Oliver Möllenstädt

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Bürokratieabbau ist aus meiner Sicht eine der größten Dauerbaustellen der rot-grünen Koalition in dieser Wahlperiode geblieben. Die Kollegin Frau Winther hat eben ausgeführt, dass Sie das, was hier hastig als Antrag nachgeschoben worden ist, vielleicht über den Wahltag rettet, aber natürlich eine substanzielle ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema Bürokratieabbau, die in den letzten vier Jahren nötig gewesen wäre, hier kaum zu ersetzen vermag.
Lassen Sie mich vielleicht einmal einige Punkte, einige Beispiele sind hier auch genannt worden, noch einmal deutlich machen! Bremen wollte vor einigen Jahren aufbrechen – und das bietet sich nun einmal in einem kleinen Bundesland geradezu an –, um mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst zu machen. Auch gerade die Verzahnung von Stadt- und Landesebene bietet da vielfältige Möglichkeiten. Mir ist eigentlich nie klar geworden, warum Sie sich als rot-grüne Koalition so dagegen sperren. Dies wäre doch eine Chance gewesen, um gerade vielen Unternehmen und vielen Bürgerinnen und Bürgern auch Erleichterung zu verschaffen und gleichzeitig auch die Verwaltung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
von unnötigen Kosten zu entlasten. Stattdessen haben Sie in den vergangenen Jahren mehr als einhundert zusätzliche Rechtsvorschriften geschaffen. Zwischendurch hatte es auch den Eindruck, die Befristung von Gesetzen wäre nicht mehr auf der Agenda des Senats, das sei alles irgendwie nicht mehr gewollt.
Ich glaube, lieber Herr Dr. Kuhn, wenn Sie sich einmal die einzelnen Gesetzgebungsvorhaben anschauen, es ist ja oft argumentiert worden, man würde dann innerhalb der bestehenden Gesetze Vereinfachungen schaffen, das Gegenteil ist der Fall!
Wir haben vor einigen Wochen hier über das Krankenhausgesetz gesprochen. Es gibt kaum ein solch redundantes und überflüssiges Regelwerk in irgendeinem anderen Bundesland, was so länglich und ausgedehnt ist wie ausgerechnet hier in Bremen. Müsste das eigentlich nicht der Maßstab sein, kann ich hier nur fragen?
Ich will Ihnen auch versichern, wir als Liberale haben die Modellregion Bürokratieabbau noch nicht aufgegeben. Wir wollen ernst machen, wir teilen viele richtige Anliegen, die auch im Antrag der Kollegen der CDU-Fraktion aufgenommen worden sind. In einem Punkt sehen wir das ein wenig anders. Wir glauben, eine zusätzliche Stelle, die das macht, ist vielleicht gar nicht unbedingt notwendig. Wir haben das Haus des Senators für Justiz und Verfassung, den ich eigentlich zunächst auch im Senat in der Verantwortung sehen würde, sich mit der Pflege des bremischen Rechts zu beschäftigen.
Ich will allerdings auch deutlich sagen, Frau Winther, auch wir haben den Eindruck, dass der Senat völlig die Übersicht verloren hat, was an enormen Beständen in den einzelnen Häusern vorhanden ist. Das ist auch bei mehreren Anfragen, die wir in diesem Haus in dieser Legislaturperiode gestellt haben, sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, weil man nämlich schlicht gar nicht benennen konnte, wie viele Rechtsnormen sich gegenwärtig eigentlich in Kraft befinden. Dementsprechend, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind auch wir der Meinung, dass natürlich beim Bürokratieabbau mutiger und entschlossener vorangegangen werden soll.
Wir wollen die Modellregion Bürokratieabbau, wir wollen sie auch in den nächsten Jahren mit Leben füllen. Das muss eigentlich auch der Auftrag sein, egal, wer den Senat stellt, aus verschiedenen Gesichtspunkten, unter haushalterischen Gesichtspunkten, aber auch aus Gründen der Bürger- und der Unternehmensorientierung der Verwaltung. Wir wollen natürlich überdies auch, dass bei jedem neuen Gesetz nach
einer bestimmten konkreten Frist genau hingeschaut wird: Hat sich das bewährt, braucht man diese neue Rechtsnorm oder ist es etwas, was sich vielleicht nicht bewährt hat? Ich glaube, das sind wir als Parlamentarier den Bürgerinnen und Bürgern auch schuldig, dass wir so genau arbeiten.
Zur Genehmigungsfiktion vielleicht noch zum Schluss! Das ist etwas, was wir natürlich teilen. Das ist auch Bestandteil unserer Wahlaussagen, dass wir dies natürlich voranbringen wollen. Auch hier ist im Grunde nicht verständlich, warum Rot-Grün hinter den Status quo zurückfallen will. Sie wollen heute hier einen Prüfauftrag beschließen – ja, meine Güte, das können Sie gern machen! –, aber es ist aus unserer Sicht schon klar, dass es so etwas geben muss. Es war auch schon einmal so, und Frau Winther hat das angesprochen, dass in diesem Haus schon einmal mehr Einigkeit darüber bestand, dass es bestimmte Fristen geben soll und auch welche Tatbestände da erfasst sein sollen.
Ich kann eigentlich nicht verstehen, warum Sie nicht zumindest bei diesen Punkten heute sagen können: Das wollen wir weiterhin machen, dazu bekennen wir uns. Dann kann man ja immer noch prüfen, ob es weitere Möglichkeiten gibt, dafür wäre ich sehr offen. So macht es den Anschein, dass Sie sich heute über den Wahltag retten wollen, um dieses Thema nicht zu groß werden zu lassen. Ich will aber auch sehr deutlich sagen, Rot-Grün hat da in den letzten vier Jahren nichts erreicht. Im Gegenteil, Bremen ist zurückgefallen, und das können wir uns nicht weiter leisten. Wir glauben, dass Bremen auch in diesem Punkt nach vorn kommen muss. – Vielen herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP begrüßt den vorgelegten Antrag, der unter Federführung der Kollegen der CDU-Fraktion entstanden ist. Ich kann Ihnen, lieber Herr Ehmke, auch versichern, dass wir natürlich die Arbeit der engagierten Beamtinnen und Beamten ausdrücklich anerkennen, die sich in dieser schwierigen Thematik bewegen. Das ist ganz selbstverständlich, dass sie auch unsere vollständige Rückendeckung für ihre Arbeit haben.
Darüber kann man jetzt spotten oder was auch immer, aber ich will hier sehr deutlich sagen, dass es keine einfache Thematik ist, und deshalb ist es auch gut, dass es hier eine Informationsstelle gibt, die auch auf absehbare Zeit weiter benötigt wird. Herr Hinners hat das ausgeführt, dass es wichtig ist, dass diese Arbeit kontinuierlich fortgeführt wird. Das unterstützen wir natürlich grundsätzlich gern. Ich will jetzt nicht noch auf die Einzelheiten des Antrags eingehen, das ist hier hinreichend dargestellt worden. Ich glaube auch, dass wir mit Blick auf frühere Debatten in den letzten Tagen hier schon vieles zu der Gesamtthematik gehört haben, was jetzt auch nicht noch einmal wiederholt werden muss. Insgesamt bin ich der Auffassung, dass das ein vernünftiger Antrag ist, der uns heute hier vorliegt, und das ist auch gut, und das werden wir vielleicht gleich noch vom zuständigen Senator hören, wenn diese Arbeit verstetigt werden kann und er sich mit Unterstützung dieses Hauses dafür einsetzt, sodass auch entsprechende Stellen dort für die nächste Zeit zur Verfügung stehen. Gleichwohl will ich auf ein formulierungstechnisches Detail hinweisen, das ich zumindest angespro––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
chen haben will: Es ist in dem Antrag die Rede davon, dass trotz datenschutzrechtlicher Aspekte gehandelt werden soll. Ich glaube, die verdienen es, ausdrücklich berücksichtigt zu werden.
Keine Sorge, wir stimmen trotzdem zu. Der Datenschutz ist aber etwas, was sich aus meiner Sicht jedenfalls nicht für einen Nebensatz eignet, sondern auch da im Vordergrund stehen sollte. Ich gehe aber davon aus, Herr Hinners, dass wir da keinen Dissens haben, dass der Datenschutz dort nicht nachrangig behandelt werden soll, sondern das Ganze sich auch im Rahmen des Bremischen Datenschutzrechts bewegt, was dort miteinander vereinbart worden ist.
Insofern werden wir gern zustimmen, harren der Dinge, die dort kommen mögen, werden das auch weiter mit Interesse verfolgen. Ich bin auch sehr gespannt auf die weiteren Ergebnisse, und ich glaube, das ist eine ganz wichtige Arbeit, die dort geleistet wird. Wir brauchen das, und unsere Unterstützung hat das, lieber Herr Röwekamp, und zwar voll umfänglich. – Vielen herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will es kurz machen. Man könnte hier natürlich sehr viel über das Thema Abschiebung sagen. Die Debatte lädt geradezu dazu ein. Für uns als Liberale steht im Vordergrund, dass es selbstverständlich mit rechtsstaatlichen Mitteln passieren muss.
Wir sind mit Blick auf den Antrag der Kollegen der CDU aber zu dem Schluss gekommen, dass es ausreichende Informationsquellen im Bereich des Ausländerrechts gibt. Ihr Antrag zielt in drei von vier Punkten auf Datenerhebungen ab. Es steht das Ausländerzentralregister zur Verfügung, wo umfangreiche Datenbestände vorhanden sind. Aus diesem Datenbestand können Auskunftsstatistiken auch für einzelne Ausländerbehörden abgerufen werden, und wir gehen eigentlich auch davon aus, dass das hinreichend ist, was dort dokumentiert ist, um alle geforderten Sachverhalte dann auch bewerten zu können.
Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass bereits im April 2009 eine Kleine Anfrage in diesem Haus sich mit diesem Thema beschäftigt hat und der Senat diese zwar nur in Teilen beantwortet hat, aber eindeutig auch den Hinweis gegeben hat, dass das mit sehr hohem Aufwand verbunden ist, sehr spezifische Daten zusätzlich zu erheben. Da wir uns dafür entschieden haben, die Priorität in den nächsten Jahren da auch eindeutig darin sehen, dass Behörden von unnötigen Aufgaben entlastet werden sollen, die vielleicht an anderer Stelle schon einmal erledigt worden sind beziehungsweise hier im Bereich der Datenerfassung, liegt es für uns auf der Hand, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können.
Ich will aber auch eindeutig sagen, der Punkt 4, das ist auch schon in Ihrem Antrag angesprochen worden, in dem Sie eine klare Regelung für die Zuständigkeit sowie die Beauftragung bei der medizi––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nischen Untersuchung der abzuschiebenden Personen einfordern, ist auch sicherlich ein Thema, das nicht unwichtig und relevant ist. Allerdings fehlt uns ein wenig der Zusammenhang zu dem übrigen Teil Ihres Antrags!
Herr Kollege Hinners, Sie haben heute hier eine Reihe von durchaus richtigen und wichtigen Punkten auch aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit diesem Thema beschäftigen, angeführt. Ich glaube, es hätte der Debatte gutgetan, wenn man dies auch in Zusammenhang mit einem Antrag gebracht hätte, weil dann klarer geworden wäre, wie auch die Perspektive für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort ist, dass es darum geht, dort tatsächlich Verwaltungsprozesse effizienter, das fordern Sie ja, zu organisieren. Ich will aber auch deutlich hinzufügen, dass Effizienz nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gehen darf, insofern lehnen wir den Antrag ab.
Auch ich darf mich am Ende meiner Rede bei dem Kollegen Thomas Ehmke für die Zusammenarbeit bedanken. Wir haben mehrere Jahre im Rechtsausschuss zusammengearbeitet, und ich wünsche Ihnen im Namen der Kollegen der FDP hier im Hause alles Gute für den weiteren Lebensweg und viel Erfolg! Ich freue mich, wenn wir uns bald wiedersehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Korruption darf sich nicht lohnen, darf sich erst recht nicht in Bremen und Bremerhaven lohnen. Wir müssen dafür sorgen, dass das Risiko, dabei entdeckt und bestraft zu werden, so groß wie nur irgendwie möglich ist. Dazu trägt die Vorlage des Gesetzes hier aus unserer Sicht durchaus bei. Genaue Zahlen zur Korruption, dem zweitältesten Gewerbe der Welt, sind zwar nur schwer zu ermitteln, aber das Bundeskriminalamt, BKA, hat in seinem Lageplan „Korruption 2009“ Zahlen und Fakten zusammengetragen, die doch ein gewisses Bild geben. Das BKA kommt zu dem Ergebnis, dass der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Fälle der Korruption, wie schon in vielen Jahren zuvor auch in dem Jahr 2009, vor allem die allgemeine öffentliche Verwaltung betrifft. Hierbei fallen 51 Prozent der sogenannten Nehmer auf Amtsträger. Der Lageplan nennt auch Zahlen, und 78 Millionen Euro wurden im Jahr 2009 als monetärer Gesamtwert der Korruptionszahlungen gemeldet. Ein erschreckend hoher Betrag, wie ich finde. Ich halte diesen Betrag für eine eindrucksvolle Zahl, und zudem muss auch berücksichtigt werden, dass es darüber hinaus natürlich noch ein hohes Dunkelfeld gibt, dessen Größe wir nicht beziffern können. Wir als Liberale – das will ich ausdrücklich sagen – begrüßen deshalb jede Initiative, die dem Ziel der Korruptionsbekämpfung dient, und haben auch versucht, dieses Vorhaben hier zu begleiten und zu unterstützen. Wir dürfen in dem Zusammenhang auch nicht vergessen, welchen immateriellen Schaden Korruption verursacht. So entstehen, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihr Vertrauen in die Amtsträger und ihre Entscheidungen verlieren, erhebliche immaterielle Schäden. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Korruption und Wirtschaftskriminalität schädigen in hohem Maße die gesamte Gesellschaft. Wenige Täter schädigen viele Opfer und bereichern sich auf deren Kosten. Weiterhin sind auch Schäden bei mittelständischen Unternehmen zu befürchten, die aus Korruptionstatbeständen oftmals auch Schäden erleiden.
Auf der anderen Seite müssen geeignete rechtliche Maßnahmen gefunden werden. Wir wollen das als Liberale gern mit auf den Weg bringen. Auch wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, dass solche Regelungen nicht an Ländergrenzen haltmachen, sondern dass es auf Bundesebene geschieht, dafür werden wir uns auch gern einsetzen. Wir sind der Auffassung gewesen, dass der Vorschlag, der in der ersten Lesung hier unterbreitet worden ist, eine Reihe von Mängeln hatte. Sie haben das nachgebessert. Ich bin ausdrücklich dankbar dafür, dass Sie als Koalition die Bedenken, die wir damals hier auch vorgebracht haben, offenbar auch ausräumen konnten.
Ich halte das für geeignet, was jetzt vorgeschlagen worden ist, insbesondere die seinerzeit in Paragraf 3 vorgesehene Regelung, Unternehmen und Personen mit einer rechtskräftigen Verurteilung ins Korruptionsregister aufzunehmen. Das ist schon angesprochen worden, das ist natürlich eher schwierig. Da sich aber die Koalition hier offenbar noch einmal gesondert mit dem Thema beschäftigt hat, werden wir heute diesem wichtigen Thema zustimmen. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass wir bei der Korruptionsbekämpfung einen Schritt vorankommen.
Ein weiterer Aspekt erscheint uns wesentlich und sollte auch Erwähnung finden: Wir mahnen eine schnelle Bearbeitung von Korruptionsfällen an, denn nur dann kann Korruption wirklich sinnvoll bekämpft werden, wenn die Strafe dann auch wirklich zeitnah auf dem Fuße folgt. Das gilt für den Bereich der Korruptionsbekämpfung ganz besonders, und dafür ist natürlich ein Korruptionsregister, wie wir es heute einrichten wollen, eine wichtige Grundlage. Es gehört aber ein hinreichender Apparat bei den Ermittlungsbehörden dazu, der personell und technisch gut ausgestattet ist, damit effektive Arbeit geleistet werden kann. Meine Damen und Herren, wir stimmen der Vorlage zu. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe, die Freude im Haus zu später Stunde ist groß, aber wir sollten doch ernsthaft über dieses Thema diskutieren. Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, es hat mich schon in der Zwischenzeit nicht nur einmal geärgert, dass ein Antrag, der uns am Anfang des Jahres 2009 hier beschäftigt hat, dann doch so lange Zeit gebraucht hat, um in der Deputation beraten zu werden. Ich glaube, auch das, was uns heute als Mitteilung des Senats vorgelegt worden ist, ist alles andere als überzeugend. Wenn man eineinhalb Jahre braucht, um eine Ausrede dafür zu finden, was wir aufgeschrieben haben, ist es selbst dafür zu lang. Ich glaube, das wird auch der Sache insgesamt nicht gerecht. Das Problem, das wir als FDP seinerzeit hier vorgebracht haben, besteht fortan. Jungen sind die Verlierer unseres Bildungssystems, das können wir auch eindeutig in Bremen und Bremerhaven sehen.
Wir haben damals, als wir dieses Thema aufgegriffen haben, sehr viel Resonanz bekommen. Viele Eltern sehen dieses Problem auch. Wenn Sie heute dann einmal schauen, was der Senat uns in der Mitteilung dazu vorschlägt: Da wird auf eine ganze Reihe von Dingen verwiesen, die es schon seit vielen Jahren gibt, Angebote, die Sie sich zusammengesucht haben. Eigene Aktivitäten will der Senat mit Verweis auf das Thema Gender nicht starten. Ich halte das für falsch und für diese wichtige Gruppe der Jungen und jungen Männer in unserem Schul- und Bildungssystem für nicht sachgerecht.
Ohne Frage gibt es gute Ansätze in Bremen, aber wir glauben nicht, dass das ausreichend sein kann, sondern wir brauchen eine Verankerung im Schulund Bildungswesen und spezifische Angebote.
Gerade für die Jungen in unserem Schulsystem, die sich auch darauf verlassen können müssen, dass ihrer spezifischen Rolle genügend Rechnung getragen wird! Wenn das mit dem Thema Gender, Frau Senatorin, so einfach machbar wäre, frage ich mich, warum gerade in einer Zeit, in der Gender-Mainstreaming doch in aller Munde war und die gesamte Verwaltung und viele Schulen damit beschäftigt wurden, überhaupt eine solche Situation entstehen konnte.
Insofern ist das nicht plausibel, was Sie uns hier versuchen nahezubringen.
Ich plädiere für die Zustimmung zu unserem Antrag, er ist sehr konkret, es sind sehr konkrete Vorschläge darin. Sie haben auch vor einigen Monaten wieder gesehen, dass es hilfreich sein könnte, wenn auch Bremen endlich den Weg eines gemeinsamen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Zukunftstags für Mädchen und Jungen gehen würde. Nicht einmal dazu haben Sie sich in der Mitteilung des Senats durchringen können, sondern Sie sagen, nun ja, da gibt es irgendwelche Praktika, die dann auch gemacht werden könnten. Ich finde, so ein bisschen mehr positiver Mut und Engagement wäre mir da schon wichtig, wenn man das auch begleiten würde, weil ich doch das Gefühl habe, dass wir an der Stelle, doch weit mehr Anstrengung brauchen.
Was die Arbeitsmarktförderung angeht, vermisse ich eigentlich gänzlich Vorschläge. Das ist sehr mager, was Sie dort vorschlagen. Deshalb können wir uns mit dem nicht anfreunden, was in der Mitteilung des Senats vorgeschlagen wird, sondern wir haben unseren Antrag hier noch einmal mit geringfügigen Modifikationen eingebracht, weil wir glauben, dass das der sachgerechtere Umgang mit diesem Thema ist.
Ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen: Dies ist ein Thema, das auf die Agenda der nächsten Jahre und Monate in der Bildungspolitik in unserem Land gehört. Dazu müsste man sich natürlich auch etwas Aufmerksamkeit abringen. Deshalb danke ich am Ende dieses Redebeitrags nicht für Ihre Aufmerksamkeit, weil Sie an vielen Stellen nicht vorhanden war. Ich will aber trotzdem darum bitten, dass Sie unserem Antrag zustimmen, weil er doch weitergehender und konkreter ist. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass im Verfassungsschutzbericht 2010 hinsichtlich der Besetzung der FDP-Landesgeschäftsstelle im März 2010, vergleiche Seite 41 des Berichts, nur Personen des „Mayday-Bündnisses“ als Aktivisten genannt werden?
Zweitens: Hat der Senat davon Kenntnis, dass Vertreter der Partei DIE LINKE federführend an der Besetzung beteiligt waren und ein entsprechendes Bekenntnis auch auf der Homepage veröffentlicht wurde?
Drittens: Sieht der Senat Anlass, aufgrund der abweichenden Darstellung im Verfassungsschutzbericht diesen zu korrigieren beziehungsweise in anderer Form darauf zu reagieren?
Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, dass die Erkenntnis, dass zum Beispiel eine Sprecherin des Landesvorstands der LINKEN diese Aktivitäten in einer Mitteilung begrüßt
hat, durchaus von Interesse sein könnte für eine breitere Öffentlichkeit und die Leserschaft des Verfassungsschutzberichts, gerade eingedenk auch des Sachverhalts, dass die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Bremer Verfassungsschutz vor einiger Zeit unter Ihrer Federführung eingestellt wurde?
Würden Sie mit mir übereinstimmen, dass es weniger hellseherischer Fähigkeiten bedarf, als viel mehr der notwendigen gebotenen Genauigkeit, dass man die Erklärung, die der Landesvorstand einer Partei herausgibt, vielleicht bei der Bewertung des Gesamtsachverhaltes zumindest berücksichtigt?
Ich darf feststellen, dass Ihnen die Erklärung der Sprecherin des Landesvorstands der Partei DIE LINKE zu diesem Sachverhalt nicht bekannt ist und auch dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht bekannt gewesen ist bei der Verfassung des vorliegenden Berichts.
Sie hat einen Namen. Ich kann Ihnen diese Erklärung gern einmal zuleiten, vielleicht hilft das, die Angelegenheit zu klären.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Ist es nach Ansicht des Senats verhältnismäßig, auch von in Privathaushalten geringfügig Angestellten den Arbeitnehmerkammerbeitrag einzufordern, insbesondere unter dem Aspekt des bürokratischen Aufwands für den privaten Arbeitgeber?
Zweitens: Welcher finanzielle Aufwand pro Fall ergibt sich für das Finanzamt, den Arbeitnehmerkammerbeitrag für diese Beschäftigten zu erheben, und in welchem Verhältnis steht dieser zu der Höhe der eingezogenen Beiträge?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass im Arbeitnehmerkammergesetz des Saarlands allein bei Betrieben angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter die Beitragspflicht fallen?
Herr Staatsrat, können Sie nachvollziehen, dass ein privater Arbeitgeber, der tatsächlich in geringfügigem Umfang jemanden beschäftigt, möglicherweise gar keine Kenntnis davon hat, dass er verpflichtet ist, diese Abgabe zu leisten, und sich allein dadurch, dass er den Weg eben aufsuchen und sich damit auseinandersetzen muss, belastet fühlt, und was könnte der Senat vielleicht auf den Weg bringen, um diesem Abhilfe zu schaffen?
Sie haben Ihre persönliche Meinung ausgeführt. Werden Sie mir vielleicht zusichern, dass Sie bei entsprechender Gelegenheit dieses Thema mit der Arbeitnehmerkammer noch einmal erörtern? Dann wäre ich zufrieden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der hier vorliegende Antrag uns von seiner inhaltlichen Richtung an der einen oder anderen Stelle ein wenig überrascht, wird Sie wiederum nicht verwundern, weil zum einen auf einmal Rot-Grün der Meinung ist, sie möchten expansionsorientierte Unternehmen fördern. Von Ihrem grünen Bau- und Verkehrssenator hörte sich das irgendwie vor einigen Monaten noch ganz anders an, da war Wachstum noch eher Teufelszeug, das bekämpft werden musste. Ich finde es schon spannend, welche Wendigkeit Sie hier an den Tag legen.
Gleichwohl, vielleicht zum Kern Ihres Antrags: Ich glaube in der Tat, dass es sinnvoll ist, sich einmal Gedanken darüber zu machen, dass es natürlich zu Recht eine Aufgabenteilung zwischen Banken und dem Staat gibt. Der Staat ist in der Regel nicht gut beraten, als Finanzierungsgeber für risikoreiche Spekulationsgeschäfte zu dienen. Deshalb sind wir hier auch sehr skeptisch, was diesen Antrag angeht. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich glaube, dass gerade das Land Bremen in den vergangenen Jahren doch mehr schlechte Erfahrungen gemacht hat, wenn sich der Staat an Untenehmen beteiligt hat, denn in der Regel gibt es Menschen – das ist hier ja auch einschränkend von Herrn Willmann ausgeführt worden –, die sich mit so etwas dann doch ein wenig besser auskennen. Sie haben ja eingeräumt, dass Sie natürlich dann im Zweifelsfall auch wieder auf Experten angewiesen sind. Wir glauben, man sollte es gleich den Experten überlassen, weil es in der Tat so ist, dass eine ausreichende Kapitalversorgung mit relativ wenigen Ausnahmen durch die Kreditinstitute sichergestellt werden kann.
Lieber Herr Dr. Kuhn, diese Ausnahmen haben meistens dann auch einen tieferen Grund!
Wenn Sie ein innovatives Produkt auf den Weg bringen, das risikoreich ist, wo Menschen die Branchen gut kennen, in professionell aufgestellten Branchen Banken davon abraten, dort zu investieren oder entsprechende Konditionen zu vereinbaren, dann kann es doch nicht Aufgabe des Staates sein, sich darüber hinwegzusetzen und zu sagen, wir wissen das alles besser, wir möchten das gern an unserem Standort machen, und dann mit dem Geld der Steuerzahler Spekulation zu betreiben. Das kann unmöglich Ihr Ziel sein, und dementsprechend werden wir diesem Antrag mit Sicherheit nicht zustimmen!
Im Übrigen ist ja auch hier die Rede davon gewesen, lieber Herr Rupp, dass wir sehr schnell wieder eine Diskussion bekommen, was denn die Partei DIE LINKE meint, was denn gute wirtschaftliche Betätigungen sind, was denn aus Ihrer Sicht weniger wünschenswert wäre. Ich glaube, diesen Weg in die staatswirtschaftliche Planung von unternehmerischer Tätigkeit sollten wir uns wirklich ersparen. Ich glaube, es ist kein guter Weg, der hier beschrieben wird. Es gibt eine Reihe von etablierten sinnvollen Instrumenten der Wirtschaftsförderung. Es gibt daneben eine Reihe von vernünftig aufgestellten Produkten, die üblicherweise Förderbanken wie die Bremer AufbauBank anbieten und die auch angenommen werden, aber eine inhaltliche Beurteilung von spekulativen Geschäften und eine Beteiligung an dem Risiko in dieser Weise, wie Sie es hier heute vorschlagen, halte ich für sehr schwierig.
Lieber Herr Kottisch, es ist sicherlich richtig, es gibt Unternehmen die sich das wünschen würden, klar! Jeder, der ein Risiko in seinem Unternehmen hat, wird sich ja niemanden lieber als Gesellschafter wünschen
als den Staat, der ja dort auch, sagen wir einmal, vielleicht etwas bequemer ist als manch anderer Kapitalgeber, aber ich glaube, wir sollten dieser Versuchung hier nicht nachgeben. Auch mir sind Unternehmen bekannt, die sich das natürlich wünschen würden, aber in der Regel wird das doch sehr mit hohen Risiken behaftet sein.
Ja, bitte!
Ich möchte die Frage direkt beantworten, lieber Herr Kottisch! Das ist das, was ich hier in den letzten Jahren mehrfach gesagt habe, dass ich glaube, dass sich der Staat in Bremen zu stark in unternehmerisches Risiko involviert. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es diverse Instrumente gibt, aber Sie wissen auch, dass wir zum Beispiel im Bereich der Innovationsförderung, im Bereich der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen erstens immer relativ konkrete Ansprüche daran binden, zum Beispiel Schaffung von Arbeitsplätzen und so weiter, aber auf der anderen Seite ist das doch auch etwas anderes, als sich hier als Gesellschafter in der Form einer Unternehmensbeteiligung tatsächlich zu beteiligen, also direkt mit in das Unternehmen selbst einzusteigen.
Wenn Sie mit einem Unternehmen einen Kontrakt schließen und sagen, wir begleiten deine wirtschaftliche Tätigkeit, das ist für mich auf einer anderen Ebene. Ich glaube auch, dass auch da vieles möglicherweise noch einmal einer kritischen Überprüfung unterzogen werden muss, wenn es so ist. Wenn es aus Ihrer Sicht auf einer Ebene angesiedelt sein sollte, aus meiner Sicht ist es nicht so. Ich sage Ihnen aber ganz klar für die FDP: Ich glaube schon, dass es richtig
ist, dass wir immer sehr kritisch schauen, egal, um welche Förderung es geht, wenn wir staatliches Geld in die Hand nehmen. Ich glaube, das beantwortet Ihre Frage.
Ich bin am Ende meine Rede! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass unsere Debatte ein wenig durch die Verabredungen der Ministerpräsidenten eingeholt worden ist, die, wie hier auch referiert wurde, bisher nur zum Teil, so geht es mir jedenfalls auch, nur in Auszügen bekannt sind. Deshalb macht es, so glaube ich, keinen großen Sinn, heute eine allzu grundsätzliche Debatte über ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
das Thema zu führen. Das wird sicherlich in einigen Monaten in der neuen Wahlperiode hier noch einmal auf der Tagesordnung stehen. Ich will aber auf einige Punkte eingehen, die insbesondere im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Spielerschutz im bremischen Spielhallenwesen verbessern, enthalten sind, weil ich denke, dass dies ein konkreter Punkt ist, über den wir heute sprechen sollten.
Wir Liberale sind der Meinung, deshalb haben wir auch einen eigenen Antrag eingebracht, um noch einmal einige Eckpunkte auch zu fixieren, dass wir insgesamt eine Reform in diesem Bereich brauchen, weil die Maßstäbe zwischen den unterschiedlichen Wettarten uns mittlerweile reichlich verschoben zu sein scheinen. Dort sehr unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen, macht aus unserer Sicht nur sehr bedingt Sinn. Wir halten es für sinnvoll, in dem Bereich auch mit Lizenzmodellen stärker zu arbeiten. Das muss auch nicht dazu führen, dass die Mittel, die dann vereinnahmt werden, zwangsläufig sinken. Dies kann aber, und die Hoffnung haben wir, dazu führen, dass vieles, das bis heute im Schwarzmarkt außerhalb der legalen Wetttätigkeit gemacht wird, dann vielleicht auch zurückkommt und tatsächlich legal betrieben werden kann. Dies hätte einen großen Vorteil, dass wir nämlich auch etwaige Überwachungsaufwände dann reduzieren würden. In Bremen ist es ohnehin so, dass betrifft auch, und die Kritik muss man auch in dem Antrag äußern, den die SPD und die Grünen eingebracht haben, den großen Aufwand, den wir betreiben, diejenigen, die ihr Gewerbe legal angemeldet haben, zu überwachen und ihnen Vorschriften zu machen, aber der Bereich der illegalen Wetten nicht so sehr im Fokus dieser Debatte steht.
Wir glauben, dass der Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, in einigen Stellen überreguliert. Das ist diese 250-Meter-Linie, die wir ein wenig übertrieben finden. Wir glauben, dass es sicherlich auch Möglichkeiten geben müsste, im Baurecht etwas zu machen, wenn man dort Schwierigkeiten sieht, dass bestimmte Gebäude so genutzt werden. Wir halten es in der Tat auch für richtig, dass man, und das ist auch der Schwerpunkt Ihrer Initiative, Herr Ehmke hat es vorgetragen, es im Volumen begrenzt, dass also keine Großspielhallen entstehen. Das trifft auch unsere Vorstellung, aber insgesamt, denke ich, tun wir gut daran, auch da beizeiten noch einmal eine grundsätzliche Debatte darüber zu führen, ob es tatsächlich sinnvoll sein mag, dass Menschen einerseits im staatlich beaufsichtigten Casino ihr gesamtes Hab und Gut verspielen können, andererseits aber in den Spielhallen dann doch sehr restriktive oder vergleichsweise sehr restriktive Regelungen gelten.
Für den Bereich, der heute hier zur Diskussion steht, will ich deutlich sagen, wir halten den Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, nicht in allen Punkten für ausgereift. Wir hätten es auch sinnvoller gefunden, wenn wir tatsächlich erst abwarten, was auf Bundesebene noch
an Vorschlägen kommt, um nicht möglicherweise in wenigen Monaten in die Situation zu kommen, dass wir ein Gesetz, das heute verabschiedet worden ist, dann kurz nach Beginn der neuen Wahlperiode schon möglicherweise wieder ändern müssen, weil daran auch die Zeit vorbeigegangen ist. Soweit von meiner Seite.
Ich werbe für die Zustimmungen zu unserem Antrag, weil er einige aus unserer Sicht sehr wesentliche Punkte fixiert, wie wir uns die Zukunft auch im Glücksspielrecht vorstellen, und ich finde es auch keinesfalls schwammig. Da sind einige sehr konkrete Spiegelstriche benannt, bei denen wir uns tatsächlich auch für eine Liberalisierung im Bereich des Glücksspielrechts mit dem Modell der Lizenzierung aussprechen. Gleichwohl sind für uns Jugendschutz und Spielerschutz auf einem hohen Niveau natürlich zu gewährleisten. Das wird auch ein Thema sein, das in den nächsten Jahren immer mehr Aufmerksamkeit von uns insgesamt verlangt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf für ein Bremisches Krankenhausgesetz ist aus Sicht der FDP hier in der Bremischen Bürgerschaft überflüssig, bürokratisch und schädlich.
Er ist überflüssig, weil viele Dinge in dem Gesetzentwurf geregelt werden, die längst durch Bundesrecht geregelt sind, zum Beispiel scheint es uns ausgesprochen verzichtbar, in einer landesrechtlichen Regelung noch einmal die Schweigepflicht der Ärzte wie hier in Paragraf 21 des Gesetzes erneut zu regeln. Damit soll suggeriert werden, man würde hier ganz besonders an die Patientinnen und Patienten denken. Ein echter Mehrwert wird für die allermeisten daraus nicht entstehen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Bürokratisch ist der Entwurf deshalb, weil in ihm auch Regelungen zur Investitionsförderung, zur Investitionsfinanzierung getroffen werden,
die alles andere als bürokratiefreundlich sind. Sie haben trotz unserer vermehrten Hinweise nicht aufgenommen, dass man gerade in diesem Bereich eine deutliche Verschlankung des Verfahrens hätte erzielen müssen. Es ist dort die Umstellung auf eine Pauschalförderung vorgesehen. Das ist auch etwas, was wir im Ziel immer geteilt haben, aber das Verfahren, um an diese Pauschalförderung zu kommen, ist mindestens so bürokratisch wie das bisherige Verfahren, und das genau ist eine Chance, die Sie nicht mit dem Entwurf für dieses Krankenhausgesetz genutzt haben, deshalb ist es uns zu bürokratisch.
Überdies, liebe Frau Hoch, ist das Krankenhausgesetz in dem jetzigen Entwurf auch schädlich für den Krankenhausstandort Bremen, weil Sie damit eines der bürokratischsten Krankenhausgesetze in Deutschland schaffen, das weitaus mehr Reglementierungen schafft als das niedersächsische Pendant in diesem Bereich. Deshalb erwarten oder befürchten wir, dass dadurch eine Wettbewerbsverzerrung entstehen kann. Wir hätten es begrüßt, wenn Sie sich an den Standards, die auch im niedersächsischen Umland gelten, orientiert hätten, zumal Sie selbst auch in den letzten Monaten mitbekommen haben dürften, dass es zahlreiche Neuansiedlungen von Krankenhäusern im Umland gibt, die unseren Krankenhäusern hier im Bremen Konkurrenz zu machen drohen. Sie stellen die Krankenhäuser Bremens bewusst schlechter, indem Sie ihnen zusätzliche Auflagen machen, und dementsprechend schadet dieses Gesetz sogar dem Krankenhausstandort Bremen.
Das sind drei gute Gründe, um nicht für dieses Gesetz zu sein, wir werden es heute auch ablehnen. Wir sind der Auffassung, dass es notwendig wäre, dass der Senat diesen Gesetzentwurf zurückzieht, das haben wir in unseren Antrag, den wir hier eingebracht haben, auch hineingeschrieben. Ich werbe auch ausdrücklich um die Zustimmung zu diesem Antrag, weil ich glaube, dass es zwingend notwendig ist, um Schaden von Bremen und den Krankenhäusern hier – egal, ob sie nun in städtischer oder frei gemeinnütziger Hand sein mögen – abzuwenden.
Wir haben überdies gefordert, dass man generell darauf verzichtet, ein solch umfassendes Gesetz zu erlassen, weil wir hier auch viel über Bürokratieabbau sprechen. Dieses Gesetz ist in der vorgelegten Form eigentlich überhaupt nicht notwendig. Wir haben bereits ein Gesetz, das die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen hier für das Land Bremen regelt, da könnte man auch die beabsichtigte Änderung der Pauschalförderung ohne Probleme unterbringen.
Wir sind durchaus auch der Meinung, dass solche Dinge, die wir mit unterstützen wie etwa die Einführung von Patientenfürsprechern, gar nicht unbedingt gesetzlich geregelt werden müssen, sondern die Krankenhausträger haben hier vernünftigerweise auch in der Anhörung noch einmal ausdrücklich angeboten, dass man dies auch im Wege einer vertraglichen Lösung verbindlich regeln kann. Wir möchten Ihnen hier gern vorschlagen, davon Gebrauch zu machen, das sind nämlich konkrete Punkte zum Bürokratieabbau in diesem Land. Wir reden ja immer gern viel darüber, hier könnten Sie es nun auch einmal entscheiden.
Ich hielte es für vernünftiger, auf einen so umfassenden Gesetzentwurf zu verzichten. Sie legen ihn ja ohnehin im Grunde nur vor, weil Sie nach außen suggerieren wollen, Sie würden besonders an die Patientinnen und Patienten denken. Einen echten Mehrwert wird es für die Patienten nicht erbringen, was Sie heute hier beschließen wollen.
Im Übrigen, liebe Frau Hoch, geht es auch darum, Risiken für diesen wichtigen Wirtschaftszweig der Gesundheitswirtschaft, den wir fördern und voranbringen wollen, der im Kern auch voraussetzt, dass es kompetente Kliniken auch mit einer guten Ausstattung gibt – –. Dass Sie diese Entwicklung gefährden, muss man ganz klar sagen. Sie werden in einigen Jahren hier vor den Scherben Ihres Regierungshandelns sitzen,
das wird gar nicht lange dauern, wenn nämlich die Konkurrenz im Umland plötzlich dramatisch zunimmt, und das werden wir vielleicht in einer weiteren Runde noch diskutieren können. Hier ist auch schon relativ klar, dass diese Regelung zumindest überhaupt keinen positiven Impuls zu setzen vermag, sondern im Gegenteil hier eine Wettbewerbsverzerrung mit Niedersachsen erbringen wird.
Last, not least geht es hier darum, deutlich herauszustreichen, dass Sie in dem Gesetz, und das finde ich eigentlich wirklich fatal, zahllose Dinge aufnehmen, die bereits längst in anderen Rechtsquellen geregelt
sind. Es spricht absolut nichts dafür, dies als reinen Werbegag jetzt im Wahlkampf hier zu verabschieden, deshalb halten wir das für falsch.
Ja, Sie haben immer wieder angekündigt, dass Sie es machen wollen, und bis es dann endlich einmal zu einem Vorschlag kam, liebe Frau Hoch, hat es in der Tat sehr lange gedauert! Ich meine, wir haben es geduldig abgewartet. Es ist dann auch klar geworden, warum es so lange gedauert hat: weil Sie dort immer mehr Regelungen hineingeschrieben haben, die im Prinzip gar nicht notwendig gewesen wären!
Dann hätten Sie es uns ja früher vorlegen können, Frau Hoch, wenn es so gewesen wäre, aber wenn Sie sich die Daten einmal anschauen, ich glaube, wir werden Gelegenheit haben, noch ausführlich darüber zu diskutieren! – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hoch, es ist ja schon sehr beachtlich, dass Sie sich offensichtlich nur partiell an die Anhörung, die wir durchgeführt haben, erinnern können, nämlich nur an die Zeile, die Ihr Gesetz – –.
Es ist schon erstaunlich, ich habe manchmal das Gefühl, wir haben an einer unterschiedlichen Anhörung teilgenommen, aber ich will ganz gern noch einmal darauf eingehen! Es sind in den letzten Jahren nun wirklich vielfältige Anstrengungen von den Krankenhausträgern hier im Land unternommen worden, um Qualität durch Transparenz auch zu steigern. Liebe Frau Hoch, für mich bedeutet Qualität, dass die Patientinnen und Patienten bestimmen, was sie als gut empfinden und nicht, dass man möglichst viele Seiten Papier in einem Gesetz schreibt und dadurch definiert, was Qualität ist. Was Sie hier machen, geht zulasten der Patientinnen und Patienten, weil Sie denjenigen, die die Versorgung gewährleisten sollen, mit Ihren bürokratischen Vorschriften die Zeit rauben, sich um die Patientinnen und Patienten tatsächlich kümmern zu können. Das ist doch die Wahrheit!
Es ist doch geregelt! Es gibt Institutionen, die für die Qualitätssicherung zuständig sind, und qua Bundesgesetz ist das auch alles organisiert. Es ist nicht so, dass wir uns dort im rechtsfreien Raum bewegen.
Ich finde schon, dass man hier nicht so tun sollte, als wäre dieses Gesetz nun irgendwie etwas, das uns weiter nach vorn bringt. Sie haben etliche Chancen nicht genutzt, die diese Möglichkeit geboten hätten. Sie haben hier den Eindruck erweckt, als wären wir nicht dafür, wenn jemand öffentliche Mittel für Investitionen in einem Krankenhaus erhält, dass er es belegen muss. Natürlich muss er es belegen, aber der Reiz einer Pauschalförderung, das hat ja das Beispiel Nordrhein-Westfalen auch gerade gezeigt, ist doch, dass man vieles weitaus unbürokratischer gestalten kann. Sie wollen die gleichen Anträge mit dem gleichen bürokratischen Aufwand wie bisher nur weiter fortführen. Dann ist es kein Vorteil aus meiner Sicht,
dann kann man es auch bei dem Verfahren belassen, das es jetzt schon gibt, liebe Frau Hoch! Das muss man ganz ehrlich sagen, dort sind Sie viel zu tief gesprungen an der Stelle.
Im Übrigen muss man, denke ich, auch noch einmal sehen: Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, das ist hier ja auch dargestellt worden, die wirklich vollkommen redundant und überflüssig sind.
Was wollen Sie denn damit erreichen? Ich glaube, dass Sie sich mit dieser ganzen Diskussion hier wirklich keinen Gefallen tun. Ich glaube, für Bremen wäre
es weitaus besser, man würde an dieser Stelle auf dieses Gesetz verzichten.
Ich halte es auch für notwendig, dass wir dann auch einmal darüber sprechen, wie Sie diese Kontrollmöglichkeiten, die Sie dort genannt haben, regelmäßig wahrnehmen wollen und wer das denn eigentlich machen soll. Wir haben den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beispielsweise, der sich um Qualitätssicherung kümmern soll. Sie haben auch das Personal dafür. Ich habe nicht gesehen, dass Sie im Gesundheitsressort jetzt zusätzliche Stellen dafür im Haushalt eingestellt hätten, um ein adäquates Kontrollsystem überhaupt führen zu können. Wenn Sie hier den Krankenhäusern quasi auferlegen, dass sie ein eigenes Qualitätsregelsystem aufbauen sollen, das nur parallel zu den bestehenden Regelsystemen geführt wird, nur um für Bremen Daten zu liefern, finde ich das völlig überflüssig, und es wird am Ende sicherlich nicht zum Nutzen der Patientinnen und Patienten sein.
Meine Damen und Herren, ich rufe dazu auf, unserem Antrag zuzustimmen, den Gesetzentwurf heute abzulehnen und sich im Übrigen vielleicht einmal eine Denkpause von einigen Monaten zu gönnen. Dann kann man sicherlich feststellen, dass man an vielen Stellen, in bestehenden Gesetzen, noch viel Gutes voranbringen kann. Dieses Bürokratieaufbaugesetz braucht Bremen nicht. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtskultur und Streitkultur hat sich in den letzten Jahren, es ist hier schon angesprochen worden, deutlich verändert. Daher muss auch nach unserer Auffassung die Möglichkeit der Mediation mehr Platz finden. Streitende wissen oft selbst am besten, wie der vorliegende Konflikt zu lösen ist. Man sollte ihnen nach unserer Auffassung dann auch einen Rahmen schaffen, wie im ––––––– *) Von dem Redner nicht überprüft.
geordneten Verfahren dann auch zu einer optimalen Lösung gefunden werden kann. Mediatorinnen und Mediatoren können dabei unterstützen. Wir begrüßen deren Arbeit sehr, sie helfen nämlich in einem transparenten Verfahren auch bei der Suche nach entsprechenden Problemlösungen. Hierdurch, das ist ebenfalls schon angesprochen worden, können oftmals zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden, und anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien in der Mediation gemeinsam als Gewinner aus der Mediation heraus und können auch ohne Gesichtsverlust oder Niederlage miteinander das erfolgreiche Ergebnis der Mediation genießen.
Im Januar 2011 hat das Bundeskabinett mit Blick auf eine gesetzliche Rahmenregelung für die Mediation einen Entwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen. Ich finde es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesregierung hier vorangeht und – während andere noch nachdenken – dort auch entschlossen handelt und dem Mediationsverfahren auch bundesgesetzlich einen Rahmen gibt. Ich halte das für den richtigen Weg. Bürgerinnen und Bürger erhalten somit erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich in einem transparenten und geordneten Verfahren zu lösen. Wichtig ist überdies, dass Mediatorinnen und Mediatoren strikte Neu tralität wahren. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation und natürlich auch Zeichen von Professionalität in einem Mediationsprozess. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen und Mediatoren werden deshalb auch in diesem Gesetzentwurf explizit geregelt. Ich halte das auch für richtig, damit die möglicherweise unterschiedlichen Vorstellungen über ein Mediationsverfahren auch verbindlich dort in einen Rahmen gegossen werden, auf dem Mediation dann aufbauen kann.
Die Erfahrungen aus Bremen werden nun in der hier zur Diskussion gestellten Großen Anfrage zusammengetragen und insgesamt als positiv bewertet. Das würde ich auch durchaus unterstreichen. Genau aus dem Grund ist es für uns auch nicht notwendig, dass wir hier ein eigenes aufwendiges System von Schiedsstellen in unserem doch überschaubaren Bundesland aufbauen. Wir glauben, dass das pragmatische Verfahren, der pragmatische Ansatz, den die bremische Justiz derzeit verfolgt, nämlich in dem einen oder anderen Fall auf eine Antragsrücknahme hinzuwirken und die Parteien zu einer Einigung zu bewegen, der richtigere Weg ist, als hier zusätzliche Stellen zu schaffen.
Die Kollegin Winther hat aus meiner Sicht richtigerweise darauf hingewiesen, dass eine solche Sonderstruktur mit den derzeit überschaubaren Kapazitäten und der Auslastung der bremischen Justiz kaum darstellbar wäre. Man müsste in der Tat zusätzliches Geld in die Hand nehmen, und das widerspricht eindeutig den Beteuerungen, die
hier von rot-grüner Seite in dieser Sitzungsperiode vermehrt vorgetragen worden sind, doch insgesamt auch solide im Haushalt zu bleiben. Insbesondere – und das will ich nicht unerwähnt lassen – auch das Pilotprojekt, das in der Beantwortung der Großen Anfrage benannt worden ist, am Landgericht Bremen, das den Parteien die Möglichkeit bietet, ohne zusätzliche Kosten eine Streitschlichtung im Wege einer gerichtlichen Mediation zu versuchen, findet unsere volle Zustimmung, findet unsere Unterstützung. Das ist ein sehr gutes Projekt, und ich freue mich, wenn wir in diese Richtung weiterdenken und weiterarbeiten und dicht an den Gerichten Mediationskompetenz auch weiter stärken und ausbauen. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, und ich glaube, dass das in den nächsten Jahren auch einen positiven Beitrag dazu leisten kann, dass weiter in Richtung Mediation gearbeitet wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das uns heute einmal mehr beschäftigt, ist ein sehr ernsthaftes, und ich denke, es ist der Sache angemessen, dass man sich in der Tat in dieser Debatte nicht zu stark auf die Frage der strafrechtlichen Verjährung verengt. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die für die Opfer sehr entscheidend sein können. Ob sie sich entscheiden können – –. Lieber Herr Willmann, es ist schon sehr spannend. Wenn man sich einmal ernsthaft mit der Materie auseinandersetzt, wird man feststellen, dass der runde Tisch, den die Bundesregierung zu diesem Thema einberufen hat, sehr viele Maßnahmen identifiziert hat, die ich auch für sehr sinnvoll halte. Das fängt damit an, dass man die Hürden für Menschen senken muss, die das zur Anzeige bringen wollen, was ihnen widerfahren ist. Wir sind uns doch, denke ich, darin einig, dass es gerade hier um Personen geht, denen in einer Art und Weise Schaden in einem Umfeld zugefügt worden ist, wo sie sich eigentlich Geborgenheit und Vertrauen erhofft haben, in den unterschiedlichsten Einrichtungen, es sind ja nicht nur kirchliche, sondern auch nicht kirchliche Einrichtungen davon betroffen gewesen. Es ist auch in den vorherigen Äußerungen deutlich geworden, dass es manchmal sehr schwer ist, sich an Strafverfolgungsbehörden zu wenden. Deshalb halte ich es für sehr wesentlich, dass man vermeidet, dass Mehrfachvernehmungen zu ein und demselben Sachverhalt stattfinden. Wir haben auch Einigkeit darüber, dass es notwendig ist, sich Gedanken darüber zu machen, wie man im Zivilrecht Schadenersatzansprüche noch nach einer längeren Frist als drei Jahren geltend machen kann. Wenn Sie aber das Thema ansprechen, was hier diskutiert worden ist, ob im Strafrecht eine weitere Verlängerung von Verjährungsfristen in Betracht zu ziehen ist, so will ich Ihnen sagen: Da ist meine Meinung noch nicht wirklich abschließend gebildet, weil für mich durchaus eine Rolle spielt, dass natürlich nach einem so langen Zeitraum oftmals die Beweiserhebung, die Beweiswürdigung sehr schwer fällt. Das muss man dabei auch in Betracht ziehen, wenn man eine solche Regelung verändert, ob dies dann wirklich dazu führt, dass auch mehr Gerechtigkeit widerfahren kann. Dies muss abgewogen werden. Ich glaube allerdings, dass es nicht das Einzige ist, was man tun kann. Darüber haben wir auch Einigkeit, dass die Vielzahl der Instrumente, der Mittel, die am runden Tisch identifiziert worden sind, richtigerweise auch umgesetzt werden sollten, um den Opfern aus ihrer schwierigen Situation auch möglichst herauszuhelfen. Ich denke, das ist etwas, was wir auch gemeinsam verfolgen sollten. Dieser strittige Punkt, denke ich, ist ein Element von verschiedenen, aber auch da wird es noch etwas Zeit brauchen, bis man darüber möglicherweise Einigkeit erzielt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Was die SPD in den Bundestag eingebracht hat, ist mir auch zu wenig. Ich glaube, dass man an verschiedenen Punkten arbeiten muss, und insofern ist die Arbeit des runden Tischs aus meiner Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Ich begrüße auch, dass wir über dieses Thema hier möglicherweise auch in naher Zukunft noch einmal sprechen werden. Das ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, das regelmäßig auf die Agenda gehört, und ich habe großes Vertrauen, dass die Bundesregierung sich dieses Themas auch in großer Entschlossenheit annimmt, es aber auch mit der nötigen Sorgfalt diskutiert. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bürgermeister Böhrnsen, ich habe Ihrer Regierungserklärung heute aufmerksam gelauscht und war am Ende doch ein wenig enttäuscht, dass Sie die Chance, die sich geboten hätte, die Debatte über diese Verwaltungsvereinbarung hier in der Bürgerschaft zu eröffnen, nicht genutzt haben, um auch nur wenigstens in einem Nebensatz einmal zu erwähnen, worum es überhaupt bei diesem ganzen Thema geht.
Ich glaube, Sie haben nicht erwähnt, dass es hier wirklich darum geht, für zukünftige Generationen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass sie selbst über ihre Zukunft entscheiden können sollen ohne den Mühlstein von Schulden und immer noch mehr Schulden in den nächsten Jahren. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Dieser Aspekt hätte eigentlich aus meiner Sicht an den Anfang einer Regierungserklärung gehört, und mich stimmt das schon sehr nachdenklich, weil es natürlich auch viel damit zu tun hat, wie Ihr praktisches Regierungshandeln hier in Bremen aussieht.
Die Schuldenlast ist unter der rot-grünen Regie immer weiter im dramatischen Ausmaß gestiegen. Wir haben das als Liberale übrigens von Anbeginn dieser Legislaturperiode immer kritisiert, dass Sie nicht früher entschlossener eingelenkt haben, und Sie haben ja bis zuletzt mit dem letzten Haushalt noch einmal einen ordentlichen Schluck aus der Schuldenpulle genommen, was es natürlich weniger glaubwürdig erscheinen lässt, dass Sie genau das in den nächsten Jahren nicht mehr tun wollen.
Sie haben heute hier vorgetragen, die Sanierungsphase, die vielen Milliarden Euro, die Bund und Länder uns in der Vergangenheit gewährt haben, hätten leider nicht dazu geführt, dass man die Haushaltsnotlage hätte überwinden können. Schulterzucken, aber kein Wort der Selbstkritik! Sie haben als Vorsitzender der SPD-Fraktion in diesem Haus zu der Zeit maßgeblich Verantwortung getragen, Herr Böhrnsen, und ich glaube, es wäre schon angemessen gewesen, deutlich zu machen, warum Sie denn in dieser Zeit nicht auch einen Teil für zukünftige Generationen in den Blick genommen haben, wie andere Länder eben auch einen Schritt gegangen wären, um Schulden zu reduzieren.
Das macht übrigens den Unterschied aus. Als SPD, Grüne und FDP zusammen regierten, haben wir es zum einzigen Mal in der Geschichte dieses Landes geschafft, einmal Schulden zu vermindern, einmal ein bisschen etwas zurückzuführen. Das macht den Unterschied aus, ob Liberale regieren oder nicht.
Das andere Extrem können Sie bei der Regierung sehen.
Ja, Herr Dr. Güldner es ist sehr erstaunlich. Sie wollen uns heute deutlich machen, dass Sie in den nächs
ten Jahren hier ernsthaft sparen wollen und die nötige Glaubwürdigkeit besitzen, um diesen Weg auch hier zu beschreiten. Wir glauben Ihnen das nicht, das will ich ganz ehrlich sagen, weil Sie sich auch in der Vergangenheit nicht verhalten haben, wie sich ein redlicher Bremer Kaufmann verhalten würde, nämlich in der Tat nicht mehr auszugeben als man eingenommen hat.
Ich will hier auch deutlich sagen, die Solidarität der anderen Bundesländer ist keine Einbahnstraße. Man muss sich einerseits anstrengen, man muss andererseits auch selbst einmal mutig vorangehen, sich nicht darauf zurückziehen, dass man ja nicht schlechter sei als die anderen, das wird nicht gelingen, um die Solidarität der anderen dann auch zu bekommen. Das wird nicht ausreichen.
Man muss aber auch deutlich machen, dass es eben nicht so viele negative Beispiele geben darf, die es in Bremen für unnötige Ausgaben gibt. Es fängt ja bei kleinen Dingen an, wie dem Zuschuss zu einem autofreien Sonntag, dann kann man sich eben kein schönes Volksfest zusätzlich leisten, wenn man von anderen erwartet, dass sie das bezahlen. Es geht dann weiter über unnötige Umbauten an irgendwelchen Bushaltestellen, die wir ja nun auch laufend diskutiert haben, bis hin zu den ganz großen Brocken wie einem Krankenhausneubau, der unabsehbare Risiken mit sich bringt und über den sicherlich in den nächsten Jahren noch viel debattiert werden wird, das darf ich Ihnen hier schon einmal vorausschicken.
Dass die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückgenommen wurde und dass das jetzt auch in den nächsten Tagen wohl fixiert werden soll, finden wir richtig, das unterstützen wir, weil es in der Tat so ist, man kann nicht auf der einen Seite erwarten, dass andere einem helfen, und auf der anderen Seite sich die Option offenhalten, dann doch vor Gericht zu gehen, das sollte man nicht tun. Wir halten es auch für richtig, dass diese Verhandlungen geführt worden sind. Indes sind wir ja bei der Bewertung des Ergebnisses ein wenig skeptischer, als das hier von den Regierungsfraktionen vorgetragen worden ist. Wir haben aber als Bremer Opposition nicht am Verhandlungstisch gesessen, und dementsprechend muss man das hier zur Kenntnis nehmen. Wir glauben allerdings, dass es natürlich in den nächsten Jahren mehr Anstrengungen brauchen wird, als Sie heute hier vorgetragen haben und sich bisher im praktischen Regierungshandeln von Rot-Grün ablesen lässt.
Im Übrigen sei auch gesagt, Sie haben es sich heute nicht nehmen lassen, lieber Herr Böhrnsen, auch noch
einmal die Politik der Bundesregierung zu kritisieren, die Kritik wird ja auch in dem Antrag der Koalitionsfraktionen vorgebracht, es seien Kommunen mehr belastet worden. Ich muss schon sagen, ich fand es dem Thema und dem Ernst dieses Anliegens nicht angemessen, wenn wir heute wirklich über die nächsten Jahrzehnte sprechen, die Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten zukünftige Generationen noch haben sollen, dass Sie hier kleinliche Kritik üben, die Sie über Monate hier vortragen an angeblich entlasteten reichen Erben, um die es allein gegangen wäre. Das ist doch überhaupt nicht der Fall! Man muss dann auch ganz ehrlich einmal sagen, wir haben sehr viel, auch die Berliner Koalition, dazu beigetragen, dass die Kommunen entlastet wurden. Das haben Sie an anderer Stelle in Ihrer Rede ja dann auch gesagt, weil es sonst zu angreifbar gewesen wäre. Kosten der Grundsicherung im Alter ist solch ein Thema, das finde ich absolut zu begrüßen.
Wer dann sagt, die Einnahmen der Kommunen und der Länder wären irgendwie in einer dramatischen Situation, das mag schon so sein, nur die Aussage ist eben falsch, dass diese Einnahmen zurückgehen, denn auch die Finanzsenatorin hat in ihrem Finanzrahmenplan deutlich gemacht, dass sie von steigenden Einnahmen in den nächsten Jahren ausgeht. Es ist doch ein Märchen, dass die Einnahmen des Staates in den nächsten Jahren zurückgehen, das wissen Sie eigentlich auch besser, sonst hätten Sie diese Zahlen durch Ihre Finanzsenatorin nicht aufschreiben müssen.
Wir sind gegen Attacken gegen die Solidarität von Bund und Ländern, lieber Herr Böhrnsen, das haben Sie vorhin ausgeführt, und ich glaube, das, was Sie vorgetragen haben, hätten Sie sich an der einen oder anderen Stelle unter diesem Gesichtspunkt sicherlich besser erspart, denn es ist eben auch ein Punkt, dass man selbstkritisch miteinander umgeht, auch mit sich selbst umgeht, und die Haushaltspolitik in diesem Land lässt nun einmal objektiv vieles zu wünschen übrig.
Ich finde auch, wenn die Opposition in diesem Haus aus Union und FDP infrage stellt, ob die Aufstellung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2011 auf dem Boden unserer Landesverfassung so vollzogen worden ist und sich in dem Rahmen bewegt, und wir alle bekennen uns ja natürlich zur Verfassung, das als Quatsch abzutun, ist unter dem Gesichtspunkt eines Rechtsstaatsverständnisses schon einigermaßen anmaßend und ziemlich unangemessen,
denn dieser Weg steht ganz klar offen, und das muss auch diskutiert werden, das muss auch überprüft werden, überprüfbar sein, wozu sind denn sonst diese Möglichkeiten vorgesehen! Über das, was Ihr SPD-Landesvorsitzender dazu gesagt hat, will ich hier kein Wort verlieren,
weil ich das in der Tat ziemlich unmöglich finde, so sollte man nicht miteinander umgehen. Das zeigt aber, mit welcher Respektlosigkeit Sie in diesem Land sich hier an der Macht bewegen. Ich glaube, das ist nicht gut und trägt auch zur politischen Kultur nicht bei, wenn man so miteinander umgeht.
Meine Damen und Herren, ich hätte mir heute gewünscht, dass wir ein Signal der Zuversicht hier vom Senat erhalten hätten, das ist leider ausgeblieben. Weiterhin werden hier die Armutsängste von der LINKEN des Hauses geschürt und Neiddebatten entfacht. Ich glaube, auch das bringt uns nicht weiter, bringt nicht den positiven Zukunftsoptimismus, den die junge Generation in unseren beiden Städten zu Recht erwartet, und ich denke, lieber Herr Böhrnsen, das ist eben auch etwas, das mit der Art und Weise, wie die Politik in den letzten Jahren hier stattgefunden hat von Rot-Grün, zu tun hat, dass viele sich in ein Anspruchsdenken ungeahnten Ausmaßes geflüchtet haben bis in alle gesellschaftlichen Kreise. Deshalb wundert es auch nicht, dass ehemalige Mitglieder der SPD jetzt sagen, na ja, gut, aus diesem tradierten Anspruchsdenken heraus glauben wir, in Karlsruhe mit leeren Koffern an- und mit vollen Koffern abreisen zu können. Ich kann Ihnen in diese Richtung auch deutlich sagen, die werden sehr schnell auch mit ganz leeren Koffern wieder nach Hause kommen, wenn sie diesen Versuch unternehmen, denn das ist nun wirklich etwas, das niemanden weiterbringt. Wenn man dieses Anspruchsdenken, ohne sich selbst anzustrengen, dort vorträgt, dann setzt das tatsächlich die Axt an die Grundfesten auch des Föderalismus in unserem Land, und das, denke ich, kann nicht das Ziel sein. Bremen wird immer auf die Solidarität anderer Bundesländer angewiesen sein, schon aufgrund seiner Größe, und ich denke, dies muss verinnerlicht werden. Über die politischen Auswirkungen wird an anderer Stelle zu diskutieren sein. Ich habe heute vermisst, dass wir diese Chance ergriffen hätten, hier zu einem positiven Aufbruch für Bremerhaven und Bremen zu kommen. – Vielen herzlichen Dank!
Das Thema ist ja nicht uninteressant. Herr Staatsrat, inwiefern ist Ihnen bekannt, ob es eine Praxis an Bremer Hochschulen gibt, regelmäßig möglicherweise auch Jahre zurückliegend
angefertigte Arbeiten einer Überprüfung in den Fachbereichen zu unterziehen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss der De––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
batte macht es Sinn, vielleicht noch einmal auf das eine oder andere, was hier gesagt worden ist, mit einigen Argumenten einzugehen. Es ist ja hier vermehrt, auch in dem Beitrag von Herrn Senator Loske, der Begriff der Glaubwürdigkeit genannt worden. Ich glaube in der Tat, dass wir schlecht beraten sind, wenn wir in diesem Prozess, der jetzt begonnen hat mit der Ethikkommission und mit verschiedenen Experten, die sich zu Wort melden und dort auch Vorschläge machen können, so wie Sie, Herr Kollege Dr. Güldner, vorgeschlagen haben, heute etwas festschreiben und etwas festzurren, was dann nicht mehr verändert werden darf.
Ich glaube, das ist genau etwas, das nicht glaubwürdig und nicht seriös ist, denn die Menschen erwarten von uns, auch in den nächsten Monaten wirklich in einer vernünftigen Art und Weise abzuwägen und die Konsequenzen und Schlussfolgerungen mit Bedacht zu ziehen, die sich für ein Energieversorgungskonzept für eine entwickelte Industrienation ergeben. Wir sind keine Bananenrepublik, aber auch gerade in der Energieversorgung nicht. Vieles hängt davon ab, ein großer Teil unseres Wohlstands. Energie ist ja nicht nur der Strom aus der Steckdose, sondern es gibt einen hohen Energieanteil an vielen Produkten, die hier hergestellt, die aber auch hier konsumiert werden, sowohl in der Metallverarbeitung als auch in der Kunststoffverarbeitung sind das sehr hohe Anteile an dem Wert der Produkte.
Dementsprechend kann es dramatische Auswirkungen für die Veränderungen haben. Ich glaube, das sollten wir ernst nehmen. Wir haben vor einigen Jahren ja auch ganz andere Diskussionen gehabt, auch mit Blick auf die Energieträger, die hier heute angesprochen worden sind. Erinnern Sie sich an die Diskussion über Versorgungssicherheit, die wir vor einigen Jahren am Beispiel der Ukraine geführt haben! Auch solche Dinge müssen bedacht werden, wenn man zu einem gesellschaftlich tragfähigen Konsens kommen will. Deshalb haben wir als Liberale heute auch gesagt, wir machen Ihnen einmal einen konkreten Vorschlag, in dem wir uns unserer Meinung nach darauf verständigen können, dass das ohne Frage notwendig ist. Gleichwohl erfordert aber auch eine solche Konzeption, die Überarbeitung eines energiepolitischen Konzepts einer Regierung, mehr Sorgfalt und kann sich nicht in Schnellschüssen ergehen.
Deshalb lege ich großen Wert darauf, dass wir dies heute auch nicht tun.
Lieber Herr Güldner, das will ich auch noch einmal sagen: Wir sollten bei aller Emotion, die in uns oder in manchen von uns bei diesem Thema steckt, doch im Blick behalten, welche Wortwahl wir hier treffen. Ich fand die Bemerkung, in der Sie einen Vergleich zwischen einem Kernkraftwerk und einem Ikearegal
gezogen haben, nicht passend und der Situation auch nicht angemessen. Genauso – –.
Lieber Herr Güldner, ich glaube, dass eines damit doch sehr deutlich wird, dass Sie die Finger nicht davon lassen können, solche Dinge hier polemisierend zu verwenden
und Ihnen das Leid der Menschen dabei eigentlich völlig egal ist. Das, finde ich, geht so nicht! Das ist etwas, das wir uns in dieser Debatte abgewöhnen müssen, sonst wird Glaubwürdigkeit darunter noch erheblich mehr leiden, als wir uns heute vorstellen können.
Nein, lieber Herr Güldner, so funktioniert das nicht.
Ich will auch noch einmal mit einem Ammenmärchen, das hier vermehrt vorgetragen worden ist, aufräumen. Wir haben vor dem Moratorium ungefähr 3 500 Megawattstunden täglich exportiert. Heute sagt der Präsident der Bundesnetzagentur, also nicht jemand, der irgendwie in meiner Partei irgendeine Rolle spielt, sondern jemand, der unabhängig Verantwortung trägt, dass wir im Augenblick im Schnitt täglich 2 500 Megawattstunden importieren
mit den Restriktionen, die hier geschildert worden sind. Es bleibt also nicht ohne Konsequenz, es ist nicht einfach alles gleich geblieben. Das muss man hier zur Kenntnis nehmen, Frau Kollegin Schaefer.
Dementsprechend muss auch klar sein, dass eine Diskussion, die am Ende in einem Konsens enden kann, die aber auch vernünftig, wirtschaftpolitisch und ethisch vertretbar sein muss, diese Fakten auch zur Kenntnis nehmen muss.
Ich glaube, mit Geschrei kommen wir da wirklich nicht weiter, lieber Herr Güldner!
Ich glaube, dass auch die Partei der Grünen – das ist ja hier schon angesprochen worden – nicht einmal in der Lage war, bei ihrem Energiekonsens in irgendeiner Form weitere Sicherheitsauflagen festzuschreiben, wovon Sie heute auch nichts mehr wissen wollen. Das können wir auf dem Niveau beliebig lang weiterdiskutieren. Ich glaube nicht, dass das sehr viel weiterführend ist.
Am Ende, lieber Herr Güldner, muss doch stehen, dass wir miteinander und auch vernünftig vertretbar, aber dann auch argumentierbar, den Menschen gegenüber stehen können, und nicht heute sagen, jetzt muss aber ein Schnellschuss gemacht werden. Warum sollte man sich denn – und das ist natürlich etwas, das uns beschäftigt hat – jetzt nicht in einer vernünftigen Debatte die Zeit dieses Moratoriums auch nehmen,
um tatsächlich diese Diskussion und die Ergebnisse der Experten abzuwarten? Ich halte das für geboten, und ich glaube, dass das die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse erheblich stärken kann. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitteilung des Senats auf die Anfrage der LINKEN liefert ja durchaus eine ganze Menge Zahlen, vieles davon ist aber auch im Grunde vorher schon bekannt gewesen. So furchtbar viel Neues ist aus meiner Sicht nicht dabei herausgekommen. Sie nutzen ja aber jetzt die Gelegenheit, eine Diskussion darüber zu führen, ob man Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante möglicherweise anders organisatorisch und von der Finanzierung her einbinden kann, und zwar in der Weise, und das war der Vorschlag, der soeben vorgetragen worden ist, dass der Effekt, dass kein Arbeitslosengeld II dann in dem Umfang mehr bezahlt werden muss, während der Betroffene in dem Zeitraum an einer Maßnahme teilnimmt, dann auch für die Kommunen hilfreich sein kann.
Ich glaube, dass ein Punkt hier sehr viel wesentlicher ist, und, Frau Schön, Sie haben es sich wieder einmal nicht nehmen lassen zu sagen, die Bundesregierung ist schuld, dass da so wenig gemacht werden kann. Ich glaube, das ist genau das falsche Denken. Es ist so, dass bundesweit diese Mittel in diesem Titel gekürzt worden sind, und in vielen Regionen war das auch richtig so. Es ist ja eher so, dass Bremen leider in den vergangenen Jahren seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und deshalb die Arbeitsmarktentwicklung hier, anders als im Bund, eben nicht diesen enorm positiven Trend zu verzeichnen hatte, der in einem Land wie Baden-Württemberg zum Beispiel mittlerweile nahe an die Vollbeschäftigung geführt hat. Genau deshalb muss man sich erst einmal fragen, was man denn selbst vielleicht falsch gemacht hat.
Ich persönlich habe in der Vergangenheit eigentlich nie besonders viel davon gehalten, hier den Schwarzen Peter an die Bundesebene zu geben. Das Land Bremen hat, und das haben Sie ja auch eingeräumt, Frau Schön, mehr als genug Geld für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren auch zur Verfügung gehabt. Die Wahrheit ist, dass sie vieles von dem, was Europa in den letzten Jahren an Hilfen gewährt hat, für sehr teure und ineffektive Maßnahmen ausgegeben haben, und dazu zählen auch viele dieser Jobs, die Sie hier angeboten haben.
Wenn es nämlich tatsächlich so wäre, liebe Frau Schön, dass es für Sie eine Frage der Würde ist, dann müsste man in Maßnahmen investieren, die Menschen aus dem Hilfebezug herausbringen, und nicht in Dinge investieren, die geradezu darauf angelegt sind, Menschen auf Dauer im Hilfebezug zu belassen, wir haben das hier mehrfach schon diskutiert.
Dieses Thema können wir auch noch gern diskutieren, aber, ich glaube, dann führen wir noch einmal die gesamte der Debatte der letzten vier Jahre.
Genau! Bei Gelegenheit können wir auch gern noch einmal darüber reden, aber jedenfalls halte ich es für sehr wesentlich, dass auch klar wird, diese Maßnahme, die Sie hier forcieren wollen, sind weitaus teurer als jeder Ein-Euro-Job, und das haben wir in der Diskussion mit den Trägern auch noch einmal deutlich erörtert. Dann müssen Sie mir einmal erklären, was an dem Ein-Euro-Job schlechter sein soll, wenn es darum geht – wofür ich sehr bin –, dass Menschen sich im Rahmen einer Tätigkeit die Möglichkeit schaffen, wieder zu arbeiten, um den Einstieg in eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder zu finden. Das ist übrigens das originäre Ziel dieser Übung,
wenn Sie nicht das Ziel haben, dass Menschen auf Dauer in diesen Maßnahmen bleiben sollen. Dann, muss ich sagen, finde ich diese Diskussion eigentlich nicht besonders förderlich, zumal wir übergelagert ja ohnehin die Frage haben, wie wirksam denn diese Maßnahmen unter dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt sind, und darauf muss es gerichtet sein, da müssen die Anstrengungen konzentriert sein, das ist unser klares Petitum, nicht auf die Frage, wie man noch mehr Langzeitarbeitslosigkeit mit staatlicher Begleitmusik weiter verfestigen kann, was in den letzten Jahren leider, und das ist zu beklagen, hier geschehen ist.
Deshalb werden wir auch diesen Antrag ablehnen, weil wir glauben, dass es erst einmal einer Aufgaben- und einer Maßnahmenkritik bedarf, sich einmal zu überlegen, welches Instrument denn eigentlich wirksam sein kann. Sich hier eines der teuersten Instrumente auszusuchen und damit einen Großteil der Mittel zu verausgaben, die zur Verfügung stehen, und sich dann anschließend beim Bund zu beschweren, dass Sie kein Geld haben, liebe Frau Schön, so einfach darf man es sich nicht machen.
Zu Frau Ziegert ist zu sagen, Sie haben es ja fast so dargestellt, als würden diejenigen, die in diesen Maßnahmen arbeiten, sich ihre Tätigkeit selbst finanzieren. Wenn das so wäre, wäre ich sehr zufrieden, nur dann bräuchte man den Staat in dem Spiel nicht, dann könnten die Sozialunternehmen, die Akteure, die hier am Standort vertreten sind, das ja auch selbst organisieren. Ich glaube, wir sind da in der Bewertung auch nicht weit auseinander, nur dass nicht jemand, der das hier mit anhört, glaubt, das würde tat
sächlich so sein. Man könnte das missverstehen, und Sie wissen eigentlich auch besser, dass es nicht so ist. Insofern, glaube ich, sind wir da in der Bewertung auch nicht sehr weit auseinander.
Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn wir in der nächsten Wahlperiode, möglicherweise auch in einer anderen politischen Konstellation hier im Haus, tatsächlich einmal einen neuen Aufschlag mit Blick auf eine stärkere Integration von langzeitarbeitslosen Menschen auch gerade in den ersten Arbeitsmarkt versuchen würden. Das muss das Ziel sein, und wir Liberale werden uns daran sehr gern beteiligen, wie wir das mit vielen Vorschlägen in dieser Wahlperiode übrigens auch sehr konkret gemacht haben. Wir können auch gern noch einmal über das Thema Mindestlohn reden, gern auch stundenlang, aber, ich glaube, das ist hier sehr ausführlich gemacht worden.
Auf der anderen Seite muss auch klar sein, wir werden eine Neustrukturierung auch dieser Maßnahmen bekommen, das wird möglicherweise anders sein, darüber ist auf der Bundesebene im Augenblick viel Diskussion, wie man das unter der Maßgabe voranbringen kann, die ich soeben beschrieben habe. Das ist zu begrüßen, in die Richtung werden wir als Bremer Liberale auch gern weiterarbeiten. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Staatsrat Schuster, ich finde es schon bemerkenswert, dass in der Debatte jetzt deutlich geworden ist, dass es doch offensichtlich substanzielle Unterschiede gibt in der Auffassung, wie Arbeitsmarktpolitik betrieben werden soll, zwischen den beiden Koalitionären und dem, was Sie jetzt vorgetragen haben. Frau Schön hat hier relativ unverhohlen gesagt, das ist im Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung, und das ist dann auch schon einmal etwas. Sie haben soeben gesagt, Sie wollen das eigentlich gerade nicht, sondern Sie sind eher bei dem Ziel, das ich durchaus teile, dass es Ziel sein muss, dass diese Menschen auch mittelfristig, vielleicht langfristig wieder Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt finden. Darum muss es gehen. Das finde ich schon einmal bemerkenswert.
Dann hier aber zu sagen, Arbeitsplätze können wir damit auch nicht schaffen, das hat noch niemand behauptet, das würde ich auch in meinen kühnsten Träumen nicht erwarten, aber man muss doch zur Kenntnis nehmen, dass die Erfolge bei der Entwicklung des Arbeitsmarkts doch hier sehr dem Bundestrend hinterherhinken in diesem Land. Ich habe angesichts der Zahlen, die Sie auch kennen, das Gefühl, dass wir über das Jahr mehrere Tausend Stellen haben, die nicht oder nicht unmittelbar besetzt werden können, offene Stellen im ersten Arbeitsmarkt, dass dort doch ganz offensichtlich genau dieser Ansatz von Förde––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
rung zum Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt hier noch nicht richtig funktioniert, und ich glaube, das ist etwas, das sich schon zu kritisieren lohnt.
Da finde ich ehrlicher, was Frau Schön gesagt hat, die nämlich sagt, das ist gar nicht unser Ziel, wir wollen ja, dass die Leute möglichst auf Dauer darin bleiben. Da bitte ich schon noch einmal um eine Klarstellung. Was ist denn die Meinung des Senats? Es würde mich einmal interessieren, wie Sie das so sehen. Im Übrigen dürfen Sie einmal davon ausgehen – das ist auch an vielen Stellen schon erwiesen –, dass man, wenn man vernünftige Rahmenbedingungen für das Wirtschaften an einem Standort schafft, dann auch noch mehr Arbeitsplätze schaffen kann und das gerade auch Menschen hilft, die vielleicht nicht an der oberen Grenze der Qualifikationsskala angelangt sind. Dementsprechend halte ich es schon für sehr zentral, dass Sie diese Fragen vielleicht auch einmal für sich und für den Senat hier beantworten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen heute zwei Anträge, einer der Koalition, einer der Fraktion DIE LINKE, vor, die auf einen Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben zielen. In der Tat glaube ich, ich habe das hier auch schon mehrfach ausgeführt, die FDP in diesem Haus ist der Meinung, dass dies kein adäquates Mittel zur Behebung der von Ihnen genannten Probleme ist.
Ich will hier auch ausdrücklich sagen, uns geht es hierbei auch mit Ihnen gemeinsam darum, dass auch wir wollen, dass Menschen für ehrliche und vernünftige Arbeit einen vernünftigen Lohn bekommen. Das steht, denke ich, für alle Mitglieder dieses Hauses außer Frage. Die Frage ist sicherlich nur, ob das, was Sie hier vorschlagen, geeignet sein kann.
Ich will einmal versuchen, mit einigen Argumenten aufzuräumen, die Sie in Ihrem Antrag vorgebracht haben! Erstes Argument: Mindestlöhne verhindern Aufstockung. 80 Prozent der Aufstocker arbeiten in Teilzeit. Dementsprechend verdienen sie natürlich auch nur einen Teil des Lohns, den andere Personen als Erwerbseinkommen erzielen. Mit mehreren Kindern wird man auch bei 8,50 Euro, die Sie vorschlagen, zum Aufstocker. 57 Prozent der westdeutschen Aufstocker mit Kindern verdienen bereits heute mehr als 7,50 Euro, also den Satz, den Sie heute als ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Mindestlohn angesetzt haben. 18 Prozent verdienen sogar mehr als die 10 Euro, die die Fraktion DIE LINKE hier vorschlägt. Mindestlöhne vernichten gering qualifizierte Arbeitsplätze und führen damit auch zu mehr Arbeitslosigkeit. Das habe ich hier schon mehrfach belegt, und das kann auch an verschiedenen Branchenbeispielen deutlich gemacht werden.
Viele Aufstocker wollen nicht mehr als Teilzeit arbeiten aus Gründen der Kindererziehung, der Zuverdienstgrenzen, aus gesundheitlichen Gründen oder Gründen der persönlichen Lebensführung. Aufstocker sind sowieso teilweise schon Personen, die schwer zu vermitteln sind. Sie machen es ihnen hiermit noch ein Stück schwerer, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden.
Zweites Argument: Arbeitgeber beuten den Staat aus, wenn sie weniger als 8,50 Euro zahlen. Da sei Ihnen nur gesagt, jeder Arbeitgeber kann nur das bezahlen, was er auch erwirtschaftet. Insofern gilt das natürlich auch für den Bereich der öffentlichen Beschaffung. Deshalb muss man auch hier sehen, ob das dann am Ende tatsächlich auf der Kostenseite tragbar ist, was hier produziert wird, gerade wenn es um sehr einfache Tätigkeiten geht.
Dann Ihr drittes Argument: Mindestlöhne helfen Frauen. Gerade Frauen wollen an vielen Stellen lieber in Teilzeit arbeiten. Wir haben eine hohe Nachfrage in diesem Bereich, weil sie sich eben oft von sich aus dazu entscheiden, und Mindestlöhne zerstören gerade bekanntermaßen auch viele Arbeitsplätze von Frauen.
Kinderbetreuung und bessere Zuverdienstmöglichkeiten würden Frauen mehr helfen als die Mindestlohnpolitik, die Sie uns hier vorschlagen.
Viertes Argument: Mindestlöhne stärken den Wettbewerb und erhöhen die Kaufkraft. Davor kann man nur warnen! Staatliche Eingriffe in die Preisfindung sind das Gegenteil von Wettbewerb. Mindestlöhne sind etwas, was man sicherlich auf Basis der Tarifpartner vereinbaren kann. Das ist dann aber auch etwas, was sozusagen der Branche auch angemessen sein muss. Wenn der Staat diese global festlegt, halten wir das für falsch, zumal es sich hier ja über eine ganz große Bandbreite von unterschiedlichen Gewerken und Produkten erstrecken würde, so wie Sie es vorhaben.
Lieber Herr Tschöpe, es ist ja in Ihren Ausführungen deutlich geworden, dass der Spagat auch Ihnen
im Grunde nicht gelingt, darzustellen, dass die 8,50 Euro nun unbedingt geboten sind und – natürlich auch mit Blick auf einen Wahltermin – nun dringend jetzt beschlossen werden müssen, dass aber die 10 Euro, die die Fraktion DIE LINKE hier vorschlägt, genau das Gegenteil sind, nämlich falsch und völlig unverantwortlich. Diesen Spagat bekommen Sie nicht dargestellt und gemeistert. Mich hat das nicht überzeugt. Ich glaube, der Weg ist der falsche, nicht die Frage der Höhe.
Das, was hier stattfindet, ist genau die Preistreiberei, vor der ich gewarnt habe, als dieser Passus einmal in das Vergaberecht aufgenommen worden ist. Sie werden vor jeder anstehenden Wahl wieder eine Diskussion darüber führen. Beim nächsten Mal sind Sie vielleicht bei 10 Euro und die Linkspartei bei 15 Euro und so weiter. Das werden Sie in den nächsten Jahren hier erleben. Wir als Liberale sind der Meinung, dass dieser Weg falsch ist, Gehalts- und Tarifverhandlungen gehören nicht ins Parlament und nicht in dieser Form ins Gesetz. Deshalb werden wir die beiden Anträge ablehnen. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Tschöpe, dies bedarf natürlich Erwiderungen! Ich glaube, der Tonfall und die Art und Weise, wie Sie hier soeben vor dieses Haus getreten sind,
haben schon sehr deutlich gemacht, wie weit es um Ihren Respekt, um die Auseinandersetzung in diesem ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Haus bestellt ist und wie Ihr Menschenbild ist. Ich glaube, anstatt hier den Klassenkampf zu proben und sich als Held der Arbeiterbewegung aufzuspielen, würde es Ihnen gut zu Gesicht stehen, einmal ins Land zu schauen und sich einmal mit denjenigen auseinanderzusetzen, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, weil ihre Produktivität nicht ausreicht. Da sagen Sie, die können dann ja irgendwo in irgendeiner Beschäftigungsmaßnahme verweilen. Das ist nicht dasselbe. Das Ergebnis Ihrer Politik ist, dass Sie gesagt haben, dort sind die Guten, und das Schlechte kommt dann irgendwo in dem anderen Bereich. Nein, ich finde, so wie Sie hier aufgetreten sind, geht es nicht, lieber Herr Tschöpe.
Die Argumente, die hier hervorgebracht worden sind, sowohl vom Kollegen Nestler als auch von mir, spielen eine Rolle, weil dieses Land nicht unendlich viel Geld hat, und es auch nicht notwendig ist, diesen Mindestlohn hier festzuschreiben. Es geht in der Tat darum, sachgerecht und haushaltsgerecht zu arbeiten, und deutlich zu machen, dass es uns natürlich auch darum geht, dass Menschen, die fleißig arbeiten, auch vom Erwirtschafteten leben können.
Die Rahmenbedingungen sind nur nicht für alle so in einer Marktwirtschaft, die wir doch haben. Ich hoffe, dass die SPD sich davon nicht inzwischen verabschiedet hat.
Ja, aber es ist trotz allem noch eine Marktwirtschaft und keine Staatswirtschaft! Es ist schon richtig, dass Sie sich vielleicht auch noch einmal verinnerlichen, dass es doch ein elementarer Unterschied ist, ob Sie hier in einem Gesetz etwas festschreiben wollen, was sich Bremen erstens vermutlich nicht so ohne Weiteres leisten kann, was zweitens auch niemandem hilft, weil Sie zum Teil Menschen aus dem Arbeitsmarkt damit herausdrängen, und drittens auch nur zu Verlagerungseffekten führt.
Was wird denn passieren? Derjenige, der im öffentlichen Bereich einen Auftrag erledigt, wird dafür einen höheren Lohn bekommen, weil der Arbeitgeber es nachweisen muss, wenn er für Bremen arbeitet. So weit, so schön! Das führt aber doch erst einmal dazu, dass er im Vergleich zu seinem Kollegen, der nicht
für Bremen arbeitet, der vielleicht in einem privaten Haushalt arbeitet, erst einmal ungleich bezahlt wird. Also: kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Ist das denn fair? Ich weiß es nicht!
Im Endeffekt kann es sogar dazu führen, dass Sie dort Ausweichtatbestände haben. Wie das genau funktioniert, will ich hier gar nicht ausmalen, aber dass Sie mit dieser Lösung einen Beitrag zu Gerechtigkeit oder zu mehr Arbeit und Beschäftigung leisten, das glauben nur Sie allein, das glaubt niemand sonst in diesem Land!
Dementsprechend, lieber Herr Tschöpe, glaube ich, wäre es etwas vernünftiger, wenn Sie auch einmal ein bisschen Maß und Mitte hier erkennen lassen würden. Dieser Beitrag, den Sie hier geleistet haben, ist vielleicht ein Beitrag zu einer Wahlkampfrede gewesen, hilft aber diesem Land in seinen strukturellen Problemen und den Menschen – und das unterstelle ich Ihnen ja, für die Sie Gutes wollen, für die ich auch Gutes will – doch kein Stück weiter. Es führt nur zu Verzerrungen in einem ohnehin sehr komplizierten Wirtschaftsleben. Es führt nur dazu, dass Bremen an der falschen Stelle wieder zusätzlich mit Kosten belastet wird.
Schaffen Sie Erleichterung dafür, dass mehr Menschen auch mit geringer Qualifikation wieder einen Job im ersten Arbeitsmarkt finden können! Die Vorschläge dafür haben wir hier mehrfach diskutiert. Damit hätten Sie diesen Menschen geholfen. Mit dieser Politik werden Sie sich zum Opfer derjenigen machen, die dort ganz links außen sitzen, weil die Sie treiben werden. Die werden Sie vor jeder Wahl wieder treiben, und es wird jedes Mal der Steuerzahler bezahlen. Das will ich Ihnen in aller Klarheit sagen. Ich glaube, diese ernsthaften Argumente gehören hier auch ernsthaft diskutiert, aber nicht so, wie Sie es gemacht haben.
Herr Dr. Güldner, wenn Sie mir bei meinem ersten Redebeitrag zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass ein großer Teil der Aufstocker durch das, was Sie vorschlagen, doch überhaupt nicht aus der Situation herauskommt, weil das Problem ein anderes ist. Deshalb biete ich Ihnen an, dass wir dies durchaus auch gern einmal in aller Sorgfalt in Ruhe diskutieren. Wir werden feststellen, dass das, was Sie hier vorschlagen, den wenigsten wirklich aus ihrer Lage hilft. Dabei bleibe ich, und dementsprechend bleiben wir auch bei unserer ablehnenden Haltung
zu dem, was Sie hier beantragt haben. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schön, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ich will noch ein paar Worte zu Ihrem Auftritt hier eben verlieren! Ich muss schon sagen, für die Politik einer Partei wie die der Grünen, die doch eher dafür steht, sich sehr abstrakt an dem Wohl derjenigen, die dann doch eher höhere Einkommen haben, zu orientieren, fand ich Ihre Vorwürfe hier doch einigermaßen dreist.
Schauen Sie sich das doch einmal an, was Sie hier darbieten!
Das kann doch einem normal arbeitenden Arbeitnehmer überhaupt nicht mehr zugemutet werden, das hier nachzuvollziehen, was Sie hier an Anträgen einbringen!
Lieber Herr Güldner, statt hier herumzuschreien, wollen wir uns doch vielleicht wieder mit dem Thema beschäftigen,
statt die Diskussion über die Frage, ist es denn – –.
Vielen Dank, Herr Präsident!
Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, wenn eine Politik sich darauf konzentriert, dass immer mehr Menschen dann vollständig alimentiert werden müssen, voll
ständig in den Leistungsbezug kommen müssen. Wir finden es richtig, dass es auch Menschen gibt, die die Unterstützung bekommen, um eben einer Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt nachgehen zu können.
Deshalb haben wir – und das ist das, was ich vorhin hier deutlich gemacht habe – uns dafür ausgesprochen, dass es in Deutschland ein Mindesteinkommen in dem Modell des Bürgergeldes gibt. Das haben wir hier mehrfach diskutiert.
Wir haben uns mehrfach hier dafür ausgesprochen, liebe Frau Schön, dass wir uns mehr bei der Qualifizierung von Personen mit Beschäftigungshemmnissen und langer Arbeitslosigkeit engagieren, um sie in die Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Ihre Politik führt dazu, dass immer mehr Menschen in Alimentierungsmaßnahmen des Staates verbleiben. Das ist in den letzten Jahren unter grüner Mitregierung hier nicht besser, sondern schlimmer geworden.
Das gilt es hier an dieser Stelle auch zu kritisieren.
Im Übrigen haben wir Vorschläge gemacht zu einem Ausstieg aus diesem leidigen Übergangssystem zwischen Schule und Berufsbildung. Auch das würde vielen Menschen helfen, tatsächlich ihren Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Nur, um drei Vorschläge auch konkret zu benennen, wo wir uns den Einstieg wünschen würden!
Lieber Herr Tschöpe, ich kann es Ihnen nicht ersparen, nachdem sich die Kollegen von den Grünen – –.
Ja, Sie haben das Thema angesprochen, dass Arbeit auch einen Beitrag zur Würde des Menschen leistet, natürlich! Genau deshalb wollen wir auch, dass möglichst viele Menschen am Arbeitsleben teilnehmen können,