Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Profil-B-Klasse der Wilhelm-Wagenfeld-Schule aus Bremen, eine Gruppe der Erwachsenenschule Bremen und eine Gruppe der Arbeiterwohlfahrt, und zwar der Altenpflegeschule Bremerhaven und der Nähstube Bremerhaven.
Meine Damen und Herren, seien Sie heute Morgen herzlich willkommen im Haus der Bremischen Bürgerschaft!
1. Reform der Jobcenter darf nicht scheitern, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 18. März 2009, Drucksache 17/737.
Gemäß Paragraf 21 Satz 2 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit dieses Antrags herbeiführen.
Wer mit einer dringlichen Behandlung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag am Schluss der Tagesordnung aufzurufen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. – Dann können wir so verfahren.
2. Verkehrsinfrastruktur in der Region sichern – Gemeinderat Lilienthal muss Blockade gegen die Linie 4 aufgeben, Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 18. März 2009, Drucksache 17/738.
Auch hier schlage ich Ihnen eine Behandlung am Schluss der Tagesordnung vor. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Mittlerweile ist vereinbart worden, nach der Aktuellen Stunde heute den Tagesordnungspunkt außerhalb der Tagesordnung, „Kein neuer Parteienstreit: Bildungskonsens unverzüglich unterschreiben“, Drucksache 17/735, aufzurufen.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 17 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Röwekamp und der Fraktion der CDU.
Erstens: Für welche Fremdsprachen besteht an Schulen im Lande Bremen die Möglichkeit, sogenannten muttersprachlichen Unterricht zu belegen, und wie werden diese Angebote angenommen?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat dieses Angebot unter dem Aspekt des Erwerbs der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Integration und der damit verknüpften Bemühungen um eine möglichst frühe Sprachförderung?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, stattdessen das Fremdsprachenangebot an Schulen im Lande Bremen zu stärken und/oder auszubauen?
Zu Frage 1: Im Land Bremen wird seit vielen Jahren ein breites Angebot zur Förderung der Herkunftssprachen vorgehalten. Herkunftssprachen werden in Bremen als zweite Fremdsprache sowie über muttersprachliche Angebote realisiert. Die Angebote für den muttersprachlichen Unterricht werden über Lehrkräfte der Senatorin für Bildung und Wissenschaft oder in der Verantwortung der jeweiligen Konsulate durchgeführt. Zurzeit gibt es Angebote für folgende Herkunftssprachen: Türkisch, Polnisch, Kurdisch, Portugiesisch, Italienisch, Persisch, Griechisch und Chinesisch. Die bestehenden Angebote für den muttersprachlichen Unterricht werden gut angenommen und können die Nachfrage befriedigen.
Zu Frage 2: Über die besondere Bedeutung der deutschen Sprache als Unterrichts- und Verkehrsprache besteht Einigkeit. Alle Kinder, die Defizite in der deutschen Sprache aufweisen, sollen die Förderung erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme an Unterricht und Bildung ermöglicht. Die aktuellen Anstrengungen des Senats im Bereich der vorschulischen Sprachförderung belegen dies nachdrücklich. Das sichere Beherrschen der deutschen Sprache stellt den Schlüssel für einen erfolgreichen Schulbesuch dar. Bremen versteht dies als Aufgabe aller
Lehrerinnen und Lehrer und aller Fächer. In allen Schulformen und auf allen Schulstufen werden sprachunterstützende Maßnahmen durchgeführt. Der Senat ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in die Vermittlung des Deutschen einbezogen werden müssen und hält daher entsprechende Angebote vor. Zu Frage 3: Für den Senat steht das Fremdsprachenangebot an bremischen Schulen nicht in Opposition zur Sicherung herkunftssprachlichen Unterrichts; allerdings muss dieser eine qualifizierte Mehrsprachigkeit unterstützen. Herkunftssprachen als zweite Fremdsprachen sind Element der Diversifizierung des Gesamtangebots. Bezogen auf weitere Sprachen geben künftig die Wahlpflichtbereiche von Oberschule und Gymnasium die Möglichkeit, auch sogenannte kleine Sprachen wie Italienisch oder Niederländisch oder auch asiatische Sprachen anzubieten. Der Senat ist außerdem der Auffassung, dass dem didaktischen Prinzip der Bilingualität hohe Bedeutung zukommt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Bei der Aufzählung der Fächer des muttersprachlichen Unterrichts ist mir aufgefallen, dass dort überhaupt keine Sprachen des slawischen Sprachraums vorkommen, Russisch zum Beispiel. Gibt es dafür keinen Bedarf, oder gibt es von Ihrer Seite keine Möglichkeit, ein Angebot zu machen?
Offensichtlich keine Nachfrage, sonst hätten wir das auch dabei! Ich kann jetzt aber nicht im Einzelnen sagen, ob es schon einmal eine Nachfrage gegeben hat. Wir haben es als zweite Fremdsprache, da ist es ja dabei.
Frau Senatorin, haben Sie die Möglichkeit – das vorzulesen ist vielleicht etwas umständlich –, uns schriftlich nachzureichen, in welchen Fächern von Ihrer Seite Unterricht angeboten wird und in welchen Fächern durch Konsulate Unterricht sichergestellt wird?
Ich habe das in Vorbereitung dieser Anfrage auflisten lassen, das kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen.
Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Keine Werbung für Babynahrung an Bremer Kliniken“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Frau Arnold-Cramer, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Welchen Beitrag leistet nach Einschätzung des Senats der „Runde Tisch Stillen“ zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Stillen?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die Praxis an den Kliniken im Land Bremen, keine Proben für Babynahrung an die Mütter zu verteilen?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Werbung für Babynahrung in den Kliniken des Landes Bremen vollständig, beispielsweise auch an den Fassaden, zu unterbinden, wie es der „Runde Tisch Stillen“ fordert?
Zu Frage 1: Der im Frühjahr 2008 eingerichtete „Runde Tisch Stillen“ unter der Federführung des Gesundheitsressorts entwickelt Maßnahmen unter Beteiligung von Kassen, Verbänden, Kliniken und Wissenschaft, um zunächst über eine gezielte und flächendeckende Ansprache der professionell Tätigen alle potenziell interessierten Frauen und werdenden Eltern zu erreichen. Er soll des Weiteren öffentlichkeitswirksame Konzepte zur Förderung des Stillens erarbeiten. Am 14. März 2009 fand dazu ein Workshop im Klinikum Links der Weser statt.
Zu Frage 2: Das Anbieten von Proben für Babynahrung steht im Widerspruch zum Stillgedanken. Trotz Anfragen von Müttern sollen keine Proben in Geburtskliniken zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht der gelebten Praxis an den Kliniken im Land Bremen. Allerdings werden einzelne Pflegeprodukte an Familien aus sozial benachteiligten Verhältnissen ausgegeben. Dies stellt häufig eine Hilfe dar und behindert das Stillen nicht.