Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt, was nicht bedeuten muss, dass sie beurlaubt sind: Herr Dr. Müller, Herr Gebhardt, Frau Dr. Deicke, Frau Dr. Ernst und Herr Scheel.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 und 8 bis 9 festgelegt: CDU bis zu 95 Minuten, Linksfraktion bis zu 75 Minuten, SPD – –
SPD bis zu 50 Minuten, NPD 40 Minuten, FDP und GRÜNE ebenfalls jeweils 40 Minuten, fraktionslose MdL bis zu 7 Minuten und die Staatsregierung 75 Minuten.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Streichung des Tagesordnungspunktes 13, Kleine Anfragen, vorzunehmen, da es keine Anträge dazu gibt.
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, ob es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung Änderungswünsche gibt. – Dazu gibt es eine Wortmeldung. Herr Lehmann, bitte.
Herr Präsident! Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Erweiterung der Tagsordnung um den Punkt Fachregierungserklärung der Staatsregierung zum Thema Sachsen LB.
Meine Damen und Herren! Es liegt mir weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Linksfraktion, Drucksache 4/10616, „Aufforderung an den Ministerpräsidenten zur Abgabe einer Regierungserklärung zu neuerlichen Liquiditätslücken der Sachsen LB Europe und deren Folgen für den Fortgang der Verkaufsverhandlungen mit der LBBW und dem Landeshaushalt“, vor.
Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 54 Abs. 3 der GO die Dringlichkeit festzustellen. Dann würde dieser Antrag noch heute behandelt werden. Ich bitte um Einbringung und Begründung der Dringlichkeit.
Herr Präsident! Es ist eben, bevor eigentlich die Dringlichkeit aufgerufen worden ist, durch den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion mitgeteilt worden, dass es jetzt eine Fachregierungserklärung geben soll. Die Fachregierungserklärung stand bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf der
Tagesordnung. Wir begrüßen, dass es diese Regierungserklärung gibt. Bei Fachregierungserklärungen gibt es die Möglichkeit – das ist den Fraktionen vorbehalten –, nach Geschäftsordnung entsprechend zu reagieren, das heißt, mit Entschließungsanträgen und Ähnlichem.
Da wir soeben erst von der Fachregierungserklärung erfahren haben, beantrage ich für meine Fraktion eine Auszeit von 15 Minuten, weil wir das weitere Vorgehen angesichts dieser Situation jetzt besprechen müssen.
Ich bitte, dass der weiterhin als dringlich bezeichnete Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/10617, möglicherweise auch noch einmal innerhalb der Fraktion beraten wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf darum bitten, dass die Fraktionen mitteilen, wie sie sich bezüglich ihrer Dringlichen Anträge entschieden haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir halten es für dringend notwendig, dass im Sächsischen Landtag über die Krise der Sachsen LB gesprochen wird. Deswegen hatte die Linksfraktion den Dringlichen Antrag zur Abgabe einer Regierungserklärung eingebracht. Wir sehen, dass es jetzt im Tagesordnungspunkt 1 eine Fachregierungserklärung geben wird. Wir werten das als einen Teilerfolg unserer Initiative. Vor diesem Hintergrund ziehen wir unseren Dringlichen Antrag zurück.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion hatte den Dringlichen Antrag auf eine Regierungserklärung zu den Risiken der Sachsen LB gestellt, nachdem der Chef der Staatskanzlei im Präsidium erklärt hatte, dass es in dieser Woche keine Regierungserklärung geben wird.
Wir haben zur Kenntnis nehmen können, dass heute eine Fachregierungserklärung auf die Tagesordnung kommt. Wir bedauern es sehr, dass der Ministerpräsident angesichts der Historie der Krise der Sachsen LB und der persönlichen Verantwortung nicht selbst dazu Stellung nimmt, sondern den Finanzminister vorschickt.
Wir akzeptieren aber diese Fachregierungserklärung. Das Ziel unseres Antrages, das Schweigen der Staatsregierung zu brechen, ist damit erreicht und wir verzichten auf die Behandlung als Dringlicher Antrag am heutigen Tag.
Fachregierungserklärung der Staatsregierung „Verhandlungsstand zur Umsetzung des Grundlagenvertrages zur Sachsen LB"
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Nochmals zum Thema: Die Fachregierungserklärung lautet: „Verhandlungsstand zur Umsetzung des Grundlagenvertrages zur Sachsen LB“. Die Redezeiten sind wie folgt festgelegt: Die CDU-Fraktion erhält 50 Minuten, die Linksfraktion 35 Minuten, die SPD 15 Minuten; NPD, FDP und GRÜNE haben je 13 Minuten. Dies ist der Redeblock für Regierungserklärungen. Es gilt, nachdem der Staatsminister gesprochen hat, folgende Reihenfolge: Linksfraktion, CDU, SPD, NPD, FDP und GRÜNE. – Ich bitte nun, dass der Staatsminister der Finanzen, Herr Tillich, das Wort nimmt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vor, Ihnen den Verhandlungsstand über die Situation der Sachsen LB und der Gespräche mit der LBBW darzustellen und möchte ausdrücklich betonen, dass es die Situation, die sich auch medial gestaltet hat, als notwendig erkennen ließ, dass es heute zu diesem Bericht vor diesem Hohen Hause kommt. Denn ich denke, die Staatsregierung war sich in ihrer Kabinettssitzung einig, dass sich Gespräche und parallel eine Landtagssitzung hier im Sächsischen Landtag nicht miteinander vereinbaren und den Sächsischen Landtag nicht über den Zwischenstand informieren.
Insofern haben bereits gestern der Ministerpräsident und ich die Koalitionsfraktionen und anschließend auch die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen über die wichtigsten Aspekte der Verhandlungen zur Bewertung und Übertragung der Sachsen LB auf die LBBW informiert. Nunmehr ist die Gelegenheit, auch Sie, das heißt, das gesamte Plenum des Sächsischen Landtages, über den Zwischenstand zu informieren.
Meine Damen und Herren, ein kurzer Blick zurück: Wir haben am 26. August dieses Jahres eine Grundlagenvereinbarung zwischen der LBBW und der Sachsen LB bzw. zwischen den jeweiligen Anteilseignern geschlossen. Herr Kollege Metz hat die Inhalte dieser Vereinbarung in seiner Regierungserklärung am 31. August 2007 ausführlich erläutert. An den Umständen, die dieser Vereinbarung zugrunde liegen, hat sich nichts geändert. Zweifelsfrei ist aber, dass sich die Marktlage seit August nicht verbessert hat. Daraus kann folgen, dass sich die Einschätzung des Marktrisikos verändert hat. Dies wiederum ändert aus unserer Sicht jedoch nichts daran, dass die Grundlagenvereinbarung die Basis für unsere gemeinsame Lösung bleiben muss.
Die Grundlagenvereinbarung kann also aus unserer Sicht so umgesetzt werden. Sachsen fühlt sich an diese Vereinbarung gebunden und hat im Sinne einer gemeinsamen Lösung angeboten, im Hinblick auf die gegenwärtige
Situation gesprächsbereit zu sein, denn es geht um eine partnerschaftliche Fusion beider Banken, bei der natürlich beide Seiten ihren Beitrag zur Absicherung und Umsetzung des gemeinsamen Projektes leisten müssen; schließlich wird die Bank seit August 2007 treuhänderisch von der Landesbank Baden-Württemberg geführt. Der Verschmelzungsprozess ist faktisch im Gange und sehr weit gediehen. Nach der Grundlagenvereinbarung ist die LBBW ab dem 1. Januar 2008 Eigentümer der Bank, sofern sie nicht von der Vereinbarung zurücktreten kann. – Das ist die Faktenlage. Es ist klar, dass es bei einem derartigen Umsetzungsprozess, bei dem die Bewertung der Bank im Mittelpunkt steht, auch um Risikofragen und in der Folge um deren finanzielle Verarbeitung geht.
Ich bitte an dieser Stelle um Ihr Verständnis dafür, dass ich heute keine konkreten Fakten nennen oder bestätigen kann. Das ist so üblich, wenn man Verhandlungen führt. Diese Gespräche laufen; dabei werden viele Zahlen beraten, die von verschiedenen Ansätzen und Modellen abhängig sind. Jede Zeit wäre eine solche Momentaufnahme bzw. aus dem jeweiligen momentanen Zusammenhang herausgerissen.
Nunmehr allerdings hat uns die baden-württembergische Seite mit neuen Forderungen konfrontiert. Demnach soll der Freistaat Sachsen alle derzeit erkennbaren Marktrisiken durch eine Landesbürgschaft allein abdecken. Die LB Baden-Württemberg will diesbezüglich von Risiken freigestellt werden und keine Lastenteilung. Sie schlägt vielmehr dazu vor, einen Gesamtfonds zu gründen, in den alle Papiere, die einem Marktpreis- bzw. Ausfallrisiko unterliegen, eingebracht werden. Ein solcher Fonds muss kapitalmarktfähig sein.
Die kapitalmarktfinanzierten Strukturen der Sachsen LB haben ein Volumen von etwa 43 Milliarden Euro. Das ist die Zahl, die Sie auch aus den Medien kennen. Dies ist jedoch nicht der Risikobetrag, sondern das Fondsvolumen, welches regelmäßig refinanziert werden muss. Dies gelingt nur, wenn über einen gewissen Teil des Fonds ein Sicherungsschirm gelegt werden kann. Es herrschen allerdings unterschiedliche Meinungen über die notwendige Größe dieses Sicherungsschirmes und vor allem über die Beteiligung daran.
Meine Damen und Herren! Die LBBW will sich daran nicht beteiligen. Das heißt, Sachsen allein soll diese Ausgabe schultern. Dies ist angesichts unserer Gesetzes- und Haushaltslage unmöglich. Wir haben in unseren Gesprächen – zuletzt gestern – unmissverständlich klargemacht, dass Sachsen dies nicht leisten kann. Alle Gespräche der letzten Wochen rankten sich um diese Kernfragen der Sicherung im Zusammenhang mit der Bewertung. Die LBBW als größte deutsche Landesbank hat offenbar, wie viele andere Banken auch, mit den
Schwierigkeiten an den Finanzmärkten zu tun. Wir können daraus jedoch nicht erkennen, dass die LBBW nicht in der Lage wäre, dieses Risiko mit Sachsen gemeinsam abzuschirmen.
Dieses Problem muss jedoch gelöst werden; zum einen, um die Grundlagenvereinbarung weiterhin fristgerecht umzusetzen, zum anderen aber auch aus Verantwortung für den Finanzplatz Deutschland insgesamt. Von dauerhaften Schwierigkeiten oder einer nicht zufriedenstellenden Lösung würden enorme Belastungen für die Anteilseigner der LBBW, aber auch der Sachsen LB und womöglich für den Bankensektor in Deutschland entstehen. Beide Seiten stehen unter anderem deshalb in der Pflicht, sich in den nächsten Tagen zu einigen. Ich gehe davon aus, dass uns eine solche Einigung auch mit der LBBW gelingen wird.
Erstens. Wir diskutieren über Sicherheiten und Bürgschaften, und wir stimmen mit der LBBW überein, die Papiere bis zur Endfälligkeit zu halten. Es geht also um die Abschirmung von Risiken, damit Verluste überhaupt nicht erst entstehen. Das ist unser Thema.
Zweitens. Die sächsischen Sparkassen sind nicht in Gefahr. Das Schaltergeschäft ist von all diesen Problemen nicht berührt. Es geht hierbei um Eigentümerfragen der Landesbanken, um hoch komplizierte bilanztechnische Effekte – und nicht um die Spareinlagen der Kunden in Sachsen und anderswo.
Meine Damen und Herren! Sie können daran erkennen, dass wir intensiv an einer tragfähigen gemeinsamen Lösung arbeiten. Wir wollen eine faire Einigung, wir wollen eine Beteiligung der Landesbank BadenWürttemberg an der Risikoabschirmung. Unsere Position glaube ich damit klar dargelegt zu haben. Dafür werden wir in den weiteren Verhandlungen eintreten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister Tillich, ich glaube, das kann eben nicht Ihr Ernst gewesen sein.
Sie kündigen hier eine Fachregierungserklärung an bzw. die CDU lässt sie auf die Tagesordnung setzen, und dann beschäftigen Sie den Landtag mit halbseidenen Formulierungen ohne klare Aussagen zur aktuellen Situation. Das, Herr Staatsminister, hätten Sie sich wirklich sparen können – sich und uns.
Dennoch muss die Debatte sein und wir sind dankbar, dass wir sie führen können, weil sie zwingend notwendig ist.