Protocol of the Session on January 22, 2014

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 86. Plenarsitzung des Landtages Brandenburg.

Ich darf unter unseren Gästen aus unserem Partnerland den Präsidenten des Landtages Steiermark, Franz Majcen, und die Vizepräsidentin, Ursula Lackner, begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!

(Allgemeiner Beifall)

Wie gestern begrüße ich auch heute den Vorsitzenden des Obersten Rates der Autonomen Republik Adscharien, Herrn Avtandil Beridze, und seine Begleitung. Herzlich willkommen bei uns!

(Allgemeiner Beifall)

Wir haben des Weiteren Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium Stahnsdorf zu Gast. Euch wünsche ich einen spannenden Vormittag.

(Allgemeiner Beifall)

Ich habe Ihnen mitzuteilen, dass die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres mit der Drucksache 5/8178 - es geht um das Landespersonalvertretungsgesetz vom Ausschuss zurückgezogen wurden.

Gibt es Bemerkungen zur vorliegenden Tagesordnung? - Da das nicht der Fall ist, bitte ich um Zustimmung zur Tagesordnung. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung beschlossen.

Wir treten in die Tagesordnung ein, und ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Vereidigung des Ministers der Finanzen und des Ministers der Justiz

Der Ministerpräsident hat mir mitgeteilt, dass er gemäß Artikel 84 der Verfassung des Landes Brandenburg Herrn Christian Görke zum Minister der Finanzen und Herrn Dr. Helmuth Markov - unter gleichzeitiger Bestimmung zum stellvertretenden Ministerpräsidenten - zum Minister der Justiz ernannt hat.

Gemäß Artikel 88 der Verfassung des Landes Brandenburg leisten die Minister der Landesregierung vor Übernahme der Geschäfte vor dem Landtag ihren Eid. Ich bitte beide zur Eidesleistung nach vorn zu kommen.

(Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen.)

Wir beginnen mit Minister Görke. Bitte leisten Sie den Eid.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und

Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch für die neue Aufgabe und viel Erfolg dabei!

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Dr. Markov, wir setzen fort. Bitte leisten Sie den Eid.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Danke sehr. Auch Ihnen einen herzlichen Glückwunsch. Erfahrungen im Ministeramt haben Sie ja schon.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE - Den neu ernannten Ministern werden vom Ministerpräsidenten und Abgeordneten aller Fraktionen Glückwünsche ausgespro- chen und Blumen überreicht.)

Damit ist der „Zwischentagesordnungspunkt Blumentausch“ beendet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Aktuelle Stunde

Thema: Wie weiter mit der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg?

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/8372

Wir beginnen mit dem Beitrag der Linksfraktion. Der Abgeordnete Büchel spricht zu uns.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ein gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen und - wenn man den Blick nach draußen richtet - ganz besonders in diesen sehr „rutschigen“ Tagen.

So, wie ich Ihnen jetzt noch einmal Gesundheit für dieses Jahr gewünscht habe, habe ich und haben sicherlich auch Sie in den letzten Wochen Ihren Verwandten, Bekannten, Nachbarn, Freunden die entsprechenden Wünsche ausgesprochen. Ja, das macht deutlich: Gesundheit hat einen ganz besonderen Stellenwert in unserem Leben, egal, wie alt man ist. Gesundheit - unsere eige

ne und die anderer Menschen - ist uns gemeinsam wichtig. Aber kann sich jeder eine gesundheitliche Versorgung leisten, sie wirklich wahrnehmen, und zwar auch die für ihn speziell notwendige?

Das führt zu der Frage: Wie weiter mit der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg unter den neuen bundespolitischen Rahmenbedingungen? Die ersten Äußerungen des neuen Bundesgesundheitsministers der CDU, Herrn Gröhe, lassen da nichts Gutes ahnen, habe ich den Eindruck.

(Senftleben [CDU]: Was?)

Offenbar ein medialer Schnellschuss, ohne die tatsächliche Situation vor Ort zu kennen und zu berücksichtigen.

(Genilke [CDU]: Aha!)

Kürzlich war im „Handelsblatt“ zu lesen:

„Und täglich grüßt das Murmeltier. Der Gesundheitsminister ist neu, doch seine Rezepte sind die alten …“

(Genilke [CDU]: Das trifft auf den Finanzminister auch zu! - Frau Schier [CDU]: Wir haben wenigstens einen!)

„… und die haben schon unter Philipp Rösler nicht wirklich funktioniert.“

- So das „Handelsblatt“.

Aber schauen wir uns doch diese Rezepte des Bundesgesundheitsministers genauer an! Krankenhäuser sollen in unterversorgten Regionen die Zulassung zur ambulanten Versorgung bekommen. Ja, das ist bereits in § 116a SGB V geregelt - bisher als sogenannte Kann-Bestimmung, zukünftig dann als „Muss-Bestimmung“ für den Zulassungsausschuss -, aber nur für die unterversorgten Regionen.

Grundvoraussetzung ist natürlich, dass überhaupt Krankenhäuser in der Fläche vorhanden sind, und das wiederum ist eine Aufgabe der Landespolitik. Für uns Linke sind unsere Krankenhäuser ein wichtiger Anker einer flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung im Land.

(Beifall DIE LINKE)

Unter genau diesem Aspekt hat diese rot-rote Landesregierung den Krankenhausplan im letzten Jahr verabschiedet - mit dem Ergebnis, das Sie kennen: Alle 52 Krankenhäuser an den 62 Standorten bleiben bestehen. Wir brauchen genau diese Krankenhäuser für eine zukunftsfähige gesundheitliche Versorgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Aber genau jetzt ist auch der Bund dringend aufgefordert, seine Hausaufgaben zu erledigen und es auch zu ermöglichen, dass Krankenhäuser flächendeckend - in allen Regionen - die Möglichkeit erhalten, ambulant zu versorgen.

Schauen wir es uns einmal ganz praktisch an. Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses dieses Hauses haben erst kürzlich einen die orthopädische Versorgung in Zossen - im Landkreis Teltow-Fläming - betreffenden Brief erhalten und damit verbunden - selbstverständlich nachvollziehbar - den Frust der Bürgerinnen und Bürger erfahren. Warum? Weil die Praxis des

örtlichen niedergelassenen Orthopäden geschlossen worden ist und Patienten jetzt längere Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, zum Beispiel bei einem schmerzenden Knie. Da hilft auch die von Minister Gröhe vorgeschlagene zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung wenig.

Wie Sie wissen, umfasst der Planungsbereich für Orthopäden den gesamten Landkreis, hier expliziert also den Landkreis Teltow-Fläming. Insgesamt haben wir in diesem Landkreis bei den niedergelassenen Orthopäden bereits einen Versorgungsgrad von 131 %. Das bedeutet - wie man feststellt, wenn man sich den Bedarfsplan anschaut -: zu viele Orthopäden im Landkreis Teltow-Fläming, womit es unwahrscheinlich ist, dass es eine neue orthopädische Praxis in Zossen geben könnte. Nun können sich die Bürgerinnen und Bürger aus diesem Mittelbereich, aus der Region Zossen überlegen, ob sie nach Ludwigfelde, Blankenfelde-Mahlow, Luckenwalde oder Jüterbog fahren - wenn sie dort überhaupt einen Termin bekommen.

Im Ergebnis wird deutlich: In diesem Mittelbereich Zossen gibt es jetzt keine orthopädische medizinische Versorgung mehr. Hier sehe ich einen Widerspruch zwischen den aus meiner Sicht notwendigen Strukturen in einem Mittelbereich wie Zossen mit fast 39 000 Einwohnern und den Planungsregionen für Fachärzte. Gleichzeitig wird eine verhängnisvolle Kette deutlich. Angesichts der geschilderten Situation im Landkreis Teltow-Fläming für den Fachbereich Orthopädie ist dieser Landkreis eben keine unterversorgte Region, womit für ein Krankenhaus auch nicht die Möglichkeit besteht - wie es vom Bundgesundheitsminister vorgesehen ist -, eine Zulassung für eine ambulante Versorgung zu erhalten, was möglicherweise ein guter Lösungsansatz wäre, um im Landkreis insgesamt eine regional ausgeglichene Lösung für diese Versorgung zu organisieren.

Schauen wir uns ein anderes Beispiel an, in der ländlichen Region, schauen wir gemeinsam ins Oderbruch, Richtung Seelow. In der Kreisstadt sind, wie Sie wissen, einige Arztsitze nicht besetzt. Es ist auch schwierig, diese mit Fachärzten und Hausärzten zu besetzen. Es gibt vor Ort ein Krankenhaus, das gut verankert ist und die entsprechende Versorgung sicherstellt. Diese Region ist keine unterversorgte Region. Sie ist zwar eine, wie es so schön heißt, von der Unterversorgung bedrohte Region, aber keine nach der Bedarfsrichtlinie unterversorgte Region. Obwohl es dringend notwendig ist, hier Ärzte anzusiedeln, dürfte dieses Krankenhaus keine ambulante Versorgung in dem Sinne vornehmen.