Protocol of the Session on October 2, 2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie herzlich zu unserer heutigen Plenarsitzung.

Sie gestatten mir, dass ich am Vortag des 3. Oktober an dieser Stelle noch mal besonders freudig daran erinnern möchte, dass wir 25 Jahre in einem vereinten Vaterland leben. Zum einen werden die morgigen Feierlichkeiten der Landesregierung in Erfurt stattfinden, zum anderen bin ich auch doppelt froh, dass wir in Frankfurt morgen die zentralen Feierlichkeiten des Bundes und der Länder erleben. Ich denke, das ist eine sehr gute Gelegenheit, zumal zum einen Frankfurt – Hessen auch im Besonderen – besonders für die Entwicklung der deutschen Demokratie, aber auch für unsere deutsche Einheit steht, und zum anderen, weil wir als Thüringer den Hessen besonders dafür dankbar sein dürfen, dass der Übergang der Thüringer in einen demokratischen Rechtsstaat durch das Aktionsprogramm Hessen-Thüringen damals ermöglicht wurde. Ich denke, es ist richtig, dass wir uns am Anfang dieser Plenarsitzung vor dem 25. Jahrestag dieser Sache noch einmal dankbar erinnern.

(Beifall im Hause)

Jetzt steigen wir in die Plenarsitzung ein.

Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Schaft neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Herold.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Rudy und Frau Abgeordnete Schulze.

Zur Tagesordnung darf ich darauf hinweisen, dass zu Tagesordnungspunkt 16 ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/1147 verteilt wurde.

Ich frage noch mal: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Das ist nicht der Fall, sodass wir in die Tagesordnung einsteigen.

Vorher darf ich noch ganz kurz erklären, dass wir am Mittwoch den Antrag der Abgeordneten König auf Genehmigung für eine auswärtige Zeugenvernehmung nach § 50 Strafprozessordnung vor dem Amtsgericht Suhl zur abschließenden Entscheidung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen haben. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat diesen Antrag in seiner gestrigen außerplanmäßigen Sitzung beraten und der Abgeordneten König gemäß § 50 Abs. 3 der Strafprozessordnung die entsprechende Genehmigung erteilt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 1

Regierungserklärung des Ministers für Inneres und Kommunales zum Kommunalen Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/1088

Herr Minister Dr. Poppenhäger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Guten Morgen zusammen, ich freue mich, dass Sie alle so zahlreich erschienen sind.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wir freuen uns, dass Sie da sind!)

Ich bin auch gekommen, in der Tat, denn der Freistaat und seine Kommunen stehen vor großen Herausforderungen.

Ich beginne mit dem kritischen Teil. Die Einwohner Thüringens werden weniger und im Durchschnitt auch älter. Die finanziellen Spielräume des Landes und der Kommunen werden trotz zeitweise steigender Steuereinnahmen enger. Sie alle und auch die Regierung kennen den Handelsdruck seit Langem. Die Geburtenrückgänge, eine älter werdende Bevölkerung, eine abnehmende Zahl von Einwohnern schlagen sich in den Statistiken nieder. Der demografische Wandel wird sich auf viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche auswirken und letztlich jede Bürgerin und jeden Bürger in der einen oder anderen Form betreffen. Der Trend ist seit Langem bekannt. Er wurde bereits in den vorausgehenden Bevölkerungsvorausberechnungen des Landesamts für Statistik prognostiziert, sodass niemand in diesem Land von der Entwicklung überrascht sein kann. Bereits der Zensus 2011 hatte eine deutliche Korrektur der Zahl der Einwohner in Thüringen ergeben. Der Freistaat zählte demnach 40.000 Personen weniger, als bis dato angenommen. Diese Veränderungen spielen natürlich auch für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung eine wichtige Rolle. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat vor Kurzem erst die Ergebnisse der ersten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Thüringen vorgelegt. Die wichtigste Erkenntnis ist zweifellos, dass sich der bereits bislang prognostizierte Bevölkerungsrückgang nur leicht abschwächen wird. Thüringen wird im Jahr 2035 voraussichtlich weniger als 1,9 Millionen Einwohner zählen. Noch drastischer wird es im Bereich der Erwerbsfähigkeit aussehen. Nur wenig mehr als 900.000 Thüringer werden dann im erwerbsfähigen

Alter sein. Das sind weniger als 50 Prozent der Bevölkerung. Der Bevölkerungsrückgang wird der Vorausberechnung zufolge alle Landkreise und kreisfreien Städte betreffen, bis auf Erfurt, Jena und Eisenach. Hier ist erfreulich, dass die Landeshauptstadt mit einem deutlichen Plus rechnen kann. Auch der wichtige Universitäts- und Wissenschaftsstandort Jena bleibt mit einem Bevölkerungsanstieg von 3,5 Prozent eine Wachstumsregion. Über ein leichtes Plus von 0,3 Prozent kann sich im Übrigen auch die Wartburgstadt Eisenach freuen, was vielleicht nicht jeder erwartet hat. Aber Gera, um ein weiteres negatives Beispiel zu nennen, wird voraussichtlich 15,8 Prozent seiner Einwohner verlieren, Suhl 8,8 Prozent und selbst die Klassikerstadt Weimar muss mit einem Bevölkerungsrückgang von 3,8 Prozent rechnen. Bei den Landkreisen wurden die früheren Vorausberechnungen durch die Bevölkerungsvorausberechnungen jetzt grundsätzlich bestätigt, wobei der Rückgang der Einwohnerzahl weniger stark verläuft als bislang angenommen. Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in bestimmten Regionen – ich nenne hier nur beispielhaft den Landkreis Greiz – etwa ein Viertel weniger Einwohner leben werden als noch im Jahr 2014.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der demografische Wandel wird Deutschland verändern, er wird auch Thüringen verändern. Die Zahlen machen deutlich: Wir stehen hier vor einer gewaltigen Aufgabe. Neben dem Rückgang der Einwohnerzahl – weniger Einwohner führen eben auch zu sinkenden Einnahmen des Landes – bestimmen weitere Faktoren die zukünftige Handlungsfähigkeit unseres Freistaats. Dies sind insbesondere das Auslaufen des Solidarpakts II und die Verringerung der Fördermittel der Europäischen Union. Bis zum Jahr 2020 greift zudem die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für alle Länder. Diese absehbare Entwicklung bildet die Entscheidungsgrundlage für die Planung auf politischer, auf gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene. Selbstverständlich muss auch die öffentliche Verwaltung hierauf reagieren.

Über die veränderten Rahmenbedingungen hinaus sind das aber nicht zuletzt auch die Größenordnungen der bestehenden kommunalen Strukturen, die angesichts der künftigen Anforderungen und Herausforderungen auf den Prüfstand müssen. Wo stehen die Thüringer Kommunen heute? Jeder weiß, Thüringen ist traditionell kleinteilig organisiert und manch einer hält das für eine Stärke. Knapp 85 Prozent der Gemeinden zählen weniger als 3.000 Einwohner, etwa 65 Prozent haben weniger als 1.000 Einwohner und mehr als 40 Prozent zählen weniger als 500 Einwohner. Schauen wir auf das andere Ende der Skala, dann sehen wir: Nur weniger als 5 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen haben mehr als 10.000 Ein

wohner. Von den derzeit 17 Landkreisen haben über 50 Prozent weniger als 100.000 Einwohner. Kein Landkreis erreicht auch nur annähernd die Marke von 150.000 Einwohnern. Und diese Kleinteiligkeit der kommunalen Verwaltungsstrukturen, meine Damen und Herren Abgeordneten, ist aus Sicht der Landesregierung angesichts der künftigen Anforderungen ganz sicher keine Stärke.

Warum ist das so? Kleine Verwaltungseinheiten haben in der Regel mehr und mehr Probleme, mit den Entwicklungstendenzen mitzuhalten. Vielerorts fehlt bereits jetzt eine hinreichende Leistungs- und Verwaltungskraft. In der Folge sind kommunale Gestaltungsmöglichkeiten nur eingeschränkt gegeben. Bürgerschaftliche Beteiligung geht mangels materieller Bezüge zunehmend ins Leere. Es besteht die Gefahr, dass unzureichende Verwaltungsstrukturen die Stärkung der Wirtschaftskraft in Thüringen hemmen. Zudem lassen kleine Kommunen mit einer sinkenden Einwohnerzahl und einer stetig teurer werdenden Verwaltung eine deutliche Zunahme fiskalischer Probleme erwarten. Die Vielzahl der Verwaltungen auf kommunaler Ebene und deren geringere Größe birgt die Gefahr, dass Kreise, Städte und Gemeinden die Leistungen, die vom Bürger erwartet werden, nicht oder eben nur unzulänglich erbringen können. Die den Kommunen obliegenden Aufgaben können in aller Regel in größeren Verwaltungseinheiten unter Ausnutzung der Kostendegression kostengünstiger und spezialisierter wahrgenommen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalen Strukturen in Thüringen sind aber nicht nur kleinteilig, sie sind auch unausgeglichen. Deshalb ist es schwierig, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen sicherzustellen. Aber genau das wollen wir doch und genau das brauchen wir auch.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Die Landesregierung kann und wird vor dieser Entwicklung nicht die Augen verschließen, so bequem es auch wäre. Manche Aussage aus der CDU-Fraktion scheint ja in diese Richtung zu deuten. Wir können nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und so weitermachen, als wüssten wir von nichts.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt nämlich seit Jahren, meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Erkenntnisdefizit, stattdessen gibt es aber ein Handlungsdefizit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Daher hat die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag die Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform als eine der wichtigen Herausforderungen aufgeführt, vor denen Thü

(Minister Dr. Poppenhäger)

ringen steht. Für die Landesregierung steht fest, dass diese Reformen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, der Landkreise, der Städte und Gemeinden notwendig sind.

Wer Verantwortung für das Land hat, der muss eben auch die richtigen Weichen für die Zukunft stellen. Wer das nicht tut, stellt die Weichen eben auch, aber so, dass Thüringen auf ein Abstellgleis fährt. Das wäre aus meiner Sicht eben nicht verantwortbar.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Freistaat Thüringen ist in vielen Bereichen gut aufgestellt. In Ländervergleichen nehmen wir in vielen Bereichen eine Spitzenposition ein. Damit das so bleibt, müssen wir eben auf die beschriebenen veränderten gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagieren. Mit Blick auf die Verwaltung heißt das, den Aufgabenbestand und die Verwaltungsstrukturen des Landes und der Kommunen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob sie den aktuellen und absehbaren Erfordernissen noch gerecht werden können. Thüringen braucht auf allen Ebenen eine funktions- und leistungsfähige, aber auch weiterhin finanzierbare öffentliche Verwaltung.

Die Wegmarken zu diesem Ziel sind schnell umrissen. Wir brauchen klare Verantwortlichkeiten, wir brauchen übersichtliche Verwaltungsstrukturen auf jeder Ebene, wir brauchen professionelles Personal, wir brauchen bestmögliche Bürgernähe, wir brauchen eine starke kommunale Selbstverwaltung.

(Beifall DIE LINKE)

Vor diesem Hintergrund werden Landesaufgaben insbesondere im Hinblick auf eine Kommunalisierung geprüft, was zu Umstrukturierungen innerhalb der Landesverwaltung führen kann und wird. Für eine Verlagerung von Aufgaben auf die kommunale Ebene bedarf es eben auch leistungsfähiger Gebietseinheiten. Wir müssen auf kommunaler Ebene zu Strukturen kommen, die die Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft der Landkreise, der kreisfreien Städte und Gemeinden mittel- und langfristig sowie landesweit sichern. Wir brauchen eine professionelle und zugleich bürgernahe Verwaltung. Wir wollen Potenziale, die sich beispielsweise aus Synergieeffekten ergeben, schaffen und besser nutzen. Die Aufgaben können dann wirkungsvoller und mit geringem Aufwand erledigt werden. Neue Handlungs- und Gestaltungsspielräume werden sich eröffnen.

Natürlich wollen wir regionale Besonderheiten dabei beachten. Niemand will einfach eine Schablone über das Land legen, die mit den Thüringer Identitäten inkompatibel wäre. Gerade diese regionalen

Merkmale haben für die Landesregierung eine sehr große Bedeutung.

Ob die Rhön, das Eichsfeld, der Thüringer Wald – diese regionalen Thüringer Besonderheiten können mitunter stärker und nachhaltiger als gesetzgeberisch festgelegte Kreisgrenzen wirken. Diese Aspekte werden wir auch im gesamten Reformprozess beachten und die entsprechenden Entscheidungen insofern besonders gewichten, denn wir streben ein hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung an und gewährleisten auf diese Art und Weise, dass die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform unseren Freistaat voranbringt.

Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform ist eine Reform der öffentlichen Verwaltung. Adressaten sind jedoch die Bürgerinnen und Bürger. Die Bürger erwarten zu Recht, dass die Politik auf die veränderten Rahmenbedingungen angemessen und nachhaltig reagiert. Sie haben Anspruch darauf, dass hinreichend Handlungs- und Gestaltungsspielräume bleiben. Sie haben das Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes. Sie haben ein Anrecht auf eine kostengünstige, zügig arbeitende und qualifizierte Verwaltung; sie haben ein Anrecht auf Bürgernähe. Das Handlungsdefizit der vergangenen Jahre darf sich eben nicht fortsetzen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass sich bereits die vorherige Landesregierung aus CDU und SPD intensiv und über Jahre mit diesen Fragen beschäftigt hat. Zu verweisen ist zum Beispiel auf den Beschluss vom 15. Dezember 2011 „Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen“. Dieser hatte zum Ziel, die Gemeindestrukturen zu stärken und zukunftsfähig zu machen sowie die Voraussetzungen für eine effizientere Gestaltung der Verwaltung zu schaffen. Oder lassen Sie mich an den Bericht der Expertenkommission zur Funktional- und Gebietsreform vom Januar 2013 erinnern. Auch damals wurde sowohl durch die Expertenkommission als auch durch die anschließend eingesetzte Regierungskommission der Handlungsdruck durchaus erkannt. Lassen Sie mich zu diesem Punkt noch hinzufügen, zur Frage der eingesetzten Regierungskommission war ich durchaus auch Zeitzeuge: Ich kann dem Hohen Haus hier versichern, dass wir in der Diskussion innerhalb der Regierungskommission sehr viel weiter waren als die Ergebnisse, die danach öffentlich geworden sind. Dass der damaligen Landesregierung letztlich die Kraft fehlte, auf den durchaus erkennbaren Reformbedarf zu reagieren und erste Entscheidungen zu den Gebiets- und Verwaltungsstrukturen in Thüringen zu fällen, hat mit Teilen der damaligen CDUFraktion zu tun und hat den Handlungsdruck nunmehr noch einmal deutlich erhöht.

(Minister Dr. Poppenhäger)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb will ich auch an dieser Stelle noch einmal sagen, dass die Zeit drängt. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Reformmaßnahmen zu den Oberbürgermeister- und Landratswahlen im Jahr 2018 wirksam werden zu lassen. Die gesamte Reform soll in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Ich gebe zu, das ist durchaus ein ehrgeiziges Projekt,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber es ist machbar, wenn alle ihrer Verantwortung gerecht werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum heutigen Tag kann ich feststellen: Wir liegen im Zeitplan. Hierfür haben wir bereits seit Beginn dieses Jahres an der Erarbeitung des Leitbildentwurfs gearbeitet, wir haben Fachwissen eingeholt und in verschiedenen Gremien wie in dem unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales arbeitenden Lenkungsausschuss und den Arbeitsgruppen Gebietsreform und Funktionalreform verschiedene Ebenen beteiligt. Das Kabinett hat daraufhin in seiner Sitzung am 22. September dieses Jahres den von mir eingebrachten Entwurf eines kommunalen Leitbilds „Zukunftsfähiges Thüringen“ mit Eckwerten zur Kenntnis genommen. Damit ist ein erster wichtiger Schritt getan.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nachdem ich nun ausführlich auf die Gründe für den aktuellen Handlungsbedarf und die künftigen Herausforderungen eingegangen bin, will ich im letzten Abschnitt noch kurz auf die wesentlichen Eckpunkte des Leitbildentwurfs eingehen. Von einer Leistungsfähigkeit der Landkreise ist danach grundsätzlich auszugehen, wenn sie dauerhaft nicht weniger als 130.000 bis 230.000 Einwohner aufweisen. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir für unsere Voraussicht das Jahr 2035 in den Blick genommen haben. Dabei soll die Fläche der neuen Landkreise 2.500 Quadratkilometer nicht überschreiten. Von der Zukunftsfähigkeit einer kreisfreien Stadt ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn sie dauerhaft nicht weniger als 100.000 Einwohner hat und vorauszusehen ist, dass die wirtschaftliche Erledigung der ihr obliegenden Aufgaben gewährleistet werden kann. Über die erforderliche Leistungs- und Verwaltungskraft auf der gemeindlichen Ebene verfügen in der Regel Einheitsund Landgemeinden mit mindestens 6.000 bis 8.000 Einwohnern. Die Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden sollen zu Einheits- und Landgemeinden fortentwickelt werden. Die Stärkung der Zentralen Orte ist bei der Optimierung der Gemeindestrukturen vorrangig zu