Anita Tack
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Karin Weber, das sage ich Ihnen sehr gern, denn ich hatte von Ihnen ja den Auftrag, Initiativen auszulösen, damit wir hier zu einer besseren Lösung kommen. Sie sind in der Vergangenheit bzw. in der Amtszeit der vorangegangenen Bundesregierung daran gescheitert, dass die CDU-geführten Länder und auch Frau Aigner nicht bereit waren, sich auf eine gesetzliche Regelung einzulassen. Frau Aigner - Sie werden sich erinnern - hat damals darauf gesetzt, dass die Banken die Dispozinsen freiwillig senken. Das haben sie natürlich nicht getan.
Wir sind überzeugt, dass wir bei Dispo- und Überziehungskrediten unbedingt einen besseren Verbraucherschutz brauchen; das ist überfällig. Dafür reicht die derzeitige Rechtslage allerdings nicht aus. Sie wissen, dass die Banken und Kreditinstitute bei der EZB ihr Geld bei einem beachtenswert niedrigen Leitzins von 0,15 % sehr preiswert einkaufen können. Obwohl sich der Wert auf dem historischen Tiefpunkt befindet, wird den Kundinnen und Kunden im Durchschnitt ein Dispozinssatz von 10,7 % abverlangt. Ich finde, das ist eine Unverhältnismäßigkeit, die es zu korrigieren gilt. Die Banken und Kreditinstitute erzielen damit sehr hohe Gewinne, vor allem auf Kosten von Kundinnen und Kunden mit geringem Einkommen - Erwerbslose, Geringverdiener -, die darauf angewiesen sind, mit dem Dispokredit umzugehen, weil sie nicht über Rücklagen verfügen. Das trifft in erster Linie Menschen in Risikosituationen, die von Krisen wie Arbeitslosigkeit und Krankheit betroffen sind.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat im Mai einen, denke ich, guten Beschluss fassen können. Nur der Berliner Verbraucherschutzsenator Heilmann konnte sich nicht anschließen, ansonsten sind alle Länder hinsichtlich dieses Beschlusses mit im Boot. Er lautet folgendermaßen: Ab Mai haben die Banken sechs Monate Zeit, um flächendeckend eine Korrektur der Dispo- und Überziehungskredite vorzunehmen. Wir wissen nicht, inwieweit sie den Beschluss umsetzen werden, aber ich gehe davon aus, dass es nicht erfolgversprechend sein wird. Nach Ablauf der sechs Monate ist die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die die Banken zur Korrektur verpflichtet. Der zuständige Bundesminister Maas zeigt sich da sehr aufgeschlossen, und ich gehe davon aus, dass das zum Tragen kommt.
Zum Zweiten sollen die Banken gesetzlich aufgefordert werden, Kundinnen und Kunden, die ihr Konto dauerhaft überziehen müssen, weil ihre finanzielle Situation sie dazu zwingt, Alternativen anzubieten. Ich finde, diese flankierenden Maßnahmen sind wichtig, genauso wie geregelt werden soll, dass den Kundinnen und Kunden als weitergehende Maßnahme eine anbieterunabhängige Schuldnerberatung angeboten wird.
Drittens haben wir beschlossen, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz die Bundesregierung auffordert, Prüfungen
vorzunehmen, wie die Kreditwirtschaft stärker in die Finanzierung einer unabhängigen - das Wort betone ich - Schuldnerberatung einbezogen werden kann, um ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. - Vielen Dank.
Das ist ein guter Vorschlag. Den haben wir im Übrigen schon mehrmals im Parlament diskutiert. Einige von uns - ich nicht sitzen in Verwaltungsräten der Sparkassen, und ich finde es eine gute Idee, die Initiative zu ergreifen und die Sparkassen aufzufordern, mit gutem Beispiel voranzugehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Nonnemacher, ja, es ist ein Problem. Zur Qualitätssicherung bei der äußeren Leichenschau gibt es jetzt deshalb beim Institut für Rechtsmedizin der Charité in Berlin einen Studienauftrag, wird eine Studie erstellt. Im Rahmen dieser Studie werden die Aspekte der ärztlichen Leichenschau in Berlin und Brandenburg konkret untersucht.
Ein besonderes Augenmerk der Studie liegt beim Notarztdienst, bei denjenigen, die vor Ort sind, und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Brandenburger Gesundheitsämter beteiligen sich auch an dieser Studie. Es wird also eine Datenfülle geben, die es dann auszuwerten gilt. Wir erwarten von den Studienergebnissen Aussagen über die Qualität der ärztlichen Leichenschau, darüber, wie sie verbessert werden kann. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass das notwendig ist. Wir wollen auch Rückschlüsse für notwendige Änderungen im Medizinstudium ziehen, zum Beispiel zum rechtsmedizinischen bzw. zum medizinrechtlichen Lernumfang.
Jahrelang haben sich mehrere Fachministerkonferenzen - sowohl Justizfachministerkonferenzen wie auch die Gesundheitsminister - mit diesen Themen befasst. Es gibt Reformvorschläge, die geprüft werden, zum Beispiel folgende Verbesserungsvorschläge - vier will ich nennen: Verbesserung der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung, adäquate Qualitätskontrollen der Dokumentation, Einführung von Meldepflichten bei bestimmten Auffindesituationen - ich glaube, das ist auch noch einmal ein wichtiger Gesichtspunkt - und Einführung einer Leichennachschau durch Rechtsmedizinische Institute in konkret noch zu definierenden Fällen.
Es liegt also eine Vielzahl von Vorschlägen auf dem Tisch. Eine einheitliche Regelung für die gesamte Bundesrepublik wird es angesichts der Vielzahl an Akteuren - Länder, Landesärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser -, die alle eigene Zuständigkeiten haben, nicht geben, sodass es den Ländern obliegt, in eigenem Ermessen Verbesserungspotenzial zu prüfen und vor allen Dingen Schlussfolgerungen zu ziehen, die auch umgesetzt werden.
Da es um eine Fülle von Daten geht, rechnen wir damit, dass die Studienergebnisse im Herbst dieses Jahres vorliegen. Dann können wir uns gemeinsam darüber beugen und feststellen, welche Schlussfolgerungen zwingend zu ziehen sind.
Da ich in der Kürze der Zeit nicht alles darstellen konnte, verweise ich nochmals auf die Antwort auf die Anfrage, die von den Kollegen der FDP im Februar dieses Jahres zum gleichen Thema gestellt worden war.
Insoweit ja. Ich bin schon auf den Punkt „Verbesserung der ärztlichen Weiterbildung“ eingegangen. Dass die Ärzte eine entsprechende Qualifizierung erfahren, dafür bin ich ganz klar.
Keine Chance hat der Vorschlag, in einem Flächenland wie Brandenburg flächendeckend spezielle Leichenschaudienste einzurichten. Wir wollen den Weg gehen, dass die Ärztinnen und Ärzte besser qualifiziert werden, damit sie diese Aufgabe leisten können.
Nach Vorliegen der Studienergebnisse werden wir uns noch einmal intensiv damit befassen und die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen, und zwar mit allen Partnern zusammen, auch mit dem federführenden Innenministerium.
Schön.
War das eine Frage?
Okay. Wenn das eine Frage war, antworte ich wie folgt: Meine Kompetenz betrifft die Ärztinnen und Ärzte sowie all diejenigen, die im gesundheitlichen Bereich dafür zuständig sind. Ansonsten liegt die Zuständigkeit nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz beim Innenministerium. Wir werden uns in Auswertung der Ergebnisse der Studie darüber verständigen, ob gesetzliche Änderungen notwendig sind. Ansonsten ist die Frage, wie der Innenminister die Kompetenz der in seinem Bereich tätigen Beamten stärken wird, an ihn zu richten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie dieses Thema für die Aktuelle Stunde gewählt haben, auch wenn es, Herr Beyer, nicht so fröhlich hin und her ging. Ich finde, es sind viele Argumente ausgetauscht worden, und es war eine sehr sachbezogene Debatte.
Das Thema Tierhaltung, das effektiven Tierschutz und die Produktion gesunder Lebensmittel umfasst, bewegt zunehmend die Bürgerinnen und Bürger - das haben Sie schon deutlich gemacht -, und deswegen ist es gerechtfertigt, dass wir uns im Rahmen der Aktuellen Stunde austauschen, obwohl wir - das sehe ich auch so - die Kleine Anfrage sehr umfassend beantwortet haben.
Ich denke, wir haben auch deshalb, weil es die Bürgerinnen und Bürger sehr interessiert, die Pflicht und die Verantwortung, dieses Thema sehr ernst zu nehmen, und das tun wir. Es geht auch darum, festgefahrene Wege zu verlassen und uns an den Bedürfnissen nachhaltiger Tierproduktion, zum Beispiel auch am nachhaltigen Tierschutz, zu orientieren. Ein Bereich dabei ist der Einsatz von Antibiotika. Hier geht es unter anderem auch darum, unsere natürlichen Ressourcen wie das Wasser zu schützen, denn zunehmend werden Spuren von Antibiotika auch darauf hatten Sie hingewiesen - und anderen Medikamenten in unseren Wasserressourcen gefunden und sind dort nachweisbar.
Antibiotika - auch das unterstreiche ich deutlich - gehören zu den wertvollsten Arzneimitteln, die wir haben, und kaum eine andere Gruppe von Arzneimitteln ist in der Lage, eine Krankheitsursache zu beseitigen und so einen erkrankten Organismus innerhalb weniger Tage zu heilen. Daher können wir nicht auf antibiotische Wirkstoffe verzichten, nicht in der Humanmedizin und auch nicht in der Tiermedizin - das sage ich deutlich. Aber wir wissen auch, dass jeglicher Antibiotikaeinsatz in der Form von Resistenz von Bakterien gegenüber einem oder auch mehreren antibiotischen Wirkstoffen Spuren hinterlässt. Die einzige Möglichkeit der Vermeidung von Resistenzen bestünde im gänzlichem Verzicht auf Antibiotika - aber aus den genannten Gründen: Das können wir nicht.
Um diesem Problem nun zu begegnen und den Widerspruch aufzulösen, wäre es eine Antwort, den Antibiotikaeinsatz nicht nur auf das notwendige Einsatzgebiet zu reduzieren, sondern auch die tiermedizinisch angezeigten Antibiotikatherapien seltener zu machen. Das ist, glaube ich, der Anspruch: Seltener Antibiotika einsetzen. Das bedeutet, es muss alles dafür getan werden, dass Tiere seltener erkranken.
Mittlerweile ist es bekannt - darüber haben Sie auch gesprochen -, dass sich landwirtschaftliche Betriebe in Bezug auf die Häufigkeit ihrer Antibiotikatherapien erheblich unterscheiden, und es gibt offensichtlich Landwirte, die dauerhaft Tiere halten können, ohne dass Erkrankungen im nennenswerten Umfang auftreten und damit auch eine Antibiotikatherapie nur selten notwendig ist. In anderen Betrieben ist die Erkrankungsrate deutlich höher und folglich auch der Antibiotikaeinsatz, was letztendlich in der Erkenntnis auch dazu geführt hat, dass das Arzneimittelgesetz novelliert wurde. Ich unterstreiche auch, was Herr Dr. Luthardt gesagt hat: Wir finden, dass dieser gesetzliche Anspruch, also die Regelungen im Arzneimittelgesetz, nicht weit genug geht und da nachgesteuert werden muss.
Derzeit gehen wir davon aus, dass sich die Notwendigkeit eines Antibiotikaeinsatzes in solchen Betrieben mit höherem Antibiotikaverbrauch reduzieren ließe, wenn die Betriebe die Versorgung der Tiere, die Stallhygiene und auch alle Betriebsabläufe, die auf die Tiere einwirken, überprüfen und letztendlich verbessern würden. In der Folge würde dann auch der Gesamtverbrauch von Antibiotika in diesen Betrieben bei uns in Bran
denburg und auch insgesamt in Deutschland reduziert werden können. Das ist der Anspruch, der mit der Novelle verbunden ist. Genau diesen Zusammenhang greift die 16. Novelle Arzneimittelgesetz auf, indem sie erstens die Voraussetzungen für den Aufbau einer Datenbank schafft, zweitens mithilfe dieser Datenbank die Identifizierung sogenannter Vielverbraucher unter den Betrieben ermöglicht und drittens diesen Vielverbrauchern den gesetzlichen Auftrag erteilt, die Ursachen für den Antibiotikaeinsatz zu ermitteln und Schritte zur Reduzierung einzuleiten. Das ist also eine gesetzlich fixierte Aufgabe.
Das Arzneimittelgesetz nimmt die Tierhalter zu Recht in die Verantwortung für alles, was in ihren Betrieben mit den Tieren geschieht. Die Tierhalter sind verantwortlich dafür, die Lebensumstände der Tiere so zu gestalten, dass sie möglichst gesund bleiben und eine robuste Widerstandskraft gegen Infektionskrankheiten aufbauen können.
Eine andere Rolle haben die Behörden in unseren Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Umsetzung der Gesetzesnovelle. Die Landkreise haben die Aufgabe, mithilfe der länderübergreifenden Antibiotikadatenbank - so ist sie angelegt - die Mastbetriebe im eigenen Land zu registrieren und regelmäßig die Therapiehäufigkeit der Betriebe festzustellen. Anhand von Kennzahlen, die aus den betrieblichen Therapiehäufigkeiten abgeleitet werden, können dann kreisbezogen, landesbezogen und auch deutschlandweit Vielverbraucher erkannt werden. Wer als Vielverbraucher ermittelt wird, hat dann auch die unmissverständliche Regelung im Arzneimittelgesetz umzusetzen für den besteht die Pflicht -, den Antibiotikaeinsatz in seinen Betrieben zu senken, ohne dass er dazu gesondert aufgefordert werden muss. Damit besteht die gesetzliche Verpflichtung, hier zu handeln.
Unser Ministerium, meine Damen und Herren, arbeitet intensiv an der Umsetzung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund. Wir leiten seit Beginn des Jahres die Arbeitsgruppe „Tierarzneimittel“ im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz, und wir sind verantwortlich für den Aufbau der Datenbank. Wir sind auch verantwortlich für die vertragliche Vereinbarung mit den Betrieben, die Finanzierung und alle Fragen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung des Arzneimittelgesetzes stehen. Morgen und am übermorgigen Freitag steht letztendlich die Beschlussfassung im Rahmen der Verbraucherschutzkonferenz an, und ich gehe davon aus, dass wir den notwendigen Beschluss fassen können, der nicht einfach ist, weil sich hier unterschiedliche Landesinteressen - wie wir das im föderalen System kennen - noch behaupten wollen. Wir gehen aber davon aus, dass wir den Beschluss fassen können, sodass die terminliche Inbetriebnahme der Datenbank dann zum 01.07. dieses Jahres gewährleistet werden kann.
Herr Beyer und Herr Dombrowski haben darauf hingewiesen, dass die Behörden der Landkreise hier über die Umsetzung der Arzneimittelgesetzgebung der Novelle informiert wurden, werden und auch geschult werden. Wir haben ein sehr offenes Ohr für alle Probleme, die bisher in diesem Zusammenhang aufgetreten sind und auftreten werden, denn wir wissen, wir betreten Neuland, und Neuland hat bekanntermaßen immer auch mit neuen Problemen zu tun. Wir erfassen erstmals und dauerhaft sehr detaillierte Daten zu den landwirtschaftlichen Betrieben und verbinden diese letztendlich mit rechtlichen Konsequenzen. Darin besteht das Neuland, und da wird auch das eine oder
andere Problem bei der praktischen Umsetzung entstehen, aber wir werden es gemeinsam lösen. Wir werden dann mit der Datenerfassung anfangen.
Ich bin froh, dass wir uns heute noch einmal ausgetauscht haben, dass wir hier deutlich machen können, dass es gute Wege gibt, im Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter, zu gesünderen und damit auch wirtschaftlichen Tierhaltungen bei uns in Brandenburg einen weiteren Schritt voranzukommen. Ich werde Sie informieren, wie der aktuellen Beschlussfassung auf der Verbraucherschutzkonferenz entgegnet wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Jutta Lieske, das ist eine sehr spannende Frage. Auf die Antwort warten wir gemeinsam. Am 20. Mai - heute haben wir den 14. - wird sich der Landesfachbeirat zu einer außerordentlichen Sitzung treffen, um das Thema zu behandeln. Es war ja die Frist gesetzt, bis zum 31. März einzureichen.
Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal die vier Punkte nennen, um die es geht: Erstens die Überprüfung des Beschlusses zur Sanierung der B 158, zweitens die Sicherung des Kurmittelhauses in seiner klassischen Funktion, auch mit Mooranwendungen, drittens die Sicherung von Übernachtungsangeboten und viertens die Intensivierung der qualitativen Entwicklung - also Klassifizierung und Zertifizierung - des Gastgewerbes. Keine kleinen Aufgaben, dennoch findet die außerordentliche Sitzung erst am 20. Mai statt. Ich werde erst entscheiden können, wenn wir das Votum vom Landesfachbeirat haben. Das gibt es erst am 20. Mai, und dann wissen wir alle zusammen Bescheid.
So ist es vorgeschrieben. Die Unterlagen sind eingereicht, auf den letzten Poeng, wenn wir uns erinnern, am 31. März. Die Sondersitzung wird stattfinden, danach wird entschieden und danach wird der Stadt das Ergebnis übermittelt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Debatte und die vielfältigen Argumente. Ich will kurz noch einmal darauf eingehen:
Die Einrichtung eines Akzeptanzfonds für Schäden durch geschützte Tierarten wird ja öfter mal ins Spiel gebracht - wie auch heute - und vor allen Dingen immer dann, wenn man nicht akzeptieren kann, Herr Schippel, oder nicht akzeptieren will, dass zu einer intakten Lebensumwelt auch wildlebende Tiere und Pflanzenarten gehören.
(Bretz [CDU]: Also jetzt reicht‘s aber! Gerade Herr Schippel! Herr Schippel ist jetzt mein Freund! - Geläch- ter bei der CDU - Unruhe im Saal - Glocke des Präsiden- ten)
Das will ich noch einmal ganz dick unterstreichen. Wir profitieren doch alle davon, wenn wir eine gesunde Lebensumwelt haben, und hier ist insbesondere die wirtschaftliche Tätigkeit im Land, nämlich der Tourismus - als ein besonders wachsender, boomender Wirtschaftszweig der Naturtourismus - zu erwähnen.
Es gibt im Bundesnaturschutzgesetz keine Regelung zur Entschädigung von durch geschützte Tierarten verursachten Schäden, meine Damen und Herren. Sie haben hier als Gesetzgeber in Brandenburg in der Anpassung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes an das Bundesnaturschutzgesetz im vergangenen Jahr auch keine Regelung zur finanziellen Entschädigung aufgenommen. Auch in den Haushaltsberatungen gab es solche Anträge so nicht. Ich finde - das ist schon von Frau Steinmetzer-Mann und Herrn Jungclaus dargestellt worden -, auch aus gutem Grund: Eine gesetzliche Entschädigungsregelung wäre - das ist so, es gibt Erfahrungsträger - ein Fass ohne Boden und vor allen Dingen ein bürokratisches Monster.
Mit Ihrem Antrag haben Sie noch einmal bewiesen: So richtig wissen Sie auch nicht, aber es klingt immer gut, Akzeptanz zu schaffen für Schäden, die geschützte Tiere angerichtet haben.
Will also sagen: Es macht so, wie Sie zu argumentieren versucht haben, keinen Sinn. Und ich will Sie daran erinnern Herr Dombrowski hat es auch erwähnt -: Es gab zu Mitregierungszeiten der CDU ein Gänsemanagement - da waren 2 Millionen DM eingestellt -, aber es hat mehr Unzufriedenheit geschaffen als Zufriedenheit, sodass dann die Reißleine gezogen und es eingestellt worden ist.
Ich finde, es ist zu diesem Zeitpunkt und auf diese Art und Weise wohlfeil, einen Ausgleichsfonds zu fordern, der zusätzliche Mittel akquirieren soll, denn die Frage „Wer finanziert diesen Fonds, wer speist ihn?“ lassen Sie völlig offen. Darauf gibt es keine Antwort.
Ich hätte schon gern gewusst, was Sie sich da so vorstellen, woher das Geld kommen soll, wer aufgefordert werden soll, in diesen Fonds einzuzahlen.
Die vorangegangenen Landesregierungen haben schon Prüfungen durchgeführt. Ich erinnere an die Schaffung eines Ausgleichsfonds für den Alleenschutz. Das ist auch nicht zustande gekommen. Niemand hatte eine Antwort: Wer speist den Fonds freiwillig, und wer stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung?
Meine Damen und Herren! Wenn wir in Brandenburg von Nutzungskonflikten oder von Schäden durch geschützte Tierarten reden, meinen wir in aller Regel Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen; das ist schon dargestellt worden. Deshalb will ich darauf hinweisen, dass in Brandenburg - in anderen EU-Ländern auch - die Landwirtschaft vom europäischen Steuerzahler und damit von jedem von uns gefördert wird. Das ist auch richtig so. Jeder Flächenbewirtschafter/jede Flächenbewirtschafterin erhält eine Prämie von bis zu 300 Euro pro Hektar für eine dauerhaft umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen. Sie wissen, welch große Aufgabe das ist. Mancherorts wird sie vielleicht nicht ganz zufriedenstellend erfüllt.
Die Europäische Kommission nennt als Voraussetzung bzw. Begründung für die europäische Landwirtschaftspolitik die Erhaltung der Gemeingüter und der biologischen Vielfalt. Es wird eindeutig beschrieben, warum es diese Direktzahlungen bzw. Flächenprämien gibt. Der Ausgleichsfonds, von dem in dem Antrag die Rede ist, existiert bereits. Er dient dazu, die natürlichen Ressourcen zu erhalten und zu regenerieren. Das ist die Aufgabe, deshalb gibt es diese Prämie.
Zu den in diesem Zusammenhang zu nennenden Arten gehören bei uns in Brandenburg die Gänse und die Kraniche des großen transeuropäischen Vogelzuges, aber auch die Biber und die Fischotter. Letztere waren - Sie erinnern sich sicherlich - vor kurzem noch vom Aussterben bedroht. Wir können durchaus stolz darauf sein, dass wir sagen können: Es ist ein Erfolg der Umweltpolitik des Landes Brandenburg in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, dass diese Arten heute nicht mehr gefährdet sind.
Ich bin Herrn Beyer dankbar, dass er die Tierarten aufgezählt hat, die unter das Jagdrecht fallen. Über die Jagdabgabe gibt es auch im Verantwortungsbereich des Landwirtschaftsministeriums Möglichkeiten, entsprechend zu reagieren.
Meine Damen und Herren! Nutzungskonflikte mit Tieren werden in unserem Land auf der Grundlage der geltenden Gesetze gelöst. Für die Abwendung erheblicher Schäden gelten die gesetzlichen Regelungen der Ausnahme bzw. Befreiung vom Bundesnaturschutzgesetz. Die Zugriffsmöglichkeiten werden, wie die Diskussion um die Verordnung zum Bibermanagement und zur Kormoranverordnung zeigt, in Brandenburg ausgeschöpft und, wie ich finde, zielgenau angewendet.
Für Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Arten stehen EU-Mittel zur Verfügung; diese sind auch für die nächste Förderperiode eingeplant. Wir wissen aber - deshalb stellt sich durchaus die Frage nach dem Geld -, dass weniger als in der aktuellen Förderperiode zur Verfügung stehen wird.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wenn Sie mit diesem Antrag eine Erwartungshaltung hinsichtlich neuer fi
nanzieller Unterstützung wecken, müssen Sie uns allerdings stichhaltig darlegen - Herr Dombrowski hat noch Redezeit -, wer diese finanziellen Mittel in welcher Größenordnung aufbringen soll. Wir haben jedenfalls Interesse daran, das zu hören.
Ein Miteinander von Natur und Mensch in Brandenburg ist sehr gut möglich. Wir agieren entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten; einige haben wir selbst im Landesrecht geschaffen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Jutta Lieske, die beschriebene Situation wird sicherlich an anderen Orten im Land Brandenburg genauso darstellbar sein. Sie wissen, dass die Kassenärztliche Vereinigung zur Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gehört und auch deshalb so wichtig ist, weil sie den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung hat. Sie bemüht sich also darum, Ärztinnen und Ärzte dahin zu bekommen, wo es Arztplätze zu besetzen gilt.
Die Situation der hausärztlichen Versorgung im Mittelbereich in Bad Freienwalde stellt sich aktuell - das will ich darstellen, damit wir sehen, wie die Situation ist - folgendermaßen dar: Mit einer Anzahl von 19,75 Ärzten - das klingt komisch, aber manche Ärzte arbeiten ja in Teilzeit, deshalb kommt diese Zahl zustande - wird ein Versorgungsgrad von 104,1 % erreicht. Auch das überrascht wieder, hat aber zur Folge, dass weitere Niederlassungen in diesem Mittelbereich möglich sind. Zulassungssperren werden erst ausgesprochen, wenn ein Versorgungsgrad von 110 % erreicht ist.
Der Antrag - das haben Sie beschrieben - für Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist beim Zulassungsausschuss der jeweiligen KV zu stellen. Das ist erfolgt. Auch die Antragsstellung eines Arztes in einem zugelassenen MVZ bedarf der
Genehmigung des Zulassungsausschusses. Also sind gleiche Bedingungen für die Entscheidung gegeben.
Sie haben dargestellt, dass die Anträge gestellt sind. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Genehmigung der Einstellung einer Hausärztin für die ausschließliche Tätigkeit in dieser Zweigpraxis gestellt.
Nun noch einmal die komplizierte Darstellung, wann so etwas genehmigt werden kann: Vertragsärztliche Tätigkeiten außerhalb eines Vertragssitzes an weiteren Orten sind zulässig, wenn dies erstens die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert - davon gehen wir einmal aus - und zweitens die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird. Daran können Sie schon erkennen: Eine weite Interpretationsmöglichkeit ist da gegeben. Es ist wirklich der KV und dem Zulassungsgremium überlassen, hier eine Genehmigung zu erteilen. Wie die Nachfrage bei der KV ergeben hat, wird das in den nächsten zwei Wochen erfolgen.
Diese Frage kann ich nicht beantworten. Da müssen wir bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen, die uns das sicherlich sagen wird. Das ist mit einem einfachen Telefonat zu bewerkstelligen, was ich gern übernehme.
Ich will aber noch daran erinnern, dass gestern die kreisliche Gesundheitskonferenz im MOL ins Leben gerufen wurde und dieses Gremium - das finde ich richtig, weshalb ich es hier auch noch einmal für andere Landkreise erwähne - den Fokus genau auf die Fragen legen wird: Wo bestehen Probleme? Wo gibt es möglicherweise eine Unterstützung für die Entscheidung - auch der Entscheidung der KV - zugunsten der Versorgung in der Region?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ab 1. Mai dieses Jahres tritt das neu gefasste Bundestiergesundheitsgesetz in Kraft. Damit wird das geltende Bundestierseuchengesetz abgelöst. Zeitgleich bedarf es eines Ausführungsgesetzes des Landes. In erster Linie wollen wir formalrechtliche Anpassungen an das neue Tiergesundheitsgesetz vollziehen.
Inhaltlich schafft der Gesetzentwurf verbesserte Rahmenbedingungen für eine schlagkräftige Tierseuchenbekämpfung unter Fortführung bewährter Elemente. Gleichzeitig werden die berechtigten Interessen der Vollzugsbehörden und der Tierhalter besser berücksichtigt. So wird der bereits bestehende Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes auf eine nun eindeutige rechtliche Grundlage gestellt. Diese Expertengruppe wird landesweit tätig in der Planung überregionaler Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen in speziellen Ermittlungstätigkeiten, in Tierseuchenfällen und im Tierseuchenkrisenmanagement. Der Tierseuchenbekämpfungsdienst berät und unterstützt das Ministerium sowohl bei der planmäßigen Zurückdrängung und Tilgung chronischer Infektionskrankheiten als auch im Krisenmanagement hoch ansteckender Tierseuchen. Dazu gehören zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche, die Geflügelpest oder auch die Afrikanische oder die klassische Schweinepest.
In Anerkennung der Personalhoheit der Kommunen wird zukünftig auf die zwingende Verbeamtung des Amtstierarztes verzichtet. Die an ihn gestellten Qualifikationsanforderungen werden jedoch beibehalten. Darüber sind wir uns, wie ich glaube, einig. Darüber hinaus wird für die Kreisordnungsbehörden die Möglichkeit geschaffen, auch andere fachkundige Personen
zur qualifizierten Unterstützung des Amtstierarztes einzubeziehen. Zum Beispiel können Bienensachverständige hinzugezogen werden, um den Amtstierarzt bei seiner Aufgabenerfüllung zu begleiten.
Die Gesetzesnovelle beinhaltet des Weiteren Regelungen zum Datenschutz. Diese sollen sowohl den Behörden als auch den Tierhaltern eine effektive oder schnelle Datenübermittlung ermöglichen und vor allen Dingen künftig Doppelarbeiten vermeiden.
Meine Damen und Herren, Tierseuchen haben im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Wir wissen darum. Mit der Novellierung der tierseuchenrechtlichen Regelungen wird das bewährte Brandenburger System der Tierseuchenprophylaxe und der Tierseuchenbekämpfung in Zusammenarbeit zwischen Behörden und den Tierhaltern weiter gestärkt. Die damit verbundene weitere Förderung der Tiergesundheit bei uns im Land und vor allem in unseren Tierbeständen ist Voraussetzung für die Produktion sicherer Lebensmittel. Daran haben wir alle ein Interesse. Sie stärkt sowohl den Verbraucherschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tierproduktion. In diesem Sinne werbe ich um die Überweisung und die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! - Bitte das Pult nicht weiter herunterfahren, ich bin nicht so klein! - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von der Tiergesundheit zur Gesundheitsregion BerlinBrandenburg - die Tagesordnung ist, finde ich, schon sehr gut sortiert. Die gesundheitliche Versorgung ist für jede Bürgerin und jeden Bürger in Brandenburg ein hohes Gut. Sie ist sehr wichtig und auch ausschlaggebend für eine gute Lebensqualität.
Dieser Aufgabe stellen wir uns selbstverständlich mit allem Nachdruck, ganz besonders mit unseren Bemühungen um unsere Krankenhäuser in Brandenburg: um ihre Standorte, die technische und personelle Ausstattung mit der notwendigen Anzahl an Ärztinnen und Ärzten, Schwestern, Pflegerinnen und Pflegern. Die Krankenhäuser und Reha-Kliniken in Brandenburg bieten immerhin 27 000 Menschen eine Berufsausbildung und ein sicheres Einkommen. Das ist ein sehr großes Potenzial. Für uns ist das eine große Herausforderung, zum einen an den Landeshaushalt - das will ich besonders erwähnen -: Jahr für Jahr finanzieren wir mit Landesmitteln die Investitionsförderung im Krankenhausbereich und sind da zuverlässige Partner. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir seit 1991 mit über 4 Milliarden Euro nach. Allein im vergangenen Jahr 2013 und in diesem Jahr beträgt das Fördervolumen für die Krankenhäuser insgesamt 219,1 Millionen Euro. Zum anderen sind wir als Landesregierung und Landesparlament sprich die Politik - gefordert, denn die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ist ein wichtiger Bereich, in dem noch zahlreiche Hemmnisse abgebaut werden müssen. Dieser Bereich ist für das Gesundheitssystem in Gänze und für eine zukunftsfähige Ausrichtung unverzichtbar. Es gibt eine Verbindung zu den vielen anderen Bereichen, die die Versorgungsketten mitgestalten - Apotheken, Pflegedienste, aber auch wirtschaftsorientierte Bereiche wie Pharmazie, Medizintechnik und nicht zuletzt die medizinische Forschung -, die Behandlungserfolge unterstützen, begleiten oder sogar erst ermöglichen.
Immerhin sind 14,2 % aller Erwerbstätigen in der Gesundheitswirtschaft in der Region Berlin-Brandenburg beschäftigt. Sie ist mit Abstand die größte Wachstumsbranche der Region, die Bruttowertschöpfung liegt bei 16 Milliarden Euro. Wir wollen eine gute Versorgung der Menschen organisieren, das Schrittmaß des Fortschritts in der Medizin und Medizintechnik halten und den Brandenburger Bürgerinnen und Bürgern in der Region Berlin-Brandenburg zugute kommen lassen.
Der Schulterschluss mit Berlin ist deshalb für uns in der Gesundheitswirtschaft unverzichtbar, denn die Metropole mit ihrem Know-how ist ein wichtiger Motor bei der gesamten Entwicklung. Exzellente Forschung und akademische Lehre sowie modernste Medizintechnik sollen auch in Brandenburg zum Einsatz und zur Wirkung kommen - zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Wie wir diesen Prozess organisiert haben, haben wir Ihnen in dem Bericht dargelegt; darin ist es nachzulesen. Die Landesregierung und das Gesundheitsministerium als federführendes Ministerium vertreten im Cluster Gesundheitswirtschaft konsequent die Brandenburger Interessen. Der Masterplan „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ ist ein strategisches Instrument für die Entwicklung der nächsten Jahre. Der Prozess wird durch einen hauptamtlichen Cluster-Manager mit professioneller Arbeits- und Vernetzungsstruktur organisiert. Wir haben in der Vergangenheit vieles umstrukturiert, damit es effektiver und optimal gestaltet werden kann. Die Beratungsformen - Expertenworkshops und anderes - sind ebenso wie das Management paritätisch durch Brandenburger und Berliner Experten besetzt. Sie bilden die Basis einer breiten Diskussion über Ländergrenzen hinweg.
Wir widmen uns eindeutig den Schnittstellen in der Versorgungslandschaft und der Notwendigkeit, eine sektorenübergreifende Versorgung zu etablieren; wir haben schon oft darüber gesprochen und werden es noch oft tun. Neue Versorgungsketten zu erproben ist unser Ziel. Unterstützt wird diese Entwicklung in beiden Ländern durch die Schaffung eines gemeinsamen Landesgremiums als Beratungsinstitution; darüber haben wir gestern gesprochen. Wir unterstreichen die Aufgabenteilung in der gesundheitlichen Versorgung zwischen Berlin und Brandenburg; das zu sagen ist mir wichtig. Das Land Brandenburg hält für die gesamte Versorgungsregion BerlinBrandenburg eine ausreichende Zahl an Reha-Betten in höchster Qualität bereit und sichert - sofern notwendig - eine hochwertige Versorgung nach dem Klinikaufenthalt.
Unsere Aufmerksamkeit gilt auch dem Erhalt von Gesundheit und Aktivität im täglichen Leben. Das Gesundheitsbewusstsein der Menschen zu fördern und präventiven Angeboten Raum zu geben ist ein wichtiges Gebot in unserer Zeit. In diesem Bemühen sind wir bestrebt, die Aktivitäten des öffentlichen Gesundheitsdienstes in ihrer Wirksamkeit nach Kräften zu unterstützen. Auch hier will ich unterstreichen: Wir setzen auf einen wirklich zukunftsorientierten Gesetzentwurf für Prävention und Gesundheitsvorsorge, den der Bundesgesundheitsminister angekündigt hat. Wir warten dringend darauf.
Ich will gern wiederholen: Die Förderung der Telemedizin im Land Brandenburg zur Erhöhung der Reichweite medizinischer Versorgung ist für uns ein wichtiges Thema, insbesondere auch für den ländlichen Raum. Die Potenziale der Telemedizin müssen wir nutzen und weiter nutzbar machen. Darüber werde ich
in den nächsten Tagen mit dem Hausärzteverband und der Landesärztekammer sprechen. In dem Bereich müssen vorhandene Hemmnisse abgebaut werden.
Selbstverständlich - das ist das übergreifende Thema - ist die Frage nach gut ausgebildetem Personal für die gesamte gesundheitliche Infrastruktur von hohem Wert und großer Wichtigkeit; denn wir wissen ja alle sehr genau, dass für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region ausreichend und gut bezahlte Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen. Deshalb ist die Nachwuchskräftesicherung im Cluster Gesundheitswirtschaft und im Managementplan natürlich ein großer Schwerpunkt und ein spezielles Handlungsfeld.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich kann nicht auf alles eingehen, was wir im Bericht widergespiegelt haben, der Masterplan ist um ein Vielfaches umfänglicher, aber ich glaube, die heutige Diskussion wird nicht die letzte gewesen sein, und wir können auch gern im Gesundheitsausschuss weiter darüber diskutieren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In aller gebotenen Kürze möchte ich auf einige dargestellte Problemfelder eingehen. Das eine betrifft die Zusammenarbeit mit Berlin: Diese ist gut, auch wenn sie natürlich besser werden kann. Das andere betrifft die Zuverlässigkeit; Sie haben das Stichwort „Reha“ angesprochen.
Den Gesundheitstourismus finden Sie bereits im Bericht. Im Cluster-Managementplan gibt es dazu ein großes Kapitel. Natürlich hat dies auch etwas mit dem Kurtourismus in Brandenburg zu tun. Kürzlich war auf der ITB zu sehen, dass wir hinsichtlich des Gesundheitstourismus in Brandenburg sehr gut aufgestellt sind. Wenn das nicht ausreichend dargestellt wurde, muss das nachgearbeitet werden, keine Frage.
Zu Herrn Genilke wollte ich gern noch Folgendes sagen: Sie sitzen im Aufsichtsrat einer Klinik, was gut ist. Jedoch wünschte ich mir, dass Sie vor allem auch angesichts der Tatsache der anwesenden Gäste aus Finsterwalde bei der Vermittlung dessen, wie es um das Krankenhaus bzw. um die Krankenhausplanung bestellt ist, ein wenig transparenter vorgegangen wären. Schließlich haben wir - darüber haben wir hier gesprochen - zwei Jahre lang diesen Krankenhausplan gemeinsam mit jedem Krankenhausträger gemeinschaftlich ausgehandelt. Am Ende erfolgte dann gemeinsam mit den Krankenkassen bzw. mit allen Partnern der Bescheid. Damit kann man umgehen. Es kann geklagt werden, keine Frage; dafür gibt es die Rechtsmittel. Vorher ist aber schon alles gemeinschaftlich verabredet worden. Das will ich zur Wahrheit hinzufügen.
Wenn Sie fragen, wie es finanziell weitergeht, dann will ich außerdem hinzufügen: Das Parlament hat das Finanzierungsgesetz beschlossen, wonach wir die Finanzierung von einer Einzelfinanzierung auf eine Pauschalfinanzierung umstellen. Vielleicht mögen Sie sich daran erinnern, aber das ist auch nachlesbar. In dem Gesetz steht, nach welchen Kriterien die Krankenhäuser eine Investitionsförderung erhalten. Das ist also auch für Ihr Krankenhaus völlig transparent und nachvollziehbar.
Wenn es ein Problem geben sollte, dann können wir gern darüber reden. Die Umstellung gibt es aber schon seit dem vergangenen Jahr und uns sind von den Krankenhäusern keine Pro
bleme bekannt geworden. Es gab eine große Zustimmung dazu, dass wir dieses Gesetz gemeinschaftlich auf, ich denke, moderne Füße gestellt haben. Die Krankenhausträger können selbstständig entscheiden, wann und wofür sie die Investitionsmittel einsetzen.
Das wollte ich gern noch ergänzend sagen. Wenn es trotzdem noch Einzelprobleme geben sollte, dann können wir gern darüber reden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für Ihre sachbezogene Debatte. Es ist so: Gegenüber dem Jahr 2012 hat sich die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im vergangenen Jahr fast verdoppelt. Und Sie wissen auch, Sie haben es beschrieben: Die Menschen kommen teilweise nach erheblichen psychischen Belastungen in unser Land, und demzufolge ist eine medizinische Versorgung, die die individuellen Bedürfnisse der Menschen beachtet, für uns eine Selbstverständlichkeit. Das will ich ganz deutlich unterstreichen.
Bei der medizinischen Versorgung wollen wir deutlich zwischen der sogenannten Erstuntersuchung und der allgemeinen medizinischen Betreuung für diese Menschen unterscheiden.
Die Erstuntersuchung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber und auch der Flüchtlinge erfolgt durch das Gesundheitsamt des Landeskreises Oder-Spree. Der Landkreis kann hier auf die Unterstützung - das will ich dick unterstreichen - der beiden Krankenhäuser in Eisenhüttenstadt und Beeskow in Kooperation rechnen. Ich war in beiden Krankenhäusern. Wir haben die Verabredung getroffen, dass hier wirklich eine gesicherte medizinische Betreuung stattfinden kann.
Über die Honorarärztin ist bereits gesprochen worden, auch ihre altersmäßige Eingruppierung. All das ist eine Widerspiegelung dessen, wie die Situation ist. Sie wissen, dass die Kosten vom Land an den Landkreis erstattet werden. Der Landkreis hat ja diese Aufgabe mit seinem Gesundheitsamt zu übernehmen. Die Kosten der Betreuung sind gestiegen - das ist richtig -, weil die Betreuung intensiver geworden ist.
Wir haben den Kostensatz von durchschnittlich 35 Euro auf 138 Euro angehoben, damit die Finanzierung seitens des Landes wirklich kostendeckend ist.
Da die Asylsuchenden vorerst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, sind sie auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes auf übertragbare Krankheiten, insbesondere auf Tuberkulose, zu untersuchen. Hierbei wird neben einer umfänglichen Anamnese bei entsprechenden Krankheitsanzeichen auch eine Röntgenaufnahme der Lunge gefertigt; das ist selbstverständlich. An die Adresse derjenigen, die das infrage gestellt haben, möchte ich sagen: Weder der Landkreis noch das Land agieren da leichtfertig.
Um auch den in der Zentralen Ausländerbehörde arbeitenden Ärztinnen und Ärzten eine zeitgemäße Arbeitsausstattung zur Verfügung zu stellen, wurden Internetanschlüsse geschaffen heutzutage eine Selbstverständlichkeit, da haben Sie Recht -, sodass eine Anbindung an das IT-Netz der Kreisverwaltung, das heißt den öffentlichen Gesundheitsdienst, möglich ist. So viel zur Erstuntersuchung.
Die allgemeinmedizinische Betreuung ist dagegen Aufgabe der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt. Sie erfolgt derzeit durch zwei Krankenschwestern, eine Medizinische Fachangestellte sowie einen in Eisenhüttenstadt niedergelassenen Arzt, der zweimal wöchentlich für drei Stunden in der Zentralen Aufnahmestelle praktiziert und die Patientinnen und Patienten betreut. Von dort werden die Menschen bei Bedarf zuverlässig an externe Fachärzte oder ins Krankenhaus überwiesen. Die Abrechnungszahlen in den vergangenen Jahren zeigen uns, dass dieses System auch bei zunehmenden Zahlen von Asylbewerbern und Flüchtlingen gut funktioniert. So sind zum Beispiel die abgerechneten Kosten für externe ambulante Behandlungen von 1,8 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 3,04 Millionen Euro im vergangenen Jahr gestiegen, was die Leistungen in der medizinischen Betreuung widerspiegelt.
Ich will versichern, dass alle Patienten hinsichtlich ihrer Erkrankungen ausreichend versorgt werden und dass die gute Betreuung nicht generell infrage gestellt wird. Für den Mediziner, der vor Ort ist, wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die eigene Praxissoftware auch für Untersuchungen in den Räumen der ZAST genutzt werden kann. Es gab entsprechende technische Umrüstungen. Im MUGV und im MASGF werden gegenwärtig die Vorbereitungen getroffen - darüber ist im AUGV gesprochen worden -, um eine Chip-Karte in Verant
wortung der AOK Nordost und der Sozialbehörden einzuführen. Ich bitte Sie, in Ihren Landkreisen dafür zu werben - es gibt einen Mustervertrag für alle 14 Landkreise und die 4 kreisfreien Städte -, dass diese Vereinbarungen bzw. Verträge für alle gleichermaßen geschlossen werden.
Die Ärztinnen und Ärzte gehen auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen ein und versuchen, ihnen stets mit dem nötigen Respekt und Einführungsvermögen medizinisch zu helfen. Bei sprachlichen Barrieren werden Dolmetscher hinzugezogen; ich will deutlich unterstreichen, dass alle Möglichkeiten genutzt werden.
Um auf Ihr Thema einzugehen, kultursensible medizinische Versorgung in die Rahmenpläne der Hochschulen aufzunehmen: Wie Sie wissen, haben wir keine eigene Medizinische Hochschule. Wir werden dieses Anliegen gern der Charité antragen. Vor allem aber habe ich in Verabredung mit der Landesärztekammer Brandenburg zu prüfen, ob grundsätzlich eine Berücksichtigung im Rahmen der Weiterbildungspläne möglich ist. Ich glaube, es wird möglich sein, dies in Form einer Weiterbildung umzusetzen, sodass kultursensible medizinische Versorgung erlernt und angewandt werden kann.
Insbesondere vor dem Hintergrund weiter wachsender Zahlen von Asylsuchenden und Flüchtlingen arbeiten wir gemeinsam mit dem Innenministerium an einer Zukunftslösung, um andere Strukturen auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung ins Auge zu fassen. Da wollen wir Erfahrungen sammeln und gute Ideen strategisch untersetzen. Das dauert jedoch noch einige Zeit. Ich habe kürzlich mit dem zuständigen Landrat Zalenga über all diese Pläne und Abstimmungen gesprochen. Wir sind uns einig, dass wir dies gemeinsam mit dem Innenminister als Zukunftsaufgabe betrachten, um der wachsenden Zahl an Flüchtlingen und Asylsuchenden gerecht zu werden.
Das wollte ich Ihnen dazu sagen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Marco Büchel, ja, genau, wir haben das Gemeinsame Landesgremium am 12. März dieses Jahres gegründet. Wir haben die notwendigen Beschlüsse gefasst, uns zum Beispiel eine Geschäftsord
nung gegeben und weitere Beschlüsse zur Verabredung gefasst, um die Arbeitsfähigkeit herzustellen. Sie wissen ja, dieses Gemeinsame Landesgremium basiert auf dem Gesetz, das wir hier im Oktober vergangenen Jahres gemeinsam verabschiedet haben, auf dem sogenannten Landesgremiumgesetz. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass es Mitglieder gibt, die stimmberechtigt sind, und dass es des Weiteren Expertinnen und Experten gibt, die mit beratender Stimme in diesem Gremium sind. Die Stimmberechtigten sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft, die kommunalen Spitzenverbände. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, die sektorenübergreifende flächendeckende gesundheitliche Versorgung bei uns im Land in den Fokus zu nehmen und nach Lösungen zu suchen, wie diese in Zukunft gesichert werden kann und welche guten Modelle es gibt.
Wir haben - ich sagte es schon - die Geschäftsordnung beschlossen, die für solch ein Gremium ja ziemlich wichtig ist. Und wir müssen ja einstimmige Beschlüsse fassen. Das sind immer schon Herausforderungen, hier auf den Punkt zu kommen.
Wir haben beschlossen, dass wir die Arbeit in diesem Jahr unter das Motto stellen: Beispiele guter Praxis nutzen, Innovationsräume ausleuchten und vor allen Dingen Impulse für die Landes- und Bundespolitik geben; denn wir alle wissen, dass es eine Reihe gesetzlicher Hemmnisse gibt, die uns auf diesem Weg nicht förderlich sind. Darauf wollen wir hinweisen und auf Änderungen hinwirken. Und wir wollen mit diesem Landesgremium eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau im Land ermöglichen. Wir wollen regionale Fragen in den Fokus nehmen; denn wir wollen zugeschnittene, passende Lösungen auf den Weg bringen, und wir wollen den Austausch guter Modelle forcieren, vor allen Dingen - was ich schon sagte - versuchen, Umsetzungshemmnisse abzubauen. Da gibt es eine Reihe, insbesondere was den Bund betrifft.
Wir haben beschlossen, dass wir einen Arbeitsausschuss ins Leben rufen, der - als erste Aufgabe - bis zum III. Quartal dieses Jahres Vorschläge für Modellregionen bzw. Modellstandorte und konkrete Innovationsansätze erarbeiten soll, um deutlich zu machen: Was ist zu leisten, um gemeinsam regionale Lösungen für die gesundheitliche Versorgung in der Zukunft zu organisieren? Bei der Gründungsveranstaltung war eine gute und optimistische Stimmung, die Aufgaben gemeinsam anzugehen, und zwar auch mit den Kolleginnen und Kollegen, die - wie die Patientenvertretung und andere - eine beratende Stimme haben.
Wir hatten unserer Veranstaltung zwei wissenschaftliche Beiträge vorangestellt. Das war sehr gut, um uns von außen einen Blick auf die Situation in Brandenburg geben zu lassen. Frau Prof. Pahl-Weber hat in ihrem Beitrag zum Thema „Die ‚Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse‘ - in ungleichen Siedlungsräumen“ gesprochen. Das ist genau das Thema, das in Brandenburg Tatsache ist und uns auf den Nägeln brennt. Wir hatten einen Vortrag von Frau Prof. Sundmacher: „Beispiele guter Praxis nutzen - Innovationsräume ausleuchten - Impulse für Landes- und Bundespolitik geben“. Die beiden Beiträge waren sehr aufschlussreich, und wir konnten eine gute Verabredung für unsere zukünftige Arbeit treffen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen des Antrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben die Vorrednerinnen und Vorredner hinlänglich beleuchtet und auch auf die Risiken der Gentechnik hingewiesen. Dem kann ich mich nur anschließen. Sie hatten der Landesregierung mit dem fraktionsübergreifenden Beschluss einen Auftrag erteilt - Stärkung der gentechnikfreien Landwirtschaft -, und dort fühlen wir uns gut aufgehoben. Deshalb gibt es überhaupt keinen Zweifel, Herr Jungclaus, dass wir nicht genügend dafür täten.
Mein Haus, das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, ist sich mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft darin einig, dass wir gentechnisch veränderte Sorten derzeit und auch absehbar nicht brauchen, dass die Agrogentechnik so, wie sie sich aktuell darstellt, mehr Probleme schafft, als sie möglicherweise lösen kann, und dass Erzeugerinnen und Erzeuger sowie der Handel den Verbraucherwillen respektieren sollen, denn sie alle wissen, dass mehr als 90 % der Bevölkerung gentechnisch behandelte Produkte ablehnen.
Wir haben selbstverständlich, Herr Jungclaus, in den Ausschüssen in der letzten Woche - sowohl im Umweltausschuss als auch im Agrar- und Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates - die Anträge mitgetragen, gar keine Frage. Das kann man unschwer auch in den Protokollen nachlesen. Wir haben zugestimmt und stimmen in den wesentlichen Punkten mit den hier aufgeführten Forderungen überein, nämlich: Anbauentscheidungen sollen dem Mitgliedsstaat überlassen bleiben, Regelungen sollten bundeseinheitlich erfolgen, keine bilateralen Vorverhandlungen mit dem Antragsteller, Berücksichtigung weiterer Kriterien neben den wissenschaftlichen, die zu einer Zulassung durch die Kommission geführt haben.
Ich könnte noch kurz auf die einzelnen Punkte eingehen, aber vielleicht brauchen wir das gar nicht, denn Sie haben das bereits ausführlich getan. Ich möchte nur ganz kurz noch zu Punkt a) sagen: Die Zulassung für den Mais 1507 wird kommen - das ist bedauerlicherweise so -, da die Regularien der EU-Kommission hierbei keine andere Wahl lassen. Dass sich die Bundesregierung so verhalten hat, wie sie sich verhalten hat, ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich; aber an den Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, können wir im Augenblick nichts ändern. Das Land Brandenburg ist weder verfahrensbeteiligt - das ist bekannt -, noch sehe ich eine Klagebefugnis, dass wir uns auf diese Art und Weise wehren könnten.
Was die Bundesregierung von Mais 1507 hält, hat sie mit ihrem Stimmverhalten unter Beweis gestellt. Darauf sind auch die Kollegen gerade noch einmal eingegangen. Die einen sehen es so, die anderen bewerten es anders.
Ich möchte noch kurz etwas zu Punkt c) sagen: Die Forderung nach einer rechtssicheren Lösung für ein Anbauverbot auf der Ebene der Mitgliedsstaaten findet selbstverständlich die volle Unterstützung der Landesregierung, obwohl ich zu bedenken gebe, dass derzeit nicht erkennbar ist, wie eine solche Lösung mit unserem Rechtssystem vereinbar ist. Dafür sind noch gute Ideen gefragt.
Zum Stimmverhalten in den Bundesratsausschüssen habe ich mich bereits geäußert. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang sagen, dass wir nächste Woche, also am 11. April 2014, im Bundesrat allen drei Entschließungsanträgen - ich kann sie gern noch einmal nennen - zustimmen werden. Wir haben damit all das, was unsere politischen Möglichkeiten hergeben, getan, und ich finde, das ist auch richtig so. Im Bundesrat am nächsten Freitag stehen zur Abstimmung erstens der Entschließungsantrag „Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedsstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen“, zweitens der Entschließungsantrag „Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten sicherstellen“ und drittens der Entschließungsantrag „Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken“, und das werden wir auch tun. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Udo Folgart, auf die geteilte Frage würde ich gern antworten: Nein und Ja. - Das sind alte Zahlen, klar. Der Antwort auf die Kleine Anfrage, die damals Herr Beyer unter dem Titel „Mit dem Biber in Brandenburg leben“ gestellt hatte, lagen die statistischen Erhebungen von 2010 zugrunde. Wir haben in den Entwurf der neuen Verordnung natürlich die aktuellen Zahlen einfließen lassen, die derzeit bei ca. 3 000 liegen. Die alten Zahlen in der Antwort auf die Kleine Anfrage lagen bei 2 500 bis 2 700.
- Ich habe sie nicht einzeln gezählt, wenn das die Nachfrage sein sollte.
Perfekt - noch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Vogel, die Putenbetriebe wurden durch die zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises kontrolliert. Sie wissen: Das geht auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futterrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz der sogenannten Kontrollverordnung vom 29. April 2004 zurück. Auf dieser Grundlage werden diese Betriebe risikoorientiert überwacht.
Entsprechend den Angaben des Überwachungsamtes des Landkreises Ostprignitz-Ruppin werden die Betriebe mehrfach im Jahr hinsichtlich der Tierschutzanforderungen kontrolliert. Zudem wird im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Schlachttieruntersuchungen die Erfüllung der tierschutzrechtlichen Anforderungen überprüft.
Ab dem Jahr 2009 wurden in den 28 Firmen der Kartzfehn Märkische Puten GmbH im Landkreis Ostprignitz-Ruppin insgesamt 228 Kontrollen durchgeführt. Ich finde, das ist eine hohe Kontrolldichte. Im Jahr 2014 wurden bereits sechs Kontrollen durchgeführt.
Der Betrieb verfügt schon seit längerem über ein funktionierendes Eigenkontrollsystem, das Mängel in der Tierhaltung aufzeigen soll. Per 01.02.2014 ist das als Pflicht festgelegt, aber die Kollegen haben schon eher damit begonnen.
Die Überprüfung der Wirksamkeit des Eigenkontrollsystems ist ebenfalls Gegenstand einer tierschutzrechtlichen Kontrolle durch den Amtstierarzt. Festgestellte Mängel in der Putenhaltung lagen in der Beschaffenheit von Einstreu und in der Klimagestaltung in den Ställen. Diese Mängel wurden eigenständig durch den Tierhalter bzw. auf Anordnung des Amtstierarztes abgestellt, was natürlich einer Nachkontrolle unterzogen wird.
Es gibt in den Landkreisen ein feststehendes Personaltableau, aus dem hervorgeht, wer dafür zuständig ist. Auch der Tierarzt ist immer der gleiche, weshalb ich davon ausgehe, dass es ein überschaubarer Personenkreis ist.
Die erste Frage bezog sich auf die unangemeldeten Kontrollen. Es handelt sich um risikoorientierte Kontrollen, weshalb ich auch von unangemeldeten Kontrollen ausgehe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Debatte. Sie haben alle Recht: diejenigen, die sagen, es gebe noch viel zu tun - gar keine Frage. Es waren auch viele Beispiele und Positionen in Ihren Reden zu hören, die so im Ausschuss, wenn ich mich recht erinnere, leider überhaupt nicht diskutiert wurden. Dort hätten wir uns über mehrere Dinge austauschen können.
Die Landesregierung sieht im Hochwasserschutz eine prioritäre Aufgabe. Das haben wir in unseren Debatten bereits untersetzt und die notwendigen Kabinettsbeschlüsse dazu gefasst, Herr Dombrowski: zur Finanzierung des Hochwasserschutzes und zur personellen Ausstattung für die Umsetzung der Aufgaben im Bereich Hochwasserschutz.
Nach dem Hochwasser im Sommer 2013 haben wir, denke ich, vorrangig noch folgende Aufgaben zu lösen: Das eine ist, insbesondere die urbanen Bereiche im Land besser zu schützen, also jene, wo die Menschen zu Hause sind und geschützt werden müssen. Dabei geht es insbesondere um die Ortslagen an der Schwarzen Elster, in Bad Liebenwerda, Elsterwerda und Herzberg sowie an der Elbe im Landkreis Elbe-Elster, ganz besonders in Mühlberg. Sie werden sich daran erinnern, dass wir dort Glück hatten, aber durch die vielen Einsatzkräfte vor Ort die Notsicherung der Deiche gehalten hat.
Wir sind auch in Mühlberg an der Elbe unterwegs, um die Deichsanierung und den Deichbau fortzusetzen, aber auch einen Flutungspolder zu errichten und eine Retentionsfläche zu erschließen. Das sind Maßnahmen, die unter heutigen Bedingungen einfach zum Deichbau dazugehören.
Zum Zweiten - das habe ich gerade schon angesprochen - sind Retentionsflächen auszuweisen, sind Flächen für Flutungspolder auszuweisen, damit wir in Zukunft einen besseren vorbeugenden Hochwasserschutz haben, der uns im Katastrophenfall besser schützt als bisher.
Die Bundesregierung und die Länder haben nach der Flutkatastrophe im Sommer 2013 sehr gut mit dem Aufbauhilfefonds in Höhe von 8 Milliarden Euro reagiert. Sie wissen davon, wir haben uns hier ausgetauscht. Die Sonder-Umweltministerkonferenz und auch die Elbeministerkonferenz haben aus unserer Sicht die notwendigen Beschlüsse gefasst, um hier gemeinsam zu handeln. Die Länder haben die Länderhoheit im Hochwasserschutz, aber wir alle wissen, dass die Flüsse nicht an der Landesgrenze enden und damit das Hochwasser nicht an der Landesgrenze anhält, sondern wir bundesweit eine gemeinsame Verantwortung tragen und hier die notwendigen Abstimmungen mit den Nachbarländern zu treffen sind.
Brandenburg hat sich immer für ein Nationales Hochwasserschutzprogramm engagiert. Die Länder haben nun gemeinsam beschlossen, dass das entstehen wird und dazu auch die notwenigen finanziellen Untersetzungen im Rahmen einer Finanzierungsstrategie erstellt und die notwendigen Maßnahmen entlang der Flusseinzugsgebieten ermittelt und dann auch umgesetzt werden, meine Damen und Herren. Deshalb haben wir gesagt: Nein, im Augenblick hilft es nicht, ein Landesprogramm aufzustellen. Wir wollen uns mit den Maßnahmen am Nationalen Hochwasserschutzprogramm beteiligen. Sie unterliegen besonderen Kriterien, zum Beispiel dem der überregionalen Wirksamkeit, und besondere Synergiepotenziale an den Flusseinzugsgebieten, so an Elbe und Oder mit all ihren Nebenflüssen zu erschließen. Dazu - auch das ist schon gesagt worden - wird uns die Hochwasserrisikomanagementplanung letztendlich die genauen Aufschlüsse geben: Was sind die richtigen Maßnahmen an den entsprechenden Stellen?
Die CDU hat in ihrem Antrag auch noch die bedarfsgerechte Gewässerunterhaltung eingefordert. Keine Frage, das ist eine Aufgabe des Landes. Wer die Finanzierung angemahnt hat, dem kann ich nur sagen: Wir hatten immer 9,5 Millionen - Sie haben den Haushalt beschlossen - für diese Aufgabe im Haushalt. Es hat sich herausgestellt, dass die Ausgaben dann meist bei 12,5 Millionen lagen, wir also nachgesteuert haben. Wir wollen es in den künftigen Haushalten so halten, dass hier der Mitteleinsatz entsprechend flexibel gestaltet wird. Wir wollen vor allem Kriterien verabreden, um den veränderten Wetterbedingungen entsprechend bei der Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung reagieren zu können.
Die CDU fordert auch, wir mögen den Staatsvertag zu den Havelpoldern neu fassen. Da kann ich Ihnen, was die Entschädigung betrifft, nur sagen: Der Bauernverband hat uns gelobt, die Bauern, die Landwirte vor Ort haben uns bezüglich der Flutung der Havelpolder gelobt. Natürlich hätte es jeder gern, dass es kein Hochwasser gibt. Wir mussten die Polder fluten. Die haben in der Hochwasserkatastrophensituation geholfen, und alle waren davon überzeugt, dass die Landwirte dank dieses Staatsvertrags, der ja dann durch den Aufbauhilfefonds eine andere Finanzierung erhalten hat, zeitgerecht und entsprechend - der Landwirtschaftsminister hat es in den vergangenen Tagen auch öffentlich gemacht - entschädigt wurden. Ich finde, der Staatsvertrag und auch das gemeinsame Agieren haben sich da „ausgezahlt“.
Aber auch Folgendes - Vorredner haben es angesprochen - wird eine Aufgabe in der Zukunft sein, dass wir nämlich die Flächen, die wir für Flutungspolder, als Retentionsflächen brauchen und die sich jetzt in landwirtschaftlicher Nutzung befinden, bei Bedarf zur Verfügung haben. Dazu bedarf es natürlich Anreize für die Landwirte, damit sie auch bereit sind, ihre Flächen für den Fall, dass geflutet werden muss, zur Verfügung zu stellen. Ihnen muss dann auch eine entsprechende Unterstützung gezahlt werden. Diesbezüglich sind wir, sind alle Länder bei der Bundesregierung vorstellig geworden, um hier Unterstützung zu erhalten. Die Landwirtschaftsminister kennen dieses Problem, sodass wir eine abgestimmte Position haben, dass hier finanzielle Anreize zu setzen sind, damit Flächen zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und möchte Sie alle herzlich einladen: Wir haben am 10. April unsere landesweite Hochwasserkonferenz hier in Potsdam. Landräte, Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Experten werden diskutie
ren. Sie können sich, wenn Sie es wünschen, in die Diskussion einbringen. Wir wollen hier Erkenntnisse aus unseren Erfahrungen mit dem Hochwasser 2013 vermitteln. Wir wollen die bundesweiten Beschlüsse zu einem besseren Hochwasserschutz einbeziehen, und wir wollen vor allen Dingen die Landesaktivitäten zu einem Hochwasserschutzmanagement bei uns im Land vorstellen. Der Landrat von Elbe-Elster, der Landrat der Prignitz, die Bürgermeisterin von Mühlberg und viele andere werden zu Wort kommen.
Gerade in einer hochwasserfreien Zeit ist es angeraten, sich mit Experten die Karten zu legen: Wie geht es weiter? Wie geht es besser weiter, noch besser weiter als bisher? Ich kann nur daran erinnern: Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser. Wir sollten uns gut wappnen. - Vielen Dank.
Herr Dombrowski, damit kann man immer schön die Redezeit verlängern. Eigentlich war schon alles gesagt, was Sie eben gesagt hatten.
Ich will Ihnen sagen: Sie haben mir vorgeworfen, ich hätte gesagt „Ich kann nichts mehr machen“. So einen Satz werden Sie aus meinem Munde nie hören. Ich war auch nie Vorsitzende der Umweltministerkonferenz - aber das macht nichts, das kann ich ja noch werden.
Wir haben die Kabinettsbeschlüsse so gefasst, dass die Finanzierung und auch die personelle Ausstattung nach dem Hochwasser 2013 gesichert werden. Sie haben insofern Recht, als die Experten wie Wasserbauingenieure und Wasserplaner wirklich knapp sind. Denn es war überall Hochwasser. Es gab riesige Angebote, gerade in Sachsen-Anhalt, neue Stellen zu besetzen. Wir haben - was ich Ihnen zugesichert hatte - genau die sechs befristeten Stellen entfristet. Es sind aber erst vier Stellen
zum Tragen gekommen. Wir können gut noch eine Stelle besetzen, aber die Ingenieure sind knapp. Wir bemühen uns, gar keine Frage. Aber ständig hier im Parlament Ängste zu schüren, wir könnten unsere Aufgaben nicht erfüllen, dazu sage ich: Wir erfüllen unsere Aufgaben. 30 bis 35 Millionen Euro im Jahr in den vorbeugenden Hochwasserschutz zu realisieren ist doch eine große Leistung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Sylvia Lehmann und Marco Büchel, für die Fragen. Es ist wirklich so - die Presse hat es schon ausführlich widergespiegelt -: Der Ausstieg der Nürnberger Versicherung aus den Konsortien, bei denen sich Hebammen versichern können, hat dramatische Folgen. Insbesondere geht es da - man muss es ganz klar sagen - um die Existenz bzw. den Fortbestand der Berufsgruppe freiberuflicher Hebammen.
Was ist passiert? In Deutschland gab es in den vergangenen Jahren nicht mehr Geburtsschäden als früher - die Zahl ist nicht angewachsen -, aber Behandlung und Pflege nach schweren Komplikationen werden vielfältiger, andauernder und damit kostenintensiver. In der Geburtshilfe entstehen verhältnismäßig wenige, aber dafür große Schäden: 90 % der Schäden haben ein Schadensvolumen von über 100 000 Euro. - Das sind die Fakten. Es ist schon bedauerlich, dass wir hier über das Geld reden müssen; denn es stecken immer persönliche Schicksale dahinter. Aber genau darum geht es. Von 2003 bis 2012 sind die Kosten für schwere Geburtsschäden um fast 80 % gestiegen. Unterläuft bei einer Geburt ein Fehler, wodurch das Kind schwer geschädigt wird, leistet der Versicherer heute im Durchschnitt 2,6 Millionen Euro. Hier muss eine Lösung her, und - da sind wir uns einig, die Rahmenbedingungen sind so - das muss eine bundesweite Lösung sein.
Neben der weiteren Anpassung der Hebammenvergütung mit Blick auf steigende Prämien müssen auch andere Finanzierungsoptionen in Betracht gezogen und entwickelt werden. Ich glaube, das herkömmliche System ist so nicht weiter zu tragen. Mehrere Vorschläge sind in der Diskussion, unter anderem ist der Regressverzicht der Sozialversicherungsträger bei Personengroßschäden angesprochen worden. Die Hebammenverbände haben vorgeschlagen, eine gesetzliche Haftungsobergrenze für die Forderung der Sozialversicherungsträger einzusetzen, also zu kappen und ab einer bestimmten Größenordnung sozusagen eine Staatshaftung einzuführen. Die Hebammenverbände haben ferner vorgeschlagen, einen Fonds einzurichten, der entweder über Steuergelder oder über Zahlungen der Sozialversicherungsträger finanziert wird. Es gibt also eine Reihe von Finanzierungsvorschlägen, und eine staatliche Kofinanzierung - da sind wir uns in der Beantwortung der Frage, was zu tun ist, sicher - sollte in der weiteren Diskussion und Beratung dazu kein Tabu mehr sein. Am Freitag der vergangenen Woche haben sich SPD-, Grünen- und Linke-Gesundheitsminister getroffen und darauf aufmerksam gemacht, dass genau hier Handlungsbedarf besteht - somit war der Verweis auf die Koalitionsvereinbarung durchaus berechtigt.
Im Bundesgesundheitsministerium arbeitet seit mehreren Jahren die interministerielle Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“, und just in dieser Woche will Herr Gröhe einen Bericht vorlegen, in dem steht, was er vorschlägt. In dieser Arbeitsgruppe haben unter seiner Federführung auch die Hebammenverbände, die Versicherungswirtschaft und die zuständigen Bundesministerien mitgearbeitet.
Der Abschlussbericht wird uns erreichen, und dann können wir gemeinsam eine Bundesratsinitiative, eine gesetzliche Regelung oder etwas anderes ins Auge fassen. Das wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Ich denke, dass die Interessenlagen da unterschiedlich sind. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mit den Frauen vom Brandenburger Landesverband der Hebammen seit Jahren in Kontakt stehe und demnächst wieder ein Gespräch mit der Landesvorsitzenden führen werde, dann auch in Meinungsbildung über den Bericht des Bundesministers. - Vielen Dank.
Die Ängste sind groß, keine Frage. Wenn die Situation eintreten sollte, die ich gerade beschrieben habe, wird es dramatisch. Deshalb müssen wir vorbeugen.
Frau Kaiser, Sie verstehen, dass ich jetzt nicht auf eine einzelne Lösung des Problems eingehe. Es geht ja schon über viele Jahre. Wir haben zum Beispiel in der Gesundheitsministerkonferenz 2012 Beschlüsse dazu gefasst, die dem Bundesgesundheitsminister zugeleitet wurden. Der - damalige - Minister hat dann die Arbeitsgruppe noch einmal mit Leben erfüllt, damit sie ihre Arbeit nicht schon vorzeitig beendet. Wir sind uns aber alle einig: Die herkömmlichen Finanzierungsstrukturen mit der Selbstversicherung in dieser Größenordnung werden das Problem in der Zukunft nicht lösen. Deshalb müssen wir über viele neue Facetten nachdenken, die ich gerade darzustellen versucht habe, und auch Staatshaftung und öffentliche Mittel - Steuergelder oder wie auch immer - mit in Betracht
ziehen. Das wird die Aufgabe sein. Aber ich würde gern erst den Bericht zur Kenntnis nehmen und feststellen, welche Vorschläge da unterbreitet werden, denn die Hebammenverbände haben da mitgewirkt, sodass wir dann sagen können: Das ist eine Lösung. Oder: Es muss nachgesteuert werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Büttner, für Ihre Frage. Die Landesregierung befindet sich im Erarbeitungsverfahren der notwendigen Rechtsverordnung; das haben Sie zur Kenntnis genommen.
Auf Arbeitsebene wurden mehrere Verordnungsentwürfe zwischen dem Gesundheitsministerium, dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium diskutiert. Da gingen die Meinungen schon etwas auseinander.
Jetzt haben wir die dritte Fassung. Die kennen Sie, sie liegt Ihnen vor. Sie ist zwischen allen Häusern abgestimmt und liegt jetzt auch dem Städte- und Gemeindebund mit der Bitte um Stellungnahme vor; diese wird Ende März vorliegen. Dann wird das formale Verfahren eingeleitet, und unter Einhaltung der Fristen - wenn sich alle an die Fristen halten - wäre es möglich, die Verordnung Ende Mai in Kraft zu setzen. Aber wie Sie richterweise festgestellt haben - Sie haben vorhin aus dem Gesetz zitiert -, ist es einem Spielhallenbetreiber auch jetzt schon möglich, eine Genehmigung zu erhalten, denn der Gesetzgeber
hat ja auf die spätere Rechtsverordnung verwiesen, um zu konkretisieren. Dennoch kann jetzt anhand der Vorlage eines Musterkonzepts darauf zurückgegriffen werden, auch ein Sozialkonzept vorzulegen und dann die Zustimmung von der Erlaubnisbehörde zu erhalten.
Das habe ich Ihnen gerade zu beschreiben versucht. Ich kann Ihnen versichern: Es ist nichts passiert. Das wird natürlich angezeigt. Die Verordnung wird, wie ich gerade gesagt habe, Ende Mai - gesetzt den Fall, alle - auch der Städte- und Gemeindebund - halten ihre Fristen ein - in Kraft treten können. Im März ist das formale Verfahren abgeschlossen. Verwaltungsgänge sind ein bisschen anstrengend, aber das ist so.
- Umso besser!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Beyer, wir nehmen das Thema ernst. Das ist auch angeraten, denn die Frage nach einem Klimaschutzgesetz für unser Land ist meines Erachtens berechtigt. Wir beantworten sie sehr unterschiedlich - ich bin aber sehr nahe bei Frau Gregor-Ness und bei Frau Steinmetzer-Mann, das ist keine Frage -, denn der Zeitpunkt, liebe Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, zu dem Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, ist natürlich unpassend. Die Kollegen sind schon darauf eingegangen: Es sind noch drei Monate bis zur Sommerpause, bis zum Ende der Legislaturperiode. Ich finde, dieses Thema ist einfach zu ernst und wir sollten es auch in einer möglichen Gesetzesinitiative ernst nehmen.
Sie hatten genug Zeit, die fünf Jahre sind aber gleich um, und ich denke, es wird eine Aufgabe für die nachfolgende Legislaturperiode. Es ist ein Gesetz, das weit in die Zukunft reicht und mit nachhaltigen Konsequenzen verbunden ist. Da brauchen wir schon Zeit und kluge Ideen, um einen solchen Gesetzentwurf in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Unzeit sage ich deshalb, weil es so aussieht, als eröffneten wir jetzt den Wahlkampf mit dem Klimaschutzgesetz - es ist mir einfach zu schade um das Thema.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bin dafür, dass wir klare Klimaschutzziele im Land haben - und diese mit Maßnahmen untersetzen -, die zu gegebener Zeit auch gesetzlich geregelt werden. Das Land benötigt hier - Vorrednerinnen und Vorredner sind darauf eingegangen -, zumindest solange sich der Bund in der Sache Klimaschutz sehr zögerlich und sehr unentschlossen zeigt, eine verlässliche Basis, um die Brandenburger Ziele zum Klimaschutz zu erreichen, aber auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels tatsächlich untersetzen zu können.
Aber eine solche Basis zu schaffen braucht einen Prozess - liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen breit angelegter Beteiligung. Denn natürlich werden Maßnahmen - wenn wir uns und die Maßnahmen ernst nehmen -, mit denen anspruchsvolle Klimaschutzziele zu erreichen sind - und einen solchen Anspruch haben wir -, das Leben der breiten Öffentlichkeit berühren; es wird spürbare Maßnahmen geben.
Sie werden an mancher Stelle mehr Dynamik bei der Umsetzung von Bewährtem, an anderer Stelle auch Abkehr von Gewohntem erfordern, deshalb brauchen wir die breite öffentliche Debatte und den Prozess der Meinungsbildung. Beides - zumindest das sollten wir bei der Umsetzung der Energiestrategie 2030 gemeinsam gelernt haben - erfordert die Akzeptanz der Betroffenen, Akzeptanz, die nur durch Überzeugung zu erlangen ist. Dafür, liebe Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, ist die Zeit bis Juni dieses Jahres kein ausreichender Zeitraum, um für Akzeptanz zu werben und sie auch zu erreichen.
Wie ein solcher Partizipationsprozess - jetzt wollte ich gerade Herrn Beyer einbeziehen, aber der hat keine Lust mehr - zu führen ist, haben wir, glaube ich, bei der Erstellung des Entwurfs der Nachhaltigkeitsstrategie gemeinsam gut gestaltet. Wir haben diesen Entwurf in einem breiten öffentlichen Dialogverfahren gemeinsam erarbeitet. In dieser Strategie Frau Gregor-Ness hat darauf hingewiesen - finden wir die Idee und auch die Forderung nach einem Klimaschutzgesetz für Brandenburg, da haben wir auch dafür eine gute Basis.
Hinsichtlich der Inhalte eines solchen Gesetzes kann das Gesetz aus NRW hilfreich sein, das ist keine Frage. Das haben Sie im Wesentlichen so abgekupfert, um uns heute den Gesetzentwurf vorzulegen. Das kann man machen, aber ich glaube, in Brandenburg sind mancherlei andere Tatsachen festzustellen und Bedingungen zu benennen, als das in NRW der Fall ist.
So sehe ich im weiteren Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien, in der Energieeinsparung und der Verbesserung der Energieeffizienz in der Wirtschaft, in der Verwaltung, im privaten Bereich - Sie haben davon gesprochen -, aber auch in einer verpflichtenden Vorbildwirkung des öffentlichen Bereichs eine Grundlage für eine gesetzliche Regelung.
Wir brauchen eine gründliche Analyse der bestehenden Klimaschutzpotenziale und vor allen Dingen Erfordernisse zur Anpassung der Klimafolgen, und das muss mit einem qualifizierten Monitoring begleitet werden, wenn wir gemeinsam etwas Sinnvolles in Sachen Klimaschutz und gesetzlicher Regelung erreichen wollen. Deshalb plädiere ich dafür. Es ist eine gute Idee - keine Frage - zum falschen Zeitpunkt eingebracht, und wir haben reichlich Zeit, uns in der nächsten Legislaturperiode dazu auszutauschen. Herr Scharfenberg nickt, also wird’s gemacht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, die Landesregierung schließt sich auf die Frage nach dem günstigen Erhaltungszustand der mitteleuropäischen Flachlandpopulation des europäischen Grauwolfs - so ist die genaue und offizielle Bezeichnung des Wolfsbestands im deutsch-polnischen Wolfsgebiet - der für die Mitgliedsstaaten der EU verbindlichen Position an. Also sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg sind die Positionen eindeutig. Demnach muss eine Wolfspopulation mit günstigem Erhaltungszustand mindestens 1 000 erwachsene Tiere umfassen. Das ist die Feststellung laut EU-Definition. Wir haben es in unserem schönen Wolfsmanagementplan - ich habe ihn noch einmal mitgebracht so beschrieben und hier im Parlament auch schon des Öfteren diskutiert.
Sie haben nach den Eingriffen gefragt und möchten deutlich gemacht haben, bezogen auf den Kollegen Kupfer in Sachsen, wie es um die Bedingungen bei den Eingriffen steht. Ich will noch einmal deutlich sagen, dass Eingriffe in den Wolfsbestand nicht erst nach Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes möglich sind. Vielmehr sind Ausnahmen, und die sind ja vielleicht von Interesse, schon jetzt möglich, wenn eine der in § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz genannten Ausnahmevoraussetzungen vorliegt - auch dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und sich durch die Ausnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Population nicht verschlechtert. Wenn ansonsten unmittelbare Gefahr für den Menschen besteht - ich glaube, das ist noch einmal eine wichtige Aussage -, kann eine Entnahme von Wölfen aus der Population auch bei einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes zugelassen werden. Das ist völlig klar; wenn vom Wolf Gefahr für den Menschen ausgeht, muss reagiert werden. Das ist geboten.
Ich will aber noch dem Eindruck entgegentreten, dass Eingriffe in den Wolfsbestand quasi automatisch möglich seien, sobald
sich die mitteleuropäische Flachlandpopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Da will ich deutlich sagen: Das ist keinesfalls so. Auch dann wäre ein Eingriff nur zulässig, wenn eine der gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen, auf die ich gerade eingegangen bin, vorliegt und wenn der Eingriff alternativlos ist, es also keine andere Entscheidung gibt, und dadurch keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes eintritt.
Zudem wäre bei der Entscheidung über einen Eingriff allein der Wolfsbestand in Brandenburg bzw. dem jeweiligen Bundesland maßgeblich, und dessen Erhaltungszustand darf sich jeweils nicht verschlechtern. Ich will ergänzend sagen, dass bei uns im zuständigen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Brandenburg gegenwärtig bekannt ist, dass wir elf Rudel haben, die natürlich wandern; Teile des Rudels wandern nach Sachsen-Anhalt und auch nach Sachsen. Und bei uns in Brandenburg sind noch zwei Wolfspaare und zwei Einzelwölfe zu Hause.
Herr Kollege Dombrowski, ganz zu Beginn habe ich gesagt. Es geht um die mitteleuropäische Flachlandpopulation des europäischen Grauwolfs, bezogen auf das deutsch-polnische Wolfsgebiet, nur das. Dass es darüber hinaus weitergehende gibt, das wissen wir. Aber wir haben in der Diskussion um den Wolfsmanagementplan - wenn Sie sich erinnern - genau das zugrunde gelegt, und das ist auch die Basis für die Mitgliedsstaaten, sozusagen die Position des EU-Rechts. Das ist unsere Ausgangsposition.
Lieber Kollege Schippel, eine solche Zahl gibt es nicht. Es geht um den günstigen Erhaltungszustand, und man geht davon aus, dass dieser bei 1 000 Tieren liegt. Es gibt dazu eine entsprechende EU-Regelung. Eine Obergrenze gibt es nicht. Fälschlicherweise wird immer davon ausgegangen, dass wir die Wölfe ansiedeln. Nein, sie kommen von selbst, weil sie hier wieder gute Lebensbedingungen haben. Nach Schätzungen leben 70 bis 90 Wölfe in Brandenburg, aber natürlich gibt es auch „Abwanderung“ in die Nachbarländer. Es gibt keine Obergrenze, sondern es ging um den günstigen Erhaltungszustand, und der entspricht 1 000 Tieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Burkardt! Ich will darauf hinweisen, dass Sie bereits im Eingangstext, mit dem, was Sie in der Fragestellung vorgetragen haben, von falschen Annahmen ausgehen. Ich möchte betonen, dass in der Nuthe-Nieplitz-Niederung 2004 ein großes Bundesnaturschutzprojekt mit gesamtstaatlicher Bedeutung realisiert worden ist. Ziel war und ist es, mit diesem Projekt durch intensive Nutzung zerstörte Wiesen, Moore, Seen und Wälder zu renaturieren und vor allem vorhandene Lebensräume mit hoher Bedeutung für den Naturschutz zu erhalten und zu sichern. Das war das Bundesprojekt 2004.
Seit 2011 plant der Landes-Förderverein verstärkt Maßnahmen zur Erhaltung und Renaturierung der Moore in dieser Region. Aktive Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Wasserstands beitragen könnten, wurden aber bisher nicht durchgeführt. Im Übrigen wissen Sie alle, dass, bevor Veränderungen des Wasserregimes und des Wasserhaushalts eingeleitet werden sollen, immer ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, an dem regelmäßig die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Auch das hat ja nicht stattgefunden.
Ich finde, auch mit dem in Ihrer Fragestellung vielfach verwendeten Begriff „Vernässung“ bedienen Sie Ängste und Vorbehalte, die es vor Ort gibt, die aber mit der Wirklichkeit und mit den Absichten des Projekts nichts zu tun haben.
- Herr Folgart, so ist es. Es gibt die Ängste. Deshalb habe ich gesagt: Wenn man immer wieder von „Vernässung“ redet, bedient man diese Ängste. Vernässung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
Unter Berücksichtigung der Eckpunkte unseres Moorschutzprogramms und auch der Verbesserung der Akzeptanz - gar keine Frage - in der Region werden wir den Fokus der weiteren Entwicklung in der Nuthe-Nieplitz-Niederung auf eine angepasste, moorschonende Bewirtschaftung der Grünlandflächen gemeinsam legen. Damit sollte einerseits die Fortführung der extensiven Bewirtschaftung im Grünland möglich sein, Herr Folgart, andererseits aber auch der Erhalt der Moorstandorte gesichert werden. Ich meine, dass wir damit ganz im Sinne der von Ihnen eingeforderten alternativen Moorschutzlösung handeln.
Im Übrigen ist der Antrag, den unser Landesamt zum EU-LifeProjekt „Verbesserung der Lebensräume von Großtrappe, Rohrdommel und Wachtelkönig in der Mittleren Mark“ gestellt hat - die EU soll dies ja finanzieren -, überhaupt noch nicht entschieden. Es ist völlig offen, ob es eine positive Entscheidung gibt.
Abschließend möchte ich Ihnen aber sagen: Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung der EU werden wir uns gemeinsam mit den Landnutzerinnen und Landnutzern, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Region rund um die Nuthe-NieplitzNiederung für eine angepasste Bewirtschaftung der Moorstandorte und deren Erhalt einsetzen. Es wird also nichts gegen die Bevölkerung, nichts gegen die Landwirte gemacht, und das Thema Vernässung ist keins.
Ja, unbenommen, die kenne ich auch.
Doch, das ist zulässig. Die Ängste kenne ich auch, ich bin ja oft vor Ort. Wir waren auch beim Kreisbauernverbandstag. Wir sind also viel unterwegs, da werden die Ängste schon angesprochen. Deshalb habe ich Ihnen eine sachbezogene Antwort aus unserer Sicht darauf gegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns zum Jahresbeginn alle viel Gesundheit gewünscht. Das möchte ich auch noch einmal tun: Bleiben Sie alle schön gesund!
Die Gesundheitspolitik ist ein wichtiges und gutes Thema, das meine Fraktion heute zur Aktuellen Stunde auf die Tagesordnung gesetzt hat. Der gesundheitliche Fahrplan der Bundesregierung steht fest. Ich denke, die Gesundheitspolitik in der Koalitionsvereinbarung ist nicht unbedingt als großer Wurf zu bezeichnen. Es wird keine wirkliche Gesundheitsreform geben, und die sinnvolle und zukunftsfähige Bürgerversicherung ist in weite Ferne gerückt.
Die Koalitionsvereinbarung enthält dennoch eine Reihe wichtiger Stichpunkte und Erwähnungen, die meines Erachtens in die richtige Richtung gehen. Das weckt Hoffnung, dass daraus gute Gesetze entstehen. Spannend bleibt allerdings, wie groß der Mut der Bundesregierung ist, hier zu reagieren. Wir haben ja in der Zeit der Vorgängerregierung aus CDU/CSU und FDP viele Hoffnungen zu Grabe tragen müssen.
Ich will auf einige Punkte der Koalitionsvereinbarung eingehen, um Brandenburger Antworten zu geben. Herr Prof. Schierack, ich habe sehr großen Respekt vor den Beschäftigten im Gesundheitswesen Brandenburgs. Sie haben eine Menge „wegzutragen“. Gerade Ärzte im ländlichen Raum haben aufgrund des dortigen Ärztemangels überdurchschnittlich viele Patienten mehr zu betreuen als Ärzte in anderen Regionen.
In der Koalitionsvereinbarung ist zu Prävention einiges ausgeführt. Das ist ein wichtiges Thema, über das bisher noch keiner gesprochen hat. Deshalb will ich es tun. Ich zitiere aus der Koalitionsvereinbarung:
„Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbezieht.“
Nein, es gibt noch nichts zu fragen. Später.
- Ich habe ja noch nichts gesagt, wozu Sie fragen könnten.
Was könnte für Sie wichtig sein zu fragen? Es war die reine Wahrheit, die ich Ihnen bis jetzt gesagt habe.
Wir fordern seit Jahren ein Präventionsgesetz. Das schlechte Gesetz der Vorgängerregierung konnten wir zum Glück - wirklich zum Glück! - im Bundesrat stoppen: keine ausreichende Finanzierung für Prävention und Gesundheitsvorsorge und keine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes - das waren die Hauptmängel an Ihrem Präventionsgesetz, sehr geehrte Kollegen der Vorgängerregierung.
Die Bundesländer hatten bereits 2012 eine Fonds-Lösung als ausreichende Finanzierung auf Länderebene gefordert. Da wir Prävention und Gesundheitsförderung in den Ländern umsetzen wollen, besonders auf der kommunalen Ebene, ist uns dieses Gesetz sehr wichtig.
Zur Prävention gehört das Grundlagenwissen über die Ursachen von Krankheiten. Wir alle wissen inzwischen - ich glaube, wir alle -, dass soziale Ungleichheit zu gesundheitlicher Ungleichheit führt. Das ist kein Geheimnis. Wir brauchen Prävention dort, wo die Menschen leben. Wir brauchen einen starken öffentlichen Gesundheitsdienst. Dazu habe ich mich mit dem kommunalen Arbeitgeberverband verabredet und die Landräte und Oberbürgermeister in Brandenburg aufgefordert, die Ärztinnen und Ärzte entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten besser zu finanzieren, also den Zuschuss in Anspruch zu nehmen.
Neben Prävention gibt es andere wichtige Punkte wie die Qualitätsoffensive. Wer will nicht gute Qualität in der stationären
Versorgung? Das wollen wir alle. Beste Qualitätssicherung besteht aber zuallererst in einer auskömmlichen Bezahlung des Personals für seine sehr zuverlässige und aufopferungsvolle Tätigkeit. Das ist das Wichtigste. Die Länder haben im vergangenen Jahr die Bundesregierung dazu aufgefordert, hier gesetzlich zu regeln. Das hat sie nicht getan.
Auch wir sind für eine weitere Verbesserung der flächendeckenden Versorgung in den ländlichen Räumen. Darüber haben wir hier oft diskutiert. Das Landärzte-Gesetz war uns versprochen. Es war letztlich nur das Versorgungsstrukturgesetz und hat keine Hilfe gebracht.
Wir sind für die Stärkung der Rolle des Hausarztes und der hausärztlichen Versorgung. Dafür setzt sich Rot-Rot in Brandenburg ein. Wir hatten eine gute Konferenz zur Stärkung der Allgemeinmedizin in Brandenburg, aus der wir die Schlussfolgerung abgeleitet haben.
Mehr Möglichkeiten zur Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen durch den Einsatz von qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen - einschließlich deren leistungsgerechter Vergütung - ist eine Forderung, die auch Brandenburg immer wieder bringt. Die Stichworte AGnES II und Telemedizin möchte ich ergänzen. Darauf ist eingegangen worden. Wir haben gute Modelle. Wir brauchen dafür die Regelfinanzierung. Ich bitte Sie, sehr verehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, das auch in den Bund zu tragen.
Entscheidend für uns ist, dass die Ziele nicht wieder, wie in den letzten Jahren, zu Programmsätzen verkommen. Wir müssen jetzt, mit konkreten bundespolitischen Maßnahmen und Gesetzesänderungen untersetzt, die Chance haben, in Brandenburg eine wirkungsvollere Gesundheitspolitik zu betreiben. Auch wenn Sie es immer wieder infrage stellen, ist es eine Tatsache: 80 % der gesetzlichen Regelungen für die Gesundheitspolitik im Land werden auf Bundesebene beschlossen.
Frau Nonnemacher hat gerade über den Vorschlag gesprochen, der eine hohe Welle in der öffentlichen Debatte geschlagen hat, Wartezeiten auf einen Arzttermin für gesetzlich Versicherte deutlich zu reduzieren. In der Koalitionsvereinbarung lautet der Vorschlag:
„Für gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich reduzieren.“