Protocol of the Session on June 17, 2010

Ich eröffne die 70. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine elfte Klasse der Höheren Handelsschule des Schulzentrums Bördestraße.

Herzlich willkommen!

(Beifall)

Gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgenden Eingang bekannt:

Anstrengung zur Bekämpfung des Drogenproblems intensivieren, Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU vom 16. Juni 2010, Drucksache 17/1355.

Gemäß Paragraf 21 Satz 2 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit dieses Antrags herbeiführen.

Wer einer dringlichen Behandlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit dem Tagesordnungspunkt 24, Drogenabhängigkeit und Drogenkriminalität, zu verbinden.

Ich höre von Ihrer Seite keinen Widerspruch, dann können wir so verfahren.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Kollegin Frau Kummer ganz herzlich die Glückwünsche dieses Hauses zum Geburtstag aussprechen. – Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Schön, dass Sie heute bei uns sind!

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Zweites Hochschulreformgesetz

Mitteilung des Senats vom 16. März 2010 (Drucksache 17/1222) 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 21. April 2010

(Neufassung der Drucksache 17/1259 vom 20. April 2010) (Drucksache 17/1271)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 20. April 2010

(Drucksache 17/1266)

Wir verbinden hiermit:

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung zum Zweiten Hochschulreformgesetz

vom 27. Mai 2010 (Drucksache 17/1309) 2. Lesung

D a z u

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vom 14. Juni 2010

(Drucksachen 17/1333 bis 17/1338)

u n d

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juni 2010

(Drucksache 17/1342)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 15. Juni 2010

(Drucksache 17/1347)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 15. Juni 2010

(Drucksache 17/1349)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 65. Sitzung am 21. April 2010 in erster Lesung beschlossen und diesen sowie die Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1309 seinen Bericht dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Als erste Rednerin hat die Berichterstatterin, Frau Schön, das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier zunächst als Berichterstatterin des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung Bericht erstatten. Die Bürgerschaft hat im April das Zweite Hochschulreformgesetz in erster Lesung beschlossen und gemeinsam mit den Änderungsanträgen von CDU und FDP zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung überwiesen.

Der Ausschuss hat sich bereits vor der formellen Überweisung am 14. April eingehend mit dem Gesetzentwurf befasst. In diesem Rahmen hatten die Rektorate und die Studierendenvertreter der Universität und der Hochschulen umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme. Des Weiteren hatten die Konferenz der Frauenbeauftragten an den Hochschulen sowie der Landesbehindertenbeauftragte Gelegenheit zur Stellungsnahme. Auch in verschiedenen Sitzungen davor hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft über das Gesetzgebungsverfahren informiert. In der Ausschusssitzung nach der Überweisung durch die Bürgerschaft wurden die überwiesenen Anträge der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Änderungsantrag der Ausschussmitglieder von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beraten, die direkt in den Ausschuss eingebracht wurden.

Beratungsgrundlage war ebenfalls ein Schreiben der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, mit dem dem Ausschuss eine überarbeitete Fassung des Gesetzes zugeleitet wurde, welches die rechtsförmliche Prüfung enthielt. Diese Fassung wurde zur Beratungsgrundlage genommen. Anträge der Fraktion DIE LINKE lagen nicht vor.

Die Beratungen wurden in der Sitzung am 12. Mai abgeschlossen. Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP abzulehnen und dem Antrag der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Damit enthält die nun hier in der Bürgerschaft vorliegende Fassung für die zweite Lesung mehrere Änderungen. Ich will exemplarisch nur einige nennen. Es geht um weitere Erleichterung bei der Anerkennung andernorts erbrachter Prüfungsleistungen, es gibt weitere Erleichterungen beim Hochschulzugang beruflich Qualifizierter, und es wird ein einheitliches Studienguthaben für alle Studierenden bis zu 14 Semestern geben.

Der Ausschuss hat auch mehrheitlich beschlossen, den vorliegenden Bericht aufgrund des engen Zeitrahmens im Umlaufverfahren zu beschließen, und der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung empfiehlt nunmehr mehrheitlich der Bürgerschaft, den Bericht des Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen, der in der Anlage 2 beigefügten Fassung des Zweiten Hochschulreformgesetzes zuzustimmen und die Änderungsanträge von der CDU und der FDP abzulehnen.

Abschließend möchte ich sagen, ich bin froh, dass wir nun nach einem längeren Beratungsprozess heute das Zweite Hochschulreformgesetz verabschieden werden. Es ist ein Artikelgesetz von 14 hochschulrelevanten Gesetzen, die jetzt hier Änderungen erfahren. Außerdem möchte ich dem Ressort für Bildung und Wissenschaft und der Bürgerschaftskanzlei für die konstruktive Zusammenarbeit danken und insbesondere Frau Richter im Wissenschaftsressort und Herrn Dr. Berger in der Bürgerschaftskanzlei, die wohl die meiste Arbeit damit hatten. Dafür herzlichen Dank!