Kristin Schütz
Appearances
4/2
4/3
4/4
4/7
4/8
4/9
4/10
4/12
4/14
4/16
4/18
4/19
4/20
4/21
4/23
4/24
4/25
4/27
4/29
4/30
4/33
4/34
4/37
4/38
4/39
4/40
4/41
4/44
4/45
4/46
4/47
4/48
4/49
4/52
4/53
4/54
4/55
4/56
4/57
4/60
4/61
4/62
4/63
4/64
4/65
4/67
4/70
4/71
4/72
4/74
4/89
4/90
4/91
4/92
4/93
4/94
4/95
4/96
4/100
4/101
4/102
4/103
4/105
4/106
4/107
4/109
4/111
4/112
4/114
4/115
4/117
4/118
4/119
4/120
4/121
4/122
4/123
4/124
4/126
4/127
4/128
4/129
4/131
4/132
4/133
4/135
4/136
4/137
4/138
4/139
4/140
Last Statements
Nikolaigrundschule Görlitz interjection: (Frage Nr. 26)
Elternsprecher und Elternvertreter der Nikolaigrundschule Görlitz wandten sich mit Schreiben vom 30.05.2009 an das Staatsministerium für Kultus, Herrn Staatsminister Prof. Dr. Wöller. Die bisher dreizügig geführte 2. Klassenstufe soll im Schuljahr 2009/2010 zu zwei 3. Klassen zusammengeführt werden. Bereits im Schuljahr 2010/2011 werden aber voraussichtlich wieder die Kriterien zur Bildung von drei 4. Klassen erfüllt. Des Weiteren werden im kommenden Schuljahr umfassende Innen- und Brandschutzsanierungen im Schulgebäude durchgeführt, die das Lernklima zudem erheblich erschweren werden.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie beurteilt die Staatsregierung diese Reduzierung der Klassenzahl im Schuljahr 2009/2010 im Hinblick auf vorhandene unterschiedliche Lernkonzepte (Erprobungs- klasse „ZEBRA“), die Schülerzahl im Schuljahr 2010/2011 und die Maßgabe, dass die Schule im „jüngsten“ Stadtteil Görlitz mit hohen Zuzugsraten von jungen Familien liegt?
2. Wann werden die Eltern ein Antwortschreiben zu ihrem Anliegen, der Verhinderung der Klassenzusammenlegung, erhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es noch einmal richtig stellen: Natürlich sind die Krücken blau. Ansonsten habe ich auch viel Heimatverbundenheit mit Blau-Gelb, was die Lausitz betrifft. Ich möchte damit das richtigstellen, was heute in der Zeitung stand.
Als letzten Tagesordnungspunkt unserer Legislaturperiode haben wir heute ein wichtiges Thema. Erzieherinnen und Erzieher sowie alle anderen pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen machen wohl einen der wichtigsten Jobs. Sie legen gemeinsam mit den Eltern und
die Eltern unterstützend die Grundlage dafür, dass unsere Kinder beste Zukunftschancen haben. Sie sind jeden Tag und auch oft über die Arbeitszeit hinaus engagiert. Dafür möchte ich ihnen auch von meiner Seite aus ein herzliches Dankeschön sagen.
Im Gegensatz zu den Angestellten im Büro haben sie es nicht mit liegenden Aktenstapeln zu tun, die auch eben mal noch warten können, weil man um die Ecke einen Kaffee trinken will oder doch noch etwas mit den Kollegen austauschen möchte. Nein, sie brauchen dauernd Aufmerksamkeit und Zuwendung. Diese fordern sie sich auch mit Vehemenz ein.
Wir sind uns deshalb alle einig, dass wir Sozial- und Erziehungsberufe dringend besser anerkennen müssen, finanziell wie ideell. Anerkennung kann dabei auch ein verbesserter Betreuungsschlüssel sein. Die Verringerung des Personalschlüssels ist dringend notwendig. Darauf bin ich gestern in unserer Großen Anfrage ausgiebig eingegangen.
Nicht umsonst muss es unserer Meinung nach auch heißen: Die Besten für die Jüngsten!
Vorhin wurde ich darauf angesprochen, wie diese verschiedenen Eingruppierungen sind. Da ist mir manches sehr unverständlich. Ich glaube, einem 15-, 16-Jährigen kann man noch viel Fachwissen vermitteln, aber seine Persönlichkeitsbildung ist in dem Alter abgeschlossen. Sie beginnt nun einmal sehr früh. Nicht umsonst sind sich alle Fachleute darüber einig, dass sich das, was man bis zum 3. Lebensjahr den Kindern nicht vermitteln konnte, nur sehr schwer aufholen lässt.
Es gab vorhin die Anregung, mit dem Ausschuss vor Ort zu gehen. Ich bin täglich dort und sehe diese Arbeit. Auch die Erzieherinnen meines Kindes sind schon älter und fallen deshalb auch mit Krankheitstagen aus. All das, was hier angesprochen wurde, kann ich aus meinem eigenen Erfahrungskreis bestätigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sosehr wir uns in diesem Hause über die Grundsätze einig sind, so wird es doch spätestens bei der Finanzierung problematisch. Hier sehe ich leider bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine deutliche Prioritätensetzung. Ich weiß, dass es nicht populär ist, an der Stelle zu fordern, Step by Step, Schritt für Schritt zu gehen. Aber alles auf einmal zu fordern geht nun einmal nicht. Wir halten es da eher mit dem Motto der FDP: Machbares fordern und dann Wort halten und umsetzen.
Zum anderen halte ich es auch für wenig kreativ, einfach die Forderungen der Gewerkschaften abzuschreiben. Natürlich sehe auch ich das berechtigte Anliegen der Erzieherinnen. Aber jetzt als Land in den Tarifkonflikt zwischen Kommunen und Gewerkschaften so einzugreifen ist problematisch und macht, denke ich, die Situation vor Ort nicht besser.
Wir müssen uns grundsätzlich zu diesem Thema verständigen, aber jetzt zielt dieser Antrag wohl eher auf den Streit, der vor unseren Türen stattfindet, und weniger darauf, hier eine grundsätzliche Lösung zu finden. Wir werden uns daher bei diesem Antrag zumindest in einzelnen Punkten enthalten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verlorene Zeit – das passt auch ein bisschen zu meinem Tagesordnungspunkt.
Sie können sich noch erinnern: Im April 2006 rief die damalige Sozialministerin, die sehr geehrte Frau Helma Orosz, in ihrer Regierungsklärung das Ziel aus, Sachsen zum familienfreundlichsten Bundesland werden zu lassen. Ich darf es vorwegnehmen. Im Ergebnis unserer Großen Anfrage stelle ich fest: Sachsens Weg zum familienfreundlichsten Bundesland ist noch weit.
Ich habe mittlerweile auch Zweifel daran, dass die jetzige Regierung aus CDU und SPD wirklich dazu bereit ist, die erforderlichen Maßnahmen und die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Es gab in den vergangenen Jahren zu viele Kompromisse statt mutiger Entscheidungen. Die Auswirkungen dieser Politik sehen wir durch die Antwort auf unsere Große Anfrage zur Kindertagesbetreuung in Sachsen bestätigt. Sie zeigt: In Sachsen haben wir zu wenige Betreuungsangebote, vor allem für Kinder unter drei Jahren. Ein bedarfsgerechtes Angebot kann nicht überall sichergestellt werden. Im ostdeutschen Vergleich sind wir mit einer Betreuungsquote von 33 % in Kinderkrippen, also für unter Dreijährige, sogar Schlusslicht. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt sind es 52,1 %.
Für die Eltern bedeutet das in ihrer Lebensrealität lange Wartezeiten auf eine Kindertagesbetreuung. In Dresden konnten rund 700 Kinder nicht zum gewünschten Zeitpunkt ein Betreuungsangebot erhalten. In Machern bei Leipzig mussten Familien sogar bis zu 18 Monate auf ein entsprechendes Angebot warten. Selbst in Kindergärten, in denen es einen Rechtsanspruch gibt, ist meine Heimatstadt Görlitz recht unrühmlich hervorgetreten; denn dort
konnte 49 Kindern im Kindergartenalter kein entsprechender Platz zeitgerecht angeboten werden. Für die Eltern bedeutet das Unsicherheit bei der beruflichen Zukunft und die Angst vor dem Verlust eines oder sogar beider Familieneinkommen. Auch Arbeitgeber sind davon sehr beeinträchtigt, wenn ihre Mitarbeiter zu Hause bleiben müssen, obwohl sie im Betrieb gebraucht werden und selbst arbeiten wollen. Das macht die persönliche Lebensplanung mit Kindern nicht einfacher, das kann ich Ihnen sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: Sachsen muss bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dringend besser werden. Hier rächt sich, dass es eben keine mutigen Entscheidungen gab, zum Beispiel die Festlegung auf einen Rechtsanspruch für ein Betreuungsangebot auch für unter Dreijährige. Wir nehmen damit in Kauf, dass eben nicht jeder, der es aus seiner persönlichen Situation heraus will, ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen kann. Wer hier erst auf den Bund wartet, der ab 2013 diesen Rechtsanspruch einführen will, ist bei weitem kein mutiger Vorreiter. Wenn wir wirklich das familienfreundlichste Bundesland werden wollen, müssen wir einfach früher handeln. Die FDP will – und das vor 2013! – diesen Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einführen.
Das ist natürlich nur umsetzbar, wenn wir weiter in Kindertageseinrichtungen und in die Kindertagespflege investieren.
Wir wollen auch, dass Unternehmen sich weiterhin stark engagieren. Es gibt ja schon die Betriebskindergärten und auch betrieblich geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen. Doch die Klagen über die bürokratischen Hemmnisse sind unüberhörbar. Die Unternehmen wollen nicht unbedingt mehr Geld. Sie wollen bessere Rahmenbedingungen, und da denken wir: Hierin steckt noch viel Potenzial.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben nicht nur zu wenige, sondern vor allem auch zu unflexible Angebote. Nur etwa einem Prozent der Kinder in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen stehen flexible Angebote zur Verfügung. Kindertageseinrichtungen, die am Wochenende ein Angebot machen können, müssen Sie
mit der Lupe suchen. Nur wer sich eine private Kindertageseinrichtung leisten kann, findet bessere Angebote. Ob in der Gastronomie, der Pflege oder im Krankenhaus – die dort Beschäftigten, die ja meist kein hohes Einkommen haben, aber ein flexibles Betreuungsangebot brauchen, finden dann nichts.
Im Hinblick auf die kommende Debatte zur Großen Anfrage der GRÜNEN möchte ich auch darauf hinweisen, dass vor allem Alleinerziehende auf solche flexiblen Angebote dringend angewiesen sind. Doch leider hat sich die Koalition aus CDU und SPD überhaupt nicht um dieses Thema gekümmert. Selbst der Vorschlag unserer Fraktion, doch ESF-Mittel für Modellprojekte zu verwenden, wurde einfach so vom Tisch gewischt.
Es ist klar: Flexible Angebote sind teurer als die normalen in der Woche. Doch wenn wir hier nichts unternehmen, dann wird sich in dem Bereich natürlich auch nichts verbessern.
Genau diese mutigen Entscheidungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen wir. Doch leider sehe ich diesen Mut derzeit nicht und das Ziel, familienfreundlichstes Bundesland zu werden, immer noch in weiter Ferne.
Doch es geht nicht nur um die Quantität, sondern vor allem um die Qualität. Da bedarf es nun einmal keiner kraftlosen Formulierungen, sondern echter Entscheidungen. Wir mussten allerdings aus der Großen Anfrage heraus feststellen, dass die frühkindliche Bildung immer noch nicht alle Kinder erreicht. Ein Beispiel sind die Zugangskriterien: Noch immer werden Kinder in 14 von 17 Landkreisen, Alt-Landkreisen bzw. kreisfreien Städten von Bildung in Kindertageseinrichtungen ausgeschlossen, und das nur aufgrund der Beschäftigungssituation der Eltern. Das heißt, Kinder werden danach eingeteilt, wie die Eltern sich im Augenblick im Arbeitsleben – wir haben gerade über die Wirtschaftssituation gesprochen – betätigen können, „können“, nicht „wollen“. Das halten wir für die grundsätzlich falsche Regelung.
Zurückzuführen ist das natürlich auf eine windelweiche Regelung, die im Kita-Gesetz von CDU und SPD beschlossen wurde. Hier gab es eben auch nicht den Mut, klare Entscheidungen zu treffen und diese Zugangskriterien eindeutig abzuschaffen.
Qualität hat natürlich auch wesentlich mit dem Betreuungsschlüssel in unseren Kindertageseinrichtungen zu tun – übrigens ein Teil der Forderungen der streikenden Erzieherinnen und Erzieher vom gestrigen Tage.
Von Anfang an war für alle klar, dass der Sächsische Bildungsplan nur umgesetzt werden kann, wenn der Personalschlüssel – und da in erster Linie in den Kinder
gärten – besser wird und es auch die entsprechenden Vor- und Nachbereitungszeiten gibt.
Doch trotz des Versprechens – oder besser: der kraftlosen Formulierung – von Herrn Ministerpräsidenten Tillich in seiner Regierungserklärung vom 18. Juni vergangenen Jahres gab es diesen verbesserten Betreuungsschlüssel eben nicht. Über das Warum ist viel diskutiert worden; darauf möchte ich gar nicht weiter eingehen. Doch eines zeigt sich auch hier: Die Stärkung der frühkindlichen Bildung war offenbar nur halbherzig. Der nächste, dringend notwendige Schritt, die Verbesserung des Personalschlüssels, ist längst überfällig. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass dieser Schritt endlich gegangen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt noch zahlreiche andere Halbherzigkeiten bei der Kindertagesbetreuung. So gibt es zwar 500 Anfragen von Erzieherinnen und Erziehern für einen akademischen Bildungsgang; aber nur für 50 gibt es die entsprechenden Plätze.
Kitas sind Orte der Bildung. Aber beispielsweise die heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen sind nicht im Sächsischen Bildungsplan eingeschlossen. Noch eine Halbherzigkeit: Überall wird von der kostenlosen Kita gesprochen. Doch die Elternbeiträge sind in den letzten Jahren im Durchschnitt um über 60 Euro gestiegen. In Kinderkrippen erreichen wir mittlerweile einen Durchschnitt von 1 900 Euro im Jahr. Wir als FDP sagen ganz klar: Dieser Anstieg muss gestoppt werden. Mittelfristig müssen wir die Elternbeiträge senken. Langfristig müssen sie mithilfe des Bundes gänzlich abgeschafft werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage zeigt eindrucksvoll, dass unzureichende und mutlose Entscheidungen das Ziel, zum familienfreundlichsten Bundesland zu werden, gefährden. Es gibt wegen des fehlenden Rechtsanspruchs nicht für alle Kinder ein Betreuungsangebot. Flexible Betreuungsangebote müssen die Eltern mit der Lupe suchen. Zugangskriterien behindern die Bildungschancen. Der schlechte Betreuungsschlüssel frustriert zu Recht die Erzieherinnen und Erzieher, damit auch die Eltern und letzten Endes die Kinder. Er verbessert in keiner Weise die frühkindliche Bildung.
Nur wenn endlich die notwendigen Entscheidungen getroffen werden, ist mit zufriedenen Eltern und glücklichen Kindern zu rechnen. Nur dann schaffen wir es auch, dass familienfreundlichste Bundesland zu werden.
Die FDP wird an diesem Ziel festhalten. Wir wollen dessen Umsetzung und – anschließend an die Regierungserklärung von heute Morgen, in der es hieß, ohne Kultur sei das Land nur die Hälfte wert –, ich darf Ihnen sagen: Ohne unsere Familien und ohne gut gebildete Kinder ist unsere Zukunft gar nichts wert!
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit so einer persönlichen Betroffenheit merkt man erst einmal, woran es überall hängen kann. Und wenn wir beim Bereich Kita sind, kann ich auch aus der persönlichen Betroffenheit als Mutter immer wieder dazu sprechen.
Ich freue mich zunächst einmal, dass wir Redner uns in der Wahrnehmung der Fakten einig sind. Dass die Interpretation dann unterschiedlich ausfällt, sei so hingenommen. Aber ich wundere mich natürlich schon, Frau Dr. Schwarz: Die Koalition ist aufgehoben, Sie hätten heute einfach einmal sagen können, wofür Sie eigentlich stehen, und sich nicht so sehr von den Bedingungen der CDU einschüchtern lassen sollen.
Ich weiß doch auch, was bei Ihnen geschrieben steht. Ich habe natürlich zur Kenntnis genommen, dass Sie sich für diese Debatte zu unserer Großen Anfrage bedanken.
Wenn Sie in der Interpretation davon sprechen, dass die Eltern der unter Dreijährigen überwiegend ihr Kind lieber zu Hause betreuen lassen wollen,
der unter Einjährigen –, dann darf ich Ihnen auch sagen, dass bei den unter Dreijährigen zum Beispiel bei uns in
Görlitz nur 24 % betreut werden, und das nicht etwa deshalb, weil bei uns die Eltern nicht unbedingt arbeiten gehen wollen, sondern deshalb, weil einfach diese Krippenplätze nicht zur Verfügung stehen. Das ist, glaube ich, das ganz große Problem.
Wenn Sie hier auf die Zugangskriterien eingegangen sind und darauf, dass die FDP da nicht hart genug widersprochen hätte, darf ich nur sagen, dass sich die CDU gestern noch rühmte, dass sie alle zehn Landräte stelle. Ich denke, hier wäre die eigentliche Kritik angebracht. Wer etwas ändern möchte, sollte das tatsächlich auch von der Spitze aus tun.
Dass sich die Zahl der Kinder in Tagespflege leicht erhöht hat, ist wahrscheinlich auch darauf zurückzuführen, dass der Bedarf in den Kindertageseinrichtungen sonst nicht gedeckt werden kann, weil nämlich zum Beispiel – ich habe das angesprochen – in der Gastronomie oder auch für Verkäuferinnen die Arbeitszeiten anders gelagert sind, als wir es hier im Plenum kennen. Glauben Sie mir, ein Kind nimmt auch den Montag und den Dienstag als Wochenende, wenn man ihm sagt, dass das die beiden Tage sind, die es mit der Mama, mit dem Papa oder gegebenenfalls mit beiden Eltern verbringen kann.
Bitte schön.
Nein, sagen Sie es mir?
Dann darf ich Ihnen doch noch einmal darauf antworten. Ich weiß auch, wie das von den einzelnen Jugendamtsleitern selbstständig eingeschätzt wird, ob genügend Plätze da sind oder nicht. Ich weiß aus eigenem Berufserleben, wie das gemacht wird.
Auf die Altersstruktur der Erzieherinnen bin ich vorhin in meiner Rede nicht eingegangen, obwohl es ein ganz problematisches Feld ist, in dem wir uns da bewegen. Ich
selbst habe bei uns in Görlitz 1999 die letzten Entlassungen mit verfolgen müssen und die betreffenden Kolleginnen verabschiedet. Allerdings darf ich sagen, dass die heutige Altersstruktur absehbar war. Sie ist doch nicht von heute auf morgen auf uns herabgefallen. Wir wissen doch, wie alt unsere Erzieherinnen in den Einrichtungen sind. Wir wissen auch, wie die Ausbildungsstruktur war. Das ist auch im Kontext mit der seit 2000 steigenden Kinderzahl zu sehen. Auch diese Kinder sind nicht vom Himmel gefallen.
Vor der Situation, vor der wir jetzt stehen, wurde hier also keinerlei Weitsicht geübt. Frau Herrmann, da bin ich ganz nah bei Ihnen. Diesen Wunsch nach Weitsicht zu erfüllen und auch eine gewisse Nachhaltigkeit in diesem Bereich an den Tag zu legen wurde leider in den letzten Jahren von der Staatsregierung versäumt.
Hinsichtlich der Pauschale, auf die noch einmal eingegangen wurde, hat es – das dürfen wir auch nicht vergessen – vier Jahre lang eine Nullrunde gegeben. Das heißt, die Mehrkosten, die dort angefallen sind, haben die Kommunen und die Eltern ganz allein gestemmt. Dieser Wunsch nach Dynamisierung, der lange bei den Wohlfahrtsverbänden mit auf der Tagesordnung stand, ist nicht vom Tisch. Nachhaltig von unserer Seite darauf einzugehen und langfristig die Abschaffung der Kita-Gebühren in den Bildungseinrichtungen – das sind unsere Kindertageseinrichtungen nun einmal – zu fordern, daran halten wir auch nach wie vor fest.
Herzlichen Dank erst einmal.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entschließungsantrag liegt Ihnen vor. Zu den Fakten in dem Punkt I „Der Landtag stellt fest …“ – das hat die Diskussion der Kolleginnen und Kollegen gezeigt – sollten wir uns alle einig sein. Das, was in den einzelnen Punkten festgelegt wurde, möchte ich jetzt nicht noch einmal aufführen.
Punkt II enthält das, wozu der Landtag die Staatsregierung auffordern sollte. Gerade wenn ich auf die letzten Worte des Herrn Staatsministers eingehen darf, wenn der Beruf so wichtig ist, dann sollte auch diese Tätigkeit allen Kindern zugute kommen, deshalb der Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und, damit verbunden, die Abschaffung der Zugangskriterien für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, der ganztags bzw. zeitlich uneingeschränkt möglich sein soll.
Dass der Betreuungsschlüssel entsprechend verbessert werden muss, darüber waren wir uns heute in der Diskussion ebenfalls alle einig, auch darüber, dass die Ausbildung sowie die Fort- und Weiterbildung von Erzieher(inne)n auf einem hohen Niveau weiterhin zu sichern sind und die bedarfsgerechte Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege – das wird ausdrücklich von uns unterstrichen – weiter voranzubringen ist.
Für diese Forderungen aus dem Landtag heraus hoffe ich auf Ihre Unterstützung und bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Herzlichen Dank.
Einen herzlichen Dank an die Frau Staatsministerin. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema “Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Sachsen” ist eine sehr gute Weiterführung zur vorhin geführten Debatte über die Kindertagesbetreuung. Alleinerziehende – in der Tat sind viele alleingelassen, ob vom anderen Elternteil oder eben von der Gesellschaft. Das macht es Haushalten mit einem Kind oder mehreren Kindern und einem Erwachsenen extrem schwierig.
Zukunftsweisend ist der Begriff “Alleinerziehende” allerdings nicht. Es muss Aufgabe aller sein, dafür zu sorgen, dass trotz der Trennung der Eltern immer noch beide Elternteile die Erziehungsverantwortung haben und auch für das Kind sorgen sollten – und das nicht nur finanziell. Das Wort “Erziehungspartnerschaft” ist zwar schon belegt, sollte aber gerade in diesem Fall, glaube ich, zu neuen Höhen kommen.
Was dieses Thema betrifft – da darf ich die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich loben –, ist man auf der Bundesebene sehr aktiv und hierfür haben Sie auch meine bzw. unsere volle Unterstützung. Alleinerziehende Eltern – ich verwende diesen Begriff jetzt trotzdem – haben sich ihre Lage ganz gewiss nur selten gewünscht, sie ist einfach da.
Man kann wie die CDU natürlich die Ehe für das Beste halten – jedem sei das unbenommen –, doch man muss die Realitäten akzeptieren und dafür Lösungen anbieten. Das sehe ich bei den Kollegen der CDU-Fraktion allerdings nur selten. Denn wenn es der Fraktionsvorsitzende immer noch für gut erachtet, dass ein Elternteil drei Jahre nach der Geburt zu Hause bleiben soll, dann möchte ich ihn natürlich fragen, was er dann Alleinerziehenden rät. Eines ist klar: Alleinerziehende und selbst unverheiratete Paare kommen bei der CDU schlechter weg als Verheiratete. Ich möchte allerdings davor warnen, nur Politik für das eigene Idealbild zu machen; denn gerade bei der Familienpolitik müssen wir alle Lebensentwürfe akzeptieren und in gleicher Weise unterstützen, nämlich zum Wohle eines: zum Wohle der Kinder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alleinerziehende leisten viel, sie haben keine helfenden Hände im Haushalt und haben vor allem in der Regel auch kein zweites Einkommen. Sie müssen für sich und für ihr Kind sorgen. Alleinerziehende haben ein höheres Armutsrisiko – nicht weil sie dümmer sind, nicht wegen ihrer Bildung, sondern weil die Rahmenbedingungen einfach nicht stimmen. Diese Frauen und Männer sind mehr als alle anderen darauf angewiesen, dass sich Beruf und Familie vereinbaren lassen. Während Teilzeitarbeit für in Ehe oder Lebensgemeinschaft lebende Eltern finanziell verkraftbar ist, führt selbst dies bei Alleinerziehenden schon meist direkt in Hartz IV oder zumindest in den Aufstockerbereich.
Sie sind deshalb auf eine schnelle Rückkehr in den Beruf und eine Vollzeittätigkeit angewiesen. Es sind Alleinerziehende, die deshalb schnell einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson brauchen. Es ist für sie existenziell, sofort und nicht erst nach langen Wartezeiten, wie sie in Sachsen nun einmal Realität sind, einen Platz zu bekommen.
Alleinerziehende sind es auch, die flexible Angebote brauchen. Eine Krankenschwester ohne Partner kann am Wochenende das Kind nicht immer ohne fremde Unter
stützung gut und vor allem günstig betreut wissen. Sie brauchen öffentlich geförderte Angebote am Wochenende und außerhalb der normalen Öffnungszeiten, ob das nun eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege ist oder eben auch, was ich sehr unterstütze, bei Leihomas oder Leihopas, was in vielen Regionen gefördert wird. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein besseres Betreuungsangebot schaffen Alleinerziehenden die Möglichkeit für eine Arbeit mit gutem Einkommen. Das ist der beste Schutz gegen drohende Armut, und es ist auch das beste Mittel, um Alleinerziehenden zu helfen.
Außerdem brauchen wir, wie schon gesagt wurde, eine Verbesserung im Steuerrecht. Das Ehegattensplitting ist überholt. Ich weiß nicht, warum daran immer noch so krampfhaft festgehalten wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind auch die kleinen Dinge, mit denen Alleinerziehende unterstützt werden können. Oder ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass es viele Familienkarten nur für zwei Erwachsene und dann eine entsprechend große Anzahl Kinder gibt?
Mir persönlich auch nicht, mir hat es der Landesverband der Alleinerziehenden mitgeteilt und es mir damit ins Bewusstsein gerufen. Es ist nun einmal so: Wenn man nicht selbst betroffen ist, sieht man verschiedene Probleme gar nicht, die aber ganz konkret da sind. Hier muss sich etwas in unserem Bewusstsein ändern.
Noch etwas muss sich in den Köpfen ändern: dass es auch die alleinerziehenden Väter gibt,
die sich sehr wohl sehr verantwortungsbewusst und mit großer Hingabe und ideeller Anstrengung um ihren Nachwuchs bemühen. Allerdings ist das in vielen Ämtern noch nicht so angekommen, und auch in anderen Bereichen hat man dafür leider noch kein Konzept gefunden. Bei uns gibt es jetzt die Krabbelgruppe auch für Väter mit Kind – eine ganz klasse Sache, die auch gut angenommen wird. Ich denke, in diesen Bereichen müssen wir uns weiter auf den Weg machen.
Daher sei nur noch zum Schluss gesagt: Die ungelösten Probleme der Familienpolitik wirken bei Alleinerziehenden ungleich stärker – und dann natürlich auch mit den bekannten Folgen. Eine moderne Familienpolitik, die eben nicht auf das Leitbild Ehe abstellt, sondern das Kind im Mittelpunkt hat, die Betreuungsangebote schafft und die Berufstätigkeit der Eltern fördert, ist unserer Meinung nach die Lösung, um Alleinerziehenden zu helfen. Die Gemeinschaft darf diese kleinen Familien nicht alleinlassen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zwar etwas eingeschränkt, aber das hindert mich natürlich nicht daran, hier zu sprechen.
Das Sozialstaatsprinzip gehört neben dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip zu den tragenden Säulen des Grundgesetzes und unserer Sächsischen Verfassung. Das Sozialstaatsprinzip ist Grundlage des sozialen Friedens. Ziel des Sozialstaates ist der Abbau erheblicher sozialer Unterschiede und die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für alle Teile der Bevölkerung.
Ausgefüllt wird das Sozialstaatsprinzip nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes durch die Fürsorge für Hilfsbedürftige, die Schaffung sozialer Sicherungssysteme, die Herstellung von Chancengleichheit und einer gerechten, für Ausgleich der sozialen Gegensätze sorgenden Sozialordnung.
Richtig ist, dass das Sozialstaatsprinzip weder im Grundgesetz noch in der Sächsischen Verfassung explizit erwähnt wird, doch in seiner Ausgestaltung recht umfassend ist mit dem Sozialgesetzbuch. Es gibt zwölf Bücher allein auf Bundesebene neben den Landesgesetzen, die sich alle in diesem Bereich bewegen.
Die Kollegen von der Linksfraktion wollen uns nun in diesem Haus weismachen, dass die Gefahr besteht – und da zitiere ich aus der Begründung des Gesetzentwurfes –, „dass der Sozialstaat seine umfassende verfassungsrechtliche Wirkungsmacht verliert und in Krisenzeiten, wie wir sie gegenwärtig zu verzeichnen haben, das Sozialstaatsprinzip als überholt und die öffentliche Hand über Gebühr in Anspruch nehmend aufgefasst wird“. Daher soll durch den Gesetzentwurf – und ich zitiere noch einmal – „die notwendige Klarheit und Erkennbarkeit“ in die Verfassung gebracht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist in keiner Weise so. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Dort, wo er kann und soll, wird der Staat seinen Bürgern helfen, und er hilft. Das ist auch in Krisenzeiten so. Nur weil in Deutschland und in Sachsen nicht alles für jeden gleich kostenlos ist, heißt das noch lange nicht, dass der Sozialstaat in Gefahr ist.
Wenn wir hier von Krisenzeiten reden, dann erinnere ich nur an Leistungen des Staates, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder jetzt auch die Erhöhung der Regelsätze. Der Gesetzentwurf der Linksfraktion ist in diesem Fall schlichtweg überflüssig.
Die Sächsische Verfassung bietet ausreichend Rechtsgrundlagen, um daraus Sozialstaatlichkeit abzuleiten.
Mir ist schleierhaft, wie der Gesetzentwurf helfen soll – ich zitiere noch einmal –, „die notwendige Klarheit und Erkennbarkeit“ in den Verfassungstext zu bringen, ohne diesen zu überladen, wie weiter in der Begründung so ausgeführt wird.
Immerhin – und das ist vorhin von Frau Kollegin Weihnert schon gesagt worden – wird in nicht weniger als acht Artikeln unserer Sächsischen Verfassung eine Änderung gewollt.
Ich erinnere noch einmal: Die Verfassung soll Grundprinzipien vorgeben, welche der Gesetzgeber dann durch Einfach-Gesetze weiter ausformt. Sie dient nicht dazu, dass in ihr selbst alles haarklein vorgegeben wird. Denn damit engt man den Gesetzgeber, der sich an die Vorgaben der Verfassung gebunden fühlt, unnötig ein.
Es besteht aus Sicht der FDP-Fraktion keinerlei Anlass dafür, die Sozialstaatlichkeit in der Verfassung weiter zu konkretisieren. Der momentane Verfassungstext und seine Ausformung durch die obergerichtliche Rechtsprechung garantieren soziale Grundentscheidungen in angemessener Art und Weise.
Ein Tätigwerden des Gesetzgebers in dieser Form halten wir für nicht notwendig.
An Sie, Herr Bartl, gerichtet: Ich glaube, Sie können froh sein, dass im Augenblick nicht Herr Martens hier an dieser Stelle steht. Er würde Ihnen diesen handwerklich schlecht gemachten Gesetzentwurf
noch deutlicher um die Ohren hauen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDPFraktion befürwortet selbstverständlich eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen. Wir hatten im April 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf in diesem Hohen Hause selbst eingebracht in der Hoffnung auf eine breite Zustimmung.
Die Hoffnung war damals nicht unberechtigt, da CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag 2004 eine klare und unmissverständliche Vereinbarung getroffen hatten. Sie lautete – ich zitiere –: „Junge Menschen sollen verstärkt die Möglichkeit haben, sich aktiv und eigenverantwortlich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und ermutigt werden, sich mit allen politischen Fragen zu beschäftigen.“
Leider stimmten dann im Januar 2007 CDU und SPD unserem Gesetzentwurf nicht zu. Trotz einer bemerkenswerten Rede von Frau Kollegin Weihnert knickte die SPD am Ende ein und erfand hierfür einen interessanten neuen Ablehnungsgrund: technische Gründe; sie wurden gerade zitiert. Was die CDU betraf, muss ich nach dem heutigen Redebeitrag von Herrn Krauß auch wieder feststellen: Die
CDU ist mit ihrem Gesellschaftsbild immer noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
Die Redebeiträge von Herrn Prof. Schneider und Herrn Schiemann 2007 zu unserem damaligen Gesetzentwurf waren offenbar kein Ausrutscher, wie Herr Krauß das heute bestätigte. Konservativ sein heißt für die CDU in Sachsen anscheinend immer noch, am besten alles so zu lassen, wie es ist, gesellschaftliche Realitäten schlichtweg zu ignorieren. Dazu kann ich den Kollegen nur sagen: Machen Sie einfach so weiter, die Quittung haben Sie ja bei den Kommunalwahlen in diesem Jahr schon erhalten.
„Es ist ein schlechter Witz, einerseits das Desinteresse der Jugend an der Politik zu beklagen und sie andererseits von der politischen Mitentscheidung fernzuhalten.“ Das sind nicht meine Worte, sondern es waren die Worte von Frau Weihnert 2007, und diese Kritik von ihr, an die CDU-Fraktion gerichtet, damals insbesondere an Herrn Schneider in der Debatte zu unserem damaligen Gesetzentwurf, ist aktueller denn je.
Herr Krauß verwies in unserer heutigen Debatte auch wieder auf die Jugendarbeit in Sport- und Kulturverbänden, Vereinen und Jugendfeuerwehren. Das ist selbstverständlich wichtig, keine Frage. Dies alles kann aber echte demokratische Mitbestimmung nicht ersetzen, und diese findet nun einmal bei Wahlen statt. Das sollte endlich auch bei der CDU angekommen sein.
Im Übrigen ist mit der Schulschließungspolitik der letzten Jahre auch dazu beigetragen worden, dass diese vielzitierte Verbandsarbeit massiv beeinträchtigt ist. Mit Schulschließungen sind nicht nur weite Wege für die Schüler verbunden, sondern auch schlechtere Möglichkeiten für Vereine, den Kontakt mit den Jugendlichen, den Schülern zu pflegen. Darüber können wir ja am Freitag in der von uns beantragten Aktuellen Debatte noch einmal ausführlich diskutieren.
Was nun den konkreten Gesetzentwurf der GRÜNEN betrifft, unterstützen wir, wie schon ausgeführt, die Absenkung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen auf 16 Jahre. Wir sind auch gegen die Zugangskriterien bei den Kindertageseinrichtungen und unterstützen hier ausdrücklich den geforderten ganztägigen Besuch des Kindergartens, wie er im Artikel 4 beschrieben ist. Aber einzelne Punkte des Gesetzentwurfes, wie die Absenkung des Mindestalters für Einwohneranträge auf 14, scheinen uns doch etwas über das Ziel hinauszuschießen, denn – das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen – Kinder und Jugendliche müssen nicht allein für ihre Interessen streiten. Wie viel Mitverantwortung wir ihnen auch geben, es bleibt nun einmal auch in unserer Verant
wortung, sie in ihrer Entwicklung und für ihre Bedürfnisse zu begleiten., mit für sie zu streiten und keine Diskussion aufzumachen, wer in welchem Altersspektrum für seine eigenen Interessen allein einsteht, denn hier ist es gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Wehner, es soll keine Missachtung oder zu wenig Wertschätzung der Belange der Menschen mit Behinderungen sein. Ich bin ja heute selbst mit einer Beeinträchtigung unterwegs. Ich würde daher gern unsere Rede zu Protokoll geben.
Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist für die FDP-Fraktion ein wichtiges Thema. Ich hatte zu diesem Thema bereits am 11. März 2009 hier im Plenum gesprochen, als es um einen Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Bestellung von Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene ging. Auch heute möchte ich betonen, dass in den vergangenen Jahren viel bei der Integration von Menschen mit Behinderungen geleistet wurde, sei es in den Kindertageseinrichtungen, in den Schulen, aber auch bei den Angeboten in Alten- und Pflegeheimen. Einen großen Anteil daran haben die bestellten Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene, aber auch der Beauftragte der Sächsi
schen Staatsregierung, Herr Stephan Pöhler. Allen Beauftragten möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danken und Respekt zollen.
Beim Thema Integration gibt es in fast allen Bereichen noch Schwierigkeiten und Probleme. Diese wollen und müssen wir in Zukunft beseitigen – wir sind mit Sicherheit noch lange nicht am Ziel. Die Frage ist jedoch, wo wir die Schwerpunkte setzen: in inhaltlichen Verbesserungen und im Abbau von Bürokratie. Das bevorzugen wir, da hier den Betroffenen direkt geholfen wird. Oder diskutieren wir schwerpunktmäßig über verwaltungsorganisatorische Fragen. Die Linken haben sich in ihrem Gesetzentwurf für Letzteres entschieden.
Es gehört selbstverständlich zu den Aufgaben des Parlaments nachzufragen, ob Aufgaben in der Verwaltung sachgerecht wahrgenommen werden können. Deshalb kann man in der Tat fragen, ob und wie die Tätigkeit des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung ehrenamtlich wahrgenommen werden kann. So wie aber die Linken ihr Gesetz hier schnell durchziehen wollen, kommt mir die inhaltliche Diskussion viel zu kurz. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. So zum Beispiel die, ob es wirklich Probleme löst, wenn der Beauftragte nicht mehr dem Sozialministerium, sondern der Staatskanzlei zugeordnet wird. Oder ist es zwingend notwendig, den Beauftragten zum Beamten auf Zeit zu ernennen? Will er das überhaupt? Wäre es nicht vielleicht sinnvoller, seine Geschäftsstelle personell und/oder finanziell besser auszustatten? Oder sind wiederum Geld und personelle Ausstattung nicht das Problem, sondern vielmehr die mangelnde Akzeptanz und Unterstützung innerhalb des Verwaltungsapparates? Alle diese Punkte bleiben aufgrund des Schnelldurchzugs für uns offen.
Wir können daher dem Gesetz nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An die Sprecher der Koalition gerichtet: Das Thema hat mehr versprochen als Sie jetzt in Ihrem ersten Redebeitrag gebracht haben. Letzten Endes kommen wir zum Thema Rente. Rente ist ein Bundesthema, sodass ich mich frage, wo hier der aktuelle Bezug zu Sachsen ist. Hätten Sie die Modelle von Nordrhein-Westfalen oder das Parteiprogramm zum Programm für Sachsen machen wollen, könnten Sie einfach einen Antrag stellen und im Ausschuss diskutieren, anstatt hier im Landtag eine Aktuelle Debatte über alles und nichts zu führen.
„Die Renten sind sicher!“ Dieser Satz von Norbert Blüm kommt einem in den Sinn, wenn man derzeit CDU und SPD auf Bundesebene zuhört. Damals wie heute ist es nur Sand in die Augen der umworbenen Wählerschaft gestreut, denn die kürzliche Garantie der Höhe der Renten durch die schwarz-rote Bundesregierung und die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors ist vor allem eines: ein Wahlgeschenk auf Kosten der jüngeren Generation.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei nicht zu vergessen. Es nützt gerade nicht den Altersrentnern unterhalb der Grundsicherung, denn sie haben überhaupt nichts davon, und es bedeutet nicht ein Stückchen Vorwärtskommen im Kampf gegen Altersarmut. Im Gegenteil, es ist und bleibt eine unzumutbare Belastung künftiger Generationen, die offenbar hier bewusst in Kauf genommen wird. Ich sage es deutlich für die FDP-Fraktion von dieser Stelle aus: Solidarität ja, aber die Politik hat die Aufgabe, das System bezahlbar zu machen, und ich sage bewusst bezahlbar zu machen, denn finanzierbar ist es eigentlich schon jetzt nicht mehr.
Wir vertreten einen präventiven Ansatz in der Altersvorsorge. Wir wollen Anreize setzen, damit Erwerbstätige schon in jungen Jahren mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung beginnen können – definitiv eine kapitalgedeckte, Herr Gerlach. Ich weigere mich, später selbst aus meinen eigenen Steuergeldern meine Rente zum Großteil finanzieren zu müssen, denn dieses System, so wie es jetzt aufgebaut ist, wird nicht mehr funktionieren. Sie wissen schon lange, wir sprechen nicht mehr von der Alterspyramide, es ist ein Baum, der letzten Endes auch nicht mehr diesen festen Stamm hat,
sondern leider diese Einschnitte bei den Geburten, sodass das fast schon wie ein Schaschlikspieß aussieht.
Vor allem für Geringverdiener und Solo-Selbstständige ist das jetzige System ein Weg in die Altersarmut. Wir wollen, dass die Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge allen Bürgern zugute kommen. Außerdem soll das Einkommen aus der Altersvorsorge nicht voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Derjenige, der für das Alter vorgesorgt hat, muss im Alter besser dastehen als derjenige, der keine Vorsorge getroffen hat.
Es ist natürlich klar, dass die jetzt nach gebrochener Erwerbsbiografie kommenden Bürgerinnen und Bürger nur eine geringe Rente zu erwarten haben. Aber die derzeitigen Vorschläge, die im Raum stehen, sind wirklich keine Option. Doch für diejenigen muss es eine solidarische Leistung geben. Das ist uns klar. Alle anderen Versprechen, die von Rot-Schwarz gemacht werden, können nicht gehalten werden und würden, so wie es aktuell auch schon ist, künftige Generationen nur über Gebühr belasten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Krauß, wir sind zwar im gleichen Jahr geboren, aber wissen Sie, was uns beide 20 Jahre nach der friedlichen Revolution unterscheidet? Sie schauen immer noch zurück, ich schaue nach vorn.
Wir stehen nämlich für ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, das wir zum 1. Juli 2010 einführen wollen, mit einem einheitlichen Rentenwert, mit einheitlichen Entgeltpunkten und mit einheitlichen Beitragsbemessungsgrenzen. Denn die Unterschiede im Lohnniveau, die eigentlich Grundlage der Differenzierung bei der Ost- und Westrentenberechnung sind, werden zunehmend willkürlich. Sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern gibt es eben Hoch- und Niedriglohngebiete, und damit ist die Differenzierung im Rentenrecht einfach nicht mehr nachvollziehbar, und 20 Jahre nach der
Einheit ist es Zeit, auch endlich das Rentenrecht anzugleichen.
Bei der Einführung des einheitlichen Rentenrechts sollen alle bisherigen Renten und Rentenanwartschaften in Ost und West in ihrem Wert voll erhalten bleiben. Der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West wird somit einfach in die Gegenwart vorgezogen und mit einer Einmalzahlung abgefunden. Dabei soll ein Wahlrecht eingeräumt werden, das jeweils bis zum 60. Lebensjahr auszuüben ist. Das Wahlrecht stellt sicher, dass Bestandsrentner und Versicherte mit Entgeltpunkten nicht gegen ihren Willen abgefunden werden.
Um es kurz zu machen: Herr Gerlach, Sie sind, glaube ich, auch erst zufrieden, wenn jeder Arbeitnehmer seinen Rentner hat, wenn wir hier also im Umlageverfahren eins zu eins finanzieren müssen.
Herrn Wehner möchte ich noch Folgendes sagen: Der Riester-Faktor und auch der Nachhaltigkeitsfaktor sind einfach das Ergebnis sinkender Geburtenzahlen seit den 1970er–Jahren. Es muss zur Kenntnis genommen werden, dass ein „Weiter so!“ nach Adenauers Leitspruch „Kinder wird es immer geben“ einfach nicht mehr aktuell ist. Deshalb braucht man diese Faktoren.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat beginnen: „Alt sein ist eine ebenso schöne Aufgabe wie jung sein.“ Das sagte Herrmann Hesse, und – wahrscheinlich können Sie das besser nachvollziehen als ich – es ist eine gar nicht so falsche Aussage.
Dieses Zitat darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass ältere Menschen mit anderen Problemlagen zu kämpfen haben als wir. Auch wenn viele Senioren lange Zeit fit sind und sich engagieren – Themen wie Krankheit und Pflege sind gerade im vierten Lebensabschnitt Schwerpunkte, aber leider auch Probleme in unserem Versicherungssystem, denen sich die Politik stellen muss.
Vor allem wir in Sachsen als das zweitälteste Bundesland haben besonderen Handlungsbedarf. Unter den Stichpunkten Alterung und Schrumpfung ist diese Große Anfrage gestellt worden. Sachsen-Anhalt hat uns als ältestes Bundesland überholt. Ich darf die Zahlen nennen: Sachsen-Anhalt ist das älteste Bundesland mit 45,5 Jahren, wir in Sachsen sind durchschnittlich 45,4 Jahre alt. Es ist ganz knapp. Das für die Statistiker jüngste Bundesland ist Baden-Württemberg mit 42,0 Jahren – wohin viele unserer jungen Menschen gegangen sind. Vor dieser Herausforderung einer immer älter werdenden Gesellschaft und der Abwanderung junger Menschen steht Sachsen, und das mit voller Wucht. Sachsen wird und muss sich deshalb auf diese älter werdende Gesellschaft einstellen.
Gerade unter dem demografischen Gesichtspunkt müssen und sollten wir besonders familien- und seniorenfreundlich sein. Wenn ich auf einem Wahlplakat in der „ältesten“ Großstadt Sachsens, in Chemnitz, ein Bild mit einem älteren Herrn sehe, der einen Jungen auf dem Schoß hat, gemeinsam lesen sie in einem Buch und dann steht dort „Aus Erfahrung lernen“, dann ist das genau das, was wir hier in Sachsen brauchen: eine Gemeinsamkeit der Generationen. Es sei angemerkt – das wird Sie nicht wundern und überraschen –, dass es sich um ein Plakat der FDP in Chemnitz handelt, die dieses Thema konkret plakatiert.
Unsere älteren Mitbürger sind oftmals nicht so mobil. Darauf muss sich der ÖPNV einstellen, sowohl die Linienführung, aber auch die Barrierefreiheit und Erreichbarkeit von Bus und Bahn betreffend. Das bedeutet aber auch Anforderungen an die Erreichbarkeit von Angeboten, seien es der wohnortnahe Arzt, aber auch Freizeitmöglichkeiten. Dabei denke ich zum Beispiel an die Volkshochschule.
Doch gerade bei der Thematik wohnortnaher Arzt haben wir in Sachsen große Probleme. Die Schwächung des
niedergelassenen Arztes in den vergangenen Jahren und die besonderen Problemlagen im ländlichen Raum lassen dort eine gute, wohnortnahe ärztliche Versorgung in weite Ferne rücken. Wenn es um die Gesundheitsförderung und -versorgung unserer Senioren geht, ist das ein wesentlicher Baustein.
Umso unverständlicher sind die Bestrebungen auf der Bundesebene, vor allem aufseiten der SPD, die fachärztliche Versorgung zu zentralisieren. Aus unserer Sicht ist das ganz klar eine Politik gegen unsere Senioren. Wer wie Frau Schmidt gegen die niedergelassenen Ärzte vorgeht, macht letztlich Politik gegen die Senioren. Das werden wir als FDP nicht zulassen. Wir bekennen uns ganz klar zum niedergelassenen Facharzt, der gerade für Senioren die wohnortnahe Versorgung sichert.
Wir wollen auch ein vielfältiges und auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnittenes Angebot in der Pflege. Ambulante Wohn- und Betreuungsformen sowie eine intensive Qualitätskontrolle ambulanter und stationärer Einrichtungen sind hier besonders wichtig. Dabei gibt es in Sachsen erhebliche Defizite. Zudem geht auch der Verweis der Staatsregierung auf ihren Gesetzentwurf – BeWoh – fehl, wie es in der Großen Anfrage benannt wurde. Es ist durchaus fraglich, ob dieser in der jetzigen Legislatur überhaupt noch beschlossen wird. Sachsen hinkt hier hinterher.
Meine Damen und Herren! Wenn wir über unsere älteren Bürgerinnen und Bürger und deren Perspektiven sprechen, dann darf man nicht nur über Krankheit und Pflege reden, sondern dazu gehören genauso Engagement, Ehrenamt und Berufstätigkeit. Ich darf an die heutige 1. Sächsische Gesundheitszielekonferenz erinnern, obwohl es für mich unverständlich ist, warum die Präsidentin, Frau Strempel – selbst Mitglied in diesem Hohen Haus –, dies auf einen Plenartag legt; denn ich denke, gerade auch die Kolleginnen der SPD wären sicherlich gern dort gewesen und hätten sich darüber informiert.
Als sechstes Gesundheitsziel in Sachsen ist seit 2006 das Gesundheitsziel „Aktives Altern – Altern in Gesundheit, Autonomie und Mitverantwortung“ benannt worden; ja, ein ganz wesentlicher Teil des Älterwerdens. Schade, auch ich hätte am heutigen Nachmittag den in vielen Workshops genannten Themen gerne gefolgt. Aber die Planung liegt nun einmal nicht in meiner Hand.
Viel zu lange wurde Seniorenpolitik mit Pflege- und Rentenpolitik verwechselt. Wir haben es uns geleistet, eine ganze Bevölkerungsgruppe im wahrsten Sinne des Wortes aufs Altenteil abzuschieben und damit eine Menge Erfahrung und Engagement verloren. Ich denke da nur an die Altersteilzeitregelungen oder an die „goldenen AltersHandschläge“.
Wir haben aber auch in den letzten Jahren festgestellt, dass starre Altersgrenzen Ehrenamt und Engagement behindern. Ich bin froh, dass Sie, sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses, jeweils auf Antrag der FDP der
Altersdiskriminierung in Beruf und Ehrenamt wirksam entgegengetreten sind.
Die Abschaffung der Altersgrenze für ehrenamtliche Ortsvorsteher durch einen Gesetzentwurf und auch die Überprüfung und gegebenenfalls die Abschaffung aller diskriminierenden Altersgrenzen haben wir hier im Hohen Hause beschlossen. Das ist ein Stück neue Seniorenpolitik, die der Sächsische Landtag eingeläutet hat. Bei allen Risiken einer älter werdenden Bevölkerung gibt es auch ausreichend Chancen. Darauf vertraue ich mit Ihnen gemeinsam.
Herzlichen Dank.
Um es gleich vorwegzunehmen: Auch unsere Fraktion wird diesen Entschließungsantrag ablehnen. In Punkt II, Realistische Situation der Lebenslagen – was anderes sind denn die Daten und Fakten, die wir schon in der Großen Anfrage lesen konnten?!
Was den Punkt 3 betrifft, kann ich nur auf unser Rentenmodell als FDP verweisen. Wir sind für einen flexiblen Renteneintritt und für eine Rentenangleichung ab 2010, sodass wir diesem Punkt, wie es hier geschrieben steht, keinesfalls zustimmen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was brauchen Kinder? Sie brauchen Liebe, sie brauchen Erziehung, sie brauchen Nahrung und sie brauchen die besten Startchancen für die von ihnen zu meisternde Zukunft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unserer Meinung nach die beste Grundsicherung, wenn diese Grundwerte jedem Kind vermittelt werden können.
Doch um auf den Antrag der Linken einzugehen: Den Eltern einfach mehr Geld zu geben beseitigt bestehende Defizite für Kinder unserer Meinung nach nicht.
Im Übrigen, sehr geehrter Herr Neubert, sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion: Ihr Konzept, das Sie verfolgen, ist leider nicht nachvollziehbar. Herr Neubert, Sie hatten in der Begründung so ein bisschen die Kurve bekommen; aber der Antrag selbst spricht eben nur von einer Kindergrundsicherung von 500 Euro. Wenn man dann Ihre Forderungen allein aus diesem Jahr in den Plenarsitzungen zusammenrechnet – ob kostenlose Sachleistungen in Form von Mittagessen, Kita-Betreuung, Hochschulstudium; all dies –, dann würden die Kinder über einen höheren Einkommenswert verfügen können als mancher, der arbeitet.
Natürlich ist mir klar, dass beispielsweise Alleinerziehende erhebliche Probleme und leider eben auch ein hohes Armutsrisiko haben; doch wir müssen uns fragen, was die Ursachen dafür sind. Die OECD hat kürzlich festgestellt, dass geringe und mittlere Einkommen in Deutschland besonders mit Abgaben und Steuern belastet werden. – An dieser Stelle auch an Sie, Herr Krauß, gerichtet: Wer wie Sie an einem solch antiquierten Familienmodell-West festhält – Ehegattensplitting –, der träumt wahrscheinlich von einem Machomann, der Sie vielleicht gern sein wollen;
von einem Mann, der Alleinverdiener ist, also allein über das Einkommen verfügt, dessen Frau mit null Euro
Einkommen am Herd steht und vielleicht die Kinder betreut
und wo beide über einen Steuervorteil, also über mehr Geld verfügen können. Denn wenn beide arbeiten und beide in die gleiche Steuerklasse eingesetzt werden, können sie vom Ehegattensplitting überhaupt nicht profitieren.
Herr Krauß, ich wünsche Ihnen, dass Sie nie geschieden werden; ansonsten unterhalten Sie sich gern mal mit den Kollegen aus Ihrer Fraktion.
Ich möchte zum Antrag der Linken zurückkommen. Wer jetzt allerdings eine Grundsicherung in dem Ausmaß, wie Sie es hier tun, verspricht, der erhöht nun einmal leider die Ausgabenlast weiter und hat dabei aber noch keinen einzigen Euro in bessere Bildung, bessere Schulen oder Kindertageseinrichtungen gesteckt. Das schadet vor allem den Bildungschancen von Kindern aus Familien mit weniger Einkommen.
Ich frage mich an dieser Stelle, wo eigentlich der aufstiegsorientierte Ansatz der politischen Linken geblieben ist: Vermeidung von Armut durch bessere Bildung. Bei der ganzen Diskussion um die Kindergrundsicherung und um höhere oder bedarfsgerechte Regelsätze wird dieser Punkt leider völlig ausgeblendet. Nicht höhere Transferleistungen, sondern besseres Einkommen durch bessere Bildung, niedrige Steuern und Abgaben und eine vernünftige Wirtschaftspolitik bekämpfen Armut. Alles andere ist nur eine bessere Alimentierung.
Es ist eben ein Irrglaube, mit Transferleistungen gleiche Chancen für alle zu erreichen. Selbst Befürworter einer Kindergrundsicherung weisen darauf hin, dass es zweifelhaft sei, dass sich durch die Kindergrundsicherung die Situation der Kinder grundlegend ändern würde, wenn nicht gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage der Eltern unternommen würden.
Genau dort setzen wir als FDP an, nämlich dem Ziel, Alleinerziehenden Vollzeitarbeit zu ermöglichen, weil sie ihre Kinder gut betreut und kostenfrei in Kindertageseinrichtungen wissen. Wir schaffen das unter anderem nur, wenn unser Bildungssystem nicht sozial selektiert und in eine soziale Sackgasse führt. Unser Verständnis von Chancengleichheit zu Beginn des Lebens setzt auf eine umfassende Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mittelfristig auf eine kostenlose Kinderbetreuung und auf beste Bildungseinrichtungen vor Ort mit den besten Pädagogen.
Wir dürfen außerdem unsere Gesellschaft nicht noch weiter mit steigenden Sozialleistungen auf den Kopf
stellen. Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet, und wir werden es nun einmal niemals schaffen – und, ehrlich gesagt, will ich es auch nicht mehr –, dass alle das Gleiche haben.
Wir wollen aber, dass gleiche Startchancen zu Beginn des Lebens garantiert werden und wer sich anstrengt, letzten Endes auch mehr davon hat.
Sie werden verstehen, dass wir aus diesem Grund Ihren Antrag, so wie er gestellt ist, ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Vorfahrt für Kinder“ – so muss das Rezept einer Gesellschaft lauten, die auch in Zukunft lebenswert sein will. Doch wie wollen wir diese Vorfahrt gewährleisten? Kinder können sich nun einmal nicht so organisieren wie wir Erwachsenen: in Gewerkschaften, Parteien, Interessenvertretungen oder Vereinen. Nein, Kinder sind darauf angewiesen, dass ihre Eltern und die Politik – und damit Politikerinnen und Politiker, so wie sie hier im Raum sitzen – ihre Bedürfnisse berücksichtigen.
Der Vorschlag der FDP-Fraktion im Jahr 2006 war deshalb, eine Kinderkommission nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages hier in Sachsen einzusetzen; denn Kinderpolitik ist eben mehr als Sozialpolitik. Sie strahlt in alle Bereiche aus. Sie ist wie kein anderer Bereich zu
kunftsorientiert; denn Beschlüsse der Politik nutzen oder schaden dieser kleinen Gruppe von Staatsbürgern ein Leben lang. Eine besondere parlamentarische Kontrolle aus dem Blickwinkel der Kinder ist daher sehr sinnvoll, und die FDP steht nach wie vor zur Errichtung einer Kinderkommission, auch wenn diese im Jahr 2006 abgelehnt wurde.
Aber leider wäre Sachsen mittlerweile – anders als noch 2006 – nicht mehr das erste Bundesland, das eine Kinderkommission hat, und ich darf von dieser Stelle aus die Bayern beglückwünschen, die auf Druck der dortigen FDP eine solche Kinderkommission im Landtag installiert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt hier einen anderen Weg vor. Sie will einen Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten im Landtag einsetzen. Ich halte das – dies sei mir gestattet – nur für die zweitbeste Lösung an dieser Stelle. Es gibt keinen Grund, zwischen Abgeordneten und Kindern sowie deren Interessenvertretern eine derartige Instanz einzuschalten.
Das Ergebnis einer kindergerechten Politik soll nicht ein Beauftragter sein. Zu oft dienen Beauftragte als Scheinbeleg dafür, dass man sich um ein Thema besonders kümmert. Doch es geht eben nicht nur darum, dass es einen Ansprechpartner gibt. Es geht darum, dass sich etwas bewegt und sich Abgeordnete aus den Fraktionen in den Parteien direkt mit den Belangen von Kindern auseinandersetzen. Dafür ist nichts besser geeignet als der direkte Draht ins Parlament. Ein Beauftragter kann – anders, als es eine Kinderkommission könnte – diesen Erfolg nicht garantieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die FDP ist nach wie vor die Kinderkommission die beste Lösung, und wir werden daher den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines hat sich mit den Ausführungen von Herrn Krauß und auch Frau Schwarz gezeigt: Das Gesetz als solches ist in der Überschrift nämlich irreführend. Sie meinen es anders, als Sie das Gesetz benennen, nämlich „zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen“, und meinen doch eigentlich nichts anderes als eine weitere Überwachung.
Die Punkte, die hier genannt wurden – auf die Anhörung ist ja schon von den Vorrednern eingegangen worden –, waren wirklich sehr umfassend. Bisher sind einzelne Experten zitiert worden. Ich möchte auf zwei wichtige Aspekte eingehen. Es war unter anderem die Aussage, dass fast alle Fälle, schlimme Fälle, die in den letzten Monaten durch die Presse gegangen sind, wenn es um die Frage von Kindsvernachlässigung ging, dem Jugendamt bekannt waren. Es waren alles Fälle, in denen bereits Hilfen in den Familien waren, die aber vor Kurzem abgebrochen wurden oder von den einzelnen Mitarbeitern der Jugendämter nicht mehr näher verfolgt werden konnten.
Das ist auch der entscheidende Punkt: Die Jugendämter warten nicht auf die Probleme; sie stapeln sich dort nämlich. Es ist keine Seltenheit, dass ein Mitarbeiter auf 70 Fälle kommt oder dass dieser Wert sogar überschritten wird. Nun können Sie sich vorstellen, wie es abläuft, wenn sich ein Mitarbeiter um 70 Familien – das können mehr als 70 Kinder sein – kümmern muss. Es gibt auch Wartelisten bei den Mitarbeitern, die entscheiden müssen, welche Familie sie als erste aufsuchen oder welche sie
noch verschieben und ob sie beruhigt ins Wochenende gehen können.
Es ist nicht so, dass wir nicht die Erkenntnisse hätten, sondern es mangelt bei der Umsetzung. Diese Probleme sind vor Ort bekannt, aber es fehlen die Ressourcen. Statt diese Jugendämter besser auszustatten, hat man mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor, fast 2,2 Millionen Euro in die Bürokratie zur Umsetzung dieses Gesetzentwurfes zu investieren – ich habe extra die Kosten für die Netzwerke herausgelassen, denn wir halten es für eine sehr gute Sache, dass das unterstützt wird; deshalb habe ich die finanzielle Unterscheidung gemacht –, ohne auch nur einem Kind persönlich vor Ort geholfen zu haben.
Den Kindern, von denen wir hier sprechen, kann nur durch eine professionelle Unterstützung der betroffenen Familien geholfen werden. Doch aus Mangel an Finanzmitteln ist das nicht möglich – viele Mitarbeiter sind schlicht überlastet. Das ist das Hauptproblem, wenn wir über Kinderschutz als solchen reden. Unserer Meinung nach ist es sinnvoller, direkt in die Hilfen an die Familien statt in die Bürokratie dieses Gesetzes zu investieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon jetzt haben sowohl Gesundheitsämter als auch Jugendämter darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Gesetzentwurf das Problem der Überlastung dieser Institutionen weiter verschärfen wird. Wer zur Anhörung anwesend war oder im Protokoll nachgelesen hat – die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes hat dort sehr deutlich gemacht: Wir haben schon jetzt Probleme, den gesetzlich definierten Auftrag von Kita- und Schuluntersuchungen durchzuführen. Einen neuen Auftrag werden wir mit dieser personellen Ausstattung nicht schaffen können.
Dieses neue Gesetz wird mit großer Sicherheit inhaltlich nicht umzusetzen sein – jedenfalls nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Wer das leugnet, schafft ein Gesetz ohne Wert oder – um es mit den Worten der Koalition zu sagen – ein Schaufenstergesetz.
Frau Schwarz hat noch einmal darauf verwiesen, dass diese verfassungsrechtlichen Bedenken mit der Übermittlung der Daten geringer werden und dass alles berücksichtigt würde. Jetzt frage ich Sie einmal, wie das umgesetzt werden soll; wie diesen überlasteten Gesundheitsämtern, die vom Kinderarzt oder von der Meldestelle die Mitteilung bekommen, dass ein Kind nicht zur Untersuchung war, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles des Kindes bekannt werden sollen. Sie müssen sich vorstellen: Die Gesundheitsämter bekommen eine Mitteilung, dass ein Kind nicht zur Untersuchung war. Sie schreiben daraufhin diese Familie an und wenn sich diese nicht vorstellt – wird dann im Gesundheitsamt gewürfelt, welche Familie ans Jugendamt weitergemeldet wird und welche nicht? Wie soll dieses rein bürokratische Monstrum umgesetzt werden mit einem Finanzmittelanteil von 2,2 Millionen Euro, ohne dass auch nur einem einzigen Kind unmittelbar geholfen wurde.
Noch etwas ärgert mich als Mutter, die sich gerade in diesem Untersuchungszyklus befindet, und als liberale Politikerin: Statt in Hilfe wird in Überwachung investiert. Dieser Gesetzentwurf installiert eine über 2 Millionen Euro teure und nach meiner Überzeugung wenig hilfreiche Überwachungsbürokratie für junge Familien. Meiner Ansicht nach können wir uns die Unprofessionalität in diesem Gesetzentwurf, der im Ansatz gut gedacht, aber wieder einmal so schlecht gemacht ist, dass wir damit sicherlich wieder vor Gericht landen werden, das einzelne Teile davon kippen wird, einfach nicht mehr gönnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesundheitsreform und der Gesundheitsfonds lassen sich kurz zusammenfassen: Die Stärkung der niedergelassen Fachärzte ist gescheitert, die Honorarreform missglückt. Die Ärzte sind auf der Straße und die Patienten in überfüllten Wartezimmern.
16,07 Euro ist der Betrag, mit dem in Sachsen Hautärzte die Grundversorgung für einen Patienten im I. Quartal 2009, das heißt von Januar bis März dieses Jahres, sicherstellen sollen. Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, bekommen Sie noch nicht einmal ein Abo im Fitness-Center, geschweige denn eine neue Frisur beim Friseur.
In Anbetracht dieser Zahlen ist es wirklich kein Wunder, dass sich die niedergelassenen Fachärzte von der Politik alleingelassen fühlen. Daran ändert auch die Abmilderung der schlimmsten Bestandteile der Honorarreform nichts. Frau Clauß, die heute nicht da ist, war – so stand es in der Zeitung – sehr euphorisch. Doch nach dem, was man aus der Kassenärztlichen Vereinigung und auch von den Ärzten hört, wird das II. Quartal wegen der Berechnungsgrundlage des vergangenen Jahres und der Verschiebung von Ostern aus dem I. in das II. Quartal noch viel schwieriger. Die Versuche, die negativen Folgen der Reform zu begrenzen, bringen keine Erfolge.
Wer die niedergelassenen Fachärzte dauerhaft erhalten will, wird um Reformen nicht herumkommen. Mir ist natürlich klar, dass die Begriffe Freiheit, Selbstständigkeit und Leistungsgerechtigkeit in der Aktuellen Debatte nicht gerade in Mode sind. Ich sehe nicht nur zu wenige Liberale, sondern leider sind auch die Konservativen zu leise, wenn es darum geht, nicht immer laut nach Verstaatlichung, Vergesellschaftung und dem heilversprechenden Superstaat zu rufen. In dem Sinne freue ich mich natürlich, dass Frau Strempel von der CDU-Fraktion heute deutliche und klare Worte gefunden hat. Ich hoffe, das wird auch in Zukunft so sein.
Etwa 60 bis 80 % des Gesamtumsatzes von Hautärzten – ich bleibe jetzt bei dieser Gruppe der Fachärzte – kommen aus den Einnahmen der sogenannten Regelleistungsvolumina. Das sind bei Hautärzten eben diese 16,07 Euro Behandlungsflatrate je Fall. Der Rest kommt im Wesentlichen von größeren Operationen und Laborleistungen.
Bitte schön.
Ich persönlich glaube, dass die Ärzte diese Reform in der Form so nicht wollten. Sie wollten eine Reform – das ist richtig –, aber sicherlich nicht in dem Maße, dass sie mit der Abschaffung ihres Berufsstandes rechnen müssen.
An der Stelle muss ich wirklich zurückfragen: Sind wir auf Bundes- oder Landesebene? Auf Landesebene kann ich Ihnen sagen, dass die Fachärzte bis heute nicht nachvollziehen können, wie die KV ihre Geldleistungen verteilt hat.
Lassen Sie mich zu den 16,07 Euro zurückkommen und schauen wir uns noch einmal an, was alles darin steckt. Seit 2009 gibt es ja den einheitlichen Bewertungsmaßstab. Bei einem Erstbesuch bei einem Arzt gibt es ein Gespräch, also einen Erstkontakt, für den die sogenannte Ordinariatsgebühr fällig wäre. Schaut man jetzt in den Abrechnungskalender, kann man dafür allein 13,83 Euro berechnen. Nach Adam Ries: 16,07 Euro minus 13,83 Euro bleiben 2,24 Euro für die Behandlung. Sie sehen, fast nichts.
Zudem müssen die Benachteiligungen gegenüber ambulanten Leistungen gegenüber Krankenhäusern und auch gegenüber Hausärzten abgebaut werden. Es kann eben nicht sein, dass ein Hausarzt für dieselbe Behandlung, zum Beispiel bei einem Hautcheck, schon jetzt in Bayern mehr bekommt als ein Hautarzt, das heißt also der entsprechende Facharzt. Ich bin mir sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist – wahrscheinlich schon im II. Quartal –, bis wir eine ähnliche Situation auch hier in Sachsen haben. Ich unterstütze zwar Hausärzte, bin aber der Meinung, dass ein entsprechend ausgebildeter Facharzt für die gleiche Leistung die entsprechende Bezahlung erhält.
Wir können es gern noch einmal mit dem Zwiegespräch mit Frau Schwarz probieren.
Frau Schwarz, ich glaube, Sie sind selbst Fachfrau genug, die weiß, wie sich die Zahlen zusammensetzen, nämlich aus den Fallwerten und dem Leistungsvolumina von 2007 und 2008. Dass diese in den Bundesländern sehr unterschiedlich waren und sich dementsprechend die Preise unterschiedlich zusammensetzen, ist logisch.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einfach versuchen, zum Schluss zu kommen. Es ist zudem noch absurd, dass man Patienten quasi dazu verpflichtet, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und danach den Facharzt. Natürlich kann und soll der Hausarzt eine wichtige Lotsenfunktion übernehmen, doch spekulieren offenbar einige in der Politik und auch in den Kassen darauf, dass dann nicht mehr der niedergelassene Arzt sofort aufgesucht wird, sondern die Einweisung ins Krankenhaus erfolgt. Das kann nach unserer Meinung nicht die Lösung sein.
Zum Schluss will ich noch einmal auf die Situation eingehen. Es sind eben nicht die Ärzte, die ihre Proteste auf dem Rücken der Patienten austragen, nein, es sind Ulla Schmidt und die Politik von SPD und CDU im Bund, die ihren gesundheitlichen Barrikadenkampf auf dem Rücken von Ärzten und Patienten austragen. Der Gesundheitsfonds macht Ärzte und Patienten gleichermaßen zu Verlierern der Reform, sicherlich an der Stelle nicht alle, aber leider viel zu viele. Es wird also Zeit für eine Reform der Reform.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 2007 waren im Freistaat Sachsen nach Aussage der Großen Anfrage circa 120 000 Menschen pflegebedürftig. Das bedeutete eine 6-prozentige Steigerung seit 2005. Damals waren es noch etwas mehr als 110 000 Pflegebedürftige hier in Sachsen. Zwei von drei Pflegebedürftigen werden auch noch heute zu Hause versorgt. Das verdient große Anerkennung und Wertschätzung, vor allem aber auch Dank für die Leistungen, die dort erbracht werden. Aber – so ist es eben auch – circa 43 000 Menschen befinden sich in stationären Einrichtungen. Auch deren Zahl steigt seit Jahren, allein 2007 gegenüber 2005 um 8% oder um knapp 4 000 Menschen.
Im Freistaat sind die stationären Pflegeeinrichtungen aber offenbar auf diesen steigenden Bedarf vorbereitet, was zumindest die Anzahl der vorhandenen Pflegeeinrichtungen betrifft. Ich kann es auch keinem verwehren – und das kann auch nur jemand aus persönlicher Betroffenheit sagen, der sich dieser Aufgabe der Pflege zu Hause nicht gewachsen fühlt, sei es aufgrund der beruflichen Tätigkeit, sei es aber auch der großen Arbeit und psychischen Belastung, die dahinter steht – hier ein generelles Ja oder Nein zur Pflege zu Hause oder zum Heim zu treffen. Das halte ich doch für sehr mutig, denn nur, wer es selbst
getan hat, sollte hier auch eine solche grundsätzliche Aussage treffen.