Die 49. Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Besuchergruppe aus Bremerhaven-Wulsdorf auf Einladung der Fraktion der SPD, Auszubildende Brandmeister-Anwärter des Aus- und Fortbildungszentrums und eine Gruppe der Förderungsgesellschaft für Bildung. Seien Sie alle ganz herzlich willkommen!
Gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgende Eingänge bekannt: 1. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes und Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009, Mitteilung des Senats vom 16. Juni 2009, Drucksache 17/834, Bericht und Dringlichkeitsantrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 21. August 2009, Drucksache 17/896. Ich gehe davon aus, dass Einverständnis besteht, diesen Bericht und Antrag zusammen mit der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/834, am Donnerstagvormittag nach dem Haushalt 2010/2011 aufzurufen. Ich höre keinen Widerspruch, dann können wir so verfahren. 2. Bericht des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft nach Paragraf 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 24. August 2009, Drucksache 17/897. 3. Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes, Dringlichkeitsantrag des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 24. August 2009, Drucksache 17/898. Ich schlage Ihnen vor, diese beiden Punkte zu verbinden und am Donnerstagnachmittag zur Verhandlung zu stellen. Auch hier höre ich keinen Widerspruch, dann können wir so verfahren. 4. Wirtschaftspläne 2010/2011 der Eigenbetriebe, Sonstige Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts, Mitteilung des Senats vom 25. August 2009, Drucksache 17/900. Ich gehe davon aus, dass Einverständnis besteht, diese Vorlage des Senats zusammen mit Punkt 20, dabei handelt es sich um den Haushalt 2010/2011, und dem Punkt außerhalb der Tagesordnung, Finanzplan 2009 bis 2013, aufzurufen. Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Die Bürgerschaft (Landtag) ist damit einverstanden. Die übrigen Eingänge bitte ich der Mitteilung über den voraussichtlichen Verlauf der Plenarsitzungen sowie dem heute verteilten Umdruck zu entnehmen.
5. Ausweitung des Geltungsbereiches des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) auf die im öffentlichen (Mehrheits-)Besitz befindlichen Gesellschaften
1. Zukunftsherausforderung „Lebensbegleitendes Lernen“ Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 15. Dezember 2008
5. Förderung von Sprachkompetenz – ein wichtiger Beitrag zur Internationalisierung von Forschung und Lehre