Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine neunte Klasse des Schulzentrums Lehmhorster Straße, Schüler und Schülerinnen des Technischen Bildungszentrums Mitte und eine Gruppe des Bremer Frauenausschusses. – Seien Sie alle ganz herzlich willkommen heute Vormittag!
1. Jobs statt Praktika für Absolventinnen und Absolventen, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 21. November 2007, Drucksachen-Nummer 17/142.
Gemäß Paragraf 21 Satz 2 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.
Wer einer dringlichen Behandlung des Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich schlage Ihnen eine Verbindung mit Tagesordnungspunkt 14, Fairer Umgang mit der Generation Praktikum, vor.
2. Flächenausweisung und Pilotprojekt für Solaranlagen am Boden, Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP vom 21. November 2007, DrucksachenNummer 17/145. Ich lasse auch hier über die dringliche Behandlung abstimmen.
Wer mit einer dringlichen Behandlung des Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich schlage Ihnen eine Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 10, Flächenausweisung und Pilotprojekt für Solaranlagen am Boden, vor.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, die Tagesordnungspunkte 7, Wachstumsmotor Umweltwirtschaft im Land Bremen, und 9, Erfolgsgeschichte Ryanair langfristig absichern, für diese Sitzung auszusetzen.
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 8. November 2007 (Drucksache 17/120) 1. Lesung
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt Ihnen die Drucksache 17/120 vor, ein Gesetzesvorschlag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Radio-Bremen-Gesetz. Mir ist bewusst, dass das für viele von Ihnen eine Fachdiskussion auf politischer Ebene ist. Gleichwohl ist dieses Gesetz etwas, was uns täglich begegnet, nämlich in den Berichterstattungen von Radio Bremen. Es geht nicht um die Berichterstattung, aber um unsere Auseinandersetzung mit unseren öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Ich möchte ganz gern versuchen, Ihnen die wichtigsten Punkte des Gesetzes in 3 Blöcken zu erläutern, vorweg geschickt, dass dieses Gesetz, das wir Ihnen heute vorlegen, durchaus bundesweit diskutiert wird, weil das Radio-Bremen-Gesetz eines der neueren Mediengesetze sein wird, die nach den neueren Empfehlungen auch der Europäischen Kommission und abgeschlossener Staatsverträge Wirkung entfalten soll. So hat sich zum Beispiel die epd, die Funkkorrespondenz, auch über die Diskussion, was die Zukunft von Gremien ist und wie Rundfunkräte zukünftig aufgestellt werden sollen, ausgelassen. Diese Dinge finden Sie in unserem Gesetz auch wieder.
Den ersten Block, den ich ansprechen möchte, benenne ich als „formale Erfordernisse“. Unser Radio-Bremen-Gesetz bedingt notwendige Umsetzungsveränderungen, die auf schon abgeschlossene Rundfunkstaatsverträge, aber auch auf die Auskunftsuntersuchung vor der Europäischen Kommission zurück
gehen. Ich nenne hier beispielsweise als einen Spiegelstrich – so steht es etwas klarer im Gesetz – den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Es gab bei Radio Bremen immer schon einen Jugendschutz, aber es gab ihn noch nicht so konkret im Gesetz. Dies ist jetzt vollzogen worden. Ein weiterer Punkt, der unter die allgemeinen Formulierungserfordernisse fällt, sind die Einsichtnahme und Möglichkeiten des Rechnungshofs. Auch das wird europaweit diskutiert, inwieweit der Rechnungshof Kontrollorgan sein kann, auch bei Töchtern Radio Bremens oder weiterer öffentlicher Anstalten. Auch hier sind wir mit unserem Gesetz auf der aktuellen Höhe der Diskussion. Das sind alles die Punkte, die man im Detail noch etwas erläutern könnte. Dafür wird die Anhörung im Medienausschuss genug Zeit geben können. Zum zweiten Block möchte ich kommen, der etwas umfangreicher in dem Radio-Bremen-Gesetz zu Worte gekommen ist. Das ist der Rundfunkrat. Ich beziehe mich da eingangs dieses Blockes auf eine Diskussion von Hans J. Kleinstäuber, Professor am Institut für politische Wissenschaft der Universität Hamburg und langjähriges Gremienmitglied. Er fing seinen Beitrag an in der „epd“ mit – ich darf zitieren, Herr Präsident –: „Alle Macht den Räten? Wie Rundfunkräte zukunftssicher gemacht werden können“. Mit dieser Überschrift haben wir uns auch in der Diskussion um unser Radio-Bremen-Gesetz auseinandergesetzt und haben in dem Block der Rundfunkräte auch Punkte aufgenommen, die bundesweit diskutiert werden. Zum Beispiel wird das vorliegende Gesetz einen Beitrag dazu leisten, die Rundfunkräte zukunftssicher zu machen. Der Rundfunkrat soll mehr Rechte erhalten. Er muss unter anderem Verträgen zu Programmbeiträgen, die über eine Million Euro kosten, oder Serien, die über 2 Millionen Euro kosten, vorher zustimmen, etwas, was es bisher so nicht gab. Auch Kooperationsverträge, die von erheblicher Bedeutung für das Programm, den Haushalt oder die Personalwirtschaft sind, bedürfen der Zustimmung des Rundfunkrates. Der Rundfunkrat, der nach diesem Gesetz ein Initiativrecht bekommt, kann auch im Interesse der Allgemeinheit Expertisen und Gutachten in Auftrag geben und Sachverständige bei seiner Beratung hinzuziehen. Auch dies sind – wenn man sich die Fachliteratur durchschaut – immer wieder Ansatzpunkte, wie wir Rundfunkräte qualifizieren, nur niemand führt es so richtig aus. Unser Gesetz sagt dort ganz klar: Der Rundfunkrat hat ein eigenes Initiativrecht für Expertisen und Begutachtungen, und wir gehen sogar noch etwas weiter: Rundfunkräte können und müssen auch weiterhin geschult werden.
eine Ansprache aus dem Verwaltungsrat von Radio Bremen bekommen, dass die Qualifizierung der Verwaltungsratsmitglieder auch durchaus sinnvoll wäre. Auch dies wäre ein Punkt, den man im Beratungsverfahren mit aufnehmen sollte.
Der Rundfunkrat als einer der beiden Kontrollorgane – Verwaltungsrat, Rundfunkrat von Radio Bremen – soll durch diese gesetzlichen Regelungen, die ich nur beispielhaft eben genannt habe, gestärkt werden. Der Rundfunkrat soll weiter öffentlich tagen, und wir haben uns vorgenommen, dass der Rundfunkrat sechsmal im Jahr tagen soll, bisher tagte er viermal. In einem Land wie Bremen kann man die Rundfunkratsmitglieder überschaubar zusammenziehen. Insofern halten wir es für durchaus zielführend, sechsmal im Jahr Rundfunkratssitzungen abzuhalten.
Das nenne ich jetzt alles Stärkung der Rundfunkräte und Qualifizierung von Rundfunkräten, aber im Zusammenhang mit der Stärkung der Gremienarbeit haben wir uns auch über die Größe des Rundfunkrats eine Meinung gebildet, deren Ergebnis Sie in dem Gesetz sehen. Wir schlagen vor, den bisherigen Rundfunkrat von 36 Rundfunkratsmitgliedern auf jetzt 23 zu verkleinern. Die 5 Vertreter oder Vertreterinnen aus gesellschaftlich relevanten Gruppen, die bisher durch die Kulturdeputation gewählt wurden, werden zukünftig durch den Medienausschuss gewählt, wobei diese Personen aus den gesellschaftlich relevanten Gruppen kommen und besondere Kenntnisse in Wirtschaftsführung, Medienwirtschaft, Medientechnik, Medienwissenschaft, Medienpädagogik, Journalistik, Publizität und Kultur haben sollen.
Wir glauben, dass dies eine gute Mischung ist von Sachverstand und Zivilgesellschaft in Rundfunkräten, also gesellschaftlich relevante Gruppen und gleichwohl qualifizierte Persönlichkeiten, die besondere Befähigungen mitbringen. Den Rundfunkrat halten wir als Sozialdemokraten für eine wichtige und notwendige Mischung.
Erstmals wird eine Vertreterin oder ein Vertreter der Migrantengruppen einen Sitz im Rundfunkrat von Radio Bremen bekommen. Auch diese Entscheidung für die Menschen mit Migrationshintergrund stützt und greift die Veränderungen in unserer Gesellschaft auf.
Hier bin ich mir sicher, dass es auch in der Anhörung an dieser Stelle durchaus eine Diskussion darüber geben wird, ob der Rat der Integration ein wichtiges Entsendeorgan ist. Ich weiß, es gibt auch eine Diskussion, ob eine weitere Glaubensgemeinde, also Muslime, wenn ich das so bezeichne, die richtige wäre.
Ich stütze mich auf die bundesweite Diskussion, in der davon gesprochen wird, dass die gesellschaftlich relevanten Gruppen sich verändert haben. Rund 20 Prozent unserer Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund, und deswegen stütze ich mich darauf, dass der Migrationsansatz der richtige wäre für einen Sitz im Rundfunkrat von Radio Bremen. Wir haben weiter bei der Verkleinerung die Doppelung der Sitze abgeschafft. Da ist dann das Thema anzusprechen, das auch in unserer Fraktion angesprochen wurde, der zweite Sitz der Frauen in unserem Radio-Bremen-Gesetz. Wer sich das Gesetz richtig anschaut, der muss die Erkenntnis mit mir teilen, dass die Repräsentanz der Frauen klarer formuliert ist, klarer, als es das bisherige Gesetz vorgegeben hat, und mir ist bewusst und wir werden das sicherstellen, dass der Gleichstellungsausschuss im Rahmen der Anhörung des Medienausschusses die Gelegenheit bekommt, seine Sichtweise dann vortragen zu können, damit wir die Informationen auch aufnehmen können. Mir ist klar, dass bei der Verkleinerung eines Gremiums über die Größe immer eine Diskussion stattfinden wird. Auch wenn ich in den letzten Tagen mit vielen Leuten über das Radio-Bremen-Gesetz gesprochen habe, auch mit denjenigen, die keine Berücksichtigung nach Paragraf 9 des Gesetzes mehr finden, wird mir doch eines immer wieder vermittelt, ich zitiere Ihnen keine direkte Person, sage Ihnen aber, dass, wenn man mit diesen Personen spricht, sie immer sagen: Ja, eine Verkleinerung ist richtig, eine Verkleinerung ist notwendig, damit das Arbeitsgremium des Rundfunkrats arbeitsfähig oder arbeitsfähiger wird, aber bitte schön nicht an unserem Sitz rütteln, lieber an einem anderen Sitz! Letzteres wird aber so nicht gesagt. Von daher stellen wir als SPD-Fraktion uns ganz klar der Diskussion, ist die Verkleinerung bei der Größe, wie wir sie vorgesehen haben, der richtige Weg? Ich glaube, es ist der richtige Weg, den Rundfunkrat zu verkleinern. Mir ist bewusst, dass es auch noch genügend Diskussionen über die Anhörung in der zweiten Lesung des Gesetzes geben wird. Ich glaube aber, dass es medienpolitisch angesagt ist, diese Diskussion zu führen, sie offen zu führen und auch für die Ansprachen derer, die nicht berücksichtigt sind, offen zu sein. Ich glaube aber, der Weg ist der richtige. Ich werde bestärkt dadurch, dass viele das genauso sehen, wie ich es sehe, nur haben wir es zu verantworten, und deswegen verantworte ich auch an dieser Stelle die Verkleinerung des Gremiums. Wir glauben nämlich, dass eine Verkleinerung des Rundfunkrats von Radio Bremen mit der Qualitätsoffensive eine Stärkung der Rundfunkratsarbeit ist, somit auch eine Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung von Radio Bremen.
Ein dritter Punkt, den ich nach dem Problem der Rundfunkräte und der Qualifizierung ansprechen möchte, ist der Teil, der ein paar Punkte aufnimmt, die man sonst in dem Gesetz findet, und auf die möchte ich Sie hinweisen! Wir haben in dem Gesetz weiter enthalten, dass die Rundfunkratssitzungen von Radio Bremen öffentlich sind. In den Teilbereichen, in denen es wichtig ist – und das ist ja auch üblich bei uns im Parlament, wenn es notwendig ist und Daten geschützt werden –, kann man auch nicht öffentlich tagen, aber wir sagen ganz klar, der Rundfunkrat von Radio Bremen tagt öffentlich, somit weitere Transparenz für die Bürger, stärkere Informations- und Veröffentlichungspflichten des Senders, beispielsweise Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und einer Zusammenfassung der Konzernlageberichte! Beschlüsse der Gremien können auch bei Anonymisierung von bestimmten Tatbeständen durchaus öffentlich über die Internet-Seite von Radio Bremen dargestellt werden. Wer weiß, was in den Gremien bei Radio Bremen passiert, wer weiß, was bei uns im Parlament passiert, kann sich auch ein Bild davon machen, was Rundfunkräte eigentlich tun, denn wenn man einmal über den Marktplatz geht oder auch einmal allgemein diskutiert, weiß eigentlich keiner, welche Aufgabe und Rolle ein Rundfunkrat hat, was er machen muss. Wenn man dann sagen kann, da ist eine Tagesordnung, da sind folgende Punkte, die diskutiert werden, und folgender Beschluss ist dabei herausgekommen, dann, glaube ich, gibt es in der Gesellschaft auch eine Diskussion, die die Probleme der Vergangenheit, Marienhof und ähnliche, auch anders zu kommunizieren möglich macht. Wir möchten ganz gern, dass es eine zentrale Stelle bei Radio Bremen gibt, die sich Publikumsstelle nennt. Dies haben wir abgeschrieben und positiv aus dem Vorbild des Westdeutschen Rundfunks übernommen. Wir stellen uns vor, dass es eine zentrale Anlaufstelle für Beschwerden, Zuschauerreaktionen bei Radio Bremen gibt, worüber dann im Rundfunkrat berichtet wird, und der Intendant ist dazu nach dem jetzigen Gesetz auch verpflichtet, regelmäßig dem Rundfunkrat darüber zu berichten, welche Beschwerden vorlagen und in welchen Bereichen sie vorlagen. Auch da stelle ich mir vor, dass man am Jahresende einfach einmal einen Bericht veröffentlicht und sagt, in diesem Jahr haben sich soundso viele Menschen über das Programm, über das Aussehen der Krawatte des Moderators beschwert oder einfach nur gesagt, das ist ein tolles Programm, denn die Beschwerden im Kern, also in der richtigen Vernetzung bestimmter Tatbestände, werden schon speziell aufgeklärt, aber keiner weiß eigentlich, wie viele Beschwerden oder wie viele Anregungen über ein Zuschauertelefon es bei Radio Bremen gab. Auch hier glauben wir, dass es eine weitere Öffnung des Bereichs öffentliche Wahrnehmung der Rundfunkratsarbeit ist, und es bedarf noch einer konkreten Diskussion in der Anhörung um den ganzen Bereich des Beschwerdeverfahrens.
Das sind die drei Punkte, die inhaltlich zum RadioBremen-Gesetz stehen, also die europarechtlich normbedingten Änderungen, die Rundfunkratsqualifizierung und der dritte Punkt am Beispiel der Transparenz. Man kann noch viele andere Punkte benennen, die wir aber in der Anhörung, glaube ich, gut bereden können.
Über das Verfahren haben wir insoweit über die Koalition, aber auch schon einmal in Gesprächen mit den Sprecherinnen und Sprechern, der Vorsitzenden des Medienausschusses Einvernehmen erzielt, dass es am 7. Dezember 2007 eine Anhörung im Medienausschuss geben wird, wo dann in einem bestimmten noch festzulegenden Verfahren das Radio-Bremen-Gesetz durchgesprochen wird. Am 14. Dezember 2007 tagt eine Woche danach noch einmal der Medienausschuss in seiner normalen Sitzung. Ich glaube, dass wir auch da zu weiteren Entscheidungen oder Wegbereitungen kommen können. Die zweite Lesung soll dann im Januar dieses Jahres mit einer Beschlussfassung stattfinden, damit das Gesetz in Kraft tritt.
Bevor ich zusammenfassend noch einmal betone, welche die wesentlichen Punkte sind, möchte ich mich an dieser Stelle bei all denjenigen in meiner Fraktion und außerhalb meiner Fraktion bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir heute ein Gesetz beraten und das so weit eingebracht haben, dass darüber auch diskutiert werden kann.
Zum Abschluss die Kernaussagen der Sozialdemokraten für das Radio-Bremen-Gesetz! Dieses RadioBremen-Gesetz erfüllt die aktuellen medienpolitischen Erfordernisse, die an ein heutiges Mediengesetz gestellt werden. Es ist somit auf der Höhe der Zeit, ich füge weiter hinzu, es ist sogar weit vor der Bewegung der medienpolitischen Entwicklung. Zweitens, die Initiativrechte der Rundfunkräte als Kontrolleure werden gestärkt, und sie können damit ihrer Aufsichtspflicht noch stärker nachkommen, um die geforderte Transparenz auch weiter sicherstellen zu können.