Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich zur heutigen Plenarsitzung. Ich begrüße unsere Gäste, Schülerinnen und Schüler, die am Zukunftstag die Arbeit der Abgeordneten des Landtags kennenlernen möchten. Das ist natürlich mit dem Appell an die Abgeordneten verbunden, sich heute ordentlich zu benehmen und als gutes Vorbild für unsere Gäste zu wirken. Herzlich willkommen!
Ich habe die angenehme Aufgabe, dem Abgeordneten Ludwig zu seinem heutigen Geburtstag zu gratulieren. Ich wünsche eine wunderschöne Feier im Kreise der Abgeordneten!
Ihnen liegt der Entwurf der Tagesordnung vor. Gibt es dazu Bemerkungen? - Da das nicht der Fall ist, lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer mit ihr einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall und die Tagesordnung damit bestätigt.
Thema: Zukünftiger Umgang mit Schwerverbrechern im Strafvollzug des Landes Brandenburg - Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 7. September 2011 kündigte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg in einer Brandenburger Zeitung einen „Paradigmenwechsel im Brandenburger Strafvollzug“ an. Lange Zeit war unklar, was darunter gefasst werden soll. Aber spätestens seit Ostern wissen wir es: Der Justizminister möchte mehr Rechte für Schwerverbrecher, er möchte mehr Vollzugslockerungen, und er möchte einen staatlichen Erholungsurlaub für Schwerverbrecher bereits nach fünf Jahren Haftverbüßung.
Unter dem Deckmantel der Resozialisierung soll Mördern, Totschlägern, Räubern, Geiselnehmern, Kinderschändern
und Terroristen schon nach fünf Jahren Gefängnisaufenthalt Langzeitausgang gewährt werden. Das ist linke Strafvollzugspolitik, und eine solche täterfreundliche Rechtspolitik lehnt die CDU-Fraktion kategorisch ab.
Liebe Kollegen von der Linksfraktion, ich weiß nicht, ob das Ihr Weg zum Kommunismus ist - eine solche Politik lehnen wir jedenfalls ab!
(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE - Holzschuher [SPD]: Jetzt ist das Niveau der Debatte da, wo es hinge- hört!)
Wenn es um die Sicherheit in diesem Land geht, stehen wir auf der Seite der Bevölkerung, die einen Anspruch auf Schutz durch den Staat hat. Das ist beim Thema Grenzkriminalität so, das ist bei der Reform der Sicherungsverwahrung so, und das ist selbstverständlich auch beim Umgang mit Schwerverbrechern so. Uns geht es erstens um die Sicherheit der Bevölkerung, zweitens um den Opferschutz und drittens um die Resozialisierung - und zwar genau in dieser Reihenfolge.
Bereits im letzten Jahr haben wir Sie in der Diskussion über unseren Antrag „Resozialisierung von Straftätern verbessern“ unmissverständlich aufgefordert, an den bewährten Normen und den grundsätzlichen Prinzipien des Bundesstrafvollzugsgesetzes festzuhalten. Hierzu gehört eben auch, dass es einen Langzeitausgang für zu lebenslanger Haft verurteilte Schwerverbrecher frühestens nach zehn Jahren und nicht - wie von Ihnen befürwortet - nach fünf Jahren geben soll.
Es ist doch ein fundamentaler Unterschied, ob ein Täter kurz vor seiner Entlassung mit Ausgangsgenehmigung auf ein Leben in Freiheit vorbereitet wird oder ob er sich bereits nach so kurzer Zeit wieder aus dem Gefängnis entfernen darf.
Freiheitsstrafe muss Freiheitsstrafe bleiben und darf auch nicht durch Resozialisierungsmaßnahmen ausgehebelt werden.
Wer das Leben seiner Mitmenschen zerstört, deren Gesundheit verletzt oder das Eigentum nicht achtet, zerstört grob das Vertrauen auf ein sicheres Zusammenleben innerhalb unserer Gesellschaft. Wer dies tut, muss mit einer Reaktion des Staates rechnen, und unser Rechtsstaat begegnet schwerwiegenden Rechtsgutverletzungen mit einer Strafe. Die schwerste strafrechtliche Reaktion auf strafbares Verhalten ist eine Freiheits
strafe. Wer einen Menschen tötet, der muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Wer so etwas getan hat, für den ist der beste Platz ein geschlossener Haftraum und eben kein Hotelzimmer.
Im Übrigen finde ich es schon zynisch, hier überhaupt von „Urlaub“ zu sprechen. Wenigstens wurde im Musterentwurf eine andere Formulierung gewählt, und das ist auch richtig so. Denn erstens: Kein Gefangener muss heute mehr bei Brot und Wasser für seine Taten büßen. Die Brandenburger Justizvollzugsanstalten gehören zu den modernsten Gefängnissen in Deutschland. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass es CDU-Justizminister in diesem Land waren, die mit einem millionenschweren Investitions- und Modernisierungsprogramm
die Justizvollzugsanstalten in Brandenburg sicherer gemacht und die auch viel für die Resozialisierung der Straftäter in Gang gesetzt haben. Wohin hingegen Ihre bisherige Resozialisierungspolitik geführt hat, Herr Minister Schöneburg,
haben wir bereits gesehen, nämlich zu mehr Ausbrüchen. Allein 2011 gab es fünf Entweichungen aus dem Strafvollzug das ist Ergebnis Ihrer Politik!
Zweitens: Urlaub steht rechtschaffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die sich von ihrer Arbeit erholen sollen, nicht aber Schwerverbrechern, die mit ihren menschenverachtenden Gewalttaten fürchterliches Leid über ihre Opfer und deren Angehörige gebracht haben.
Können Sie sich eigentlich vorstellen, wie sich eine Mutter fühlt, die ihr Kind durch einen Sexualmord verloren hat, wenn sie den Mörder ihres Kindes bereits nach fünf Jahren wieder durch die Fußgängerzone schlendern sieht? Wollen Sie zulassen, dass die Opfer und ihre Angehörigen jetzt Angst haben müssen, die Täter im staatlichen Erholungsurlaub in ihrer Nähe sehen zu müssen?
Was sagen Sie der Bevölkerung eigentlich, wenn ein Schwerverbrecher während seines Hafturlaubs rückfällig werden sollte? Beispiele hierfür gab und gibt es genug, und jeder Rückfall ist ein Rückfall zu viel. Hören Sie also auf, die Gefahr zu verharmlosen, die für die Bevölkerung besteht, wenn ein Mörder Ausgang hat.
Gerade wir in Brandenburg müssen hierfür sensibilisiert sein ich erinnere an den Fall des mehrfach wegen Vergewaltigung verurteilten Frank Schmökel: Immer wieder unterschätzten Ärzte offenbar seine Gefährlichkeit. Immer wieder bekam er deshalb Freigang, und immer wieder kam es dann zu neuen Straftaten, zu neuen Vergewaltigungen und sogar zu einem Mord.
Es ist die Kernaufgabe des Staates und unsere Pflicht auch als Mitglieder dieses Landtags, Leben und Gesundheit der Menschen vor Straftätern zu schützen.
Es wäre schon viel gewonnen, wenn diejenigen, die die Resozialisierung ganz groß schreiben und auf die Grundrechte der Täter hinweisen, auch zur Kenntnis nehmen würden, dass dieselben Grundrechte in ihren Schutzpflichtenfunktionen auch die Bürger schützen und den Staat zum Handeln verpflichten. Wir richten unsere Politik jedenfalls darauf aus, dass aus Bürgern keine Opfer werden, und wir sehen uns hier an der Seite der Opfervereinigung Weißer Ring e. V., der Polizeigewerkschaften, des Bundes der Strafvollzugsbediensteten und der Mehrzahl der Landesregierungen in Deutschland, die Ihren Vorschlag, Schwerverbrechern bereits nach fünf Jahren Langzeitausgang zu gewähren, in der Luft zerrissen haben.
Ich gebe einige Zitate zu Ihrem Vorschlag wieder: Der Bund der Strafvollzugsbediensteten sagte, Ihre Pläne seien ein „Hohn gegen die Opfer“, die Gewerkschaft der Polizei sprach von einem „Experiment auf Kosten der Sicherheit und auf dem Rücken der Bürger“. Der ehemalige sächsische Justizminister Mackenroth hält das Ganze sogar für eine „Schnapsidee“. Und der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering - ein Sozialdemokrat - sagte:
„Mit mir wird es in Mecklenburg-Vorpommern keinen Freigang für lebenslänglich Verurteilte schon nach fünf Jahren geben.“
Eine solch klare Aussage, Herr Ministerpräsident, hätten wir uns von Ihnen gewünscht. Die Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, ob der Vorschlag des Justizministers die Meinung der gesamten Landesregierung widerspiegelt oder lediglich die Einzelmeinung des Justizministers ist.