Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Ihnen mitteilen, dass der Abgeordnete Wolfgang Pohl heute Geburtstag hat. Herr Pohl, ich gratuliere Ihnen sehr herzlich.
Ich glaube, schöner als im Plenum des Landtags Brandenburg kann man seinen Geburtstag kaum verbringen.
Gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Landtags informiere ich Sie darüber, dass der Ausschuss für Inneres am 17. November 2011 den Abgeordneten Wichmann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Herzlichen Glückwunsch! Viel Erfolg bei dieser Arbeit!
Ich informiere Sie weiterhin darüber, dass der Änderungsantrag in der Drucksache 5/4423 durch die Antragsteller zurückgezogen worden ist.
Gibt es zur vorliegenden Tagesordnung Bemerkungen oder Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte Sie also um Ihr zustimmendes Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.
Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, der von allen Fraktionen gemeinsam eingebracht wurde, bringt der Landtag Brandenburg seine Trauer um die Opfer abstoßender terroristischer Verbrechen zum Ausdruck. So etwas ist in unserer demokratischen Gesellschaft fast unvorstellbar. Das muss uns aufrütteln und zum Handeln bewegen.
Wir dürfen den Kampf gegen Extremismus nicht nur den dafür zuständigen staatlichen Stellen überlassen, sondern es muss auch die Zivilgesellschaft als Ganzes aktiviert werden. Staatliche Aktivitäten können nur dann Erfolg haben, wenn in der Bevölkerung die Einsicht wächst, dass die Ideologie des Rechtsextremismus vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Massenmorde einen Angriff auf die demokratischen Grundlagen unseres Zusammenlebens in Deutschland und der gesamten Europäischen Union darstellt.
Die Frage, ob ein NPD-Verbot oder die Überarbeitung der Sicherheitsstrukturen oder verstärkte politische Bildung dieses Problem lösen, ist so falsch gestellt. Einzelmaßnahmen sind offensichtlich unzureichend. Nur im Dreiklang aller dieser Aktivitäten kann Erfolg erreicht werden.
Der Rechtsextremismus leugnet die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen und damit die Grundlage jeden zivilisierten Zusammenlebens auf dieser Erde, wonach jeder die Rechte des anderen wie seine eigenen zu achten hat. Seit langem bemühen wir uns in Brandenburg um den Aufbau einer Zivilgesellschaft gegen den Rechtsextremismus. Seit 1998 werden durch das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ diese Aktivitäten koordiniert. Viele lokale Aktionsbündnisse und Aktivitäten vor Ort unterstützen inzwischen die Erreichung dieses Ziels.
Wir haben 2006 in Brandenburg mit einem breiten Bündnis von ca. 10 000 Demokraten in Halbe und Seelow gezeigt, dass Rechtsextreme und ihre menschenverachtende Ideologie in unserem Land nichts zu suchen haben. Gerade unserer Jugend muss vermittelt werden, wozu es führen kann, wenn die Gleichwertigkeit aller Menschen infrage gestellt wird.
Der Satz, der die Überschrift dieses Antrags bildet - „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ -, ist gleichzeitig der erste Satz des Artikels 1 unseres Grundgesetzes. Ich bewundere dessen Väter, die aus der Erfahrung des Dritten Reiches diese Formulierung gefunden haben und nicht nach Geschlecht, Hautfarbe, Religion, behindert oder nicht behindert unterscheiden. „Die Würde des Menschen“ meint alle Menschen auf dieser Welt.
Doch zurück zum Anlass unseres heutigen Gedenkens! Zehn Menschen sind aus niederer Gesinnung ermordet worden. Wir sprechen den Angehörigen unser tief empfundenes Beileid aus.
Damit steht der Antrag unter dem Titel „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ mit der Drucksachennummer 5/4398 zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen worden.
Es beginnt Frau Abgeordnete Lehmann. Sie stellt die Frage 783 (Kooperationsvereinbarung zur Initiative Inklusion - Berufs- orientierung). Bitte sehr.
Am 30. November 2011 unterzeichneten der Arbeitsminister und die Bildungsministerin des Landes Brandenburg sowie die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Bund-Länder-Initiative Inklusion - Berufsorientierung im Land Brandenburg. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf noch stärker beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Beratungsund Förderangebote sind zur Umsetzung der Initiative Inklusion - Berufsorientierung im Land Brandenburg vorgesehen?
Bevor ich Herrn Staatssekretär Prof. Schroeder das Wort erteile, begrüße ich als unsere erste Gästegruppe Schülerinnen und Schüler der Otto-Tschirch-Oberschule aus der Mutter der Mark, dem schönen Brandenburg. Herzlich willkommen!
Einen schönen guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anfrage bezieht sich auf eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Initiative Inklusion. Es ist ein Ablaufplan vorgesehen, um dem besonderen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen gerecht werden zu können.
Da gibt es einige Kernelemente, die wir hier anstreben. Zunächst geht es um eine Kompetenzanalyse. Zweitens geht es um die Organisation, Durchführung und Auswertung von Praktika - vorwiegend in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Drittens soll es Berufswegekonferenzen geben, und zwar unter Einbindung aller Beteiligten, um die Berufsorientierung im Prozess voranzubringen. Viertens soll es die Begleitung des Übergangs ins Arbeitsleben geben.
Ergänzend zu diesen Kernelementen der Berufsorientierung wird es in den letzten zwei Schuljahren Angebote geben - zum Beispiel Informationen für die Eltern, Schülerinnen und Schüler, Informationsveranstaltungen zum Bewerbungsverfahren, Bewerbungstraining oder - bei Bedarf - ein Mobilitätstraining. Das alles kann auch noch einmal auf der Homepage des MASF nachgelesen werden. Das ist - kompakt - die Vorstellung des Ministeriums. - Vielen Dank.
Es ist etwas anspruchsvoller als bei der Berufsbegleitung, weil es sich hier um besondere Situationen, um besondere Benachteiligungen, handelt. Insofern müssen die Aktivitäten etwas anspruchsvoller ausgerichtet sein, und das Zusammenspiel der Akteure muss entsprechend ausgerichtet werden.
Das Wort erhält die Abgeordnete Fortunato, die Gelegenheit hat, die Frage 784 (Beauftragter der Landesregierung für das Oderbruch) zu formulieren.
Das Innenministerium hat im Januar 2011 den Polizeipräsidenten a. D. Bruno Küpper zum Beauftragten der Landesregierung für das Oderbruch bestellt. Der Beauftragte nahm wichtige Aufgaben bei der Koordination und Moderation der Maßnahmen zur Abwehr und zur Folgenbewältigung des Binnenhochwassers wahr. Er ist darüber hinaus Ansprechpartner für die Menschen vor Ort und Vertrauensperson. Auch nach dem Rückgang der akuten Schadenssituation halten die Diskussionen um den Hochwasserschutz im Oderbruch unvermindert an.
Ich frage die Landesregierung: Wird der Beauftragte für das Oderbruch seine Arbeit im Jahr 2012 fortsetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fortunato, wir alle können uns noch gut an die schwierige Situation im Oderbruch vor ca. einem Jahr erinnern. Dieses Hohe Haus hat sich mehrfach mit der Situation im Oderbruch beschäftigt. Die Landesregierung hat damals, am 28. Januar 2011, Herrn Bruno Küpper zum Oderbruchbeauftragten der Landesregierung bestellt.
Zu den Aufgaben des Oderbruchbeauftragten zählte es, die aktuelle Lage vor Ort zu erheben, Handlungsoptionen zu entwickeln und den Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland beratend zu unterstützen. Er hat die Abstimmung zwischen den Verwaltungsbehörden, insbesondere zwischen dem Landkreis, den Gemeinden und den Landesbehörden, sichergestellt. Der Oderbruchbeauftragte war gleichzeitig auch ein wichtiger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.
In seiner Funktion hat sich der Oderbruchbeauftragte, Herr Küpper, unter anderem mit folgenden Problemen befasst: