Protocol of the Session on September 30, 2010

Die 74. Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist eröffnet.

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass – wie Sie alle wissen – der Tag der Deutschen Einheit unter anderem bei uns im Haus mit drei Großveranstaltungen begangen wird, beginnend mit dem „Deutschen Jugendparlament“ am Freitag, dem 1. Oktober 2010. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Plenarsaal am 3. Oktober 2010 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ich darf Sie daher freundlichst bitten, heute am Ende der Sitzung die Fächer unter Ihren Tischen möglichst freizuräumen.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Aktuelle Stunde

Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde ist von dem Abgeordneten Erlanson und Fraktion DIE LINKE folgendes Thema beantragt worden:

Auswirkungen der Hartz-IV- und Gesundheitsreform der Bundesregierung auf die Menschen in Bremerhaven und Bremen.

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was aus Sicht der LINKEN in der Pressekonferenz von Ministerin Ursula von der Leyen mit ihrer Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro seinen vorläufigen – und ich möchte sagen, liederlichen – Abschluss erfahren hat, begann im Grunde genommen schon im Jahr 2004. Die rot-grüne Koalition unter Schröder betrieb bereits damals bei der Einführung der Hartz-Gesetzgebung Sozialpolitik nach Kassenlage. Alternative Ökonomen von Attac stellten schon damals fest, dass die prognostizierte Einsparsumme bei der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Hartz IV fast exakt der Gegenfinanzierung für die Steuergeschenke an Konzerne und Reiche von Rot-Grün entsprach. Natürlich wurde auch damals behauptet, alle Berechnungen seien realitätsgerecht, bedarfsgerecht und am wirklichen Verbrauch des unteren Einkommensfünftels orientiert. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Und heute? Auch wenn jetzt christliche Demokraten à la Frau von der Leyen die Suppe anrühren, stinkt es immer und immer mehr zum Himmel.

(Beifall bei der LINKEN)

Mehr als offensichtlich, nämlich direkt unter den Augen der Presse, haben Westerwelle und Schäuble die finanziellen Rahmenbedingungen für die Neuberechnung der Regelsätze vorgegeben. Es sah zwischenzeitlich allerdings so aus, das muss ich auch eingestehen, als würde sich für die Erwachsenen und vor allem für die Kinder etwas ändern, denn zwischenzeitlich – Sie werden sich erinnern – haben wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegen. Was bei Rot-Grün herauskam, war Willkür und auch oft ein regelrechtes Zwangssystem. Gerichte auf vielen Ebenen haben das inzwischen überdeutlich bestätigt. Wir LINKE nannten das schon immer: Hartz IV gleich Armut per Gesetz.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Bundesverfassungsgericht erklärte schnörkellos, Zitat aus der „Frankfurter Rundschau“ vom 25. Juni 2010: „Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit müssen gewährleistet sein. Daneben muss es aber auch eine soziale Grundsicherung geben. Auch wer Hartz IV bekommt, muss sich mit anderen Menschen treffen und in einem Mindestmaß am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können.“ So der erste Senat am 9. Februar 2010!

Nun kommen die von SPD, Grünen, FDP und anderen initiierten Stammtische wieder an die mediale Öffentlichkeit: Rauchen und Saufen, beides gesundheitsschädigend, das dürfen die unteren 20 Prozent der Gesellschaft nicht, und das auch noch auf Staatskosten, das hört man allüberall im Land. Frau von der Leyen hat verstanden. Die 7,50 Euro für Alkohol und die 6,24 Euro für Tabak sind in den Regelsätzen nicht mehr vorhanden.

Aber es geht noch perfider. Die „Financial Times“ vom 27. September 2010 berichtet: „Nicht zum Existenzminimum gehören neuerdings Alkohol und Zigaretten. Um den Flüssigkeitsverlust zu ersetzen, der nach Einschätzung der Ministerialbeamten durch den Verzicht auf etwa zwölf Liter Bier entsteht, werden aber 2,99 Euro im Monat für Mineralwasser dem Regelsatz hinzugerechnet.“

Aufgrund dieser Absurditäten bei der Berechnung des tatsächlichen Bedarfs möchte ich noch einmal auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil verweisen. Darin hieß es, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes abgeleitet wird. Artikel 1 ist die Würde des Menschen, Artikel 20 ist das Sozialstaatsprinzip. Das Gericht sieht also das menschenwürdige Existenzminimum immer be

zogen auf ein Sozialstaatsprinzip und die Menschenwürde, und das ist durchaus eine neue Urteilslage, die es aus unserer Sicht lange, lange vorher so nicht mehr gegeben hat.

Sicher sagt das Gericht in seinem Urteil auch etwas über die Berechnungsmethode, über deren Transparenz, über deren Stimmigkeit und über die regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse, das ist auch gut so, das stellt, glaube ich, niemand in Frage. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der LINKEN geht es darum, ob fünf Euro mehr für Menschen mit Hartz IV aus Sicht der Menschenwürde und des Sozialstaates mit 500 000 Euro Boni mehr für 200 000 Banker aus verstaatlichten Banken vereinbar sind. Das ist die Frage: Wollen wir das? Sind uns die einen Menschen so viel wert, während wir die anderen so missachten? Darf ein Mensch – und das frage ich ganz ehrlich –, weil er seinen Job durch Rationalisierung verloren hat und zufällig über 50 Jahre alt ist, keine zwei Päckchen Tabak oder drei Flaschen mittelmäßigen Weins pro Monat genießen? Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen, oder wie soll hier die Parole heißen?

Und was ist mit den Kindern? Viele Menschen, gerade auch solche, die in den Sozialverwaltungen gearbeitet haben, waren regelrecht erleichtert, als das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Kinderregelsätze nicht einfach mit 60 Prozent von den Erwachsenensätzen abzuleiten sind. Es ist die persönliche Erfahrung von vielen in den Sozialbereichen, dass das einfach nicht stimmt und das so nicht gehen kann. Nun kommt Frau von der Leyen daher und sagt, eigentlich müssen wir die Regelsätze sogar noch kürzen, aber wir sind ja gnädig. Was tun wir den Kindern an, frage ich Sie! Was reden wir immer von Integration und Bildung?

Aber ja, ich muss zugeben, Bildung, Musikunterricht gibt es ja jetzt per Chipkarte. Auch hier kann ich nur feststellen, Ursula von der Leyen hat verstanden. Forderte Thilo Sarrazin nicht, dass man den Unterschichten kein Geld in die Hand geben dürfte? Sofort setzte Frau von der Leyen die Chipkarte für Bildung und Musikunterricht um, bargeldlos, versteht sich natürlich. Dabei spielt es für FDP und CDU keine Rolle, ob sich überhaupt jemand in der Sozialverwaltung vorstellen kann, wie ein solches bürokratisches Monster überhaupt zu bewältigen sein soll. Ich hatte vor Kurzem das Vergnügen, mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsagentur, Herrn Alt, ein Gespräch zu führen, der ganz deutlich gesagt hat, er wäre der Meinung, es müssten millionenfach Bescheide erstellt werden, um überhaupt mit dieser Chipkarte mit Musikunterricht und Ähnlichem zustande zu kommen, und er könne sich überhaupt nicht vorstellen, wie das denn funktionieren solle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind aber leider nicht allein diese Grausamkeiten von Hartz IV, sie sind nämlich eingebettet – und das haben wir in diesem Haus auch schon diskutiert – in ein Kür

zungspaket, das auch wiederum nur die Ärmsten der Armen trifft. Heute Morgen hört man dann noch, dass die energetische Sanierung der Häuser von Wohneigentum auf die Mieter umgeschlagen wird. Herr Richter, ich kann mich noch genau erinnern, gestern an dieser Stelle sagten Sie, wir müssten uns auch darum kümmern, dass überhaupt noch vermietbarer oder preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht. Da frage ich mich doch jetzt aber, wenn das alles wieder auf die Mieter umgeschlagen werden soll, dann würde ich doch einmal sagen: Wie steht es im Grundgesetz? „Eigentum verpflichtet.“ Wie ist es denn damit? Warum darf das jetzt wieder nach dem Willen von Merkel und ihren Gesetzen, die sie macht, auf die Mieter abgewälzt werden?

(Beifall bei der LINKEN)

Zusätzlich gibt es dann jetzt noch die sogenannte Gesundheitsreform. Auch das, finde ich, ist wieder ein riesiger Skandal. Klar ist im Grunde genommen doch eigentlich nur, dass die Krankenversicherungsbeiträge demnächst steigen werden, die Zuzahlungen werden zunehmen, sie werden kontinuierlich steigen, die Kopfpauschale wird immer näher kommen, und CDU und FDP organisieren den tatsächlich historisch zu nennenden Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung des Gesundheitssystems. Ich finde, das ist ein entscheidender Einschnitt, den es bisher so in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat. Reiche und Arbeitgeber sind einmal wieder die Profiteure.

(Abg. Frau N i t z [DIE LINKE]: Skandal!)

Damit komme ich zurück zum Ausgangspunkt! Die Politik, die Gesellschaft, also auch wir hier in Bremen wie auch im Bund, aber natürlich alles das, was ich eben gesagt habe, hat direkte Auswirkungen auf Bremen, auch wenn wir es nicht immer direkt beeinflussen können. Ich muss aber doch sagen, Politik und Gesellschaft, wir müssen doch entscheiden: Wie halten wir es eigentlich mit der Menschenwürde, und wie halten wir es mit dem Sozialstaatsprinzip? Sollen die Kosten der Krise für Banken und marode Unternehmen immer weiter von allen und besonders von den 20 Prozent Armen bezahlt werden, und die Gewinne werden weiter privatisiert, oder schaffen wir endlich einmal den umgekehrten Fall?

(Beifall bei der LINKEN)

Wir als LINKE jedenfalls, das kann ich sagen, wissen, wo unser Platz ist. Wir fordern einen Regelsatz von 500 Euro, einen Mindestlohn von zehn Euro, damit auch einmal das Gerede von diesem Lohnabstandsgebot aufhört, und eine 30-Stunden-Woche für alle.

(Lachen bei der CDU)

Wir wissen, wo wir stehen, aber wissen das auch SPD und Grüne?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Nehmen Sie das Parlament einmal ernst!)

Ich komme zum Schluss! Die Bundesratsmehrheit von FDP und CDU ist ganz ernsthaft, Herr Röwekamp, geknackt.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das ist lä- cherlich, was Sie machen!)

Nein, die Bundesratsmehrheit ist trotzdem geknackt, und wir werden sehr genau beobachten – und das ist ein Angebot, aber natürlich auch eine sehr deutliche Mahnung –, ob die SPD auch tatsächlich den Mumm haben wird, mit diesen unsozialen Beschlüssen im Bundesrat endlich Schluss zu machen. Unsere Unterstützung, da, wo DIE LINKE mitregiert, werden Sie selbstverständlich haben. Ich hoffe, dass wir Ihre Unterstützung auch haben. Aber wie sagte einmal ein angeblich berühmter Mann: Schauen wir einmal!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde vor zehn Monaten zum Koalitionsvertrag der CDU und FDP habe ich diesen Koalitionsvertrag als Masterplan zur sozialen Spaltung bezeichnet. Darauf folgte eine gespielte Entrüstung hier in diesem Hause, und in der Tat ist es ja so, zehn Monate lang konnte man den Eindruck gewinnen, dass die vereinbarten Angriffe auf das Sozialsystem nicht stattfinden, zehn Monate lang hat sich diese Regierung als Nicht-Regierungsorganisation Merkel aufgespielt und nur ihr eigenes Klientel begünstigt: Hoteliers, HRE-Banker, Atomlobby, alle haben ihr Stück vom Kuchen abbekommen, aber man konnte ja dankbar sein, dass das, was vereinbart worden ist, nicht umgesetzt wird.

Was aber erleben wir jetzt? Jetzt wird ernst gemacht mit der prognostizierten schwarz-gelben geistigmoralischen Wende. Projekt eins dieser Wende ist der Rösler-Entwurf oder die Entsolidarisierung der medizinischen Versorgung. Der Gesetzentwurf gefährdet die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung, er gibt das Grundprinzip der solidarischen Finanzierung auf. Der Gesetzentwurf trägt zur sozialen Spaltung unserer Gesellschaft bei, indem er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zukünftig allein die Lasten der steigenden Gesundheitsausgaben aufbürdet. Das ist sozial ungerecht, das lehnen wir ab!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Gesetzentwurf verschärft das soziale Ungleichgewicht, da er kleine Einkommen mehr belastet als große. Der Gesetzentwurf stärkt die private Krankenversicherung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den erleichterten Wechsel in die private Krankenversicherung wird bereits nach einem einmaligen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze der Wechsel in eine private Versicherung möglich. Damit werden den GKV Finanzmittel in ganz beträchtlichem Umfang entzogen, und wer so etwas macht, der will das Prinzip der GKV demontieren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Nicht nur das! Der Gesetzentwurf erhöht auch die Gefahr von Kasseninsolvenzen. Die Verpflichtung zu unbegrenzten Zusatzbeiträgen wird doch nur zu einem Ergebnis führen können: dass finanziell angeschlagene Krankenkassen Zusatzbeiträge erhöhen, dann wird weiter erhöht, dann wird weiter erhöht, und am Ende werden die Menschen diese Krankenversicherung verlassen müssen.

Der Gesetzentwurf schafft auch mehr Bürokratie, da die Ausweitung der Zusatzbeiträge und die Umsetzung eines Sozialausgleichs den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, Krankenkassen und Bürgerinnen und Bürger erhöhen; das von einer Bürokratieabbaupartei wie der FDP, ich bin beeindruckt! Der Gesetzentwurf begrenzt hingegen in keiner Weise – und das ist der eigentliche Skandal – die Ausgaben im medizinischen System, Pharmakonzerne schöpfen weiterhin riesige Gewinne zulasten unseres Solidarsystems. Auf diese strukturellen Schwächungen wird die GKV damit reagieren, dass die gewährten Leistungen eingeschränkt werden müssen. Bereits jetzt ist absehbar, dass das Leistungsangebot der GKV eingeschränkt wird. Bisher selbstverständliche Leistungen wird es in Zukunft nur gegen private Zusatzversicherung geben können.

Fazit: Der Gesetzentwurf von Herrn Rösler ist nicht der Einstieg in eine Zwei-Klassen-Medizin, sondern er ist der Einstieg in eine Drei-Klassen-Medizin.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

In der ersten Klasse sitzen die Privatpatienten, in der zweiten Klasse sitzen die GKV-Patienten, die sich noch eine Zusatzbeitragsversicherung leisten können, und in der dritten Klasse werden die mit wenig Einkommen sitzen, die sich nur über die GKV versichern können. Ich kann nur sagen, an den Zähnen werdet ihr Arme in Zukunft erkennen können. Das lehnen wir deutlich ab!

Projekt zwei der geistig-moralischen Wende von Schwarz-Gelb: der Von-der-Leyen-Entwurf oder das Existenzminimum nach Kassenlage! Frau von der Leyen bezeichnete in diversen Interviews die aus

gewiesene Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene als unbestechliche Zahl. Hieran bestehen vielfältige Zweifel. Ich möchte dazu nur die „Financial Times Deutschland“ von heute zitieren: „Das Arbeitsministerium stiftet im Gesetzentwurf für die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze mit seinem Zahlenwerk Verwirrung. Dort finden sich unterschiedliche Werte etwa für die Position ,Nachrichtenübermittlung’. Einmal sind dafür 31,96 Euro, an anderer Stelle 39,96 Euro aufgeführt. Unter dem Strich ergibt sich aus dem 74 Seiten starken Zahlenwerk ein Regelsatz von entweder 353,81 Euro, von 364 Euro oder von 359,81 Euro.“ Sorgfältige Arbeit! Wie könnte man dem entgegentreten? Mit Transparenz und Offenheit! Aber offensichtlich hat die Koalition keinerlei Interesse daran, Transparenz und sozialen Frieden herzustellen. Im Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages lehnte sie gestern ab, Alternativrechnungen oder Rohdaten vorzulegen. Augenscheinlich sind die statistischen Bezugsgruppen so klein gewählt, dass ihre statistische Relevanz infrage steht. Willkürliche Reduzierung der Vergleichsgruppen, Unklarheiten über eingeflossene Zirkelschlüsse! Die Schwarz-Gelben sehen jedoch für sich keine Verpflichtung darzulegen, ob sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überhaupt in Ansätzen eingehalten haben. Ich sage dazu: Wer nichts zu verbergen hat, muss Transparenz nicht fürchten!