André Blechschmidt

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Last Statements

Danke, Frau Präsidentin. Es ist natürlich nicht ganz leicht, lieber Werner, jetzt gleich danach wieder zum Alltag und zur Datenschutz-Grundverordnung oder zur Datenschutzordnung des Landtags überzugehen, aber mit deiner Erlaubnis werde ich das natürlich jetzt trotzdem tun.
Mit Inkrafttreten der Europäischen DatenschutzGrundverordnung hat sich im Datenschutzrecht strukturell und inhaltlich einiges deutlich verändert. Kollege Dr. Pidde hat auch darauf hingewiesen, diese Punkte kamen schon bei der kürzlich durchgeführten Modernisierung des Thüringer Datenschutzgesetzes ausführlich zur Sprache.
Es bleibt aber nach dieser Novellierung noch eine spezielle Aufgabe offen. Nach § 2 Abs. 6 Satz 4 des neuen Thüringer Datenschutzgesetzes hat der Landtag mit Blick auf das Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung für seinen Arbeitsbereich als Parlament und Gesetzgeber, also als erste Staatsgewalt, eigene Datenschutzregelungen zu erlassen. Deshalb liegt nun eine Datenschutzordnung des Landtags zur abschließenden Beratung und Abstimmung vor.
In dieser sehr differenzierten Umschreibung wird schon deutlich: Der Landtag als Einrichtung hat im Staats- und Verwaltungsaufbau in Thüringen eine Art „Zwitterstellung“. Zum einen ist da seine Funktion als Parlament, Gesetzgeber und Kontrolleur der Exekutive. Zum anderen ist da seine Funktion als eine oberste Landesbehörde und damit als Teil der Landesverwaltung. Diese Zwitterstellung findet sich auch in den Regelungen zum Anwendungsbereich der Datenschutzordnung wieder, insbesondere in § 1 Abs. 2. Dieser Katalog korrespondiert inhaltlich auch mit den entsprechenden Festlegungen in § 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes. Eine weitere Begrenzung des Anwendungsbereichs stellen andere rechtliche Regelungen mit einem vergleichbaren Regelungszweck dar, hier zum Beispiel die Geheimschutzordnung des Landtags.
Meine Damen und Herren, die nun vorliegende Datenschutzordnung hat die Abwägung zu treffen zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffener Personen und der Möglichkeit umfassender Verwirklichung des Verfassungsgrundsatzes der öffentlichen Transparenz der parlamentarischen Arbeit, einem Kernprinzip unserer Demokratie. Die Datenschutzordnung stellt sich dabei ziemlich klar auf die Seite der Transparenz bei umfassender Wahrung der notwendigen Datenschutzregelungen. Konkreter gesagt: Die Datenschutzordnung arbeitet in § 2 zur Wahrung der weitgehenden parlamentarischen Transparenz bei der Datenverarbeitung grundsätzlich mit einer Art „Einwilligungsfiktion“. Nur in den Fällen des § 3, der einen Wechsel des Verwendungszwecks regelt, gilt noch die klassische Einwilligung der betroffenen Personen. Diese Konstruktion wird gerechtfertigt mit dem überragenden öffentlichen Interesse der Datenverarbeitung für parlamentarische Zwecke.
Auch der Landtag muss sich nun nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf ziemlich neue Verhältnisse einstellen. Das heißt im Gegenzug, es gibt für die gewählten Regelungsmechanismen noch keine praktischen Erfahrungswerte. Daher muss der Landtag im Blick behalten, wie sich die Vorschriften in der Praxis bewähren und welcher Bedarf hinsichtlich der konkreten Abwägung zwischen Transparenz und Datenschutz an Nachjustierungen noch entstehen kann – Stichwort „Evaluierung“. Dieser Gesichtspunkt wird auch Aufgabe des Ältestenrats sein, der als Kontrollorgan zur Einhaltung der Datenschutzordnung vorgesehen ist.
Dabei ist aber zu berücksichtigen, meine Damen und Herren, dass sich die Fraktionen wegen ihrer in Thüringen verfassungsrechtlichen eigenen Stellung selbst um den Datenschutz und die Kontrolle kümmern. Ausgehend von der oben genannten verfassungsrechtlichen Stellung der Fraktionen gab es im Rahmen der Erarbeitung der neuen Vorschrift eine ausführliche Diskussion, ob die Fraktionen grundsätzlich in den Anwendungsbereich dieser Datenschutzordnung einbezogen werden sollen. Der Ausgangsantrag der Koalitionsfraktionen hatte mit seinem Regelungsmodell an dieser Stelle die verfassungsrechtliche Eigenständigkeit noch stärker betont. Allerdings war schon damals klar, dass bei der Zusammenarbeit der Fraktionen mit dem Landtag, der Landtagsverwaltung die Datenschutzordnung Anwendung finden müsste. Nach erneuter und intensiver Prüfung auch im Rahmen der Beratung im Ausschuss wurde klar, dass es in Sachen Regelungsklarheit und Rechtssicherheit für die betroffenen Dritten Vorteile hat, wenn sich die Fraktionen für ihre parlamentarische Arbeit dem Anwendungs
bereich dieser Datenschutzordnung unterstellen. Für die Verwaltungsarbeit der Fraktionen, zum Beispiel in Personalangelegenheiten, als Arbeitgeberin, kommt das Thüringer Datenschutzgesetz in Anwendung. Durch die weiterhin eigenständige Datenschutzkontrolle der Fraktionen bleibt die verfassungsrechtliche Stellung der Fraktionen dennoch gewahrt.
Man könnte jetzt noch, meine Damen und Herren, auf das eine oder andere Detail eingehen, zum Beispiel auf das Auskunftsrecht in § 8, die Berichtigung in § 9 und die Richtigstellung in § 10 ebenfalls, die Abwägung mit dem Transparenzprinzip, den Rechtsschutz, der den von der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten Betroffenen dient.
Eine kleine umfangreichere Bemerkung möchte ich aber am Ende dennoch vornehmen. Während der Diskussion zur Datenschutzordnung meldete sich auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte Dr. Hasse zu Wort und monierte die Pflicht gegenüber den Abgeordneten, auf Anfragen Auskunft erteilen zu müssen. Das wirkt – mit Verlaub – ein wenig befremdlich.
Denn selbstverständlich ist der Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Zugriff anderer Akteure der Exekutive geschützt und unabhängig. Als Akteur im Staatsgefüge, aber ohne selbst Verfassungsorgan zu sein, unterliegt der Datenschutzbeauftragte der verfassungsrechtlich gebotenen parlamentarischen Kontrolle durch das Parlament und damit auch dem Fragerecht der Abgeordneten.
Meine Damen und Herren, wichtig ist jetzt aber angesichts des Endes der Legislaturperiode – und ich bin dem Ausschuss und den Fraktionen ausdrücklich dankbar –, dass der Landtag eine neue, in der Praxis gut brauchbare Datenschutzordnung bekommt und damit der Rechtssetzungsauftrag an den Landtag aus § 2 Abs. 6 des Thüringer Datenschutzgesetzes erfüllt wird. Daher werbe ich ausdrücklich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und um Verabschiedung der Datenschutzordnung des Landtags. Vielen Dank.
Ich hätte gern zu Tagesordnungspunkt 19 den Antrag auf sofortige Beratung in erster und zweiter Lesung gestellt.
Danke, Frau Präsidentin. Ich stelle seitens meiner Fraktion den Antrag, vor der Abstimmung für 20 Minuten die Sitzung zu unterbrechen.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, drei Gedanken eigentlich nur, vielleicht werden es auch vier Gedanken: Nicht ganz ungewöhnlich bei den Medienpolitikern in den letzten Jahren, aber trotzdem möchte ich es in besonderer Weise tun, dem Kollegen Wucherpfennig zu danken, der im Grunde genommen noch mal in aller Klarheit die gesetzlichen Notwendigkeiten und Ausgangspunkte beschrieben hat und damit eben auch eine zwingende Erklärung gegeben hat, warum dieser Gesetzentwurf im Grunde genommen jeglicher weiterer Beratung hier entbehrt.
Dann möchte ich auf die Kollegin Henfling eingehen. Ich glaube schon, dass die Kollegin Henfling den Gesetzentwurf richtig gelesen hat. Es geht eben auch um Transparenz und im weitesten Sinne dann auch um Beteiligung von Leuten, die entsprechende Presseorgane herausgeben. Und wenn ich dann zur Kenntnis nehmen darf, dass im „Neuen Gera“ der Herr Dr. Frank am 4. Juli einen Artikel veröffentlicht hat, der nicht mal als Anzeige gekennzeichnet worden ist, sondern deutlich mit „AfD“ gekennzeichnet ist, und dann noch darin geschrieben
wird, es ist besser, bei der nächsten Wahl noch mehr AfD zu wählen,
dann muss ich sagen, ist es mit Transparenz und Beteiligung nicht weit her, was Sie hier erzählen, denn Sie machen etwas anderes von dem, was Sie hier erzählen.
Ich will nur noch mal für meine Fraktion deutlich machen: Wir sehen in den aktuellen medienpolitischen Fragen andere Schwerpunkte. Da geht es um die weitere Existenzberechtigung, den Fortbestand und die Weiterentwicklung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und die damit verbundene Finanzierung. Uns geht es unter anderem um den Jugendschutz und die Medienbildung, uns geht es darum, wie es mit den Bürgermedien weitergeht, uns geht es um Netzneutralität – das sind für uns entscheidende und wichtige Sachen. Dieser Gesetzentwurf ist für uns nicht wesentlich und hat auch keinen akuten Inhalt, demzufolge werden wir ihn auch nicht weiter behandeln.
Bezogen auf den Kollegen Dr. Pidde: Scheinbar hat die AfD nicht nur ein besonderes Verhältnis zur Pressefreiheit, sondern auch zu dem Begriff „Transparenz“. Die Begründung strotzt nur so von Gesetzlichkeiten: Parteienfinanzierungsgesetz, Transparenzklausel aus der Parteienfinanzierung. Man messe die Leute nicht nur an ihren Worten, sondern an ihren Taten. Und ich erinnere hier an die aktuelle Spendenaffäre. Wo ist hier die Transparenz der AfD?
Wo wird hier im Grunde genommen deutlich gesagt: Was haben wir getan und was haben wir nicht getan? Der Rechenschaftsbericht im Bundestag scheint zumindest nicht in Ordnung zu sein, um nicht zu sagen: gefälscht – so weit zur Transparenz. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab und auch weitere Beratungen.
Danke, Frau Präsidentin. Wir hätten zur Änderung der Tagesordnung folgende Vorschläge einzureichen: Erstens: Wir würden zu dem Tagesordnungspunkt 14 b zur Problematik der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst gern die erste und zweite Beratung während der Plenarsitzungen durchführen.
Dann haben Sie die entsprechenden Platzierungen nach den Ausschusssitzungen angesprochen. Wir würden für den Freitag vorschlagen: der jetzt schon gesetzte erste Tagesordnungspunkt „Vergabegesetz“, zweiter Tagesordnungspunkt TOP 13, das Glücksspielgesetz, der dritte Tagesordnungspunkt TOP 2, der vierte Tagesordnungspunkt TOP 3.
Gut: Eins ist das Vergabegesetz, zwei das Glücksspielgesetz, drei wäre Fernwasser, vier Naturschutzrecht, fünf wäre der TOP 9, das Paritätsgesetz, und der sechste Punkt würde dann die zweite Beratung des TOP 14 b sein.
Danke, Frau Präsidentin. Ich habe auf meinem Zettel einen Punkt vergessen, und zwar aufgrund dessen, dass der Ausschuss am Freitag auch vorberaten muss, den TOP 17 am Donnerstag auf alle Fälle abzuarbeiten.
TOP 17 „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“.
Am Donnerstag.
Danke, Frau Präsidentin. Einen recht schönen guten Morgen! Im Namen der Koalitionsfraktionen beantragen wir eine Änderung der Tagesordnung mit Blick auf den Punkt 22 – Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie –. Den hätten wir gern nach der Haushaltsabstimmung noch vor der Mittagspause hier im Landtag beraten.
Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage Einzelabstimmung für die Punkte I bis V. Die Ziffern I, III und IV können gemeinsam abgestimmt werden und die Ziffern II und V bitte jeweils in Einzelpunkten.
Wenn sie einen Vorschlag hat? – Ich hätte einen: Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Danke, Frau Präsidentin, einen recht schönen guten Morgen. Nichts ist so vergänglich wie der gestrige Tag. Wir haben feststellen müssen, der Innenausschuss tagt heute nach der Plenarsitzung und möchte dort auch Entscheidungen über eine Anhörung zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes treffen. Deshalb bitten wir darum, dass heute als vorletzter Tagesordnungspunkt der TOP 12, das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, abgearbeitet wird.
Ich hätte gerne den Tagesordnungspunkt 11 „Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren“ am Donnerstag als letzten Tagesordnungspunkt. Begründung: Der Sozialausschuss möchte am Freitag in der Mittagspause schon eine entsprechende Anhörung zu diesem Gesetz beraten und gegebenenfalls beschließen. Der Tagesordnungspunkt 22 „Integriertes Maßnahmenprogramm“ in Drucksache 6/7143 soll auf jeden Fall auch während der Plenartage abgearbeitet werden.
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich drei Platzierungen. TOP 12 „Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019
und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften“ hätten wir gern als ersten TOP am Donnerstag. Den TOP 10 „Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes“ würden wir gern am Freitag als zweiten TOP aufrufen. Anknüpfend an Ihre Worte, dass erst heute entsprechende Sitzungen in Ausschüssen stattgefunden haben, würden wir auf alle Fälle das „Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen“ erst am Freitag abarbeiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 12. Dezember 2018 hat die Landesregierung den eben genannten Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag eingebracht und darum gebeten, ihn vorab an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen.
Da es aus den Fraktionen hierzu keinen Widerspruch gab, ist die Landtagspräsidentin diesem Wunsch gefolgt, sodass die erste Beratung im Plenum entfiel. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Änderungen im europäischen Recht, die durch das Austrittsabkommen wirksam würden, im Landesrecht nachzuzeichnen. Danach gelten Personen mit ausschließlich britischer Staatsbürgerschaft für die Dauer der im Austrittsabkommen vorgesehenen einmalig verlängerbaren Übergangsfrist weiterhin als Unionsbürger.
Hierzu soll es jedoch insbesondere eine Ausnahme für das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene geben.
Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 16. Januar 2019 erstmalig beraten und vor dem Hintergrund der Kommunalbetroffenheit eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt sowie den Innen- und Kommunalausschuss um Mitberatung ersucht. Der Thüringer Gemeindeund Städtebund hat die mit dem Gesetz bezweckte Schaffung von mehr Rechtssicherheit für die Wahlleiter in den Kommunen begrüßt. Der Thüringische Landkreistag hat nach Beteiligung seiner Mitglieder von einer Stellungnahme abgesehen.
Trotz der Eilbedürftigkeit, meine Damen und Herren, hat sich der Ausschuss entschieden, die Beratung nicht bereits im Februar abzuschließen, sondern die Abstimmung des Britischen Unterhauses vor zwei Wochen abzuwarten. Die Ergebnisse sind bekannt und wir haben heute in der Aktuellen Stunde auch schon darüber debattiert. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien als federführender Ausschuss hat den Gesetzentwurf dann in seiner 58. Sitzung am 22. März abschließend beraten und einstimmig empfohlen, ihn mit einigen Änderungen anzunehmen.
Die Änderungen, meine Damen und Herren, berücksichtigen, dass der Rat der Europäischen Union zwischenzeitlich den Text des Abkommens im EU-Amtsblatt veröffentlicht hat und daher die Fundstellen in den Gesetzestext aufgenommen werden konnten. Da zudem entgegen der Annahme zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs die Möglichkeit besteht, dass das Austrittsabkommen erst nach dem 29. März 2019 wirksam wird,
sollte das Gesetz nicht an einem festen Datum, sondern zusammen mit dem Austrittsabkommen in Kraft treten. Gestatten Sie mir eine Bemerkung: Diese Änderung ist vorahnend, richtig und praktikabel.
Meine Damen und Herren, die Mitberatung des Innen- und Kommunalausschusses erfolgte heute Vormittag in einer außerplanmäßigen Sitzung. Er empfiehlt ebenfalls die Annahme der Beschlussempfehlung. Um für alle Fälle eine rechtzeitige Verkündung sicherzustellen, haben wir uns entschieden, und das mit Änderung der Tagesordnung, die zweite Beratung des Gesetzes auf jeden Fall am heutigen Mittwoch durchzuführen.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich und komme damit zum Ende: Der federführende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7001 und des insoweit geänderten Gesetzes. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Wir würden folgende Veränderung der Tagesordnung vorschlagen: Den Tagesordnungspunkt 8, Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, würden wir gern am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt beraten. Begründung: Hier geht es um eine technische Sache. Es geht um die Gebärdendolmetscher, die dafür bereitgestellt werden sollen. Das ist eine zeitliche Frage. Demzufolge würden wir gern den Tagesordnungspunkt genau an dem Punkt fixieren. Eine zweite Änderung der Tagesordnung: Wir wollen den Tagesordnungspunkt 21, Datenschutzordnung des Thüringer Landtags, auf alle Fälle während dieses Plenums abgearbeitet sehen. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Wir hatten vereinbart, dass wir auf alle Fälle die Änderung der Geschäftsordnung am heutigen Tag abarbeiten wollen. Das suggeriert, dass wir das am Ende tun. Wir hätten gern, dass dieser Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause aufgerufen wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei gute – nein, vielleicht sogar zwei sehr gute Nachrichten: Wir werden heute die Geschäftsordnung mit Blick auf den Wissenschaftlichen Dienst nach umfangreicher, mithin auch intensiver Diskussion hoffentlich mit großer Mehrheit verabschieden. Diese Änderung wird nicht nur uns als Parlament stärken, indem wir die in der Anlage befindliche Richtlinie über die Grundsätze des Wissenschaftlichen Dienstes beschließen und wir somit als Hauptnutzer unsere Erfahrungen, unsere Bedürfnisse, unsere Vorstellungen zur Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes konkret beschreiben dürfen und können, sondern wir werden gleichzeitig explizit die parteipolitische Neutralität und Unabhängigkeit des Wis
senschaftlichen Dienstes noch mal deutlich fixieren.
Meine Damen und Herren, der langwierige Diskussionsprozess zum Wissenschaftlichen Dienst hat in den zurückliegenden Monaten eine anhaltsbezogene Ursache, aber auch schon praktische Reaktionen, welche einerseits zu der parlamentarischen Initiative und andererseits zu punktuellen Veränderungen bei der Gestaltung und Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes durch den damaligen Präsidenten Christian Carius geführt hatten. Es ist für die parlamentarische Arbeit nicht hilfreich, wenn bei Stellungnahmen, beantragten Gutachten bei wem auch immer der Eindruck entsteht, dass eine Einflussnahme auf Ergebnisse besteht, und dies unabhängig von hierarchischen Verantwortungsstrukturen. Dies wollen wir mit dieser Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Zukunft verhindern. Apropos Unabhängigkeit, meine Damen und Herren: Im Wissen und in Kenntnis des Artikels 57 unserer Verfassung vertreten wir die Auffassung, dass der Landtagsvorstand als gemeinsames Führungsgremium Aufgaben ansprechen, diskutieren und auch umsetzen kann. Daher sehen wir in § 5 der Richtlinie des Wissenschaftlichen Dienstes „Informationsrechte und –pflichten“ nicht zuletzt gegenüber dem gesamten Landtagsvorstand eine Stärkung.
Meine Damen und Herren, eine gute Tradition bei Debatten und damit verbundenen Veränderungen der Geschäftsordnung war und ist, dass ein breiter Konsens und Zustimmung zu Veränderungen erreicht werden sollte. Breiter Konsens ja – die Koalitionsfraktionen haben einerseits ihren Gedanken zur Stärkung des Parlaments bei der Aufgabenbeschreibung des Wissenschaftlichen Dienstes eingebracht und andererseits dazu das Einvernehmen bei der personellen Bildung des Wissenschaftlichen Dienstes innerhalb des Landtagsvorstands im Benehmen zurückgesetzt. Im Zusammenwirken mit dem Grundsatz der parteipolitischen Neutralität und Unabhängigkeit und einer rechtzeitig anzusprechenden und durch die Vizepräsidenten anzuhörenden Personaldebatte beim Wissenschaftlichen Dienst treten wir sprichwörtlich einen halben Schritt zurück, um eine breite Konsensbildung zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ich bin besonders den Parlamentarischen Geschäftsführern der CDU, der SPD und der Grünen dankbar für die konstruktive Bearbeitung der Frage des Wissenschaftlichen Dienstes, wahrhaftig bis zum Schluss. Das Ergeb
nis – ich glaube, nein, ich weiß – hat sich doch gelohnt.
Ich hoffe nun, mit meiner abschließenden Bemerkung nicht doch noch Unruhe zu verbreiten, aber auch das muss gesagt werden. Der Punkt II ist ein wichtiger und richtiger Schritt nach vorn, die Ermächtigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten zur Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Fragen innerhalb der Geschäftsordnung.
Meine Damen und Herren, ausdrücklich werbe ich für die Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung. Danke.
Ach ja, ich hatte Ihnen noch eine zweite gute Nachricht versprochen. Rückblickend auf die Legislaturperiode und die Veränderungen bei der Geschäftsordnung, die bisher stattgefunden haben, glaube ich, mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen zu können, dass die Geschäftsordnung in der 6. Legislaturperiode nicht mehr angefasst wird. Danke.
Nun weiß ich ja gar nicht, ob ich mich hier wundern soll oder nicht. Ich bin über zehn Jahre lang Parlamentarischer Geschäftsführer. Ich habe schon einige Kolleginnen und Kollegen erlebt, aber einen so unwissenden und die Dokumente für die entspre
chende Tagesordnung nicht lesenden PGF – ja, dazu gibt es, die Kollegin hat es vorgelesen, einen Änderungsbeschluss – nicht erlebt. Da stellen Sie sich hier vorne hin und erzählen irgendeinen Sülz – kann ich ja sagen, doch, Sülz –, der entspricht doch nicht der Realität. Das ist typisch AfD.
Jetzt noch zu zwei anderen Unwahrheiten, die Sie hier vorne einfach verbreiten. Das ist der Punkt 1, die Kollegin Rothe-Beinlich hat nicht von „demokratischen Fraktionen“,
sondern von „demokratischem Handeln“ gesprochen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Sehen Sie, Sie haben es wieder uminterpretiert. Sie haben die Unwahrheit gesagt. Und was die Frage der letzten Geschäftsordnungsänderung anbetrifft: Was haben Sie damals gemacht? Die gesamten Anträge, die wir im Ausschuss vordiskutiert hatten, haben Sie zu Ihrem Antrag gemacht. Na, glauben Sie wirklich, dass Ihnen das die anderen Fraktionen, die Monate daran gearbeitet haben, durchgehen lassen? Nein! Deshalb haben wir es geändert. Demzufolge muss ich Ihnen sagen: Das, was Sie hier abgeliefert haben, das war nicht mal Nebelstochern, das war unvorbereitet, falsch und – wie gesagt – für die Entscheidung nicht geeignet. Danke.
Entschuldigung, Frau Präsidentin, ich weiß nicht, wo wir da eine Vereinbarung getroffen haben. Es gab keine Vereinbarung, dass Punkt 11 vor den Punkt 9 vorgezogen wird.
Das ist richtig, das können wir ja dann auch tun.
Sie interpretieren sozusagen die erste und zweite Beratung, dass jetzt zwingend die erste Beratung des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags stattfinden sollte?
Gut, machen wir das. Okay, gut.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann fast nahtlos bei Kollegin Henfling anknüpfen. Ja, natürlich haben wir als Medienpolitiker immer zwei grundsätzliche Probleme, wenn wir hier vorn ans Rednerpult gehen. Das ist nun mal die Abfolge von Rundfunkstaatsverträgen. Ja, Herr Höcke, vielleicht sind Sie jetzt überrascht, aber es wird einen Dreiundzwanzigsten geben. Der wird schon verhandelt. Demzufolge dürfen Sie dann wieder hier vorn Ihre Polemik ablaufen lassen. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.
Natürlich liegen die Ursachen unter anderem darin, dass es eine rasante technische und technologische Entwicklung auf diesem Gebiet gibt. Wir sind sicherlich nicht alle glücklich darüber, dass wir als Medienpolitiker in der Regel hinterherhinken, dass wir im Nachgang bei den entsprechenden Entwicklungen für entsprechende Gesetzlichkeiten sorgen müssen. Das ist kompliziert, das ist schwierig. Dennoch stellen wir uns dieser Debatte und wollen – ich wiederhole mich, in dem Wissen, dass es einen Dreiundzwanzigsten geben wird – uns hier mit dem Zweiundzwanzigsten befassen.
Da meine Kollegen schon auf die Inhalte eingegangen sind, würde ich gern zwei grundsätzliche Gedanken in die Diskussion einwerfen, weil ich glaube, dass es notwendig ist. Kollege Höcke hat deut
lich gemacht, dass er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an und für sich abschaffen will und dass das für ihn kein Zukunftsmodell mehr darstellt. Mit der Entwicklung des Internets und der einhergehenden Veränderung der Nutzerinteressen und Nutzerbedürfnisse ist die Anpassung des Telemedienauftrags im Allgemeinen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wichtig, aber auch im Konkreten, um seine Entwicklung und Bestandsgarantie zu gewährleisten. Dies vollzieht der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es ist somit zwingend, notwendig und auch richtig. In diesem Zusammenhang betont das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Gegengewicht gegen den privaten Rundfunk. Besonders wird der öffentlichrechtliche Rundfunk bei der Digitalisierung, also bei der aktuellen Entwicklung der Medien hervorgehoben. Zitat des Bundesverfassungsgerichts, 18.07.2018: „Die Digitalisierung der Medien und insbesondere die Netz- und Plattformökonomie des Internet einschließlich der sozialen Netzwerke begünstigen […] Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen bei Anbietern, Verbreitern und Vermittlern von Inhalten. Sind Angebote zum größten Teil werbefinanziert, fördern sie den publizistischen Wettbewerb nicht unbedingt […] Solche Angebote sind nicht auf Meinungsvielfalt gerichtet, sondern werden durch einseitige Interessen oder die wirtschaftliche Rationalität eines Geschäftsmodells bestimmt, nämlich die Verweildauer der Nutzer auf den Seiten möglichst zu maximieren und dadurch den Werbewert der Plattform für die Kunden zu erhöhen.“ Daraus wird deutlich – und das sagt das Bundesverfassungsgericht –, dass es hier ein Gegengewicht geben muss. Stichwort – das haben wir auch jetzt schon mehrmals gehört – ist die Verweildauer von 7 auf 30 Tage. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Möglichkeit haben, hier in die Breite zu gehen und seine Angebote länger in der öffentlichen Diskussion, in der öffentlichen Wahrnahme, in der öffentlichen Nutzung zu lassen.
Einen zweiten Gedanken: Das ist die Frage des publizistischen Wettbewerbs oder/und der Schwierigkeit der entsprechenden Trennung zwischen Fakten, Meinungen, Inhalten und Werbung sowie der diesbezüglichen Unsicherheit des Nutzers hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der Einzelnutzer ist heute gezwungen, nicht nur aus den zahlreichen Angeboten seine Informationen, seinen Inhalt oder die Fakten für sich zu selektieren, sondern gleichzeitig natürlich ganz normal entsprechende Bewertungen selbstständig vorzunehmen. Die Grundlage – das haben wir in den letzten medienpolitischen Diskussionen immer wieder betont und hervorgehoben – ist natürlich die Medienkompetenz für – egal welchen Alters – Jung und Alt weiter zu steigern und hier die Möglichkeit von Nutzern zu verbreitern, entsprechende selbstständige Wertungen vorzunehmen. Normalerweise
sind an dieser Stelle professionelle Selektionen oder verantwortungsvoll handelnde Journalisten hilfreich, aber nicht immer bei den vielfältigen Medienangeboten sind diese sichtbar, ganz zu schweigen von immer mehr eingehenden Algorithmen, die dort entsprechende Aufgaben übernehmen.
Angesichts dieser Entwicklung wächst nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit authentischen, sorgfältig recherchierten Informationen, die Fakten und Meinungen deutlich heraushalten und unterscheiden, die Wirklichkeit nicht verzerrend darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. Den Satz – und das möchte ich abschließend sagen – des Bundesverfassungsgerichts: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk einschließlich des Telemedienangebots stellt ein Angebot dar, das so auf dem freien Markt nicht erhältlich ist und einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt darstellt“, begrüßt Die Linke ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, Die Linke und ich werben für die Unterstützung des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Danke.
Ja, auch nur eine kurze Reaktion darauf. Zumindest war mein Eindruck, dass Ihr Redebeitrag ein deutliches Anzeichen dafür gewesen ist, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wollen in diesem Land – ansonsten haben Sie sich zumindest hervorragend verstellt. Ich glaube schon, wenn man die Beiträge – es sind eben keine Gebühren, sondern es sind Beiträge, die wir hier zahlen –, wenn wir diese nicht mehr dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Verfügung stellen, dann ist es ein ganz normaler Vorgang, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Aufgaben, die er per Verfassungsgericht zugestanden bekommen hat, nicht erfüllen kann. Und die aktuelle Diskussion über die Gehälter von Intendanten findet statt. Wenn ich jetzt die Novellierung des MDR-Rundfunkänderungsstaatsvertrags nehme, da findet sie statt. Auch findet natürlich bei fußballinteressierten Leuten die Frage statt: Was geschieht mit diesen Lizenzen, die dort auf den Tisch gelegt werden müssen? Natürlich. Wie weit kann man da noch gehen? Dann gibt es Kooperationen zwischen ZDF und ARD, damit man eben die entsprechenden Lizenzen von Firmen auch noch einkaufen kann. Das findet statt. Die Pensionsdiskussion findet statt, es findet über die Strukturen statt. Wir haben die entsprechende Diskussion, was die Frage betrifft: Wie geht die KEF – also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – um und macht entsprechende Vorschläge, damit Einsparungen vorgenommen werden können? Die Diskussion findet im öffentlichen Raum, im gesellschaftlichen Raum statt und mit den Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist – wie gesagt – Realität. Ich glaube schon, wenn wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hier abschaffen müssten, dann wird die publizistische Vielfalt, dann wird die Meinungsvielfalt nicht nur in Thüringen, sondern in Deutschland schwere Schlagseite bekommen und dann haben
wir wirklich amerikanische Verhältnisse. Das will Die Linke nicht, das will die Koalition nicht, und ich gehe davon aus, auch die CDU nicht. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen würde ich folgende Änderungen zur Tagesordnung vorschlagen. Erstens, den Tagesordnungspunkt 7, das ist die Problematik Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung des Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“, gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 8 abzuarbeiten. In dem Zusammenhang würde ich gern für den morgigen Tag darauf hinweisen, dass Tagesordnungspunkt 8 c zuerst abgestimmt werden sollte, wenn wir uns mit dem Tagesordnungspunkt befassen. Zweitens würden wir vorschlagen, den TOP 11, das ist der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in erster und zweiter Beratung durchzuführen, und drittens, den Tagesordnungspunkt 15, Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen.
Ja, wir haben zwei Anträge. Der zweite Antrag würde unsererseits gern eingebracht werden.
Wenn wir das jetzt formal machen, dann würde ich beide Ausschüsse jetzt nennen. An den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, dorthin bitte überweisen, federführend an den AfSAG.
Danke Frau Präsidentin. So kurz vor Weihnachten habe ich einige kleinere Wünsche zur Tagesordnung. Erstens, nach Beratung in den Ausschüssen würden wir gern das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen“ in Drucksache 6/6151, das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes“ in Drucksache 6/6289 sowie den Antrag „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ in Drucksache 6/6174 auf die Tagesordnung setzen. Die entsprechenden Platzierungen – zweite Beratung, wie gesagt –: am Ende der Gesetze mit zweiter Beratung und die Geschäftsordnung als Antrag normal eingeordnet.
Den Tagesordnungspunkt 7 ziehen wir aus der Plenardebatte zurück. Und mit Blick auf Platzierungswünsche würden wir die Tagesordnungspunkte 2 und 3 – das sind die entsprechenden Umweltgesetze, sage ich mal – gern umdrehen, also den TOP 3 als TOP 2 und den TOP 2 als TOP 3 am Freitag. Das hat damit zu tun, dass der Ausschuss zum Naturschutzrecht-Gesetz über eine entsprechende Anhörung beschließen will, und das soll in der Mittagspause am Freitag geschehen. Deshalb bitten wir da um die Umkehr in der Reihenfolge. Gleichzeitig beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 9 – das „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens“ gemeinsam mit dem Tages
ordnungspunkt 15 „Gute Schule für Alle“ zu beraten.
Und letzter Wunsch: Der TOP 13 „Redaktionsermächtigung“ sollte bitte am Donnerstag auf alle Fälle abgearbeitet werden. Danke.
Sicherheitshalber möchte ich noch einmal auf die Einordnung der aufgenommenen zwei Gesetzentwürfe und den Antrag verweisen: Die zweiten Beratungen nach den zweiten Beratungen und den Geschäftsordnungsantrag normal einreihen – damit das noch mal festgehalten wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, es ist der 18. Monitor und ich glaube, doch übergreifend sagen zu können, alle zurückliegenden und auch dieser Monitor sind ein wichtiges Instrument, um uns Politikerinnen und Politikern deutlich zu machen, wie unser Volk denkt, wie Bürgerinnen und Bürger hier in diesem Land ihre Sorgen artikulieren und welche Methoden angewendet werden könnten, um dies zu verändern. Dafür trägt unter anderem Prof. Best über Jahre hinweg die entsprechende Verantwortung und dafür natürlich auch meinerseits hier von diesem Pult aus vielen, vielen Dank und für die Zukunft alles Gute.
Stichwort „Zukunft“: Natürlich für Frau Prof. Reiser – da schließe ich mich mal den Gedanken vom Kollegen Geibert an – kann man mit Blick auf die Zukunft nur dahin gehend auch die Wünsche mit auf den Weg geben, dass man Veränderungen in der Methode, in der Erarbeitung des Monitors an den Tag legt, weil die Zeit sich verändert hat. Ob nun alle Festnetzanschlüsse von älteren Bürgerinnen und Bürgern belegt sind oder nicht, das mag jetzt dahingestellt sein, aber ich glaube schon, es gibt durchaus neue Methoden, die hier angewendet werden können. Da gehe ich aber mit großem Optimismus heran, dass die Kollegin Reiser dort entsprechend handeln wird.
Dann möchte ich ausdrücklich auch dem Ministerpräsidenten für den doch sehr umfänglichen Bericht der Landesregierung zum Monitor danken, der natürlich auch deutlich gemacht hat, wo die Schwerpunkte der Landesregierung in Vergangenheit, aber besonders in Zukunft liegen, und er hat ja auch am Ende die einzelnen Minister noch mal so ein bisschen zusammengefasst. Verständlicherweise – und deshalb erlaube ich mir das hier vom Pult aus – hat er natürlich denjenigen, der dieses alles zusammenhält und moderiert, den Ministerpräsidenten, nicht genannt. Das möchte ich tun und ich möchte ihm an der Stelle danken, dass diese vier Jahre der politischen Arbeit von Rot-Rot-Grün unter seiner Führung mit den Ministerien und den Ministern so gelungen sind. Vielen Dank.
Der Thüringen-Monitor, meine Damen und Herren, stellt fest, dass die Thüringerinnen und Thüringer mehrheitlich zufrieden mit der Situation im Land sind. Die wirtschaftliche Situation ist gut. Wirtschaft und Beschäftigung wachsen, die Arbeitslosigkeit ist so niedrig wie noch nie. Auch die eigene finanzielle Situation und die Zukunftsaussichten bewerten die Menschen positiv. Über 90 Prozent der Menschen sind mit ihrem Leben in Thüringen zufrieden. Das ist eine sehr gute Botschaft für unser Land.
Natürlich sehen wir regionale Unterschiede bei der Bewertung der Lebensbedingungen. Aber diese Unterschiede gehen seit 2013 kontinuierlich zurück. Mit anderen Worten: Die Landesregierung folgt mit ihrer Politik dem Verfassungsauftrag, für gleiche Lebensbedingungen in Thüringen zu sorgen. Auch der Blick auf die eigene Region fällt bei den Befragten mehrheitlich positiv aus. Ausschlaggebend sind dabei gute Bildungsangebote und gute Berufsaussichten. Deshalb ist es richtig, dass Rot-Rot-Grün das zu Schwerpunkten seiner Politik gemacht hat.
Bei zwei weiteren wichtigen Themen, meine Damen und Herren, sind wir dagegen noch nicht so weit vorangekommen, wie wir es uns gewünscht hätten. Das Einräumen von Mängeln, Versäumnissen, mithin von Fehlern gehört zur Aufrichtigkeit von Politik dazu. Zwei Beispiele, die auch Kollege Geibert so ein wenig beschrieben hat. Das sind die Fragen öffentlicher Nahverkehr und die Versorgung mit Ärzten. Jeweils mehr als ein Drittel der Menschen ist damit unzufrieden. Einiges haben wir zwar erreicht, aber klar ist, hier muss noch viel getan werden. Und mit Blick auf die Ärzte habe ich jetzt nur mal kurz nachgefragt bei der Frau Ministerin. Es hat eine Flut von über 1.000 Anträgen auf Bewilligung der entsprechenden Unterlagen gegeben. Aber allein die Aufarbeitung dauert heute noch an, aber sie ist in Bewegung und wir können in naher Zukunft damit rechnen, dass noch mehr Ärzte in die entsprechende Versorgung Eingang finden. Und was den Nahverkehr angeht – ich weiß nicht, Kollege Geibert, ob Sie den Zwischenruf zur Kenntnis genommen haben –, das ist ausdrücklich natürlich eine Frage, so wie der Ministerpräsident gesagt hat. Wir wollen nicht gegeneinander und übereinander reden, sondern wir müssen miteinander reden. An dieser Stelle haben die Landkreise eine hohe Verantwortung. Und da erzähle ich Ihnen ja nichts Neues, dass da durchaus die überwiegende Mehrheit der Landrätinnen und Landräte kein Parteibuch der Linken oder kein Parteibuch der SPD oder der Grünen haben. Demzufolge können wir hier nur zusammenarbeiten, um genau das Ziel zu erreichen, was Sie im Grunde genommen beschrieben haben.
Interessant ist, dass die Menschen uns auch deutlich sagen: Ja, verwendet das Geld aus den Steuermehreinnahmen für solche Dinge. Das sage ich an die Adresse derer, die immerzu nur „Schuldentilgung“ rufen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer möchten, dass wir in Soziales investieren,
in Gesundheitsversorgung, in Infrastruktur, also auch in den öffentlichen Nahverkehr, in die innere Sicherheit und in Schuldentilgung.
Und zwar in dieser Reihenfolge, wie ich sie beschrieben habe. Genau das tut die Landesregierung. Auch deshalb ist das Vertrauen in die Landesregierung nach wie vor hoch. Allerdings sehen wir im Thüringen-Monitor auch, dass die Zufriedenheit mit Demokratie wieder deutlich gegenüber dem Vorjahr abgenommen hat. Dafür verantwortlich sind nach meiner Ansicht vor allem das Hickhack um die Regierungsbildung in Berlin und der Asylstreit zwischen den Unionsparteien. Das hat dazu geführt, dass auch das Vertrauen der Thüringerinnen und Thüringer in die Bundesregierung drastisch abgenommen hat. Ich füge hinzu: vollkommen berechtigt.
Aber, meine Damen und Herren, ich sage dies frei von Häme. Denn dieses Vorbeiregieren der Bundesregierung an den Interessen der Menschen trifft uns alle. Es erschüttert das Vertrauen in die demokratischen Parteien. 75 Prozent der Menschen in Thüringen sehen ihre Anliegen nicht mehr durch die Politik vertreten. 80 Prozent glauben, dass die Parteien nur auf die Stimmen der Wählerinnen und Wähler aus sind. Das muss uns alarmieren. Nicht, weil Bürgerinnen und Bürger sich als Wählerinnen und Wähler sehen, sondern weil die Ängste, Befürchtungen, Sorgen und Nöte von Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr wahrgenommen werden und auch keinerlei Lösungen angeboten werden.
Und wir müssen entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. Wenn die Wahlen in Bayern und Hessen eines gezeigt haben, dann doch das, dass die Migration nicht die „Mutter der Probleme“ ist, wie der Bundesinnenminister behauptet.
Die Menschen sind im Gegenteil der Auffassung, dass diesem Thema von der Politik zu viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Drängende Themen wie Altersversorgung, bezahlbarer Wohnraum, Pflegenotstand, Bildungspolitik, öffentliche Infrastruktur geraten dagegen ins Abseits. Das belegen sowohl bundesweite Umfragen als auch der Thüringen-Monitor. Hier müssen Politikerinnen und Politiker reund agieren. So verstehe ich auch die am gestrigen Tag im Deutschen Bundestag installierte Kommission, die sich mit den vergleichbaren Lebensbedingungen in der Bundesrepublik, in allen Bundesländern befassen soll. Ich hoffe nur, dass sie nicht nur als einfache Hülle installiert wird, sondern dass entsprechende Inhalte gesetzt und auch entsprechend zeitnahe Entscheidungen in dieser Kommission getroffen werden.
Meine Damen und Herren, die Integration von Migrantinnen und Migranten ist kein Selbstläufer. Sie ist eine Herausforderung – das ist wohl allen klar. Das haben wir bis hinein in die Kommunen gespürt. Aber es besteht überhaupt kein Anlass, deshalb andere wichtige Fragen beiseite zu schieben. Wer das
tut, der wird den Anliegen der Menschen nicht gerecht, der schürt nur Ängste, der spaltet Gesellschaft. Eine verantwortliche Politik tut dies nicht. Eine verantwortliche Politik ist aufrichtig. Eine verantwortliche Politik handelt mit Augenmaß, meine Damen und Herren.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch etwas zur Kriminalität sagen, insbesondere auch zum Thema „Gewalt, die von Migranten ausgeht“ – und ich nehme hier ausdrücklich die männliche Form, da sie überwiegend von jungen Männern vorgenommen wird. Zunächst einmal gilt es festzuhalten, meine Damen und Herren: Die Gesamtzahl der in Thüringen begangenen Verbrechen ist gleichbleibend niedrig. Auch die Aufklärungsquote ist stabil. Thüringen versinkt nicht in Kriminalität. Es gibt kein Staatsversagen. Wer anderes behauptet, der sagt bewusst die Unwahrheit. Richtig ist, dass in den letzten Jahren die Zahl der Gewaltdelikte in Thüringen deutlich angestiegen ist. Richtig ist auch, dass der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger über dem Anteil von Nichtdeutschen an der Gesamtbevölkerung – so wie es Kollege Geibert aufgeschlüsselt hat – liegt.
Nun ist verdächtig nicht gleich schuldig. Und ein Großteil der Gewalt, die von Nichtdeutschen ausgeht, betrifft auch Nichtdeutsche, etwa bei der Auseinandersetzung in Gemeinschaftsunterkünften. Dennoch machen diese Vorwürfe vielen Menschen Angst. Ich verstehe das. Für diese Gewalt gibt es manchmal sicherlich Erklärungen, zum Beispiel eigene Gewalterfahrung, kulturelle Entwurzelung und Weiteres, aber es gibt dafür keine Entschuldigung. Wir akzeptieren keine Gewalt, egal ob sie von Einheimischen ausgeht oder von Migranten. Wir verurteilen Gewalt, an welcher Stelle in unserer Gesellschaft auch immer.
Zu einem vollständigen Bild, meine Damen und Herren, gehört auch die Tatsache, dass Geflüchtete seit 2015 in Thüringen vermehrt Opfer rassistisch motivierter Übergriffe werden. Dabei gilt: Der Hasskriminalität geht die Hasssprache voraus. Wer gegen Geflüchtete wettert, wer sie als Asylflüchtlinge, Messerstecher, Sozialschmarotzer verunglimpft und herabwürdigt, der ebnet den Schlägern den Weg. Das ist unverantwortlich und niederträchtig.
Rot-Rot-Grün trägt Verantwortung für dieses Land, deshalb kümmern wir uns um ein friedliches Miteinander. Wir sorgen für eine gut ausgestattete Polizei, die Gewalt unterbindet. Wir sorgen für eine funktionierende Justiz, die Verbrechen verfolgt und wir fördern die Gewaltprävention durch Integration in Ausbildung und Arbeit, durch die Unterstützung
ehrenamtlicher Initiativen, durch Fördergelder für die Kommunen, durch psychosoziale Beratung und Hilfe und vieles mehr.
An dieser Stelle möchte ich die Initiativen und das Engagement der Unternehmerinnen und Unternehmer, Gewerbetreibenden und der Wirtschaft als Ganzes bei der Ausbildung und damit der Integration von Migrantinnen und Migranten hervorheben und mich bei ihnen ausdrücklich dafür bedanken.
Meine Damen und Herren, bei all den Herausforderungen, die die Zuwanderung von Menschen aus anderen Kulturen mit sich bringt, müssen wir uns eines immer wieder vergegenwärtigen: Auch wenn sich einige der bei uns Schutzsuchenden nicht an die hier geltenden Regeln halten, so müssen wir selbst menschlich bleiben und ein Klima der Offenheit bewahren. Wer meint, die Abschottung Deutschlands ist dazu eine Alternative, der irrt. Der Hass ist keine Alternative, die Spaltung der Menschen ist keine Alternative, Mauern um Deutschland hochzuziehen ist auch keine Alternative.
Wir, meine Damen und Herren, haben ein gesellschaftliches Angebot. Das heißt: Solidarität und Sicherheit. Gesellschaftlicher Zusammenhalt – und nichts anderes bedeutet Solidarität – und Sicherheit sind kein Widerspruch, im Gegenteil. Sie bedingen einander. Wenn die Lebenschancen in unserer Gesellschaft gleichmäßig verteilt sind, wenn die Löhne fair sind, wenn es gute Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Verkehrsangebote gibt, dann steigen die Chancen, dass die Menschen friedlich miteinander leben, selbst wenn sie aus unterschiedlichen Kulturen kommen. Daher ist es unsere Aufgabe, diese Grundlage kontinuierlich zu schaffen, zu fördern und zu schützen.
Ja, ausreichende Polizei und eine konsequente Strafverfolgung sind auch notwendig. Aber sie können die sozialen Grundlagen eines guten Miteinanders nicht ersetzen. Die öffentliche Sicherheit wird durch Polizei und Justiz gewährleistet, aber der Humus, auf dem sie wächst, das ist eine offene, tolerante, demokratische und solidarische Gemeinschaft, meine Damen und Herren.
Wer hingegen gegen flüchtende Menschen, gegen Muslime, auch gegen Menschen jüdischen Glaubens hetzt, der lenkt von den eigentlichen Gründen ab, warum sich viele Menschen in Thüringen von Zuwanderung bedroht fühlen. Der Thüringen-Monitor, meine Damen und Herren, konstatiert auch in diesem Jahr, dass viele Menschen der Zuwanderung ablehnend gegenüberstehen. Diese Menschen befürchten eine Überfremdung, fürchten Konflikte zur eigenen Kultur, der Kultur der Geflüch
teten, wollen Menschen aus anderen Kulturen nicht als Nachbarn. Was aber ist der Grund dafür? Wie können Menschen glauben, dass 30.000 Geflüchtete, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, ihre Kultur, die Kultur von mehr als 2 Millionen Thüringerinnen und Thüringern, überfremden könnten? Ein Teil der Antwort lautet: Propaganda. Die neuen Nazis reden den Menschen diesen Unsinn ein. Ein weiterer Teil der Antwort ist die Politik in Berlin. Sie spricht zu viel und zu ausdauernd von Migration, als gebe es sonst nichts, das die Politik dringend zu regeln hätte – bezahlbare Mieten, Beseitigung von Kinderarmut, gute Pflege usw., usw. Indem die Politik das tut, macht sie den Platz für die rechte Propaganda frei und gibt den einfachen Antworten den Weg frei.
Der wesentliche Faktor für die Ablehnung von Zuwanderung in Thüringen aber ist ein anderer. Es ist das bedrohte Selbstwertgefühl der Ostdeutschen. Das geht auf die Erfahrungen zurück, dass Ostdeutsche sich immer noch benachteiligt fühlen oder sind, und das nach fast 30 Jahren. Bei den Löhnen, bei der Rente, bei Führungspositionen in Wirtschaft und Gesellschaft, immer heißt es Platz 2, nach den Westdeutschen. Obendrauf gibt es mal gut gemeinte, mal weniger gut gemeinte Belehrungen von Ost nach West, wie man zu arbeiten, zu denken, sogar wie man manchmal zu wählen habe. Meine Damen und Herren, ja, diese Kränkung sitzt tief im kollektiven Bewusstsein der Ostdeutschen, auch hier in Thüringen. Sie ist der Boden, auf dem die Ausgrenzung und Abwertung anderer Gruppen gedeiht. Das hat die Forschungsgruppe des Thüringen-Monitors klar und eindeutig herausgearbeitet.
Die ostdeutsche Identität in ihrer heutigen Form ist kein Produkt der Nachwendezeit, sie ist auch kein Produkt der DDR-Zeit. Sie hat eine positive Quelle und das ist der Stolz, die politische Wende aus eigener Kraft eingeleitet und die friedliche Revolution durchgeführt zu haben und dies mit allem Selbstbewusstsein. Aber sie hat auch eine zweite, eine Negativquelle. Das ist die kollektive Erfahrung, als Ostdeutsche nur Deutsche zweiter Klasse zu sein. Diese beiden Quellen machen die Ambivalenz der ostdeutschen Identität aus. Die kollektive Benachteiligung als Ostdeutsche ist in der Identität eingeschrieben. Sie ist konstitutiv für die Identität und zugleich stellt sie die Identität permanent infrage. Warum dann aber so viel Feindseligkeit in Ostdeutschland gegenüber Fremden? Die Antwort ist banal: Indem die Fremden abgewertet werden, wird das eigene angekratzte Selbstwertgefühl aufgewertet. Verstärkt wird das Ganze noch durch den Eindruck: Die Politik in Berlin kümmert sich vor allem nur um Ausländer, tut aber wenig oder gar nichts für uns – und das schon seit Jahrzehnten.
Fast 70 Prozent der Menschen in Thüringen fordern, dass die Politik wieder mehr für die Mehrheit statt für die Minderheit macht. Diese Auffassung
wird auch von vielen vertreten, die nicht fremdenfeindlich sind. Die Botschaft an uns ist deutlich: Die Politik soll wieder das Allgemeinwohl in das Zentrum stellen. Dazu gehören aber selbstverständlich auch die Interessen der Minderheiten. Dazu gehört aber natürlich ganz wesentlich, die Lebensverhältnisse in unserem Land zu verbessern.
Eine weitere Gefahr im Zusammenhang stellt die grundlegende Benachteiligung der Minderheiten im Rahmen von gesellschaftlichen Abwägungsprozessen dar. Umso wichtiger ist – ich wiederhole die Feststellung der Autorin des Thüringen-Monitors –, dass bei Politik für das Allgemeinwohl auch die Interessen der Minderheit permanent berücksichtigt werden müssen. Man kann das als Auftrag an die Politik lesen. Ja, man muss es sogar als Auftrag begreifen. Ich tue das jedenfalls und die Linke auch.
Die Menschen, meine Damen und Herren, wünschen sich, dass die kollektive Benachteiligung des Ostens ein Ende hat, und sie wollen auf Augenhöhe behandelt werden. Das sind sehr nachvollziehbare Forderungen, und indem wir ihnen nachkämen, würden wir den wesentlichen Faktor für Fremdenfeindlichkeit und deren Einstellung unter Ostdeutschen beeinflussen und gegebenenfalls beseitigen und ganz nebenbei würden wir natürlich den neuen Nazis das Wasser abgraben. Ich finde, das sind zwei lohnende Ziele für Demokratinnen und Demokraten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber noch eine Anmerkung machen zur Heimatverbundenheit der Thüringerinnen und Thüringer und was diese Verbundenheit mit der Ablehnung fremder Menschen zu tun hat. Jeder von uns braucht einen Ort, wo sie oder er sich geborgen fühlt, an dem Menschen mit einem ähnlichen Lebensgefühl, mit gemeinsamer Kultur leben. Für den einen ist das das Dorf, aus dem er stammt, für die Nächste ist es der Ort, in der sie arbeitet – das ist die Stadt – und für einen weiteren/anderen ist es Europa, durch das sie reisen. Ob man dazu „Heimat“ oder „Zuhause“ oder noch etwas anderes sagt, das ist von geringerer Bedeutung. Wichtiger ist, dass Menschen einen Ort haben, wo sie Wurzeln schlagen können. Daher ist die große Heimatverbundenheit der Thüringerinnen und Thüringer nichts Schlechtes – ganz im Gegenteil. Der Thüringen-Monitor konstatiert – und auch das darf man nicht verschweigen –, dass bei jeder Heimatverbundenheit, wo sich Menschen vor Ort zu Hause fühlen, sie aber auch dabei die Zuwanderung ablehnen und Vorbehalte gegenüber Menschen haben, die zu uns kommen.
Meine Damen und Herren, aus diesem Zusammenhang dürfen wir keinen Fehlschluss ziehen. Heimatverbundenheit als solche ist nicht die Ursache für Fremdenfeindlichkeit. Das betonen die Autorinnen
und Autoren des Monitors ausdrücklich und das will ich hier auch noch mal ausdrücklich unterstreichen. Was aber ist dann die Ursache dafür, dass sich gerade Menschen von der Zuwanderung bedroht sehen, die sich besonders mit ihrer Heimat verbunden fühlen? Der wesentliche Faktor ist auch hier die Identität, genauer gesagt: die prekäre Identität der Ostdeutschen. Sich der Heimat verbunden fühlen, das heißt nichts anderes, als sich mit der Kultur, ihrer Sprache, ihrer Tradition zu identifizieren. Menschen, die sich stark als Thüringer oder Ostdeutsche verstehen, registrieren besonders genau, wenn ihre Lebensart in Zweifel gezogen wird, wenn ihre Lebensleistungen als Ostdeutsche weniger anerkannt werden. Daraus entsteht für mich sehr nachvollziehbar der Wunsch, die Art und Weise, das eigene Leben und die eigene Lebensleistung zu verteidigen.
Nun ist es aber so – und davor dürfen wir die Augen nicht verschließen –, dass sich diese Verteidigung nicht nur gegen die Zurücksetzung durch den Westen richtet, sie richtet sich vermehrt auch gegen die Zuwanderer. Auch diese werden von vielen Thüringerinnen und Thüringern als Bedrohung für die eigene Kultur empfunden. Wenn an dieser Stelle Regierende nicht reagieren, wird nicht nur die Politikverdrossenheit zunehmen, sondern die Menschen werden in ihrer Unzufriedenheit wieder und zunehmend auf Minderheiten und/oder Migrantinnen und Migranten fokussieren. Objektiv ist dem nicht so. Das lässt sich schon im Verhältnis von Zuwanderern und Einheimischen ablesen. 30.000 Migrantinnen und Migranten bedrohen die Kultur von 2 Millionen Thüringerinnen und Thüringern nicht. Aber die Ängste sind real, deshalb müssen wir reagieren.
Meine Damen und Herren, ernst nehmen bedeutet, die wahren Ursachen dieser bedrohten Identität der Ostdeutschen abzustellen. Da sind wir wieder bei der Benachteiligung gegenüber anderen Regionen in der Bundesrepublik. Ich möchte nicht den Eindruck einer neuen Ausgrenzung fürreden, aber eine selbstbewusste ostdeutsche Identität und Heimatverbundenheit ohne Fremdenhass erwächst nur daraus, indem wir Fremde nicht ablehnen und abwerten, sondern indem wir unsere gesellschaftliche Grundlage besser und umfangreicher gestalten. Wir haben an dieser Stelle bereits in den vergangenen Jahren immer wieder über geeignete Schritte gesprochen, die Angleichung von Renten und Löhnen, die Hochschulförderung, mehr hochwertige Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung, mehr Ostdeutsche in Führungspositionen in Wirtschaft, Politik und Wissenschaft usw. usf. Der Ministerpräsident ist darauf heute umfassend eingegangen.
Fast 30 Jahre nach der Wende müssen wir uns aber die Frage stellen, ob es ausreicht, diese und andere Forderungen wieder und wieder zu wiederholen. Mein Eindruck ist, dass das nicht mehr
reicht. Es bewegt sich zu wenig. Die Augenhöhe des Ostens mit dem Westen aber ist mehr als überfällig. Es muss etwas substanziell besser werden und das schneller und spürbarer, meine Damen und Herren.
Und da sind meine Erwartungen relativ hoch, was diese Kommission im Deutschen Bundestag anbetrifft.
Darüber hinaus lassen Sie mich zwei Gedanken, Ideen, die in unserer Fraktion, in unserer Partei diskutiert werden, hier vortragen: Ein erster Gedanke, eine erste Initiative dient dazu, die Ostlöhne an die Westlöhne endlich zeitnah anzugleichen. Die Lohnfindung liegt in Deutschland in den Händen der Tarifparteien, das ist gut so. Aber bei der Angleichung der Ostlöhne funktioniert die Tarifpolitik offensichtlich nicht. Seit 20 Jahren ist die Lohnlücke OstWest nahezu unverändert. Angesichts dieser Situation muss die Politik handeln. Nicht zu handeln würde bedeuten, den ungerechtfertigten und damit ungerechten Lohnabstand zwischen Ost und West auf absehbare Zeit hinzunehmen. Das wollen wir nicht.
Ein zweiter Gedanke, eine zweite Idee: mehr Ostdeutschen den Weg in Führungspositionen in Wirtschaft, Politik und Wissenschaft ebnen. Die Auswahl von Führungskräften sollte dem Leistungsprinzip folgen. Aber das funktioniert nur bedingt. Das ist bei Frauen in Führungspositionen besonders augenfällig, das gilt aber auch für Ostdeutsche in Führungspositionen, zumal für Ostdeutschland in verschiedensten Regionen. Hier wie dort gilt es, das gläserne Dach, den Frauen bzw. Ostdeutschen den beruflichen Aufstieg zu erschweren, zu durchleuchten. Deshalb bedarf es verbindlicher Instrumente, die Ostdeutsche bei gleichen Qualifikationen den Weg in Führungspositionen ebnen und eine Benachteiligung gegenüber Westdeutschen verhindern.
Beide Initiativen, meine Damen und Herren, sind selbstverständlich nur Bausteine eines großen Projekts der Angleichung der Lebensverhältnisse. Aber sie sind für die materielle und symbolische Wertschätzung und Selbstwertschätzung der Ostdeutschen von besonderer Bedeutung.
Meine Damen und Herren, ich freue mich immer wieder, wenn Thüringerinnen und Thüringer bei Gesprächen und Begegnungen mit Stolz und großer Hochachtung mit und anderen über ihre eigene Arbeit, die Entwicklung in ihrem Ort und der Gemeinschaft und eine friedliche und weltoffene Toleranz berichten und dabei ihre Liebe zu ihrer Heimat, ihrer Region, zu Thüringen oder Europa offen bekunden. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass in allen
Teilen unseres Landes solche Gespräche und Begegnungen zur Normalität werden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Redebeitrag von Herrn Höcke, zumindest jene Stelle, die ich eher als pseudointellektuellen Redeschwall bezeichnen würde, hat mich noch mal hier vorgetrieben.
Am Vorabend des 9. November und anknüpfend an die Gedenkstunde, die wir vorhin hier im Thüringer Landtag hatten, muss ich auf Begrifflichkeiten hinweisen, und werde sie dann auch wiederholen, die ich für sehr gefährlich, mithin völlig fehl am Platz halte. Vor und nach der Machtergreifung des Nationalsozialismus gab es unter anderem zwei Begrifflichkeiten, womit sich der Nationalsozialismus seinen Antisemitismus begründet hat. Das war einerseits der Bolschewismus, der Kampf gegen den Bolschewismus, und zweitens der Kampf gegen das Finanzkapital, in diesem Fall das jüdische internationale Finanzkapital. Das waren Legitimationsbegründungen der Nationalsozialisten, die dann entsprechend über den 9. November, so, wie es heute Morgen hier beschrieben worden ist, zum Holocaust geführt haben. Und dann hören wir folgende Worte hier im Thüringer Landtag: Wehe, wehe, wehe, wenn sich der Neobolschewismus mit dem internationalen Finanzkapital verbrüdert –
oder hat er das schon getan? Ich halte das für unverantwortlich, für gefährlich
und mit Blick auf die Opfer für verhöhnend. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich namentliche Abstimmung.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Ja, Kollege Geibert, es ist immer die Frage, ob man eine Geschäftsordnung innerhalb einer Legislaturperiode zweimal anfassen muss. Aber ich würde es schon etwas stärker formulieren wollen: Das Urteil, was am 09.07. in Weimar gefallen ist zur Frage, wie die Informationsrechte der Abgeordneten vor ihren Entscheidungen zu befriedigen sind und welche entsprechenden Aufwände ein Landtag und eine Landtagsverwaltung an den Tag legen muss, glaube ich, hat uns in gewisser Weise gezwungen, hier entsprechende Veränderungen vorzunehmen.
Das Urteil – und da würde ich vielleicht den Gedanken wie folgt formulieren – hat unfreiwillig die Digitalisierung und gegebenenfalls Modernisierung des Thüringer Landtags mit auf den Weg gebracht, und das finde ich, ist dann schon okay. Wir haben es doch in den vergangenen Wochen und Monaten erlebt, dass wir nicht nur, was die Papierflut angeht, mehr auf den Tisch bekommen haben – also es ist nicht nur ein ökologisches und ökonomisches Problem geworden –, sondern wir haben eben auch mit gewissen Unsicherheiten in den Ausschüssen gearbeitet. Ich erinnere nur an Entscheidungen, innerhalb von drei, vier Stunden Protokolle erstellen zu lassen, damit der mitberatende Ausschuss noch ein Protokoll auf den Tisch bekommt usw. usf. Deshalb glaube ich schon, dass es wichtig und richtig ist, dass wir hier diese entsprechenden Veränderungen vornehmen und dass wir sie heute auch mit Blick auf die neue Legislaturperiode vornehmen. Wir können eigentlich hier einen gewissen Probelauf durchführen, um zu zeigen, dass wir auf dem Weg vom Papierlandtag zum elektronischen Landtag sind und dass wir uns alle mehr oder minder – ich will mich ja durchaus outen, ich bin eher der Papiertyp – so langsam daran gewöhnen können, hier mehr mit elektronischen Mitteln zu arbeiten.
Ich möchte auch nur auf zwei Gedanken und Veränderungen meinerseits hinweisen, der eine ist schon benannt worden, § 76, die Frage, dass eben mehr Transparenz sozusagen in die Problematik der Dokumente, in die Öffentlichkeit von Dokumenten kommt, das halten wir eben für wichtig. Wir müssen auch nicht verschweigen, dass wir als Linke immer dafür gewesen sind, dass der Ausschuss öffentlich sein soll. So weit sind wir noch nicht, vielleicht können wir in der nächsten Legislaturperiode darüber reden. Aber – wie gesagt – das ist ein Schritt, um deutlich zu machen: Wir wollen eigentlich unsere Arbeit, unsere Inhalte, unsere Dokumente transparenter gestalten und deshalb finde ich die Veränderung des § 76 dafür völlig in Ordnung.
Und ich weise auf den § 84 hin. Das war so ein bisschen ein Problem, was jetzt in der Enquetekommission sichtbar wurde. Wie gehen wir mit den gewählten Mitgliedern und Sachverständigen im Ausschuss um und wie mit den entsprechenden Dokumenten, die dort erstellt werden? Sind die auch für diese Leute zugänglich? Das klärt jetzt der § 84, die Veränderung, und da, glaube ich, haben wir auch einen Schritt in die richtige Richtung getan.
Am Ende noch, Kollege Gentele, zu Ihren Änderungsvorschlägen: In beiden Fällen, glaube ich, würden wir doch sehr stark, wenn wir diesen folgen würden, die Systematik unserer Geschäftsordnung nicht nur verändern, sondern wir müssten sie auf den Kopf stellen und grundsätzlich neu gestalten.
Also Punkt 1 in der Drucksache 6/6366, da geht es darum, dass jeder Abgeordnete zu jeder Zeit in der ersten, zweiten und dritten Beratung entsprechende Anträge stellen kann. Unsere Geschäftsordnung hat folgende Systematik: zehn Abgeordnete oder eine Fraktion. Und wir müssen jetzt nicht umfangreich die Problematik von Fraktionslosen, von einzelnen Abgeordneten diskutieren, aber es besteht eben noch ein systematischer Unterschied zwischen den einzelnen und den fraktionslosen Abgeordneten und den Fraktionen und demzufolge können wir Ihren Antrag mit Blick auf die gesamte Geschäftsordnung nicht nachvollziehen.
Die Drucksache 6/6367 bedeutet ja, dass Sie die 5 Minuten, die wir den fraktionslosen Abgeordneten im Rahmen der Aktuellen Stunde zuordnen, auf 10 Minuten erhöhen wollen, weil Sie der Meinung sind, Sie müssten im Grunde genommen gegebenenfalls bei allen fünf Aktuellen Stunden die Möglichkeit haben, Zeit einbringen zu können, Redezeit einbringen zu können.
Hier würde ich auch mit Blick eben auf die Fraktionen sagen: Das Recht eines einzelnen Abgeordneten stringent von der Verfassung bis in die Ge
schäftsordnung hinein lautet 5 Minuten, und die wollen wir auch an dieser Stelle bei der Aktuellen Stunde aufrechterhalten. Sicherlich könnte man interpretieren, dass das ein gewisser Nachteil ist, wenn man zu allen fünf Aktuellen Stunden reden möchte, aber auch da, glaube ich, würde die Systematik der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags jetzt auf den Kopf gestellt werden. Auch da werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Ein letzter Hinweis sei mir gestattet, den ich ausdrücklich protokollarisch und so ein bisschen als Arbeitsauftrag an die Verwaltung geben würde. Da in der getroffenen Regelung in § 52 keine Veränderung in der Verfahrensweise bei fristgebundenen Zuleitungen angestrebt ist, was die Landesregierung unter den entsprechenden Fristabläufen anbetrifft, glaube ich schon, ist es notwendig, dass man dies auch ergänzend durch einen unterstützenden Hinweis auf die laufenden Gespräche auf Arbeitsebene über die elektronischen Daten austauschen, korrigieren bzw. arbeitstechnisch einfließen lassen könnte. Sonst könnte es gegebenenfalls zu Hemmnissen, was wie gesagt die Zuweisung von entsprechenden Unterlagen angeht – und wie gesagt unter Angabe von Fristabläufen – kommen. Das will ich ausdrücklich gesagt haben, damit es dann nicht im Nachgang zu irgendwelchen Komplikationen kommt.
Ich werbe also ausdrücklich für den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Linke, SPD und Grüne und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich beantrage namens der Koalition namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich bei beiden Vorrednern für die Ausführlichkeit, deshalb ist es mir leicht gemacht, relativ kurz auf eigentlich zwei Argumente oder zwei Gedanken noch mal einzugehen. Das erste: Der vorliegende Antrag basiert unter anderem auf einer Diskussion, die wir schon im Jahre 2016 zur ersten Geschäftsordnungsänderung in der PGF-Runde bzw. in der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung diskutiert haben. Damals noch mit Blick, dass wir das eigentlich gemeinsam mit der CDU angestrebt haben. Leider hat die CDU das aus den verschiedenen Gründen, die wir jetzt auch gehört
haben, nicht ganz durchgehalten. Demzufolge nur noch mal der Verweis: Es ist schon ein längerer Diskussionsprozess zu dieser Form „Wissenschaftlicher Dienst“. Es sind auch die Gutachten bzw. Stellungnahmen gegen diese Form des wissenschaftlichen Dienstes genannt worden. Die beiden Gutachter, die dafür sind – Prof. Wolff der Uni Bayreuth ist genannt worden, ich möchte auch Frau Prof. von Achenbach von der Universität Gießen hier noch mal benennen –, führen sehr detailliert aus, warum die Aufnahme der Regelungen zum wissenschaftlichen Dienst – darauf ist die Kollegin Rothe-Beinlich jetzt noch einmal eingegangen – sein kann und nicht gegen den Artikel 57 der Verfassung verstößt. Auch, und so wird betont, ein Landtagspräsident ist zugleich Abgeordneter, denn nur als Abgeordneter kann man dieses Amt übernehmen. Damit ist aber auch bei der Auslegung des Artikels 57 das ebenfalls in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichheit des Mandats aller Abgeordneten zu beachten und zur Geltung zu bringen. Der Landtagspräsident ist zwar mit speziellen Aufgaben betraut, aber nicht im Sinne einer hierarchischen, übergeordneten Stellung, sondern als Erster unter Gleichen, also Primus inter Pares. Ausgehend von der Gleichheit der Mandate aller Abgeordneten ist die Landtagsverwaltung „im Binnenverhältnis“ Serviceleisterin für alle Abgeordneten und alle Gremien des Landtags gleichermaßen und ohne Unterschiede. Das heißt dann konsequenterweise aber auch – so die Gutachter weiter –: Der Landtag als Gesamtgremium darf in seiner Geschäftsordnung auch Regelungen zur grundsätzlichen Ausgestaltung der Struktur der Arbeitsweise der Landtagsverwaltung treffen, vor allem, wenn dies der Klärung und der Verbesserung der eigenen Arbeitsabläufe, das heißt auch der Gremienarbeit und der Arbeit der einzelnen Abgeordneten, dient. In dem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich sehr auf die intensive, gegebenenfalls verfassungsrechtliche Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Aufnahme des Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach in Drucksache 6/6170. Er ist fristgerecht eingereicht worden. Wir hätten gern eine Platzierung am Donnerstag als ersten Punkt.
Wir hätten gern noch die Aufnahme der Änderung der Geschäftsordnung in Drucksache 6/6174 in die Tagesordnung. Hier hätten wir gern, dass diese auf
alle Fälle in diesen Plenarsitzungen abgearbeitet wird.
Ein dritter Punkt: Aufgrund terminlicher Sorgen und Probleme der Ministerin Keller beantragen wir, den TOP 11, „Klimaanpassung der Thüringer Landwirtschaft“, in Drucksache 6/6173, am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen.
Wir haben in der Vergangenheit praktiziert, dass man bei der Aufnahme in die Tagesordnung durchaus die Dringlichkeit begründet. Hier ist es eine fristgerechte Einreichung. Wir haben also entsprechend der Frist den Gesetzentwurf und den Geschäftsordnungsänderungsantrag eingereicht. Demzufolge sehen wir sozusagen von einer Begründung der Dringlichkeit ab, denn es ist eine ganz normale mit einfacher Mehrheit begründete Aufnahme in die Tagesordnung.
Ich beantrage auch noch die Überweisung an den HuFA.
Ja, auch hier Überweisung an den HuFA, bitte.
Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich, das „Thüringer Standortegesetz“ im Tagesordnungspunkt 3 – Drucksache 6/ 6039 – an diesen Plenartagen in erster und zweiter Beratung zu behandeln, am Donnerstag die erste und am Freitag die zweite Beratung.
Darüber hinaus, da wir es versäumt hatten im Ältestenrat, TOP 18, die Wahl, zu platzieren, würde ich für das bisherige Prozedere plädieren, diesen Punkt am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen.
Da ich – Entschuldigung – im Gegenteil zum Kollegen Geibert in der Sitzung dabei gewesen bin. Es ging auch um den UA, § 2 Abs. 3. Dort kann eine Überweisung nach Auffassung des Justizausschusses nur dann erfolgen, wenn der Antrag materiell einen Wert hat. Den hat er noch nicht, sondern er ist ja hier noch zur Abstimmung. Der kann ja auch durchfallen. Dann haben wir etwas überwiesen, was gar nicht abgestimmt ist. Sie können – um Ihnen einen Tipp zu geben – gegebenenfalls, wenn er beschlossen ist, im Ausschuss wieder „zucken“.
Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, im Märzplenum 2018 haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU-Fraktion diesen auf dem Tisch liegenden Antrag „Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen“ in Drucksache 6/5415 im Plenum eingebracht. Im Ergebnis der Beratung in der Plenarsitzung wurde der Antrag durch Beschluss des Landtags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss beriet diesen Antrag in seinen Sitzungen am 20. April, 18. Mai und 15. Juni. Zur Sitzung am 20.04. verständigten sich die Mitglieder des Ausschusses auf ein Gesprächsangebot an den Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde, Prof. Dr. Reinhard Schramm, zur allgemeinen Situation des Antisemitismus in Thüringen sowie den Inhalten und Schwerpunkten des Antrags. In der Sitzung vom 15. Mai 2018 wies Prof. Dr. Schramm in seinem Diskussionsbeitrag auf die verschiedenen Formen des Antisemitismus und besonders auf die Problematik der Infragestellung und der Verweigerung des Existenzrechts des Staates Israel hin. Vor diesem Hintergrund sei er erfreut, dass das Thema „Antisemitismus“ durch den fraktionsübergreifenden Antrag nicht nur problematisiert, sondern gesellschaftspolitisch bekämpft werden soll. Gleichzeitig schloss sich Prof. Schramm der Auffassung im Zusammenhang mit den Boykottbewegungen an, dass deren Inhalte und Akteure einer differenzierten Bewertung zu unterziehen sind. Im Ergebnis des Gesprächs mit Prof. Dr. Schramm haben die Koalitionsfraktionen
gemeinsam mit der CDU in der Sitzung am 15. Juni 2018 einen Änderungsantrag eingebracht.
Meine Damen und Herren, der jetzt auf dem Tisch liegende Antrag hebt die aus der deutschen Geschichte gewachsene besondere Verantwortung gegenüber dem Staat Israel und das Existenzrecht stärker hervor und setzt ein deutliches Zeichen gegen den Antisemitismus. Unter Berücksichtigung der genannten Änderung hat der Ausschuss einstimmig eine Beschlussempfehlung verabschiedet und empfiehlt dem Plenum die Annahme des Antrags. Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich, die Tagesordnungspunkte 11, 14 und 16 am Freitag als Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 aufzurufen.
Danke. Frau Vorsitzende, ich hätte gern drei Wünsche
Frau Präsidentin, Vorsitzende – Wolfgang, das ist im Prinzip dasselbe.
Also ich hätte im Namen der Koalitionsfraktionen gern drei Wünsche angebracht. Den Tagesordnungspunkt 2 a und b, die Hochschulgesetze in den Drucksachen 6/4467 und 6/4657 – Neufassung –, würden wir gern am Freitag nach der jetzigen Einigung auf Platz 3 der Tagesordnung platzieren wollen.
Der zweite Wunsch wäre, den Tagesordnungspunkt 8, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, Drucksache 6/5577, in erster und zweiter Beratung während der Plenartage abzuarbeiten. Die erste Beratung würden wir auf den heutigen Tag nach der Aktuellen Stunde setzen, die zweite Beratung nach den Gesetzen am Freitag.
Und der dritte Wunsch wäre, den Tagesordnungspunkt 18, Europa parlamentarisch stärken, Drucksache 6/5579, nach dem TOP 16 einzuordnen. Danke.
Danke, Herr Präsident. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer und – mit Blick in den Raum – liebe Freunde und Sympathisanten der Justizpolitik, die noch hier sind!
Was gibt es Spannenderes? Es ist wohl wahr, es ist manchmal scheinbar ein bisschen trocken, aber es ist ein wichtiges Moment in unserer Gesellschaft. Ich bin dem Minister ausdrücklich dankbar für die umfangreiche Begründung, die er hier an den Tag gelegt hat, weil er damit einerseits deutlich gemacht hat, wie notwendig eine Modernisierung der Justizpolitik ist, und andererseits eben auch auf die eine oder andere Problematik hingewiesen hat, die – und da knüpfe ich an Kollegen Scherer sofort an – im Ausschuss durchaus noch zu besprechen ist. Trotzdem will ich grundsätzlich sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zum Richter- und Staatsanwältegesetz wird von der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag ausdrücklich begrüßt. Dies schon deshalb, weil mit diesem Gesetzentwurf auch eine langjährige zentrale Forderung der PDS- bzw. Linken-Fraktion im Thüringer Landtag zum Thüringer Richterrecht umgesetzt wird. Das – und das ist ja schon angesprochen worden – sogenannte Letztentscheidungsrecht des Justizministers bei Personalentscheidungen, vor allem bei der Besetzung von Leitungsfunktionen bei Gerichten, wird abgeschafft und die Mitbestimmungsrechte im Bereich der Staatsanwaltschaft und Richterschaft werden gestärkt. Das ist ein wei
terer Fortschritt bei der Demokratisierung der Justiz und damit in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Zur Abschaffung des Letztentscheidungsrechts und zur weiteren Stärkung der Rechte des Richterwahlausschusses hatte die Fraktion Die Linke in der vergangenen Wahlperiode einen eigenen Gesetzentwurf im Thüringer Landtag eingebracht, der – bekanntermaßen – leider abgelehnt worden war. Die Linke wollte in diesem Gesetzentwurf so gut wie alle Personalentscheidungen im Bereich der Richterinnen und Richter in die Verantwortung des Richterwahlausschusses legen. Dieses Gremium ist nach unserem Verständnis besonders stark demokratisch legitimiert, weil darin die Abgeordneten als direkte Repräsentantinnen und Repräsentanten der Wählerinnen und Wähler in der Zweidrittelmehrheit sind. Doch für die oben genannte deutliche Kompetenzerweiterung des Gremiums ist auch eine Änderung des Artikels 89 der Thüringer Verfassung notwendig. Auch dieser von der Linken vorgelegten Verfassungsänderung wurde in der vergangenen Wahlperiode im Landtag nicht zugestimmt. Es ist auch jetzt scheinbar nicht ersichtlich, dass die CDU ihre Haltung aufgeben wird. Die zur Änderung des Artikels 89 der Thüringer Verfassung notwendige Zweidrittelmehrheit steht also immer noch nicht zur Verfügung. Mit einer Änderung des Artikels 89 wären auch weitere Überlegungen aus den Vereinen und Verbänden der Richterschaft nicht nur diskutabel, sondern gegebenenfalls veränderbar. Hier hoffen wir im Rahmen – unabhängig von einer Veränderung der Verfassung – der Ausschussarbeit – ich wiederhole mich – auf einen entsprechenden Diskussionsprozess.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Rahmenbedingungen heißt das für den Gesetzentwurf der Landesregierung, er schöpft alle derzeit mit einfachgesetzlicher Mehrheit erreichbaren Gestaltungsmöglichkeiten zur Stärkung von Mitbestimmung und Selbstverwaltung aus. Wichtig an dem Gesetzentwurf, vor allem am Punkt der Abschaffung des Letztentscheidungsrechts ist: Damit werden endlich seit Langem bestehende verbindliche Vorgaben der europäischen Ebene – so wie es der Minister beschrieben hat – hinsichtlich der Unabhängigkeit aufgegriffen und erfüllt. Schon vor Jahren wiesen der Thüringer Richterbund und die Neue Richtervereinigung Thüringen öffentlich darauf hin, dass die Abschaffung des Letztentscheidungsrechts des Justizministers zur Erfüllung dieser europäischen Vorgabe notwendig ist. Vor allem die CDU ließ sich aber durch diese fachlichen Hinweise nicht beeindrucken. Der in der vergangenen Wahlperiode geplante Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Richterrechts fiel ebenfalls dem Konflikt um das Letztentscheidungsrecht zum Opfer, soweit man dies als linke Opposition damals über die Medien verfolgen konnte. Umso besser ist, dass nun dieser Gesetzentwurf des
Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hier auf dem Tisch liegt. Dieser Gesetzentwurf beweist erneut, Rot-Rot-Grün liefert, Rot-RotGrün hält sich an seinen Koalitionsvertrag, Rot-RotGrün liefert auch inhaltlich gut.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist umfangreich. Er nimmt auch ganz neue strukturelle Weichenstellungen vor, weil er auch die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mehr in den Fokus rückt. Damit setzt er das Signal, auch die Staatsanwaltschaft ist Teil der unabhängigen Justiz, so wie das strukturell schon in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist. Dass es in Deutschland mit der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften leider praktisch noch nicht ganz so weit ist, liegt an einem Bundesgesetz, dem Gerichtsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz stammt noch aus den Anfängen oder mitten aus der Kaiserzeit. Damals waren demokratisch soziale oder föderale Prinzipien für einen Rechtsstaat eben noch Wunschtraum. Solange die im Gerichtsverfassungsgesetz verankerten Weisungsrechte des Justizministers, vor allem die im Einzelfall, noch fortbestehen, gibt es keine völlige Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften. Hier Änderungen herbeizuführen, ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Mit der Einbeziehung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in das Gesetz – allerdings verfassungsrechtlich korrekt – mit eigenem Vertretungsgremium schöpft der vorliegende Gesetzentwurf auch in diesem Punkt die Möglichkeit der Landesgesetzgebung zu Reformen aus.
Auch bei dem oben angesprochenen Thema „Weisungsrecht“ hat das Thüringer Justizministerium, wenn auch durch den Bundesgesetzgeber begrenzt – und das hat der Minister selbst angesprochen –, seine Handlungsmöglichkeiten genutzt und in einer Art – ich bezeichne es jetzt mal so – Selbstbindungserklärung gegenüber der Thüringer Staatsanwaltschaft mitgeteilt: Der Minister wird die Weisungsrechte – so habe ich es verstanden – nur sehr, sehr eingeschränkt nutzen. Das ist aus linker Sicht mit Blick auf die Stärkung der Unabhängigkeit – ich wiederhole mich – zu begrüßen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, „Unabhängigkeit“ heißt nicht, die Justiz schwebt völlig frei, sie kann machen, was sie will. Der Gesetzgeber darf ihr immer noch inhaltlich gesetzliche Vorgaben machen und Rahmenbedingungen für ihr Alltagshandeln setzen. Wenn Staatsanwaltschaften oder gar Gerichte in ihrem Handeln entgleisen, gibt es für Betroffene immer noch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel, um sich zu schützen und zu wehren. Nach Verfassung muss es dieses Schutzinstrument auch geben. Das zeichnet einen, das zeichnet unseren Rechtsstaat aus.
Meine Damen und Herren, die Linke-Fraktion kann sich noch viel weitergehende unabhängige Prinzipien vorstellen. So gibt es seit Jahren Bedenken oder Überlegungen, dass auch das Modell einer Budgetierung der Gerichte geprüft werden sollte, um die Unabhängigkeit im Rahmen des Haushaltrechts auch unter finanziellen Gesichtspunkten abzubilden. Doch, wie schon am Beispiel des Weisungsrechtes dargestellt, können aus Gründen der Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in den Ländern nur bestimmte „Baustellen“ angegangen werden.
Der heute zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf, der wichtige, strukturelle Entscheidungen enthält, verdient eine ausführliche Weiterbehandlung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dem entsprechenden zuständigen Fachausschuss, was ich hiermit beantrage. Die Linke-Fraktion freut sich auf die umfangreiche und intensive – ich gehe davon aus – mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Wie schon zu anderen Gesetzentwürfen wird Rot-Rot-Grün auch diese Anhörung sehr ernst nehmen. Niemand sollte sich wundern, wenn nach der Anhörung aus der Koalition Änderungsanträge auf den Tisch kommen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Die vom Gesetzentwurf betroffenen Bediensteten in der Justiz warten schon lange auf diese rechtliche Modernisierung. Diese Modernisierung hilft letztlich auch den Rechtsuchenden in Thüringen, die auf eine gut arbeitende Justiz angewiesen sind. So ist dieser Gesetzentwurf, diese Gesetzesreform dem ersten Anschein nach zum Trotz gerade keine Angelegenheit, die nur in ihrer Zahl überwiegende Berufsgruppen angeht und betrifft, sondern alle potenziell Rechtsuchenden und damit alle Menschen in Thüringen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich nicht hier vorgehen, Herr Höcke hat es noch mal provoziert.
Ich will einen Punkt herausnehmen. Die Frage lautet: Warum ändern wir die Datenschutz-Grundverordnung, warum ändern wir sie? – Weil wir das Medienprivileg erhalten wollen,
deshalb ändern wir das hier und deshalb reden wir hier über diesen MDR-Staatsvertrag und die Veränderungen mit dem Datenschutz, nicht, weil wir irgendwelche bürokratischen Monster oder sonst irgendwas – das ist genau dieser Pürierstab, den der Minister eben angesprochen hat. Da wird alles zusammengeworfen. Das ist Ihre typische Argumentationspolitik. Wir fangen mal vorn an, was gar nicht vorn ist, und hören hinten auf, was gar nicht hinten ist. Das wird dann als die Politik der AfD dargestellt, die die Sorgen und Probleme von Bürgerinnen und Bürgern aufgreift und damit eben auch Punkte sammeln will.
Ich will noch einen zweiten Gedanken aufgreifen, das ist die Frage des Datenschutzbeauftragten, der unabhängige Datenschutzbeauftragte, der jetzt über diesen Staatsvertrag zu Veränderungen des Staatsvertrags über den MDR eingerichtet werden soll. Ich glaube schon, das ist ein wichtiger Punkt, weil es natürlich auch eine gewisse Gratwanderung ist – und das habe ich vor vier Wochen im Zusammenhang mit dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch versucht, deutlich zu machen – zwischen dem Grundrecht auf Information und auf informationelle Selbstbestimmung und der Frage journalistischer Tätigkeit. Genau das muss natürlich Presse, freie Presse, öffentlich-rechtlicher Rundfunk oder auch privater Rundfunk berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, dass dort Gremien oder Beauftragte tätig sind. Ich bin ausdrücklich dankbar, dass es hier in einer sehr genauen und zielorientierten Form geschehen ist, dass hier ein Datenschutzbeauftragter eingerichtet wird und seine Aufgaben ganz konkret beschrieben worden sind.
Wir haben noch eine zweite wichtige Aufgabe zu tun – konkret die Kollegen im Innenausschuss, weil sie sich in unserem Auftrag grundsätzlich mit dieser Thematik der Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen müssen, weil wir es dahin überwiesen haben –: Wir müssen uns natürlich auch – den Brief des Deutschen Journalistenverbands hat Kollege Höcke angesprochen – der Problematik der Thüringer Privatmedienlandschaft zuwenden. Dort müssen wir noch entsprechende Regelungen einbauen, weil wir da auch Gesetzlichkeiten haben. Auch dort wollen wir demzufolge das Medienprivileg schützen.
Ich kann nur darum bitten, dass wir morgen in der zweiten Beratung diesen für die öffentlich-rechtlichen Anstalten wichtigen Staatsvertrag mittragen und verabschieden. Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Aufnahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/4816, Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaats Thüringen, in die Tagesordnung. Die Platzierung wäre – meiner Meinung nach – sinnhaft nach dem Ende der zweiten Beratungen, also TOP 5 a.
Dann hätten die Koalitionsfraktionen gern die Platzierung des TOP 4 am Donnerstag als ersten Tagesordnungspunkt, – ich sage jetzt mal – ersatzweise für das Hochschulgesetz.
Und ich hätte gern eine Erklärung zum wiederholten Nichtaufrufen des Tagesordnungspunkts 17, Wahl des Richterwahlausschusses, abzugeben.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Gäste! In Thüringen muss nach Artikel 89 der Thüringer Verfassung und den entsprechenden Regelungen des Thüringer Richtergesetzes der Richterwahlausschuss bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern auf Lebzeiten zwingend mitwirken. Das heißt, viele konkrete Stellenbesetzungen können ohne Mitwirkung des Ausschusses nicht stattfinden. Diese konkreten Personalentscheidungen sind notwendig, um die Arbeitsfähigkeit der Justiz wirksam zu sichern und damit die verfassungsrechtlichen Justizgewährungsansprüche zugunsten Recht suchender Bürgerinnen und Bürger zu verwirklichen. Die Thüringer Justiz steht vor bzw. befindet sich schon in einem Altersumbruch. Eine sogenannte Pensionswelle bahnt sich an. Um
so wichtiger ist es, in verantwortungsvoller Personalplanung für die Einstellung jüngerer Richterinnen und Richter zu sorgen. Der Richterwahlausschuss muss hier seine Verantwortung für eine gut funktionierende und personell gut ausgestattete Justiz unbedingt wahrnehmen. Doch was müssen wir zurzeit beobachten? Der Richterwahlausschuss ist derzeit nicht arbeitsfähig. Wie konnte das passieren? Nach Artikel 89 und den Regelungen im Richtergesetz muss jede Fraktion des Landtags mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Nur dann gilt das Gremium nach dem Gesetz als korrekt besetzt und ist arbeitsfähig.
Auch die AfD war bis vor Kurzem mit zwei Abgeordneten in diesem Gremium vertreten – Herr Brandner als ordentliches Mitglied und Frau Muhsal als Ersatzmitglied –, gewählt mit der nach § 15 des Richtergesetzes vorgeschriebenen Zweidrittelmehrheit und dies mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses. Die Abgeordneten des Thüringer Landtags waren sich bewusst, hier gehen die demokratische und rechtsstaatliche Verantwortung und die Arbeitsfähigkeit des Richterwahlausschusses vor,
unabhängig von politischen Positionen zu Fraktionen und Abgeordneten.
Und was macht die AfD? Das bisherige ordentliche Mitglied ist mittlerweile Bundestagsabgeordneter in Berlin. Das ist für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums noch kein Problem. Bis zur Neuwahl greifen die Stellvertreterregelungen mit dem Ersatzmitglied – eigentlich. Doch das gewählte Ersatzmitglied der AfD hat mittlerweile auf seinen Sitz verzichtet. Damit ist die Arbeitsunfähigkeit des Gremiums bewusst hergestellt worden.
Wie öffentlich zu hören war, hat Frau Muhsal nicht aus persönlichen, gesundheitlichen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen auf ihre Ersatzmitgliedschaft verzichtet, nein. Es sollte eine Protestaktion sein, dagegen, dass ein Fraktionskollege bisher nicht als Ausschussvorsitzender gewählt worden ist.
Einen Kandidaten, einen Wahlvorschlag für den Richterwahlausschuss haben wir auch heute von der AfD nicht vernommen, mit der Behauptung, die AfD-Kandidaturen hätten keine Chance. Dass diese Behauptung eine Falschbehauptung ist, zeigt die Tatsache, dass es im Richterwahlausschuss schon zwei reguläre Mitglieder der AfD-Fraktion gegeben hat.
Somit ist die gegenwärtige Haltung der AfD verantwortungslos.
Zum einen werden mit dem sogenannten Protest Vorgänge in Verbindung gebracht, die nichts miteinander zu tun haben. Zum anderen – und das wiegt viel schwerer –: Der Rückzug aus dem Gremium, verbunden mit der Weigerung, neue Wahlvorschläge vorzulegen, führt dazu, dass das für eine funktionierende Justiz zentrale Gremium arbeitsunfähig ist und dass mit falschen Behauptungen wegen persönlicher Ängste und Befindlichkeiten von AfDAbgeordneten die Thüringer Justiz, die Thüringer Richterinnen und Richter in Geiselhaft genommen werden.
Wir fordern die AfD auf, den Prozess der politischen Willensbildung einschließlich der Wahl ihres Vertreters in den Richterwahlausschuss nicht länger zum politischen Klamauk verkommen zu lassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, es wurde jetzt nicht deutlich, in welchem Tagesordnungspunkt Sie sind. Sind Sie noch in Tagesordnungspunkt 8 oder stimmen wir jetzt über den Tagesordnungspunkt 16 ab?
Das wurde nicht so ganz deutlich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, man könnte die Debatte dahin gehend natürlich verkürzen. Die Argumente sind alle schon auf dem Tisch und auch die damit verbundenen Konsequenzen sind aufgezeigt worden, aber wie sagt man: Nicht der eigene Beitrag hat das formuliert, sondern die anderen. Demzufolge möchte ich gern noch auf das eine oder andere Argument eingehen und im Besonderen hervorheben: Der Konsequenz, die sich aus den technologischen Entwicklungsprozessen ergibt, muss man auch in den datenschutzrechtlichen Grundlagen Rechnung tragen. Das tut mit Blick auf den Medienbereich der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Hier möchte ich im Besonderen eben auch noch mal auf die Begründung des Staatsvertrags eingehen, die da lautet, ich zitiere: „Die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung führt zu grundlegenden strukturellen Änderungen im nationalen Datenschutzrecht: Aufgrund des Rechtsformwechsels hin zu einer Verordnung bedürfen die Regelungen keiner Umsetzung in das nationale Recht, sondern sind vielmehr ab dem 25. Mai 2018“ – so wie der Staatssekretär betont hat – „unionsweit unmittelbar anwendbar.“ Somit stehen wir vor dieser Aufgabe,
entsprechend das Medienprivileg für Deutschland aufrechtzuerhalten.
Auch möchte ich – so wie der Staatssekretär – auf die Frage der Betrauungsnormen im Sinne des Vertrags eingehen. Diese Regelung ist deshalb so wichtig, weil sie nicht nur die Begründung für die Herstellung und Verbreitung von Angeboten der Medien beschreibt, sondern die – der Kollege Wucherpfennig hat darauf aufmerksam gemacht – binnenmarktrelevanten Kooperationen nicht unter das europäische Wettbewerbsrecht stellt. Dies garantiert eine höhere und bessere Rechtssicherheit der öffentlich-rechtlichen Anstalten und zeigt auch deutlich die Möglichkeiten auf, um weitere Effizienzpotenziale bzw. Kosteneinsparungen vornehmen zu können und, ich betone, an dieser Stelle auch vornehmen zu müssen.
Nun, meine Damen und Herren, zu einigen wenigen Schwerpunkten der verschiedenen Staatsverträge. Für mich der wichtigste Punkt sind die Fragen zur journalistischen Datenerfassung und deren Verarbeitung, der Erhalt des Medienprivilegs. Entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung können auch weiterhin Daten zur journalistischen Arbeit erfasst werden. Grenzen werden aber dahin gehend festgehalten, dass sie zwar mit Erweiterungscharakter, aber nur zu journalistischen Zwecken erfasst werden können. Wie in den vorangegangenen Staatsverträgen – besonders in der Frage des Rundfunkbeitrags und der Erfassung entsprechender personengebundener Daten – haben wir schon damals kritisch angesprochen, dass die Erfassung der Beitragszahler durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten datenschutzrechtlich problematisch erscheinen und wohl auch sind.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Aspekt, den ich hier hervorheben möchte, liegt in der Regelung der Datenaufsicht im Bereich des Rundfunks. Wir können davon ausgehen, dass die bisherigen landesspezifischen Aufsichtsstrukturen weiter existieren können und werden. Das schließt nicht nur die öffentlich-rechtlichen Anstalten, sondern ausdrücklich den privaten Rundfunk mit ein. Als wichtig sehe ich darüber hinaus auch die allgemeinen Formulierungen zur Existenzberechtigung des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Zusammenhang des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags an. Auch hier möchte ich aus der Begründung zitieren, Zitat: „Auch der europäische Gesetzgeber betont im Protokoll (Nr. 29) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten [...] die unmittelbare Verknüpfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft.“ Und weiter mit Blick auf die Finanzierung: „Dabei gewährleistet das bestehende System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der Prüfung durch die unabhängige Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten [...], dass auch Effizienzgewinne, die durch Kooperationen erreicht werden, an die Beitragszahler weitergegeben werden.“