Hans-Peter Goetz

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Last Statements

Herr Minister, Sie haben gerade erklärt: Wenn es um Infrastrukturfragen geht und Herr Büttner nicht im Raum ist, interessieren Herrn Büttner Infrastrukturfragen nicht.
Nun stelle ich fest: Der Ministerpräsident und der stellvertretende Ministerpräsident sind auch nicht im Raum.
Würden Sie meine Schlussfolgerung teilen, dass auch den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den Ministerpräsidenten Infrastrukturfragen im Land Brandenburg nicht interessieren?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst herzlichen Dank für die zügige Bearbeitung der vorausgegangenen Anträge, was es uns ermöglicht hat, etwa eine Stunde einzusparen. Ich glaube, das ist vielen von uns sehr recht - insbesondere mir -, auch unter Beachtung der Würde dieses Hauses.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Sie kommen gegen 17.55 Uhr nach Hause, freuen sich auf ein Ereignis, das um 18 Uhr beginnen soll, und plötzlich ist Ihr Flatscreen weg. Ich glaube, einige von uns hätten damit ein erhebliches Problem. Dieses Problem gibt es nicht nur in Brandenburg; diese und ähnliche Probleme gibt es bundesweit, das ist richtig.
Natürlich verzeichnen wir bei diesen Problemen auch deutliche regionale Unterschiede. Richtig ist: Es wird bundesweit täglich ungefähr 500 Mal eingebrochen, ungefähr 4 000 Mal pro Jahr allein im Land Brandenburg. Das sind die Zahlen, die für uns zutreffen. Brandenburg ist von der Einbruchskriminalität, welche als bundesweites Phänomen regional unterschiedlich auftritt, in gleicher Weise betroffen, mit nur leichten Unterschieden um Berlin herum. Innerhalb des Autobahnringes ist die Wahrscheinlichkeit eines Einbruches sehr viel größer und sehr viel häufiger als in berlinfernen Regionen. Damit ist die Lage bei uns insgesamt scheinbar relativ stabil. Knapp 200 000 Straftaten passieren pro Jahr, einzelne Deliktsfelder sind rückläufig. Ausnahmen sind insbesondere Kraftfahrzeugdiebstähle und Wohnungseinbrüche.
Das Berliner Umland ist besonders betroffen: Auf 15 % der Fläche des Landes Brandenburg leben 40 % der Brandenburger Einwohner. Insgesamt 43 % aller Einbruchsdiebstähle geschehen auf diesen 15 % der Fläche des Landes Brandenburg. Das ist einerseits ein Problem für die Leute, die dort wohnen; andererseits ist es ein Vorteil, weil dadurch auf der knappen Fläche, auf der das geschieht, auch die Polizeidichte höher gehalten werden kann, um diesen Einbrüchen zu begegnen.
Richtig ist auch, dass die Wohnungseinbrüche sich von 2009 bis 2013, das heißt im Verlauf der letzten fünf Jahre, auf nunmehr 4 001 Wohnungseinbrüche im Jahr 2013 verdoppelt haben. Das ist etwa die gleichgroße Zahl wie bei den Kraftfahrzeugdiebstählen. Pro Tag haben wir somit etwa 10 bis 12 Wohnungseinbrüche. Das heißt, dass allein während unserer heutigen Debatte statistisch etwa drei bis sechs Wohnungseinbrüche im Land Brandenburg passiert sein dürften.
Dabei ist völlig klar, dass wir es inzwischen überwiegend mit organisierter Kriminalität zu tun haben, die ganz gezielt gerade in S-Bahn-Gemeinden aus Berlin heraus geschieht und wo ganz gezielt ausgeforscht wird, welche Objekte besonders lohnend erscheinen und in kürzester Zeit mit geringstem Aufwand aufgebrochen und ausgeräumt werden können.
Die Frage ist also: Was kann man gegen organisierte Kriminalität tun? Was ist möglich? Was tun? ___ ______? Wie Sie vielleicht wissen, hat Lenin ein Buch darüber geschrieben. Klar ist: Es wird immer Wohnungseinbrüche geben, aber man darf es den Einbrechern auch nicht zu einfach machen. Dabei hilft es nicht, ständig nach Bundesprogrammen zu rufen oder danach, dass in Berlin etwas passieren bzw. aufgelegt werden müsste. Entscheidend ist für uns als Brandenburger Landtagsabgeordnete, dass wir unsere jeweilige Verantwortung wahrnehmen. Dazu gehört natürlich, durch Prävention Häuser sicherer zu machen und Einbrüche zu erschweren.
Das Präventionsprojekt Guben - ich weiß nicht, ob der Innenminister darauf eingehen wird - ist ja frisch aufgelegt. Die Gubener sollen etwas Geld bekommen, um ihre Stadt etwas sicherer zu machen und Prävention zu betreiben. Das ist sicher eine richtige Sache, aber kein Projekt, das landesweit für Sicherheit sorgen kann. Selbst in Guben ist das nur ein Teil dessen, was man tun kann, ohne wirklich nachhaltige und dauerhafte Erfolge erwarten zu dürfen.
Wir brauchen europaweite Lösungen, die sich mit diesen Themen befassen, weil eben auch die Einbrüche, die hier erfolgen, von Tätern bzw. Tätergruppierungen vorgenommen werden, die oft keine Brandenburger sind, sondern aus anderen Regionen kommen, soweit man derer habhaft werden kann. Selbst das erfreuliche Abkommen mit Polen, das nach vielen Debatten endlich an einem Punkt angekommen ist, wo man mit Polen wirklich besser zusammenarbeiten kann, wird dem nicht genügen, weil es immer häufiger dazu kommt, dass Polen ein reines Transitland für Straftaten ist, die in Brandenburg begangen werden, sodass das, was in Brandenburg an Beute oder Diebesgut gemacht wird, durch Polen hindurch weiter nach Osteuropa geführt wird. Das bedarf also einer gemeinsamen Bearbeitung und Erfassung über Polen hinaus, also einer europaweiten Lösung.
Wir brauchen gemeinsame Lagebilder im Bund; auch das ist nötig. Genauso wichtig ist, dass auch nach begangener Tat massiv mit den Tätern umgegangen wird und massiv eingegriffen wird, um Aufklärung zu betreiben. Dafür brauchen wir eine starke Kriminalpolizei, die nicht nur präventiv, bevor irgendetwas passiert, tätig wird, sondern auch nach begangener Tat dazu kommt, aufzuklären, Täter zu fassen und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
Im „Neuen Deutschland“ habe ich nachlesen können, Kollege Scharfenberg, dass Sie erklärt haben, dass Phänomen der Einbruchskriminalität sei auch mit mehr Polizei nicht zu lösen, dem sei nicht beizukommen. Das, Kollege Scharfenberg, ist falsch. Entscheidend ist, welche Voraussetzungen ich schaffe, wie ich es Einbrechern möglichst schwer machen kann. Natürlich bekomme ich das Problem nicht vollständig abgeräumt. Aber es ist so, dass mehr Polizei, mehr Präsenz auch zu mehr Sicherheit führt und geeignet ist, Einbruchskriminalität deutlich zu reduzieren. Die Erklärung, mehr Polizei würde nichts ändern, ist letztlich nur der Versuch einer Rechtfertigung für den drastischen Personalabbau bei unserer Brandenburger Poli
zei. Ob sie da sind oder nicht, spielt eigentlich auch keine Rolle - mit dieser Ihrer Logik könnte man die Polizei ganz abschaffen. Aber genau das kann wohl nicht unser Ansatz sein.
Wir brauchen dazu ein Programm „Beute zurück“. Dazu reicht künstliche DNA allein nicht aus, weil wir oft erleben, dass auch Beute festgestellt wird, die dann nicht bestimmten einzelnen Straftätern oder einzelnen Opfern von Straftaten zugeordnet werden kann. Auch daran haben wir zu arbeiten, um über das Beute-zurück-Programm eine Kriminalstatistik richtig führen zu können und auch dazu beizutragen, dass die Opfer etwas weniger mit Schaden belastet werden, als es ansonsten der Fall ist.
Die Einzelheiten, die wir uns vorgenommen haben, können Sie, meine Damen und Herren, in unserem Antrag nachlesen; ich will das nicht alles wiederholen. Es bleibt dabei: Wichtig ist, die Prävention zu stärken. Wichtig ist, die Schutzpolizei zu stärken. Wichtig ist, die Aufklärung zu verbessern. Die Frage ist nur: Wer soll das tun? Wer kann das noch tun? Wer ist überhaupt noch da? Aber darüber, meine Damen und Herren, reden wir morgen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Stark, es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, für die CDU zu sprechen - hier steht 2:13, Herr Präsident, das kann nicht stimmen -, aber: Sie hat wirklich mit keinem einzigen Wort etwas gegen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unseres Landes gesagt.
Kein Stück! Sie hat sich zur Polizeilichen Kriminalstatistik und zum Führungsversagen bei der Brandenburger Polizei und zu den Ursachen geäußert, die dazu geführt haben, dass Beamte dann versuchen, polizeiliche Kriminalstatistiken zu schönen, um Erwartungen zu entsprechen und Vorgaben zu erfüllen, die ihnen vom Ministerium aufgedrückt werden. Das ist die Ursache, über die wir hier reden, und das sind die Folgen dieser Ursachen, die dort im Ministerium gesetzt worden sind - nicht von Ihnen, Herr Minister; das war Ihr Vorvorgänger, der damit im Jahre 2010 angefangen hat. Aber Sie sitzen nun mit den Folgen da und steuern noch viel zu schwach dagegen, wie klar wird, wenn wir die tatsächlichen Verhältnisse sehen.
Natürlich hören wir immer wieder, dass es schwierig sei, Tateinheit und Tatmehrheit zu trennen; das kann im Einzelfall auch einmal so sein. Da können im Einzelfall auch einmal Fehler gemacht werden - das mag passieren -, und da können auch eine Richtlinie und eine Handreichung einmal hilfreich sein. Aber darauf kommt es letztlich überhaupt nicht an, Herr Minister. Ich habe es auch im Innenausschuss schon gesagt: Dass Fehler gemacht werden, ist normal. Wo viel gearbeitet wird, passieren viele Fehler. Wo viele Menschen ganz viel arbeiten, passieren noch mehr Fehler.
Ich will doch nur, dass überall - in Brandenburg wie im Saarland, in Mecklenburg-Vorpommern oder Baden-Württemberg die gleichen Fehler gemacht werden. Darauf kommt es doch an. Ich will, dass im Jahr 2014 und 2015 die gleichen Fehler gemacht werden, wie sie 2013 und 2012 gemacht worden sind, damit ich nämlich die Statistiken vergleichen kann. Das ist doch mein Ansatz, das ist der Bedarf, den ich habe, um letztlich auswerten zu können, was hier mit unserer Polizeiarbeit im Ergebnis der Polizeistrukturreform passiert.
Das eigentliche Problem ist letztlich diese Reform. Manche meinen, die Reform müsse gestoppt werden - das höre ich aus der CDU. Andere sagen, die Reform sei gescheitert. Diese Reform kann nicht mehr gestoppt werden, sie ist umgesetzt, meine Damen und Herren von der CDU. Es gibt keine Wachen mehr, es gibt keine Schutzbereiche mehr. Es gibt jetzt Inspektionen, es gibt jetzt Reviere, dazwischen hängen Direktionen ob die nötig waren, darüber kann man lange streiten. Ich meine, eher nicht. Wir haben jetzt ein Präsidium statt - wie früher fünf Präsidien. Aber die Reform ist umgesetzt. Die Reform jetzt stoppen zu wollen heißt doch: Das Kind liegt im Brunnen ich beschreibe die Situation -, und nun lasse ich das Kind da unten im Brunnen liegen. - Nein, ich muss reagieren, ich muss verändern. Ich muss aufgreifen, was dort passiert, um zu besserer polizeilicher Arbeit zu kommen. Das ist der erste Punkt.
Der zweite bezieht sich auf diejenigen, die sagen, die Reform sei gescheitert. Das stimmt nicht. Die Polizeistrukturreform ist ein voller Erfolg. Wir müssen die Polizeistrukturreform nur an den Zielen messen, mit denen sie angetreten ist. Einziges Ziel dieser Strukturreform war massiver Personalabbau bei der Brandenburger Polizei, und dieses Ziel erreicht die Reform.
Seit 2010 sind über 700 Beamte verschwunden. Wir sind jetzt bei knapp 8 200, das heißt, die Reform ist gemessen an dem, was ursprünglich gewollt war, erfolgreich. Wir erinnern uns an Herrn Speer, an das, was er gesagt hat: irgendetwas bei 7 000 Beamten. Wir sind jetzt bei gut 8 000. Wir werden bis zum Jahr 2016/17 auf 7 500 zurückfallen, vielleicht sogar darunter liegen. Da hilft es auch nicht, dass dieses Jahr 275 neue Anwärter kommen, weil die nämlich erst 2017 in den Dienst eintreten können. Das heißt, wir erreichen zum Jahreswechsel 2016/17 - bis die ersten Anwärter kommen, falls es wirklich 275 werden sollten; das sehe ich auch noch nicht - dann den Tiefpunkt der Polizeistärke in unserem Land Brandenburg.
Das ist die Situation, die wir haben, und mit ihr müssen wir uns befassen. Darauf brauchen wir Antworten, und die Kriminalstatistik ist eben das geeignete Mittel, um zu bewerten, was uns versprochen worden ist. Wir erleben doch das Bullshit-Bingo, das regelmäßig kommt: „Mehr Sicherheit auf unsere Straßen!“ „Mehr Häuptlinge, weniger Indianer!“ - Nein, umgekehrt: „Weniger Häuptlinge, mehr Indianer!“
Man kommt kaum noch klar damit, was hier gewollt ist.
„Brandenburg ist sicher.“ „Brandenburg wird immer die Polizeibeamten haben, die es braucht, um die Sicherheit im Land Brandenburg zu gewährleisten.“
Liebe Kollegen von der Polizei, ihr habt Probleme, ich höre mir das an, ich nehme die Probleme sehr ernst. - Sie können das Ding abhaken, aufspringen, „Bingo!“ schreien - haben Sie was gekonnt. Das ist die Realität hier im Land Brandenburg, und das kommt von der Führungsspitze. Deswegen erleben wir es eben auch, dass die Polizeibeamten, die täglich mit den Realitäten konfrontiert sind - ob das nun Führung aus der Ferne ist, ob es immer weniger Beamte sind -, im Grunde nicht mehr ernst nehmen können, was ihnen von der Polizeiführung mitgeteilt, vorgegeben wird. Aber wenn Vorgaben kommen - so ist unsere Polizei -, dann erfüllt sie die. Und wenn gesagt wird „Ihr habt nächstes Jahr weniger Straftaten!“, dann haben die nächstes Jahr weniger Straftaten - da fällt denen schon was ein. Und wenn es mit Blick auf die Kriminalstatistik heißt „Die Aufklärungsquoten gehen nach oben!“, dann werden auch die Aufklärungsquoten nach oben gehen - auch da fällt denen was ein.
Aber das ist nicht unser Ansatz, den wir hier haben. Wir brauchen die klaren Daten, um klar bewerten zu können, was bei dieser Strukturreform herausgekommen ist, um dann darauf reagieren zu können.
Und das fetteste Ding, was eigentlich zu kritisieren ist - Kollege Lakenmacher hat es angesprochen -, ist, dass die Evaluierung dieser Reform, die 2010 begonnen hat, jetzt in die nächste
Wahlperiode verschoben werden soll. Es war der ganz klare Ansatz: Es findet eine Reform statt. Nichts wird schlechter, vieles wird besser, und das werden wir durch die Evaluierung beweisen, die bitte schön noch diesem Landtag vorgelegt wird, der diese Reform dann nämlich auch begleitet hat.
Wir hier sind jahrelang dabei, wir wissen, was gelaufen ist. Wir wissen auch, was in zahllosen Ausschüssen gesprochen worden ist, und es ist unsere Aufgabe, auch das Ergebnis der eigenen Arbeit zu bewerten. Dafür sollte die Reform kommen, dafür sollte die Evaluierung kommen. Jetzt heißt es bezüglich der Evaluierung: „Wir fangen im Sommer irgendwann an.“ Und wann kommt ein Ergebnis? Zum Jahreswechsel? - Mal seh’n! Damit stellen Sie die Evaluierung dieser Reform in eine wundersame Reihe mit der ganzen Reform an und für sich. Beides taugt nichts. Das ist das Ergebnis der Arbeit dieses Innenministeriums - inzwischen über mehrere Minister hinweg. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Niemand in Deutschland hat mehr Grundeigentum als die öffentliche Hand. Die Deutsche Bahn hat zwar auch eine große Menge an Grundeigentum, aber der Bund, die Länder und Gemeinden sind die größten Grundeigentümer. Im Regelfall handelt es sich dabei um Flächen, die zur Erledigung öffentlicher Aufgaben benötigt werden: Rathäuser und Parlamente, Straßen, Wege, Plätze, genauso Gerichte, Polizeireviere und natürlich auch gegenwärtige und frühere Kasernen. Immer wieder kommt es vor, dass Liegenschaften, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden, nicht mehr benötigt werden und dann selbstverständlich verkauft werden können. Warum sollen Flächen vorgehalten werden, die für das Land, den Bund, für Städte und Gemeinden nicht erforderlich sind? Richtig ist aber, dass all diese Flächen öffentliches Eigentum sind. Sie gehören uns allen. Deswegen ist es erforderlich, dass bei Veräußerung dieser Flächen mit besonderer Sorgfalt gearbeitet wird. Es handelt sich eben nicht um eine Übertragung im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge von Eltern auf die Kinder, sondern es geht darum, die maximal möglichen Erlöse zu erzielen und in besonderer Verantwortung mit diesem öffentlichen Vermögen umzugehen.
Als der Untersuchungsausschuss vor drei Jahren seine Arbeit aufnahm, waren die Vorwürfe verblüffend. Es klang teilweise eher nach Sizilien als nach Brandenburg, was hier angestellt worden ist. Auf der anderen Seite wurde so getan, als sei Brandenburg eine Insel der Redlichkeit, und im Grunde wisse man gar nicht, worüber man überhaupt rede. Im Ergebnis der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Wahrheit, wie so oft,
irgendwo dazwischen liegt. Wir haben eine große Spannbreite an Erfahrungen machen dürfen und festgestellt - ich jedenfalls -, dass der Korruptionsvorwurf, der ursprünglich erhoben worden ist, wohl nicht haltbar ist. Was ich aber feststelle, ist, dass unglaubliche Nachlässigkeiten im Umgang mit unserem öffentlichen Vermögen scheinbar der Regelfall im Brandenburger Finanzministerium war. Ich stelle auch ein massives Organisationsverschulden bis hin zu geradezu organisierter Verantwortungslosigkeit - ich greife bewusst den Begriff von CDU und Grünen auf - fest, die im Finanzministerium Raum gegriffen hat. Wenn dort jemand auftaucht und behauptet, einen großen dänischen Investor zu vertreten, und die Mitarbeiter im Finanzministerium dann scheinbar vor Freude in die Hände klatschen und voller Begeisterung die Teppiche ausrollen und alles ermöglichen, was der Interessent wünscht, ohne die geringste Nachprüfung anzustellen, so ist das nicht nachvollziehbar. Jeder Dorfanwalt, der ein- oder zweimal im Jahr ein Stück Acker verkauft, arbeitet beim Verkauf dieser Ackerfläche sorgfältiger, als im Finanzministerium des Landes Brandenburg in Bezug auf diese Verkäufe vorgegangen wurde.
Es gibt Musterverträge, meine Damen und Herren Kollegen, die bei der Kaufabwicklung verwendet werden sollen, die aber in diesen Fällen nicht verwendet worden sind. Es werden Verträge vorgelegt, vermutlich vom potenziellen Investor, der hinterher auch den Notar bezahlt, erarbeitet und mitgebracht, und die Verantwortungsträger im Ministerium wissen scheinbar gar nicht, dass nicht die üblichen Musterverträge des Landes Brandenburg zur Anwendung gebracht, sondern irgendwelche anderen Verträge geschlossen wurden. Dann darf man sich im Ergebnis über die Folgen dieser Verträge auch nicht wundern.
Natürlich gab es in Krampnitz erhebliche Altlasten; das Areal ist nach wie vor belastet. Aber das ist nicht die entscheidende Frage. Die Frage ist, welche Erlöse sich aus Grundstücksentwicklungen erzielen lassen. Die Altlasten sind die gleichen, egal, ob ein Sportplatz oder ein Wohnpark auf dem Gelände errichtet wird, aber die möglichen späteren Verkaufserlöse, die zu erzielenden Renditen unterscheiden sich in diesem Fall erheblich. Das ist die entscheidende Frage, und da ist keine Vorsorge getroffen worden. Es wäre eigentlich gar kein Problem gewesen. Es ist auch keine Schwierigkeit, wenn aus Sportflächen im Laufe der Zeit Wohnbauflächen entwickelt werden - sofern das vertraglich aufgefangen wird. Man fügt Mehrerlösklauseln und Befristungen ein, vereinbart vertraglich regelmäßige Kontrollen, alles kein Problem. Nur man muss es eben tun. Dass das versäumt wurde, ist für mich völlig unverständlich.
Was den Fall Oranienburg angeht, so wird immer von vereidigten Sachverständigen gesprochen. Ich weiß nicht, wie viele Grundstücksverkäufe ich schon begleitet habe. Im Regelfall gibt es mehrere Sachverständige, und eines kann ich Ihnen sicher sagen: Jeder kommt zu einem anderen Wert. Die Tatsache, dass es „vereidigte Sachverständige“ sind, hat keine übermäßige Bedeutung bzw. Aussagekraft,
sondern es kommt entscheidend darauf, diese Unterschiede durch entsprechende Vertragsgestaltungen aufzufangen.
Im Falle von Bad Saarow haben wir festgestellt, dass anscheinend Geschäfte mit sich selbst vorliegen. So etwas ist eigentlich unzulässig - so etwas muss man auch feststellen, wenn man sich damit befasst -, und auch dort ist von entstandenem Schaden auszugehen.
Der Untersuchungsausschuss untersucht, er verurteilt nicht. Insofern ist es nicht unsere Aufgaben, festzustellen, welcher Schaden entstanden ist und welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Das ist Sache der Staatsanwaltschaften, der Ermittlungsbehörden und Gerichte, die den Anfangsverdacht bis zum Verfahren weiter begleiten werden. Was dabei herauskommt, werden wir sehen. Wir müssen wohl davon ausgehen, dass tatsächlich Schäden entstanden sind - begünstigt durch Nachlässigkeiten bei der Vertragsgestaltung im Finanzministerium des Landes Brandenburg.
Ob sich der Untersuchungsausschuss gelohnt hat, werden wir in absehbarer Zeit sehen. Wir werden sehen, ob Schlussfolgerungen gezogen worden sind oder ob sich vergleichbare Fälle wiederholen. Natürlich kann es, wenn wir es mit erheblicher krimineller Energie zu tun haben, immer wieder zu Schäden kommen. Das wird sich letztlich nicht vollständig vermeiden lassen. Richtig ist aber, dass erst im Ergebnis des Untersuchungsausschusses - insofern hat er sich gelohnt - das Krampnitz-Geschäft untersucht, in Teilen rückabgewickelt sowie Wertgrenzen abgesenkt wurden. Das war das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses. Damit ist mehr parlamentarische Kontrolle möglich, und es liegt an uns, sie auszuüben. Dann ist für die Zukunft des Landes Brandenburg wirklich etwas erreicht. - Ich danke Ihnen.
Im Dezember 2012 hat der Landtag den Doppelhaushalt 2013/14 beraten und als Bestandteil dieses Doppelhaushalts mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition einen Brandenburger Anteil für einen Nachschuss von insgesamt 1,2 Milliarden Euro zum Flughafen BER beschlossen. Mit diesem Nachschuss war das Versprechen verbunden, dass der Flughafen BER „Will Brandt“ zum Herbst oder Jahresende 2013 eröffnet wird. Was tatsächlich herausgekommen ist, haben wir gesehen. Heike Fölster, die Finanzchefin des Flughafens, äußert sich gelegentlich zu den finanziellen Angelegenheiten des Flughafens und hat im „Handelsblatt“ am 14.11.2013 erklärt, dass die Baustelle monatlich 17 Millionen Euro koste; hinzu kämen monatliche Verluste durch entgangene Gewinne aus Mieten und Ähnlichem von weiteren 17 Millionen Euro. Das wären 34 Millionen Euro, aber 17 Millionen Euro sind definitiv jeden Monat verloren. Jetzt steht Herr Mehdorn auf der Matte und erklärt, dass zum Jahresende 2014/15 die Ende 2012 zusätzlich bewilligten 1,2 Milliarden Euro verbraucht sein werden. Wenn im Verlauf von 2 Jahren 1,2 Milliarden Euro verschwinden, heißt das nichts anderes, als dass monatlich 50 Millionen Euro - 50 Millionen Euro jeden Monat! - am BER versenkt werden, und zwar ohne erkennbaren Baufortschritt.
Im Dezember 2012 gab es das erste erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte Brandenburgs. Im Landtag ist dieses Volksbegehren bis Februar 2013 abgelehnt worden, unter anderem mit der Begründung, der Flughafen wäre bei Erfüllung der Forderungen unwirtschaftlich und könnte so nicht betrieben werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Flughafen in seiner gegenwärtigen Entwicklung, in der Art und Weise, wie er errichtet wird, kann nie mehr wirtschaftlich sein.
Vielleicht hätte er bei einer Eröffnung im Juni 2012 noch wirtschaftlich werden können. Aber das ist inzwischen, jedenfalls unter Einbeziehung der weiteren Kosten von 6 Milliarden, 7 Milliarden, 8 Milliarden Euro, völlig ausgeschlossen. Das Volksbegehren war auf ein Nachtflugverbot gerichtet, zu dem der Leiter des operativen Geschäfts am BER am 12.03.2014 im Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr des Bundestages erklärte: Wenn das so käme und damit ein prognostizierter Einnahmeverlust für die FBB verbunden wäre, kämen, auf die nächsten 10 Jahre gerechnet, rund 150 bis 160 Millionen Euro hinzu. - Das heißt, ein umfassendes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr führte nach Auffassung der BER-Geschäftsleitung zu Verlusten von maximal 160 Millionen Euro über 10 Jahre. Das sind 16 Millionen Euro im Jahr, die verlorengehen könnten, im
Vergleich zu über 50 Millionen, die wir monatlich auf dieser Baustelle verlieren. Erzählen Sie mir angesichts dieses Verhältnisses nichts von Wirtschaftlichkeit und dass das unzumutbar wäre.
Am 27.02.2013 wurde dann zur allgemeinen Überraschung vieler Beteiligter das Volksbegehren angenommen. Die Wirtschaftlichkeit spielte keine Rolle mehr, das war auch richtig so. Viele haben diese Meinungsänderung bei Rot-Rot damals kritisch gesehen. Ich habe es damals verteidigt und gesagt: Es ist mir eigentlich egal, aus welchen Gründen jemand für Nachtruhe am BER eintritt, solange er es nur wahrhaftig tut. Das ist für mich das Entscheidende. Also wenn die Meinung geändert würde, wäre das in Ordnung.
Ich habe dem damaligen Ministerpräsidenten gesagt - ich zitiere nur, ich wiederhole nicht; schade, dass er jetzt gehen musste -: „Verarschen Sie uns nicht!“ - Inzwischen sind mehr als 12 Monate vergangen, und zwar ergebnislos. Ministerpräsident a. D. Platzeck sicherte damals zu, dass er sich mit ganzer Kraft für ein umfassendes Nachtflugverbot am BER einsetzen würde. Dieses Versprechen, Herr Ministerpräsident Woidke, haben Sie geerbt. Das ist jetzt Ihr Versprechen. Das war kein Versprechen der Privatperson Platzeck, sondern des Brandenburger Ministerpräsidenten. Angesichts der Ergebnisse nach über einem Jahr muss man schon fragen: Ist das wirklich die ganze Kraft eines Brandenburger Ministerpräsidenten?
Montag tagte der Sonderausschuss - Frau Mächtig, schade, dass Sie nicht da waren, Sie hätten Erkenntnisse gewinnen können - und ließ sich aus den Gremien Bericht erstatten. Auf mehrfache Nachfrage des Kollegen Schulze hat der Ministerpräsident erklärt, dass die Planungskommission zum BER das Nachtflugverbot letztlich auch mit den Stimmen Brandenburgs abgelehnt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie das Begehren im Landtag am 27. Februar 2013 in dem festen Willen, es niemals umzusetzen, angenommen haben, so ist das nichts anderes als Betrug am Volk. Das ist es, was Sie hier voriges Jahr geleistet haben!
Die Wege zu einer umfassenden Nachtruhe sind vielfältig. Es kann über geändertes Baurecht laufen. Demnächst wird eine Baugenehmigung auslaufen, und dann soll das Baurecht des Landes Brandenburg geändert werden. Was dann kommt, werden wir sehen. Man kann es über Flughafengebühren regeln und Nachtflüge so verteuern, dass kein Mensch auch nur auf die Idee kommt, nachts fliegen zu wollen. Und natürlich kann man es auch über die finanziellen Nachforderungen regeln. Wir haben bisher immer nur gehört, was alles nicht geht und was das Land Brandenburg nicht kann. Wozu wir auf keinen Fall gezwungen werden können, ist, weitere Zuschüsse zum BER zu genehmigen. Deswegen ist es ein möglicher, ein richtiger Weg zu sagen: Wir geben weiteres Geld nur unter der Voraussetzung, dass damit ein umfassendes Nachtflugverbot verbunden ist. Zu vielen anderen Dingen, die hinzutreten müssen, um weiteres Geld zu geben, muss immer noch die Überzeu
gung kommen, dass dieser Flughafen überhaupt jemals eröffnen kann. Der Standort ist falsch. Ob der BER jemals eröffnet, wird mit jedem vergehenden Monat zweifelhafter. Keinesfalls erfolgreich jedoch kann er gegen die Interessen der Anwohner des BER betrieben werden. Sie haben versprochen, sich mit ganzer Kraft für das Nachtflugverbot am BER einzusetzen. Fangen Sie endlich damit an! - Ich danke Ihnen.
Wissen Sie, Frau Gregor-Ness, wenn Sie sagen, dass es nicht weitergeht und wir das Ende des Ausbaus des BER wollen, dann erinnere ich einmal daran:
„Let's write history. Europe's most modern airport opens in June 2012“. Das ist eine Weile her; diese Notizblöcke sind inzwischen selten geworden. Dass es nicht weitergeht, liegt nicht an uns, sondern daran - wer im BER-Sonderausschuss gewesen ist, weiß das -, dass keinerlei Klarheit über die Verhältnisse herrscht. Wenn Sie von Drohung oder politischer Erpressung sprechen, dann frage ich Sie einmal: Was machen denn die Berliner mit uns? Unser Ministerpräsident kam wie ein geprügelter Hund aus der gemeinsamen Sitzung mit Wowereit, holte die leeren Taschen hervor und sagte: Es tut mir leid, ich habe leider nichts erreicht, die sind so böse und gemein zu mir. - So ist er aus der Sitzung gekommen, und so war es in den verschiedenen Nachrichtensendungen nachzuverfolgen. Wenn er einen Offenbarungseid leistet und sagt: Es tut mir leid, ich komme hier nicht weiter und erreiche nichts mehr, dann muss man eben sehen, welche anderen Möglichkeiten man hat. Dazu gehört eben, dass man sagt: Ihr könnt uns zwar nicht zur Kündigung der Planfeststellung bringen, aber eben auch nicht dazu, weiteres Geld zu geben. Das ist ein Weg zu zeigen, dass wir mehr Möglichkeiten haben, als wir gegenwärtig nutzen. Der Flughafen liegt in Brandenburg. Berlin, Brandenburg und der Bund sind auf gegenseitigen guten Willen angewiesen, wenn man weiterkommen will. Wenn der gute Wille bei denen nicht erkennbar ist, dann weiß ich nicht, warum wir butterweich und immer wieder lieb, nett und freundlich sein sollen nach dem Motto: Es tut uns aber leid, dass unsere Forderungen nicht erfüllt werden; selbstverständlich zahlen wir aber gern weiter. Wir nicht.
Herr Minister Görke, Sie sagten, man sieht sich immer zweimal im Leben. Unser Ministerpräsident - hier neben uns - sieht den Berliner Regierenden Bürgermeister nicht zweimal im Leben, sondern alle zwei, drei Wochen. Das über Jahre, und nichts ist dabei herausgekommen. Das ist das Problem, vor dem wir hier stehen.
Und wenn Sie dann sagen, dieser Flughafen sei zu 99 % fertiggestellt - sagen Sie einmal: Glauben Sie eigentlich selbst, was Sie uns hier erzählen? Ich weiß nicht, wo Sie Montag mit Ihren Gedanken waren, ich habe Sie doch im Sonderausschuss BER gesehen, wo der Vertreter des BER, der Technische Geschäftsführer, keinen Termin nennen konnte oder wollte, nicht einmal sagen konnte oder wollte, ob es überhaupt einen Termin gibt, und die Leute von Siemens sagten, ja, sie planen und arbeiten, untersuchen und prüfen, können aber nicht garantieren, ob ein Werkvertrag zustande kommen könne, mit dem sie überhaupt den Flughafen fertig bauen könnten, alles sei völlig unklar. Gleichzeitig kommt Mehdorn und sagt, er brauche im nächsten Jahr eine weitere Milliarde. Wenn 99 % fertig sind und für das letzte Prozent eine Milliarde gebraucht wird, wie viel haben wir dann bisher wirklich ausgegeben?
Also, es ist völlig unklar, was Sie uns hier erzählen. Wenn Sie jetzt wenigstens nachrechnen würden, was an Zusicherungen gegeben worden ist - nicht einmal das tun Sie hier. Sie erzählen uns irgendetwas vom Pferd und glauben, damit könne man die Leute zur Ruhe bringen.
Es gibt doch einen klaren Beschluss dieses Landtags vom Februar 2013. Der klare Beschluss sagt: Ganze Kraft - Versprechen des damaligen Ministerpräsidenten, schön, dass Sie da sind, Herr Platzeck - für umfassendes Nachtflugverbot am BER. Nun tun Sie es doch endlich! Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Sie haben! Ganze Kraft heißt eben nicht: Ich habe ein Riesenspektrum an Möglichkeiten, greife ein kleines Zipfelchen heraus und versuche es damit. Und wenn es nichts wird, stelle ich mich hin und sage: Tut mir leid, schade, hat nicht funktioniert, Pech gehabt, dumm gelaufen.
Das ist die gegenwärtige Situation dieser Landesregierung. Nehmen Sie Ihre Aufgaben ernst und erzählen Sie nicht irgendwelches Zeug vom Geld, was überhaupt nicht stimmt!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Im Jahr 1996 haben wir in Berlin und Brandenburg über eine Fusion unserer Bundesländer abgestimmt. Das Ergebnis ist bekannt: Die Brandenburger waren gegen eine solche Fusion. - Ich bekenne mich: Auch ich habe gegen die Fusion gestimmt, ich wollte damals die Berliner Schulden nicht haben.
Nun ist klar, dass Brandenburg inzwischen einigermaßen aufgeholt hat. Wir müssen damit leben, dass die Situation so ist, wie sie ist, und Umgangsformen finden, wie wir gerade, was das Berliner Umland angeht, mit den Berlinern zu gemeinsamen Lösungen kommen, um das Leben zu organisieren, das uns ländergrenzenübergreifend in gleicher Weise betrifft.
Es gibt Zigtausende Kinder, die mit ihren Eltern aus Berlin nach Brandenburg gezogen sind und weiterhin eine Berliner Schule besuchen. Ein anderes Beispiel - Ursula Nonnemacher hat es angesprochen - ist die Abwasserentsorgung Berlins in einem großen Klärwerk in Stahnsorf. Die Aufgaben, die wir gemeinsam zu bewältigen haben, sind vielfältig. Die Probleme,
zum Beispiel am Teltowkanal, machen nicht an den Landesgrenzen Halt.
Kollege Richter, wenn man Sie hört, könnte man meinen, dass wir sämtliche Staatsverträge mit Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt kündigen könnten, weil wir sie nicht brauchten. Angeblich geht es ja auch so. Ihr Umgang damit verwundert schon.
Natürlich wurde schon die eine oder andere pragmatische Lösung gefunden, und das Leben mit Berlin funktioniert irgendwie; das ist keine Frage. Die Frage ist aber eben, ob es mit Staatsverträgen nicht leichter gehen könnte. Wenn gesagt wird, Berlin wolle das gar nicht oder das Land Berlin behalte sich den Abschluss von Staatsverträgen selbst vor und übertrage dies nicht den Stadtbezirken, dann wäre genau das ein Punkt, der in Verhandlungen zu einem solchen Staatsvertrag zur Sprache kommen sollte. Bedenken habe ich natürlich, liebe Kollegin Nonnemacher, wenn die Landesregierung beauftragt wird, mit Berlin zu verhandeln.
Was dabei herauskommt, wenn diese Landesregierung mit Berlin verhandelt, haben wir gestern wieder gesehen. Insofern verstehe ich, dass die Regierungskoalition den Verhandlungsauftrag nicht annehmen will. Das Ergebnis würde vermutlich ähnlich ausfallen wie das, was wir gestern vernehmen mussten: hartnäckig verhandelt, Ergebnis: nix. - Wir haben schon gehört, dass Berlin sowieso nicht verhandeln will. Das erinnert mich stark an das Nachtflugverbot, über das wir gestern gesprochen haben. So viel zum Thema Verhandlungen zwischen Berlin und Brandenburg.
Natürlich können wir im Innenausschuss gern darüber reden. Deswegen werden wir als FDP-Fraktion der Überweisung selbstverständlich zustimmen. Es wäre sicherlich eine gute Idee, das Thema gleich nächste Woche gemeinsam mit dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit zu behandeln. Das bietet sich an bzw. drängt sich geradezu auf. Die Anzuhörenden können sicherlich auch dazu problemlos Aussagen treffen, sodass wir dann auch zügig zu Entscheidungen kommen könnten. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die Regierungskoalition das nicht will, sich der Arbeit verweigert und im Übrigen wahrscheinlich den nächsten Offenbarungseid im Ergebnis von Verhandlungen mit Berlin fürchtet. Vermutlich ist das der Grund.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Schippel, selbstverständlich sind bald Wahlen, klar. Aber wir erwarten ja von unserer Feuerwehr, dass sie auch am Wahltag einsatzbereit ist.
Insofern ist es angemessen - das haben Sie auch selbst gesagt sich immer, wenn es sich anbietet, mit diesem Thema zu befassen und diese Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Natürlich sind Brand- und Katastrophenschutz Aufgaben der öffentlichen Hand - auf verschiedenen Ebenen, die unterschiedlichen Zuständigkeiten sind in Teilen bereits dargestellt worden. Nun haben wir eine besondere Situation in Deutschland: Deutschland und Österreich sind die Länder, die ihren Brand- und Katastrophenschutz weitgehend auf das Ehrenamt stützen. Da können Sie lange suchen, das finden Sie nirgends. Natürlich haben die Leute früher auch irgendwo anders Eimerketten gebildet. Aber so wie wir es hier machen und wie es die Österreicher machen, das gibt es woanders in der Welt nicht. Deswegen tragen wir eine besondere Verantwortung dafür, diejenigen, die es ehrenamtlich machen, so auszustatten, dass sie das Amt gerne ausüben und ihrer Verantwortung auch nachkommen können.
Bei allem, was wir für das Ehrenamt tun, ist immer klar, dass wir ohne hauptamtliche Kräfte nicht auskommen. Es gibt hauptamtliche Feuerwehren, die Berufsfeuerwehren, und es gibt eine Reihe von Städten und Gemeinden, die freiwillige Wehren mit hauptamtlichen Kräften haben. Meine eigene Stadt - Teltow -, die Region Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf - TKS -, 60 000 Einwohner, gehören dazu. Wir kriegen es an
ders nicht auf die Reihe. Wir haben es einmal untersucht und festgestellt, dass die Einsatzbereitschaft für unsere Feuerwehren am Tage nicht gewährleistet ist. Da gibt es Ortsteile, bei denen wir jetzt schon Schwierigkeiten mit den Interventionszeiten der Feuerwehr haben. Sie müssen ja in entsprechender Zugstärke, Gruppenstärke - je nach Ereignis - da sein, um eingreifen zu können. Das schaffen wir nicht ohne die Hauptamtlichen. Deswegen haben wir die, deswegen haben wir eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Nachbarkommunen. Wir stellen die Technik, und das Personal wird nach Einwohnerschlüssel aufgeteilt und bezahlt.
Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg können das aber nicht. Da sind wir wieder bei dem Thema Konnexität, lieber Herr Kollege Schippel. Wenn ich etwas weiter weg fahre vom Berliner Ring, ein bisschen weiter hinauskomme und sehe, welche Schwierigkeiten die Städte und Gemeinden teilweise schon haben, die Gehälter ihrer Angestellten zu zahlen, welche Schuldenlast auf einzelne Städte und Gemeinden da noch drückt, auf ihnen ruht, dann sind die eben nicht in der Lage, ganz nebenbei noch hauptamtliche Kräfte für die Feuerwehr einzustellen. Das ist ein netter siebenstelliger Betrag, den wir jedes Jahr zahlen. Wir machen das gerne, wir können es aber auch, und deswegen tun wir es auch. Andere können das eben nicht, und deswegen brauchen wir die Konnexität, wenn wir Brandschutz fordern, und die Unterstützung des Landes auch in diesem Bereich.
Es ist hier richtigerweise gesagt worden: Die Technik ist recht gut fortgeschritten, eigentlich sind wir überall auf einem Stand, dass man sagen könnte: Von der Technik her funktioniert der Brandschutz in Brandenburg. - Das Problem ist: Wenn es dann klingelt und die Leute ausrücken sollen, dann kommt zwar der Zug, aber alle wollen hinten sitzen. Genau das war der Anlass, zu sagen - auch schon früher, auf Anregung der CDU -: Denkt mal über Führerscheine für unsere Kameraden nach, die eben keine Führerscheine light sein sollen, sondern vollwertige Führerscheine, da die Kameraden über die entsprechenden Fahrkenntnisse verfügen müssen, gerade weil sie mit schwerer Technik in Ausnahmesituationen mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Da nur einen leichten Führerschein hinzulegen wäre völlig unverantwortlich.
Aber auch das führt wieder zu Problemen. Wir machen das bei uns, die Kameraden erwerben da ihre Führerscheine, das führt auch zu neuen Chancen im Job. Plötzlich sind die als Busfahrer oder auf Lkws als Fernfahrer unterwegs, und wenn es dann am Tage brennt, sind die ganz woanders. Die sind noch in der Feuerwehr, natürlich, stehen aber eben nicht zur Verfügung. Also müssen wir auch da wieder sehen, wie wir agieren, wie wir handeln können.
Deswegen ist es völlig richtig - ich habe es auch schon bei früheren Gelegenheiten immer wieder gesagt -: Wir werden unsere Stützpunktwehren mittelfristig mit hauptamtlichen Kräften ausstatten müssen. Da muss ein Maschinist drauf sein, der muss den ganzen Tag da sein bzw. mehrere müssen das Ding umschichtig besetzen und gewährleisten, dass dann, wenn es klingelt und die Kameraden da sind, die vorhandene Technik auch ausrücken kann. Nur so kann Brandschutz gewährleistet werden.
Ohnehin leisten die Kameraden Übermenschliches, es ist ja nicht nur Brandschutz, es ist auch Katastrophenschutz. Ich er
innere an die vielen kleinen Katastrophen, die passieren, bevor die Bundeswehr oder andere kommen, die sich toll verdient machen. Aber das sind die, die hinterher kommen, wenn alles andere schon nicht mehr funktioniert, wenn die Katastrophe größer wird. Die vielen kleinen Alltagsprobleme, die wir haben, werden ohne viel Aufhebens von den Kameraden unserer Feuerwehren bewältigt - und das auch im Ehrenamt.
Es ist völlig richtig, wenn Sie sagen: 30 Euro. Gott sei Dank, das wird auch Zeit, weil man natürlich keinem Handwerksmeister zumuten kann, dass er seinen Angestellten freistellt, 30, 40, 50 Euro pro Stunde an Kosten hat, aber nur 16 Euro erstattet bekommt. Auch das führt zu Problemen.
Wir müssen auch darüber nachdenken, wie wir es möglicherweise Kommunen erleichtern, bevorzugt Kameraden der Feuerwehr zu nehmen, wenn es darum geht, Mitarbeiter für die Stadtverwaltung, für den Bauhof oder den Gewerbehof der Gemeinde einzustellen. Diesbezüglich muss man zum Teil etwas kreativ werden, weil das nicht ganz einfach ist. Schließlich kann jemand kommen und sagen: So dürft ihr das nicht tun. Jedoch kann man verschiedene Anforderungen formulieren, die zufällig den Anforderungen entsprechen bzw. dem entsprechen, was ein Feuerwehrmann kann.
Auf diese Weise vorzugehen muss nicht immer Geld kosten. Zudem ist das Land, glaube ich, durchaus in der Lage, eine Handreichung zu geben und den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden zu sagen, wie man es handhaben kann, dass die Kameraden der Feuerwehr bevorzugt eine Chance haben, in den Dienst ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde zu treten.
Wenn das dann umgesetzt wird, sind sie tatsächlich einsatzbereit, lassen als Hausmeister in der Schule auch einmal das Waschbecken Waschbecken sein und rücken aus, wenn es brennt. Ich glaube, das wäre auch eine Lösung.
Natürlich sehen die Statistiken - heute im Vergleich zu der Situation vor zehn Jahren - besser aus, als die Realität tatsächlich ist. Das hängt damit zusammen - insbesondere im Jugendbereich -, dass auch Kinder, die früher nicht zu den Feuerwehrleuten zählten, heute im Bereich der Jugendfeuerwehr mitgezählt werden. Aus diesem Grund scheint es so, als gäbe es irgendwo enormen Nachwuchs. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr haben wir ein riesiges Problem, weshalb es auch richtig ist, dass die CDU diesen Antrag stellt.
Kollege Schippel, es kann nicht sein, dass es am Zeitpunkt der Vorlage eines Berichts oder eines Konzepts liegt, ob man sich mit dem Thema befasst. Wir erwarten als Landtag, dass die Landesregierung ihre Aufgaben erledigt, das Thema fortlaufend untersucht, evaluiert und auch fortlaufend zu Lösungen kommt. Dass die bisherigen Konzepte zwar die Probleme beschreiben, aber keine Lösung bringen, ist uns doch allen klar. Die Probleme sind nach wie vor da und verschlimmern sich sogar von Jahr zu Jahr. Insofern kann das Ende einer Wahlperiode nicht der Anlass sein. Vielmehr ist es dann Aufgabe des nächsten Landtages, zwei Monate später zu sagen: Nun zeigt uns einmal, was ihr habt, und dann befassen wir uns damit. - Es ist also in Ordnung, was die CDU gemacht hat. Wir sind dabei.
Der Antrag der Regierungskoalition ist im Übrigen auch nicht schlecht; denn auch das darin Geforderte bringt uns irgendwie voran. Es ist zwar alles nicht die Lösung, aber jeder dieser An
träge hat seine einzelnen Mosaiksteinchen - es gibt zum Teil auch Übereinstimmungen in beiden Anträgen -, wie man etwas tun kann, um den Brandschutz zu verbessern.
Wie bereits gesagt: Die Lösung ist es nicht, aber es ist ein Schritt, den man so gehen kann und der dem Brandschutz nicht schadet. Zudem motiviert er die Kameraden und wird mittelfristig den Brandschutz hoffentlich weiter auf gleichem Niveau halten. - Ich danke Ihnen.
Ich frage auch ganz kurz. - Herr Minister, mit Statistiken haben wir es gelegentlich. Sie sagten gerade, dass die Situation bei den Jugendfeuerwehren besser geworden sei, dass mehr Jugendliche in den Jugendfeuerwehren seien. Dazu meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die statistische Erfassung geändert wurde, dass Kinder, die früher nicht zu den Jugendfeuerwehren gezählt wurden, jetzt als Bestandteil der Jugendfeuerwehren gelten und dass dadurch die Zahl der Jugendlichen in den Jugendfeuerwehren größer geworden ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Das Thema, über das wir reden, betrifft Grundrechte, Grundfreiheiten und gesetzliche Befugnisse zu deren Einschränkungen. Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt also tatsächlich um die Grundlagen unserer Gesellschaft.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2012 zu Bestandsdatenauskünften festgestellt, dass die bisherigen Regelungen, auch die bisherigen Handhabungen, grundrechtswidrig waren, also bundesweit gegen Regelungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verstoßen worden ist und diese Regelungen so nicht fortbestehen können, sondern weitergehender gesetzlicher Anpassung bedürfen.
Bestandsdatenauskünfte sind eben Grundrechtseingriffe. Bei uns sollen diese Grundrechtseingriffe jetzt legitimiert, die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden - aber eben nur bei Notwendigkeit und nur in dem dazu zwingend erforderlichen Maße. Dazu hat im Land Brandenburg - hier im Landtag - eine Anhörung verschiedener Experten stattgefunden. Diese haben ausdrücklich anerkannt - das erkennen wir als Oppositionsfraktion auch an -, dass das Land Brandenburg bei diesen Grundrechtseingriffen auf der Grundlage des Polizeigesetzes zurück
haltender als andere Bundesländer ist, dass hier also weniger in unsere Grundrechte eingegriffen wird und die persönlichen Freiheiten und Grundrechte in stärkerem Maße gewahrt werden als in den meisten anderen Bundesländern.
Trotzdem haben die Experten nicht festgestellt, dass man es nicht besser machen könnte, sondern es gab eine Reihe von Anregungen dazu, wie auch hier die Grundrechtseinschränkungen weiter minimiert werden können, um das wirklich absolut notwendige Minimum - mehr aber eben auch nicht - zuzulassen. Genau das ist selbstredend unsere Position.
Kritikpunkte gab es unter anderem zur Einführung des Doppeltürmodelles. Doppeltürmodell bedeutet, dass, wenn man in Grundrechte eingreifen, Bestandsdaten abrufen will, doppelte Voraussetzungen erfüllt sein müssen - erstens für die Erhebung und zweitens für die Übermittlung der Daten -, um dieses Verfahren überhaupt durchführen zu können. Da sind Verbesserungen möglich, das ist deutlich geworden.
Deutlich geworden ist auch, dass eine Evaluierung dieser Grundrechtseingriffe erforderlich ist. Das wird desto deutlicher, weil das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom Januar 2012 eine Frist - bis zum 30.06.2013 - gesetzt hatte, um diese gesetzlichen Änderungen herbeizuführen. Das heißt, mit dem 01.07.2013 hat man diese Bestandsdatenauskunftsmöglichkeiten nicht mehr.
Insofern, Herr Kollege Dr. Scharfenberg, ist es falsch, dass wir etwas Neues nicht einführen würden. Es ist neu. Wir hatten es seit dem 01.07.2013 nicht, es war vorher schon einmal da und konnte dann nicht mehr angewendet werden. Jetzt soll es wiedergebracht werden. Wir hatten also einen Zustand, inzwischen sieben, acht Monate, in denen wir ohne diese Bestandsdatenauskünfte ausgekommen sind. Und nun steht natürlich die Frage, welche Verluste unserer Polizei inzwischen entstanden sind, welche Daten nicht erhoben werden konnten, welche Verbrechen in Brandenburg geschehen sind, weil diese Daten nicht zur Verfügung standen. Genau das ist doch Beleg für die Notwendigkeit einer Evaluierung - weil der Aufschrei eben nicht gekommen und nicht deutlich geworden ist, dass unsere Polizei nicht mehr in der Lage gewesen wäre, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Insofern hat Kollege Lakenmacher Recht, dass man natürlich Polizeibeamte braucht, um Aufgaben zu erfüllen, und man an Strukturreformen auch festmachen kann, was insgesamt an Leistungen erbracht werden kann. Es sind eben nicht Bestandsdatenauskünfte und Grundrechtseingriffe, es sind am Ende Beamte, die ihre Aufgaben erfüllen, die dafür Handwerkszeug brauchen. Das Handwerkszeug hilft aber nicht, wenn kein Beamter mehr da ist; der Einwand ist insofern berechtigt. Genau das ist hier ein Thema: das Handwerkszeug so auszugestalten und so zu begrenzen, dass bei optimaler Ausstattung unserer Polizei nur in absolut notwendigem Maße in Grundrechte eingegriffen wird.
Es gab Kritik bezüglich des Gefahrenbegriffs - auch da geht es konkreter. Wir haben gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN diese Anregung in einem Änderungsantrag aufgenommen, um dem Rechnung zu tragen.
Wir kritisieren die Stellen, wo Unklarheiten bestehen, und haben begrenzt, wo nach unserer Auffassung Grundrechtseingrif
fe nicht nötig sind. Schließlich ist es unklar, wenn gesagt wird: Änderungsdaten oder Bestandsdaten dürfen bei gesetzlichen Anforderungen abgefordert werden, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist doch absolut schwammig, weshalb man an dieser Stelle sehr viel konkreter werden muss. Genau das haben wir getan.
Darüber hinaus wollen wir evaluieren. Insofern kann ich Sie nur herzlich bitten: Stimmen Sie unserem gemeinsamen Änderungsantrag zu. Wenn das Gesetz am Ende in der Fassung des Änderungsantrages zur Abstimmung kommt, sind wir selbstverständlich begeistert und stimmen dann auch dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu. Ansonsten tun wir das nicht. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir sind in den vergangenen Jahren mit steigenden Zahlen von Asylbewerbern, gerade auch hier in Brandenburg, konfrontiert worden. Das hat uns in manchem Punkt überrascht und führt auch zu Problemen.
Natürlich geht mit steigenden Asylbewerberzahlen einher, dass auch die Anzahl der Abschiebehäftlinge letztlich steigen wird. Die Frage ist, wie man sich dazu verhalten will; denn immerhin auch das ist deutlich - ist Abschiebehaft das letzte Mittel, das eingesetzt werden darf, um jemanden wieder außer Landes zu bringen. Voraussetzung ist, dass auf andere Weise keine Möglichkeit besteht, die Abschiebeverfügung durchzusetzen. Letztes Mittel heißt auch, dass die Abschiebung selbst unmittelbar bevorstehen muss und es also nicht möglich ist, Wochen oder Monate vorher jemanden in Abschiebehaft zu nehmen, weil er sich möglicherweise zu einem deutlich späteren Zeitpunkt der Abschiebung entziehen würde.
Das Land Brandenburg greift damit eine EU-Rückführungsrichtlinie auf - das finden wir gut -, dass auch Abschiebehäftlinge getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden. Abschiebehäftlinge sind eben keine Strafgefangenen, sie haben keine Straftaten begangen. Insofern ist es sehr gut, und wir finden es richtig, dass so verfahren wird.
Im Innenausschuss hat es zu diesem Thema eine Anhörung gegeben, aus der sich für uns ein Dilemma ergibt. Es ist festgestellt worden, dass zwar zunächst eine Anordnung der Abschiebehaft erfolgen muss, aber trotz dieser Anhörung in einer Vielzahl von Fällen die Anordnung der Abschiebehaft selbst rechts
widrig erfolgt ist, also Menschen gegen Recht und Gesetz sowie unter Verletzung der Grundrechte in Abschiebehaft genommen worden sind. Das ist für uns so nicht hinnehmbar.
Richtig ist das Trennungsgebot gerade auch bei Kranken. Aber hier stellt sich für uns auch die Frage, wenn wir sagen, dass Kranke auch in Justizvollzugs- bzw. Haftanstalten oder Haftkrankenhäusern untergebracht werden können, ob dort die Abschiebung wirklich noch direkt bevorstehen kann. Wenn jemand tatsächlich erkrankt ist und medizinischer Behandlung bedarf, dann kann das Ergebnis doch nicht sein, dass kurz danach eine Abschiebung erfolgt. Also meine ich, dass dort auch ein Anlass gegeben wäre, neu zu hinterfragen, wie mit dem Problem umgegangen wird.
Die Fraktionen der Grünen und der FDP haben gemeinsam einen Entschließungsantrag vorgelegt. Die Regierungskoalition hat nachgezogen, was den Antrag betrifft. Ich möchte einmal zwei Absätze daraus vorlesen, denn ich finde gar nicht so schlecht, was die rot-rote Regierungskoalition gemacht hat. Der Antrag der Grünen und der FDP lautete:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf: 1. durch konkrete Maßnahmen zur Haftvermeidung sicherzustellen, dass a) Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende, Eltern mit minderjährigen Kindern, psychisch und chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung oder posttraumatischer Belastungsstörung und ältere Menschen über 65 Jahre als besonders schützenswerte Gruppen von der Abschiebungshaft ausgenommen werden.“
So weit der Antrag der Grünen und der FDP. - Der Antrag von Rot-Rot lautet:
„Der Landtag bittet die Landesregierung: … durch konkrete Maßnahmen zur Haftvermeidung sicherzustellen, dass Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende, Eltern mit minderjährigen Kindern, psychisch und chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung oder posttraumatischer Belastungsstörung und ältere Menschen über 65 Jahre als besonders schützenswerte Gruppen von der Abschiebungshaft ausgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie stellen fest: Der rot-rote Regierungsantrag ist in diesem Punkt wörtlich mit dem identisch, was Grüne und FDP bereits vorgelegt hatten. Insofern, Kollege Dr. Scharfenberg und Frau Stark: Ich hatte im Innenausschuss angeboten, da sich eine gewisse Einigkeit abzeichnete, dass wir gern auch gemeinsam darüber nachdenken könnten, wie man einen Entschließungsantrag hierzu gestaltet, um die Abschiebungshaft im Land Brandenburg so auszugestalten, dass Grundrechte und Grundfreiheiten in größtmöglichem Maße auch für Abzuschiebende gewahrt werden; denn wir wissen aus dem Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das gilt für jeden Menschen, nicht nur für Deutsche. Es gilt auch für Ausländer, auch für Abzuschiebende, die Deutschland um Asyl ersucht haben.
Ich finde es etwas schade, dass Sie nicht darauf eingegangen sind. Es hätte, denke ich - ob man nun von Konsens oder Kompromiss sprechen will, ist mir erst einmal völlig egal -, dazu beigetragen, hier zu größerer Akzeptanz zu führen. Trotzdem ist es so, dass wir, wenn Sie bei dem gemeinsamen Antrag von Gelb-Grün bzw. Grün-Gelb abgeschrieben haben, das Abge
schriebene gut finden, gar keine Frage, und deshalb auch Ihrem Antrag zustimmen werden - unserem sowieso. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, ich hatte Anfang Januar 2014 das erste Mal von diesen Manipulationen gehört. Ich habe aus diesem Grunde im Innenausschuss am 9. Januar 2014 nachgefragt und gesagt: Die Berechnung und Erfassung der Zeiten seien geändert worden. Es sei ein Unterschied, ob ab dem Zeitpunkt des Anrufs des betroffenen Bürgers in der Zentrale gemessen werde oder ab dem Zeitpunkt der Alarmierung des Fahrzeugs und der zuständigen Beamten über die Leitstelle. - Ich wollte von Ihnen wissen, was dran ist. Sie haben geantwortet, die Statistiken würden nicht geändert, auch wenn die Erfassung in der Vergangenheit nicht logisch gewesen sei. Aber es habe keine Änderung der Statistik gegeben. - Diese Antwort war falsch, wie wir jetzt feststellen. In zwölf Fällen, sagen Sie, aber sie war falsch.
Ich bin mit meinen Fragen noch nicht fertig; lassen Sie mich erst meine Fragen zu Ende bringen.
Und wenn Sie jetzt hier sagen, das war im Dezember 2013 was stimmt -, und sagen, das ist sofort beendet worden - was auch stimmt -, dann frage ich Sie mit der nachdrücklichen Nachfrage, was dort an Manipulation gewesen ist: Wann wussten Sie von diesen Vorfällen? Und: Wenn Sie schon im Dezember oder Anfang Januar davon wussten, warum haben Sie dann im Innenausschuss falsch geantwortet?
Herr Minister, Sie beginnen, sich meiner vorhin gestellten Frage anzunähern. Die Frage ist bisher nicht beantwortet worden; ich frage deswegen nach. - Sie sagten, Sie hätten Kenntnis in Vorbereitung auf die Aktuelle Stunde gehabt, die im JanuarPlenum stattgefunden hat. Ich frage noch einmal: Der Innenausschuss hat am 9. Januar getagt. Ich habe damals nach Manipulationen gefragt. Hatten Sie zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von diesen Manipulationen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Dieser Antrag, den wir gegenwärtig behandeln, ist ein gemeinsamer, ein grün-gelber Antrag. Mancher mag sich darüber wundern, aber das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, das voriges Jahr mit einigen Veränderungen 100 Jahre alt geworden ist, hat sich über alle Zeiten, über alle Systeme hinweg gehalten. Selbst während meines Jura-Studiums in der DDR mussten wir uns mit diesem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 befassen, mit dem Ergebnis, dass selbst zu DDR-Zeiten die Regelungen von 1913 im Wesentlichen fortbestanden haben und stur nach Abstammungsprinzip Staatsangehörigkeiten vergeben wurden. Das war also auch damals so. Insofern gab es da keinen Fortschritt. Es wird Zeit, dass sich daran - nach über 100 Jahren - etwas ändert.
Was wir jetzt erleben, ist, dass im Koalitionsvertrag SchwarzRot im Bund nun eine Art „Optionspflicht light“ vorgesehen ist. Frau Kollegin Stark, wenn Sie sagen, die FDP habe bei früheren Koalitionsvereinbarungen mitgezeichnet, dann ist das richtig, genauso wie die SPD auch gegen ihre Überzeugungen diese „Optionspflicht light“, die jetzt mit der CDU gemeinsam ausgehandelt worden ist, mitgezeichnet hat - so ist das bei Koalitionen. Insofern sollten Sie sich dessen, was dort geschehen ist, nicht rühmen. Und wenn Rainer Brüderles Name heute nicht auf diesem Antrag steht, dann vermutlich nur deshalb, weil er nicht Mitglied des Brandenburger Landtags ist, liebe Ursula. Ich gehe davon aus, er würde sich heute gerne anders äußern, wenn er die Gelegenheit dazu hätte.
Richtig ist, dass bei allem, was gegenwärtig geschieht, dieser Koalitionsvertrag - auch wenn es um eine „Optionspflicht light“ geht - gemessen am bisherigen Geschehen ein Fortschritt ist. Aber das Problem dabei ist - das ist bereits erörtert worden -, dass es wegen des Automatismus beim Verlust der Staatsangehörigkeit eben nicht reicht, nichts zu tun, weil durch Nichtstun - die Zahlen sind genannt worden - weiterhin deutsche Staatsangehörige ihre Staatsangehörigkeit verlieren würden, um wenige Monate später die Möglichkeit zu haben, sie wiederzuerlangen, die sie eigentlich nicht hätten verlieren müssen. Ich glaube, das müssen wir niemandem antun. Genau das ist eigentlich auch Inhalt unseres Antrags, den wir - Grün und Gelb - gemeinsam eingebracht haben.
Insofern verwundert mich sehr, Herr Wichmann, was Sie hier vorgetragen haben. Der ursprüngliche Antrag bedeutet doch eigentlich nur, dafür zu sorgen, dass nicht konterkariert wird, was die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem neuen Koalitionsvertrag vorgesehen hat und eigentlich ohnehin in absehbarer Zeit einführen will. Wir wollen Übergangsregelungen haben, damit nicht in der Zwischenzeit Leute ihre Staatsangehörigkeit verlieren, die sie eh behalten oder in kurzer Zeit wiedererlangen könnten.
Das ist unser Antrag. Hätten Sie ihn gelesen, wären Sie zu anderen Schlussfolgerungen gekommen.
Schön, dass auch die rot-rote Landesregierung - vermutlich im Ergebnis dieses grün-gelben Antrags - auf dieses Thema gekommen ist und es hier behandelt. Ich nehme zur Kenntnis, meine Damen und Herren, und finde es ganz toll: Innenminister Holzschuher ist der beste Innenminister von ganz Brandenburg. - Es freut uns, dass dort entsprechend reagiert worden ist und es die ersten Anweisungen gibt. Nur, was vom Innenminister nicht angewiesen werden kann - und was eben nicht geht -, ist der Stopp des Automatismus beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das passiert weiterhin. Gerade deswegen ist es wichtig, dass man denjenigen, denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit jetzt kurzfristig droht, weil der Bund so schnell nicht sein kann - das gestehe ich gerne zu -, noch einen Hinweis gibt, wie es auch anders geht, denn genau das wissen viele nicht.
Gehen Sie doch einfach davon aus, dass man sich, wenn Eltern da sind, zwar bespricht und auch miteinander in den jeweiligen Gemeinschaften redet, aber eine Reihe von Leuten ihre Möglichkeiten gar nicht kennt. Insofern geht es darum, auf das, was geht, hinzuweisen, durch Information - das ist in anderen Bereichen ganz genauso - überhaupt erst einmal die Möglichkeit zu schaffen, eigene Rechte wahrzunehmen. Viel mehr wollen wir doch gar nicht. Da stößt das Land bei der Umsetzung eben an Grenzen. Insofern wollen wir die Hinweispflicht, damit das, was gegenwärtig geht, wahrgenommen wird.
Der vorliegende Entschließungsantrag verblüfft teilweise in der Formulierung. Da ist die Rede von „nachhaltig gut integrierten“ Ausländerinnen und Ausländern. Kann mir einer erklären, was das ist? Gut integriert würde ich verstehen. Nachhaltig gut das kenne ich aus der Forstwirtschaft. Ich habe Kollegen Beyer gefragt, was das bedeuten würde. Das würde heißen: immer wieder Integration, Integration, Integration. Ich glaube, Integration ist ein Prozess, aber irgendwann ist er abgeschlossen, und man ist integriert. Insofern kann nicht extra nachhaltig
sein, was dort geschieht. Wir wollen ja gerade, dass sich die Menschen anderer Herkunft in unsere Gesellschaft einfügen.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie sich des Themas angenommen haben. Wir stimmen selbstverständlich dem grün-gelben gemeinsamen Antrag zu, der im Grunde prolongiert, was gegenwärtig Tatsache ist und zu neuen Regelungen im Bund führt, auf die wir sehnsüchtig warten. Wir werden aber dem Entschließungsantrag der rot-roten Koalition unsere Zustimmung versagen. Ablehnen werden wir ihn aber auch nicht, sondern uns in dem Fall enthalten. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Gregor-Ness! Wer etwas will, findet Wege; wer etwas nicht will, findet Gründe. So ist das im Allgemeinen.
Wir hatten heute vor einem Jahr die Annahme des erfolgreichen Volksbegehrens mit 106 392 Stimmen. Wenn Sie sagen, andere würden Hoffnungen wecken, stimmt das nicht. Nein, Sie haben Hoffnungen geweckt - Sie als Regierungskoalition mit der Annahme dieses Volksbegehrens. Sie haben vor einem Jahr erklärt, dass Sie das durchsetzen wollten, was im Volksbegehren gefordert worden ist, nämlich vom Inhalt und der Zielrichtung her ein umfassendes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Das ist genau das, was mit diesem Volksbegehren beabsichtigt worden ist, und genau das war Ihr Versprechen.
So haben wir es auch bei verschiedenen Gelegenheiten gehört. Der frühere Ministerpräsident Matthias Platzeck hat versprochen, Sicherheit gehe vor Lärmschutz und vor Wirtschaftlichkeit. So ist das aufgemacht worden als Versprechen - und nicht gehalten worden.
- Das war zum Beispiel in Stahnsdorf, Frau Kollegin Mächtig. Auf einer Demonstration vor 6 000 Stahnsdorfern, die zugehört haben - es ist gefilmt worden; ich kann Ihnen gern ein Video zukommen lassen -, hat Herr Platzeck genau das gesagt. Nehmen Sie also einfach zur Kenntnis, was der frühere Ministerpräsident gesagt hat.
- Nehmen Sie das zur Kenntnis, was der frühere Ministerpräsident gesagt hat und halten Sie sich später daran. Ein bisschen Erfüllung würde den Leuten guttun.
Wenn ich sehe, wie es gegenwärtig läuft, was wir hier erleben und dass heute Nachmittag wieder eine Demonstration draußen vor dem Landtag stattfindet, dann haben wir genau das Problem, dass die Leute eben feststellen, dass über das Jahr hinweg nichts passiert ist und sie sich eben nicht ernst genug genommen fühlen.
Ich habe vor einem Jahr fast einmal einen Ordnungsruf bekommen; ich wiederhole deswegen nicht, ich zitiere mich nur. Ich habe vor einem Jahr gesagt: „Verarschen Sie uns nicht!“ Ich ahnte nicht, was danach passieren würde mit der Annahme des Volksbegehrens. Aber genau das hören Sie auf der Straße nachher wieder, wenn Sie mit den Leuten reden, wenn die Erfolge eben nicht gesehen werden.
Sie reden sich heraus mit allem Möglichen und sagen, Sie hätten nur 37 % und müssten erst mit den anderen Eigentümern verhandeln. Natürlich ist es so, dass das, wenn man es so
machen wollte, dann verhandelt werden muss. Aber Sie haben eben auch die Planungshoheit als Land und haben weitergehende Möglichkeiten.
Reden Sie mit Ihrem Parteifreund Matthias Schubert aus Kleinmachnow; er ist Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Berlin und kennt sich mit der Materie besser aus als die meisten anderen in der Fraktion, würde ich jedenfalls stark vermuten. Fragen Sie ihn, er bescheinigt es Ihnen noch einmal und schreibt Ihnen dezidiert auf, wie das geht. Dafür reicht meine Zeit hier in der Kurzintervention nicht, um das darzulegen.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man agieren kann und wie man auch Erfolge erzielen kann, um das Ziel des Volksbegehrens, nämlich ein umfassendes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, wirklich zur Durchsetzung zu bringen.
Ich habe es vorhin schon einmal gesagt und wiederhole es: Wer etwas will, findet Wege; wer etwas nicht will, findet Gründe. Von Ihnen habe ich heute leider wieder nur Gründe gehört.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Vogelsänger, Sie haben erklärt, das größte Problem bei diesem Flughafen sei, dass er noch nicht am Start sei, dass also noch nicht geflogen werde und man deswegen nicht feststellen könne, wie laut es wirklich ist. Das ist so nicht ganz richtig. Seien Sie froh, dass dieser Flughafen noch nicht am Start ist. Dadurch haben Sie überhaupt erst Gelegenheit, nachzusteuern und die Versprechen einzulösen, die Sie gegeben haben. Vielleicht ist es auch ein besonders cleverer Plan von Ihnen, den Flughafenstart bis 2016, 2017, 2018 hinauszuzögern, um dann die Versprechen erfüllen zu können, die Sie alle gegeben haben.
Das größte Problem, Herr Minister, ist eben nicht, dass der Flughafen nicht am Start ist. Das größte Problem ist die fortlaufende Trickserei von allen möglichen Beteiligten gegenüber den Betroffenen des Flughafens.
Das haben wir bei verschiedenen Gelegenheiten festgestellt. Jedes kleinste Entgegenkommen kommt nicht von selbst, sondern muss von den Betroffenen mühsam, mit einem Haufen Geld, vor den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht bis hin zum Bundesverwaltungsgericht erstritten werden. Das ist das Problem, vor dem Sie stehen.
Am Ende wird gesagt, der Planfeststellungsbeschluss, der gefasst worden ist, sei einzuhalten. Darauf kann auch nur eine Regierung kommen, dass ein eigener Beschluss einzuhalten ist. Dafür brauche ich kein Oberverwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht. Das wäre einmal ein Entgegenkommen. Das wäre wirklich ein Punkt, den man festhalten könnte. Wir müssten auch nicht über Tricksereien reden, wie wir es hier immer wieder erleben.
Kollege Schulze hat berechtigterweise darauf hingewiesen: Es ist eben so, dass Sie im Grunde genommen gar nicht wollen, dass dieses Volksbegehren umgesetzt wird. Genau deswegen erreichen Sie auch keine Erfolge bei den Partnern, mit denen man eigentlich verhandeln müsste. Wenn Sie schon von vornherein davon ausgehen und heute schon wieder erklären, es gehe alles gar nicht, was versprochen worden ist - was erwarten Sie dann von der Bundeskanzlerin, dem Bundesverkehrsminister oder dem Regierenden Bürgermeister von Berlin? Da ist nichts zu wollen, wenn Sie selbst schon sagen: Ich komme zwar hin, weil ich das muss, weil ich es versprochen habe, aber eigentlich will ich gar nicht, dass es funktioniert. - Das ist die Fortsetzung dieser Tricksereien, die Sie all die Jahre aufgelegt haben. Deswegen stehen die Leute wieder draußen vor dem Landtag, und deswegen glauben sie Ihnen nicht, was Sie hier versprochen haben. Werden Sie endlich ernsthaft in Ihrem Bemühen; dann kann es auch besser werden draußen vor dem Landtag.
Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Kollegen! Liebe Schüler der Lise-Meitner-Oberschule aus Strausberg! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die Verbesserung und Erleichterung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit greifen wir Themen auf, die im Rahmen der Enquetekommission 5/2 eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Eigentlich waren diese Themen, die wir jetzt behandeln, die Auslöser für die Einsetzung dieser Enquetekommission. Der Kollege Petke hatte vor einigen Jahren die Idee zu dieser Enquetekommission. Man
mag ihn oft kritisieren - die Idee war gut. Danach haben sich Ursula Nonnemacher, Sven Petke und ich Gedanken darüber gemacht, wie es weitergehen sollte. Eigentlich haben wir damals schon erste Überlegungen eingebracht, dann später auch mit Beteiligung der Regierungskoalition, wie wir uns das Land Brandenburg über die nächsten Jahrzehnte vorstellen.
Für uns als FDP-Fraktion war dabei immer wichtig, dass wir nicht auf Zwang setzen, sondern die Freiwilligkeit der Kommunen betonen. Wir wissen, dass es so, wie es gegenwärtig ist, nicht bleiben kann. Das weiß auch jeder einzelne Bürgermeister, und je weiter von Berlin weg seine Gemeinde ist, desto besser weiß er das. Er kennt auch seinen Handlungsbedarf. Aber wir setzen darauf, dass die Bürgermeister, dass die Gemeindevertreter, die Stadtverordneten sich selbst Gedanken darüber machen, wie sie die Zukunft ihrer Stadt, ihrer Gemeinde gestalten können, auch, wie sie die Zukunft ihres Landkreises gestalten können, letztlich auch mit dem Ziel, Eigenständigkeit zu wahren. Dabei ist ganz wesentlich, dass kommunale Gemeinschaftsarbeit zwischen den verschiedenen Kommunen, zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften möglich ist und auch erleichtert wird.
Herr Innenminister, vorhin habe ich an der Stelle geklatscht, gewöhnen Sie sich bloß nicht daran. Aber an der Stelle hatten Sie Recht. Wir haben massive Probleme, wenn Gebietskörperschaften unterschiedlicher Ebenen zusammenarbeiten sollen. Wir haben das in Potsdam-Mittelmark. Wir haben die kreisfreie Stadt Brandenburg in Potsdam-Mittelmark, haben drum herum eine Reihe von Kommunen, die durchaus Bedarf an Zusammenarbeit mit Brandenburg an der Havel haben, aber bisher so nicht zusammenarbeiten konnten, weil Brandenburg eine kreisfreie Stadt ist und die kreisangehörigen Kommunen in Potsdam-Mittelmark sich auf einer anderen Ebene befanden. Das wird jetzt ausgeglichen. Die Zusammenarbeit wird erleichtert; und das ist auch gut so.
So gibt es eine Reihe von Beispielen, die aufgeführt sind; ich will nicht wiederholen, was andere gesagt haben. Das behandeln wir sowieso im Innenausschuss. Wir werden natürlich eine Anhörung dazu durchführen, wie wir das dann im Einzelnen gestalten wollen. Es gibt weiteren Verbesserungsbedarf, auch das ist klar, weil wir auf Freiwilligkeit setzen.
Was aber nicht gehen wird, Herr Innenminister - dabei will ich es auch schon bewenden lassen -, ist: Glauben Sie bloß nicht, dass mit der Erleichterung der kommunalen Zusammenarbeit die Ergebnisse der Enquetekommission 5/2 dann irgendwie erledigt sind oder das Vorhaben damit abgehakt werden könnte. Das hat sich beim Ministerpräsidenten so angehört. Aber darüber wird morgen früh in der Aktuellen Stunde zu reden sein.
Mit diesem Gesetzentwurf befassen wir uns jetzt zunächst im Innenausschuss. Darauf freue ich mich. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Als die Bundesrepublik gegründet wurde, sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Nazizeit Vollstreckungsbehörden und Behörden mit Amtsbefugnissen getrennt worden. Es erfolgte die Trennung in Polizeibehörden auf der einen Seite und Verfassungsschutzbehörden auf der anderen Seite. Dies geschah aus gutem Grund. Verfassungsschutz muss durchgeführt werden, die entsprechenden Aufgaben sind wahrzunehmen. Die Alternative zu einer solchen - getrennten - Verfassungsschutzbehörde wäre ein Verfassungsschutz als Teil der Polizei, böse formuliert: eine Geheime Staatspolizei, die niemand von uns wollen kann.
Die Frage ist nun, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgen und demokratische Kontrolle auch des Verfassungsschutzes gewährleistet werden soll. Manch einer meint, das gehe gar nicht, weil ein Geheimdienst nun einmal geheim arbeite und manches nicht öffentlich werden dürfe. Das ist sicherlich richtig. Dennoch kann demokratische Kontrolle gewährleistet werden, indem gewählte Vertreter mit der entsprechenden Einstufung und den entsprechenden Kenntnissen und in dem Vertrauen darauf, dass Informationen, die gegeben werden, geheim behandelt werden, diese Kontrolle ausüben.
Die Frage ist, inwieweit die jeweiligen Vertreter des Landtages Brandenburg in der Parlamentarischen Kontrollkommission ermächtigt und ausgestattet werden, um tatsächlich in der Lage zu sein, diese Kontrolle, die letztlich von jedem gewollt ist - aus allen Fraktionen höre ich Ähnliches -, auch in dem erforderlichen Maße umzusetzen.
Wir haben in den vergangenen Jahren erhebliche Diskussionen geführt, gerade vor dem Hintergrund der Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes. Im Ergebnis wurde deutliche Kritik am Verfassungsschutz des Bundes und an Verfassungsschutzbehörden anderer Länder geübt.
Für das Land Brandenburg konnten wir in der Parlamentarischen Kontrollkommission Folgendes feststellen: Soweit hier Erkenntnisse vorlagen, sind diese unverzüglich an die anderen beteiligten Behörden im Bund, in Thüringen und in Sachsen weitergegeben worden. Dass wir das feststellen konnten, hat seine Ursache darin, dass Ursula Nonnemacher und ich gemeinsam die jeweiligen Unterlagen angeschaut haben. Das war eine ganze Reihe Aktenordner, die wir uns in der Verfassungsschutzbehörde ungeschwärzt in vollem Umfang anschauen konnten.
Das ist eine Erfahrung, die wir auch sonst im Verfassungsschutz machen: Wenn wir Fragen stellen, werden diese ohne Beschönigung in vollem Umfang beantwortet, sodass auch seitens der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes konstruktiv an die Kontrolle herangegangen wird. Diese ist von den Mitarbei
tern sogar gewollt, um sich selbst zu vergewissern und zu versichern, dass die eigene geleistete Arbeit in Ordnung ist.
Dennoch haben wir ein Problem: Wenn die Parlamentarische Kontrollkommission tagt, werden uns die jeweiligen Unterlagen in Tabellenform aufbereitet vorgelegt. In der Tabelle findet man verschiedene einzelne Maßnahmen und Ereignisse, die stattgefunden haben. Wenn man die Kontrolle ernsthaft und ausführlich betreiben wollte, müsste man zu jedem dieser Tabellenpunkte die Unterlagen, die dazu beim Verfassungsschutz vorliegen, einsehen. Es werden zwar Erläuterungen gegeben und wir erfahren ungefähr, was wo geschehen ist. Aber die eigene Veranlassung zur Fragestellung, die eigene Erkenntnis muss doch zunächst einmal gewonnen werden. Diese ergibt sich eben nicht zwangsläufig aus tabellarischen Darstellungen. Das ist kein böser Wille der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes; es ist ja gewollt, dass die Darstellung auf diese Weise erfolgt. Wenn sie von sich aus Probleme erkennen, dann weisen sie von sich aus darauf hin. Auch das haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt, weil die Rückversicherung bzw. Vergewisserung gewollt ist, dass die Arbeit so in Ordnung geht. Gegebenenfalls wird auch die Frage gestellt, ob man etwas anders machen könne. Natürlich soll am Ende nicht herauskommen, dass irgendetwas falschgelaufen sei und Informationen verschwiegen worden seien, insbesondere nicht in dem Gremium, das für die Behandlung dieser Informationen zuständig ist.
Aber wenn wir einen ganzen Vormittag brauchen, um einen einzelnen Fall durchzugehen, der - das sei zugegeben - etwas umfangreicher war, dann brauchen wir weitergehende Unterstützung, um diese Kontrolle ausüben zu können, und zwar auch in Bezug auf Bereiche, zu denen nichts in der Zeitung gestanden hat und zu denen nicht von vornherein Anstöße da sind, um uns mit diesen Themen zu befassen.
Deswegen haben wir als FDP-Fraktion eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die nicht den Verfassungsschutz angreifen - mit keiner einzigen Regelung -, sondern die die parlamentarische Kontrolle über den Verfassungsschutz stärken sollen. Wir wollen, dass der Verfassungsschutz seine Aufgabe auch weiterhin in vollem Umfang wahrnehmen kann und dass auch durch die parlamentarische Kontrolle in der Kontrollkommission - mehr Gewissheit in die Aufgabenwahrnehmung einzieht.
Nichts von dem, was wir vorschlagen, ist wirklich neu oder eine eigene Erfindung. Wir schlagen vor, dass Sachverständige angehört bzw. in die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission einbezogen werden können. Diese Regelung Einbeziehung von Sachverständigen - gibt es bereits in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und im Bund. Das ist also nichts Neues.
Wir schlagen vor, dass die Abgeordneten, die Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission sind, Mitarbeiter heranziehen können, um umfassende Erkenntnisse zu gewinnen und die Arbeit zu erleichtern. Eigentlich müsste vor jeder PKKSitzung jemand den Verfassungsschutz aufsuchen, sich die Unterlagen dort anschauen und dann Rücksprache mit dem Abgeordneten nehmen, der kontrollieren soll, damit er seine Aufgabe besser wahrnehmen kann. Vergleichbare Regelungen für Mitarbeiter gibt es in Hamburg, beim Bund und in Thüringen. Auch das ist nichts Neues. Im Grunde haben wir nur ge
schaut, wie anderswo gearbeitet wird, und nach den für uns passenden Regelungen gesucht.
Wir wollen Sondervoten ermöglichen, damit deutlich wird, wenn die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission wirklich einmal nicht einer Meinung sind. Das kommt kaum vor, kann aber sein. Es muss möglich sein, unterschiedliche Auffassungen zu verdeutlichen. Es reicht nicht, dass gesagt wird: „Das war schon so, wir haben das mehrheitlich festgestellt.“ Das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission muss sich - natürlich unter Wahrung der Geheimhaltung - äußern dürfen. Sondervoten sind bisher beim Bund, in Bremen und in Bayern möglich. Auch das ist also nichts Neues.
Wir wollen die Information des Fraktionsvorsitzenden ermöglichen. Das ist tatsächlich eine Regelung, die es bisher woanders nicht gibt. Wenn Probleme auftreten, soll man Rücksprache mit dem Fraktionsvorsitzenden nehmen dürfen. Bisher reden wir Kommissionsmitglieder miteinander. Ich rede gern mit Ursula Nonnemacher, gar keine Frage, eine zweite Meinung ist immer gut. Manchmal wäre es aber gut, eine dritte Meinung zu hören, die jedoch nicht aus dem eigenen Beritt, aus der PKK kommt. Diese ist seit Jahren in das Thema einbezogen und hat Entwicklungen nachvollzogen. Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass jemand von außen unbefangen draufschaut. Er muss auch jemanden finden, mit dem er reden kann. Man kann nicht ausschließen, dass sich auch in der PKK über die Jahre hinweg eine gewisse Betriebsblindheit eingestellt hat und man manches etwas lockerer, etwas anders sieht, als es ein unbefangen von außen Kommender sehen würde.
Wir wollen die Protokollierung verbessern und nachhaltiger gestalten. Wir müssen besser auf die Protokolle zugreifen können. Im Moment liegen sie nur hier im Haus vor und können eingesehen werden.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es gut wäre, die Verwendung von Quellen zumindest ansatzweise auch gesetzlich zu regeln. Es gibt zwar eine interne Richtlinie, in der niedergelegt ist, wie man so etwas macht. Diese Richtlinie ist recht ausführlich, und man kann gut mit ihr arbeiten. Aber für die Öffentlichkeit ist das völlig indifferent. In der Öffentlichkeit weiß im Grunde niemand, wie das geschieht. Deswegen sagen wir: Gerade weil auch in Brandenburg mit Quellen gearbeitet worden ist, die wir heute so nicht mehr verwenden würden, wäre eine gesetzliche Regelung das, was wirklich Klarheit für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes schaffen und uns die tägliche Arbeit erleichtern würde. Vergleichbares gibt es übrigens in Thüringen, wo ein Referentenentwurf vorgelegt worden ist, um genau solche Regelungen aufzunehmen, die für Klarheit, für Gewissheit sorgen.
Ich will abschließend noch einmal auf Folgendes hinweisen: Wir wollen die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes verbessern, um damit die Akzeptanz des Verfassungsschutzes in der Öffentlichkeit zu stärken. Insoweit ist unser Brandenburger Verfassungsschutz ohnehin beispielgebend, vor allem durch seine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Das gibt es in vielen anderen Bereichen nicht. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes fahren zu Dorffesten oder an Schulen. Laden Sie sie ein - sie kommen gern und klären über Extremismus auf. Niemand sollte also Scheu haben; die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wollen diese Öffentlichkeit. Das ist ein weiterer
Baustein auf dem Weg, die Akzeptanz zu stärken, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu verbessern und dazu beizutragen, dass Extremismus in Brandenburg keine Chance hat. Das ist unser Anliegen. Ich freue mich auf die Diskussion. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Ursula, ich bin dir sehr dankbar, dass du darauf hingewiesen hast, dass dir das alles andere vorkam als ein Schnellschuss.
Kollege Lakenmacher, Sie können es nicht wissen, deswegen nehme ich Sie von der Kritik aus: Der Gesetzentwurf liegt der Parlamentarischen Kontrollkommission seit 2012 vor, ist auf Bitten der anderen Mitglieder dort immer wieder verschoben, immer wieder vertagt worden. Jetzt war es wirklich Zeit, ihn hier einzubringen. So viel zum Thema Schnellschuss.
Kollege Holzschuher, ich weiß nicht, wie oft Sie schon in der PKK waren. Ich glaube, einmal. Insofern ist es nicht so einfach, zu beurteilen, wie die PKK in den vergangenen Jahren gearbeitet hat,
ob das wirklich so umfassend und hinreichend war, wie das dort gelaufen ist.
Richtig ist, dass es seit 2013 eine Dienstanweisung vom damaligen Innenminister Woidke zur Führung von V-Leuten, zum Einsatz von V-Leuten gibt. Ich frage Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete gerade aus der Regierungskoalition, wenn Sie das so toll finden: Wie viele von Ihnen haben diese Dienstanweisung denn schon gelesen? Sind Sie wirklich vertraut mit dem, was darin steht? Und woher sind Sie eigentlich vertraut damit? Das würde mich dann auch interessieren, denn da glaube ich schon, dass die gesetzliche Regelung hier Klarheit schaffen könnte.
Interessant finde ich, Frau Kollegin Stark, dass Sie meinen, dass der Entwurf der FDP-Fraktion den Problemen nur annähernd gerecht würde. Wenn der Entwurf den Problemen nur annähernd gerecht würde, wäre genau das der Grund für eine Verweisung in den Innenausschuss, denn dort klärt man dann solche Probleme, wenn da irgendetwas offen bleibt, um es dann auszuräumen.
Spannend finde ich auch die Darstellung, mehr Mitwisser also Referenten - seien dann potenzielle undichte Stellen und würden Geheimnisse austratschen. Ich sehe es bei vielen Verfassungsschutzbehörden: Da sind die Mitarbeiter in geschlossenen Räumen, kommen dann heraus, vor den Räumen stehen die Kameras, und dann sind es die Abgeordneten, die sich sehr freizügig zu allem, was dort gewesen ist, äußern. Mir ist kein Fall bekannt, wo Mitarbeiter die Informationen aus irgendeinem parlamentarischen Kontrollgremium weitergetragen hätten.
Ursula Nonnemacher hat auch darauf hingewiesen: Es gibt Vergleichbares in Berlin. Das gibt es auch beim Bund, in Bremen und Hamburg. Die haben das ohne Probleme, nur in Brandenburg soll es nicht gehen.
Kollege Lakenmacher, Sie sagen, die Landesregierung sehe in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom vorigen Jahr keinen Änderungsbedarf. Als ob das jemals für Sie ein Kriterium gewesen wäre, irgendetwas so hinzunehmen! Das überrascht mich nun wirklich.
Die Landesregierung sagt auch: „Die Polizeistrukturreform ist topp; wir haben leichte Unwuchten, sonst ist nichts zu tun!“ Da springen Sie hier vorn auf und ab wie ein HB-Männchen und regen sich darüber auf, was dort passiert.
Plötzlich, weil es gerade in den Kram passt, sagen Sie: „Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf, dann ist das schon in Ordnung, was da passiert.“ Das kann ich nicht ganz nachvollziehen, wie Sie mit der Kritik da umgehen.
Und dass der mündige Bürger nun der beste Verfassungsschutz sei? - Ein mündiger Bürger ist sicherlich weniger empfänglich für irgendwelche extremistischen Parolen, da stimme ich Ihnen ja zu. Aber mündiger Bürger als Verfassungsschutz? - Da frage ich mich schon, wie das gehen soll. Soll der berichten? Und wenn ja, wie und wohin?
So war es wohl nicht gemeint. Insofern besteht da Klärungsbedarf.
Gut finde ich die Idee, in öffentlicher Sitzung zu tagen. Das geht ja auch schon. Ursula hat es noch einmal angesprochen,
das geht in anderen Bereichen auch. Man könnte gern darüber reden, wie man es erweitern will. Aber genau das wäre auch ein Thema, das in einer Innenausschusssitzung nach Verweisung behandelt werden könnte. Schade, dass Sie sich dem Thema verweigern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: Ich habe in dem Gesetzentwurf gesucht. Wenn man lange und gründlich genug sucht, stellt man fest, dass in dem Gesetzentwurf nicht alles schlecht ist.
Aber zwei Regelungen, die Sie aufgenommen haben, gehen wirklich gar nicht. Erstens soll laut Entwurf das Privatisierungsgebot aufgehoben werden. Sie wissen: Wir als FDP wollen den schlanken Staat, den Staat, der leistungsfähig ist, weil er sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und in den Kernbereichen seiner Tätigkeit volle Leistung bringt. Beispiele sind der Innenbereich mit der Polizei, die Bildungspolitik und einzelne wirtschaftspolitische Elemente. Das macht den schlanken Staat aus. Er soll sich nicht mit Aufgaben verzetteln, die ihn nichts angehen. Deswegen gilt hier: Nicht mit uns!
Die zweite Neuregelung des Gesetzentwurfs hat schon Kollege Wichmann völlig zu Recht angesprochen. Die Herauslösung der Organisationskompetenz aus dem Landtag - noch dazu mit der Begründung, der Landtag sei doch nur lästig und halte die Verwaltungsmodernisierung im Land auf - ist wirklich die Selbstkastration dieses Parlaments. Das ist mit uns nicht zu machen!
Der Überweisung stimmen wir gern zu. Wir werden im Innenausschuss die wenigen Brotkrumen aufsaugen, die einigermaßen in Ordnung sind, und uns dann kritisch mit dem Rest auseinandersetzen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Geschichte des Landes Brandenburg - inzwischen
über 23 Jahre - ist immer auch eine Geschichte des Personalabbaus gewesen. Dafür hat es gute Gründe gegeben. Fast die Hälfte des Geldes, das wir ausgegeben haben - es ist auch heute noch so -, kommt von anderen. Da muss man sich natürlich Gedanken darüber machen, wie man zu Einsparungen kommen kann.
Opfer dieses Personalabbaus war über alle Jahre hinweg immer auch unsere Brandenburger Polizei als zweitgrößter Personalkörper, den wir haben. Wenn man Personalkosten einsparen will, denkt man über Polizei nach. Das ist richtig. Es gibt aber Kernbereiche dessen, was einen Staat ausmacht. Zu diesen Kernbereichen staatlicher Tätigkeit gehört die innere Sicherheit. Niemand sonst vermag das zu gewährleisten. Genau deshalb haben wir ein staatliches Gewaltmonopol. Wenn man sein staatliches Gewaltmonopol ernst nimmt und wirklich durchsetzen will, braucht man dafür eine einsatzstarke und leistungsfähige Polizei in unserem Land Brandenburg.
Das Problem bei Vernachlässigung dieses Themas ist, dass die Bürger anfangen, die innere Sicherheit - ihre persönliche Sicherheit - in die eigenen Hände zu nehmen. Ich erinnere daran, dass voriges Jahr hier in Brandenburg polnische Erntehelfer verprügelt wurden, weil einige glaubten, das seien Einbrecher. Ich erinnere daran, dass viele Kleingärtner inzwischen selbst Streife in den kleinen Gartenkolonien gehen, um ihre Kolonien zu sichern. Sie haben eine Taschenlampe dabei, mit der man im Zweifel auch einmal zuschlagen kann. Sie haben ein Telefon dabei. Ich hoffe, dass sie nie jemanden treffen, weil es dann auch für sie gefährlich wird. Man weiß nicht, auf wen man trifft und welchen Gefahren man sich persönlich aussetzt.
All das ist das Ergebnis dessen, dass die Polizei des Landes Brandenburg nicht mehr in der Lage ist, das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen und die innere Sicherheit tatsächlich zu gewährleisten.
Man erlebt immer wieder - auch eben -: Bullshit-Bingo. Man kann es fast abhaken. Das war schon 2002 bei der damaligen Reform so. Damals hieß es: „Weniger Häuptlinge, mehr Indianer“. „Mehr Grün auf der Straße“. Heute sagt man: Mehr Blau auf der Straße. Dazu kommt in verschiedenen Variationen: „Die innere Sicherheit ist gewährleistet. Oder: „Brandenburg ist sicher“. Eigentlich müsste ich immer aufspringen und „Bingo!“ rufen. Heute wäre es wieder so weit gewesen.
Tatsächlich muss man sich doch fragen, wenn es immer heißt, die innere Sicherheit sei gewährleistet, was Sicherheit eigentlich ist. Definiert mir das mal einer hier? Eine absolute Sicherheit wird es nicht geben. Darüber sind wir uns einig. Aber wo ist dann die Sicherheit? Wenn 4 000 Autos im Jahr geklaut werden und gesagt wird, Brandenburg ist sicher, dann stehen 4 000 Autodiebstähle - ungefähr zehn pro Tag - also für ein sicheres Land? 10 geklaute Autos pro Tag = sicher. Was ist, wenn 11 Autos pro Tag geklaut werden? = Nicht mehr sicher? Wie ist es bei 12 Autos, 13 Autos oder 14 Autos? Fragen Sie einmal einen von den zehn, deren Auto letzte Nacht geklaut worden ist, was er von innerer Sicherheit hält. Bestätigt er Ihnen, dass das Land sicher und hier im Land Brandenburg alles in Ordnung ist? Ich vermute, dass er zu einem anderen Ergebnis kommt.
Eisenhower, Dwight D., hat sich einmal mit innerer Sicherheit befasst. Er hat sie für sich definiert und gesagt: Selbstverständ
lich kann man das haben. Wenn du totale Sicherheit willst, dann gehe ins Gefängnis. Dort gibt es etwas zu essen. Du wirst gekleidet. Es gibt medizinische Hilfe und alles andere auch. Das einzige, was dir fehlt, ist die Freiheit. - Genau das ist der Spagat, den wir aushalten müssen - wir reden auch heute Nachmittag über dieses Thema - zwischen innerer Sicherheit auf der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite. Dabei ist völlig klar, dass absolute Sicherheit nicht möglich ist.
Was wir aber gegenwärtig verzeichnen, ist eine Fortschreibung des Personalabbaus, der bereits 2002 unter Innenminister Schönbohm begann. Damals hieß es, 725 Stellen würden gestrichen. Am Ende wurden fast 2 000 Stellen abgebaut. Bis 2012 war der Personalabbau ein rot-schwarzer, meine Damen und Herren auch von der CDU-Fraktion. Das ist so.
Seit 2013 allerdings ist der Personalabbau ein rot-roter. Das ist auch richtig. Denn 2013 und 2014 fehlen diejenigen Beamten, die 2010 unter den vorherigen Innenministern nicht Polizeianwärter werden konnten. Das ist Ihr Personalabbau. Das ist Ihr Verlust an innerer Sicherheit. Meine Damen und Herren von Rot-Rot, ich erinnere mich an vieles, was Kollege Dr. Scharfenberg im Wahlkampf 2009 erklärt hat. Davon ist heute nichts mehr wahr.