraftwerke abschalten. Das ist nicht sozial, was Sie hier machen wollen. Sie wollen von den Standards nichts hören, die hier außer Kraft gesetzt werden. Diese rot-rot-grüne Landesregierung wird auch nicht verhindern können, was diese Freitagsdemonstranten machen. Aber da kann ich nur sagen: Von den Freitagsdemonstranten, egal wie hoch die in Demonstrationen hüpfen, würde ich mir aber lieber wünschen, die gehen in den Wald und helfen dort beim Umbau des Waldes, denn der Wald ist unser natürlicher Klimasenker, da müssen wir wieder hin.
Wir sollten mal die Kräfte umleiten. Ich war früher als Schüler auch im Wald und habe den Wald aufgeräumt. Ich habe auch schon zig Bäume gepflanzt. Da müssen wir wieder hin und so können wir was ändern, aber nicht so, wie Sie es hier machen, mit dieser unsozialen Politik.
Deswegen wollen wir intelligente Möglichkeiten haben und eine Aufforstung des Waldes. Das ist nämlich unser grünes Herz, dem müssen wir helfen. Da helfen wir auch gern mit, aber mit fairen
Regeln, mit fairen Spielregeln und nicht mit Ihrer Hetze und Ausgrenzung, die Sie hier betreiben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Vielen Dank für die Anerkennung der Wende. Auch ich war damals bei der Wende dabei, stand auf der Straße. Sie behaupten hier, die SPD wäre keine Täterpartei gewesen; ich darf mal zitieren: Im April 1946 kam es zur Zwangsvereinigung der SPD und der KPD zur SED. Diese SED war die Partei, die damals Täter war, die die Diktatur beherrscht hat.
Diese SED hat sich dann umbenannt in Die Linke. Wir haben auch heute hier noch parlamentsunwürdige Abgeordnete. Diese Täter sind immer noch da und das kann irgendwo nicht sein. Wie gesagt, wir haben damals auf der Straße für Demokratie gestritten und wir streiten auch heute noch für Demokratie. Sie werden es nicht abstreiten können, dass wir nach wie vor für eine direkte Demokratie streiten.
Lesen Sie doch mal unsere Anträge richtig! – Wir sagen immer, wir wollen die parlamentarische Demokratie nach dem Schweizer Vorbild um die Elemente der direkten Demokratie ergänzen, Herr Adams. Das wollen wir.
Deswegen wollen wir die Wende vollenden, weil wir merken, wir gleiten wieder in eine Diktatur ab.
Das hören wir schon an den Rednern heute hier. Sie können sich gern noch mal äußern. Vielen Dank.
Es ist unglaublich, was Sie uns hier vorwerfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, heute geht es wieder einmal um den Wolf in Thüringen, ohne Rotkäppchen. Es freut uns natürlich sehr, dass nun auch die Kollegen der CDU-Fraktion erkannt haben, dass die AfD-Fraktion zum Thema „Wolf“ recht hat.
Warum auch sonst soll sie immer mal wieder die Position der AfD indirekt und in Form des uns hier vorliegenden Antrags bekräftigen? Was aber nicht das erste Mal bei der CDU ist, bei der Windkraft und in Bezug auf das Jagdgesetz schwenken Sie, die CDU, auch immer wieder auf die gute Linie der AfD ein. Löblich, liebe Kollegen, jedoch kommt Kapieren nicht vom Kopieren.
Sie hätten es einfacher gehabt, wenn Sie damals gleich unseren Anträgen zum Thema „Wolf“ zugestimmt hätten. Teilweise fragt man sich, ob Ihnen selbst nichts mehr einfällt.
Aber kommen wir nun mal zu dem eigentlichen Antrag der CDU. Herr Abgeordneter Egon Primas, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Und Trittbrettfahrerei, nein, würde ich sagen, das machen wir nicht. Vielleicht ist es andersherum.
Inhaltlich geht der Antrag der CDU-Fraktion leider nicht weit genug und bietet daher auch nicht viel Neues. Die Antworten der Landesregierung zu den Punkten I und II hätte die CDU-Fraktion auch den Antworten der Landesregierung auf meine oder unsere Kleinen Anfragen entnehmen können. Insofern wäre es für den Antrag der CDU hilfreicher gewesen, andere Punkte der Wolf-Problematik zu thematisieren. Einzig der Punkt III versucht eine aktuelle Entwicklung zu erhellen, bleibt aber CDU-typisch schwammig und beliebig formuliert, so wie die CDU eben leider geworden ist.
Daher haben wir uns entschlossen, einen Alternativantrag einzubringen, der die Thematik aus unserer Sicht besser beleuchtet. Wir wollen nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken wie die CDU, sondern wir fordern echte Sicherheit und Schutz. Da für uns die Motive des Antrags der CDU jedoch nachvollziehbar sind, werden wir uns bei Ihrem Antrag natürlich gern enthalten.
Doch lassen Sie mich hier auf den Wolfriss-Gutachter zurückkommen. Hier stellt sich auch für uns die Frage: Was hat die Landesregierung bezüglich des Wolfs zu verheimlichen? Schließlich könnten die Stellungnahmen des jetzt ehemaligen Gutachters und der Umweltministerin gegenüber dem MDR unterschiedlicher nicht sein. Meine Damen und Herren, während der eine gegenüber dem MDR angab, dass er sich nicht von den Grünen verbiegen lässt und sich auch keine Redeverbote aufdrücken lassen will, sagt die andere, dass es sich um eine organisatorische Umstrukturierung handeln würde. Was stimmt denn nun, meine Damen und Herren von der Landesregierung? Haben Sie wie die AfD den Mut zur Wahrheit!
Bei den Thüringer Tierhaltern rund um Ohrdruf war die Arbeit des Experten sehr geschätzt. Was wollen Sie den Bürgern verheimlichen und warum wohl? Fest steht jedenfalls – das haben die Antworten auf unsere Kleinen Anfragen eindeutig gezeigt –, dass die Landesregierung beim Fangen des Wolfshybriden und bei der Wolfsthematik insgesamt kläglich
versagt hat, und das mit Ansage. Dies hat den Thüringer Steuerzahler seit dem Jahr 2014 rund 500.000 Euro gekostet. Allein zwischen 2015 und 2019 mussten fast 28.000 Euro für die Entschädigung von Tier- und Sachschäden durch die Landesregierung aufgewendet werden, Steuermittel, die vom Wolf sprichwörtlich verfrühstückt worden sind. Dies kann alles so nicht mehr weitergehen, meine Damen und Herren! Die Tierhalter wollen nicht mehr Geld, sondern gesunde Tiere, um die sie keine Angst mehr haben müssen. Sie wollen nicht nächtelang raus und bei ihren Tieren schlafen müssen, weil jederzeit der Wolf kommen kann, um ihre Herde zu zerfleischen. Die Schäfer zum Beispiel wollen gesunde Tiere, mit denen sie unbesorgt die Landschaft pflegen können, und nicht selbst mit ihren Tieren zum lebenden Futter für die Wölfe werden. So geht es nicht weiter! Der Schutzstatus des Wolfs muss endlich auf EU-Ebene gesenkt werden. Der Wolf selbst muss ohne die Verpflichtung des Wildschadenausgleichs in das Bundes- und Landesrecht und Landesjagdrecht aufgenommen werden.
Sie, Frau Ministerin Siegesmund – die jetzt gerade nicht da ist –, reden immer so schön von Landschaftspflege daher, die durch unsere Schäfer sichergestellt wird. Doch wenn ein Schäfer nach dem anderen aufgibt, ist uns allen nicht geholfen. Es sind genug der schönen Worte gewechselt. Nun erwarten wir und die Bürger Taten von Ihnen und Ihrem Ministerium sowie einen Schlussstrich unter den Wolfslobbyismus.
Eine gute Tat wäre, eine Aufnahme in das Jagdrecht zu erreichen und gleichzeitig für eine auskömmliche Ausstattung der Tierhalter im Offenland sowie für eine wirkungsvolle und nachhaltige Vergrämung der Wölfe und der Hybriden zu sorgen.
Daher sollen Sie nun eine vernünftige Wolfsordnung erlassen. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag, der diese Punkte entsprechend enthält. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch noch mal für die Erinnerung, dass es hier um das Waldgesetz geht. Aber die ganzen Wortbeiträge haben mich jetzt auch noch mal nach vorn getrieben, denn das kann man teilweise so nicht stehen lassen.
Frau Mühlbauer, ich meine, Sie haben hier von einer Schauspielschule geredet. Ich fand Ihr Bühnenstück toll, was Sie hier präsentiert haben. Es war echt klasse.
Sie haben sich da schon beworben als Spitzenkandidat bei dieser Show.
Sie haben angeführt, es geht hier um einen Klimawandel, es geht hier um Strom und Sie wollen Ihre Handys aufladen etc.
Der Ministerpräsident hat auch von Fortschritt geredet, wenn wir Windkraft im Wald hinstellen wollen. Ich will vielleicht nur noch mal kurz ein paar Zahlen nennen. Vielleicht haben Sie es alle vergessen. Wir haben es schon von unseren Vorrednern gehört, dass wir 750 Windräder in CDU-Zeiten hier im Land Thüringen aufgestellt haben, etwa 150 in der Zeit von Rot-Rot-Grün. Wenn man jetzt mal im Netz nachschaut, findet man auch die Zahl, dass wir Ende 2017 837 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1.470 Megawatt hatten – 1.470 Megawatt Leistung in ganz Thüringen. Das ist erst mal schön. Nur ist das Problem daran, diese Leistung ist vom Wind abhängig. Das heißt, die ist nicht grundlastfähig, was unsere Industrie ja bräuchte, grundlastfähigen Strom ohne Schwankungen.
Fragen Sie mal in der Industrie nach, wie es mit Schwankungen ausschaut, was da die Anlagen machen, wenn da Stromschwankungen drin sind. Fragen Sie mal nach!
Jetzt habe ich mal geguckt, wie viel Speicher wir denn hier in Thüringen haben. Das habe ich mal bei einem Landwirtschaftsbetrieb geguckt, da haben wir einen tollen Speicher stehen. Der hat sage und schreibe 52,64 Kilowatt. Das heißt, 52,64 Kilowatt gegen 1.470 Megawatt. Ich würde mal vorschlagen, wenn wir hier von nachhaltig reden, dann fangen
Sie doch bitte erst mal bei der Speichertechnologie an.
Normalerweise würden Speicher gebraucht, die Stromschwankungen ausgleichen können. Wir brauchen Speicher, um Flauten ausgleichen zu können. Das heißt, wenn Sie hier einfach alle die Kraftwerke abstellen wollen, das funktioniert nicht. Wenn wir jetzt anfangen, die Windräder in den Wald zu stellen – wir haben es vorhin auch schon in den anderen Reden gehört –, wir haben 30 Meter Durchmesser im Schnitt. Wir haben 5 bis 6 Meter Tiefe. Die Hydrologie des Waldbodens können Sie vergessen. Da brauchen Sie auch noch, wenn Sie Windkraft dort stehen haben – wir können ja den Strom nicht per Luft übertragen –, Kabel. Das heißt, wir ziehen auch noch Trassen durch den Wald.
Damit wollen Sie im Waldgesetz jetzt den Wald retten. Eine Katastrophe, kann ich da nur sagen!
Herr Ministerpräsident, ich muss Ihnen sagen, Sie haben vorhin hier am Pult gesagt, die AfD ist eine Partei gegen alles. Ich darf Sie nur mal daran erinnern, Sie sind Ministerpräsident dieses Freistaats Thüringen und für alle zuständig; für alle und auch für unsere Wähler der AfD.
Das heißt, Ihre Ausgrenzungspolitik können Sie mal langsam sein lassen, würde ich vorschlagen.
Tut mir leid, dass Sie so gucken – das ist so. Sie können gern mal nachlesen und Windräder im Wald sind mit Sicherheit nicht der Fortschritt.
Wir sind gern bereit, beim Waldumbau zu helfen. Zum Waldgesetz, wie gesagt, dieser Waldumbau muss stattfinden. Da sind wir vollkommen Ihrer Meinung. Herr Kummer hat es auch sehr gut gemacht und sich redlich bemüht, dort gute Sachen voranzubringen.
Aber, wie gesagt, mit dieser Ausgrenzung funktioniert es nicht. Wie gesagt, Waldumbau muss sein, da sind wir dabei. Wir machen da gern mit. Sie brauchen hier andere Konzepte, als Windräder in den Wald zu stellen, um den Klimawandel, der – wie Sie immer behaupten – nur menschengemacht ist, aufzuhalten. Ich darf nur mal an die momentane
Waldflächenvernichtung im Amazonas erinnern. Wir reden dort von Flächen, die zweimal größer sind als die Bundesrepublik Deutschland. Man müsste erst mal anfangen, das CO2, das dort gerade durch die Brände neu entsteht, aufzuhalten.
Da müsste man sich international zusammentun, um dort diese CO2-Absonderung einzudämmen. Genauso auch die Aufforstung, da müsste man ansetzen. Wir können hier aus Thüringen heraus nicht die ganze Welt retten und schon gar nicht mit Windrädern im Wald. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, heute nun die zweite Beratung zum Ände
rungsvertrag. Vieles wurde schon besprochen, deshalb fasse ich mich heute kurz.
Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll den bisherigen Zustand im Bereich der Sportwetten durch die Aufhebung der Begrenzung der Anzahl der zu vergebenden Konzessionen beenden; das wird zum 01.01.2020 geändert, wie Herr Dr. Pidde schon ausgeführt hat. Das finden wir gut. Der Graumarkt in diesem Bereich soll dadurch in geregelte Bahnen gelenkt werden. Diesen längst überfälligen Schritt begrüßen wir sehr. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit beiträgt. Immerhin ist die fehlende Rechtssicherheit auch eines der Hauptgründe, warum der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag de facto außer Kraft ist.
Wenn es nun tatsächlich zu einer Vergabe der Konzessionen kommen sollte und die qualitativen Vorgaben zum Spielerschutz im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag tatsächlich umgesetzt werden sollten, kann man nur hoffen, dass auch der dringend notwendige Spieler- und Jugendschutz verbessert wird. Der Spieler- und Jugendschutz wurde in den zahlreichen Zuschriften zur Gesetzesänderung angesprochen. Vor allem aber hat der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. auf die immer größer werdenden Probleme in diesem Bereich hingewiesen.
Mit dem geplanten Wegfall der Experimentierklausel wird sich unserer Meinung nach der Druck weiter verstärken. Die Experimentierklausel sah vor, dass das staatliche Monopol für Sportwetten bis Juli 2019 auszusetzen ist und private Anbieter an dem Markt zu beteiligen sind. Unter anderem sollte damit der Schwarzmarkt im Bereich Sportwetten bekämpft werden, was jedoch unserer Meinung nach nicht so richtig gelungen ist. Die Anbieter setzten sich erneut über das Verbot hinweg, die Umsätze am Markt stiegen weiter und machen derzeit rund 25 Prozent des Glücksspielmarkts aus. Des Weiteren wurde Werbung massiv ausgedehnt, und zwar ist sie in den Medien sowie in den Stadien bei Sportveranstaltungen auffällig überrepräsentiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als AfD-Fraktion sind uns durchaus der Bedeutung des Glücksspiels und dessen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte bewusst. Gleichzeitig haben wir aber auch eine Verantwortung für die Gesundheit unserer Bürger in Thüringen. Einem Gesetz zur Unterstützung des Glücksspiels ohne eine Stärkung der Suchtprävention können wir daher unmöglich zustimmen. Aus diesem Grund wird sich die AfDFraktion bei diesem Gesetz enthalten müssen.
Eine Anmerkung sei mir an dieser Stelle noch erlaubt: Uns hat sehr verwundert, dass die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen als Vertreterin von Einrichtungen und Diensten der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe sagte – dort in der Stellungnahme –: „Der Beschlussentwurf der Ministerinnen und Minister […] ist sehr zu befürworten.“ Das gibt uns etwas zu denken, denn es heißt in der Stellungnahme zu diesem Suchtpräventionsthema auch weiter: Es „sind […] gerade mit Blick auf Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes gute Ansätze, reichen aber in der Praxis nicht aus.“ Diesem Halbsatz, „reichen nicht aus“, ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, heute beraten wir zum zweiten Mal über die fünfte Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes. Die vorliegende Änderung sieht vor, dass die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen und der Landesbetrieb Thüringer Lotterieverwaltung in der Thüringer Staatslotterie vereint werden sollen. Mit der Errichtung der Thüringer Staatslotterie als Anstalt des öffentlichen Rechts werden der Veranstalter und der Durchführer zusammengeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Aufgabe durch eine staatliche Verwaltung ausgeführt wird und so Übertragungsverluste und Dopplungen vermieden werden – im Grundsatz ein an sich lobenswerter Akt des Bürokratieabbaus, den wir von der AfD-Fraktion grundsätzlich erst mal begrüßen.
Bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzes hatte ich darauf hingewiesen, dass einige Probleme im Rahmen dieses Gesetzes noch nicht ausreichend gelöst worden sind, zum Beispiel die immer weiter steigenden Kosten und die damit einhergehende Schmälerung der Einnahmen für den Landeshaushalt, wie Sie aus dem Landeshaushaltsplan EP 17 auch entnehmen können. Konkret sind innerhalb von zwei Jahren die erwarteten Erlöse aus der Staatslotterie um circa 40 Prozent eingebrochen. Einen Hauptgrund sehen wir darin, dass mit dem zusätzlich von Rot-Rot-Grün kreierten Glücksspiel „Grünes Herz“ Gelder in andere Kanäle – hauptsächlich grüne Lobbyverbände – umgeleitet werden, sodass aufgrund geringer freier Mittel mit weniger Umsatz bei dem klassischen Lotto und somit weniger Gewinn für den Haushalt erwirtschaftet werden kann. Immerhin werden die Zuwender nicht mit 10 Prozent vom Gewinn, sondern knapp 10 Prozent des Einsatzes bedacht. Da bleibt natürlich nicht mehr so viel Gewinn für den Landeshaushalt übrig.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, besonders von den Grünen, als Sie vor einigen Monaten das vierte Gesetz zum Thüringer Glücksspielgesetz eingebracht haben, haben wir dies damals schon als „Lobbygesetz“ bezeichnet. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, was man uns damals alles vorgeworfen hat, nachdem wir diese Äußerung
gemacht haben. Jetzt ist Ihr Fraktionschef gar nicht da, denn jetzt wollte ich Herrn Adams nämlich mal fragen. Aber ich muss Sie bestimmt nicht fragen, wer Herr Denis Peisker ist, denn Ihre beiden Landesvorsitzenden werden ihn sicherlich kennen. Herr Peisker ist nicht nur einer Ihrer Landesvorsitzenden, nein, zufällig ist er seit dem 1. April dieses Jahres gleichzeitig auch noch Geschäftsführer der von Ihnen neu gestalteten Stiftung Naturschutz Thüringen, jenem Verein, der durch Ihr eigenes Gesetz nun erhebliche finanzielle Mittel durch Glücksspieleinnahmen erhält, genau genommen 9,35 Prozent der Gesamteinnahmen vor Abzug der Kosten gemäß § 9 Ihres Gesetzentwurfs.
Herr Adams, ich weiß nicht, ob Sie diesen offensichtlichen Lobbyismus gut finden. Und nun bringen die Grünen hier noch ein weiteres Gesetz ein, das wieder für mehr Geld bei Ihren Grünen-Landesvorsitzenden sorgen soll – weil Sie damit zum Beispiel Ihrer Grünen-Unterschutzstellung der ehemaligen DDR-Grenzanlagen entsprechende Gelder fließen lassen –, und als Grund nennen Sie dann auch noch sinkende Einnahmen aus Lotteriemitteln.
Aber kommen wir noch mal kurz zu diesem hier vorliegenden Entwurf. Was uns stört, ist die Tatsache, dass sich diese Änderungen nur mit den Symptomen beschäftigen, sich aber nicht mit den Ursachen der immer weiter sinkenden Einkünfte auseinandersetzen. Ursachen, die Sie, geehrte Vertreter von Rot-Rot-Grün, mit der vierten Änderung dieses Gesetzes mit zu verantworten haben. Waren die Ausgaben 2018 und 2019 noch fast konstant, so sollen diese 2020 um 7,69 Millionen Euro gegenüber 2019 steigen. Daher würden wir einer Verweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gerne zustimmen wollen, um das Thema mal genauer zu behandeln – können wir sicher später machen –, ansonsten müssen wir diesen Gesetzentwurf, der so vorliegt, leider ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, auch im Netz, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die starren Vorgaben hinsichtlich der infrage kommenden Anlageklassen für den Thüringer Pensionsfonds erweitert. Bisher konnten nur mündelsichere Anlagen gewählt werden, die heute zeitweise Negativerträge erwirtschaften. Zukünftig sollen nach der Gesetzesänderung auch Geldanlagen in Betracht kommen können, die etwas risikoreicher sind als die bisherigen mündelsicheren Anlageformen, aber dafür zumindest den Geldwertverlust und die Inflation ausgleichende Erträge erwirtschaften. Bei der gegenwärtig sicher zu erwirtschaftenden Verzinsung einer unterstellten durchschnittlichen Inflationsrate von circa 2 Prozent pro Jahr wird sich der reale Wertverlust des Pensionsfonds bis zum Jahr 2028 auf über 40 Millionen Euro summieren. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, die Anlagerichtlinien für den Thüringer Pensionsfonds zu ändern, um den Zinsschaden für Thüringen durch die Europolitik der EZB zu minimieren. Der Gesamtrenditeertrag des Thüringer Pensionsfonds beläuft sich derzeit auf rund 0,67 Prozent pro Jahr und liegt somit unter der Inflationsrate.
Man muss sich fragen, wie es so weit gekommen ist. Die Ursachen hierfür liegen nicht in Thüringen. Die Ursache hierfür ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Diese ist aus Sicht der EZB notwendig, um die überschuldeten Staaten im Süden Europas mit ausreichender Liquidität zu versorgen und nun auch seit Neuestem einer drohenden Rezession vorzubeugen. Diese Niedrigzinsphase dauert nun schon über ein Jahrzehnt an und es ist auch nicht absehbar, wann diese Zinsen durch die EZB auf ein gesundes Maß angehoben werden. Die Niedrigzinsen sind zu einem Dauerzustand geworden. Heute wurde der Einlagezins für die Banken von -0,4 Prozent weiter gesenkt, um das europäische Staatengebilde am Leben zu halten. Aufgrund vieler Fehler der EU, die zum Teil auf ihre Gründung zurückgehen, sowie der Einführung des Euro sind das Ausmaß und die Dauer der derzeitigen Niedrigzinsphase beispiellos in der Welt. Seit Beginn der Bankenkrise senkt die EZB den Leitzins kontinuierlich von damals 4,25 Prozent auf heute 0 Prozent ab. Der sogenannte Einlagenzins, den Geschäftsbanken zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken, beträgt derzeit -0,4 Prozent.
Doch das eigentliche Problem besteht darin, dass die EZB einheitliche Maßnahmen für alle ihre Mitglieder beschließt, deren Volkswirtschaften sich jedoch ganz unterschiedlich entwickeln, und diese
wirken dann auch unterschiedlich. So wäre für die noch relativ stabile hiesige Konjunktur, auch wenn die hiesige Konjunkturentwicklung in den letzten Monaten mehrfach nach unten korrigiert wurde, ein wesentlich höherer Zinssatz angemessen als für Länder wie Italien oder Spanien, die unter hoher Verschuldung, Arbeitslosigkeit und Konjunktureinbrüchen leiden.
Man darf aber auch nicht verschweigen, dass insbesondere Kreditnehmer von den dauerhaft niedrigen Zinsen profitieren – also eine positive Seite. Aber zu den offensichtlichen Folgen der EU-Finanzkrise bzw. der Niedrigzinsphase gehören die immer niedrigeren Zinserträge für Sparer und Geldanleger und die damit einhergehende Entwertung ihrer Rücklagen.
Von dieser Auswirkung ist auch der Thüringer Pensionsfonds massiv betroffen. In den vergangenen Jahren konnte nicht einmal mehr der reale Geldverlust durch die Inflation erwirtschaftet werden. Und genau darum geht es heute. Darf der Thüringer Pensionsfonds, der bisher nur in mündelsicherer Anlageform investieren konnte, auch in etwas risikoreichere und ertragreichere Papiere investieren? Aufgrund der von mir beschriebenen Umstände und Fehlentwicklungen der letzten Jahre bleibt uns heute nichts anderes übrig, als nach anderen Anlageformen zu suchen.
Leider ist die Andeutung, dass die konkreten Anlagen im Rahmen der zu ändernden Anlagerichtlinie gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank entwickelt und dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zur Kenntnis gegeben werden, doch sehr vage. Diese Anlagerichtlinie muss noch abgewartet werden, damit anhand der infrage kommenden Anlageform eine Risikobewertung vorgenommen werden kann, denn diese Richtlinie kennen wir noch nicht. Mein Vorredner hatte auch noch mal darauf hingewiesen. Dem drohenden Zins- und Wertverlust darf nicht ein unverhältnismäßig hohes Risiko gegenüberstehen. Auch wenn in der Drucksache vom Aspekt der größtmöglichen Sicherheit und der Abkehr von der Mündelsicherheit der Anlageform gesprochen wird, stellt das keine Abkehr von dem auch weiter vorrangigen Ziel der Sicherheit dar. Die Bewertung ist für uns erst nach Vorlage der Anlagerichtlinien möglich.
Wir werden uns daher bei der Abstimmung aufgrund der unklaren Anlagerichtlinien enthalten. Wir wissen, dass das vorliegende Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, aber ohne Vorlage der Anlagerichtlinien ein Schritt ins Dunkle ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und auch im Netz, vor nicht mal zwei Monaten haben wir hier im Plenum über das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes gesprochen – oder soll ich vielleicht besser sagen: das rot-rot-grüne Lobbygesetz? Es geht Schlag auf Schlag in diesem Plenum und jetzt sind wir bei der nunmehr fünften Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes. Dieses sieht vor, dass die LotterieTreuhandgesellschaft mbH Thüringen und der Landesbetrieb Thüringer Lotterieverwaltung in der Thüringer Staatslotterie vereint werden sollen.
Mit der Errichtung der Thüringer Staatslotterie als Anstalt des öffentlichen Rechts werden der Veranstalter und die Durchführungsaufgabe zusammengeführt. Damit soll weiter sichergestellt werden, dass die Aufgabe durch eine staatliche Verwaltung ausgeführt wird. Die Abstimmungsschwierigkeiten zwischen zwei Gesellschaften werden dadurch auch abgebaut, wenn künftig nur noch eine Gesellschaft über die Veranstaltung, Vermittlung und Durchführung staatlich-öffentlicher Glücksspiele entscheidet. Das ist hier mal positiv.
Prinzipiell befürworten wir als AfD-Fraktion, dass eine Verwaltung vereinfacht und Bürokratie abgebaut wird, jedoch ist die Einsparung bei den Verwaltungs- und Personalkosten derzeit nicht erkennbar. Wenn man nämlich einen Blick in den Haushaltsplan 2020 wirft, dann steigen nämlich die Verwaltungskosten komischerweise. Da frage ich mich schon: Was ist das hier für ein Gesetz?
Problematischer sind die Reinerlöse für den Landeshaushalt, denn diese sinken im Wirtschaftsplan trotz steigender Lottoeinnahmen zum Beispiel im Jahr 2020 um 5,27 Millionen Euro gegenüber 2020.
Die Verhandlungen hier rechts sind relativ laut.
Danke, Frau Präsidentin. Bereits bei den Beratungen zum Landeshaushalt haben wir von der AfDFraktion genauso wie der Rechnungshof im Haushalts- und Finanzausschuss immer wieder darauf hingewiesen, dass die Landeseinnahmen durch die Überschüsse aus den Staatslotterien eingebrochen sind. Um das mal in Zahlen auszudrücken: Im Jahr 2016 betrugen die Landeseinnahmen aus der Lotterie noch 19,03 Millionen Euro, 2018 noch 17,8 Millionen Euro, Frau Taubert, und im Plan 2019 ist der Ansatz auf 12,6 Millionen Euro zurückgegangen. Und nun? Im Ansatz für das Jahr 2020 sind wir gerade mal bei 10,16 Millionen Euro für den Landeshaushalt Thüringen, von ehemals 19 Millionen Euro. Ich frage mich, wo die 9 Millionen Euro wohl hin sind.
Das heißt nichts anderes, als dass innerhalb von zwei Jahren die erwarteten Einnahmen aus den Staatslotterien um circa 40 Prozent eingebrochen sind. Einen Grund dafür sehen wir zum Beispiel in der Tatsache, dass mit dem zusätzlichen Glücksspiel „Grünes Herz“, was jetzt erst eingeführt worden ist, Gelder in andere Kanäle umgeleitet worden sind, die Rot-Rot-Grün lieber sind. Somit werden Gelder und weniger Gewinn für den Haushalt erwirtschaftet. Immerhin werden die Zuwender nicht mit 10 Prozent vom Gewinn, sondern mit 10 Prozent vom Einsatz der Lottomittel bedacht. Dadurch bleibt natürlich auch nicht mehr viel Geld für den Landeshaushalt übrig.
Aber kommen wir noch einmal kurz zu dem hier vorliegenden Entwurf. Was uns stört, ist die Tatsache, dass sich die Änderung nur auf die Symptome beschränkt, sich aber nicht mit den Ursachen der immer weiter sinkenden Einkünfte auseinandersetzt. Die Ursache haben Sie, verehrte Vertreter von Rot-Rot-Grün, mit der vierten Änderung dieses Gesetzes mit zu verantworten. Waren die Ausgaben 2018 und 2019 noch fast konstant, so sollen diese 2020 um 7,6 Millionen Euro gegenüber 2019 steigen. Sie von der Linken-Fraktion hatten vorhin gerade ausgeführt, dass sich da nichts groß ändert. Ich weiß nicht, ob 7,6 Millionen Euro keine Änderungen sind. Also ich sehe das anders.
Einen Großteil davon machen die Geschäftsbesorgungsvergütungen aus, welche vom Jahr 2019 um 2,25 Millionen Euro im Jahr 2020 auf insgesamt 20,973 Millionen Euro steigen. Also dafür, dass Sie, meine Damen und Herren, Lotto spielen, kriegt ein anderer 20,973 Millionen Euro, damit er das Geschäft besorgt über den sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag – tolle Gewinnmarge.
Daher werden wir einer Verweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gern zustimmen, um das Thema hier einmal genauer zu beleuchten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Zuschauer!
Genau, Frau Becker, Sie haben die Mehrheit und drücken hier alles durch, so wie es halt sein soll.
Wir haben – wie gesagt – schon einiges von unseren Vorrednern gehört, was die Kritikpunkte betrifft. Ich will hier nicht auf alles noch mal eingehen, sondern mich auf ein paar wenige Punkte beschränken. Was wir natürlich begrüßen, ist zum Beispiel auch die Änderung des Änderungsantrags, den die Koalitionsfraktionen im Fachausschuss eingebracht haben, bezüglich der Derivatgeschäfte, dass die untersagt wurden. Das war ja auch ein Kritikpunkt der AfD-Fraktion, dass das jetzt rauskommt, denn eigentlich sollte es für eine Anstalt öffentlichen Rechts selbstverständlich sein, dass man keine Derivatgeschäfte macht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Landesregierung das nicht von sich aus in den ursprünglichen Gesetzentwurf aufgenommen hatte, sondern dies erst durch die regierungstragenden Fraktionen nach Kritik von der Opposition dementsprechend im Ausschuss erfolgen musste. Das lässt natürlich auch tief blicken. Herr Kummer hat versucht, es zu entschärfen, und versucht, uns da eine gewisse Aufhellung zu geben.
Die Fernwasserversorgung ist ebenso wie der Hochwasserschutz unbestreitbar eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge – nicht mehr und nicht weniger. Dies stellen im Anhörungsverfahren unter anderem auch der Verband der Wirtschaft Thüringens, die IHK Südthüringen und nicht zuletzt auch der Landesrechnungshof unmissverständlich klar. Offensichtlich haben jedoch für die Landesregierung die eigentlich untergeordneten Nebengeschäfte der TFW, die Freizeitnutzung der Stauanlagen sowie der Bau und Betrieb von Solar- und Windkraftanlagen eine höhere Priorität als die öffentliche Daseinsvorsorge. Solche Geschäftsfelder sind für eine Anstalt des öffentlichen Rechts jedoch nicht nur wesensfremd, sondern können sich auch noch marktverzerrend und damit schädigend auf Privatanbieter auswirken – erst recht, wenn die TFW mit dem gesetzlichen Auftrag der Überprüfung und Überwachung von Stauanlagen andere Betreiber sehen wird, wie dies nun in § 4 Abs. 1 Nr. 10 des Entwurfs niedergeschrieben wurde. Gewerbliche und hoheitliche Aufgaben sind zwar laut Entwurf getrennt darzustellen und es wird viel von der Trennungsrechnung gesprochen, aber wir alle wis
sen hier, dass Papier geduldig ist und dass die politische Realität unter einer rot-rot-grünen Landesregierung anders aussieht. Wir haben es ja gerade von Frau Becker gehört: Wir haben die Mehrheit, wir machen das.
Ich bin ja mal gespannt, wie die Umsetzung dann wirklich aussieht.
Der Landesrechnungshof monierte in seiner Stellungnahme zu Recht, dass sich die TFW mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zunehmend von ihren Kernaufgaben entfernt und Aktivitäten wahrnimmt, die auch von Privaten erbracht werden können oder erbracht werden. Mit der geplanten Ausweitung würde die TFW in erheblichem Maße zu einem am Markt agierenden gewerblichen Wettbewerber werden, insbesondere weil die rot-rot-grüne Landesregierung in § 4 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs der TFW quasi einen Persilschein zur Gründung eigener Unternehmen gibt, was wiederum die TFW und somit das Land unnötig wirtschaftlichen Haftungsrisiken aussetzt und der Umgehung von Tarifverträgen Tür und Tor öffnen wird. Wir haben ja gerade schon eine Debatte zum Tarifvertrag gehabt.
Ebenso wenig darf es sein, dass sich die TFW im rot-rot-grünen Auftrag dazu aufschwingt, landesweit die Landschaft zu verschandeln und Vögel, Fledermäuse und Insekten zerhackende Windkraftanlagen zu bauen und zu betreiben oder große Flächen mit Solaranlagen zu überbauen.
Spätestens seit der letzten Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema „Windräder im Wald“ sollten Sie wissen, meine Damen und Herren, dass große Teile der ländlichen Bevölkerung in Thüringen das ablehnen und was sie davon halten. Aber leider waren die Ministerin Frau Siegesmund und große Teile der Landesregierung zur Petitionsanhörung nicht da,
außer ein paar Beamten. Da hat sogar noch die Linke versucht, die Antworten zu den Fragen zu unterbinden. Das ist schon sehr bezeichnend.
Daher ist der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf unannehmbar und wird von der AfD
Fraktion abgelehnt, Herr Harzer. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte noch mal ganz kurz darauf eingehen: Frau Ministerin Siegesmund, Sie hatten kurz verächtlich so in unsere Richtung gesagt, wir hätten es mit dem Naturschutz nicht verstanden, mit dem Borkenkäfer im Wald, wie schlecht es dem Wald geht. Wir haben es sehr wohl verstanden, aber scheinbar haben Sie nicht verstanden, was mein Kritikpunkt war. Es ging um den Kritikpunkt, dass die TFW quasi neue Geschäftsfelder aufgemacht hat. Das Land Thüringen haftet dafür. Es ist jetzt schon nicht klar, wie dieser zusätzliche Strom gespeichert werden soll, da haben Sie bis heute noch keine Lösung vorgelegt, außer mir zu erklären, dass ich zurück in die Steinzeit will. Wie gesagt, das finde ich nicht in Ordnung. Wie gesagt, Sie sollten sich mal Gedanken machen, wenn Sie zusätzliche Geschäftsfelder aufmachen, dass es Ihnen hier nicht primär um den Um
weltschutz gegangen ist. Sie haben selbst noch mal ausgeführt hier, es ging Ihnen darum, neue Geschäftsfelder aufzumachen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Also wenn Sie hier immer den Naturschutz vorschieben, den Umweltschutz vorschieben, das finde ich nicht in Ordnung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, was lange währt, wird endlich gut, ist man versucht zu sagen. Doch dies ist hier leider nicht der Fall.
Zwar ist die Neuordnung des Thüringer Naturschutzrechts unbestritten schon lange überfällig und auch schon die schwarz-roten Vorgänger der aktuellen rot-rot-grünen Landesregierung haben es versäumt, hier tätig zu werden. Doch folgt der Entwurf, über den wir hier nun abstimmen, in weiten Teilen dem Sprichwort „Gut gemeint ist nicht gut gemacht“, geht doch die vorliegende Drucksache in einigen Teilen noch über die Forderungen des Bundesnaturschutzrechts hinaus und verschärft damit unnötigerweise die ausgewogenen Vorgaben des
Bundesrechts und schafft so auch neue Bürokratie sowie Kosten für die Kommunen. Die Kommunen haben das mehrfach in den Stellungnahmen bemängelt, diesen Kostenaufwuchs, der nicht ausgeglichen wird, während gleichzeitig auch dieser Gesetzentwurf der Landesregierung Windkraftanlagen in Wäldern nicht verbietet, was wiederum zur Frage führt, ob das nicht vielleicht auch aus ideologischen Gründen sogar gewollt ist. Zudem muss man sich immer noch die Frage stellen, warum die Landesregierung diesen Gesetzentwurf erst zum Ende der Legislaturperiode eingebracht hat und nicht schon zu Beginn oder in der Mitte der laufenden Wahlperiode, dann hätten wir jetzt nicht ein Gesetz nach dem anderen durchdrücken müssen.
Hatte für die Landesregierung der besagte Ausbau der Windenergie auf den Feldern und den Wäldern Thüringens eine höhere Priorität als möglicher Umwelt- und Naturschutz? Man weiß es nicht, doch ein bitterer Beigeschmack bleibt.
Anwendungs- und bürgerfreundlicher ist der Entwurf jedenfalls nicht geworden. So monierte der Thüringer Städte- und Gemeindebund zu Recht, dass die Unterschutzstellung von Alleen, Baumalleen, Baumaßnahmen vollkommen unnötig verkompliziert und dadurch wieder mehr Bürokratie geschaffen wird, was letztendlich den Steuerzahler wieder mehr Geld kosten wird – wie im Grunde alles, was die rot-rot-grüne Landesregierung in ihrer ersten und hoffentlich auch einzigen Legislaturperiode angepackt hat. Auch wenn durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Alleen im räumlichen Geltungsbereich von kommunalen Baumschutzsatzungen Ausnahmen erhalten sollen, bleibt dies aus unserer Sicht im Grunde Augenwischerei.
Viele solcher fragwürdigen Punkte könnte man noch aufführen, doch würde das hier die heutige Zeit und den Rahmen sprengen. Die Redezeit würde dann gesprengt.
Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, wollten die Koalitionsfraktionen den kommunalen Spitzenverbänden für die Stellungnahme zu den Änderungsanträgen de facto gerade einmal elf Werktage Zeit lassen, was deutlich zeigt, dass Rot-Rot-Grün jedes Vorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode durchdrücken will, komme, was da wolle. Das zwingt zusammenfassend die AfD-Fraktion dazu, den schlechten Gesetzentwurf der Landesregierung abzulehnen.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen hingegen zeigt zwar ehrenwerte Ansätze, offenbart jedoch einmal mehr ideologische Schwachstellen, insbesondere der Grünen. Zwar wird richtigerweise
erkannt, dass die Honigbiene keine bedrohte Tierart ist, aber über ihre wilden und umso mehr bedrohten Verwandten wird in dem Entschließungsantrag kein Wort verloren, ebenso wenig über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fluginsekten, welche tausendfach an den Rotorblättern sterben.
Stattdessen werden mal wieder bekannte rot-rotgrüne Phrasen von den gesamtgesellschaftlichen Verantwortungen gedroschen und durch die Hintertür versucht, den Autofahrern und den Landwirten die alleinige Schuld für das Insektensterben in die Schuhe zu schieben. Das ist abgedroschen, billig und polemisch, würden wir sagen. Wir brauchen aber in Thüringen keine selbstgerechten, die Landschaft und die Wälder mit Windkraftanlagen zubauenden, hypermoralisierenden, grün lackierten Linken, um zu wissen, wie Umwelt- und Naturschutz geht.
Wie es richtig funktionieren kann, wussten die Thüringer Landnutzer schon lange vor Ihnen, meine Damen und Herren. Daher müssen wir auch Ihren Entschließungsantrag leider ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kobelt, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich nehme Sie jetzt auch mal beim Wort. Sie hatten gesagt, Sie wollen unseren Wald wieder aufbauen, aufforsten. Das finde ich sehr gut. Das unterstützen wir gern, auch mit den entsprechenden Millionen, die jetzt für die Wiederaufforstung noch mal bereitgestellt werden. Sie hatten auch weiter ausgeführt, dass Sie gegen eine Bodenzerstörung sind. Dazu muss ich sagen: Ich nehme das zur Kenntnis und möchte Sie bitten – auch die ganze Koalition Rot-Rot-Grün –, das mit der Windkraft im Wald sein zu lassen, denn das ist nämlich Bodenzerstörung. Wenn Sie in unseren Wald Fundamente reinbauen, dann zerstören Sie den Boden nachhaltig.
30 Meter im Durchmesser, 3 bis 4 Meter tief, Sie zerstören den Boden, Sie zerstören die Hydrologie des Bodens, Sie machen unseren Wald noch mehr kaputt. Ich kann nur sagen: Lassen Sie es bitte sein! Lassen Sie uns hier gemeinsam für eine gemischte Wiederaufforstung, also verschiedene Baumarten kämpfen. Der Wald braucht unsere Hil
fe. Sie haben selbst gesagt: Sie wollen den Wald wieder als Erholungswald schaffen. Dafür sind wir auch, das wollen wir auch. Wir brauchen den Thüringer Wald. Wie gesagt, der Wald hat die Möglichkeit, Schadstoffe zu binden. Deswegen sollten wir es sein lassen, irgendwelche Experimente mit unserem Wald zu machen. Wie gesagt, lassen Sie es sein, lassen Sie unseren Wald Wald sein und hören Sie auf mit diesen Ideologieprojekten, denn, wie gesagt, diese Speicherkraft – ich habe das Thema schon zig Mal angesprochen – haben wir noch nicht, deswegen brauchen wir auch keine Windräder im Wald.
Deswegen vielen Dank.
Das sage ich. Herr Adams, beweisen Sie doch mal die Speichermöglichkeiten, die Sie hier in Thüringen haben. Kommen Sie doch vor, sagen Sie es doch mal im Plenum, wie Sie den überschüssigen Windstrom speichern wollen.
Ein Pumpspeicherwerk. Und das Pumpspeicherwerk wird als Stromerzeuger gewertet. Gehen Sie doch mal hin, unterhalten Sie sich mit Goldisthal, die können Ihnen sagen, wie die Wirtschaftlichkeit des Pumpspeichers aussieht. Und wenn Sie noch mehr ausbauen, wie viele Pumpspeicherwerke wollen Sie denn hinstellen?
Ja. Schauen Sie sich mal die Zahlen an, wie viel ist gespeichert.
Was wird an Steuern gezahlt? Mir geht es um den Thüringer Wald. Den wollen wir retten, deswegen lassen Sie es sein. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne, der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur ist relativ knapp gehalten. Es geht im Wesentlichen um die Änderung der Jahreszahlen im Gesetz in § 15 und § 17, damit die bisher eingestellten Haushaltsmittel auch noch in den Jahren 2020 und 2021 für Investitionen in den Bereichen Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur auch tatsächlich ausgegeben werden können. Wir haben bisher schon von den Vorrednern entsprechende Ausführungen gehört, warum das so ist.
Da die Investitionsquote im Land Thüringen leider seit Jahren rückläufig ist und dies auch unter RotRot-Grün, so begrüßen wir die Gesetzesänderung. Die geplanten Investitionen in den genannten Bereichen müssen auch über den Ablauf des Jahres 2019 erfolgen können, denn bisher sind sie dort entsprechend festgeschrieben. Die Ursachen für die Verzögerungen im Bereich der Bauaktivitäten sind vielfältig. Ein Grund ist natürlich auch die hohe Auslastung der Baubranche, ein anderer die überbordende Bürokratie, auch gerade bei der Beantragung der Mittel.
Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu bzw. der Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse, denn, wie gesagt, die AfD hat schon seit Jahren gefordert, dass die Steigerung der Investitionsquote zu erhöhen ist. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bin erstaunt – aber vielen Dank für die Auskunft –, wie viele Verei
ne und Personengruppen es gibt, die als rechtsradikal eingestuft worden sind. Dazu meine Frage: Auf welcher Grundlage wurden diese Vereine und Personengruppen als rechtsradikal eingestuft? Von welcher Datenbasis bzw. von welchem Zeitraum gehen Sie aus, also von wann ist die Entscheidung, diese als Rechtsradikale einzustufen? Wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Art und Weise der Durchführung des Personalschutzkonzepts und Weisungsbefugnisse Dritter gegenüber den eingesetzten Beamten des Landeskriminalamtes
Wie Presseberichten zu entnehmen ist, kam es anlässlich der konstituierenden Sitzung des Kreistags im Landkreis Eichsfeld am 26. Juni 2019 zu folgendem Vorfall: Der Landrat verwies zu Beginn des nicht öffentlichen Teils der Sitzung die für den persönlichen Schutz eines Mitglieds eingesetzten Beamten des Landeskriminalamts, die während des öffentlichen Teils noch anwesend waren, des Sitzungssaals. Eine Begründung erfolgte, soweit bekannt, nur dahin gehend, dass lediglich Kreistagsmitglieder an der nicht öffentlichen Sitzung teilnehmen dürften.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Rechtsgrundlagen und Einsatzbestimmungen regeln die Tätigkeit von Beamten der Thüringer Polizei, die zum Schutz von besonders gefährdeten Personen eingesetzt sind?
2. Wer legt die lagebezogenen – unter anderem Zeit, Örtlichkeit, weitere anwesende Personen, Kontrolle des Zugangs, Einschätzung der aktuellen Gefährdungslage – spezifischen Handlungsanweisungen an die eingesetzten Beamten fest bzw. entscheiden die eingesetzten Beamten nach pflichtgemäßem Ermessen selbst?
3. Wer ist im Einzelnen gegenüber den eingesetzten Beamten weisungsberechtigt, dürfen beispielsweise Beamte beziehungsweise Wahlbeamte anderer Behörden oder Dienststellen des Freistaates oder des Bundes oder von Gebietskörperschaften oder private Dritte Gebote oder Verbote anordnen? Welche dritten Personen sind das funktional im Einzelnen?
4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung treffen, um den Schutz gefährdeter Personen zukünftig weiterhin sicherzustellen, falls den eingesetzten Beamten die situationsbedingt gebotene Einsatztätigkeit durch Dritte erschwert oder verunmöglicht wird und eine solche Situation nach tatsächlichen Anhaltspunkten wieder zu erwarten ist?
Eine kurze Nachfrage. Sie sagten gerade: die Grundrechte der Veranstalter gelten – das ist klar – und die Beamten entscheiden selbst nach Lage. Jetzt die Frage: Was hat ein höherrangiges Recht – die Grundrechte der Veranstalter oder die Entscheidung der Polizeibeamten vor Ort selbst? Was hat ein höherrangiges Recht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der starre Rahmen, den
das gegenwärtige Pensionsfondsgesetz hinsichtlich der Anlageklasse vorgibt, gelockert werden. In Zukunft sollen auch Geldanlagen wie zum Beispiel Aktienfonds in Betracht kommen können – vermute ich mal –, die etwas risikoreicher sind als die bisherigen mündelsicheren Anlageformen. Bei der gegenwärtigen mündelsicher zu erwirtschaftenden Verzinsung einer unterstellten durchschnittlichen Inflationsrate von 2 Prozent pro Jahr wird sich der reale Wertverlust der Thüringer Pensionsfonds bis zum Jahr 2028 auf etwa 43 Millionen Euro summieren. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, die Anlagerichtlinien für den Thüringer Pensionsfond zu ändern.
Der Gesamtrenditeertrag des Thüringer Pensionsfonds beläuft sich derzeit auf rund 0,67 Prozent pro Jahr. Man muss sich fragen, warum es so weit kommen konnte. Die Ursachen hierfür liegen nicht in Thüringen. Als Ursachen sind hier zu benennen: die Niedrigzinspolitik der EZB und der Euro im Allgemeinen. Die Niedrigzinsphase dauert nun schon über zehn Jahre an, und es ist auch aufgrund der desolaten Haushaltslage vieler europäischer Staaten nicht absehbar, dass die Zinsen durch die EZB wieder auf ein gesundes Maß angehoben werden könnten. Diese Niedrigzinsphase ist eigentlich gar keine Phase mehr, sondern sie ist inzwischen zu einem Dauerzustand geworden, und das ist das Problem, mit dem auch der Thüringer Pensionsfonds zu kämpfen hat.
Die Bankenkrise von 2007 bis 2009 erschütterte die weltweite Wirtschaft. In deren Folge wurden von den Zentralbanken die Zinsen gesenkt. Dieses geldpolitische Mittel ist eine wesentliche Aufgabe der EZB. In Zeiten des Wirtschaftswachstums erhöhen sie die Zinsen, um zu verhindern, dass sie konjunkturell überhitzt wird. In wirtschaftlich schwachen Phasen senken sie die Zinsen, um den wirtschaftlichen Abschwung zu dämpfen.
Aufgrund der vielen Fehler der EU, die zum Teil bis zu ihrer Gründung zurückgehen, sowie der Einführung des Euros sind das Ausmaß und die Dauer der derzeitigen Niedrigzinsphase beispiellos in der Geldgeschichte. Seit Beginn der Bankenkrise senkt die EZB den Leitzins kontinuierlich von damals 4,25 Prozent auf heute 0 Prozent ab. Der sogenannte Einlagesatz, den die Geschäftsbanken zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken, beträgt derzeit minus 0,4 Prozent, und das ist auch für Thüringen sehr schlecht.
Ein weiterer Grund für die Niedrigzinspolitik ist die hohe Staatsverschuldung vieler Volkswirtschaften. Für ihre Schulden müssen die Staaten Zinsen bezahlen, und allein diese Schuldzinsen belasten viele Staatshaushalte enorm. Sind die Zinsen sehr