Protocol of the Session on May 7, 2010

Meine Damen und Herren Abgeordnete, auch wenn der Freitag ein ungewöhnlicher Tag für eine Plenarsitzung ist, beginnen wir wirklich pünktlich um 9 Uhr.

Ich begrüße Sie herzlich zur 15. Sitzung des Landtages und möchte vor Eintritt in die Tagesordnung folgende Bemerkung zur Arbeitsfassung der Tagesordnung machen: Ihnen liegt ein Entschließungsantrag in der Drucksache 5/1082 vor, der vom Antragsteller zurückgezogen wurde.

Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? - Wer nach dieser Tagesordnung verfahren möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit verfahren wir nach dieser Tagesordnung.

Ich möchte folgende Abwesenheiten bekannt geben: Herr Ministerpräsident Platzeck wird von 10.30 Uhr bis 13 Uhr nicht da sein und durch Herrn Minister Dr. Markov vertreten. Herr Minister Dr. Schöneburg wird ganztägig abwesend sein und durch Frau Ministerin Münch vertreten. Herr Minister Baaske ist hier als abwesend aufgeführt und ist dennoch da, es gibt also Überraschungen. Die Abgeordneten Dr. Bernig, Büchel, Frau Gregor-Ness, Henschke, Frau Dr. Ludwig und Frau Meier sind ganztägig als abwesend gemeldet.

Wir treten in Tagesordnungspunkt 1 ein:

Fragestunde

Wir kommen zu den Dringlichen Anfragen. Die Dringliche Anfrage 15, Drucksache 5/1083, wurde durch den Fragesteller zurückgezogen.

Das Wort zur Dringlichen Anfrage 16 (Ausbau Bahnstrecke Cottbus-Görlitz) erteile ich der Abgeordneten Kircheis. - Bitte, Frau Abgeordnete.

Einem Bericht des rbb-Fernsehens vom 3. Mai 2010 nach unter anderem die Sendung „Brandenburg Aktuell“ - plant die Bundesregierung die Elektrifizierung der Bahnstrecke von Cottbus über Horka in Richtung Görlitz als sogenannten „Verkehrskorridor“. In Horka-Wegliniec bzw. Görlitz hat diese Strecke Anschluss an die von der polnischen Eisenbahn PKP ausgebaute Verbindung in Richtung Wroclaw. Bislang war der im europäischen Vergleich recht unattraktive überregionale Fernverkehr Berlin-Wroclaw ab Cottbus über die kürzere, aber nicht revitalisierte Verbindung über Forst-Zary abgewickelt worden.

Ich frage die Landesregierung: Wie werden sich nach Kenntnisstand der Landesregierung nach dem Streckenausbau Cottbus-Görlitz die Fernverkehrsstrukturen auf der internationalen Verbindung Cottbus-Görlitz-Wroclaw-Krakau verändern?

Vielen Dank, Frau Kircheis. - Ich nehme an, dass Herr Minister Vogelsänger darauf antworten möchte.

(Zuruf: Oder auch nicht!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist eine gute Gelegenheit, allen zu danken.

(Beifall der Abgeordneten Frau Alter und Holzschuher [SPD] - Zurufe von der CDU)

- Doch. Ein großer Dank vom Ministerium, dass wir es gemeinsam geschafft haben, die Strecke Berlin-Cottbus zu bauen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist ein mutiger Schritt von meinem Vorgänger-Minister Frank Szymanski gewesen, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, durch die das Land in Vorplanung gegangen ist. Ansonsten hätten wir es nicht geschafft, die 130 Millionen Euro aus den Konjunkturpaketmitteln dafür einzusetzen. Dafür noch einmal herzlichen Dank an Frank Szymanski.

(Senftleben [CDU]: Applaus! - Vereinzelt Beifall SPD - Senftleben [CDU]: Sie müssen den Applaus einfordern!)

- Das ist deren freie Entscheidung, gar kein Problem!

Es geht jetzt um die Frage der Fernverkehrsverbindungen. Die sind eigenwirtschaftlich und werden auch eigenwirtschaftlich bestellt. Wir haben großes Interesse, dass es weiterhin Fernverbindungen Richtung Wroclaw und Krakau gibt. Die muss die Bahn bestellen. Ich habe mit Interesse das Interview mit Herrn Staatssekretär Mücke gelesen, und wir haben vereinbart das ist dann auch wieder für das ganze Haus von Interesse: im Juli dazu ein Gespräch zu führen. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung im Juni die Eckpunkte für die Haushalte der Jahre 2011 und folgende verabschieden wird. Dann wissen wir, wie viel Geld wir im Bereich Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege zur Verfügung haben. Da geht es dann natürlich auch um die Strecke Cottbus-Görlitz. Es geht in der Region sicherlich auch um die Frage, wie es mit Cottbus-Forst darauf hat mich der Oberbürgermeister angesprochen -, aber auch mit Berlin-Dresden weitergeht. Ich denke, wir haben großes Interesse daran, bei den genannten Strecken ein Stück weiterzukommen. Denn man braucht eine gute Schieneninfrastruktur, um auch internationalen Verkehr entsprechend zu realisieren. Deshalb werden wir weiterhin für den Ausbau der Schienenwege kämpfen. Frau Abgeordnete, ich bedanke mich für Ihre Unterstützung durch die Fragestellung. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD - Unruhe)

Meine Damen und Herren, bei allem Verständnis dafür, dass wir heute die große Freude haben, uns an einem Freitag zu treffen, ist es wirklich sehr laut im Saal. Ich bitte Sie! Die Kollegen, die im Fernsehen zuschauen, möchten vielleicht auch die Frage verstehen.

Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 17 (Keine Erlaubnis der Dreizügigkeit in siebten Klassen am Burgwall-Gymnasium Treuenbrietzen), gestellt durch Herrn Kollegen Büttner. - Herr Büttner, Sie haben das Wort.

Presseberichten zufolge hat der Leiter des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel verkündet, dass im kommenden Schuljahr keine dritte siebente Klasse am Burgwall-Gymnasium in Treuenbrietzen eingerichtet werden darf. Gegensätzliche Äußerungen kommen vom SPD-Abgeordneten Günter Baaske, der in einer SMS bestätigte, dass der Schulleiter verkünden könne, dass eine dritte 7. Klasse eingerichtet werden dürfe. Der Bürgermeister von Treuenbrietzen bestätigte den Inhalt der SMS.

Da somit die Entscheidung der Schulrätekonferenz von Montag Abend weder bestätigt noch dementiert werden kann, die Entscheidung jedoch für Eltern, Schüler und Lehrer von hoher Bedeutung ist, frage ich die Landesregierung: Ist die Dreizügigkeit der 7. Klassen am Burgwall-Gymnasium für das kommende Schuljahr gewährleistet?

Herr Minister Rupprecht, Sie werden das klären.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, im Ergebnis des Ü7-Verfahrens im Südosten des Kreises Potsdam-Mittelmark ergab sich die außergewöhnliche Situation, dass drei benachbarte Gymnasien fast identische Anmeldezahlen erzielt haben. Ich nenne sie einmal: Treuenbrietzen hat 64, Bad Belzig hat 67 und Beelitz 64 Anmeldungen. Das ist außergewöhnlich, vielleicht sogar einzigartig in so einer Region. Das Schulamt hat folgende Rechnung angestellt: Es sind in Summe ungefähr 200 Schüler. Wir gehen einmal von einer 25er-Klassenstärke aus, also werden acht Klassen eingerichtet. Es sind drei Schulen, also werden an zwei Schulen drei siebte Klassen und an einer Schule zwei siebte Klassen eingerichtet. Dann fiel eine Entscheidung gegen Treuenbrietzen. Dass diese Entscheidung dort nicht mit Freude, sondern mit Protesten aufgenommen wurde, kann ich gut nachvollziehen. Das widerspricht auch dem, was wir uns in der Region wünschen: dass es kein knallhartes Gegeneinander, sondern ein Miteinander, zum Beispiel auch in der gymnasialen Oberstufe, gibt. Deshalb ist die Entscheidung so gefallen, wie Sie es schon vernommen haben: Es werden an allen drei Gymnasien drei siebte Klassen eingerichtet. - Danke.

(Beifall FDP und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Herr Minister, für diese gute Nachricht. - Wir kommen jetzt zu den mündlichen Anfragen, und zwar zur Frage 201 (Prüfung von Saatgut auf Verunreinigung mit künstlich verändertem Erbgut), gestellt durch Abgeordnete Kircheis von der SPD-Fraktion.

Nach Presseberichten vom 27.04. wurde bei stichprobenartigen Untersuchungen des in Brandenburg gehandelten Maissaatgu

tes in fünf von 33 Fällen genetisch künstlich verändertes Erbgut gefunden. Das betroffene Saatgut wurde in Brandenburg nicht ausgebracht, allerdings erfassen die Stichproben nur einen Bruchteil des in Brandenburg gehandelten Saatgutes.

Ich frage die Landesregierung: Wird angesichts des schon heute hohen Anteils von verunreinigtem Saatgut die Überprüfung der hierzulande auszubringenden Saat zukünftig - zum Beispiel durch die Erhöhung der Prüfprobenzahl - verstärkt?

Für das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird Ministerin Tack antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kerstin Kircheis, seit 2001 - das ist bekannt - werden in Brandenburg durch die amtliche Saatgutverkehrskontrolle Saatgutproben insbesondere von Mais und Raps - gezogen und der Gentechnik-Überwachungsbehörde übergeben. Im Landeslabor BerlinBrandenburg werden diese Proben untersucht; auch das ist bekannt. Jährlich stehen dazu 50 000 Euro zur Verfügung. Kommen, wie das im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr war, aktuelle Aufgaben hinzu - hier verweise ich auf die Leinsamen- und Senfanalysen -, geht dies zulasten der Probeaufnahmen bei anderem Saatgut. Ich glaube, das ist verständlich.

Dies ist ein grundsätzliches Problem, aber - das sage ich an dieser Stelle noch einmal - es ist kein brandenburgspezifisches Problem. Daher haben sich die Länderbehörden auf ein arbeitsteiliges Vorgehen verständigt, um möglichst früh - ich glaube, daran haben wir vor allem in den Ländern mit Saatgutvermehrungsflächen ein großes Interesse - Hinweise auf mögliche Verunreinigungen zu erhalten. Sinn macht das Saatgut-Monitoring nur, wenn rechtzeitig vor einer möglichen Aussaat belastetes Material aus dem Verkehr gezogen werden kann. Das gilt auch für Import-Saatgut, weil es sich zumindest in diesem Jahr als in nennenswertem Umfang belastet erwiesen hat. Herkunftsländer - das wissen Sie aus der Presse - waren dieses Jahr Argentinien, Ungarn und Frankreich.

Um Ihre Frage eindeutig zu beantworten: Solange Saatgut in Regionen vermehrt wird, in denen auch gentechnisch veränderte Sorten angebaut werden, wird es zu Vermischungen durch den Anbau, den Transport, das Zusammenstellen, Verpacken und Umfüllen von Saatgut kommen. Ich glaube, das ist erklärbar.

Dies zu vermindern ist in erster Linie Aufgabe der Saatgutindustrie und des Handels. Wir können nur feststellen, ob und wie dieses System funktioniert. Und zuweilen funktioniert es leider nicht. Unsere Erfahrungen aus vielen vergangenen Jahren Umweltpolitik zeigen immer wieder: Nachsorge wird teurer als Vorsorge - für die Wirtschaft wie für die Behörden. Ich unterstreiche an dieser Stelle noch einmal deutlich: Wir in Brandenburg haben das begriffen, aber leider betreibt die EU-Kommission an dieser Stelle eine mangelhafte Politik zu unseren Lasten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. - Wir kommen zur Frage 202 (Altanschließer), gestellt

vom Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg von der Fraktion DIE LINKE.

Im Ergebnis der Diskussion um die sogenannten Altanschließer-Grundstücke hat der Landtag im vergangenen Jahr in einer Novellierung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit differenzierter Herstellungsbeiträge für Wasser- und Abwasseranschlüsse eingeräumt. Dass es sich hierbei um ein brisantes und hochaktuelles Problem handelt, hat sich nicht zuletzt gestern beim Parlamentarischen Abend des Landeswasserverbandstages gezeigt.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung haben bisher von dieser Möglichkeit der Erhebung differenzierter Herstellungsbeiträge Gebrauch gemacht?

Für das Ministerium des Innern antwortet Minister Speer.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt keine Erhebung, keine Anzeigepflicht, keine Statistik; deswegen kann ich die Frage nicht beantworten.

Herr Minister, trotz der kurzen Antwort gibt es Nachfragebedarf. - Bitte.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass Ihre Antwort einschließt, dass gegenwärtig kein Fall bekannt ist, dass ein Abwasserverband von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat? Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage ist: Könnten Sie sich angesichts des Ablaufs der Verjährungsfrist Ende nächsten Jahres vorstellen, dass das Land in geeigneter Form Unterstützung zur Lösung dieses Problems bietet?

Nach dem hier umfangreich diskutierten und beschlossenen Gesetz sind die Aufgabenträger in der Wahl frei. Demzufolge, die erste Frage betreffend, ob es möglich ist, dass Erkenntnisse vorliegen, dass niemand Gebrauch macht: Es ist möglich, dass diese Erkenntnisse vorliegen. Ob jemand davon Gebrauch macht, kann ich nicht beantworten. Insofern ist auch möglich, dass jemand davon Gebrauch gemacht hat. Es tut mir wirklich leid. Wir haben darüber keine Erkenntnisse, weil dies dem Land gegenüber nicht anzeigepflichtig ist. Die Verbände sind frei in der Wahl der Mittel und tun dies eigenverantwortlich.

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Zweite Frage!)

- Sie tun es eigenverantwortlich. Die Frage habe ich damit beantwortet.

Wir kommen zur Frage 203 (Fragwürdige wirtschaftspoliti- sche Aktivitäten des Finanzministers), gestellt durch den Abgeordneten Homeyer von der CDU-Fraktion.

Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums führt der Minister Gespräche mit Botschaftern, um den Messestandort Frankfurt (Oder) zu stärken. Neben Ecuador sollen laut Presseberichten nun auch Gespräche mit Kuba, Bolivien und Venezuela geführt werden. Insbesondere die zuletzt genannten Länder gelten weder als wichtige Industrieländer, noch sind sie bisher als Verfechter einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgefallen.

Ich frage die Landesregierung: Welchen wirtschaftlichen Mehrwert sieht sie bei den Gesprächen mit Ländern, denen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung völlig fremd ist?