Gitta Schüßler

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sozusagen kurz vor Toresschluss erfreut uns die FDP mit einer Aktuellen Debatte zum Thema Schulschließungen. Dazu hatte sie ursprünglich einen Antrag eingebracht, der vor allem einen umfassenden Bericht von der Staatsregierung zu den Schulschließungen seit den Neunzigerjahren einforderte. Wegen des besseren Zeitpunktes in der Tagesordnung am Vormittag ist die FDP nun auf eine Aktuelle Debatte umgestiegen.
Besonders aktuell ist das Thema aber nun nicht gerade. Es war vor fünf Jahren noch aktueller, als massenhaft Schulschließungen vorgenommen wurden oder vor der Tür standen. Aber auch jetzt noch müssen wir befürchten, dass weitere Schulschließungen, vor allem im ländlichen Raum, vorgenommen werden. Dagegen – insoweit stimmt die NPD den Liberalen sogar zu – muss etwas getan werden.
Uns fehlt bis heute ein Gesamtüberblick über die Auswirkungen der Schulschließungen, die unmittelbar mit der demografischen Katastrophe zusammenhängen. Darauf aufbauend könnte man dann Schlussfolgerungen für eventuell oder sicher gefährdete Standorte ziehen.
Geradezu bedrückend ist die Einfallslosigkeit, mit der die Staatsregierung – hier vor allem natürlich Kultus – dem Problem der Schulschließungen begegnet. Ich frage mich manchmal, ob die Kultusbürokratie das Problem überhaupt wahrnimmt. Fahren Sie doch einmal aus Dresden heraus in die Provinz, also in die Gegend außerhalb der von der Koalition sogenannten sektoralen Wachstumspole!
Ist die Schule im Ort erst einmal geschlossen, verfällt nach und nach das ganze Gemeindeleben. Die Schule ist auf dem Land nicht irgendeine Einrichtung, sondern von ganz zentraler Bedeutung. Wie will man außerdem wieder junge Leute in einen Ort locken, wenn deren Kinder vielleicht über eine Stunde in die nächste Schule fahren müssen?
Für uns Nationaldemokraten steht jedenfalls fest: Die Schulschließungspolitik der Staatsregierung – hier vor allem der CDU – ist eine Katastrophe für unser Land. Ihre Folgen werden erst ganz allmählich sichtbar und sind leider vielen Bürgern noch nicht richtig bewusst geworden.
Natürlich sind die fehlenden Schüler der Dreh- und Angelpunkt des Problems. Aber das Problem wurde noch verschärft, weil man stur an der generellen Zweizügigkeit der Schulen festhielt, obwohl auf dem Land nun mal eine niedrigere Schülerdichte existiert. Aber statt hier innovativ vorzugehen, wurden einfach immer mehr Schulen dichtgemacht.
Warum eigentlich keine Einzügigkeit? Warum kein jahrgangsübergreifender Unterricht und warum keine verringerten Klassenstärken?
Nein, immer wieder mussten die Sachsen erleben, wie Schulen geschlossen wurden. Bekanntlich sind es seit 1995 fast tausend Schulen gewesen.
Das Schulgesetz, meine Damen und Herren, ist kein Naturgesetz. Es kann geändert werden, man muss es nur politisch wollen. Nach Überzeugung der NPD gibt es dafür sogar eine verfassungsrechtliche Verpflichtung. Wo sind denn bitte noch die gleichwertigen Lebensbedingungen, wenn das eine Kind in der Großstadt einen Schulweg von fünf Minuten hat, während das andere Kind auf dem Land seine Zeit mit endlosen Busfahrten bis zur nächsten Schule verbringen muss? Diese Zustände sind völlig inakzeptabel.
In einem Punkt allerdings geben wir Herrn Staatsminister Wöller recht: Diese von der FDP beantragte Debatte und das damit verbundene Wahlkampfgetöse ist unreif. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Liberalen nach der Landtagswahl zu diesem Thema positionieren werden.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Kindertagesbetreuung ist gerade auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Erzieherinnenstreiks ein sehr aktuelles Thema. Wenn man bedenkt, wie die Abgeordneten einiger Fraktionen gestern geradezu Schlange standen, um bei der Demo vor dem Landtag auch einige kernige Worte zu sagen, ist es natürlich auch ein Wahlkampfthema.
Viel Neues erfährt man aus der Großen Anfrage trotzdem nicht, obwohl einige Antworten schon sehr interessant sind. Bei Frage 3.6 – Aus- und Weiterbildung auf Hoch
schulniveau – hätte ich mir beispielsweise aufgrund der jahrelangen energischen Forderungen auch aus den Ministerien schon eine höhere Personenzahl vorgestellt. Aber im Prinzip ist für uns eine Hochschulausbildung auch nicht ganz so entscheidend wie ein stärkerer Praxisbezug der pädagogischen Fachkräfte. Der stärkere Praxisbezug ist genau der Punkt, den die Erzieherinnen bzw. Leiterinnen immer wieder ansprechen und fordern.
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt in der Flexibilisierung der Öffnungszeiten. Meine Vorredner sind alle darauf eingegangen. Verlängerte Öffnungszeiten oder Öffnungszeiten rund um die Uhr sind es, die die FDP entlarven, wohin mit ihr die politische Reise gehen würde, wenn sie von der Leine gelassen würde. Ständige Verfügbarkeit der Mütter für den Arbeitsmarkt – meine Damen und Herren, unsere Vorstellungen von Vereinbarkeit der Familie mit dem Beruf sehen anders aus.
Danke, Herr Brangs.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass gerade die FDP in der Vorweihnachtszeit wieder auf die Freigabe der Ladenöffnungszeiten abstellt. Es wäre natürlich praktisch, wenn die Kinder der Verkäuferinnen beispielsweise am 3. Advent bis 21 Uhr oder noch länger in der Einrichtung bleiben könnten. Mit uns können Sie bei diesem Vorhaben jedenfalls nicht rechnen.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt aus der Großen Anfrage herausgreifen. Er bestätigt uns eindrucksvoll, dass auch durch jahrelange Untätigkeit die negativen Folgen von Verantwortlichen verquert werden können. Schon zu DDR-Zeiten war Hoyerswerda eine Musterstadt für den Sozialismus. Jetzt, 20 Jahre später, dient sie wieder als Musterstadt – für eine verfehlte Politik. Es ist nicht nur der sogenannte Stadtumbau Ost, der tatsächlich eine Planierung ist. Vielmehr ist Hoyerswerda ein Musterbeispiel dafür, wie durch politischen Stillstand dennoch die Betreuungsquote für die Kinder gesichert wird. Trotz gleichbleibender Anzahl der Kindertageseinrichtungen ist die Betreuungsquote in die Höhe geschnellt. Innerhalb von drei Jahren stieg diese von 72 % – was auch schon fast das Doppelte des Durchschnitts ist – auf sage und schreibe 81 % für Kinder der Altersgruppe von ein bis drei Jahren. Das liegt nicht unbedingt an einer Angebotsverbesserung. Hoyerswerda sind einfach die Kinder ausgegangen. Ohne auch nur einen Finger zu krümmen, wurde das Ziel der CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen spielerisch erreicht.
Zu Frage 3.16 – abgefragt wurde das Bruttoeinkommen der Erzieherinnen – gibt sich das Ministerium zwar unwissend, aber die aktuellen Streiks offenbaren, dass genau wie vor 20 Jahren immer noch eine drastische Unterbezahlung vorliegt. Dass dies in einigen Regionen Sachsens politisch motiviert ist, zeigt sich auch darin, dass dort Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigungen oder Ein-Euro-Jobs den Kita-Bereich bestimmen. Frau Schütz, wenn ich hier von einigen Regionen Sachsens
spreche, betrifft dies vor allem auch Ihren Landkreis Oberlausitz-Niederschlesien.
Abschließend noch ein Wort zu den Zugangsbeschränkungen, die für Hartz-IV-Empfänger und sogenannte EinEuro-Jobber gelten. Natürlich erachten wir als NPD in erster Linie das Elternhaus als Mittelpunkt des kindlichen Daseins. Ich habe in der Großen Anfrage leider nicht lesen können, wie die Diskriminierung selbsterziehender Eltern beendet werden könnte. Eine echte Wahlfreiheit sieht in unseren Augen jedenfalls anders aus. Andererseits wird es in der freien Entscheidung der Eltern liegen, ihre Kinder in eine Kindertagesstätte zu bringen, auch wenn sie Hartz IV beziehen. Es darf auch keinerlei Zugangsbeschränkungen für Kinder von Eltern geben, die sich in Umschulung oder Ausbildung befinden. Das liegt zwar in den Händen der kreisfreien Städte und Landkreise, aber die Realität zeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Hierzu zählen die Zugangsbeschränkungen von viereinhalb Stunden bei der vorgenannten Gruppe. Sie sollten sich einmal mit den Sachsen unterhalten, die gerade eine Umschulung oder Ausbildung absolvieren.
Insgesamt jedenfalls, meine Damen und Herren, brachte die Große Anfrage nur wenig neue Erkenntnisse, auch schon durch die vielen Drucksachen, die im Vorfeld gekommen sind. An der Situation der Erzieherinnen wird sich jedenfalls dadurch kaum etwas ändern. Dem Entschließungsantrag werden wir nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten.
Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der Tagesordnung, die wir noch vor uns haben, meine Rede zu Protokoll geben.
Das System krankt an allen Stellen. Zu diesem Schluss kommt man einerseits aufgrund der Antworten zur Großen Anfrage, erst recht aber durch die Fragestellung der GRÜNEN.
Die Große Anfrage „Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Sachsen“ möchte zwar wissen, wie sich diese gestalten und welche Fördermöglichkeiten zur Milderung der teils katastrophalen Zustände es gibt. An die Ursachenforschung, weshalb es heute soviel Alleinerziehende gibt – die Anzahl ist drastisch steigend –, wagten Sie sich nicht heran. Stattdessen interessierten Sie sich eher für die Lebenslange von alleinerziehenden Ausländern. So wenig Interesse für die Belange der eigenen Bevölkerung kann man bei den GRÜNEN allerdings auch voraussetzen.
Wenn wir hier über die Situation von Alleinerziehenden sprechen, dann, meine Damen und Herren, muss doch zuerst untersucht werden, warum es immer mehr Alleinstehende gibt. Der zweite Schritt wäre eine Situationsanalyse und daraus abgeleitet eine Strategieerstellung zur Entspannung.
Doch hätten sich die GRÜNEN auch nur annähernd an diese Binsenweisheit gehalten, dann wäre ihre Mitverantwortung für die Auflösung der familiären Strukturen zutage getreten; eine Mitverantwortung, die aufgrund ihrer Klientelpolitik zulasten der traditionellen Familie geht. Aber damit stehen die GRÜNEN im gesellschaftlichen Linksdrall ja nicht allein da.
Ich erinnere nur an die äußerst fragwürdige Definition „Familie ist da, wo Nähe ist“, wobei das Geschlecht und die Anzahl der Elternteile völlig egal sind – Hauptsache tolerant. Nicht nur hier scheiden sich die Geister zwischen Ihnen und uns.
So ist es doch bezeichnend für den gesellschaftlichen Niedergang, dass nach dem Unterhaltsvorschussgesetz die Anzahl der Bezieher von 28 477 im Jahr 2003, auf 35 755 im Jahr 2008 angestiegen sind. Bei Weitem handelt es
sich heute nicht vordergründig bei den Anspruchsberechtigten um jene Fälle, wo sich ein Elternteil drückt. Die Hauptursachen sind doch an ganz anderer Stelle zu suchen, zum Beispiel bei der anhaltend hohen Arbeitslosenzahl sowie den immer geringer werdenden Einkommen und damit verbundenen sogenannten „Aufstockern“.
Auch die Antwort auf die Frage wäre spannend gewesen, wie sich die von CDU und SPD Ende 2006 eingeführte Veränderung im Unterhaltsvorschussgesetz zugunsten von Ausländern ausgewirkt hat; hier ist ein geradezu sprunghafter Anstieg zu verzeichnen. Die Staatsregierung kam jedoch mit einem blauen Auge davon, denn die GRÜNEN interessiert dieser Umstand natürlich herzlich wenig.
Die Große Anfrage der GRÜNEN ist so unspektakulär wie die Antworten. Die drastisch angestiegenen Probleme für Alleinerziehende jedoch offenbaren eine Zersetzung der Familie als Keimzelle der Gesellschaft. Wertverlust, Individualisierung, Propagierung aller möglichen „modernen“ Lebensentwürfe und der sogenannte flexible, global verfügbare Arbeitnehmer sind die Ursachen.
Wo Familienväter nur alle zwei bis drei Wochen für lediglich ein, zwei Tage die Ehefrau und Kinder sehen können, verwundert es doch nicht, wenn es immer mehr Alleinerziehende gibt. Geld ist zwar ein Bestandteil des gesellschaftlichen Puzzles, in dem Familien ohne Sorgen gedeihen können. Wichtiger aber ist, dass Familien auch Familien sein können. Daher ist unser raumorientiertes Wirtschaftskonzept wesentlich familienfreundlicher als Ihr familienzerstörender Globalisierungsextremismus.
Dass Sie dem nichts entgegenzusetzen haben, zeigte sich schließlich in der Antwort auf die Frage nach vorhandenen spezifischen Konzepten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich zitiere auszugsweise Frau Staatsministerin Clauß zu Frage 15 des Themenkomplexes IV: „Der Staatsregierung sind keine spezifischen Maßnahmen bekannt.“
Deutlicher kann eine Bankrotterklärung für ein System nicht ausfallen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hält diesen Antrag der Linken auch für Wahlkampfpopulismus, um das zu unterstreichen, was Frau Weihnert gesagt hat.
Wir werden uns daran nicht beteiligen und deshalb gebe ich meinen Redebeitrag zu Protokoll.
Die Linken möchten also, sozusagen kurz vor Zapfenstreich, das Sozialstaatsprinzip in der Sächsischen Verfassung stärker ausformen und konkretisieren.
In der von Ihnen formulierten Zielsetzung stellen Sie auf eine vorgeblich unzureichende – oder veraltete – Definition des Sozialstaatsprinzips ab. Im Vorwort gehen Sie auch auf den kulturellen und ökologischen Bereich ein; das wird aber in Ihren weiteren „Ausformungen“ vernachlässigt.
Im Grunde möchten Sie einen starken, zentralistischen Staat, Ihr Ruf danach ist unüberhörbar, aber wie Sie es
formulieren: „Der Staat endet nicht mit dem Ausbleiben von Wirtschaftswachstum“.
Natürlich tut er das nicht – aber, was hat denn „der Staat“, wie Sie es nennen, überhaupt noch für Handlungsmöglichkeiten unter der Fuchtel der EU? Sie möchten das Paradies für alle – nicht nur für alle Deutschen, sondern für alle Menschen – in der Sächsischen Verfassung festgeschrieben haben.
So, und jetzt, nach all diesen edlen Bestrebungen, die Sie hier in einen Gesetzentwurf gegossen haben, schauen wir uns doch mal das wirkliche Leben an – Ihr Abstimmungsverhalten nämlich zu Themen, die davon berührt werden:
Ich erinnere daran, dass Sie es gemeinsam mit der Koalition und der FDP waren, die unseren Antrag auf Erhebung einer Förder- und Feldesabgabe für sächsische Bodenschätze ablehnten. Hier – in Ihrem Punkt 6 – fordern Sie im Prinzip dasselbe.
Am 14. Dezember 2007 lehnten Sie unseren Antrag in Drucksache 4/10575 auf Sicherung der Prozesskostenhilfe ab, und jetzt möchten Sie an Artikel 38 der Sächsischen Verfassung einen Absatz 2 anhängen, um jedermann – auch bei unzureichender finanzieller Leistung – den Zugang zum Rechtsweg und zu anwaltlicher Beratung zu sichern.
Ihr Punkt 3 – Würde und Persönlichkeitsrechte – ist sicher nett gemeint, aber völlig illusorisch. Diese Sozial- und Wirtschaftsordnung beruht eben nicht auf der Würde des Menschen, sondern auf dem Recht des Stärkeren, ver
brämt mit einigen demokratischen Sprechblasen. Wenn Ihnen das 20 Jahre nach der Wende immer noch nicht aufgefallen ist, tut es mir sehr leid für Sie – aber eine „Ausformung“ in der Sächsischen Verfassung wird diese Tatsache auch nicht ändern.
So könnte ich noch eine ganze Weile fortfahren, will es aber dabei belassen – es erstaunt mich nur immer wieder, wie weltfremd DIE LINKE sich manchmal anstellt. Kurz gesagt, der „Antrag zur Ausformung und Stärkung des Sozialstaatsprinzips“ taugt vielleicht für Ihren Wahlkampf, falls Ihnen das noch jemand abnimmt – er ist ein schönes Beispiel linker unrealistischer Propaganda, mehr aber auch nicht.
Wir enthalten uns.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich ist der vorliegende Gesetzentwurf ein Produkt für den anstehenden Landtagswahlkampf. DIE LINKE möchte damit zeigen, wie sehr sie sich für die Lernmittelfreiheit an Sachsens Schulen einsetzt.
Deshalb wurde der Gesetzentwurf vom 4. März 2009 extrem schnell über die parlamentarischen Hürden gebracht. Aber egal, das Anliegen, eine gesetzliche Grundlage für die Lernmittelfreiheit in ganz Sachsen zu schaffen, also an allen Schulen gleichmäßig, unterstützen wir. Wir werden deshalb diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Die Beratungen zum Thema – es gab bekanntlich sogar zwei Anhörungen, eine in diesem, eine im letzten Jahr – haben für uns Nationaldemokraten eindeutig ergeben, dass hier Handlungsbedarf besteht. Es ist ein Unding, dass den Schulen im Freistaat, umgerechnet pro Schüler, völlig unterschiedliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. Wenn man die Antwort des damaligen Kultusministers Steffen Flath auf eine Anfrage von Herrn Dulig zur Grundlage nimmt, dann waren es im Schuljahr 2007/2008 zwischen circa 10 und 1 000 Euro; Frau Falken hat das vorhin schon angesprochen.
Die CDU und die CDU-dominierten kommunalen Spitzenverbände – der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag – wollen uns diese extreme Ungleichheit dann auch noch als Ausdruck der Selbstbestimmung der einzelnen Schulen und Schulträger verkaufen. In Wahrheit geht es ihnen doch nur darum, Geld im Landeshaushalt zu sparen und die finanziellen Lasten den Städten, Gemeinden und Kreisen aufzubürden, die ohnehin schon kaum noch wissen, wie sie wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge überhaupt noch bezahlen sollen.
Wir brauchen also eine einheitliche Regelung in ganz Sachsen. Es muss überall klar sein, welche Beträge den Schulen landesweit zur Verfügung stehen. Ich betrachte es als Skandal, dass das Kultusministerium bis heute der
Meinung ist, dass es keiner einheitlichen Richtwerte oder wenigstens Empfehlungen bedürfe.
Mit den einheitlichen Regelungen könnte auch der immer wieder in den Anhörungen kritisierten Tendenz entgegengewirkt werden, dass Schulen von den Eltern die Anschaffung von sehr teuren Taschenrechnern verlangen, obwohl diese gar nicht für den Unterricht mit dieser technischen Ausstattung benötigt werden. Wenn ich mich richtig erinnere, sah hier bei den Beratungen sogar die CDU Handlungsbedarf. Ich bin gespannt, welche Taten hier nach der Landtagswahl von Ihnen folgen werden.
Zu den Ausgaben für Taschenrechner, Arbeitshefte, dauerhaft benötigte Bücher usw. kommen noch die Kosten der Schülerbeförderung hinzu. Durch die zahllosen Schulschließungen, die Sie, meine Damen und Herren vor allem von der CDU, in den letzten Jahren betrieben haben, müssen immer mehr Schüler zum Teil ziemlich weite Strecken zurücklegen. Auch für dieses Problem scheint uns eine sachseneinheitliche Regelung wesentlich besser zu sein als die regional oft sehr unterschiedlichen Lösungen in den Kreisen.
Außer der bloßen Behauptung, dass man die Schülerbeförderung angeblich vor Ort besser lösen könne, habe ich bisher leider keine stichhaltige Begründung dafür gehört, Herr Colditz. Es geht hier nicht um irgendwelche Fahrplanprobleme, die man vor Ort abstimmen sollte, sondern um die Finanzierung. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung sollte deshalb lieber an den Freistaat fallen, der bereits bis 1996 dafür zuständig war.
Meine Damen und Herren! Das Lernmittelfreiheitsgesetz, das ja eigentlich eine Präzisierung und Verbesserung des Sächsischen Schulgesetzes darstellt, ist auch deshalb notwendig, weil das Schulgesetz seit seiner Verabschiedung einen Konstruktionsfehler hat und der entsprechenden Bestimmung der Verfassung des Freistaates hinterherhinkt. Während Artikel 102 Abs. 4 der Verfassung klarstellt, dass die Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich sind, spricht § 38 Abs. 2 des Schulgesetzes nur davon, dass die notwendigen Schulbücher leihweise zu überlassen sind. Das kommt daher, dass das Schulgesetz bereits aus dem Jahr 1991 stammt, die Verfassung aber erst am 27. Mai 1992 in Kraft trat. Nach Auffassung der NPD wollte der Verfassungsgeber aber ganz offensichtlich mehr als nur die leihweise Überlassung von Schulbüchern. Jedenfalls ist die Formulierung in der Verfassung sehr viel weitgehender als die im Schulgesetz. Geheimnis der Linken bleibt es allerdings, warum sie diesen offenkundigen Widerspruch nicht schon viel früher thematisiert hat.
Eine letzte Bemerkung zu diesen rechtlichen Problemen: Es ist mir schon schleierhaft, wie die Vertreterin des Städte- und Gemeindetages, Frau Cornelia Schnerrer, in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf allen Ernstes behaupten konnte, das Schulgesetz sei ja bereits vor der Sächsischen Verfassung in Kraft gewesen und könne nur eine Auslegungshilfe für die Verfassung sein. Das Proto
koll verzeichnet an dieser Stelle zu Recht „Heiterkeit und Verwunderung“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Schluss noch ein Zitat: „Heute leben 2,6 Millionen Kinder in Familien in relativer Armut. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Kinder. Sie bleiben in ihren Wohnvierteln unter sich, ohne gute Schulbildung, Ausbildungsmöglichkeiten und ausreichende soziale Unterstützung. Für diese Eltern sind bereits ein kostenloses Mittagessen in den Einrichtungen, aber auch die Bezuschussung von Schulmitteln sowie niedrige Betreuungskosten elementar.“
Diese Aussage, meine Damen und Herren, stammt nicht von einem Sozialverband oder einer Gewerkschaft, sondern aus der Studie „Eltern unter Druck“, die von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung 2008 herausgegeben wurde. Wir sollten also im Sinne dieser Aussage handeln.
Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der Linken, betrachten wir von der NPD parlamentarische Initiativen von anderen Fraktionen nicht durch die ideologische Brille, sondern wir stimmen ihnen gern zu, wenn es gut für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen ist oder, wie in diesem Fall, für unsere Schulkinder und ihre Familien.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Rentensystem ist spätestens mit den Reformen 2005/2006 aus den Angeln des solidarischen Prinzips gehoben worden. Mit Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors werden die Renten tatsächlich mittelfristig um 14 % gekürzt. Damit bleibt selbst einem durchschnittlichen Beitragszahler mit ungebrochener Erwerbsbiografie nur eine Rente am Existenzminimum. Bei einer derartigen Umwälzung des deutschen Rentensystems noch von einem solidarischen Prinzip zu sprechen, ist einfach nur Ignoranz. Was Sie mit dieser Aktuellen Debatte veranstalten, ist lediglich Wahlkampfgeschrei. Aktuell daran ist lediglich, dass Sie, wie 1994 die KohlRegierung und 2005 das Schröder-Imperium, den Menschen Wahlaussagen auftischen, die Sie nie und nimmer einhalten können.
Für die Jahre 2008/2009 wurde der von Ihnen selbst eingeführte demografische Faktor ausgesetzt, um ihn anschließend wieder nachzuholen. Nichts anderes stellt nämlich das vorgebliche Rentensicherungskonzept dar, das tatsächlich eine Rentenkürzung auf Raten ist. Was Sie jetzt Millionen Rentnern geben, ziehen Sie ihnen im Anschluss wieder aus der Tasche, indem Sie Anpassungen einfach aussetzen. Das ist nicht solidarisch, sondern Willkür. Nach einer sogenannten Nullrunde im Jahr 2006 folgte 2007 eine Rentenerhöhung um 0,54 %. 2008 war eine Erhöhung um 1,1 % zu verzeichnen, dies jedoch nur durch die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors, denn tatsächlich hätte die Anhebung bei 0,46 % gelegen, so auch in diesem Jahr.
Während der Alt-BRD-Rentner im Juli auf 2,41 % Rentenerhöhung blicken kann, liegen die mitteldeutschen Länder sogar bei 3,38 %. Doch auch hier gilt, dass der ausgesetzte Demografiefaktor spätestens 2012/013 nachgeholt wird und somit die Kürzung der Realnettorente lediglich aufgeschoben, aber nicht aufgehoben wird. Zuvor, nämlich 2011, beginnen Sie, sich das diesjährige vorgebliche Wahlgeschenk zurückzuholen. Dass dies nicht die erste Realnettorentenkürzung ist, zeigte sich in den vergangenen Jahren und verdeutlicht, dass Sie das
solidarische Rentensystem schon lange an die Wand gefahren haben.
Trotz der Rentenerhöhung von 5,1 % seit 2005, dem Referenzjahr des Statistischen Bundesamtes, steht dem eine Inflationsrate von 6,6 % und damit auch eine Nettorentenkürzung von 1,5 % gegenüber. Aber auch das ist nur die halbe Wahrheit, denn die Ausgaben des täglichen Bedarfs übersteigen die durchschnittliche Inflationsrate bei Weitem. Die Inflationsrate lag im genannten Zeitraum im Bereich der Grundnahrungsmittel bei 12,3 % und bei Mieten bei 8,5 %. Und als ob diese Fakten nicht schon schlimm genug wären, zementieren Sie nun die Nettorentenkürzung durch die Hintertür gleich für die kommenden Jahre, es sei denn, Sie greifen jetzt und in den kommenden Wahljahren wieder in das Rentensystem ein, um die größte Wählergruppe, die 20 Millionen Rentner, wieder kurzfristig zu bestechen.
Aber, meine Damen und Herren, die Rentner schenken Ihnen zunehmend keinen Glauben mehr. Dazu haben Sie es in den vergangenen Jahren etwas zu wild getrieben. Das solidarische Prinzip bei der Pflegeversicherung wurde im April 2004 von Ihnen abgeschafft, und die Rentner müssen seitdem auch noch für den vormals hälftigen Betrag der Rentenversicherungsträger selbst aufkommen. Praktisch führte dies zu einer Minusentwicklung von 0,85 %. Durch die Nullrunde in diesem Jahr war dies eine reale Rentenkürzung. Wenn SPD-Minister Olaf Scholz nun feststellt, dass jetzt das Solidarprinzip aufrechterhalten bleibe, da durch Verzicht auf eine Rentenkürzung dies durch eine anschließende Halbierung der möglichen Erhöhung ausgeglichen werde, dann frage ich Sie: Wie wollen Sie das vor dem Hintergrund umsetzen, da die Jahre 2012/2013 schon für den ausgesetzten Nachhaltigkeitsfaktor genutzt werden?
Ich frage Sie aber auch: Wo ist es solidarisch, wenn die heutigen Beitragszahler Leistungskürzungen hinnehmen müssen? Was bitte ist daran solidarisch, wenn sich der Staat durch die privaten Rentenversicherer selbst entlastet? Währenddessen verarmen in Sachsen immer mehr Menschen.
Um Altersarmut zu verhindern, bedarf es im gegenwärtigen Rentensystem ausreichender Arbeitsplätze und Arbeit, meine Damen und Herren, von der man leben kann. Doch stattdessen forcieren Sie durch die ungehemmte Globalisierung die Lohnkonkurrenz. Wenn Ministerpräsident Tillich eine sofortige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Osteuropäer, besonders für Polen, einfordert, dann stellt dies vor dem Hintergrund der immer geringer werdenden Einkommen der Sachsen und damit Verlusten bei der Rentenkasse eine politische, soziale und wirtschaftliche Ignoranz dar. Das Statistische Landesamt gibt für Sachsen für das Jahr 2007 13 % marginal Beschäftigte an. In Zahlen gesagt sind das über eine Viertelmillion Erwerbstätige, die keine oder kaum Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und selbst keine oder marginale Rentenansprüche erwerben. Somit produzieren Sie heute durch die Hartz-IV-Gesetze und mittels Zerschlagung
jeglicher Wirtschaftsbarrieren globalen Konkurrenzdruck und damit die Altersarmut von morgen.
Aus diesen Gründen ist diese Debatte nur eine Scheindebatte. Ändern wird sich damit überhaupt nichts. Sozial geht auch im Bereich der Renten nur national.
Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir schließen uns dem Antrag an und meine Rede gebe ich zu Protokoll. – Danke.
Die FDP will also die Gewalt an Sachsens Schulen verringern – ein populistisches, aber trotzdem lobenswertes Anliegen, das auch unsere Unterstützung finden wird.
Nach den statistischen Angaben ist die Tendenz insgesamt leicht sinkend, was natürlich erfreulich ist, wenn die Zahlen stimmen. Es fallen aber signifikante Unterschiede zwischen den Schulformen auf – soweit dazu Angaben vorliegen. So soll es zum Beispiel im Schuljahr 2007/2008 nach Angaben des Kultusministeriums 46 Fälle von schwerer und gefährlicher Körperverletzung an Mittelschulen gegeben haben, dagegen nur fünf an Gymnasien. Ähnlich sieht es bei den vorsätzlichen leichten Körperverletzungen im gleichen Zeitraum aus: 130 Fälle an Mittelschulen und nur zwölf an Gymnasien.
Diese Zahlen bestätigen, dass zumindest körperliche Gewalt vor allem ein Problem an Mittelschulen ist – was wiederum bedeutet, dass man diese Schulform unbedingt weiter entwickeln und stärken muss, statt – wie von der Union geplant – künftig möglichst noch viel mehr Schüler auf die Gymnasien zu schicken. Nein, die Aufmerksamkeit der Schulpolitik muss gerade den Mittelschulen gelten.
Die Mittelschule darf nicht zu einer Art gehobener Hauptschule verkommen. Deshalb lehnt die NPD auch die schleichende Entwertung des Abiturs ab. Selbstverständlich sollen Kinder eine gute Bildung bekommen. Aber wir wehren uns dagegen, dass Mittelschüler tendenziell heute schon als Minderbemittelte dargestellt werden, was dazu führt, dass viele Eltern ihre Kinder unbedingt auf Gymnasien schicken, wo sie dann hoffnungslos überfordert sind und andere, also für diese Schulen geeignetere Schüler, vom Lernen abhalten. Diese Entwicklung führt in der Endkonsequenz oftmals zu Frust, und Frust führt zu Gewalt. Es gilt also die tieferen Ursachen der Gewalt an Schulen in den Blick zu nehmen.
Wenig wissen wir bisher über ein Thema, das Sie jetzt gleich wieder zum Aufheulen veranlassen wird. Ich spreche von der Gewalt ausländischer Schüler gegen Deutsche, wie sie in Berlin und Westdeutschland inzwischen bittere Alltagsrealität ist. Davon sind wir in Sachsen – von Brennpunkten in Großstädten wie Leipzig einmal abgesehen – erfreulicherweise noch verschont.
Trotzdem besteht auch hier Handlungsbedarf, damit solche Zustände wie an westdeutschen oder Berliner Schulen gar nicht erst einreißen. Der beste Schutz gegen Gewalt von ausländischen Schülern gegen Deutsche ist
eine niedrige Ausländerquote. Dafür wird sich die NPD weiterhin einsetzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die soziale Verelendung von sächsischen Familien aufgrund der verfehlten Wirtschaftspolitik der Altparteien. Kinder, die wegen des geringen Einkommens ihrer Eltern und der damit verbundenen Einschränkungen von ihren Mitschülern als „Assis“ bezeichnet werden, neigen dazu, ihre angestauten Aggressionen in Form von Gewalt in der Schule auszuleben. Insofern helfen uns auch nicht irgendwelche Studien von hoch bezahlten pädagogischen Experten, Gewaltforschern und Ähnlichen, sondern eine gute Sozialpolitik, die die Kinderarmut in diesem Land endlich effektiv bekämpft.
Neben Schülern, die sich sozial ausgegrenzt vorkommen, kommt noch die Gruppe derjenigen, die durch Desorientierung in den meist viel zu stark konsumierten Medien auf die Bahn der Gewalt gerät, sei es nun körperlich durch Angriffe gegen Mitschüler und Lehrer oder seelisch durch massive Störung des Unterrichts und Verhaltensauffälligkeiten.
Gewalt an Schulen ist ein Dauerthema, das ständig unsere Aufmerksamkeit verdient. Die Ursachen sind vielfältig, eine einfache Gesamtauflösung dafür kann es nicht geben.
Der FDP-Antrag ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb wird ihm die NPD-Fraktion zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Verschärfung des Waffengesetzes auf Bundesebene sowieso beschlossene Sache ist, ist der Antrag der GRÜNEN eigentlich überflüssig. Er ist trotzdem eingebracht worden. Ich hätte ihn auch gern besprochen und ein wenig kritisiert, aber ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Die Verschärfung des Waffengesetzes auf Bundesebene ist beschlossene Sache – noch vor der Bundestagswahl –, und von daher wirkt dieser Antrag der GRÜNEN hier im Landtag eher wie ein gutmenschliches Nachtreten – ein Nachtreten übrigens, das eine völlig falsche Zielgruppe trifft.
Nach dem Amoklauf von Winnenden, dem 16 zumeist junge Menschen zum Opfer fielen, begann nur Minuten später eine beispiellose Medienhysterie. Amok-Augenzeugen und Amok-Experten bereiteten vor den Kameras mit Psychologen und Waffen-Sachverständigen im fliegenden Wechsel vielfach unausgegorene Ansichten aus. Die Geschehnisse wurden dabei – ohne Rücksicht auf die Opfer und ohne über mögliche Nachahmungstäter nachzudenken – ausgeschlachtet und bis ins kleinste Detail ausgebreitet.
Nachdem aber das mediale Interesse an der Tat und die erste Welle der hektischen Kampagne gegen alles, was mit Schusswaffen im Zusammenhang zu stehen schien, ziemlich schnell abgeflaut war, folgte die Stunde der politischen Profilierungssucht. Damit begann die zweite Welle einer Hetze gegen jedweden privaten Waffenbesitz in Deutschland.
Ein Ergebnis dieser Profilierungssucht haben wir hier auf der Tagesordnung. Es wird sofort nach einer Verschärfung des Waffengesetzes gerufen, der legale Waffenbesitz soll Privaten verboten werden, und eine Reihe von weiteren Einschränkungen soll nach dem Willen der Antragsteller zukünftig solche Geschehnisse verhindern; wohl wissend, dass selbst eine Verschärfung des Waffenrechtes eine solche Tat nicht hätte verhindern können. Dass sich die Damen und Herren von den GRÜNEN keine Gedanken über die praktische Umsetzbarkeit und die tatsächliche Wirkung ihrer Forderungen in Bezug auf die Amoktat gemacht haben, liegt dabei auf der Hand, denn bereits der Ansatz des Antrages ist falsch. Medienwirksam wird der Waffenbesitz dämonisiert und werden alle Waffenbesitzer pauschal zu Gefahrenquellen für das Leben ihrer Mitbürger erklärt.
Mit dem Verbot des Tatmittels – in diesem Fall einer Schusswaffe – soll der nächste Amoklauf nach Ansicht der grünen Gutmenschen verhindert werden. Bereits in der Einleitung der Antragsbegründung wird dem Leser eine Gefahrensituation suggeriert, die angesichts der bestehenden restriktiven Gesetzgebung in dem Maße gar nicht existiert. Beim Lesen fällt auch sofort auf, dass sich die GRÜNEN nur auf legale Waffen beziehen.
Zur Bekämpfung illegaler Waffen ist kein Wort zu lesen, außer, dass diese straffrei abgegeben werden können. Zur Information: Es gibt in der BRD nach seriösen Schätzungen weit über zwei Millionen illegaler Waffen. Ein Krimineller, der sich eine illegale Waffe beschafft, um
damit womöglich eine Straftat zu begehen, wird sie ganz sicher nicht abgeben.
Somit richtet sich der Antrag allein gegen den legalen Waffenbesitz und verschweigt, dass 98 % aller Straftaten mit Waffenzusammenhang in Deutschland auf illegale Waffen zurückzuführen sind. Nur etwa 2 % der Straftaten sind dem legalen Waffenbesitz zuzuordnen und von diesen 2 % ist es wiederum nur ein geringer Bruchteil, der zu einer tatsächlichen Gefährdung von Menschen geführt hat. Die GRÜNEN sollten ihre Energie lieber in die Bekämpfung der illegalen Waffen und Organisierten Kriminalität investieren, anstatt wahllos auf gesetzestreue Waffenbesitzer einzuprügeln.
Ein deutscher Waffenbesitzer muss bereits jetzt zwangsläufig ein gesetzestreuer Bürger sein, denn sonst würde ihm der Waffenbesitz ohnehin nicht gestattet. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist wesentliche Voraussetzung für den Waffenbesitz und bereits Bagatelldelikte können zum Widerruf und der Einziehung der Waffen führen. Die legalen Waffenbesitzer in Deutschland achten deshalb sehr genau auf die Gesetze und auf ihre Waffen.
Der einzige tragfähige Punkt des Antrages liegt in der Schaffung eines zentralen Waffenregisters, das es bisher in dieser Form nicht gibt. Dieser Forderung können wir, wie auch die Sportschützen und Jäger, selbstverständlich folgen. Der Behauptung, dass angeblich niemand weiß, wer überhaupt in Deutschland Waffen besitzt, muss aber an dieser Stelle bereits jetzt widersprochen werden, denn der Waffenbesitz ist im Bundeszentralregister eingetragen und damit von den Vollzugsbehörden jederzeit für jede Person abrufbar. Eine Verbesserung bringt dieses Register also nur in Bezug auf die Anzahl der Waffen, die sich im Besitz einer Person befinden. Ob diese Person überhaupt eine Waffe hat, ist bereits jetzt bekannt.
Die weiteren Antragspunkte sind im Wesentlichen überflüssig, weil das Gesetz bereits jetzt Regelungen zur sicheren und getrennten Lagerung von Waffen und Munition und zur Schulung im Umgang mit Waffen enthält.
Die geforderte Begrenzung auf olympische Disziplinen für Sportschützen ist aus unserer Sicht nicht notwendig und löst auch das Kernproblem nicht. Das Gleiche gilt für eine Begrenzung der Waffenzahl für Jäger, die hier diskutiert wird. Die Antragsteller verkennen die Tatsache, dass ein Jäger für die weid- und tierschutzgerechte Ausübung der Jagd zwingend mehrere Waffen benötigt.
Natürlich kann der Gesetzgeber bei der Waffenzahl eine Obergrenze einführen. Die Zahl der in Deutschland vorhandenen Waffen wird sicher geringfügig sinken, aber einen zukünftigen Amoklauf wird auch dies nicht verhindern.
So wie er in Winnenden geschehen ist, ist der Amoklauf die Tat eines Einzelnen, aber kein Fehler in der Gesetzgebung, sondern allenfalls eine Übertretung des Gesetzes durch die beteiligten Personen – den Täter und den Vater. Es ist eine Tatsache, dass keine Verschärfung der Gesetze vor solchen Gesetzesüberschreitungen schützen kann. Die
derzeitige Kampagne gegen die legalen Waffenbesitzer in Deutschland lehnen wir deshalb ab.
Viel wichtiger ist, dass die Ursachen für den Amoklauf untersucht und mit politischen Mitteln bekämpft werden. Mittlerweile ist es eine unausgesprochene Wahrheit, dass der Amoktäter Tim K. jahrelang von den letztendlichen Opfern an seiner Schule systematisch gemobbt wurde. Dass dieser Umstand die Hauptursache für den Amoklauf war – und nicht der „leichte“ Zugang zum Tatmittel „Schusswaffe“ –, wirft die Frage auf, was einen Menschen zu einer derart irrationalen Kurzschlusshandlung bringt und welche Fehlentwicklungen es zu korrigieren gilt.
Da es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Zahl von Schusswaffen in Privathand und der Zahl der Amokläufe in einem Land gibt, ist klar, dass die Ursachen vielmehr im politischen Versagen der Systemparteien liegen. Die Aufmerksamkeit muss also zukünftig nicht mehr auf die Tatwerkzeuge und die Tatumstände gelegt werden, sondern vielmehr müssen die Ursachen bekämpft werden. Die Ursachen für Amokläufe und Gewalt sind vielfältig, liegen aber im Wesentlichen in einer fehlgeleiteten Erziehungspolitik, im sozialen Werteverfall und in einer systematisch fortschreitenden Zerstörung des Gemeinschaftsdenkens. Wir sollten diese Ursachen bekämpfen, um Amokläufe und Gewalt zu verhindern.
Den Antrag der GRÜNEN lehnen wir ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Begründung der Großen Anfrage steht folgender schöner Satz: „Die Gruppe der Seniorinnen und Senioren ist ebenso heterogen wie die aller anderen Lebensphasen.“
Wenn man diesen Satz bis in die letzte Konsequenz durchdenkt, fällt es schwer, zum Beispiel an die Notwendigkeit eines Seniorenbeauftragten oder eines Seniorenbeirates zu glauben. Welche Gruppe auf der heterogenen Seniorenseite soll er vertreten? Vielleicht die Altkommunisten, die sowieso in der Volkssolidarität organisiert sind; alte Bauern, Menschen mit altersbedingten körperlichen Beeinträchtigungen? Die Liste könnte ich beliebig erweitern.
Hier muss man der Staatsregierung fast dankbar sein, wenn sie die Fragen 11 bis 13 auf Seite 25 zur Notwendigkeit eines Seniorenmitwirkungsgesetzes verneint. Das geschah sicherlich auch vor dem Hintergrund der oben erwähnten Heterogenität.
Eines aber ist klar: Im derzeitigen Wahljahr hat ein Wettrennen um die Gunst der Senioren als Wähler eingesetzt, was man auch an der Rentendiskussion im Bund verfolgen kann. Hier sind also DIE LINKEN mit ihrer Großen Anfrage in bester Gesellschaft.
Meine Damen und Herren! Die Menschen werden älter – erfreulicherweise. Das Durchschnittsalter der Sachsen ist binnen weniger Jahre drastisch angestiegen und lag ab 2007 bei 45,4 Jahren.
Bei 45,4 Jahren. Optimistische Prognosen künden für das Jahr 2020 bereits ein Alter von 50 Jahren an. Mein eigener Landkreis, der Landkreis Zwickau, hat bereits jetzt ein Durchschnittsalter von 46 Jahren und ist damit der älteste Landkreis in Sachsen. Vermutlich deshalb bekommen wir auch auf Antrag der CDU einen der vier sachsenweit hauptamtlich tätigen Seniorenbeauftragten.
Sachsen hatte 1990 fast fünf Millionen Einwohner, jetzt sind es gerade noch 4,2 Millionen Einwohner. Dabei ist knapp ein Drittel der Sachsen älter als 60 Jahre. Das deutlich höhere Durchschnittsalter ist aber nur bedingt auf das Älterwerden zurückzuführen. Herr Dr. Pellmann hatte das vorhin schon angesprochen. Die Ursache liegt vor allem im wirtschaftlichen Bereich. Unzählige Sachsen im erwerbsfähigen Alter verließen das Land. Das hinterlässt natürlich Spuren im familiären Bereich, auch in der Pflege.
Pflege und Pflegebedürftigkeit sind ein Teil der Perspektiven älterer Menschen. Ich möchte kurz darauf eingehen. Übrigens werden laut Antwort 11 auf Seite 5 im Jahr 2020 circa 10 % der Sachsen älter als 80 Jahre sein. Einige, die heute noch im Plenarsaal sitzen – oder gerade nicht da sind –, werden dann dazugehören.
Selbstverständlich, meine Damen und Herren, begrüßt die NPD die Einführung der Pflegezeit für Familienangehörige, aber diese Pflegezeit ist in unseren Augen kein An
satzpunkt für eine langfristige Lösung. Es ist zwar schön, wenn nahen Familienangehörigen eine Pflege aufgrund der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom letzten Jahr ermöglicht wird, doch gerade in Sachsen ist dies aufgrund der abgewanderten jungen Leute oftmals kaum möglich.
Aber auch dort, wo es noch intakte Familienstrukturen gibt, gestaltet es sich schwierig, der pflegerischen Verantwortung nachzukommen. Lässt man einmal Berlin als Stadt außen vor, so nimmt Sachsen mit gerade einmal 26 % an Eigentümerhaushalten in der entsprechenden Altersgruppe eine unrühmliche Rolle ein. Selbst Hamburg steht mit 29,1 % besser da als der Freistaat. Doch gerade das selbstgenutzte Wohneigentum ist neben der Absicherung im Alter oft ein unabdingbarer räumlicher Aspekt für eine Möglichkeit der familiären Pflege.
Vielen pflegebedürftigen Senioren bleibt also nur der Gang in ein Pflegeheim. In diesem Bereich hat sich zwar die quantitative und qualitative Situation erfreulicherweise entspannt. Doch man sollte auch wissen, dass in Pflegeheimen zum Beispiel für die Pflegestufe III durchschnittlich 1 300 Euro pro Monat an Eigenanteil von den Senioren aufzubringen sind. Damit übersteigt der Betrag bei Weitem das sowieso noch überdurchschnittliche Einkommen eines Rentners mit lückenloser Erwerbsbiografie. Schon jetzt klafft eine monatliche Einnahmenlücke von circa 200 Euro zwischen den Gruppen der 65- bis 70Jährigen und den 70- bis 80-Jährigen. Der Trend zeigt deutlich nach unten. Die seit Jahren absehbare Altersarmut, vor allem bei Frauen, hat also schon längst um sich gegriffen.
Deshalb ist es ziemlich dreist, wenn Sie in den Antworten behaupten, es gebe keine sächsischen Bürgerinnen und Bürger, die in Armut leben, und dann in der Beantwortung der nächsten Frage – Seite 10, Frage 15 – auf eine Armutsquote von derzeit 18 % verweisen. In der nächsten Frage trauen Sie sich nicht einmal mehr, eine Prognose für 2020 abzugeben. Allerdings würde ich das an Ihrer Stelle so kurz vor den Wahlen auch nicht mehr riskieren.
Es erstaunt uns deshalb auch nicht weiter, wenn hier auf zwei Drucksachen verwiesen wird, bei denen einerseits mein viel zu früh verstorbener Fraktionskollege Uwe Leichsenring und andererseits ich selbst schon im Jahr 2005 nachgehakt haben. Gerade der Verweis auf meine damalige Anfrage ist ziemlich eigenartig. Er bezog sich nämlich auf die Kinderarmut. Zwischen dem sozioökonomischen und soziokulturellen Mindestbedarf von Kindern, Erwachsenen und Senioren gibt es drastische Unterschiede. Die Begründung für die pauschale Regelung des Kinderbedarfes ist ja auch als verfassungswidrig abgeurteilt worden.
Meine Damen und Herren! Sachsen wird älter und die Alten werden ärmer. In Ermangelung intakter Familienstrukturen werden neue Wohnformen entwickelt. Ich verweise hier auf die Experimentierklausel im Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz. Und wenn ich Frage 5 auf Seite 17 interpretieren darf: Arbeitslosigkeit und schlechte
Arbeitsbedingungen verringern die Lebenserwartung. Das sind für mich die Kernaussagen dieser Großen Anfrage.
Besten Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir besprechen heute zum letzten Mal in dieser Legislatur einen Jahresbericht des Petitionsausschusses. Ich möchte das zum Anlass nehmen, einen kurzen Rückblick zu halten.
Während im Jahr 2005 840 Petitionen vorlagen, schnellte diese Zahl im Jahr 2006 mit 926 Petitionen nach oben, sank im Jahr 2007 auf einen Tiefstand von 621 und hat sich im vergangenen Jahr 2008 wieder leicht erholt auf einen Stand von 676 Petitionen bei insgesamt 1 033 eingegangenen Schreiben. Anders gesagt, der Petitionsausschuss hatte in den letzten Jahren entweder viel oder sehr viel zu tun.
Aber – das konnte ich bislang in jeder Rede zu einem Jahresbericht aussagen, und ich möchte mich hier gern wiederholen – im Petitionsausschuss werden parteipolitische und ideologische Grenzen weitgehend zurückgestellt, um im Interesse der Bürger zu arbeiten und zu entscheiden. Frau Simon als Ausschussvorsitzende hatte an dieser konstruktiven Arbeitsatmosphäre einen entscheidenden Anteil. Deshalb mein herzliches Dankeschön und ganz privat alle guten Wünsche für Ihre Zukunft.
Natürlich darf auch in diesem Jahr der Petitionsdienst nicht unerwähnt bleiben – meine Vorredner haben das ja schon gemacht –, da er im Hintergrund kompetent und ungeheuer fleißig dem Ausschuss zuarbeitet und auch im Umgang mit schwierigen Petenten Geduld und Einfühlungsvermögen beweist.
Das Petitionsrecht gehört zu den wichtigsten Rechten der Bürger in einem Gemeinwesen. Jeder Bürger hat gemäß Artikel 35 der Verfassung des Freistaates das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss ist also der Ausschuss, in dem die Volksvertretung, die Abgeordneten, direkt oder indirekt, aber auf jeden Fall immer sehr konkret mit den Sorgen und Nöten der Bürger konfrontiert werden.
Die thematischen Schwerpunkte lagen im Berichtszeitraum in den Bereichen Sozialversicherung, Rente, natürlich auch das immer grüne Thema GEZ, also die Rundfunkgebühren. Auch Petitionen im Zusammenhang mit den Leistungen nach SGB II, also Hartz-IV-Beschwerden, Verkehrs- und Schulwesen nahmen einen breiten Raum ein. Es ist jetzt natürlich schwer, neue Zahlen zu nennen. Es ist ja alles schon einmal besprochen worden.
Die Spitzenreiter beim Einreichen von Petitionen waren auch im vergangenen Jahr die Dresdner mit 89 Petitionen.
In einigem Abstand folgen dann die Leipziger mit 60 Petitionen, und – Frau Simon hat es bereits gesagt – bezogen auf die Einwohnerzahl kamen die meisten Petitionen aus dem Altkreis Löbau-Zittau.
Aber, meine Damen und Herren, das alles und noch viel mehr kann man in dem Bericht selbst nachlesen. Er ist in diesem Jahr wieder sehr übersichtlich gegliedert, informativ und sollte von Ihnen allen bitte nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern wirklich auch gelesen werden.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, um klarzustellen, dass das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung nicht den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder als verfassungswidrig deklarierte, sondern die nicht ausreichende Begründung zur pauschalierten Kürzung um 40 %. Darüber hinaus entschied das BSG, das Verfahren gemäß Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz auszusetzen und dem BVG die Frage zur Entscheidung vorzulegen. Von daher, meine Damen und Herren der Linksfraktion, ist der Antrag so angreifbar geworden, dass man ihm eigentlich nicht folgen kann.
Dass die NPD trotzdem für diese Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro monatlich stimmen wird bzw. die Einbringung im Bundestag – anders als Sie, die unsere Initiativen ständig ablehnen –, liegt einerseits an der
Tatsache, dass meine Fraktion die Hartz-IV-Regelungen prinzipiell ablehnt. Wir erachten die Hartz-IV-Gesetze in ihrer Gesamtheit, also nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene, als verfassungswidrig. Andererseits, was bislang von keiner Seite angesprochen wurde: Die NPD fordert schon seit Jahren eine Kindergelderhöhung auf 500 Euro, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Aber vielleicht lag Ihnen bzw. diesem Bündnis ja auch eines unserer Thesenpapiere vor, oder Sie hatten eines unserer alten Wahlplakate vor Augen, als Sie auf die Idee kamen, die NPD kopieren zu wollen. Wir haben es übrigens auch dieses Jahr wieder ins Bundestagswahlprogramm eingebaut.
Aber natürlich gibt es einen Unterschied zu allen hier im Hause. Während wir konsequent darauf bestehen, dass deutsches Steuergeld der deutschen Bevölkerung zuzustehen hat, lautet Ihre programmatische Forderung bzw., wie abzusehen ist, auch ein neuerliches EU-Diktat, dass jedem Einwanderer und Asylbewerber, egal, ob aus Ghana, Togo oder Uganda, deutsches Steuergeld und damit auch die Kindergrundsicherung auszuzahlen ist.
Ich habe vor Kurzem gelesen, dass jedes vierte Kinder inzwischen in Deutschland einen Migrationshintergrund hat. Wenn das wirklich so wäre, könnte man, Herr Neubert, die Ausgaben um 10 Milliarden Euro herunterschrauben. In der BRD leben jetzt schon circa 7,5 Millionen Menschen in Armut bzw. an der Armutsschwelle, Kinder, die zu Außenseitern gemacht werden, die keine warme Mahlzeit erhalten, die wegen fehlender Schulmaterialien aus Scham die Schule schwänzen. Aber zu den Kindern gehören auch Eltern, die vor dem gleichen Problem stehen, die nicht am soziokulturellen Leben teilnehmen können, so wie es Frau Staatsministerin Clauß in der Drucksache 4/14201 am 25. Februar dieses Jahres suggerierte.
Die Kindergrundsicherung kann daher nur ein Aspekt sein, wie der aus den Fugen geratene Sozialstaat wieder zurechtgerückt werden kann. Die herrschende Praxis, dass die Grundsicherung als bedarfsorientierte Leistung erachtet wird, stößt bei uns auf Ablehnung. Gerade durch diese Praxis werden Kinder von Familien mit ausreichender finanzieller Ausstattung bessergestellt als Kinder in armen Familien.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Dauer der Grundsicherung laut diesen Bündnispapieren. Das Bündnis schlägt hier eine Leistungsdauer bis zum 27. Lebensjahr vor. Das würde sicher einige Dauerstudenten sehr freuen, aber wir sehen es nicht als zielführend an. Bis zum Ende des 25. Lebensjahres ist ein reguläres Studium – davon gibt es nur wenige Ausnahmen – abgeschlossen.
Dass DIE LINKE hier im Übrigen ein Bündnis unterstützt, das zumindest in weiten Teilen von der SPD unterwandert ist, dürfte aufgrund der anstehenden Wahlen kein Zufall sein. So liest sich die Vorstandsliste der Arbeiterwohlfahrt ganz oben eher wie eine interne Ar
beitsgruppe der SPD. Genossen wie Rudi Frick, Wilhelm Schmidt oder Christiane Reckmann sind nur einige Personen des AWO-Präsidiums, die führend in der SPD aktiv sind – und damit in einer Partei, die bekanntlich mit Hartz IV den Sozialstaat begrub.
Meine Damen und Herren, ich freue mich natürlich, dass wieder einmal eine Kernforderung der NPD durch die Hintertür aufgegriffen wurde. Deshalb – und nur deshalb – werden wir auch zustimmen.
Danke.
Meine Damen und Herren! Ich möchte die Rede gern zu Protokoll geben. In Anbetracht der Tatsache, dass wir heute sowieso ein Zeitproblem haben und eigentlich mein Kollege Winfried Petzold die Rede halten sollte, gebe ich die Rede zu Protokoll.
Die Linksfraktion präsentiert immer wieder Gesetzentwürfe, mit denen sie angeblich mehr Offenheit, Liberalität, Bürgerengagement – und was es noch alles an progressiv klingenden Veränderungen gibt – herbeiführen will. Damit haben kritische Beobachter zwei ernste Probleme:
Erstens ist diese Linkspartei.PDS die unmittelbare Nachfolgepartei der SED. Diese betrieb in der DDR zum Beispiel einen Strafvollzug, der an Ungerechtigkeit, Willkür und Brutalität seinesgleichen suchte und Strafgefangene, nicht zuletzt politische Gefangene, systematisch ihrer Menschenwürde beraubte.
Ich empfinde es, ehrlich gesagt, als Zumutung, mir anhören zu müssen, wie heute hier im Sächsischen Landtag ausgerechnet ein Staatsanwalt dieses verbrecherischen Unterdrückungssystems über die vermeintliche Notwendigkeit eines offeneren und liberaleren Jugendstrafvollzuges referiert.
Uns Nationaldemokraten wird ständig das Dritte Reich vorgehalten. Dabei war zu dieser Zeit zum Beispiel kein einziger Abgeordneter unserer Landtagsfraktion überhaupt geboren. In der Linksfraktion sitzen aber Spitzel und Staatsanwälte, die am SED-Unrecht persönlich aktiv teilnahmen, und heute wollen sie uns über die Vorzüge eines offenen Strafvollzuges belehren. – Ist das nicht ein bisschen heftig? Und vor allem: Trägt es zur Glaubwürdigkeit dieses Hauses und des Bündnisses der vermeintlichen Demokraten bei, zu dem ja heute noch die ExBlock-CDU gehört? Vergessen Sie das nicht, meine Damen und Herren Christdemokraten!
Das zweite Problem, das ich mit Liberalisierungsvorschlägen der Linksfraktion.PDS für den Jugendstrafvollzug habe, ist die Tatsache, dass ausgerechnet diese sogenannte Linke auffällig extrem bemüht ist, genau jene Zustände in unserem Land herbeizuführen, die die Ju
gendkriminalität anschwellen und somit einen liberalen, resozialisierenden Strafvollzug immer schwieriger werden lassen.
So äußerte sich zum Beispiel die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Caren Lay, von dieser Stelle aus wie folgt – ich zitiere –: „Kommen wir zum Thema Zuwanderung. Sachsen muss ein zuwanderungsfreundliches Land werden, und das muss man dann auch ausstrahlen. Wenn das Image von Sachsen sogar im Ausland davon bestimmt wird, dass Ausländer hier nicht sicher über die Straßen laufen können und die Nazis hier auch noch im Landtag sind, dann schreckt das nicht nur Westdeutsche ab, sondern auch Inder, Mexikaner, Afrikaner, Araber und all die Menschen, die wir hier herzlich willkommen heißen sollten. (...) Sachsen ist historisch ein Einwanderungsland, meine Damen und Herren, und das soll es auch wieder werden!“
Abgesehen von den wüsten, unsachlichen, verlogenen Unterstellungen gegen die nationale Opposition, ist die Kernaussage von Frau Lay, dass wir mehr Einwanderung von Indern, Mexikanern, Afrikanern und Arabern brauchen.
Danke schön für diese Offenheit, Frau Lay! Immerhin, damit machen Sie es uns leicht, Ihre Tiraden über einen besseren Jugendstrafvollzug zu durchschauen. Reicht es Ihnen nicht, dass wir wegen der Zuwanderung PISAWerte haben, für die wir uns schämen müssten? Nicht in Sachsen natürlich, weil hier noch nicht so viele Ausländer leben. Aber in den westlichen Großstädten, besonders in den dort vorhandenen Ausländerghettos, wie BerlinWedding, Hamburger Schanzenviertel usw., wo wir Schulklassen haben, in denen die deutschen Kinder längst zur Minderheit geworden sind und ein geordneter Schulbetrieb kaum noch möglich ist.
Das ist der richtige Nährboden für Jugendkriminalität, und das wissen Sie auch genau, meine Damen und Herren von der Linksfraktion. Sie wissen sicher auch, dass die Jugendkriminalität unter sogenannten Migranten mehr als doppelt so hoch ist wie bei deutschen Jugendlichen und dass dies zurzeit eskaliert.
Und genau diese Entwicklung wollen Sie nach eigenem Bekunden auch in Sachsen stärker vorantreiben, während Sie gleichzeitig eine Unschuldsmiene aufsetzen, mit Ihren
sozialpädagogischen Konzepten Humanismus und Rechtsstaat mimen und den Menschen Sand in die Augen streuen.
Nein, danke, das ist Unglaubwürdigkeit pur. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die NPD-Fraktion sieht im Sport ein wesentliches Element, das über die reine Freizeitgestaltung hinaus hilft, die Erziehung junger Menschen positiv zu beeinflussen, die Bindung in einem Volk zu stärken und den Gemeinschaftsgedanken zu fördern oder, wie es Herr Wöller vorhin formuliert hat, Disziplin, Leistungsbereitschaft und Teamgeist zu fördern.
Den Titel, den die Regierungserklärung trägt, „Sport bewegt Sachsen“, möchte ich an dieser Stelle aber nicht unkommentiert stehen lassen. „Sport bewegt Sachsen“ mag zwar im physischen Sinne richtig sein; angesichts der derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Lage in Deutschland sind es aber im Moment ganz andere Dinge, die die Menschen wirklich bewegen.
Ein von Entlassung bedrohter Kurzarbeiter oder ein Hartz-IV-Empfänger hat sicherlich genug Zeit für die körperliche Bewegung beim Sport, in seinem Innersten wirklich bewegt wird er aber von der Angst um seine Existenz und vor den täglichen finanziellen und sozialen Problemen. Dem Zitat von Staatsminister Wöller, wonach der Sport der Kitt der Gesellschaft sei, der alle Altersgruppen zusammenführt, möchte ich deshalb noch hinzufügen, dass Sport in der BRD inzwischen auch immer stärker der Kitt ist, der Arm und Reich und Oben und Unten zusammenhält.
Der Freistaat Sachsen fördert den Sport in diesem Jahr mit 33,8 Millionen Euro und gibt dabei, wie bereits gesagt, im Vergleich zum Vorjahr 1,4 Millionen Euro mehr aus. Diese Steigerung begrüßen wir als NPD selbstverständlich, und wir freuen uns, dass dem gestiegenen Bedarf der Vereine eine wachsende Bereitschaft der Sachsen zur gemeinsamen sportlichen Betätigung unter dem Dach der zahlreichen Sportvereine gegenübersteht.
In der Steigerung der über den Landessportbund ausgereichten Mittel zur Förderung des Sports sehen wir
deshalb ein positives Signal an die Vereine und die zahlreichen ehrenamtlichen Akteure, die sich daran beteiligen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch das Programm „KOMM! in den Sportverein“ des Freistaates lobend erwähnen. Allerdings – das muss ich in aller Deutlichkeit sagen – leistet der Freistaat mit seiner jährlichen Förderung nur einen Bruchteil der insgesamt nötigen Sportförderung.
Der Anteil der Länder an der direkten Förderung des Sports liegt im Schnitt bei gerade einmal 17 %, und der Bund trägt davon nur Bruchteile zur Förderung bei und beschränkt sich fast ausschließlich auf den Spitzensport. Die wirklich tragende Säule der Sportförderung und hier insbesondere die Förderung des Breitensports sind nach wie vor die Kommunen, die diese Arbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten.
Etwa 80 % der finanziellen Unterstützung für den Sport müssen die Kommunen aufbringen. Dies geschieht auf unterschiedlichen Wegen, sei es über die direkte Förderung aus kommunalen Haushalten oder durch die Förderung kommunaler Sparkassen oder anderer öffentlicher Institutionen.
Das Prinzip der Subsidiarität ist also in der Theorie in Bezug auf die Förderung des Sports hervorragend umgesetzt, denn die wesentlichen Aufgaben werden auf unterster Ebene von den Kommunen wahrgenommen. In der Praxis beginnen aber hier bereits die Probleme in Bezug auf ein flächendeckendes Angebot. Letztlich ist nämlich die Finanzlage der Kommunen entscheidend für deren Bereitschaft, Mittel für den Sport bereitzustellen. Hier ist der Trend bereits deutlich erkennbar: dass viele Kommunen diese finanzielle Unterstützung aufgrund ihrer eigenen finanziellen Situation nicht mehr im benötigten Umfang wahrnehmen können. In der Endkonsequenz bedeutet das verstärkte Engagement des Freistaates also nicht, dass für den Sport unter dem Strich mehr Mittel zur Verfügung stehen. Entscheidend ist eine zukünftige Politik, die den sächsischen Kommunen einen finanziellen Spielraum erlaubt, damit diese der Aufgabe einer umfassenden Förderung des Breitensports nachhaltig gerecht werden können.
Wir sehen aber nicht nur in der direkten finanziellen Unterstützung der Sportler auf allen Ebenen einen Ansatzpunkt. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die zahlreichen Sportler in Sachsen, ob organisiert im Verein oder unorganisiert, zu entlasten und dadurch zu fördern. Ein Beispiel könnte dabei die kostenlose Nutzung kommunaler Sportstätten sein. Das wurde bereits angesprochen. Es stehen aber der kostenlosen Nutzung von Sportstätten noch vielfach die geltenden Haushaltsgrundsätze entgegen, und man ist dazu verpflichtet, die Kosten für die Nutzung der Sportstätten auf die Sportler umzulegen. Dies muss aus unserer Sicht nicht so sein; denn die beste Förderung des Sports liegt nicht darin, Zuschüsse als Anreiz zu verteilen, sondern unbürokratisch die wirklich Sporttreibenden von Kosten zu entlasten. Hier sieht auch meine Fraktion noch immer Handlungsbedarf gerade in
Bezug auf die Finanzaufsicht der Kommunen. Ein entsprechender Erlass des Ministers könnte hier sofort Abhilfe schaffen.
Eine weitere damit einhergehende Forderung der NPDFraktion liegt darin, die Förderung des Sports als Pflichtaufgabe des Staates und der Kommunen gesetzlich zu verankern. Damit würden einerseits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf Einnahmen aus der Benutzung von Sportstätten und Ähnlichem zu verzichten, und es wäre andererseits eine dauerhafte und nachhaltige Förderung des Sports sichergestellt. Meine Fraktion hat dabei auch keine Bedenken, wie Herr Dr. Hahn bereits ausführlich dargelegt hat, die Sportförderung als Pflichtaufgabe zu verankern.
Sportliche Betätigung nimmt einen immer wesentlicheren Platz im Zusammenleben ein und hat vielseitige und positive Auswirkungen auf den Lebensmut, die Lebensqualität und die Gesundheit unserer Landsleute.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag der Koalition. Diesem können wir natürlich zustimmen. Ich möchte nur darauf hinweisen, Sie hätten es vielleicht sowieso noch getan: Da werden die Behinderten ausdrücklich erwähnt, doch die Frauen werden aus irgendwelchen Gründen verschwiegen.
Wir stimmen zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Kaum eine Frau kennt den Begriff GenderMainstreaming“, stellte bereits vor einigen Jahren der „FAZ“-Redakteur Volker Zastrow in einem Essay fest. Bei einer Umfrage auf der Seite der nationalen Frauen sind es immerhin noch 20 %, die damit nichts anfangen können. Das ist allerdings nicht repräsentativ.
Gender-Mainstreaming war und ist eine Angelegenheit von Experten. Dabei ist es dringend notwendig, die Bürger über die Gender-Mainstreaming-Ideologie aufzuklären. Dem soll unser Antrag dienen. Unsere Kollegen von der NPD in Mecklenburg-Vorpommern haben einen ganz ähnlichen Antrag bereits vor knapp einem Jahr dort ebenfalls ins Plenum eingebracht und damit heftige Diskussionen ausgelöst.
Anlass für unseren Antrag war die Nachricht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 8. Januar 2009 beschlossen hat, dass die Schweiz einem 72-jährigen Mann die Umoperation zur Frau zu bezahlen hat. Hinter dieser absurden Entscheidung steht nichts anderes als die Gender-Mainstreaming-Ideologie, die glaubt, dass jeder Mensch ein neues soziales Geschlecht erhalten kann, das er natürlich auch selbst bestimmen kann.
Deshalb ist es an der Zeit, nicht nur Debatten über das Wie der Umsetzung zu führen – was an dieser Stelle schon öfter geschehen ist und auch von Kleinen Anfragen mehrerer Abgeordneter flankiert wurde, einschließlich Gender-Budgeting –, sondern die Hintergründe des
Gender-Mainstreamings müssen einmal vor einer breiteren Öffentlichkeit dargestellt werden. Dazu soll unser Antrag der erste Schritt sein.
Was ist Gender-Mainstreaming eigentlich? Der eingangs zitierte Journalist Volker Zastrow bezeichnete es sehr treffend als politische Geschlechtsumwandlung. Über die Vordenkerin des Gender-Prinzips schrieb der „Spiegel“ in der ersten Ausgabe des Jahres 2007 – Zitat –: „Die wohl einflussreichste und radikalste Vertreterin der GenderTheorie ist die im kalifornischen Berkeley lehrende Professorin Judith Butler. Das Zusammenleben von Mann und Frau und das sexuelle Begehren zwischen den unterschiedlichen Geschlechtern betrachtet sie als Ausdruck eines perfiden Repressionssystems der Zwangsheterosexualität.“ Judith Butler veröffentlichte im Jahre 1991 das für das Thema maßgebliche Buch „Das Unbehagen der Geschlechter“. Diskutiert wurde die als Gleichstellungsstrategie verkaufte Ideologie jedoch bereits länger. Die Ursprünge gehen wohl auf die Dritte Weltfrauenkonferenz 1985 in Nairobi zurück; den von der breiten Öffentlichkeit nahezu unbeachteten Durchbruch gab es jedoch erst im Jahre 1995 auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking.
Zwei Jahre später schließlich wurde Gender-Mainstreaming als verbindliche Aufgabe aller Mitgliedsstaaten der EU im Vertrag von Amsterdam festgelegt, und im Jahr 2000 kam es dann auf der Bundesebene an. Die damalige Bundesfamilienministerin der SPD, Christine Bergmann, jubelte am 26. Juli 2000 über die soeben beschlossene Geschäftsordnung der Bundesregierung: „Ich freue mich, dass in der neuen Geschäftsordnung das GenderMainstreaming-Prinzip verankert wurde.“ In Sachsen wurde dieses Prinzip in den obersten Landesbehörden dann übrigens per Kabinettsbeschluss am 15.03.2005 eingeführt. – So weit zur Chronologie.
Der Kern der Gender-Mainstreaming-Ideologie ist die Überzeugung, dass das Geschlecht des Menschen durch Erziehung ausgebildet wird. Im Amerikanischen gibt es bekanntlich zwei unterschiedliche Bezeichnungen für den Begriff Geschlecht. „Sex“ meint das biologische Geschlecht, „Gender“ ist die Bezeichnung für das sogenannte soziale Geschlecht. Die Verfechter der Gender-Theorie glauben nun, dass sich das soziale Geschlecht völlig vom biologischen unterscheiden kann und anerzogen ist bzw. anerzogen werden kann. Dabei wird davon ausgegangen, dass die biologisch bestimmte Rollenverteilung zwischen Mann und Frau willkürlich, zufällig und damit veränderbar ist. Dass diese Vorstellung im Gegensatz zur anthropologischen Forschung liegt, wird einfach negiert. Es handelt sich ganz klar um eine sozialwissenschaftliche Kopfgeburt.
So verstieg sich zum Beispiel schon vor Jahrzehnten die Ikone der feministischen Bewegung, die französische Philosophin Simone de Beauvoir, zu der Behauptung – Zitat –: „Zur Frau wird man nicht geboren, zur Frau wird man gemacht.“ Gleiches gelte für den Mann, sagen heute die Verfechter des Gender-Mainstreamings. Der heutige Feminismus ist nicht mehr um Differenz bemüht, sondern um die angebliche Gleichheit der Geschlechter. Diese Politik läuft also nicht auf eine erstrebenswerte Gleichberechtigung der Geschlechter, sondern auf eine Gleichmacherei hinaus, die wir als NPD, als Nationaldemokraten entschieden ablehnen. Erfreulicherweise wenden sich auch immer mehr Frauen dagegen. Es ist auch kein Zufall, dass die Kritik am Gender aus nationaler und konservativer Sicht überwiegend von Frauen kommt.
Ich möchte an dieser Stelle die FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz mit ihrem außerordentlich lesenswerten Buch „MenschInnen – Auf dem Weg zum geschlechtslosen Menschen“, die katholische Soziologin Gabriele Kuby oder die „Junge-Freiheit“-Autorin Ellen Kositza erwähnen. Die zuletzt genannte Publizistin beschreibt in ihrem Essayband „Gender ohne Ende oder was vom Manne übrig blieb“ unter Verweis auf den israelischen Historiker Martin van Crefeld die Situation sehr treffend – wiederum Zitat: „Das bevorzugte Geschlecht wird als das eigentlich und dauerhaft benachteiligte behandelt. Hingegen gelte der Mann sonst als Rundumverursacher von Gewalt, nervlicher Zerrüttung, Alltagssorgen und jeglichem sonstigem Unglück.“
Die NPD-Fraktion will mit ihrem Antrag erreichen, dass alle Gender-Mainstreaming-Programme auf Landesebene eingestellt und die dadurch frei gewordenen Mittel zur Förderung unserer sächsischen Familien eingesetzt werden, dass die Staatsregierung darauf hinwirkt, dass auch auf kommunaler Ebene die Gender-MainstreamingProgramme eingestellt werden und dass sich die Staatsregierung auch für das Ende aller entsprechenden Programme auf Bundesebene einsetzt.
So weit zu meinem ersten Beitrag. Mein Kollege Jürgen Gansel wird später noch näher auf die ideologischen Wurzeln des Gender-Prinzips eingehen.
Danke sehr.
Ich komme zum Debattenthema zurück. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wahltag rückt näher und jede Fraktion des Hauses rückt die Interessen ihrer jeweiligen Klientel in den Mittelpunkt. DIE LINKE hat sich diesmal für die Lehrer entschieden. Es ist ja kein Geheimnis, dass ein großer Teil der Lehrerschaft in unserem Land der Linken zugeneigt ist. Es ist kein Zufall, dass mit Frau Falken eine langjährige Funktionärin der Lehrergewerkschaft GEW bildungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist.
Diese Bemerkungen wollte ich vorwegschicken, damit den Zuhörern auf der Tribüne, am Radio und im Internet die Zusammenhänge des bildungspolitischen Engagements der Linken klar werden.
Danke für den Tipp, Herr Porsch.
DIE LINKE will also die Bedingungen an den sächsischen Schulen verbessern. Das ist sehr lobenswert, denn es gibt dort allerhand zu tun. Viele Schulen sind nicht gerade im besten baulichen Zustand. Die Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler sind oft nicht gerade optimal.
Aber der Linken geht es heute nicht um Fragen der Bausubstanz oder Verbesserungen für die Schüler, sondern es geht der Linken um die Lehrer. Die Abwanderung soll verhindert werden. Vermutlich ist die Idee zu dem Thema dieser Debatte vor dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst entstanden. Sie haben, wie die FDP, die uns heute auch noch mit einem Antrag zugunsten der Lehrer beschäftigen wird, mit einem längeren Arbeitskampf gerechnet und wollten ihn mit der heutigen Debatte politisch begleiten. Das hat sich nun erledigt, nachdem der Ministerpräsident angekündigt hat, dass der Tarifabschluss auch in Sachsen übernommen wird. Auch Sachsens Lehrer erhalten also mehr Geld.
Das zunehmende Problem der Lehrerabwanderung ist damit aber noch nicht vom Tisch. Im Gegenteil, die Kultusminister der Länder konnten sich vergangene Woche in Stralsund nicht auf eine gemeinsame Linie einigen, mit der die gegenseitige Abwanderung von Lehrern unterbunden werden sollte. Es blieb bei einer schwachen Absichtserklärung. Der Egoismus der verhältnismäßig reichen Länder hat sich leider durchgesetzt. Sie
locken mit Übernahmeangeboten und Verbeamtungen im Westen.
Andererseits ist es auch kein Wunder, dass man sich in Stralsund nicht einigen konnte, denn nicht nur in Sachsen hat man immer noch keinen genauen Überblick über den zukünftigen Bedarf an Lehrern. Wir haben das Problem ja schon vor einigen Monaten debattiert. Solange nicht alle Bundesländer ihren genauen Bedarf festgestellt haben, wird es auch keine Einigung über den weiteren Umgang mit dem Thema Lehrerabwerbung geben. Kein privates Unternehmen könnte so planen, wie das im Bereich der Kultusbürokratie in der BRD der Fall ist. Zu allem Überfluss wird uns das Abwerben auch noch als eine Form des Wettbewerbsföderalismus verkauft.
Meine Damen und Herren, die Stralsunder Erklärung zur „Einstellung und Ausbildung von Lehrern in den Ländern“ ist nicht einmal das Papier wert, auf dem sie steht. Damit zumindest nicht Sachsen schuld an der Misere ist, fordern wir Nationaldemokraten die Staatsregierung auf, endlich eine realistische Bedarfsplanung im Schulbereich vorzulegen und auf dieser Grundlage in der KMK offensiv für bundesweite Absprachen einzutreten. Ein Länderegoismus ist hier völlig fehl am Platz. Es geht um die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler, die unter den systembedingten Konstruktionsfehlern leiden, die sich seit der Föderalismusreform noch verschärft haben.
Bekanntlich können die Länder seit dem 1. September 2006 laufbahn- und besoldungsrechtliche Regelungen eigenständig treffen. Da nützt es in der Praxis auch wenig, wenn die KMK irgendwelche Informationspflichten beschlossen hat.