Auf der Besuchertribüne begrüße ich heute recht herzlich eine 9. Klasse der katholischen Edith-SteinSchule aus Bremerhaven, mehrere Klassen der Humboldt-Schule aus Bremerhaven, eine 10. Klasse der Pestalozzischule, eine 10. Klasse der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen, eine Gruppe vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter und eine Gruppe Senioren von der Volkshochschule. Meine Damen und Herren, seien Sie alle ganz herzlich willkommen heute Morgen!
Arbeitsplätze bei Karstadt erhalten, Insolvenz verhindern, Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 27. Mai 2009, Drucksache 17/804.
Gemäß Paragraf 21 Satz 2 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, bei dem Punkt außerhalb der Tagesordnung, es handelt sich hierbei um das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, auch die zweite Lesung vorzunehmen und den Punkt ohne Debatte zu behandeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Dann frage ich Sie, ob Sie mit diesen interfraktionellen Absprachen einverstanden sind. Ich bitte um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 15 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „InfluenzaPandemie – Vorsorge in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie schnell und auf welche Weise kann die Bevölkerung im Land Bremen im Ernstfall mit antiviralen Arzneimitteln und einem Impfstoff versorgt werden?
Zweitens: Wie und in welchem Umfang werden diese Mittel momentan vorgehalten, zu welchem Zeitpunkt sollen diese ausgeliefert werden, und wer kann dies veranlassen?
Drittens: Sind alle organisatorischen, medizinischen und technischen Voraussetzungen erfüllt, die im bremischen Influenza-Pandemieplan vorgesehenen Schritte sofort einzuleiten oder gibt es bestimmte noch vorzubereitende Maßnahmen?
Zu den Fragen 1 und 2: Im Ernstfall kann die Bevölkerung innerhalb von zwei Tagen mit antiviralen Arzneimitteln versorgt werden. Diese sind zentral eingelagert und müssen abgerufen werden. Dies wird auf Veranlassung des Gesundheitsressorts dann erfolgen, wenn sich die epidemiologische Situation relevant verschärft und Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten auf dem freien Markt auftreten. Der Senat hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2009 beschlossen, dass das Land Bremen in Abstimmung mit der Freien und Hansestadt Hamburg, MecklenburgVorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereit ist, die strategische Reserve an antiviralen Medikamenten auf bis zu 20 Prozent aufzustocken. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wurde ermächtigt, die dafür notwendigen Schritte in Absprache mit den oben genannten Ländern vorzunehmen.
Ein Impfstoff muss erst entwickelt werden, dies kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Sobald dieser verfügbar ist, werden intensive Bemühungen ergriffen, um in Abhängigkeit der Produktionskapazitäten für die Bremer Bevölkerung ein ausreichendes Kontingent zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 3: Die organisatorischen, medizinischen und technischen Voraussetzungen sind erfüllt, wie im bremischen Influenza-Pandemieplan vorgesehen. Weitere Schritte können unter Berücksichtigung der weiteren epidemiologischen Entwicklung unverzüglich eingeleitet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, die ja auch Teil des nationalen Pandemieplans sind, sehen eine Mindestbevorratungsquote von 20 Prozent vor. Wie passt das zu der bisherigen Strategie des Senats, sich mit nur etwa elf Prozent zu bevorraten?
Es ist richtig, dass die WHO und das Robert-Koch-Institut 20 Prozent vorsehen. Wir sind, wie die anderen norddeutschen Bundesländer, zurzeit mit 11,2 Prozent ausgestattet, aber Sie sehen ja an der Antwort, dass der Senat die Ermächtigung gegeben hat, und zurzeit laufen die Verhandlungen, hier bis zu 20 Prozent auch aufstocken zu können. Darüber hinaus darf ich sagen, dass auch auf Bundesseite eine Reserveeinlagerung seitens der Bundesgesundheitsministerin vorgesehen ist.
Laut einer Auskunft, die wir in der Gesundheitsdeputation bekommen haben, beabsichtigt der Senat, ungefähr zur Hälfte jeweils Tamiflu und Relenza einzulagern oder eine Vorratsbeschaffung vorzunehmen. Bisher wurden 97 Prozent Tamiflu bevorratet. Ist das ein Fehler der Strategie gewesen, oder wie erklärt sich diese Änderung der Strategie?
Das ist in der damaligen Situation auch unter den norddeutschen Bundesländern so entschieden worden, hier Tamiflu weit mehr einzulagern als Relenza. Die fachliche Beurteilung dieser beiden Medikamente kann ich Ihnen nicht sagen.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf den Inhalt und Kosten der Kampagne „Bremen will dich“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.
Erstens: Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Einbürgerungskampagne „Bremen will dich“ konkret durchgeführt?
Zweitens: Wie hoch sind die Gesamtkosten inklusive aller Druck-, Werbungs-, Verteilungs-, Veranstaltungs-, Porto- und Plakatierkosten für diese Kampagne?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Rahmen der Einbürgerungskampagne wurde in der ganzen Stadt für zehn Tage mit großflächigen Plakaten für die Einbürgerung geworben. Parallel dazu sind Postkarten von „UniCards“ über deren Verteilungssysteme in den Lokalen Bremens in Umlauf gebracht worden. Während des gesamten Zeitraums der Kampagne ist über Radio Bremen mit einem Radiospot für die Einbürgerung geworben worden.