Corinna Herold
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Last Statements
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, soweit im Saale anwesend, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet!
Vorab, Frau Berninger, es freut mich sehr, dass Sie neben Ihrer aufopferungsvollen Tätigkeit in der Kommission für alle Benachteiligten, Behinderten und Leidenden dieser Welt noch genügend Zeit übrig hatten, die Tagungsgetränke der AfD-Kommissionsmitglieder zu zählen. Danke schön!
Eine Enquetekommission dient zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte, wie es in der Geschäftsordnung des Landtags heißt. Parteiengezänk sollte daher mehr noch als sonst irgendwo dahinter zurückstehen, eine nüchterne und wissenschaftliche Betrachtungsweise und Erörterung sollte der Lenkung der Geschicke unseres Landes zugrunde liegen. Gemessen daran ist der vorliegende Endbericht dieser Kommission eine Bankrotterklärung, eine intellektuelle Bankrotterklärung und eine wissenschaftliche Bankrotterklärung.
Vom ersten Tag an war dieses Projekt ein rein ideologisches, das rein ideologische Ziele verfolgte. Wer diese Ziele nicht teilt oder sogar wagt, dagegen anzusprechen und aufzustehen, der ist hier ganz einfach ein Rassist, tatsächlich genauso plump wie die Konstruktion dieses Begriffs „Rassismus ohne Rassen“, den diese Kommission als ihre Arbeitsgrundlage gefunden hat. Ich habe hier bereits anlässlich der Vorstellung des Zwischenberichts dargelegt, wie sich hinter diesem ideologischen Konstrukt des Antirassismus eine neokommunistische Agenda verbirgt. Inzwischen verbirgt sie sich ja nicht nur, sondern sie tritt offen zutage. Das kommt davon, wenn man, wie in den vorangegangenen Legislaturperioden auch mit Hilfe und Unterstützung der CDU geschehen, ein Landesprogramm gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit und alles, was sonst an unerwünschten politisch störenden Verhaltensweisen auftreten könnte, mit Millionen von Euro ausstattet und damit dem politischen Gegner, der Linken, praktisch die Existenzgrundlage zuweist und sich dann wundert, wenn diese Linke immer extremer wird und einmal an die Macht gekommen, Oppositionsrechte miss
achtet und mit der CDU eben nicht so vertrauensvoll zusammenarbeitet, wie die CDU sich das in ihren kindlichen Träumen vorgestellt hat.
Der Endbericht ist durchzogen von dem Wunsch, das menschliche Leben mit unzähligen Kontrollgremien zu überziehen. Ich fühle mich jeden Tag in eine Dystopie von Orwell zurückversetzt mit Doppeldenk und Zwiesprech, Gedankenpolizei und Wahrheitsministerium. Schauen Sie sich die Empfehlungen an: Kein Bereich des gesellschaftlichen Lebens bleibt vom Generalverdacht verschont. Die Polizei wird mit Zwangsmaßnahmen bedroht, dass die eigenen Gewerkschaften zu der Einschätzung kommen, es handele sich um fatale Fehleinschätzungen und implizierte Vorwürfe, die Thüringer Sicherheitsbehörden hätten ein gravierendes Rassismusund Diskriminierungsproblem.
Ich frage mich, ob angesichts drohenden Kontrollwahns und Kontrollwut es überhaupt immer noch junge Leute in Thüringen gibt, die freiwillig und gerne den Beruf des Thüringer Polizisten ergreifen sollen. Ich würde ihnen nur raten, angesichts dieser Bedrohungsszenarien schreiend die Flucht zu ergreifen.
Der Endbericht ist durchzogen von dem Wunsch, alle Lebensbereiche mit Aufpassern und Förderern der richtigen antirassistischen Gesinnung zu bestücken. Selbst vor der Gesetzgebung schreckt diese Gedankenpolizei nicht zurück. Gesetzentwürfe sollen auf diskriminierungskritische Folgen hin überprüft werden. Bei Verabschiedungen von Gesetzen und Verordnungen soll geprüft werden, inwieweit aus diesen intendierte oder nicht intendierte diskriminierende und rassistische Effekte erfolgen können. Die Inquisition war dagegen auf schwäbisch gesagt „a Nasewässerle“.
Ich empfehle, sich bei der Umsetzung auch einmal zum Beispiel mit der islamischen Republik Iran in Verbindung zu setzen. Die haben ja den Wächterrat und haben tief greifende Erfahrungen darin, wie man das gesellschaftliche Leben hier in diesem Falle mit Religion, aber im Thüringer Falle wäre es dann Ideologie, vor allem linke und rote Ideologie, flächendeckend und bis in die letzte Faser tränken könnte.
Das alles strömt so unverkennbar einen totalitären Machthunger aus, dass selbst die CDU auf den letzten Metern noch kalte Füße bekam und ausstei
gen wollte. Es war rührend, mit anzusehen, was die Kommissionsvertreter in den verbliebenen Sitzungstagen noch alles an Änderungswünschen vorgelesen und einzeln abgestimmt haben. Es wurde natürlich von der linken Mehrheit alles abgelehnt. Die Vertreter der CDU sprachen sich auf einmal gegen eine Überprüfung von Lehr- und Lernmaterial auf rassistische und diskriminierende Inhalte und Darstellungen aus, da sie befürchteten, dass diese Maßnahmen als Zensur empfunden werden könnten. Ja, liebe CDU, sind Sie gerade erst aufgewacht? Wir reden seit Jahren zum Beispiel über die Grundreinigung von Kinderbüchern von heutzutage als sprachliche Missgriffe diskriminierten und gekennzeichneten Wörtern und Sätzen. Dagegen hat bisher noch niemand aus der CDU Thüringen laut und vernehmlich aufgeschrien.
Als in dem Endbericht frank und frei in den Medien eine geschönte Berichterstattung gefordert wurde, hatten Sie ja auch Vorbehalte. Ich zitiere: „Nach 40 Jahren Agitation und Propaganda durch den Staatssozialismus der DDR findet sich insbesondere bei älteren Bürgern auch noch 30 Jahre nach der friedlichen Revolution ein feines Gespür für eine mögliche Diskrepanz zwischen medialer Sprache und der erlebten Wirklichkeit im eigenen Alltag. Gut gemeintes, aber offensichtlich absichtsvolles ‚Framing‘ ist Wasser auf die Mühlen von Populisten […].“
Da haben Sie zum Ersten nicht gemerkt, wer a) gendert, muss b) auch irgendwann Gedankenkontrolle sagen. Und zum anderen: Ist das wirklich Ihre einzige Sorge? Ist das Ihre einzige Antwort auf das Erstarken einer Partei wie der Alternative für Deutschland? Ich glaube, Sie müssen politisch Hausaufgaben machen.
Denn wenn es Lehren aus der Geschichte gibt, dann die, dass den Feinden der Freiheit, den heimlichen Verächtern der offenen Gesellschaft die Maske vom Gesicht gerissen werden muss.
Sie meinen, im Namen einer höheren Moral zu sprechen, um dann umso selbstgefälliger Menschen zu quälen, zu schikanieren und zu verfolgen. Davon haben wir wahrlich genug erlebt.
Opfer von Rassismus, von Diskriminierung, deren Schicksal sich nicht im Sinne Ihrer Ideologie verwerten lässt, haben die Linken in der Kommission bewusst ignoriert, obwohl sie damit mehrfach kon
frontiert wurden. Ich erinnere an die beschämende Ignoranz, die Herrn Prof. Dr. Reinhard Schramm entgegengebracht wurde, als er über den Judenhass muslimischer Einwanderer sprach und wie dieser dann bagatellisiert wurde. Ernst zu nehmende Untersuchungen derer, die es nämlich angeht, berichten davon, dass mehr als 50 Prozent des in Europa grassierenden Antisemitismus und Judenhasses den Linksextremen und ihren muslimischen Kumpels und Freunden zuzurechnen ist. Nur 13 Prozent aller gegen Juden ausgeübten Gewalttaten gehen auf das Konto von Rechtsextremisten, das heißt von Neonationalsozialisten.
Wir haben diese heuchlerische Doppelmoral der Enquetekommission mit ihrem ganzen pseudowissenschaftlichen Unfug in einem Sondervotum zusammengetragen, unserem alternativen Bericht. Er liegt bei uns in der Fraktion aus und kann dort gern mitgenommen werden.
Setzen Sie sich bitte mit unseren Vorwürfen an die Kommission und unseren alternativen Handlungsempfehlungen auseinander! Argumentieren Sie bitte dagegen, falls Sie es können! In der Kommission haben Sie die Gelegenheit dazu nicht ergriffen. Warum? Weil Sie schlicht keine Argumente haben. Rassismus und Diskriminierung sind schlimmstenfalls eine Verhaltungsstörung, aber nichts was ein staatliches Superprogramm rechtfertigt, das personelle und finanzielle Ressourcen verschlingt, das Vertrauen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft ruiniert, das spaltet, das die Menschen in Opfer und Täter einteilt, wobei die jeweils gerade regierungstragenden Mehrheiten definieren dürfen, wer Opfer ist und wer Täter. Wir werden nicht ruhen, diesen neuen Totalitarismus zu demaskieren. Denn Antirassismus als staatliche sogenannte Handlungsempfehlung ist nichts anderes als Rassismus gegen die breite gesellschaftliche Mehrheit, gegen unser Land und gegen unser Volk.
Aus diesem Hass ist noch nie etwas Gutes entstanden und wir werden uns daher mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegenstellen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, wir feiern dieses Jahr 30 Jahre friedliche Revolution. Eine Revolution richtet sich natürlich auf das Neue, auf das Erwünschte, aber auch immer gegen etwas und in diesem Falle richtete es sich damals gegen Sozialismus, Kommunismus, Stalinismus, gegen Gedankenkontrolle, gegen Beschränkung von Reisefreiheit, staatlich verordneten Mangel und allgemeine Zwangswirtschaft.
Es ist ein Anlass zur Erinnerung an den Mut vieler Hunderttausender DDR-Bürger, die gegen ein Regime des Zwangs, der Unfreiheit, der Bevormundung, der Ausgrenzung, der Unterdrückung und des Unrechts in einer ganz friedlichen Bewegung auf die Straße gegangen sind. Es waren unsere Bürger, die ihren Mut zusammengenommen haben, um eine bevormundende und selbstgerechte Obrigkeit hinwegzufegen und klarzumachen, wer der Souverän ist.
Es ist nicht eine Partei, es ist nicht eine Regierung, es ist nicht das Politbüro mit seinen verdorbenen Kreisen, es ist das Volk.
„Wir sind das Volk!“, so riefen diese Menschen und sie forderten ein, was für eine Demokratie unentbehrlich ist: die Volkssouveränität.
Noch heute ergreifen mich Freude und Dankbarkeit, wenn ich an jene Umbruchs- und Aufbruchszeiten zurückdenke. Zugleich aber ergreift mich tiefe Sorge, dass diese friedliche Revolution von 1989 am Ende unvollendet auf der Strecke bleiben könnte. Diese Gefahr besteht nämlich, wenn diejenigen Kräfte, die den Ruin unseres Landes schleichend vorantreiben, jetzt versuchen, die Ereignisse von 1989/90 zu okkupieren und sich als die einzigen Erben der friedlichen Revolution darzustellen.
Das nämlich tun die Grünen in bekannter Selbstgefälligkeit mit diesem Antrag. Es ist ein Antrag voller politischer Heuchelei.
Ja, das Bündnis 90 von damals gehörte zu den Kräften der friedlichen Revolution und das werde ich nicht in Abrede stellen.
Das entscheidet die Geschichtsschreibung, Herr Adams.
Aber ausgerechnet Sie von der Grünen-Fraktion reklamieren heute noch irgendwie das Erbe von Bündnis 90/Die Grünen und das muss ich in Abrede stellen.
Die Bürger der DDR besiegten das DDR-Regime bekanntlich mit dem Satz: „Wir sind das Volk und wir sind ein Volk!“
Wie halten es denn die heute existierenden Grünen damit? Ich erinnere einmal daran, was der oberste Steuerrechtsexperte – in Klammern: Pendlerpauschale – der Grünen dazu meint. Der sagte nämlich vor einigen Monaten, es gibt gar kein Volk. Ich halte also fest: Leute wie Herr Habeck und sein Thüringer Anhang wollen mit der zentralen politischen Aussage der friedlichen Revolution nichts zu tun haben. Sie wollen keine Politik für das Volk machen, höchstens eine Politik für eine multikulturelle Gesellschaft, für eine Funktionärselite,
aber das hat nichts mit 1989 zu tun.
Mit 1989 hat auch nichts zu tun, wenn die Grünen heute mit der Staatspartei – der SED, die jetzt nur nicht mehr SED heißt, sondern Die Linke – gemeinsame Sache machen, mit den Funktionsträgern von damals und mit deren Zöglingen von heute, mit den Erben des Unterdrückungsapparats von SED, Stasi und russischer Besatzungsmacht.
Und so sehen wir, was hinter dem Antrag der Grünen steht: politische Heuchelei. Das, meine Damen und Herren von den Grünen, können Sie gut.
Am zweitbesten – das gehört zum multikulturellen Geschäftsmodell – beherrschen Sie das Geschäft der Spaltung. Sie empören sich, dass einige den Begriff der Wende heute missbräuchlich benutzen würden. Sie meinten damit aber nicht wirklich uns, die AfD. In der Tat, wir plakatieren „Vollende die Wende“ und dazu haben wir sehr wohl das Recht,
denn wir sind eine Volkspartei und wir sind Volksvertreter.
Jeder vierte Thüringer wird uns voraussichtlich am 27. Oktober seine Stimme geben.
Wir fürchten, dass der politische Kurs der Gegenwart in Thüringen in eine Gesinnungsdiktatur führt. Dazu hatten wir auch gestern gerade wieder Veranlassung, das zu fürchten, bei der Veröffentlichung dieses mit politischen und gesellschaftsklempnerischen Grausamkeiten vollen Berichts der Enquetekommission. Wir teilen die Sorgen vieler Menschen, die genau das sehen – egal ob es um vermeintlichen Klimaschutz, um gesellschaftspolitische Ansagen, um Schulpolitik oder um Familienpolitik geht. Viele Ihrer ehemaligen Mitstreiter wenden sich mittlerweile gegen diese rezente gegenwärtige rot-grüne sozialistische Politik. Ich nenne beispielhaft Herrn Hubertus Knabe, Frau Vera Lengsfeld, Frau Angelika Barbe oder Gunter Weißgerber – ehemalige SPD-Mitglieder.
Wer diesen Leuten abspricht, die friedliche Revolution zu vertreten, der spaltet. Genau das machen Sie als Grüne hier.
Meine Damen und Herren von den Grünen, heute hat der Bundestag die Abschaffung der Gauck-Behörde auf der Tagesordnung.
Da hätten Sie sich verdient machen können.
Das hat meine Partei mit einem Gegenantrag gemacht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, die Angst vor Armut im Alter ist groß. Die mittlerweile fast allen bekannte Pflegelücke ist in diesem Jahr erneut deutlich angestiegen. Pflegebedürftige müssen für einen Heimplatz immer tiefer ins Portemonnaie greifen. Betrachtet man die einzelnen Bundesländer, so zeigt die Pflegedatenbank der BKV deutlich regionale Unterschiede beim zu zahlenden Eigenanteil. Thüringer Pflegeheimbewohner zahlen im Schnitt 1.400 Euro zu. Das sind 10 Prozent mehr als noch 2018. Damit ist Thüringen gemeinsam mit Sachsen und Sachsen-Anhalt trauriger Spitzenreiter beim Anstieg der Eigenbeteiligung. Wenn die Rentenbezüge und das vorhandene Vermögen aufgebraucht sind – und dazu gehört auch das selbst genutzte Eigenheim, das die alten Menschen vielleicht ihren Kindern gern hinterlassen hätten –, wenn das also alles aufgebraucht ist, dann werden die Pflegebedürftigen zum Ende ihrer Tage nicht selten zum Sozialfall. Ein bedrückendes Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und Leistung für den Staat. Rund 30 bis 40 Prozent aller Patienten im stationären Pflegeheim sind nicht in der Lage, die Kosten für Unterbringung und Pflege allein zu stemmen. Diese Menschen sind auf Sozialhilfe angewiesen und bezie
hen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch XII. Das ist ein nicht haltbarer Zustand, meine Damen und Herren. Die Pflegekasse muss stärker in die Pflicht genommen werden und eine Reform dieser Teilkaskopflegeversicherung ist längst überfällig.
Der Pflegedienst der Nation ist die häusliche Pflege. Von den 3,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 76 Prozent zu Hause versorgt, das sind 2,6 Millionen Menschen. 1,8 Millionen werden sogar ganz allein von ihren Angehörigen und ganz ohne ambulanten Pflegedienst gepflegt. Das ist eine starke Leistung und die gilt es zu fördern, denn sie entspricht den Wünschen der Gepflegten, am liebsten ihre alten und letzten Tage zu Hause zu verbringen.
Nicht zuletzt werden mit steigender Lebenserwartung künftig noch viel mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein. Die Kapazitäten der stationären Pflegeeinrichtungen werden damit überlastet sein. Wir möchten daher die Fürsorge für pflegebedürftige Familienangehörige, die in einer vertrauten familiären Umgebung leben möchten, stärken und die Rahmenbedingungen derart gestalten, dass sich auch erwachsene Kinder einmal bewusst für die Pflege ihrer Eltern entscheiden können. Die Pflegesätze bei häuslicher Pflege durch Angehörige müssen dafür an die Leistungen durch die Pflegedienstleister angeglichen werden. Wir brauchen natürlich auch eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung der familiären Pflegearbeit als wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Die individuelle häusliche Pflege muss zu einem Hauptbestandteil der sozialen Sicherungssysteme werden. Sorgearbeit und familiennahe Hilfen müssen endlich eine angemessene, auch rentenrechtliche Berücksichtigung finden.
Als Hauptursache für die gestiegenen Eigenanteile werden die Lohnerhöhungen für das Pflegepersonal angeführt. Diese Lohnsteigerungen sind natürlich unbedingt nützlich und vonnöten, weil Fachkräfte und -helfer in der Altenpflege deutlich weniger verdienen als ihre Kollegen in der Krankenpflege bei oft vergleichbarem Anforderungsprofil. Das kann und darf nicht mehr sein. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch für die Pflegeberufe insgesamt gelten.
Die hohe Lohnschere zwischen Fachkräften muss abgebaut werden, meine Damen und Herren. Die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung ab 2020 ist
ein Schritt in die richtige Richtung, um für mehr Menschen den Pflegeberuf attraktiv zu machen. Aber ein weiterer Schritt ist dringend notwendig. Das Schulgeld für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen muss abgeschafft werden. Finanzielle Hürden, die den Zugang zu Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen erschweren, sollen damit abgebaut werden. Nur so werden wir auch die Fachkräfte dort gewinnen, die sich von hohen Schulgeldforderungen ansonsten abschrecken lassen würden.
Bestrebungen zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zum Verbot einer Schulgelderhebung begrüßen wir ausdrücklich. Zudem braucht es dringend angemessene und flächendeckend gezahlte faire Löhne. Gerade in der Altenpflege sind die regionalen Unterschiede in der Vergütung groß. Ein einheitlicher Flächentarifvertrag für Pflegeberufe kann einer Abwanderung aus Thüringen in benachbarte Bundesländer vorbeugen. Keiner darf in einem reichen Land Angst vor Armut im Alter haben. Wir in der Politik sind da gefordert und die Aufgaben werden wir zügig angehen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration
Mit der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungs- sachkundeverordnung) soll der Tierarztvorbehalt nach dem Tierschutzgesetz aufgehoben und so die Durchführung der Narkose durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen ermöglicht werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation für Thüringen, dass möglicherweise nicht genügend Tierärzte zur Verfügung stehen, die Narkosen mit
Isofluran flächendeckend in den landwirtschaftlichen Betrieben durchführen können?
2. Wie bewertet die Landesregierung das geplante Vorhaben, die hochkomplexe Tätigkeit der Ferkelkastration unter Vollnarkose, die vormals ausschließlich einem Tierarzt vorbehalten war, nun auf medizinische Laien nach nur einem Schulungstag zu übertragen?
3. Wie bewertet die Landesregierung mögliche gesundheitliche Risiken durch das Narkosegas Isofluran für die Anwender?
4. Wie beabsichtigt sich das Land Thüringen zur Ferkelbetäubungssachkundeverordnung im Bundesrat mit der Drucksachennummer 335/19 zu positionieren?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die erste Frage lautet: Wie steht die Landesregierung zu der Frage der Organisation der Nachsorge für die kastrierten Tiere?
Und zweitens: Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit der Falsch- und vor allem der Unterdosierung durch die in einem Schnelldurchgang geschulten Laien und zum anderen die Missbrauchsmöglichkeiten außerhalb des sachgerechten Anwendungsgebiets.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Verehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz und auf der Tribüne, mit dem heute hier zu beschließenden Gesetzentwurf wird vorgeblich das Ziel verfolgt, die Möglichkeiten älterer Menschen zur Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu stärken und zu erweitern. Die Frage ist: Wird der hier vorliegende Entwurf diesem Ansinnen wirklich gerecht?
Gerade im höheren Lebensalter besteht der Wunsch nach Mitgestaltung. Die Möglichkeit, selbst Sorge zu tragen für andere und für sich selbst und das Lebensumfeld aktiv zu gestalten, ist gerade für Menschen im höheren Alter ein zentrales Daseinsmotiv. Es ist daher höchste Zeit für ein neues und differenzierteres Bild des Alters, denn wir werden noch gar zuhauf mit Stereotypen konfrontiert, die unsere Wahrnehmung des Alters prägen. Auf der einen Seite der jung gebliebene Best Ager in Medi
en und Werbung in Zeiten des demografischen Wandels, der uns stets lächelnd bei hochpreisigen Freizeitaktivitäten entgegentritt, und auf der anderen Seite – als anderes Extrem – der pflegebedürftige, kranke, vereinsamte und von Altersarmut heimgesuchte oder bedrohte Mensch, ein Versorgungsund Problemfall.
Beide Bilder verstellen den Blick auf die gesellschaftliche Realität, auf die Herausforderungen und auch auf die Potenziale des Alters. Die steigende Lebenserwartung hat längst mit sich gebracht, dass mit dem Renteneintritt, mit dem Wegfall der täglichen Pflichten in der Arbeitswelt eine vollwertige Lebensphase mit einer überwiegend höheren Leistungsbereitschaft und ‑fähigkeit beginnt. Deshalb brauchen wir ein moderneres Altersbild. Diese Sichtweise liegt dem hier vorliegenden Gesetzentwurf eindeutig nicht zugrunde. Das beginnt damit, dass alle diejenigen Menschen als Senioren definiert werden, die das 60. Lebensjahr erreicht haben.
In der Medizin sprechen wir bereits ab dem 50. Geburtstag vom Eintritt in das Senium. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man Menschen, die mit 58 krankheitshalber oder aus sozialen Gründen aus der Arbeitswelt heraustreten, von der Teilhabe ausschließt oder sie in die Warteschleife schickt und sagt: Du musst bis zu deinem 60. Geburtstag warten. Das finde ich auch nicht mehr zeitgemäß.
Es gibt als Nächstes die Kannbestimmung der §§ 3 und 4 zu kritisieren, wonach Mitglieder des Seniorenbeirats als sachkundige Bürger in die Ausschüsse des Gemeinderats bzw. die Seniorenbeauftragten in die Ausschüsse des Kreistags oder des Stadtrats berufen werden können. Im Rahmen der Anhörung ist darauf vermehrt Bezug genommen worden, aber das findet im Gesetzentwurf leider keine Berücksichtigung. Es handelt sich eben nur um Mitwirkung, aber nicht um echte Mitbestimmung.
Auch die Wirkung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist nicht frei von parteipolitischer Einflussnahme. Ein Teil der Mitglieder des Landesseniorenrats können nur im Einvernehmen mit dem für Seniorenpolitik zuständigen Ministerium bestimmt werden. Auch die Geschäftsordnung muss mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt werden.
Kritisch zu hinterfragen ist als Nächstes die Finanzierung der Mehrbelastungen, denn dazu haben wir
keine konkreten und belastbaren Aussagen gefunden.
Vage Schätzungen und Spekulationen in der Bandbreite von jährlichen Mehrkosten von 2.000 bis 25.000 Euro sind eine unsolide Finanzvorschau zulasten der Kommunen, meine Damen und Herren.
Viele Senioren und Seniorinnen in Thüringen leben im viel zitierten ländlichen Raum. Nicht zufällig sind die rund 220 Seniorengenossenschaften in Deutschland überwiegend in diesen ländlichen Räumen aktiv. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich aber wieder nur mit den Gemeinden ab einer Größe von 10.000 Einwohnern. Im ländlichen Thüringen erreichen viele Gemeinden diese Einwohnerzahl nicht. Damit verfehlt es der Entwurf, die Strukturen des gesamten Landes zu berücksichtigen, und damit das Ziel, die Stärkung der Teilhabe aller Thüringer Senioren zu bewirken.
Für echte politische Mitgestaltung, liebe Senioren, glaube ich, sind Sie besser beraten, wenn Sie das tun, was Sie bisher auch schon getan haben und erfolgreich getan haben, nämlich Mandate wahrzunehmen, sich in die Gemeindevertretung, in die Stadträte und nicht zuletzt in den Landtag wählen zu lassen.
Wie ich bei einer Kleinen Anfrage, die ich gestern noch nach drei Tagen Überfristung in letzter Minute beantwortet bekommen habe, erfreut feststellen konnte, sind bereits 23 Prozent aller in Thüringen tätigen Mandatsträger über 60. Ein großer Teil, nämlich ungefähr die Hälfte, befindet sich im Lebensalter zwischen 40 und 60 Jahren und wird unzweifelhaft auch irgendwann in das Senium eintreten und hoffentlich seine Mandate und seine kommunale Verantwortung wahrnehmen und hoffentlich nicht nur für die Altersgruppe der über 60-Jährigen, sondern durch alle Generationen hindurch mit echter politischer Teilhabe. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet, während des Bürgerkriegs in Syrien hatten fast alle Bundesländer Landesaufnahmeprogramme einge
richtet und im Rahmen dieser Programme wurde die Möglichkeit geschaffen, syrischen Flüchtlingen den Weg nach Deutschland zu ebnen. Die Aufnahme der Menschen wurde jedoch an die Bedingung geknüpft, dass eine in Deutschland lebende Person eine Bürgschaft abgibt und schriftlich versichert, für die Kosten des Lebensunterhalts und im Bedarfsfall auch für die erbrachten sozialstaatlichen Leistungen aufzukommen.
Die Rechtslage in diesem Bereich stand bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Jahr 2016 nicht eindeutig fest und die Betroffenen gingen daher davon aus, dass die Bürgschaft erlischt, sobald der Flüchtling einen positiven Asylbescheid erhalten hat. In dem Bewusstsein, niemals zahlen zu müssen, sich jedoch zugleich moralisch erhöhen zu können, fand sich bundesweit ab sofort eine Vielzahl von Personen, die bereitwillig eine solche Bürgschaft übernommen haben. Medienberichten zufolge handelt es sich jedoch bei den meisten dieser Bürgen nicht um finanziell Not leidende Personen, sondern vielmehr um Angehörige der wohlhabenden und wohlsituierten Mittelschicht, also den typischen Trägern der Willkommenskultur, die mit ihren negativen Auswirkungen jedoch nicht konfrontiert werden wollten.
Denn die bei dieser Klientel weit verbreitete Bereitschaft, eine Bürgschaft zu übernehmen und somit zugleich unzähligen Syrern die Einreise nach Deutschland und in unser Sozialsystem zu ermöglichen, entspricht in keiner Weise der Bereitschaft, auch für die eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Als die Bürgen nämlich von den Jobcentern mittels Erstattungsbescheid dazu aufgefordert wurden, die für ihre Schützlinge aufgelaufenen Unterhaltskosten zurückzuzahlen, endete diese Hilfsbereitschaft abrupt und sie beschritten unverzüglich den Klageweg. Genauso wie bei den vielen anderen Willkommensklatschern zerplatzte auch bei ihnen die gesinnungsethische Seifenblase beim ersten Kontakt mit den Konsequenzen ihrer vermeintlichen Weltoffenheit.
Kurz und gut: Die Behörde nahm sie nur beim Wort und forderte das von ihnen ein, wozu sie ausdrück
lich ihre schriftliche Zusage erteilt hatten. Wir als AfD-Fraktion sagen: Richtig so, denn das ist nichts weiter als die konsequente Durchsetzung des Rechtsstaats. Wer bürgt, der zahlt in unserem Rechtssystem.
Hieran zeigt sich die wahre Haltung derer, die verbal stets an vorderster Front mit dabei sind, wenn es darum geht, zu den vermeintlich Guten zu gehören. Wenn es dann aber konkret wird und man den großen Worten auch Taten folgen lassen soll, werden diese eifrigen Verfechter des allumfassenden Humanismus plötzlich ganz kleinlaut. Es geht ihnen in erster Linie nicht darum, Gutes zu tun, sondern vor allem darum, sich gut zu fühlen und moralisch auf der richtigen Seite zu stehen,
vor allem wenn es anderer Leute Geld kostet.
Seit vergangener Woche wissen wir, dass diese scheinheiligen Moralapostel sich keine Sorgen machen müssen. Wie sich aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die Sozialministerien der Bundesländer ergibt, sollen die Bürgen nicht mehr zur Kasse gebeten werden, sondern dagegen endgültig zum Nulltarif aus der Verantwortung entlassen werden. Diese Klientelpolitik zum Schaden der Steuerzahler lehnen wir als AfD natürlich ausdrücklich ab. Als Rechtsstaatspartei fordern wir von der Landesregierung daher, dass die Erstattungsforderungen gegenüber den Verpflichtungsgebern
wenn nötig auch mit Vollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden, damit das geltende Recht konsequent umgesetzt wird und nicht der Thüringer Steuerzahler auf den Kosten der geheuchelten und wohlfeilen Hilfsbereitschaft einiger weniger sitzen bleibt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen, Damen und Herren, Zuschauer im Netz, was haben sexuelle Vorlieben in einem Personalentwicklungskonzept zu suchen? Das fragt sich nicht nur die CDU, das fragen wir uns auch. Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz regelt ganz unmissverständlich, dass sich alle personellen Entscheidungen in diesem Land im Sinne der Bestenauslese am Leistungsprinzip und dort an den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu orientieren haben. Das geplante Unterfangen der Thüringer Landesregierung indes sieht vor, eine groß angelegte Umfrage unter den 20.000 Landesbediensteten zu starten mit dem Ziel, ein sogenanntes Diversitätskonzept zu erarbeiten. Erfragt werden sollen dabei sensible Daten und intime Details aus dem Leben der Mitarbeiter. Die Studie sei unter anderem die Grundlage für ein Personalentwicklungskonzept der Landesregierung, welches für das Jahr 2025 vorgesehen ist. Ich frage mich an dieser Stelle zum einen, ob man nicht in den letzten viereinhalb Jahren mit Personalgesprächen zu ähnlichen Erkenntnissen hätte kommen können.
Zum anderen frage ich mich, warum die Landesregierung glaubt, dass ihr Wirken im Jahr 2025 für Thüringen überhaupt noch maßgeblich sein könnte.
Die Teilnahme an der Umfrage sei freiwillig. Mir erscheint dieses Ansinnen insgesamt allerdings als zudringlich und respektlos.
Wen hat die Landesregierung nun mit dieser sogenannten Studie – Chefsache des Ministerpräsidenten übrigens – beauftragt? Beauftragt wurde eine NGO namens „Citizens For Europe“, eine gemeinnützige, zivilgesellschaftliche Organisation, die aber gern Steuermittel nimmt,
ein Sozialunternehmen, das Diversität, Solidarität und Demokratie fördern möchte und eine inklusive und partizipative Gesellschaft auf lokaler und europäischer Ebene anstrebt. Gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung hat Citizens For Europe den Aktionsfonds ViRaL ins Leben gerufen: Vielfalt stärken, Rassismus bekämpfen, Lokal engagieren! ViRaL unterstützt zum Beispiel so sinnige politische Stadtrundgänge gegen Rechtsextremismus, das Bündnis „Kandel gegen Rechts“ – beim Engagement gegen Messermorde
findet man dieses Bündnis leider vergebens –
und bietet rassismuskritische Weiterbildungen und Ermächtigungsworkshops an. Sie versteckt sich hinter dem sinnfreien englischen Begriff „Empowerment-Workshops“. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass immer dann, wenn politische Akteure zu Fremdsprachen greifen, sie nicht in der Lage sind oder sich nicht so recht trauen, ihr Anliegen auf Deutsch zu formulieren, denn dann könnte der eine oder andere es klarer verstehen.
Citizens For Europe unterhält enge Beziehungen zum Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt. Das sind alles linke gesellschaftsklempnerische Spielwiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die gebotene politische Neutralität solch einer Studie kann man hier schon getrost infrage und in Zweifel stellen. Wissenschaftliche Unvoreingenommenheit und Objektivität sind hier nicht gegeben. Wir fragen uns, was wirklich dahintersteckt. Was verfolgt die Landesregierung mit ihrem Diversitätskonzept? Wie auch mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotenregelung gibt die Landesregierung zu erkennen, dass sie unser ganzes Gemeinwesen auf andere Grundlagen stellen möchte. Die Stellen in der Thüringer Landesverwaltung sollen scheinbar in Zukunft nicht mehr nach den eingangs benannten Kriterien der Eignung und Befähigung besetzt werden, sondern vielmehr nach dem Grundsatz der Gleichheit oder der Gleichverteilung aus Sicht von Rot-Rot-Grün. Das bedeutet aber nicht gleiches Recht für gleiche Personen bzw. nicht, dass alle Menschen vor dem Gesetz hier gleich sind, sondern proportionale Gleichheit. Dahinter verbirgt sich das Konzept der ständischen Repräsentation, also dass bestimmte Bevölkerungsgruppen quasi spiegelbildlich oder proportional auch in öffentlichen Organen im Verwaltungsapparat vertreten sein sollen. Wie sonst ist es zu erklären, dass in einem 20-seitigen Fragebogen neben dem Geschlecht Fragen zu sexuellen Orientierungen, der ethnischen Herkunft, dem Grad etwaiger Behinderung, verschiedensten Krankheiten oder danach, ob sie ost- oder westdeutsch sozialisiert sind, gestellt werden? 30 Jahre nach der Wende spielt das nicht nur im Feuilleton oder auf Facebook eine Rolle, sondern eine Landesregierung stellt die Frage, ob man ost- oder westdeutsch sozialisiert ist. Wir haben einen Ministerpräsidenten, der aus dem Westen kommt,
und da kommen solche völlig sinnfreien Fragen. Das ist eine Rückentwicklung. Das längst überrundete Modell einer ständischen Gesellschaft, die die Gesellschaft als Ansammlung von Gruppen versteht, die dann mit Gruppenrechten versehen werden, soll hier wieder zum Leben erweckt werden.
Übrigens ist auch das ein Projekt, was mich fatal an „DDR 2.0“ erinnert. Das erklärt vielleicht auch die zugrunde liegende Methodik dieser Studie, die vom Ministerpräsidenten in Auftrag gegeben wurde, an den Personalräten vorbei, am Datenschutzbeauftragten des Landes vorbei, den ich übrigens heute hier schmerzlich vermisse.
Die CDU-Fraktion fordert mit diesem Antrag, die geplante Studie zu stoppen. Diesem Wunsch werden wir uns natürlich anschließen. Allerdings ist das leider nur noch bedingt möglich, denn der Presse und auch den Berichten des Staatsministers war zu entnehmen, dass die Berliner Forscher von dieser NGO bereits Fördermittel für das Projekt erhalten haben – und nicht etwa wenig, sondern mittlerweile mehr als 300.000 Euro.
Unklar ist, selbst wenn dieses Prestigeobjekt nicht weiterverfolgt werden würde, was mit dem geflossenen Steuergeld passiert und in welcher Form die bisher erhobenen Daten und Materialien genutzt werden. Darauf haben wir bisher keine wirklich befriedigende Antwort bekommen. Wir fordern hier weiterhin Aufklärung und Klarheit. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz und auf der Tribüne, sehr geehrter Herr Leibiger! Grundsätzlich begrüßen wir alle politischen
und gesellschaftlichen Bemühungen, Menschen mit Behinderungen, mit Handicap, mit speziellen Bedarfen so zu ertüchtigen und zu ermächtigen, ihr Leben weitestgehend ohne fremde Hilfe, ohne langwierige Behördengänge, ohne schwer zu verstehende bürokratische Anträge und ähnliche Hürden zu meistern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Behinderte in Zukunft auch in Thüringen ein unabhängiges und weitgehend integriertes Leben führen können.
Was mir da zum Ersten aufgefallen ist, zum Beispiel bei den Forderungen von Frau Meißner, die Landesfachstelle für Barrierefreiheit betreffend: Das hört sich super gut an, das ist ein weiterer Beauftragter, eine weitere Fachstelle im großen Reigen der Runden Tische und Beauftragten. Wir schlagen stattdessen vor, eine solche Fachstelle, so sie denn immer noch nach vielen Jahren des Wirkens für Behinderte und für Barrierefreiheit wirklich erforderlich ist, einfach bei dem Landesbehindertenbeauftragten anzuschließen und als Unterabteilung auskömmlich zu finanzieren, ebenso wie der Landesbeauftragte für Behinderte auskömmlich finanziert werden muss.
Der in der ersten Lesung kritisch betrachtete Artikel 12, wo euphemistisch hinter dem Recht auf Gemeinsamen Unterricht eine Zwangsentscheidung über die Köpfe der Eltern hinweg versteckt worden war, ist ja nun weggefallen und versteckt sich nun nicht etwa in der Einsicht der Landesregierung, sondern unter Verweis auf das kürzlich verabschiedete neue Schulgesetz. Die Praxis wird es zeigen, ob das wirklich mehr Freiheit für Eltern und Kinder bringt. Die Debatten haben wir ja hierzu alle eifrig verfolgt. Insbesondere auch zum Thema „Förderschule“ haben wir uns ausführlich ausgetauscht. Das ernüchternde Ergebnis ist unseren Bürgern in Thüringen hinlänglich bekannt. Wir als AfD sehen den Gemeinsamen Unterricht um jeden Preis eher kritisch und halten an der individuellen Förderung von Schülern mit Behinderung in den darauf spezialisierten Einrichtungen fest. Wir halten das für gewinnbringender für alle Beteiligten. Daher haben wir uns für den Erhalt der Förderschulen in Thüringen ausgesprochen.
Die ideologisch motivierte Inklusion um jeden Preis verursacht erhebliche Kosten und hemmt behinderte wie nicht behinderte Schüler in ihrem Lernerfolg
und ist gesellschaftlich insgesamt nicht zu schaffen.
In unserem Änderungsantrag haben wir auf zwei weitere Schwachstellen dieses Gesetzentwurfs hingewiesen. Sie kommen ja im Großen und Ganzen, im Einzelnen und Besonderen nie wieder ohne Genderbegrifflichkeiten aus und so fand der Genderwahn natürlich auch in dem hier vorliegenden Entwurf intensive Beachtung. Wenn sie gestatten, Frau Präsidentin, ich zitiere hier einmal: „[...] ist die erhöhte Gefahr einer Intersektionalität von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen [...].“ Der Begriff der Intersektionalität ist eine Erfindung aus dem angelsächsischen Sprach- und sogenannten Wissenschaftsraum zur Gendertheorie und Ähnlichem und beschreibt eine Erfahrung schwarzer lesbischer Frauen, die sich im Feminismus westlicher, weißer Mittelschichtsfrauen nicht wiederfanden. Das hat also auch nichts mit Behinderung zu tun.
Es braucht also schon viel Fantasie, den Bogen zu dem hier zu regelnden Sachverhalt zu spannen, zumal, wenn verschiedene Erhebungen es nahelegen, dass Männer mit Behinderungen in bestimmten Lebensbereichen sogar in stärkerem Maße von Gewalt und Diskriminierung betroffen sind als Frauen. Außerdem soll es sowieso viel mehr behinderte Männer als Frauen geben. Wie und warum also die Belange von Frauen besonders zu berücksichtigen sind, erschließt sich mir nicht. Benachteiligungen gegenüber Menschen mit Behinderungen müssen unabhängig von Geschlecht beseitigt werden.
Thüringen ist bekanntermaßen ländlich geprägt. Wir wissen auch, dass gerade der ländliche Raum von demografischen Prozessen im besonderen Maß betroffen ist. Die Schaffung von barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum sowie die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen oder zum öffentlichen Nahverkehr, der dazu auch erhalten werden muss, kann älteren Menschen einen längeren Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglichen und eine stationäre Pflege vermeiden helfen. Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag auch gefordert, bei der Erarbeitung der Thüringer Richtlinien und Konzeptionen zur ländlichen Entwicklung und Förderung des ländlichen Raums verstärkt Kriterien der baulichen Barrierefreiheit zu berücksichtigen und mit Blick auf den Ärztemangel im ländlichen Raum den barrierefreien Um- und Neubau von Arztpraxen sowie den wohnortnahen Zugang zu Ärzten zu fördern. Die Zuwendungen, die über die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum abgeru
fen werden können, reichen da überhaupt nicht aus. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
Zum Abschluss noch eine aktuelle Initiative. Ich möchte auf unsere Kollegen im Bundestag verweisen. In dem Antrag schlagen wir die Einführung eines Bonussystems zur Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen als Gegenentwurf zu den bisher immer üblichen Strafzahlungen vor. Unternehmen sollen für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte dann belohnt werden, wenn sie mehr Schwerbehinderte einstellen, als sie per Gesetz verpflichtet sind, und wenn sie Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte schaffen. So einen Vorschlag vermissen wir in Ihrem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, die Geschichte und das Nachwirken der SED-Diktatur sind noch keineswegs in ausreichendem Umfang erforscht. Ohne Zweifel wurde schon viel erreicht, doch nach wie vor gilt es, so viele Aspekte der SED-Diktatur auszuleuchten. Ich erinnere daran, dass beispielsweise die Themen der Zwangsausbürgerung, Zwangsumsiedlung und das bisher noch viel zu sparsam beleuchtete Feld der zwangsadoptierten Kinder in der DDR der Aufklärung bedürfen. Auch mit Blick auf rechtliche Fragen oder auf die Entschädigungsproblematik gibt es noch offene Fragen zu beantworten. Und schließlich müssen wir immer wieder prüfen, ob das Thema der kommunistischen Diktatur namentlich an unseren Schulen angemessen und in ausreichendem Umfang behandelt wird.
Vor diesem Hintergrund hat das Amt eines Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur seinen Daseinszweck. Auch wenn man fragen darf, ob gerade in Thüringen dieses Amt vom gegenwärtigen Amtsträger in idealer Weise erfüllt wird. Sieht er doch zum Beispiel einen seiner Arbeitsschwerpunkte eher in der Aufarbeitung des Wirkens der Treuhand. Das gehört meiner Auffassung nach nicht zum Arbeitsbereich eines Beauftragten zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Denn das ist etwas, was nach der Wende geschehen ist und sicherlich andernorts angemessen aufgearbeitet und beleuchtet werden muss. Aber eben nicht von diesem Beauftragten. Es gibt Wichtigeres zu tun.
Bedenklich muss uns heute stimmen, wenn die Tendenzen immer stärker werden, die auf eine Verharmlosung des SED-Staats und eine entsprechende Geschichtsklitterung hin abzielen. Es ist ein Skandal, wenn im 30. Jahr der Friedlichen Revoluti
on eine Gedenkveranstaltung in Leipzig mit einem Festredner Gregor Gysi aufwartet.
Eine Person, die zur DDR-Nomenklatura gehörte und die als letzter SED-Vorsitzender das SED-Erbe bis in die Gegenwart hinein zu retten versucht.
Eine Person,
die einen Gerichtsbeschluss, ein Urteil braucht, um zu verhindern, dass Betroffene über ihn berichten möchten, dass er möglicherweise eventuell doch für die Staatssicherheit gearbeitet haben könnte. Das Erbe also von Diktatur, Unterdrückung, Unfreiheit, Mauertoten, Diffamierungen, Misswirtschaft, ökonomischem und moralischem Bankrott.
Vor dem Hintergrund solcher Tendenzen, vor dem Hintergrund, dass die Partei der Täter heute wieder Regierungsämter innehat oder staatlich bezahlte Spitzelämter, gibt es zweifellos Bedarf an einem entsprechend ausgestatteten Amt eines Landesbeauftragten.
Wenn der Gesetzentwurf der Koalition die Besoldung des Landesbeauftragten aufwertet, die Inkompatibilitätsregelung deutlich verbessert und die Versorgungsregelung klarer fasst, so ist das grundsätzlich gerechtfertigt. Wir als AfD-Fraktion können hier grundsätzlich keine Bedenken formulieren. Einer Ausschussberatung stehen wir aufgeschlossen gegenüber und möchten dabei aber sicherlich auch – was hier schon angesprochen worden ist – die finanzielle Seite erörtern, vor allem im Hinblick auf den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Wenn gefordert wird, dass wir Beauftragte für Barrierefreiheit brauchen und dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen das mit erledigen könnte, wenn man sein Amt auskömmlich finanzieren und ihn nicht abwerten würde, dann wäre das allemal eine Überlegung wert. Wir freuen uns daher auf die Ausschussberatung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Jeder achte Arzt in Thüringen ist Ausländer. Die meisten ausländischen Ärzte stammen dabei laut Bundesärztekammer aus Rumänien, Griechenland, Syrien und Österreich. Viele Ärzte aus den Nicht-EU-Ländern arbeiten in Thüringer Kliniken in einer Grauzone. Grund dafür sind ausstehende Kenntnis- und Sprachprüfungen, die abgelegt werden müssen, damit der Abschluss auch hier in Deutschland anerkannt wird. Inhalt und Ablauf der Prüfungen sind Ländersache.
Verantwortlich für die Prüfungen ist in Thüringen seit 2016 die Medizinische Fakultät der Uni Jena. Weil Ausbildungsinhalte in den Herkunftsstaaten aber oft nicht mit unseren deutschen Studien- und Prüfungsinhalten übereinstimmen, gestaltet sich die Überprüfung der Gleichwertigkeit schwierig. In der Folge kommt es zu Prüfungsstau und Wartezeiten für die antragstellenden Kollegen bis zu anderthalb Jahren. Liegt die Approbation nicht vor, dürfen diese Ärzte im Grunde nur hospitieren. Jedoch sieht die Realität mit Blick auf den Ärztemangel in den Krankenhäusern oft anders aus. Viele ausländische Ärzte arbeiten in Thüringer Kliniken mit Ausnahmegenehmigungen. Das sind Zustände, die wir so nicht hinnehmen können, meine Damen und Herren.
Ärzte aus Drittstaaten müssen über das gleiche Wissen verfügen, über das gleiche abrufbare Wissen wie einheimische Ärzte. Laut einer Statistik der Bundesärztekammer liegt aber die Durchfallquote bei den verpflichtenden Sprach- und Kenntnisprüfungen im ersten Versuch bei mehr als 50 Prozent. In Thüringen scheitert jeder vierte Prüfling an den
Tests. Es ist daher unabdingbar, dass ausländische Ärzte an den regulären Prüfungen der Universitäten teilnehmen, damit ein gleicher Kenntnisstand wie der der deutschen Medizinstudenten nachgewiesen wird. Die Kenntnisprüfung in Form der mündlichpraktischen Prüfung eines dritten Staatsexamens abzulegen, ist eine sehr zu unterstützende Überlegung.
Allerdings – und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal besonders herausheben – muss in diesem Zusammenhang die Fachsprachenprüfung verbessert werden. Im Sinne des Patienten ist ein Sprachniveau von C1 unbedingt anzustreben, denn nur so kann auf diesem wirklich untersten Niveau ein adäquates Arzt-Patienten-Gespräch sichergestellt werden. Eine entsprechende Sprachprüfung ist aus unserer Sicht auf diesem Niveau verpflichtend abzulegen.
Immer mehr Ärzte aus Drittstaaten wollen in Deutschland Fuß fassen und ärztlich tätig werden. Das ist positiv zu bewerten – mit einem lachenden und einem weinenden Auge zum Stichwort Brain Drain. Vermittlungsagenturen haben einen lukrativen Markt entdeckt. Für viel Geld bieten sie Ärzten aus dem Ausland die Organisation von Vorstellungsgesprächen, Unterstützung bei Arbeitsverträgen und die Regelung bürokratischer Fragen. In den Kliniken werben sie mit der Rekrutierung von gut ausgebildetem und sofort einsatzbereitem Fachpersonal. Doch auf einem Markt, auf dem sich viel Geld verdienen lässt, tummeln sich auch schwarze Schafe. Bisher sind die Approbationsbehörden der Bundesländer für die Zulassung von Ärzten aus Nicht-EU-Ländern zuständig. Beim derzeitigen Verfahren sind die Echtheit der vorgelegten Diplome und Zeugnisse und ihre Beweiskraft vielfach nicht abschließend zu bestimmen. Es hat sich auch ein Anerkennungstourismus entwickelt. Manche ausländischen Ärzte reichen mit Hilfe von Agenturen ihre Papiere gleich in mehreren Bundesländern ein. Hier sollten wir ansetzen. Die Bundesländer müssen enger zusammenarbeiten und einheitliche Standards festlegen, um Trittbrettfahrer zu identifizieren. Die Einführung einer zentralen Datenbank für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir sind in unseren Kliniken auf die Unterstützung durch ausländische Fachkräfte angewiesen. Wir reden hier aber in erster Linie über Patientensicherheit und -schutz, da dürfen keine Abstriche an der Qualifikation der Bewerber gemacht werden.
Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, wir müssen vor allem dafür sorgen, dass wir genügend eigene Mediziner in Thüringen ausbilden. Das haben nämlich die Landesregierungen in den letzten Jahrzehnten verschlafen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und ganz wichtig: Wir müssen alle Anstrengungen da hineinsetzen, attraktive Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Absolventen, die wir jetzt in Thüringen haben, auch gerne in Thüringen bleiben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz und auf der Tribüne! Der Antrag der CDU thematisiert den vierten Bericht der Landesregierung über ihre Aktivitäten bei der Aufarbeitung der SEDDiktatur im Zeitraum von März 2018 bis Februar 2019. Der Bericht, der auf der Tätigkeit der sogenannten interministeriellen Arbeitsgruppe „Aufarbeitung“ beruht, referiert über allerhand Veranstaltungen, Projekte, Initiativen im Bereich der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur bzw. im Bereich des Umgangs mit den Opfern des DDR-Sozialismus.
Der Bericht eröffnet ein Panorama auf allerhand Aktivitäten, die im Freistaat Thüringen zur Aufarbeitung der roten Diktatur entfaltet werden. Was schon für die zurückliegenden Jahre dieser Legislaturperiode galt, kann man auch heute festhalten: Es wird vieles getan, einiges ist auf dem Weg, manches aber kommt auch nicht voran und anderes ist nach wie vor problematisch.
Ich möchte Ihnen nur ein paar Schlaglichter auf einzelne Aspekte des Themenzusammenhangs werfen, die verdeutlichen sollen, dass es gerade für die Opfer der DDR-Herrschaft noch sehr viel zu tun gibt und dass keineswegs alles auf einem guten Weg ist. Nur sehr langsam voran gehen nach meinem Eindruck vor allem die Vorhaben der Entschädigung von Opfern und die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze. Dass dies auf Bundesebene nur langsam vorankommt, ist nicht das Verschulden der Landesregierung, das möchte ich hier festhalten. Aber es ist als solches überaus verwunderlich, dass sich die Räder hier nur langsam drehen, wenn es um die Verbesserung der sozialen Lage von politisch Verfolgten geht oder darum, endlich auch die Opfergruppen bei der Entschädigung zu berücksichtigen, die bislang vernachlässigt wurden, etwa die verfolgten Schüler oder die Zwangsausgesiedelten.
Ein Bereich, in dem es auch nicht so recht vorangeht, wie man es sich wünscht, ist etwa die Erforschung des Themenkomplexes „Diskriminierung von Christen in der DDR“. So ist die Förderung des Forschungsprojekts über die Bildungswege von Christen in der DDR zunächst einmal und bis auf Weiteres nicht zustande gekommen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Projekt am Ende seinen Weg gehen wird.
Dann ist da noch das schreckliche Kapitel „Zwangsadoption in der DDR“. Der Bericht der Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die vor einem Jahr veröffentlichte Vorstudie mit dem Titel „Dimension und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren 1965-1990“. Diese Studie setzt erst im Jahre 1965 an. Wer mit den Betroffenen oder auch mit ehemaligen Heimerziehern und Lehrern spricht, erfährt, dass es durchaus schon in den 50er-Jahren nicht unüblich war, politisch missliebige Eltern als asozial zu qualifizieren, um ihnen dann ihre Kinder entziehen zu können und an linientreue Adoptiveltern weiterzureichen. Was auch beliebt war, war, sozial schwachen Eltern, die Probleme mit Arbeitsrhythmen, mit morgendlichen Pflichten hatten, wegen Erziehungsunfähigkeit ihre Kinder zu entziehen, in Heimen zwischenzuparken und dann ebenfalls an geeignete linientreue Adoptiveltern weiterzureichen. Das war in Erzieherkreisen durchaus bekannt und wurde hinter vorgehaltener Hand thematisiert.
Ich hoffe sehr, dass die avisierte Hauptstudie auch den Zeitraum vor 1965 untersucht und in nicht allzu ferner Zeit zu Resultaten kommt, die womöglich Grundlage für konkretes Handeln sein könnten. Wenn konkretes Handeln daraus nicht mehr ableitbar ist, kann sie doch vielleicht die eine oder andere Frage beantworten, die die Betroffenen seit Jahrzehnten quält. Das sollte nicht am Sankt Nimmerleinstag fertiggestellt werden, damit nicht die biologische Lösung greift, sondern auch noch ältere betroffene Kinder und Eltern Perspektiven bekommen.
Eine andere Gruppe von Menschen, die quasi indirekt Opfer der DDR wurden, sind in der DDR geschiedene Frauen, die durch Versäumnisse oder beabsichtigte Unterlassungen im Prozess der Wiedervereinigung schwere wirtschaftliche Nachteile erlitten haben bzw. erleiden. Hier kam erst Bewegung ins Spiel, nachdem die Vereinten Nationen 2017 einen Fokus auf diese Menschenrechtsverletzung gelegt haben. Seither geht es sehr langsam voran. Es bleibt zu hoffen, dass auch hier einmal konkrete Entscheidungen getroffen werden, die den Betroffenen helfen, bevor auch hier die biologische Lösung greift.
Meine besondere Sorge gilt der Auseinandersetzung mit der DDR in unseren Schulen. Da wird im Bericht der Landesregierung mancherlei benannt und von diversen Aktivitäten berichtet, etwa von der Steigerung der Schülerzahlen beim Besuch von Gedenkstätten und außerschulischen Lernorten oder von Kooperationen der staatlichen Schulämter mit Grenzlandmuseen bzw. Erinnerungsorten oder
von Projekten der Lehrerfortbildung. Obwohl hier also manches getan zu werden scheint, bleibt das Bild doch unklar, weil bei vielen der aufgeführten Projekte und Unternehmungen nicht klar ist, inwiefern und wie weitgehend es hier wirklich um eine Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur geht. Immer wieder drehen sich schulische Projekte irgendwie um Demokratie, wie etwa der regionale Schülerwettbewerb „Demokratie gestalten – aber wie?“ In diesem Wettbewerb ging es um ganz allgemeine Themen. Da war nichts DDR-Spezifisches. Vor diesem Hintergrund drängt sich schon einmal der Eindruck auf, dass hier ein gewisser Etikettenschwindel betrieben wird. Auseinandersetzung mit der DDR-Diktatur und Aufarbeitung der DDR-Geschichte in der Schule muss doch zuallererst bedeuten, dass aufgeklärt wird über die Herrschaftsstruktur der DDR, über die geistigen Grundlagen des DDRSozialismus, über Legenden, über Lügen und Vorurteile, aber auch über die positiven Seiten, die zweifelsohne, wenn man genauer hinschaut, auch zu entdecken sind. Hier scheint mir die DDR-Geschichte an den Schulen nach wie vor bei Weitem nicht den Rang im Schulunterricht einzunehmen, den sie einnehmen sollte. Es gilt gerade mit Blick auf die DDR-Geschichte nach wie vor, was der Historiker Klaus Schröder einmal feststellte, ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis aus einem Interview im Deutschlandfunk: „Das wird in der Schule offenbar nicht vermittelt oder nicht hinreichend vermittelt. Die Zeitgeschichte ist ein Stiefkind des Geschichtsunterrichts, die […] steht immer am Ende, dann ist oft das Schuljahr zu Ende, Stunden sind ausgefallen, im Osten mögen die Lehrer, die älteren jedenfalls, sich mit diesem Thema auch immer noch nicht beschäftigen. Und dann rutscht das eben durch.“ Das heißt, das Schuljahr ist zu Ende, der Lehrplan ist übrig und der Stoff fällt unter den Tisch. Es ist also noch viel zu tun in der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Dabei ist es wichtig, dass diese Aufarbeitung den Blick auf die größeren Zusammenhänge schafft, denn es kann uns passieren, dass wir uns in die Details der Aufarbeitung der verblichenen DDR vertiefen und nicht bemerken, wie gleichzeitig eine „DDR 2.0“ hinter unserem Rücken installiert wird.
Wir machen die Erfahrung, dass viele Menschen in Thüringen diesen Eindruck heute haben – und nicht nur in Thüringen. Wer sich informiert – und das ist ja gottlob mit einem noch freien Internet immer noch möglich –, wer sich also informiert, findet das nicht nur auf den Seiten der AfD und nicht nur auf Facebook, sondern in ernstzunehmenden Autorenblogs und auch in Texten von Menschen,
die die DDR noch gut gekannt haben, wie zum Beispiel Frau Vera Lengsfeld. Herr Adams, die Lektüre von Frau Lengsfeld kann ich Ihnen sehr ans Herz legen.
Ich erinnere nur daran, dass man heute seitens der Regierung wieder einen scheinheiligen Antifaschismus als Staatsdoktrin zu etablieren versucht, dass man den Inlandsgeheimdienst und eine KahaneNetzpolizei instrumentalisiert,
um unliebsame demokratische Opposition zu bekämpfen, oder dass man dem Zentralismus frönt, wo es gerade passt. Wenn man solche Tendenzen zu Ende denkt, kommt man ganz schnell wieder bei so etwas wie der DDR heraus, so eine Art Sozialismus mit Westgeld.
Eine sozialistische Transformation dieses Landes ist das Ziel dieser Landesregierung. Das hat Herr Minister Hoff vor einiger Zeit auch zum Ausdruck gebracht, als er sagte: „Wir setzen auf eine allmähliche Transformation, auf eine schrittweise Veränderung der Gesellschaft, wenn Sie so wollen. Das Revolutionäre wird man erst in der Rückschau erkennen.“ Da kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen!
Ein Wort zum Antrag der CDU: Dieser benennt wichtige Baustellen für die Aufarbeitung der SEDDiktatur. Das ist ganz im Sinne meiner Fraktion, die den Antrag daher unterstützt. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, mit der vorliegenden Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes soll eine Änderung beschlossen werden, die eindeutig zulasten der Patienten in Thüringer Krankenhäusern gehen wird.
Die Landesregierung setzt die automatische Geltung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Qualitätsindikatoren außer Kraft, die von einem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser in Deutschland mit dem Ziel erarbeitet worden sind, messbare Kriterien in die Behandlung und Heilung von Patienten zu implementieren.
Deutschland pumpt jedes Jahr riesige Summen in das Gesundheitswesen und gehört damit im internationalen Vergleich zur Spitzengruppe, bei der Qualität jedoch leider nur zum Mittelfeld. Jede dritte Klinik macht in Thüringen schwere Operationen zu selten. Gerade im Bereich der Geburtshilfe, bei gynäkologischen Eingriffen und bei Brustkrebsoperationen kommt es immer wieder zu Missständen; Fälle, bei denen Frauen die Eierstöcke vollständig operativ entfernt wurden, ohne vorher abgeklärt zu haben, ob die festgestellten Wucherungen wirklich bösartig seien. Planungsrelevante Qualitätsindikatoren können Frauen vor diesem Schicksal bewahren.
Die Landesregierung argumentiert an dieser Stelle mit ihrer eingeführten Facharztquote. In Thüringen müssen Krankenhäuser seit 2018 ihre Fachabteilungen mit mindestens 5,5 Arztstellen, darunter 3 Fachärzten, ausstatten, wenn sie Bestand haben wollen. Das Problem hierbei ist jedoch: Anstelle Probleme zu lösen, werden neue geschaffen, denn Dutzende Kliniken haben beim Gesundheitsministerium Ausnahmeanträge gestellt, weil sie die Quoten nicht erfüllen können. Ganz grundsätzlich zeigt sich hier mal wieder, dass Quoten wahrscheinlich tendenziell eher Unfug sind.
Die Frage taucht auch auf, auf welche wissenschaftliche Grundlage sich diese Quote stützt. Es ist eine willkürliche Annahme, sagen wir, für die es keinen wissenschaftlichen Beleg gibt. Es gibt auch keine Erhebung, die belegt, dass damit wirklich die Behandlungsqualität gesteigert wird.
Die Kliniken werben sich untereinander die Ärzte ab und es kommt am Ende zu einer Konzentration von Fachärzten an zahlungskräftigen und wirtschaftlich interessanten Krankenhausstandorten. Es ist scheinheilig, wenn damit den Bürgern von dem zuständigen Ministerium suggeriert wird, dass mit der Facharztquote eine umfassende gesundheitliche Versorgung auch im ländlichen Raum sichergestellt werden würde. Es ist Gesundheitspolitik durch die Hintertür und halbherzig.
Es besteht die reale Gefahr, dass kleinere Kliniken zur Schließung von Fachabteilungen gedrängt werden, was ja durch die Aussetzung der Qualitätsindikatoren angeblich unbedingt vermieden werden soll. Wir von der AfD-Fraktion sprechen uns deutlich für eine automatische Geltung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen
Bundesausschusses aus und lehnen hiermit den hier vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Die Indikatoren ermöglichen es, Missstände bei der Behandlungsqualität aufzudecken, Transparenz zu schaffen und damit das Wohl der Patienten zu schützen. Die Landesregierung schürt hier Ängste vor einer Art Zweiklassenversorgung. Wie viel Geld Thüringer Krankenhäuser zum Beispiel von der Planungsbehörde bekommen, sollte sich zukünftig auch danach richten, wie gut sie ihre Patienten behandelt. Es besteht ja auch die Möglichkeit, diese Qualitätsindikatoren dahin gehend zu nutzen, den Kliniken für die Verbesserung ihrer Qualität mehr Geld zuzuweisen. Die Planungsbehörde kann den Geldhahn schließlich ja nicht nur zu-, sondern auch aufdrehen. Es geht hier nicht darum, einen Strukturwandel herbeizuführen und Schließungen zu befördern. Kleinere Facharztabteilungen dürfen jedoch durch die Facharztquote auch nicht künstlich aufgebläht werden, um irgendwie Wirtschaftlichkeit herzustellen, weil man sonst die 5,5 Arztstellen nicht finanziert bekommt. Das würde möglicherweise eine unnötige Leistungsmengenausweitung bringen und kleine Krankenhäuser würden weiterhin dazu tendieren, komplizierte Behandlungen anzubieten, obwohl die Fallzahlen hierfür deutlich zu gering sind. Die Mitarbeiter hätten kaum die Möglichkeit, die nötige Routine zu entwickeln. Diese Fälle gibt es ja bereits. Wo Mindestzahlen mit Qualitätsindikatoren erreicht werden – und das ist nachgewiesen –, da sinkt zum Beispiel die Mortalität. Deswegen treten wir als AfD-Fraktion dafür ein, die Grund- und Notfallversorgung in Thüringen flächendeckend zu gewährleisten. Planbare Operationen sollten jedoch in entsprechenden Spezialkliniken durchgeführt werden. Dort hat das Ärzteteam die notwendige Erfahrung auch im Fall und besonders bei Komplikationen.
Teure Geräte können besser eingesetzt werden und eine adäquate Versorgungsstruktur kann entwickelt und vorgehalten werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Steigerung der Qualität ist angesichts der sehr ausreichenden Ausstattung Thüringens mit Krankenhäusern und Betten das vorrangige Ziel zum Wohl der Patienten. Alles andere ergibt sich bei entsprechender verlässlicher und partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Krankenhausträgern und Politik. Ein Desaster wie das für die Manniske Klinik in Bad Frankenhausen darf sich nicht wiederholen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lieber Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, es ist ja bereits bekannt, dass alle Anträge der AfD-Fraktion hier im Thüringer Landtag ohne Debatte in den Ausschüssen abgelehnt werden. Das geht der CDU in Fragen Haushalt offensichtlich genauso. Und, sehr geehrte Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, erzählen Sie uns bitte nicht, das liegt daran, dass unsere Anträge so schlecht wären. Das glaubt Ihnen nach vier Jahren kein Mensch mehr.
Von insgesamt 170 eingebrachten Änderungsanträgen wurde in der Ausschussberatung nicht ein einziger angenommen. Wir nutzen hier die Gelegen
heit, um auf einige Punkte einzugehen, die wir im Rahmen des Einzelplans 08 vorgeschlagen hatten.
Die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt ist zweifellos ein wichtiges Thema, da sind wir uns alle einig. Die Landesregierung investiert hier jährlich in eine Reihe aus unserer Sicht jedoch wenig zielführender Arbeitsmarktprogramme. Verwiesen sei hier beispielhaft auf das Landesarbeitsprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“. Mit rot-grünen Initiativen wie zum Beispiel TIZIAN wird an den Symptomen herumkuriert, die Erfolgsquote beträgt, wie wir letztens erfahren durften, 14 Prozent. Alle anderen lernen, morgens früh um 6.00 Uhr aufzustehen und Zähne zu putzen.
Die Probleme im individuellen Lebenslauf der jeweilig Betroffenen setzen meist viel früher an. Ein wesentlicher Faktor ist fehlende Bildung, jeder vierte arbeitslose Thüringer hat keinen Abschluss und dann keinen Job. Dem gegenüber sind nur 4,5 Prozent der Menschen mit Berufsabschluss ohne Job. Hier sollten wir ansetzen und, meine Damen und Herren, dafür sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen durch eine fundierte Schul- und Ausbildung mit genügend Lehrern, vor allem in den MINTFächern, beizeiten einen soliden Schulabschluss erlangen, mit Noten in allen Fächern, und dann eine erfolgreiche Berufsausbildung beginnen.
Kritisch zu sehen sind ferner die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds zur sozialen Integration und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts. 35 Prozent der ESF-Mittel beabsichtigt das Land Thüringen, in die Unterstützung benachteiligter Gruppen zu investieren und diese vollständig in die Gesellschaft und das Arbeitsleben zu integrieren – so weit so gut. Bei näherer Betrachtung fällt dem aufmerksamen Leser auf, dass es sich bei der dort beschriebenen benachteiligten Zielgruppe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen um Zuwanderer handelt.
Mithilfe dieser Gelder – der Landesanteil an diesen Maßnahmen soll insgesamt auf gut 8 Millionen Euro erhöht werden, eine Steigerung von mehr als 50 Prozent gegenüber 2018 – soll eine nachhaltige Vermittlung von Migranten in einen Arbeitsplatz bzw. in die allgemeine oder berufliche Bildung gefördert werden. Echte eingewanderte Fachkräfte aus Drittstaaten sehen anders aus, meine Damen und Herren.
Interessant ist auch, dass unsere rot-rot-grüne Regierung Mittel für Maßnahmen in den Haushalt einstellt, für die es nachweislich keinerlei rechtlich belastbare Grundlage gibt. Die Umsetzung des Modellprojekts „Drug-Checking“ ist deutschlandweit umstritten. Nach der derzeitigen Rechtslage machen sich sowohl die Konsumenten als auch die Chemiker in den Laboren wegen unerlaubten Drogenbesitzes strafbar. Das Geld wäre bei drogenabhängigen therapiewilligen Familien weit besser aufgehoben. Aber vielleicht sieht sich Rot-Rot-Grün hier ja auch als Unterstützer eines Arbeitsmarktprogramms für Zahnärzte, weil ja den armen Drogenabhängigen als Erstes die Zähne massiv kaputtgehen.
Folgt man den Aussagen des aktuellen Migrationsberichts des Bundesministeriums, so sind die Flüchtlingszahlen in Deutschland rückläufig. Entsprechend sehen wir auch ein deutliches Einsparpotenzial auf dem Gebiet der sogenannten Gesundheitshilfe. Die Haushaltsmittel bei Maßnahmen der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und medizinischen Betreuung von Menschen ohne Papiere sollten aus Sicht unserer Fraktion um gut 800.000 Euro gekürzt werden. Wie die Zahlen aus 2018 belegen, haben lediglich 105 Patienten ohne Papiere von dem Angebot einer anonymen Behandlung Gebrauch gemacht. Das rechtfertigt die Bereitstellung von knapp 1 Million Euro bei Weitem nicht.
Diese Beispiele zeigen, wie die von den Thüringer Bürgern hart erwirtschafteten Steuermittel unachtsam verteilt werden. Wir als AfD setzen uns dafür ein, dass die Gelder so investiert werden, dass sie in erster Linie auch spürbar beim steuerzahlenden Bürger ankommen, wie zum Beispiel im Rahmen der Seniorenarbeit, in Frauenhäusern, die immer stärker auch von Ihrer derzeitigen Lieblingsklientel, nämlich von den Frauen der Einwanderer aus potenziell gewaltaffinen Kulturen, vermehrt in Anspruch genommen werden müssen,
als Mittel gegen häusliche Gewalt, in Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung oder – unserem allseits
beliebten und gemeinsamen Lieblingsthema –, zur Unterstützung von Hebammen. Hier haben wir als Fraktion in den letzten Jahren immer wieder die Einrichtung eines Notfonds für die Unterstützung
bei den Haftpflichtprämien gefordert. Passiert ist nichts.
Die Haushaltsmittel müssen besser an die tatsächlichen Bedarfe angepasst und nicht kopflos in übereifrigem Tatendrang in irgendwelche Projektförderungen gesteckt werden, die sich am Ende immer auch als Klientelfütterung erweisen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines bemerken: Die Landesregierung, die unter TOP 2 sicherlich noch salbungsvolle Worte für den Erhalt unserer Krankenhausstruktur finden wird, plant für den Haushalt 2020 eine Kürzung der Mittel an eben diesen Krankenhäusern um 7 Millionen Euro. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, wir müssen uns heute hier mit der Teilnahmepflicht von Grundschülern an einem islamischen Gebetsritus im Rahmen des evangelischen Religionsunterrichts beschäftigen.
Am 5. Juni dieses Jahres wurden Schüler der Klassenstufe 4 im Rahmen besagten evangelischen Religionsunterrichts an der Grundschule Udestedt durch die dort tätige Religionslehrerin verpflichtet, Teile eines muslimischen Gebets auszuführen. Dabei sollten sie den ihnen in jeder Hinsicht fremden Gott Allah anrufen und sich dabei auf die Knie niederlassen. Darüber hinaus sollten sie sich aus der Kniestellung heraus niederwerfen, um damit Einfühlung in die Situation betender Menschen muslimischen Glaubens zu erlangen. Einige Kinder verweigerten das mit Hinweis auf ihren eigenen christlichen Glauben. Daraufhin hat die Lehrerin nach Elternberichten Zwang ausgeübt und den Kindern bei Verweigerung der Übung eine schlechte Note angedroht. Am Ende einigte man sich wohl auf eine Teilausführung, bei der auf die Niederwerfung verzichtet werden durfte.
Die ganze Situation hat die betroffenen Kinder so irritiert, dass sie sich zuhause ihren Eltern anvertrauten. Diese suchen gegenwärtig das Gespräch mit der Schulleitung und diese mit der Religionslehrerin. Auch gab es drei Abmeldungen aus dem Religionsunterricht bis zum Schuljahresende.
Was müssen wir aus dieser geschilderten Sachlage folgern? Im Religionsunterricht der Grundschule Klassenstufe 4 gehört das Kennenlernen anderer Religionen, speziell der monotheistischen Weltreligionen, zum Lehrstoff. Die Kinder sollen in die Lage versetzt werden, die unterschiedlichen Ausdrucksformen der jeweiligen Religionen zu beschreiben, die Glaubenspraxis, den Alltag oder den Festkreis, die Verschiedenheit der Gotteshäuser vergleichend in Beziehung zu setzen oder begründen zu können, dass unsere Welt eine Welt für alle Menschen und alle Kulturen ist.
An dieser Stelle erlaube ich mir den kritischen Hinweis, dass im Lehrplan für den Religionsunterricht von 2010 keinerlei Hinweise auf die eher problematischen Glaubensinhalte der Religionen enthalten sind, die teilweise dem Geist und den Buchstaben des Grundgesetzes zuwiderlaufen.
Zehnjährige Kinder sind durchaus in der Lage, solche sachlich kritischen Hinweise ihrer Altersstufe entsprechend zu rezipieren. Der hier geschilderte Vorfall lässt nach unserer Auffassung den Schluss zu, dass die Religionslehrerin mit ihren Forderungen an die christlichen Kinder gegen den Artikel 4 des Grundgesetzes sowie den Artikel 140 Grundgesetz und darin eingeschlossen den Artikel 136 aus
der Weimarer Reichsverfassung Absatz 4 verstoßen hat. Der Lehrauftrag, wie er im Lehrplan 2010 formuliert ist, wurde unsachgemäß ausgeweitet, auch wurden die Richtlinien bezüglich der Leistungsbewertung verletzt. Dort ist nämlich zu lesen – und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Aussagen über die Religiosität eines Schülers, seine Glaubensentscheidungen und seine religiöse Praxis fließen darum nicht in die Leistungseinschätzung ein.“ In der Gesamtschau erinnert mich diese ganze Situation fatal an meine eigenen Erfahrungen im Staatsbürgerkundeunterricht der gottlob untergegangenen DDR. Dort wurden auch von den Schülern Ergebenheitsadressen, Beifallsbekundungen, Jubelgesänge und Unterwerfungsgesten gefordert. Die Partei hatte schließlich immer recht. Das Ganze hatte schlussendlich die Qualität einer veritablen und allumfassenden Gehirnwäsche.
Heute dürfen wir erleben, dass unter der Flagge von Vielfalt und Toleranz Kindern in einem so sensiblen und intimen Lebensbereich wie der Religiosität Zwang angetan werden soll.
Aus einem anderen Bundesland wurde unlängst berichtet, dass es für die Weigerung eines Schülers, eine zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachtete Moschee einer gewissen Glaubensgemeinschaft zu betreten, für die Eltern ein Bußgeld von 50 Euro hagelte. Der Fall liegt gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht.
Um ein für allemal den Anfängen zu wehren, verlangen wir von der Landesregierung und vom zuständigen Minister, Herrn Holter, klare Aussagen und Maßnahmen dahin gehend, dass solche und ähnliche Zwischenfälle an Thüringer Schulen für die Zukunft unmissverständlich ausgeschlossen bleiben.
Gegen eine Islamisierung im Religionsunterricht auf dem Schleichweg werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ankämpfen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es haben sich drei Eltern dazu durchgerungen, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Es wurde mit dem Schulleiter gesprochen. Das Schulamt hat gesagt, es meldet sich in drei Wochen zurück. Es gibt dort ein Problem. Angesichts der Schwäche der Vertreter der Evangelischen Kirche vor allem im Angesicht der Herausforderungen der kulturellen und religiösen Herausforderungen durch Eingewanderte …
… fremder Religionen sehe ich durchaus eine Berechtigung, sich hier damit zu beschäftigen. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet! Ganz herzlichen Dank an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Kollegen Heym, für diesen doch wiederum sehr interessanten und auch erhellenden Bericht.
Ganz herzlichen Dank von mir an dieser Stelle an die Verwaltung und an den Leiter des Petitionsreferats, den Herrn Bräutigam, der mit seiner menschlich sehr engagierten Art immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Petenten hat und ohne dessen Arbeit wir als Abgeordnete unsere Arbeit im Ausschuss niemals so gut und erfolgreich vollführen könnten, wie wir es dank der Unterstützung von Herrn Bräutigam und seinen Mitarbeitern zu tun gewohnt sind.
Ich möchte auch hier an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Ausschuss danken. Die Zusammenarbeit dort ist wirklich vorbildlich. Auch lange Sitzungstage meistern wir kollegial und nicht zuletzt gewürzt durch die eine oder andere Prise Humor von allen Seiten. Auch das gehört zur parlamentarischen Arbeit dazu, auch ernste Anliegen durchaus mal von der heiteren Seite zu sehen. Ganz herzlichen Dank dafür.
An die Besucherinnen und Besucher hier oben auf der Tribüne möchte ich einen kleinen Appell richten: Ihr seid jetzt in dem Alter, wo man langsam anfängt, sich mehr für gesellschaftliche Prozesse zu interessieren. Politikverdrossenheit wird ja in Deutschland in den letzten Jahren oft und heftig diskutiert, über Ursachen, Formen und Auswirkungen. Ich kann euch hier nur empfehlen: Nehmt eure Angelegenheiten beizeiten in die eigenen Hände, thematisiert euren schulischen und gesellschaftlichen Alltag! Gerade auf dem Gebiet der Schulpolitik gibt es in Thüringen ja viele Baustellen und ihr seid aufgefordert, die selbst aufzugreifen, zu beschreiben, zu lokalisieren, Ross und Reiter zu nennen, natürlich auch mit Unterstützung eurer Lehrer, aber auch mit eigenen Initiativen. Ihr müsst dazu nicht einmal genau wissen, wie so etwas geht. Es reicht, einfach im Landtag im Petitionsreferat anzurufen oder vorstellig zu werden, sich einen Termin geben zu lassen, um dort eure Anliegen zu Papier zu bringen und wir versprechen euch, im Petitionsausschuss wird sich ausführlich damit beschäftigt. Hin und wieder, auch angesichts des Mangels an
Lehrkräften, Geld und Zeit, gibt es auch Lösungen. Und das Thema „Schulpolitik“ wird uns sicherlich noch – unabhängig davon, welche Landesregierung Thüringen im nächsten Jahr hat – lange begleiten.
Ich habe auch erfreut registriert, dass von Anhörungen verstärkt Gebrauch gemacht wird und dass sich viele Menschen an den Unterschriftensammlungen zur Erzielung der notwendigen Quoren, also der Anzahl von erforderlichen Unterschriften, beteiligen, um gewisse Anliegen, die öffentlich diskutiert werden sollten, hier in Form einer Anhörung in den Landtag zu bringen. Ich verweise dazu ausdrücklich auf die Landtagspetitionsplattform. Es ist schön, wenn openPetition oder Change.org kurzfristig schnelle Erfolge generieren und den Anschein erwecken, dass sich da ganz schnell viele Leute für solche Anliegen begeistern können. Aber wichtig ist es, immer wieder zu sagen: Bitte nutzt den offiziellen Weg der Petitionsplattform! Ich werde mich dafür einsetzen, dass es noch mehr Hinweise, noch mehr Werbung für diese offizielle Petitionsplattform gibt, damit am Ende alle Thüringer Bürger wissen, wo genau sie sich hinzuwenden haben.
Es ist ja hier schon viel Lobendes, aber auch Kritisches gesagt worden und deswegen möchte ich nur in aller Kürze ein paar Punkte anreißen. Was mir persönlich im Petitionsausschuss immer ein bisschen Bauchschmerzen macht, sind die hin und wieder wirklich jahrelangen Bearbeitungszeiten. Das Paradebeispiel ist nun gerade dieses Trinkwasserdrama der Siedlung Schern. Da liegt es aber eben nicht daran, dass der Petitionsausschuss nicht will und nicht könnte. Wenn er dürfte, wie er wollte, wäre das Problem längst gelöst. Aber leider fehlen uns dazu einfach die demokratischen parlamentarischen Machtmittel.
Es wäre auch einer Erörterung in der nächsten Legislatur würdig, dass man sich zusammen darüber Gedanken macht, ob wirklich jedes Anliegen, das am Ende im Petitionsausschuss landet, einer ausführlichen Bearbeitung im Ausschuss und im Vorfeld in der Verwaltung wirklich würdig ist. Ich denke da zum Beispiel an manche Petitionen aus dem Bereich Strafvollzug, wo es zum Beispiel um die Zuteilung von Essen oder die Ausreichung eines speziellen Kissens oder um irgendwelche Strafmaßnahmen geht, die grundsätzlich dort infrage gestellt werden, die aber ein wichtiges erzieherisches Mittel im Strafvollzug darstellen und die auch beibehalten werden müssen, wenn wir den Strafvollzug nicht grundsätzlich zu einem Sanatorium hinter Gittern verkommen lassen wollen.
Was ich persönlich im letzten Jahr ein bisschen bedauert habe, war die Frage: Wie könnte man im Strafvollzug das Antragswesen etwas transparenter und nachvollziehbarer gestalten? Das ist einfach an der Bürokratie gescheitert. Es gibt immer noch keinen Weg für die einsitzenden Gefangenen, ihre eingereichten Anträge auch bis zum gewünschten Ziel nachzuverfolgen, weil die eingereichten Anträge schlicht nicht quittiert werden. Vorgeschlagene Lösungen wurden nicht aufgegriffen und bisher nicht umgesetzt.
Noch etwas zu den hier angesprochenen Härtefällen: Der Petitionsausschuss verfügt erfreulicherweise über einen Notgroschen von 20.000 Euro. Wer den Thüringer Haushalt kennt, der weiß, dass das eigentlich so gut wie nichts ist, auch wenn sich das für jeden einzelnen von euch im Moment vielleicht sehr viel anhört. Es gibt eine Reihe von wirklich dramatischen Notfällen, wo Menschen krank und hilflos sind oder in eine soziale Randlage geraten, wo im Augenblick nur noch der Petitionsausschuss helfen kann. Das sind manchmal Notlagen, wo der Betroffene vor 200 Jahren dann vielleicht im Schuldturm gelandet wäre. Es handelt sich also wirklich um dramatische Situationen.
Auf der anderen Seite gibt es manchmal Antragsteller, die glauben, sie können dort auf kurzem und bequemem Wege ihre persönlichen Katastrophen abwenden, haben aber im Vorfeld noch lange nicht alle Hilfsmöglichkeiten auch wirklich bis zum Ende ausgeschöpft, die unser Sozialstaat bietet. Wir müssen dann darauf verweisen und sagen: Es gibt noch viele andere Wege, um Hilfe zu organisieren, die dann auch die materielle Notlage behebt.
Zu guter Letzt noch einmal mein Dank an die Verwaltung und die Kollegen im Ausschuss. Was ich mir für die nächste Legislatur und den Ausschuss wünsche – wie auch immer er dann besetzt werden möge –, ist eine Steigerung der Effizienz und letzten Endes auch einmal Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle und den Einsatz von parlamentarischen, demokratischen Machtmitteln, um den einen oder anderen Beschluss auch wirklich bis zur Umsetzung und vollen Wirksamkeit verfolgen zu können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, Besucher auf der Tribüne und liebe Zuschauer im Netz! Vorab, bevor ich es vergesse: Frau Kollegin Pfefferlein, herzlichen Dank für Ihre sachlichen und fundierten Ausführungen. Die hier vorliegenden
Anträge der Fraktion der CDU und der vereinigten Linken liegen ja voll im zeitgeistigen Trend, für alle Probleme in Deutschland grundsätzlich nach gesamtgesellschaftlichen Lösungen zu suchen, die jeden einzelnen Bürger fallweise seiner Individualität entkleiden und versuchen, ihn in ein gesellschaftlich definiertes Korsett zu zwängen. Ja, die Linken kennen sich damit aus.
Wenn solche Vorstöße von der linken Seite kommen, wie Enteignung großer Wohnungsunternehmen als Placebo gegen Wohnungsnot in überfüllten Großstädten oder die Enteignung höchst erfolgreicher privater Autofirmen, so wundert uns das nicht, kennen wir doch solche Ideen und deren schreckliche Umsetzung aus 40 Jahren DDR-Geschichte. Jetzt allerdings unternimmt die CDU-Fraktion als eilfertiger Sekundant des CDU-Gesundheitsministers in Berlin einen Vorstoß, zu dem sie sich überdies mit der Linksregierung des Bundeslands Brandenburg inhaltlich zusammenschließt. Geplant ist nicht mehr und nicht weniger als ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Kindern und Erwachsenen im Rahmen einer Zwangsimpfung.
Und weil die CDU und der Herr Minister Spahn, der hier den Kevin macht, in Berlin gerade einmal dabei sind, bürgerliche Freiheitsrechte zu beeinträchtigen, empfehlen sie darüber hinaus zu prüfen, ob die Einführung weiterer Zwangsimpfungen gegen weitere eventuell gefährliche Infektionskrankheiten sinnvoll sei. Bisher wurden bei umfänglicher Beratung und Aufklärung der Eltern in Thüringen bei zugrundeliegender Freiwilligkeit Impfquoten zwischen 91 und 97 Prozent erreicht. Bisher war für den Kindergartenbesuch eines ungeimpften Kinds lediglich der Nachweis einer Pflichtberatung erforderlich. Dabei konnten säumige Eltern zunächst ihre Wissenslücken und danach auch die Impflücken ihrer Kinder schließen lassen. Zusammengenommen haben alle Maßnahmen dazu geführt, dass immer weniger Kinder an Masern und deren Folgeerkrankungen zu leiden hatten.
In der Antragsbegründung liefert die CDU-Fraktion einige Zahlen, die der Begründung des Eingriffs in staatsbürgerliche Grundrechte dienen sollen. Die ganz großen Zahlen verdienen es, genauer betrachtet und ins Verhältnis gesetzt zu werden: Die erwähnten 70.000 Kleinkinder in Deutschland ohne Masernschutz sind weniger als 0,5 Prozent aller Minderjährigen in Deutschland. Die großen Zahlen mit den zunehmenden Erkrankungen beziehen sich darüber hinaus auf die europäische Region der WHO. Die europäische Region umfasst auch solche Regionen wie zum Beispiel die Ukraine, wo ich mich schon vor Jahren mit eigenen Augen überzeugen konnte, dass der Gesundheitsschutz am Zusammenbrechen ist, das Gesundheitswesen nicht funktioniert und privatisiert ist und so etwas wie flächendeckender Impfschutz leider nicht mehr funktioniert.
Natürlich ist es sinnvoll und wünschenswert, die Gesundheit unserer Kinder zu schützen und zu fördern. Dazu können und sollten wir auch allen Kindern und natürlich auch allen Erwachsenen vorbeugende Impfungen als Schutzmaßnahmen als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Übrigens bin ich an dieser Stelle auch dafür, dass man Fernreisenden diese Impfungen kostenlos anbietet. Das ist im Zweifelsfall billiger, als im Anschluss wegen ausgefallener und eingesparter Impfungen die teuren Reisekrankheiten hier im Inland nachträglich zu behandeln.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Beratung und Aufklärung sinnvolle Instrumente zur Erreichung gesundheitspolitischer Ziele sind. Wir sind hier in Erfurt zum Beispiel in der glücklichen Lage, von einer wissenschaftlichen Arbeit von Frau Prof. Dr. Cornelia Betsch Kenntnis zu haben. Frau Betsch hat mit ihren Untersuchungen belegt, dass Freiwilligkeit, Beratung und Aufklärung sicherer und schneller zum Ziel führen als Zwang, Nötigung mit fehlender Erlaubnis zum Besuch einer Kindertagesstätte oder Erpressung mit Geldstrafen von 2.500 Euro.
Wir von der AfD sprechen uns ganz entschieden für Freiwilligkeit in dieser Angelegenheit aus, befürworten natürlich gleichzeitig die ausreichende Finanzierung von Werbemaßnahmen, die ausreichende Finanzierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes für Beratung und Aufklärung und nicht zuletzt die angemessene Bezahlung ärztlicher Beratungsgespräche in ausreichender Länge, die geeignet sind, bei Eltern und Impfinteressierten alle Fragen und Zweifel auszuräumen. Außerdem plädieren wir im Rahmen der Initiative „Thüringen impft“ für eine jährliche Veröffentlichung der Fälle von unerwünschten schweren Nebenwirkungen und anerkannten Impfschäden, um Spekulationen und dem Entstehen irrrationaler Ängste entgegenzuwirken.
Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten an diesem gesamtgesellschaftlichen Prozess ein offenes und vertrauensvolles Miteinander pflegen, das letzten Endes der Gesundheit unserer Kinder zugutekommen soll. Das wäre auch ein Beitrag gegen die zunehmende Politikverdrossenheit.
Nun ein bisschen was zu den juristischen Aspekten der Angelegenheit: Der bekannte und anerkannte Verfassungsrechtslehrer Prof. Zuck hat bereits 2016 ein Rechtsgutachten zur Frage der Masernpflichtimpfung erstattet. Um es kurz zu machen: