Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich Ihnen mitzuteilen, dass der Antrag „Arbeitsmarktförderung stärken - Finanzierungsbasis langfristig sichern“, Drucksache 5/2438, vom Antragsteller zurückgezogen worden ist.
Gibt es zur Tagesordnung, wie sie jetzt vorliegt, Bemerkungen? Da das nicht der Fall ist, bitte ich um zustimmendes Handzeichen, dass wir nach ihr verfahren können. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung beschlossen.
An Abwesenheiten habe ich Ihnen heute mitzuteilen, dass Minister Dr. Schöneburg bis 13 Uhr abwesend sein und von Ministerin Tack vertreten wird. Minister Christoffers wird uns ab 13 Uhr verlassen und von Minister Dr. Markov vertreten.
Meine Damen und Herren! In der 26. Sitzung des Landtages Brandenburg am 15. Dezember 2010 ist Herr Dr. Dirk Lammer zum Richter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg gewählt worden.
Herr Dr. Lammer, bevor ich Sie ernenne und vereidige, darf ich Sie noch einmal fragen: Nehmen Sie die Wahl an?
Der Präsident des Landtages Brandenburg ernennt Herrn Dr. Dirk Lammer für die Dauer von zehn Jahren zum Richter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Brandenburg und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Die Abgeordnete Hackenschmidt wird die Frage 414 (Kyritz- Ruppiner Heide als Nationales Naturerbe) stellen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat sich kürzlich dafür ausgesprochen, die Kyritz-Ruppiner Heide als Nationales Naturerbe auszuweisen. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Welche Konsequenzen hätte der Status als Nationales Naturerbe für die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Standort erneuerbarer Energien?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Frau Hackenschmidt, das ist ohne Zweifel eine spannende Frage. Ich will eingangs noch einmal sagen, was zum Nationalen Naturerbe in Deutschland gehört: zum Beispiel herausragende und einmalige Ökosysteme wie das Wattenmeer, die großen Stromtäler an Elbe und Oder sowie Lebensräume im Mittel- und Hochgebirge, woran Brandenburg ja nicht unmittelbar partizipiert.
Neben den Flächen, die wir vom Grünen Band, das in Brandenburg vertreten ist, übertragen bekommen haben, auf denen sich ein zusammenhängendes System wertvoller Biotope entwickelt hat, werden auch weitere militärische Sperrgebiete und aufgelassene Bergbaugebiete einbezogen. Gemäß Entscheidung der Bundesregierung sollen in dieser Kulisse rund 125 000 ha hochwertige Naturschutzflächen aus dem Eigentum des Bundes langfristig für den Naturschutz gesichert werden.
Die zu übertragenden Flächen sind mit den Ländern abgestimmt; das will ich deutlich unterstreichen. So hatte sich der Bundesumweltminister noch im November dieses Jahres mit einer - auch mit Brandenburg - abgestimmten Liste zu den Nationalen-Naturerbe-Flächen an die Länder gewandt und eine Endabstimmung durchgeführt. Sie hat aber nicht lange Bestand gehabt, da - Sie haben darauf verwiesen - der Haushaltsausschuss und dann der Bundestag beschlossen haben, die Fläche Kyritz-Ruppiner Heide insgesamt in Nationale-Naturerbe-Flächen zu übertragen.
Ich will noch einmal auf die Liste zurückkommen: In dieser Liste, die mit Brandenburg abgestimmt ist, befinden sich unter anderem fünf Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 5 400 ha, bei denen uns besonders am Herzen liegt, sie übertragen zu bekommen. Dazu gehört zum Beispiel ein großes Waldgebiet im Naturpark Dahme-Heideseen, gehören Flächen in der Döberitzer Heide. Sie werden verstehen, dass wir an der Unterschutzstellung dieser Flächen ein großes Interesse haben - bevor sie privatisiert werden, was ja die Alternative wäre.
Der Bund hat darauf aufmerksam gemacht, dass diese Liste durch eine Aufnahme der Kyritz-Ruppiner Heide schon zur Hälfte belegt und damit schon ein Großteil sozusagen abgearbeitet sei. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die anderen für das Land Brandenburg angemeldeten Flächen nicht übertragen werden dürfen.
Die Flächen des Nationalen Naturerbes sollen als Wildnisgebiete, Heiden und andere Offenbereiche auch durch Pflege in ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung erhalten und entwickelt werden. Eine wirtschaftlich orientierte Nutzung der Flächen ist dabei auszuschließen; das ist ja das, was Sie und uns in erster Linie interessiert.
Für die Kyritz-Ruppiner Heide hat der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss entschieden, eine eigentumsrechtliche Widmung als Fläche des Nationalen Naturerbes vorzunehmen. In einem Brief, den ich daraufhin an meinen Kollegen Bundesumweltminister Röttgen geschrieben habe, habe ich ihn gebeten, diese Entscheidung noch einmal überprüfen zu lassen. Denn es ging ja noch um die endabgestimmte Liste im November.
Kollege Röttgen hat uns noch nicht geantwortet. Ich weiß aber aus der Bundestagssitzung, dass er immerhin zur Kenntnis genommen hat, dass Brandenburg andere Vorstellungen hat. Er wird sicherlich noch antworten. Die Landesregierung hat eine Protokollerklärung zum Haushaltsbeschluss des Bundestages im Zusammenhang mit der Entscheidung im Bundesrat angehängt, weil auch dieser Beschluss widerspricht. Im Februar des nächsten Jahres soll es ein Gutachten zur Altlastenproblematik der Kyritz-Ruppiner Heide geben. Ich denke, das sollte zumindest abgewartet werden, um eine Entscheidung treffen zu können.
Um noch einmal deutlich auf Ihre Frage zu antworten: Eine wirtschaftliche bzw. eine energiewirtschaftliche Nutzung wäre in dem Fall ausgeschlossen. Wenn es dazu kommt, dass die Heide endgültig in Nationales Naturerbe übertragen wird, wäre es aus unserer Sicht denkbar, die ohnehin versiegelten Standorte wie Kasernen oder Versorgungsflächen übergangsweise für Solarenergie zu nutzen. Aber das, was gemeinsam angedacht war, nämlich eine Nutzungsvielfalt, auch mit Windenergie und anderen Energieformen, eine touristische Entwicklung sowie viele andere Entwicklungsfragen, ist im Augenblick ausgeschlossen.
Frau Ministerin, vielen Dank für diese ausführliche Darlegung. Sie wissen sicherlich, dass nach der Haushaltsgesetzgebung
der Bundesrepublik Deutschland der Bund nur Eigentum an Flächen halten darf, die für originäre Hoheitsaufgaben erforderlich sind. Die militärische Nutzung wird aufgegeben. Naturschutz ist originäre Hoheitsaufgabe der Länder, nicht des Bundes.
Damit stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Eigentum. Man redet ja von rund 400 Millionen Euro Altlastenentsorgung für die Kyritz-Ruppiner Heide, daher ist das ja eine interessante Frage für das Land. Ich frage Sie daher: Wie steht die Landesregierung zu der Frage des künftigen Eigentums oder sozusagen zu der künftigen Verwaltung dieser Fläche?
Ich denke, wir sollten erst einmal die Entscheidungsfindung abwarten; die ist ja noch nicht abgeschlossen. Ansonsten haben wir ein großes Interesse daran - ich verwies gerade auf das Gutachten zur Einschätzung der Altlastenproblematik -, dass wir nicht allein für die Altlastenentsorgung verantwortlich gemacht werden. Deshalb würde ich gern die Verantwortung da lassen, wo sie hingehört, was die Altlastensanierung betrifft.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 415 (Anhebung des Ar- beitnehmerpauschbetrages), die der Abgeordnete Görke stellt.
Das Thema Steuervereinfachung war letzte Woche in den Medien diskutiert worden. Deshalb möchte ich heute folgende Frage stellen:
Medienberichten zufolge hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf Bundesebene zur Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages von derzeit 920 Euro auf 1 000 Euro verständigt. Die Anhebung der pauschalen Werbungskosten soll mit Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von 330 Millionen Euro verbunden sein.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Vorschlag auf Bundesebene, den Arbeitnehmerpauschbetrag zu erhöhen?
Herr Präsident! Recht schönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich in Erinnerung rufen, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag im Jahr 2004 von 1 044 Euro auf 920 Euro minimiert worden ist. Das war damals die sogenannte Koch-Steinbrück-Connection, falls Sie sich noch daran erinnern.
Bei Pauschbeträgen besteht immer die Gefahr, dass man, wenn die Pauschalbeträge zu hoch sind, eine Subventionierung betreibt, und wenn sie zu niedrig sind, eine Unterförderung leistet. Deswegen ist es ganz schwierig, sozusagen den exakten Punkt zu finden, an dem sich der Pauschbetrag zwischen diesen beiden Poolen in der Waage befindet. Außerdem muss man bei Pauschbeträgen immer abwägen, welcher Aufwand damit
In diesem Fall ist meines Erachtens die Erhöhung um 80 Euro zu gering. Ich will Ihnen das an einem ganz einfachen Beispiel erklären. Die Erhöhung des Pauschbetrages auf 1 000 Euro bedeutet, dass die 80 Euro weg sind - das sind natürlich Durchschnittszahlen; das ist vollkommen klar -, wenn der Arbeitnehmer in Brandenburg einen Arbeitsweg von 16 Kilometern hat.
Wenn man sich die Verhältnisse in den entfernten Regionen Brandenburgs anschaut, die Pendler, dann weiß man genau, dass die Erhöhung des Pauschbetrages auf 1 000 Euro die Mehrausgaben der Betroffenen nicht entscheidend deckt. Alles, was über die 1 000 Euro geht, muss nach wie vor im Einzelnachweis getätigt werden.
Insofern hätte es, glaube ich, Sinn gemacht, diesen Pauschbetrag zumindest wieder auf die Höhe anzuheben, wie Sie vor der Absenkung bestanden hat. - Danke schön.