Ich eröffne die 26. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Schülerinnen und Schüler der Bremer Krankenpflegeschule. Seien Sie herzlich willkommen!
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, die Tagesordnungspunkte 10, Zuständigkeit für frühkindliche Bildung auf das Bildungsressort übertragen, und 11, Klassenfrequenz in den Profilklassen der Sekundarschule, für diese Sitzung auszusetzen.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat Mützelburg, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Antwort auf unsere Große Anfrage legt der Senat dar, wie er das Liegenschaftswesen in Bremen umbauen und weiterentwickeln will. Mit dem Gesetzentwurf zur Gründung einer Anstalt für Immobilienaufgaben wird gleichzeitig das organisatorische und rechtliche Fundament dafür gelegt.
Wir bitten Sie heute Morgen, diesen Gesetzentwurf in erster Lesung zu beschließen und ihn dann zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss und die Deputation für das Bauwesen zur weiteren Beratung zu überweisen. Parallel dazu wird der Senat, das zeigt die Antwort auf unsere Große Anfrage, die politischen Vorgaben für die Arbeit dieser neuen Gesellschaft präzisieren und festlegen. Beides wird dann zusammen im Herbst abgeschlossen werden, damit die Anstalt des öffentlichen Rechts zum Jahresbeginn 2009 mit klaren Zielen und mit klaren Regeln ihre Arbeit aufnehmen kann.
Zur Erläuterung: Es geht hier um Dienstleistungen rund um Immobilien, die Gebäude im staatlichen öffentlichen Besitz, um Verkauf und Vermietung, um Sanierung und Instandhaltung bis hin zur Reinigung. Gegenwärtig wird das von drei Einheiten wahrgenommen: der Gesellschaft für Bremer Immobilien, der Facility Management GmbH und dem Eigenbetrieb Gebäude und TechnikManagement Bremen. Diese drei Gesellschaften sollen nun zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengeführt werden. Das ist nicht die erste Organisationsform in den letzten 10 bis 15 Jahren, deswegen kann man gut verstehen, dass die spontane Begeisterung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ganz so groß gewesen ist. Aber ich glaube, dass diese Suchbewegung, wie jetzt die am besten passende Form gefunden wird für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung, notwendig war; und wir finden sie überall, und im gewissen Umfang ist das unvermeidlich.
Denn, und das ist der Ausgangspunkt der Veränderung, die Analyse des gegenwärtigen Zustands zeigt eben deutliche Mängel: unklare Kompetenzabgrenzung, daraus entstehende Doppelarbeit und vor allem undeutliche und verwirrende Verantwortlichkeiten gegenüber den Kunden der Gesellschaften. Wenn also zum Beispiel für Alltagsprobleme einer Schule immer gerade die andere Gesellschaft zuständig ist oder beide irgendwie oder beide gar nicht, dann ist das keine gute Situation. Wir verfolgen deshalb mit der Zusammenlegung drei Ziele: Das gemeinsame Immobilienmanagement soll kostengünstiger arbeiten, es soll kundenfreundlicher werden, und es soll klarer kontrollierbar werden.
Die Form einer Anstalt des öffentlichen Rechtes wird gewählt, um Steuern, und zwar in ganz erheblicher Höhe, zu sparen, die bei einer GmbH anfallen würden. Sie wird gewählt, um nicht in das enge Korsett eines Eigenbetriebs geschnürt zu sein. So können zum Beispiel bei der Anstalt alle interessierten Ressorts
im Verwaltungsrat beteiligt sein. In eine Anstalt des öffentlichen Rechts können auch andere Gebietskörperschaften eintreten. Diese Argumente des Senats haben uns überzeugt.
Die Anstalt wird 900 Beschäftigte haben, die sozusagen mit ihrem gesamten Besitz und mit vollen Rechten dorthin wechseln werden; die Einzelheiten werden noch ausgehandelt. Ein großer Teil dabei sind die Reinigungskräfte und die Hausmeister der Schulen, auch sie sollen einbezogen werden. Wir glauben, das ist richtig aus Gründen der Effektivität und Flexibilität, die gleichzeitig – und das ist für uns wichtig – die Voraussetzung dafür sind, dass wir die Privatisierung der Gebäudereinigung stoppen und die Eigenreinigung wieder stabilisieren wollen.
Einige haben die Frage gestellt, ob es klug ist, die politische Führung dieser Gesellschaft beim Finanzressort anzusiedeln und ob dadurch nicht die Gefahr entsteht, dass möglicherweise die Logik der bestmöglichen Verwertung der Immobilie allein entscheidet und andere legitime und sinnvolle Gesichtspunkte der Stadtentwicklung im weitesten Sinne, also soziale, ökologische Fragen der Stadt, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wir tragen in dem Gesetzentwurf dieser Frage ausdrücklich Rechnung – mit Genehmigung des Präsidenten darf ich zitieren –, indem „die Aufgabe der einheitlichen Bewirtschaftung des Immobilien- und technischen Vermögens in den Rahmen der politischen Ziele, insbesondere zur Stadtentwicklung, gestellt wird“.
Wie denn beide Gesichtspunkte und Logiken berücksichtigt werden, dazu wird der Senat Richtlinien entwickeln, und er hat auch Vorschläge angekündigt, wie diese Abwägung durch ein Beratungsgremium, das wiederum dann beim Bausenator angesiedelt sein soll, eine verlässliche Form erhalten soll. Dann hängt sowieso alles an einer vernünftigen guten Zusammenarbeit dieser beiden Ressorts Finanzen und Bau.
Abschließend möchte ich hervorheben, dass die heute vorgeschlagene Lösung in einem außerordentlich intensiven und dichten Beratungsverfahren erarbeitet worden ist, an dem nicht nur alle Ressorts, sondern auch die Vertretungen der Beschäftigten beteiligt waren. Dieses zügige, aber sehr sorgfältig und transparente Verfahren ist nach unserer Auffassung die Gewähr dafür, dass die rot-grüne Koalition diese Reform, die sie sich vorgenommen hat, in der Sache und im Zeitpunkt ganz punktgenau zu Ende bringen wird. Ich bedanke mich dafür beim Senat, bei allen beteiligten Ressorts und namentlich beim Staatsrat Dieter Mützelburg, und ich bitte Sie um Unterstützung für unser Vorhaben. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Senat legt uns heute ein Gesetz zur Gründung einer Anstalt für Immobilienaufgaben vor. Mit diesem Gesetz wird ein Teil eines wichtigen Vorhabens der rot-grünen Koalition angegangen, der Umbau der öffentlichen Verwaltung hin zu mehr Dienstleistungsqualität, zu mehr Kundennähe, zu weniger Bürokratie und mehr Transparenz.
Gerade in den Bereichen, die wir in den letzten Jahren zuvor ausgelagert hatten, wollen wir erreichen, dass die bremische Verwaltung sich insgesamt vergleichbar darstellt, sich an vergleichbare Standards hält und auch nach außen hin ein einheitliches Bild abgibt. Das heißt nicht, dass wir alle Eigenbetriebe und GmbHs wieder als Ämter organisieren wollen. Nein, wichtig ist, dass wir die Rahmenbedingung je nach Aufgabe so gestalten, dass wir die eingangs genannten Ziele besser erreichen können.
Der Bereich der öffentlichen Liegenschaften hat uns in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt. Jeder von uns kennt viele Geschichten, in denen es wieder einmal gehakt hat, in denen eine Maßnahme im Bürokratiewust unterzugehen drohte oder die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht gut funktionierte. Da können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch so anstrengen; wenn die Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind, klappt es einfach nicht, die Aufgaben ordentlich zu erledigen, und Frust macht sich breit.
Der Senat schlägt uns vor, die drei bisher im Liegenschaftsmanagement vorhandenen Einheiten, Gebäude- und TechnikManagement, Facility Management und die Gesellschaft für Bremer Immobilien zu einer Einheit zusammenzufassen zu einer Anstalt öffentlichen Rechts, wozu der Beschluss des vorliegenden Gesetzes durch das Parlament nötig ist. Eine Anstalt bietet einerseits den Vorteil gegenüber einer GmbH, dass Bremen sich selbst nicht mehr Mehrwertsteuer zahlen muss, andererseits gegenüber einem Eigenbetrieb, dass damit auch die Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer besser möglich ist. Da die Anstalt keine eigene Personalhoheit haben soll, werden die Beschäftigten weiterhin direkt Angestellte und Beamte Bremens bleiben.
Wenn das schon Sozialismus ist – ich weiß nicht, wer den Zwischenruf getätigt hat –, wenn das so einfach gewesen wäre, dann hätten wir andere Verhältnisse!
Die Anstalt begrüßt den Gesetzentwurf – jetzt nicht den Sozialismus! – ausdrücklich. Wir sind noch nie so weit gekommen, wenn ich mich an die vielen ergebnislosen Runden nicht nur von Staatsräten, sondern ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch beispielsweise von Abgeordneten im Liegenschaftsausschuss – Herr Dr. Schrörs ist jetzt gar nicht da, mit dem ich damals darin gesessen habe – erinnere. Wichtig zu erwähnen ist aber auch, dass dieses Ergebnis nicht durch Zukauf von Unternehmensberatung entstanden ist, sondern unter maßgeblicher Beteiligung der beschäftigten Vertreterinnen und Vertreter. Da ich gehört habe, dass diese einen nicht unerheblichen Anteil am Zustandekommen dieser Lösung hatten, hier noch einmal mein ausdrücklicher Dank an dieser Stelle!
Die Anstalt wird circa 900 Beschäftigte haben. Neben den Ingenieurinnen und Ingenieuren und Immobilienfachleuten werden in der Anstalt nun auch die Hausmeisterinnen und Hausmeister und die Reinigungskräfte aus den Schulen zusammengefasst. Das ist eine lang gehegte Forderung der SPD-Fraktion und dürfte nicht unbekannt sein. Wir erhoffen uns durch diese Bündelung eine Verbesserung der Steuerung und der effizienten Aufgabenerfüllung. Nun muss es nur noch, das würde ich nur gern in Anführungszeichen gesetzt wissen, „vernünftig“ gelingen, dass im weiteren Prozess die sinnvolle weitere Anbindung an die Einheiten, hier also hauptsächlich die Schulen, funktioniert, da die Beschäftigten sich ja häufig mit ihrer Schule identifizieren. Das ist ein Pluspunkt, den man nicht ohne Weiteres wegrationalisieren sollte.
Ich halte es auch noch für wichtig, Herr Dr. Kuhn hat bereits auf den Paragrafen 2 des Gesetzentwurfs – den Zweck der Anstalt – hingewiesen, hier ist nicht nur die Bewirtschaftung des Immobilienvermögens natürlich nach kaufmännischen Gesichtspunkten vorgegeben, also nicht nach Sozialismus, sondern es wird insbesondere auf die Ziele der Stadtentwicklung Bremens hingewiesen, die bei allem Kostendruck nicht außen vor gelassen werden dürfen.
In der Antwort auf die Große Anfrage kündigt der Senat in diesem Zusammenhang noch die Überarbeitung beziehungsweise Neuerstellung verschiedener Richtlinien zum Umgang mit unseren Grundstücken – Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Zwischennutzung – an. Es gibt noch ein bis zwei wichtige Punkte im Laufe des Gesetzgebungsprozesses zu regeln. Geklärt werden muss meines Erachtens noch der Punkt der parlamentarischen Beteiligung: Soll es über den Verwaltungsrat laufen oder aber über Beteiligung an bestimmten Entscheidungen der Anstalt? Bei der Besetzung des Verwaltungsrats haben die Beschäftigten auch noch Gesprächsbedarf angemeldet. Ich denke aber, das wird sich bis zur zweiten Lesung klären lassen.
Wichtiger ist meines Erachtens die Frage, wie wir es erreichen, dass die neue Einrichtung mit ihren Arbeitsplätzen nicht nur in den schwarzen Zahlen,
sondern auch lebensfähig bleibt, sprich: Die Ressorts müssen die Dienstleistungen auch zu einem vernünftigen Preis anfordern. Beim Eigenbetrieb Performa ist das nach einigem unschönen Hin und Her für den Eigenbetrieb schlussendlich über Haushaltsvermerke in den Haushaltsgesetzen gelungen.
Diese offenen Fragen stehen meines Erachtens einem Gesamtbeschluss des Gesetzes in erster Lesung nicht entgegen. Die SPD-Fraktion begrüßt die Gesetzesvorlage. Ich empfehle Ihnen Zustimmung in erster Lesung und Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss, federführend, und an die Baudeputation. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über das gesetzte Ziel einer Neustrukturierung des städtischen und des staatlichen Liegenschafts- und Gebäudemanagements hier in Bremen.
Die Erfahrungen mit dem noch nicht besonders lange bestehenden Konstrukt aus der Gesellschaft für Bremer Immobilien – sie wurde erst 1999 gegründet –, der Gebäude- und TechnikManagement Bremen, ein Eigenbetrieb, gegründet 2002, und der Facility Management Bremen, gegründet 1999, verdeutlichen in der Tat, dass hier durch Einführung verbindlicher Gebäude- und Kostenstandards, verbindlicher Planungen zur Finanzierung der Gebäudeinstandhaltung, klarer Zuordnung der Fachaufsicht, Abbau von Doppelstrukturen und Nutzung von Synergieeffekten, um nur einige der durchzuforstenden Problemfelder zu nennen, eine bessere Effektivität, eine bessere Kundenorientierung und Kostenreduzierungen möglich sind.
Eine lange Lebensdauer scheint den drei Gesellschaften nicht vergönnt zu sein. Lag es am Unvermögen der Mütter und Väter, der Geburtshelfer, unter anderem McKinsey und Roland Berger, oder lag es an Veränderungen der seinerzeit vorgeschlagenen Konzepte? Wir werden diese Frage heute sicherlich nicht klären können, Tatsache ist jedoch: Jeder Umstrukturierungsprozess kostet viel Kraft, viel Zeit, viel Energie und auch sehr viel Geld. Bei jeder Gesellschaft, die integriert werden soll, entstehen Kosten allein für die Umstellung des EDV-Systems in einem höheren sechsstelligen Bereich. Mit welchen Kosten zu rechnen ist, scheint momentan noch relativ unklar zu sein, zumindest findet man hierüber nichts in der Antwort des Senats. Tatsache ist auch, dass sich diese Kosten nicht in den Wirtschaftsplänen der beiden GmbHs finden und somit zu erheblichen Ergebnisverschlechterungen führen können.
Wir sollen heute über das Gesetz zur Gründung einer Anstalt für Immobilienaufgaben in erster Lesung befinden, dann soll es überwiesen werden. Wie soll das seriös funktionieren, wenn die finanziellen Auswirkungen noch nicht klar sind? Nur vage von Einsparungen in einer Größenordnung von circa 1,3 Millionen Euro pro Jahr zu hören genügt unserer Fraktion zumindest nicht. Die Lenkungsgruppe, diesmal ohne Hinzuziehung externen Sachverstands, Frau Kummer ist darauf eingegangen, hat möglicherweise sehr seriös und kompetent gearbeitet. Das wollen wir überhaupt nicht absprechen, es wird in den vorgelegten Drucksachen jedoch für uns nicht dokumentiert.