Protocol of the Session on April 26, 2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Bevor wir in die Sitzung eintreten, ist es mir eine Freude, Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums Weimar auf der Besuchertribüne begrüßen zu können.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Ich begrüße Sie alle – auch den einen oder anderen, der seinen Platz noch nicht gefunden hat.

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Abgeordneter Kobelt Platz genommen und die Redeliste wird von Frau Abgeordneter Herold geführt.

Für die heutige Sitzung haben sich eine Reihe von Kollegen entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Frau Abgeordnete Lieberknecht, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Marx, Frau Abgeordnete Muhsal, Herr Abgeordneter Primas, Frau Ministerin Keller, Herr Minister Maier zeitweise und Frau Ministerin Siegesmund zeitweise.

Wir haben ein Geburtstagskind unter uns, dem ich ganz herzlich zum 60. Geburtstag gratulieren möchte. Wir sind uns dessen sehr bewusst, dass uns seine Anwesenheit bei vielen Feierlichkeiten vor übermäßiger Prüfung schont und freuen uns deshalb, dass der Rechnungshofpräsident Sebastian Dette heute seinen Geburtstag mit uns verbringt und freundlicherweise in der Mittagspause zu einem kleinen Geburtstagsempfang in Raum F 056 einlädt.

Lieber Herr Dette, alles Gute zum Geburtstag, viel Glück und Gesundheit! Wir sind uns sehr wohl nicht nur der Unabhängigkeit des Rechnungshofs bewusst, sondern wir hatten kürzlich auf der Konferenz der Präsidenten der Rechnungshöfe auch Gelegenheit, darüber zu sprechen, dass es gerade dem Parlament sehr wichtig sein muss, einen Rechnungshof zu haben, der prüft, ob die Regierung alles so macht, wie wir es irgendwann einmal bestellt haben. Herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich darf zur Tagesordnung darauf hinweisen, dass wir bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 2 a und b am Freitag nach Tagesordnungspunkt 4 und den Tagesordnungspunkt 8 am Freitag in zweiter Beratung nach den Tagesordnungspunkten 2 a und b und den Tagesordnungspunkt 18 nach dem Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen.

In der Hoffnung, dass uns dies alles so gelingt, darf ich noch ergänzen, dass Frau Abgeordnete Skibbe

ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 6/5583 zurückgezogen hat.

Ich frage, ob es weitere Wünsche zur Tagesordnung gibt. Das ist offenkundig nicht der Fall, sodass wir jetzt vereinbarungsgemäß mit Tagesordnungspunkt 9 starten.

Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5575 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Minister Maier, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher! Die Koalitionspartner haben sich für eine zukunftsorientierte Modernisierung des Personalvertretungsrechts ausgesprochen. In enger Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte hat der Reformprozess einen entscheidenden Schritt nach vorn gemacht. Weitere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Thüringer Beamtenbundes und der Tarifunion Thüringen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes – Bezirk Hessen-Thüringen erbrachten eine Vielzahl von Vorschlägen, die in den vorliegenden Gesetzentwurf übernommen wurden.

Darüber hinaus wurden Änderungen aufgenommen, die aus der Sicht der personalvertretungsrechtlichen Praxis sowie der Rechtsprechung notwendig waren. Beispielhaft darf ich Ihnen einige Vorhaben zur Fortschreibung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes darstellen.

Meine sehr verehrten Kollegen, ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit. Ich hatte ja darauf hingewiesen, dass der Rechnungshofpräsident zu einem Geburtstagsempfang lädt,

(Beifall DIE LINKE)

das ist offenkundig nicht während der Plenarsitzung der Fall. Also herzlichen Dank. Herr Minister Maier, Sie haben das Wort.

Danke schön! Beispielhaft darf ich Ihnen einige Vorhaben zur Fortschreibung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes darstellen. So soll unter an

derem den Beschäftigten die Wahlberechtigung für den Personalrat bereits ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung in der Dienststelle eingeräumt werden, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Beamte in Elternzeit sollen zukünftig nicht mehr ihre Wählbarkeit wegen der über sechsmonatigen Beurlaubung ohne Dienstbezüge verlieren. Die Amtszeit der Personalräte soll von vier auf fünf Jahre und die der Jugend- und Auszubildendenvertretung von zwei Jahren auf zwei Jahre und sechs Monate verlängert werden.

Es wird die Möglichkeit der Errichtung eines Wirtschaftsausschusses gewährt. Zukünftig soll dem Personalrat auch in Personalangelegenheiten ein Initiativrecht eingeräumt werden. Die Möglichkeit zum Abschluss von Dienstvereinbarungen soll zukünftig nur eingeschränkt werden, soweit sie Einzelangelegenheiten betreffen oder gesetzliche oder tarifliche Regelungen entgegenstehen. Die Tatbestände der eingeschränkten und vollen Mitbestimmung wurden erweitert. Es wird ein Rechtsanspruch der Personalvertretung gegenüber der Dienststelle hinsichtlich der Rücknahmepflicht beteiligungswidrig durchgeführter Maßnahmen eingeführt. Weiterhin können die Personalvertretungen künftig dienststellenübergreifende Arbeitsgruppen bilden.

Die weitere Stärkung der Rechte der Personalvertretung erhebt einen erhöhten Anspruch an die partnerschaftliche und kooperative Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalrat. Das Wohl der Beschäftigten und die Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben müssen weiterhin im Fokus der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat stehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den bereits genannten Gesprächen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte war die Beteiligung der Betroffenen jedoch noch nicht abgeschlossen. So wurde der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften im Juni 2017 im Wege der frühzeitigen Information gemäß der Beteiligungsvereinbarung übersandt. Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte wurde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit beteiligt.

Weiterhin hat der Gesetzentwurf im Rahmen der Kabinettsbefassung bereits ein umfassendes Anhörungsverfahren durchlaufen. Von ihrem Anhörungsrecht machten erneut die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreistag, der Kommunale Arbeitergeberverband Thüringen, der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Infor

mationsfreiheit Gebrauch. Im Rahmen der Anhörung betonte der tbb ausdrücklich die konstruktive Zusammenarbeit während des Novellierungsprozesses. Dennoch forderten die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine weitergehende Verbesserung der Beteiligungstatbestände der Personalvertretung. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin an einigen Stellen überarbeitet. Um den Gesetzgebungsprozess zu forcieren, hat mein Haus in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen deren bislang nicht aufgegriffene Positionen über die Thüringer Staatskanzlei dem Thüringer Landtag zur weiteren Befassung zugeleitet.

Die kommunale Seite hat demgegenüber geäußert, dass sie das derzeit geltende Personalvertretungsgesetz bereits für ausreichend modern und praxistauglich hält. Der Gesetzentwurf sei zu weitgehend. Die Kommunen vertreten also eine den Spitzenorganisationen genau entgegengesetzte Auffassung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in diesem Anhörungsverfahren erhobenen Einwände nehmen wir sehr ernst. Die teils gegenläufigen Ansichten der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der kommunalen Seite stellen uns vor die Aufgabe, einen vermittelnden Gesetzentwurf zu schaffen. Dieser soll natürlich die Rechte der Personalvertretungen wesentlich stärken. Auf der anderen Seite haben wir auch die Belange der Dienststellen zu beachten. Die Verwaltungsabläufe sollen auch weiterhin zügig und mit angemessenem Aufwand durchführbar bleiben.

Nach dem Anhörungsverfahren wurde beispielhaft noch folgende wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die Berechtigung für die Wahl des Personalrats wird zukünftig erst entfallen, wenn ein Beschäftigter ab dem Wahltag noch länger als ein Jahr unter Wegfall der Bezüge beurlaubt ist. Die vorgesehene Neufassung der Vorschrift über die Personalvertretung im Fall der Neuorganisation von Dienststellen wurde gestrichen und zur geltenden Regelung zurückgeführt. Es wird die Möglichkeit der Wahl weiterer Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden geschaffen. Es wurde eine neue erste Stufe der Freistellungsstaffel aufgenommen. Künftig wird in Dienststellen mit in der Regel 200 bis 250 Beschäftigten eine Freistellung im Umfang von 75 Prozent einer Vollzeitstelle gewährt.

Die Tatbestände der vollen und eingeschränkten Mitbestimmung wurden nochmals erweitert. Damit ist es meiner Ansicht nach gelungen, einen zwischen den Positionen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der kommunalen Seite ausgewogenen und vermittelnden Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften zu erarbeiten. Dieser wurde in der Kabinettssitzung am 17. April 2018 auch so vom Kabinett beschlossen. Nun freue ich mich auf eine angeregte Diskussion im parlamenta

(Minister Maier)

rischen Verfahren und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Als Erste hat Abgeordnete Holbe für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, liebe Schüler auf der Tribüne! Uns liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vor. Herr Minister, Sie haben hierzu eingeführt.

Die letzte Änderung dieses Gesetzes erfolgte am 13.01.2012. Seit 1991 gibt es das Thüringer Personalvertretungsgesetz und es hat in dieser Zeit schon eine Reihe von Novellierungen erfahren; nunmehr stehen weitere Modifizierungen im Thüringer Personalvertretungsrecht an.

Ich habe noch mal in den Koalitionsvertrag geschaut, was hierzu zwischen den Regierungsparteien vereinbart wurde, und möchte, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitieren: „Ein moderner öffentlicher Dienst braucht ein zukunftsorientiertes Personalvertretungsrecht. Die Koalitionspartner bekennen sich daher zu einer weiteren Fortentwicklung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Berufsverbänden. Dabei soll sich die Novellierung insbesondere daran orientieren, […] auch für Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung die Einigungsstelle“ vorzusehen, die „Antragserfordernisse zugunsten einer obligatorischen Beteiligung“ abzuschaffen und die „Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene“ durch einen „Landespersonalrat“ zu ersetzen. Wir werden nun genau hinschauen und prüfen, inwieweit der vorliegende Entwurf diesem Anspruch Genüge tut bzw. Änderungen, Streichungen, Ergänzungen noch einfließen müssen. Das bedeutet, dass wir hiermit die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss und natürlich gleichzeitig die Befassung im Haushalts- und Finanzausschuss beantragen, denn mit diesen vorgesehenen Änderungen sind auch eine Reihe von Kosten verbunden, sodass wir hier noch mal hinschauen wollen.

Mit dem Gesetzentwurf sind uns einige Stellungnahmen mitgereicht worden – tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und der DGB –, die wir uns auch schon jetzt angeschaut haben. Wir werden, denke ich, auch in der Behandlung in den Ausschüssen eine Anhörung machen, in der wir zu den einzelnen strittigen Themen noch mal nachfragen können, um uns dann ein Bild zu machen. Die Ein

beziehung der Gewerkschaften und Berufsverbände – Sie sagten es, Herr Innenminister – erfolgte im Vorfeld, sicherlich auch nicht so üblich, sodass hier auch einige der Änderungen aufgegriffen worden sind.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Was? Geltendes Recht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will der Beratung im Innenausschuss nicht vorweggreifen. Vielleicht drei Änderungen, die ich so für mich als Kernpunkte gesehen habe. Das ist einmal die Novellierung, dass für die Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung eine Einigungsstelle vorgesehen wird, dass die Antragserfordernisse zugunsten der obligatorischen Beteiligung abgeschafft werden sollen, dass die bestehende Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene durch den Landespersonalrat ersetzt werden soll. Das Initiativrecht des Personalrats soll gestärkt werden. Künftig kann unter bestimmten Bedingungen auf Veranlassung des Personalrats auch ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet werden. Zudem muss natürlich auch die Verhältnismäßigkeit zwischen den Möglichkeiten der Umsetzung von Vorstellungen der Personalräte und den allgemeinen bzw. spezifischen Verantwortlichkeiten von Dienststellenleitern geklärt werden, da Letztgenannte immerhin die gesamte Autorität und Kompetenz in den Entscheidungsfindungen tragen, egal welche Vorstellungen der Personalrat hier einbringt. Deshalb sollte auch über Ausnahmen und Einschränkungen, in denen sich der Dienststellenleiter durchzusetzen hat, diskutiert werden.

Ich denke, wir werden auch weitere Themen diskutieren: die Verlängerung der Amtszeit – wie schon vorgetragen – der Personalräte von vier auf fünf Jahre, die der Jugend- und Ausbildungsvertretungen, die ebenfalls erhöht werden soll, die Wahlberechtigung mit 16 und die Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen mit Beginn und Eintritt in die Dienststelle.

Ich hatte es bereits gesagt: Wir bitten um Überweisung an die zwei Ausschüsse: Innen und Kommunales sowie Haushalt und Finanzen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Holbe. Als Nächster hat Abgeordneter Kräuter für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Thüringen ein guter Tag, somit auch ein guter Tag für Thüringen. Ab heute befasst

(Minister Maier)

sich der Thüringer Landtag mit dem Thüringer Personalvertretungsrecht.

(Beifall DIE LINKE)

Die Landesregierung hat in Drucksache 6/5575 das Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Ein moderner öffentlicher Dienst braucht ein zukunftsorientiertes Personalvertretungsrecht. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Koalitionspartner bekennen sich daher zu einer weiteren Fortentwicklung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Berufsverbänden.“ Wir haben uns dabei auf folgende Ziele bei der Novellierung verständigt: Für die Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung soll die Einigungsstelle vorgesehen werden. Das Antragserfordernis soll zugunsten einer obligatorischen Beteiligung abgeschafft werden. Statt einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene soll ein Landespersonalrat etabliert werden und für studentische Beschäftigte, meine sehr geehrten Damen und Herren, sowie für Drittmittelbeschäftigte soll das Personalvertretungsrecht weiter geöffnet werden. Das Thüringer Personalvertretungsgesetz ist in vielem nicht mehr zeitgemäß. Die Linke hat klare Vorstellungen zur Modernisierung, die wir bereits in Drucksache 5/26 zur parlamentarischen Beratung in der letzten Legislaturperiode in den Thüringer Landtag eingebracht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht ohne Wenn und Aber um mehr Rechte für Personalräte und Beschäftigte. Das ist längst überfällig.